Wenn Deine Kasse ihren Zusatzbeitrag erhöht, hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst dann die Krankenkasse wechseln, auch wenn Du noch nicht zwölf Monate lang Mitglied bist. Aber: Die normale Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende gilt für Dich trotzdem. So lange musst Du den höheren Zusatzbeitrag zahlen.
Deine Sonderkündigung wegen einer Beitragserhöhung muss spätestens bis zum Ende des Monats bei der Versicherung eingehen, in dem diese das erste Mal den neuen Zusatzbeitrag erhebt. Das bedeutet also zum Beispiel: Erhöht Deine Krankenkasse zum Januar ihren Zusatzbeitrag, musst Du Dich bis zum 31. Januar bei der neuen Krankenkasse anmelden. Dann wirst Du ab April Mitglied bei der neuen Krankenkasse.
Achtung: Bislang hat Dich Deine Krankenkasse persönlich angeschrieben, wenn sich ihr Zusatzbeitrag ändert. Ab 2027 entfällt die gesetzliche Informationspflicht. Die Krankenkassen können ihre Versicherten weiterhin anschreiben, müssen es aber nicht. Gleiches gilt für die Mitteilung auf ihren Webseiten, in der App oder anderen Kanälen. Für Dich bedeutet das, dass Du insbesondere zum Jahreswechsel prüfen solltest, ob sich etwas bei Deiner Krankenkasse getan hat und Du von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen willst.
Ein Sonderkündigungsrecht hast Du auch dann, wenn Du in einem Wahltarif versichert bist. Erhebt die Krankenkasse also ihren Zusatzbeitrag, dann darfst Du auch Deinen Wahltarif vor Ablauf der vereinbarten Bindungsfrist kündigen.
Einzig den Krankengeld-Wahltarif kannst Du erst mit Ende der Mindestlaufzeit kündigen – auch dann, wenn die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag erhöht hat.
Streicht die Krankenkasse Zusatzleistungen wie Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung oder Osteopathie, hast Du ebenfalls kein Sonderkündigungsrecht.
Gib auf dem Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse unbedingt an, dass Du wegen einer Beitragserhöhung sonderkündigen möchtest. Die neue Krankenkasse übermittelt die Sonderkündigung dann an Deine bisherige Versicherung.
Die meisten Versicherungen ändern ihren Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel, doch auch im laufenden Jahr kann es teurer werden. Zum Jahreswechsel 2025 haben 82 der 94 Krankenkassen ihren Beitrag erhöht.
Bevor die Krankenkasse den höheren Beitrag erhebt, muss sie Dich auf Dein Kündigungsrecht hinweisen. Und zwar spätestens zum Ende des Monats, bevor erstmals der höhere Zusatzbeitrag fällig wird. Es reicht also, wenn die Krankenkasse Dich am 31. Dezember darüber informiert, dass der Beitrag im Januar steigt und Du deshalb sonderkündigen kannst.
Kommt die Benachrichtigung jedoch erst im Januar bei Dir an, kannst Du auch noch über den 31. Januar hinaus kündigen. Deine neue Mitgliedschaft beginnt dann trotzdem bereits ab dem 1. April, auch wenn Du erst im Februar die Kasse wechselst (§ 175 Abs. 4 SGB V).