Das Wichtigste in Kürze
- Ist Deine Pauschalreise nicht so verlaufen wie versprochen, kannst Du vom Veranstalter Geld zurückverlangen: Du minderst den Reisepreis.
- Die Frankfurter Tabelle fasst Urteile des Landgerichts Frankfurt aus den 1980er-Jahren zu Mängeln bei Pauschalreisen zusammen.
- Die Frankfurter Tabelle wird nicht mehr aktualisiert. Sie dient aber bis heute als Orientierung, wenn Du wissen willst, wie viel Geld Du bei welchem Reisemangel verlangen kannst.
So gehst Du vor
- Melde Reisemängel sofort bei Deinem Reiseleiter oder einem anderen Ansprechpartner des Veranstalters und fordere ihn auf, die beanstandeten Mängel zu beseitigen.
- Verlange nach Deiner Rückkehr vom Veranstalter Geld zurück, sofern die Reiseleitung die Probleme vor Ort nicht beheben konnte.
- Du kannst eine Erstattung mit unserem Musterschreiben vom Veranstalter einfordern.
- Orientiere Dich bei der Höhe der Minderung an der Frankfurter Tabelle.
Ist Dein Urlaub nicht so gelaufen, wie es Dir der Katalog versprochen hat, kannst Du bei einer Pauschalreise oft Geld zurückholen, indem Du den Reisepreis minderst. Mit der Frankfurter Tabelle findest Du heraus, wie viel Geld Du bei welchem Reisemangel bekommen kannst.
Wann darfst Du den Reisepreis mindern?
Du darfst den Reisepreis mindern und bekommst deshalb Geld zurück, wenn bei Deiner Pauschalreise etwas schiefgelaufen ist. Der Pool war nicht benutzbar, das Hotel eine Baustelle, kein vegetarisches Essen wie angekündigt und der gebuchte Ausflug zur Weltkulturerbestätte fiel aus. Reisemängel können bares Geld bedeuten. Dazu musst Du ein paar Hinweise beachten.
Wie meldest Du Reisemängel richtig?
Du meldest Reisemängel im Urlaub richtig, indem Du sie umgehend bei der Reiseleitung oder Deinem Veranstalter vor Ort anzeigst und Abhilfe verlangst. Falls vor Ort für Dich nichts getan werden kann, verlang vom Veranstalter einen Teil des Reisepreises zurück. Worauf Du dabei achten solltest, erfährst Du im Finanztip-Ratgeber Reisemängel reklamieren.
Wie forderst Du Geld mit dem Musterschreiben?
Mit dem Finanztip-Musterschreiben kannst Du nach der Reise Deine Ansprüche beim Veranstalter geltend machen. Orientier Dich bei der Preisminderung an der Frankfurter Tabelle, also an Urteilen, die bei vergleichbaren Reisemängeln gefällt wurden.
Hier kannst Du Dir unser Musterschreiben für die Reklamation bei Reisemängeln herunterladen:
Wie hilft Dir die Frankfurter Tabelle?
Bei der Höhe der Minderung kannst Du Dich an der Frankfurter Tabelle orientieren.
Die Tabelle hat das Landgericht Frankfurt in den 1980er-Jahren entwickelt, sie wurde zuletzt 1994 ergänzt. Eingang in die Tabelle fanden nur Urteile dieses Landgerichts.
Wie verbindlich ist die Frankfurter Tabelle?
Die Frankfurter Tabelle ist nicht verbindlich, sondern dient nur als Orientierung für Gerichte und Reiseveranstalter.
Auch wenn die Tabelle für heutige Sachverhalte nicht immer aussagekräftig ist, bietet sie Dir einen Rahmen für Deine Reisepreisminderung. Sie gibt bei jedem Reisemangel an, um wie viel Prozent Du den Reisepreis mindern kannst. Die Tabelle ist unterteilt in vier Kategorien: 1. Unterkunft, 2. Verpflegung, 3. Transport und 4. Sonstiges.
Was steht in der Frankfurter Tabelle zur Unterkunft?
| Mängel | Minderung | Bemerkung |
|---|---|---|
| andere Unterkunft als gebucht | 10-25 % | je nach Entfernung |
| abweichende Lage der Unterkunft (größere Entfernung zum Strand) | 5-15 % | |
| abweichende Art der Unterkunft im gebuchten Hotel (Hotelzimmer statt Ferienwohnung) | 5-10 % | |
| abweichende Art der Zimmer | hängt davon ab, ob Reisende derselben Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden | |
| Doppel- statt Einzelzimmer | 20 % | |
| Dreibett- statt Einzelzimmer | 25 % | |
| Dreibett- statt Doppelzimmer | 20-25 % | |
| Vierbett- statt Doppelzimmer | 20-30 % | |
| Mängel in der Ausstattung des Zimmers | ||
| zu kleine Fläche | 5-10 % | |
| fehlender Balkon | 5-10 % | bei Zusage/je nach Jahreszeit |
| fehlender Meerblick | 5-10 % | bei Zusage |
| fehlendes eigenes Bad/WC | 15-25 % | bei Zusage |
| fehlendes eigenes WC | 15 % | |
| fehlende eigene Dusche | 10 % | bei Zusage |
| fehlende Klimaanlage | 10-20 % | bei Zusage/je nach Jahreszeit |
| fehlendes Radio/TV | 5 % | bei Zusage |
| zu geringes Mobiliar | 5-15 % | |
| Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.) | 10-50 % | |
| Ungeziefer | 10-50 % | |
| Ausfall von Versorgungseinrichtungen | ||
| Toilette | 15 % | |
| Bad/Warmwasserboiler | 15 % | |
| Stromausfall/Gasausfall | 10-20 % | |
| Wasser | 10 % | |
| Klimaanlage | 10-20 % | je nach Jahreszeit |
| Fahrstuhl | 5-10 % | je nach Stockwerk |
| Service | ||
| vollkommener Ausfall | 25 % | |
| schlechte Reinigung | 10-20 % | |
| ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher) | 5-10 % | |
| Beeinträchtigungen | ||
| Lärm am Tage | 5-25 % | |
| Lärm in der Nacht | 10-40 % | |
| Gerüche | 5-15 % | |
| Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen) | 20-40 % | je nach Art der Prospektzusage, zum Beispiel bei einem Kururlaub |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: April 2026)
Was steht in der Frankfurter Tabelle zur Verpflegung?
| Mängel | Minderung | Bemerkung |
|---|---|---|
| vollkommener Ausfall | 50 % | |
| inhaltliche Mängel | ||
| eintöniger Speisezettel | 5 % | |
| nicht genügend warme Speisen | 10 % | |
| verdorbene/ungenießbare Speisen | 20-30 % | |
| Service | ||
| Selbstbedienung (statt Kellner) | 10-15 % | |
| lange Wartezeiten | 5-15 % | |
| Essen in Schichten | 10 % | |
| verschmutzte Tische | 5-10 % | |
| verschmutztes Geschirr, Besteck | 10-15 % | |
| fehlende Klimaanlage im Speisesaal | 5-10 % | bei Zusage |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: April 2026)
Was steht in der Frankfurter Tabelle zum Transport?
| Mängel | Minderung | Bemerkung |
|---|---|---|
| zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus | 5 % + | Für jede weitere Stunde Verspätung erhältst Du 5 % des durchschnittlichen Tagespreises der Reise zurück |
| Ausstattungsmängel | ||
| niedrigere Klasse | 10-15 % | |
| erhebliche Abweichung vom normalen Standard | 5-10 % | |
| Service | ||
| Verpflegung | 5 % | |
| Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.) | 5 % | |
| Auswechslung des Transportmittels | der auf die Verzögerung entfallende anteilige Reisepreis | |
| fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum Hotel | Kosten des Ersatztransportmittels |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: April 2026)
Was steht in der Frankfurter Tabelle zu sonstigen Mängeln einer Pauschalreise?
| Mängel | Minderung | Bemerkung |
|---|---|---|
| fehlender oder verschmutzter Swimmingpool | 10-20 % | bei Zusage |
| fehlendes Hallenbad | bei Zusage, soweit nach Jahreszeit benutzbar | |
| a) bei vorhandenem Swimmingpool | 10 % | |
| b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool | 20 % | |
| fehlende Sauna | 5 % | bei Zusage |
| fehlender Tennisplatz | 5-10 % | bei Zusage |
| fehlendes Mini-Golf | 3-5 % | bei Zusage |
| fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule | 5-10 % | bei Zusage |
| fehlende Möglichkeit zum Reiten | 5-10 % | bei Zusage |
| fehlende Kinderbetreuung | 5-10 % | bei Zusage |
| Baden im Meer unmöglich | 10-20 % | je nach Prospekt und zumutbarer Ausweichmöglichkeit |
| verschmutzter Strand | 10-20 % | |
| fehlende Strandliegen, Sonnenschirme | 5-10 % | bei Zusage |
| fehlende Snack- oder Strandbar | 0-5 % | je nach Ersatzmöglichkeit |
| fehlender FKK-Strand | 10-20 % | bei Zusage |
| fehlendes Restaurant oder Supermarkt | bei Zusage/je nach Ausweichmöglichkeit | |
| a) bei Hotelverpflegung | 0-5 % | |
| b) bei Selbstverpflegung | 10-20 % | |
| fehlende Vergnügungsstätte (Disco, Nachtklub, Kino, Animation) | 5-15 % | bei Zusage |
| fehlende Boutique oder Ladenstraße | 0-5 % | je nach Ausweichmöglichkeit |
| Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten | 20-30 % | des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs |
| fehlende Reiseleistung | ||
| a) bloße Organisation | 0-5% | |
| b) bei Besichtigungsreisen | 10-20 % | |
| c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung | 20-30 % | bei Zusage |
| Zeitverlust durch notwendigen Umzug | anteiliger Reisepreis für | |
| a) im gleichen Hotel | 1/2 Tag | |
| b) in anderes Hotel | 1 Tag | |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: April 2026)
Was solltest Du zur Frankfurter Tabelle noch wissen?
Zur Frankfurter Tabelle solltest Du noch wissen, dass die Richter ergänzende Erläuterungen festgehalten haben. Wir listen im Folgenden die wichtigsten Hinweise in leicht gekürzter Fassung auf:
- Geringfügige Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht.
- Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich danach, wie groß die Beeinträchtigung war. Diese ist in der Regel unabhängig von den Eigenschaften des einzelnen Reisenden (Alter, Geschlecht, besondere Empfindlichkeit).
- Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtreisepreis (also einschließlich Transportkosten) erhoben. Dabei werden die vom Reisenden gezahlten Beiträge für Versicherungen und Zuschläge für erhöhten Flugkomfort abgezogen. Soweit Beeinträchtigungen während der Reisedauer nur zeitweilig auftreten, wird eine Minderung nur auf den entsprechenden Anteil (Tage) zugestanden.
- Liegen mehrere Mängel vor, werden die Prozentsätze addiert.
- Ist die Reise in ihrer Gesamtheit durch Mängel einzelner Reiseleistungen oder durch Pflichtverletzungen des Reiseveranstalters erheblich beeinträchtigt, kannst Du sogar eine Entschädigung für entgangene Urlaubstage verlangen (§ 651n Abs. 2 BGB).
- Kündigen darfst Du den Reisevertrag in der Regel nur, wenn Mängel vorliegen, die so erheblich sind, dass Du mindestens 20 Prozent des Reisepreises mindern kannst (§ 651l Abs. 1 BGB). Wenn Du die Reise mit dieser Begründung abbrichst, ist der Veranstalter verpflichtet, Dich auf seine Kosten nach Hause zu bringen. Er hat keinen Anspruch mehr darauf, dass Du ihm Reiseleistungen bezahlst – auch nicht die, die er erbracht hat, bevor Du den Reisevertrag gekündigt hast.
Was tun, wenn Dein Reisemangel nicht in der Frankfurter Tabelle steht?
Findest Du Deinen Reisemangel nicht in der Frankfurter Tabelle, kannst Du Dich an aktuelleren Urteilen orientieren.
Funktioniert das laut Prospekt versprochene kostenlose WLAN nicht, kannst Du laut Landgericht Frankfurt 15 Prozent des Tagesreisepreises mindern (LG Frankfurt, 22.05.2019, Az. 2-24 O 149/18).
In der Frankfurter Tabelle fehlt auch das Thema Barrierefreiheit. Diese Mängel beschäftigen aber auch die Gerichte. Danach darf ein Urlauber im Rollstuhl den Reisepreis zurückverlangen, wenn er das als barrierefrei angekündigte Hotel nicht ohne Hilfe nutzen kann (LG Frankfurt, 26.07.2007, Az. 2-24 S 213/06).
Wegen schlechtem Wetter kannst Du nicht mindern. Es gibt keine Schönwettergarantie. Das Landgericht Frankfurt entschied zu einer Reise nach Ecuador, dass die Reisende wegen Regen und Nebel kein Geld vom Veranstalter zurückbekam (LG Frankfurt, 15.03.2023, Az. 2-24 O 102/22).
Wo gibt es weitere Informationen zu Reisemängeln?
Weitere Informationen zu Reisemängeln findest Du in anderen Übersichten und Tabellen, die bundesweite Urteile zusammenstellen. Die Angaben in diesen Tabellen sind ebenfalls unverbindlich, in der Regel werden bundesweite Urteile zum Reiserecht zusammengestellt.
Was ist die Kemptener Reisemängeltabelle?
Die Kemptener Reisemängeltabelle ist eine weitere Orientierungshilfe, die Urteile verschiedener Gerichte zu Reisemängeln zusammenstellt. Sie wurde von Ernst Führich von der Fachhochschule Kempten entwickelt. Sie wurde zuletzt im Januar 2026 aktualisiert. Damit hast Du weitere Anhaltspunkte, wie ein Gericht möglicherweise Deinen Fall beurteilen könnte.
Was bietet die ADAC-Tabelle zu Reisemängeln?
Die ADAC-Tabelle zu Reisemängeln bietet Dir eine aktuelle Übersicht über rund 300 Urteile zur Reisepreisminderung der vergangenen Jahre. Darin findest Du auch Urteile anderer Gerichte aus dem gesamten Bundesgebiet. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Mai 2022. Neben Pauschalreisen findest Du dort weitere Kategorien wie Studien-, Sprach und Jugendreisen.
Was ist die Würzburger Tabelle zu Kreuzfahrten?
Die Würzburger Tabelle zu Kreuzfahrten ist eine Sammlung von Urteilen zu Reisemängeln speziell bei Kreuzfahrten. Du findest sie auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Rodegra aus Würzburg. Die Würzburger Tabelle wird laufend aktualisiert, zuletzt im Januar 2026.



