Frankfurter Tabelle Geld zurück bei Reisemängeln: So viel kannst Du fordern

Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist Deine Pauschalreise nicht so verlaufen wie versprochen, kannst Du vom Veranstalter Geld zurückverlangen: Du minderst den Reisepreis.
  • Die Frankfurter Tabelle fasst Urteile des Landgerichts Frankfurt aus den 1980er-Jahren zu Mängeln bei Pauschalreisen zusammen.
  • Die Frankfurter Tabelle wird nicht mehr aktualisiert. Sie dient aber bis heute als Orientierung, wenn Du wissen willst, wie viel Geld Du bei welchem Reisemangel verlangen kannst.

So gehst Du vor

  • Melde Reisemängel sofort bei Deinem Reiseleiter oder einem anderen Ansprechpartner des Veranstalters und fordere ihn auf, die beanstandeten Mängel zu beseitigen.
  • Verlange nach Deiner Rückkehr vom Veranstalter Geld zurück, sofern die Reiseleitung die Probleme vor Ort nicht beheben konnte.
  • Du kannst eine Erstattung mit unserem Musterschreiben vom Veranstalter einfordern.

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  • Orientiere Dich bei der Höhe der Minderung an der Frankfurter Tabelle.
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Ist Dein Urlaub nicht so gelaufen, wie es Dir der Katalog versprochen hat, kannst Du bei einer Pauschalreise oft Geld zurückholen, indem Du den Reisepreis minderst. Mit der Frankfurter Tabelle findest Du heraus, wie viel Geld Du bei welchem Reisemangel bekommen kannst.

Wann darfst Du den Reisepreis mindern?

Du darfst den Reisepreis mindern und bekommst deshalb Geld zurück, wenn bei Deiner Pauschalreise etwas schiefgelaufen ist. Der Pool war nicht benutzbar, das Hotel eine Baustelle, kein vegetarisches Essen wie angekündigt und der gebuchte Ausflug zur Weltkulturerbestätte fiel aus. Reisemängel können bares Geld bedeuten. Dazu musst Du ein paar Hinweise beachten.

Wie meldest Du Reisemängel richtig?

Du meldest Reisemängel im Urlaub richtig, indem Du sie umgehend bei der Reiseleitung oder Deinem Veranstalter vor Ort anzeigst und Abhilfe verlangst. Falls vor Ort für Dich nichts getan werden kann, verlang vom Veranstalter einen Teil des Reisepreises zurück. Worauf Du dabei achten solltest, erfährst Du im Finanztip-Ratgeber Reisemängel reklamieren.

Wie forderst Du Geld mit dem Musterschreiben?

Mit dem Finanztip-Musterschreiben kannst Du nach der Reise Deine Ansprüche beim Veranstalter geltend machen. Orientier Dich bei der Preisminderung an der Frankfurter Tabelle, also an Urteilen, die bei vergleichbaren Reisemängeln gefällt wurden.

Hier kannst Du Dir unser Musterschreiben für die Reklamation bei Reisemängeln herunterladen:

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Wie hilft Dir die Frankfurter Tabelle?

Bei der Höhe der Minderung kannst Du Dich an der Frankfurter Tabelle orientieren. 

Die Tabelle hat das Landgericht Frankfurt in den 1980er-Jahren entwickelt, sie wurde zuletzt 1994 ergänzt. Eingang in die Tabelle fanden nur Urteile dieses Landgerichts. 

Wie verbindlich ist die Frankfurter Tabelle?

Die Frankfurter Tabelle ist nicht verbindlich, sondern dient nur als Orientierung für Gerichte und Reiseveranstalter.

Auch wenn die Tabelle für heutige Sachverhalte nicht immer aussagekräftig ist, bietet sie Dir einen Rahmen für Deine Reisepreisminderung. Sie gibt bei jedem Reisemangel an, um wie viel Prozent Du den Reisepreis mindern kannst. Die Tabelle ist unterteilt in vier Kategorien: 1. Unterkunft, 2. Verpflegung, 3. Transport und 4. Sonstiges.

Was steht in der Frankfurter Tabelle zur Unterkunft?

MängelMinderungBemerkung
andere Unterkunft als gebucht10-25 %je nach Entfernung
abweichende Lage der Unterkunft (größere Entfernung zum Strand)5-15 % 
abweichende Art der Unterkunft im gebuchten Hotel (Hotelzimmer statt Ferienwohnung)5-10 % 
abweichende Art der Zimmer hängt davon ab, ob Reisende derselben Buchung oder Unbekannte zusammengelegt werden
Doppel- statt Einzelzimmer20 % 
Dreibett- statt Einzelzimmer25 % 
Dreibett- statt Doppelzimmer20-25 % 
Vierbett- statt Doppelzimmer20-30 % 
Mängel in der Ausstattung des Zimmers 
zu kleine Fläche5-10 % 
fehlender Balkon5-10 %bei Zusage/je nach Jahreszeit
fehlender Meerblick5-10 %bei Zusage
fehlendes eigenes Bad/WC15-25 %bei Zusage
fehlendes eigenes WC15 % 
fehlende eigene Dusche10 %bei Zusage
fehlende Klimaanlage10-20 %bei Zusage/je nach Jahreszeit
fehlendes Radio/TV5 %bei Zusage
zu geringes Mobiliar5-15 % 
Schäden (Risse, Feuchtigkeit etc.)10-50 % 
Ungeziefer10-50 % 
Ausfall von Versorgungseinrichtungen 
Toilette15 % 
Bad/Warmwasserboiler15 % 
Stromausfall/Gasausfall10-20 % 
Wasser10 % 
Klimaanlage10-20 %je nach Jahreszeit
Fahrstuhl5-10 %je nach Stockwerk
Service  
vollkommener Ausfall25 % 
schlechte Reinigung10-20 % 
ungenügender Wäschewechsel (Bettwäsche, Handtücher)5-10 % 
Beeinträchtigungen  
Lärm am Tage5-25 % 
Lärm in der Nacht10-40 % 
Gerüche5-15 % 
Fehlen der (zugesagten) Kureinrichtungen (Thermalbad, Massagen)20-40 %je nach Art der Prospektzusage, zum Beispiel bei einem Kururlaub

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: April 2026)

Was steht in der Frankfurter Tabelle zur Verpflegung?

MängelMinderungBemerkung
vollkommener Ausfall50 % 
inhaltliche Mängel  
eintöniger Speisezettel5 % 
nicht genügend warme Speisen10 % 
verdorbene/ungenießbare Speisen20-30 % 
Service  
Selbstbedienung (statt Kellner)10-15 % 
lange Wartezeiten5-15 % 
Essen in Schichten10 % 
verschmutzte Tische5-10 % 
verschmutztes Geschirr, Besteck10-15 % 
fehlende Klimaanlage im Speisesaal5-10 %bei Zusage

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: April 2026)

Was steht in der Frankfurter Tabelle zum Transport?

MängelMinderungBemerkung
zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus5 % +Für jede weitere Stunde Verspätung erhältst Du 5 % des durchschnittlichen Tagespreises der Reise zurück
Ausstattungsmängel  
niedrigere Klasse10-15 % 
erhebliche Abweichung vom normalen Standard5-10 % 
Service  
Verpflegung5 % 
Fehlen der in der Flugklasse üblichen Unterhaltung (Radio, Film, etc.)5 % 
Auswechslung des Transportmittelsder auf die Verzögerung entfallende anteilige Reisepreis 
fehlender Transfer vom Flugplatz (Bahnhof) zum HotelKosten des Ersatztransportmittels 

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: April 2026)

Was steht in der Frankfurter Tabelle zu sonstigen Mängeln einer Pauschalreise?

MängelMinderungBemerkung
fehlender oder verschmutzter Swimmingpool10-20 %bei Zusage
fehlendes Hallenbad bei Zusage, soweit nach Jahreszeit benutzbar
a) bei vorhandenem Swimmingpool10 % 
b) bei nicht vorhandenem Swimmingpool20 % 
fehlende Sauna5 %bei Zusage
fehlender Tennisplatz5-10 %bei Zusage
fehlendes Mini-Golf3-5 %bei Zusage
fehlende Segel-, Surf-, Tauchschule5-10 %bei Zusage
fehlende Möglichkeit zum Reiten5-10 %bei Zusage
fehlende Kinderbetreuung5-10 %bei Zusage
Baden im Meer unmöglich10-20 %je nach Prospekt und zumutbarer Ausweichmöglichkeit
verschmutzter Strand10-20 % 
fehlende Strandliegen, Sonnenschirme5-10 %bei Zusage
fehlende Snack- oder Strandbar0-5 %je nach Ersatzmöglichkeit
fehlender FKK-Strand10-20 %bei Zusage
fehlendes Restaurant oder Supermarktbei Zusage/je nach Ausweichmöglichkeit
a) bei Hotelverpflegung0-5 % 
b) bei Selbstverpflegung10-20 % 
fehlende Vergnügungsstätte (Disco, Nachtklub, Kino, Animation)5-15 %bei Zusage
fehlende Boutique oder Ladenstraße0-5 %je nach Ausweichmöglichkeit
Ausfall von Landausflügen bei Kreuzfahrten20-30 %des anteiligen Reisepreises je Tag des Landausflugs
fehlende Reiseleistung  
a) bloße Organisation0-5% 
b) bei Besichtigungsreisen10-20 % 
c) bei Studienreisen mit wissenschaftlicher Führung20-30 %bei Zusage
Zeitverlust durch notwendigen Umzuganteiliger Reisepreis für
a) im gleichen Hotel 1/2 Tag
b) in anderes Hotel 1 Tag

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: April 2026)

Was solltest Du zur Frankfurter Tabelle noch wissen?

Zur Frankfurter Tabelle solltest Du noch wissen, dass die Richter ergänzende Erläuterungen festgehalten haben. Wir listen im Folgenden die wichtigsten Hinweise in leicht gekürzter Fassung auf:

  1. Geringfügige Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht.
  2. Die Höhe des Prozentsatzes richtet sich danach, wie groß die Beeinträchtigung war. Diese ist in der Regel unabhängig von den Eigenschaften des einzelnen Reisenden (Alter, Geschlecht, besondere Empfindlichkeit).
  3. Der Prozentsatz wird grundsätzlich vom Gesamtreisepreis (also einschließlich Transportkosten) erhoben. Dabei werden die vom Reisenden gezahlten Beiträge für Versicherungen und Zuschläge für erhöhten Flugkomfort abgezogen. Soweit Beeinträchtigungen während der Reisedauer nur zeitweilig auftreten, wird eine Minderung nur auf den entsprechenden Anteil (Tage) zugestanden.
  4. Liegen mehrere Mängel vor, werden die Prozentsätze addiert.
  5. Ist die Reise in ihrer Gesamtheit durch Mängel einzelner Reiseleistungen oder durch Pflichtverletzungen des Reiseveranstalters erheblich beeinträchtigt, kannst Du sogar eine Entschädigung für entgangene Urlaubstage verlangen (§ 651n Abs. 2 BGB).
  6. Kündigen darfst Du den Reisevertrag in der Regel nur, wenn Mängel vorliegen, die so erheblich sind, dass Du mindestens 20 Prozent des Reisepreises mindern kannst (§ 651l Abs. 1 BGB). Wenn Du die Reise mit dieser Begründung abbrichst, ist der Veranstalter verpflichtet, Dich auf seine Kosten nach Hause zu bringen. Er hat keinen Anspruch mehr darauf, dass Du ihm Reiseleistungen bezahlst – auch nicht die, die er erbracht hat, bevor Du den Reisevertrag gekündigt hast.

Was tun, wenn Dein Reisemangel nicht in der Frankfurter Tabelle steht?

Findest Du Deinen Reisemangel nicht in der Frankfurter Tabelle, kannst Du Dich an aktuelleren Urteilen orientieren. 

Funktioniert das laut Prospekt versprochene kostenlose WLAN nicht, kannst Du laut Landgericht Frankfurt 15 Prozent des Tagesreisepreises mindern (LG Frankfurt, 22.05.2019, Az. 2-24 O 149/18).

In der Frankfurter Tabelle fehlt auch das Thema Barrierefreiheit. Diese Mängel beschäftigen aber auch die Gerichte. Danach darf ein Urlauber im Rollstuhl den Reisepreis zurückverlangen, wenn er das als barrierefrei angekündigte Hotel nicht ohne Hilfe nutzen kann (LG Frankfurt, 26.07.2007, Az. 2-24 S 213/06).

Wegen schlechtem Wetter kannst Du nicht mindern. Es gibt keine Schönwettergarantie. Das Landgericht Frankfurt entschied zu einer Reise nach Ecuador, dass die Reisende wegen Regen und Nebel kein Geld vom Veranstalter zurückbekam (LG Frankfurt, 15.03.2023, Az. 2-24 O 102/22).

Wo gibt es weitere Informationen zu Reisemängeln?

Weitere Informationen zu Reisemängeln findest Du in anderen Übersichten und Tabellen, die bundesweite Urteile zusammenstellen. Die Angaben in diesen Tabellen sind ebenfalls unverbindlich, in der Regel werden bundesweite Urteile zum Reiserecht zusammengestellt.

Was ist die Kemptener Reisemängeltabelle?

Die Kemptener Reisemängeltabelle ist eine weitere Orientierungshilfe, die Urteile verschiedener Gerichte zu Reisemängeln zusammenstellt. Sie wurde von Ernst Führich von der Fachhochschule Kempten entwickelt. Sie wurde zuletzt im Januar 2026 aktualisiert. Damit hast Du weitere Anhaltspunkte, wie ein Gericht möglicherweise Deinen Fall beurteilen könnte.

Was bietet die ADAC-Tabelle zu Reisemängeln?

Die ADAC-Tabelle zu Reisemängeln bietet Dir eine aktuelle Übersicht über rund 300 Urteile zur Reisepreisminderung der vergangenen Jahre. Darin findest Du auch Urteile anderer Gerichte aus dem gesamten Bundesgebiet. Die letzte Aktualisierung erfolgte im Mai 2022. Neben Pauschalreisen findest Du dort weitere Kategorien wie Studien-, Sprach und Jugendreisen.

Was ist die Würzburger Tabelle zu Kreuzfahrten?

Die Würzburger Tabelle zu Kreuzfahrten ist eine Sammlung von Urteilen zu Reisemängeln speziell bei Kreuzfahrten. Du findest sie auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Rodegra aus Würzburg. Die Würzburger Tabelle wird laufend aktualisiert, zuletzt im Januar 2026.

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