Steuererklärung: Denk an Nebenkosten- & Hausgeldabrechnung
Finanztip-Rechnung: Nur dafür im Schnitt 100 € Steuern zurück
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Kinderbetreuung zählt auch
Jedes Jahr 100 € mehr von der Steuer zurück – mit nur einer einzigen Angabe, die Du so gut wie sicher in die Steuererklärung eintragen kannst. Klingt gut, oder? Nutzt aber längst nicht jeder. So schenken wir alle zusammen dem Staat Jahr für Jahr 1,5 Mrd. €, zeigt eine neue Finanztip-Rechnung.
Was dahinter steckt
Es geht um die Nebenkostenabrechnung. Die bekommst Du jedes Jahr, wenn Du zur Miete wohnst. Dasselbe gilt für die Hausgeldabrechnung für Deine Eigentumswohnung. In beiden stecken nämlich sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen. Das sind z. B. Kosten für Hausmeisterei, Treppenreinigung, Gartenpflege, Winterdienst oder Schädlingsbekämpfung.
Anders als z. B. Werbungskosten für Deinen Job setzt Du diese Kosten nicht von der Steuer ab: Du ziehst sie am Ende von Deiner Steuerschuld ab. Das geht für 20 % dieser Kosten von bis zu 20.000 €/Jahr. Maximal bekommst Du also 4.000 € Steuer zurück. Welche Summe Du ansetzen kannst, steht in der Abrechnung oft separat auf einem einzelnen Blatt.
Viele Menschen nutzen das nicht
Insgesamt kosten die Erstattungen für diese haushaltnahen Dienstleistungen den Staat laut Finanzministerium ca. 900 Mio. €/Jahr. Diese Summe könnte aber viel höher sein: Viele Menschen vergessen den Posten Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung – oder machen sie gar nicht, obwohl das im Schnitt mittlerweile über 1.200 € Erstattung bringt.
So kommen wir darauf:
- Je nach Quelle (Deutscher Mieterbund, Statistisches Bundesamt) sind Mietwohnungen in Deutschland im Schnitt ca. 69 bis 75 m² groß, Eigentumswohnungen noch etwas größer. Wir rechnen deshalb mal sehr vorsichtig mit nur 70 m²
- Aus dem Betriebskostenspiegel des Mieterbunds geht hervor, dass in Abrechnungen im Schnitt ca. 0,60 € pro m² und Monat für haushaltsnahe Dienstleistungen stehen
- Macht aufs Jahr gerechnet im Schnitt ca. 500 € Kosten pro Wohnung (12 x 0,60 €/m² x 70 m²). Von denen kannst Du 20 % von Deiner Steuer abziehen. Im Schnitt gibt’s also ca. 100 € Cashback vom Staat
- Laut Statistischen Bundesamt gibt‘s in Deutschland fast 24 Mio. Miet- und Eigentumswohnungen. Würden diese Haushalte sich alle 100 € zurückholen, wären das 2,4 Mrd. €. Also 1,5 Mrd. € mehr als der Staat tatsächlich ausgibt. Und das wie gesagt mit vorsichtig geschätzten Annahmen, vermutlich ist also noch mehr drin
Handwerkerleistungen gehen noch extra
Nicht vergessen: Zusätzlich gibt’s noch Handwerkerleistungen, die Du von Deiner Steuerlast abziehen kannst. Das lässt sich der Staat jedes Jahr weitere 2,7 Mrd. € kosten. Hier gibt’s die 20 % nur für 6.000 € Kosten zurück, also max. 1.200 € Erstattung für Dich. Aktuell plant die Regierung aber, das bald auf 15 %, also max. 900 € zu senken.
Wichtig: Das kannst Du auch nutzen, wenn Du zur Miete wohnst. Oft stecken Handwerkerkosten nämlich ebenfalls in der Nebenkostenabrechnung, z. B. fast immer für die Schornsteinreinigung, oft auch für die Heizungswartung.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind noch mehr
Und: Unsere Rechnung gilt nur für die Posten in der Nebenkosten- bzw. Hausgeldabrechnung. Du kannst aber noch viel mehr Dienstleistungen von Deiner Steuerschuld abziehen, auch wenn Du im Eigenheim wohnst und solche Abrechnungen gar nicht hast: z. B. für Deine Putzhilfe, Kinderbetreuung oder die Gartenpflege.
Dein Extrapotenzial ist also vielleicht noch höher als die im Schnitt 100 €. Nicht umsonst sind bis zu 4.000 € möglich.
Abgabefrist für die Steuererklärung ist da
Also: Mach in erster Linie überhaupt mal Deine Steuererklärung. Gibst Du freiwillig ab, ist das immer bis zu vier Jahre rückwirkend möglich.
Bist Du zur Steuererklärung verpflichtet, musst Du sie für 2025 aber bis zum 31. Juli erledigen. Wenn Du diesen Newsletter liest, ist das vermutlich heute. Trotzdem kannst Du es noch schaffen, ohne Ärger zu bekommen – mit diesen Tipps und einer guten Steuer-App.
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