Deine Rechte bei Flugannullierung Flugausfall: So bekommst Du eine Entschädigung

Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Wird Dein Flug annulliert, muss Dich die Airline auf einen Ersatzflug umbuchen oder Dir den gesamten Ticketpreis erstatten.
  • Du kannst bis zu 600 Euro Entschädigung bei Flugausfall bekommen, wenn Du weniger als zwei Wochen vor Abflug darüber informiert wurdest.
  • Entschädigung gibt es nur, wenn keine außergewöhnlichen Umstände zum Flugausfall geführt haben.

So gehst Du vor

  • Ermittle mit dem Finanztip-Fluggastrechte-Tool Deine Rechte und erstell damit das passende Anschreiben, wenn Dein Flug annulliert wurde.
  • Zahlt die Airline trotz Flugausfall nicht, kannst Du die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr einschalten.
  • Wurde Dein Flug annulliert, kannst Du Dich auch wegen Deiner Entschädigung an die von Finanztip empfohlenen Sofortentschädiger Ersatz-Pilot und EUFlight oder an die Inkassodienstleister SOS Flugverspätung, Aviclaim, Fairplane, flug-verspaetet.de oder Passengers Friend wenden.

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Fällt Dein Flug aus, steht Dir in vielen Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Denn der Flugausfall bedeutet für Dich Stress und Ärger. Wir erklären Dir, wie Du dennoch ans Ziel kommst, wenn Dein Flug annulliert wird und Du Deine Rechte durchsetzen kannst.

Was tun, wenn Dein Flug ausfällt?

Wenn Dein Flug annulliert oder „gecancelt“ wird, kannst Du entweder einen Ersatzflug über die Airline organisieren lassen oder selbst einen anderen Flug buchen.

  1. Die Airline bucht einen Ersatzflug
    Du lässt Dich von der Airline auf einen Ersatzflug umbuchen, mit dem Du etwas später an Dein Ziel kommst (Art. 8 Abs. 1b und c FluggastrechteVO). Entscheidest Du Dich für die Umbuchung, solltest Du die Details mit Deiner Airline klären. Diese bucht das neue Ticket wahrscheinlich direkt für Dich.
  2. Du buchst selbst einen Ersatzflug und verlangst Erstattung der Ticketkosten
    Du buchst selbst einen neuen Flug und lässt Dir den gesamten Ticketpreis für den ausgefallenen Flug erstatten (Art. 8 Abs. 1a FluggastrechteVO). In diesem Fall solltest Du Dir vorab das Einverständnis der Airline geben lassen, selbst einen Alternativflug zu buchen, damit es bei der Erstattung keine Probleme gibt. Du bekommst übrigens die gesamten Ticketkosten zurück – auch die Vermittlungsgebühren, wenn Du über ein Online-Portal wie Opodo gebucht hast (EuGH, 15.01.2026, Rs. C-45/24).

Diese beiden Rechte stehen Dir bei einer Flugannullierung nur zu, wenn Dein Hinflug in einem europäischen Land starten sollte. Bei einem ausgefallenen Rückflug muss die Airline zusätzlich ihren Sitz in einem europäischen Mitgliedstaat haben.

Dr. Britta Beate Schön

Auch wenn es bequemer ist, Deinen Flug direkt von der Airline umbuchen zu lassen, solltest Du kurz prüfen, was ein neuer Flug kosten würde.

Dr. Britta Beate Schön
Unsere Finanztip-Expertin für Recht
  • Findest Du ein günstigeres Angebot: Dann kann es sich lohnen, die Erstattung des Tickets von der Airline zu verlangen und den günstigeren Flug selbst neu zu buchen.
  • Sind alle verfügbaren Flüge deutlich teurer: Dann solltest Du das Alternativangebot der Fluglinie annehmen.

Um die aktuellen Flugpreise schnell vergleichen zu können, helfen Dir Flugsuchmaschinen wie Kayak, Momondo oder Skyscanner. Mehr Tipps zur Flugbuchung findest Du in unserem Ratgeber zur Flugsuche.

Muss Dich die Airline auf den nächsten Flug umbuchen? 

Die Airline muss Dich auf den nächstmöglichen Flug umbuchen, wenn sie Deinen Flug annulliert hat. Dabei muss sie für den Ersatzflug auch Flüge von anderen Airlines anbieten – sowohl Direktverbindungen als auch Umsteigeverbindungen (BGH, 10.10.2023, Az. X ZR 123/22). 

Du kannst selbst bestimmen, wann Du den Ersatzflug antreten willst. Es muss nicht der nächstmögliche sein, Du kannst Deine Reise neu planen und Dich für einen späteren Ersatzflug entscheiden (Art. 8 Abs. 1c FluggastrechteVO).

Die Airline darf für die Umbuchung keinen Aufpreis verlangen. Das gilt auch, wenn ein Flug wegen eines außergewöhnlichen Ereignisses annulliert wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen die Lufthansa. Die Airline hatte zahlreiche Flüge annulliert, wollte aber die Buchung eines Ersatzflugs mehrere Monate später nur gegen einen Aufpreis ermöglichen (BGH, 27.06.2023, Az. X ZR 50/22).

Flugreise mit Teilstrecken: Was muss die Airline erstatten?

Hast Du eine Flugreise mit mehreren Teilflügen und verschiedenen Airlines gebucht, kannst Du unter Umständen die gesamten Ticketkosten zurückverlangen. 

Der Weg dahin ist allerdings mühsam. Wird nämlich nur eine Teilstrecke annulliert, sieht die Airline es oft nicht ein, den gesamten Ticketpreis für Hin- und Rückflug zu erstatten.

Ein Beispiel: Ariane buchte über ein Reisebüro eine Flugreise von München über Madrid und Bogotá nach Quito sowie einen Rückflug von Quito über Bogotá nach München. Die einzelnen Teilstrecken sollten von unterschiedlichen Fluggesellschaften durchgeführt werden; nur die erste Teilstrecke nach Madrid wollte Ariane mit Iberia fliegen.

Insgesamt kosteten die Flugtickets rund 4.900 Euro. Iberia annullierte die erste Teilstrecke von München nach Madrid. Dadurch platzten Arianes Reisepläne, weil sie auch die weiteren Flüge nicht mehr wie geplant nutzen konnte. Der gesamte Reiseplan war hinfällig. Ariane verlangte von Iberia wegen der Annullierung die Erstattung der gesamten Ticketkosten für Hin- und Rückflug (Art. 5 Abs. 1a, 8 Abs. 1a FluggastrechteVO). Iberia wollte nicht zahlen. Ariane klagte durch alle Instanzen.

Der Bundesgerichtshof entschied gegen die Airline (BGH, 18.04.2023, Az. X ZR 91/22). Das bedeutet für unser Beispiel: Weil Ariane Hin- und Rückflug zusammen gebucht hatte und dafür ein einheitlicher Flugschein ausgestellt worden war, musste Iberia wegen der Annullierung der ersten Teilstrecke die gesamten Ticketkosten von rund 4.900 Euro erstatten.

Wann muss die Airline Unterkunft und Verpflegung zahlen?

Die Fluggesellschaft muss bei einem Flugausfall für Deine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Kategorie und den Transfer zur Unterkunft aufkommen, falls der Alternativflug erst am nächsten Tag startet (Art. 9 Abs. 1b und c FluggastrechteVO). Den Weg zurück zum Flughafen muss sie auch zahlen.

In der Regel organisiert die Fluggesellschaft Hotel und Transport für Dich. Bietet Dir die Airline nichts an, erkundige Dich, was sie Dir erstattet, wenn Du selbst etwas buchst.

Während der Wartezeit am Flughafen kannst Du kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen erwarten – und zwar in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Bei einem kürzeren Aufenthalt sind Snacks ausreichend, bei mehreren Stunden kannst Du ein warmes Essen erwarten. Oft gibt es Gutscheine für Restaurants im Flughafen. Bietet Dir die Airline nichts an, erkundige Dich, was sie Dir erstattet, wenn Du Dich selbst verpflegst. 

Außerdem musst Du nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung die Möglichkeit haben, zwei Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Heute reicht es, wenn die Airline Dir einen kostenlosen Wlan-Zugang zur Verfügung stellt.

Was kannst Du tun, wenn Dir kein Ersatzflug angeboten wird?

Bietet Dir die Airline keinen Ersatzflug an, kannst Du selbst ein neues Flugticket buchen. Du musst der Airline vorher keine Frist setzen. Die Ticketkosten für den Ersatzflug muss die Fluggesellschaft als Schadensersatz ersetzen, auch wenn der neue Flug sehr viel teurer war als der annullierte (AG Königs Wusterhausen, 15.08.2023, Az. 4 C 261/23).

Es ist nicht entscheidend, wie Du davon erfahren hast, dass Du Dich selbst um ein neues Ticket kümmern musst und ob diese Information richtig ist. Wenn eine Callcenter-Mitarbeiterin Dir fehlerhaft die Auskunft gibt, die Airline kümmere sich nicht um Ersatzflüge, muss sich die Airline diese Aussagen zurechnen lassen. Sie muss Dir die Kosten für die Ersatztickets als Schadensersatz zahlen (OLG Frankfurt, 27.8.2025, Az. 16 U 89/24).

Erstattet die Airline das Ticket, wenn Du mit einem Gutschein bezahlt hast?

Ja, Du kannst für einen annullierten Flug Erstattung der Ticketkosten in Geld verlangen, auch wenn Du mit einem Gutschein gezahlt hast. Das gilt selbst dann, wenn dieser Gutschein vormals für einen ebenfalls annullierten Flug ausgestellt wurde (BGH, 16.01.2025, Az. IV ZR 236/23). Du musst Dich nicht mit einem weiteren Gutschein abspeisen lassen. 

Bekommst Du eine Entschädigung bei Flugausfall?

Du bekommst eine Entschädigung bei Flugannullierung, wenn Du zum einen in den letzten zwei Wochen vor dem Abflug vom Ausfall erfährst und zum anderen der Ersatzflug deutlich später ankommt (Art. 5 Abs. 1 c FluggastrechteVO).

1. Wann wurdest Du über den Flugausfall informiert?

Hat Dich die Fluggesellschaft in den letzten zwei Wochen vor dem Abflugdatum über den Flugausfall informiert, kannst Du eine Entschädigung bekommen. 

Das bedeutet im Umkehrschluss auch: Annulliert die Airline den Flug früher als zwei Wochen vor Abflug, gibt es keine Entschädigung. 

Beispiel: Benji will am Sonntag, den 8. Februar, von Berlin nach New York fliegen. Die Airline kann bis zum 24. Januar um 23.59 Uhr entschädigungsfrei den Flug absagen (vgl. LG Düsseldorf, 25.09.2015, Az. 22 S 79/15).

Es reicht nicht, wenn die Fluggesellschaft den Reisevermittler, zum Beispiel das Reisebüro, vor Ablauf der letzten zwei Wochen von dem Flugausfall informiert, der Fluggast es aber erst später erfährt (EuGH, 11.05.2017, Az. C-302/16). Leitet das Reisebüro die Information nicht weiter, geht das zu Lasten der Airline (AG Erding, 29.12.2021, Az. 119 C 1903/21).

2. Wann ist Dein Ersatzflug angekommen?

Du bekommst nur dann eine Entschädigung, wenn die Airline Dir entweder keinen Ersatzflug anbietet oder einen Ersatzflug anbietet, der viel später oder deutlich früher ankommen würde. Je früher Du davon erfährst, dass Dein Flug ausfällt, desto größer sind die Unterschiede, die Du zur ursprünglich gebuchten Flugzeit akzeptieren musst. Das sind die Annullierungsfristen, nach denen sich richtet, ob Du eine Entschädigung bekommst oder nicht:

Welche Fristen gelten bei Flugannullierung?

Wann hat Dich die Airline informiert?Wann sollte der Ersatzflug abfliegen?Wann sollte der Ersatzflug ankommen?Entschädigung
länger als 2 Wochen vor Abflugnicht relevantnicht relevantkeine Entschädigung
7 Tage bis 2 Wochen vor Abflugmehr als 2 Stunden frühermehr als 4 Stunden späterEntschädigung
weniger als 7 Tage vor Abflugmehr als 1 Stunde frühermehr als 2 Stunden späterEntschädigung

Quelle: Finanztip-Recherche, Art. 5 FluggastrechteVO (Stand: April 2026)

Soll Dein Ersatzflug später abfliegen oder landen als in der Fluggastrechte-Verordnung vorgesehen, muss Dich die Airline entschädigen. 

Auch wenn der Ersatzflug von einem anderen Flugunternehmen durchgeführt wird und später ankommt als in der Tabelle angegeben, steht Dir eine Entschädigung zu. Die Fluggesellschaft, die den Flug annulliert hat, kann sich nicht damit herausreden, dass die Verspätung des Ersatzfliegers nicht mehr in ihrem Verantwortungsbereich liegt (BGH, 10.10.2017, Az. X ZR 73/16).

Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall?

Die Höhe Deiner Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab. Die genaue Distanz Deiner Flugstrecke kannst Du auf luftlinie.org oder airmilescalculator berechnen.

EntschädigungEntfernung Start - ZielBesonderheit
250 €bis 1.500 km Kurzstrecke
400 €mehr als 1.500 kmMittelstrecke (Start und Ziel innerhalb der EU)
400 €mehr als 1.500 km bis 3.500 kmMittelstrecke (Start oder Ziel außerhalb der EU)
600 €mehr als 3.500 kmLangstrecke (Start oder Ziel außerhalb EU)

Quelle: Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO (Stand: April 2026)

Kann die Entschädigung gekürzt werden?

Ja, die Entschädigung kann um die Hälfte gekürzt werden, wenn der angebotene Alternativflug nicht sehr viel später als der ursprüngliche Flug ankommt.

Entfernung Start - ZielAnkunftsverspätung des AlternativflugsEntschädigung
bis 1.500 km nicht später als 2 Stunden125 €
mehr als 1.500 km (innerhalb der EU)nicht später als 3 Stunden200 €
mehr als 1.500 km bis 3.500 km (Start oder Ziel außerhalb der EU)nicht später als 3 Stunden200 €
mehr als 3.500 kmnicht später als 4 Stunden300 €

Quelle: Art. 7 Abs. 2 FluggastrechteVO (Stand: April 2026)

Wie findest Du heraus, was Dir zusteht?

Du prüfst zunächst, wann die Airline Dich über den Flugausfall informiert hat:

  •  vor mehr als zwei Wochen,
  • zwischen vierzehn und sieben Tagen vor Abflug
  • weniger als sieben Tage vor der geplanten Reise.

Dann überprüfst Du, wann der angebotene Ersatzflug starten und landen sollte und gleichst das mit der noch hinzunehmenden Verspätung ab. Die findest Du in der Tabelle mit den Annullierungsfristen.  

In einem dritten Schritt überprüfst Du die Entfernung zwischen Startflughafen und Landeflughafen. 

Dazu ein Beispiel: Christin hatte für den 24. Januar bei der Lufthansa einen Flug von Frankfurt am Main nach Bilbao gebucht. Geplant war ein Abflug um 15 Uhr, die Landung in Bilbao sollte um 17:05 Uhr erfolgen. Der Flug wurde jedoch annulliert.

Drei Tage vor Abflug erfuhr Christin, dass der Flug gestrichen wurde. Mit dem von der Lufthansa angebotenen Ersatzflug erreichte sie Bilbao mit einer Verspätung von fünf Stunden. Die Distanz zwischen Frankfurt und Bilbao beträgt 1.152 Kilometer.

Die Mitteilung der Airline erreichte Christin weniger als sieben Tage vor Abflug. Der Ersatzflug kam mit einer Verspätung von mehr als zwei Stunden am Ziel an. Da die Flugstrecke von Frankfurt nach Bilbao unter 1.500 Kilometer liegt, hat Christin Anspruch auf 250 Euro.

Britta Schön
Britta SchönExpertin für Recht

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Welche Rechte hast Du, wenn Dein Flug vorverlegt wird?

Wird Dein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, hast Du dieselben Rechte wie bei einer Flugannullierung (EuGH, 21.12.2021, Az. C-146/20 u.a.).Du kannst eine Entschädigung verlangen, es sei denn, die Fluggesellschaft hat Dich mindestens zwei Wochen vor Abflug über die frühere Abflugzeit informiert.

Wichtig: Mitunter stimmen die Flugzeiten bei Online-Reisebüros nicht mit den Flugplänen der Airline überein. Auf die Zeiten eines Online-Reisebüros kannst Du Dich nicht verlassen. Verschieben sich dann kurzfristig die Abflugzeiten, bekommst Du nicht automatisch eine Entschädigung (EuGH, 10.03.2023, Az. C-607/22). 

Gibt es Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen?

Falls außergewöhnliche Umstände zum Flugausfall geführt haben, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. 

Nach der Rechtsprechung sind darunter solche Ereignisse zu verstehen, die nicht zum normalen Betrieb der Fluggesellschaft gehören und von ihr nicht beherrschbar sind. Beispiele stehen im Gesetz (Erwägungsgrund 14 FluggastrechteVO): 

  • politische Instabilität
  • unerwartete Flugsicherheitsmängel
  • Sicherheitsrisiken
  • extreme Witterungsbedingungen
  • Streiks, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Airline liegen

Die Fluggesellschaften haben ein gewisses Wahlrecht, welche Flüge sie wegen eines außergewöhnlichen Umstands ausfallen lassen. Bei einem Schneesturm kann die Airline entscheiden, Flüge auch am Tag danach zu canceln, um weitere Verspätungen zu vermeiden. Auch in einem solchen Fall kann die Annullierung noch im Zusammenhang mit dem außergewöhnlichen Umstand stehen, sodass die Airline keine Entschädigung wegen Flugausfall zahlen muss (BGH, 24.09.2024, Az. X ZR 136/23).

Dr. Britta Beate Schön

Im Zweifel gilt: Entschädigung einfordern. Wenn Du die genauen Gründe für den Flugausfall nicht kennst oder unsicher bist, solltest Du Deinen Anspruch geltend machen.

Dr. Britta Beate Schön
Unsere Finanztip-Expertin für Recht

Wie forderst Du Entschädigung bei Flugausfall?

Mit dem Finanztip-Rechner kannst Du zunächst Deine möglichen Ansprüche berechnen und Dir ein passendes Musterschreiben erstellen lassen.

Berechne Deine Ansprüche mit dem Finanztip-Fluggastrechner


Bei Teilflügen verlangst Du Deine Ausgleichszahlung immer von der Airline, die auf der annullierten Strecke fliegen sollte – dem ausführenden Luftfahrtunternehmen. Das ist unter Umständen nicht die Fluggesellschaft, bei der Du Deinen Flug gebucht hast.

Wie nutzt Du das Musterschreiben zur Flugannullierung?

Mit dem Finanztip-Musterschreiben zur Flugannullierung kannst Du Deine Ansprüche gegenüber der Airline formulieren und geltend machen:

Zum Download

Beachte unbedingt die oben genannten Annullierungsfristen, Verspätungszeiten und Streckenlängen: Sie sind entscheidend für die Höhe der Entschädigung. Den Ticketpreis kannst Du Dir nur erstatten lassen, wenn Du keinen von der Airline organisierten Ersatzflug in Anspruch genommen hast.

Wann verjährt Dein Anspruch auf Entschädigung?

Dein Anspruch auf Entschädigung wegen Flugausfall verjährt nach deutschem Recht regelmäßig nach drei Jahren (§ 199 BGB). Die Verjährungsfrist endet immer zum Jahresende, mit Ablauf des 31. Dezember. Weitere Informationen findest Du im Ratgeber zur Verjährung.

Wer hilft Dir, wenn die Airline nicht zahlt?

Wenn die Airline trotz Anschreiben nicht zahlt, kannst Du Dich an die Schlichtungsstelle oder einen Dienstleister wenden, um Deine Entschädigung zu bekommen. 

1. Wann hilft Dir die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr?

Du kannst Dich bei einem annullierten Flug kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden. Bevor die Schlichtungsstelle Deinen Fall übernehmen kann, musst Du versucht haben, das Problem mit der Fluggesellschaft selbst zu klären. 

Den Schlichtungsantrag kannst Du online stellen, wenn Du innerhalb von zwei Monaten keine Lösung erzielen konntest. Die Schlichter geben eine Empfehlung ab. Nehmen Fluggast und Airline den Vorschlag an, wird der Schlichtungsspruch bindend.

Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Fluggesellschaft kann jeden Schlichtungsvorschlag ablehnen. Dann bist Du keinen Schritt weiter und musst selbst klagen oder einen Dienstleister beauftragen. 

Geschäftsreisende können sich nicht an die Schlichtungsstelle wenden. 

2. Wie funktioniert die Sofortentschädigung?

Sofortentschädiger überweisen Dir das Geld sofort, behalten dafür aber einen Anteil der Entschädigung ein. Du verkaufst dazu Deine Entschädigungsforderung an die Firma und erhältst innerhalb von wenigen Tagen das Geld abzüglich des Honorars. 

Das funktioniert nur, wenn der Sofortentschädiger Dir ein Angebot unterbreitet. Mit dem Verkauf der Forderung ist für Dich alles erledigt. Denn selbst, wenn der Anbieter gegen die Fluglinie verliert, kann er von Dir nichts zurückfordern.

Finanztip empfiehlt Ersatz-Pilot und EUFlight. Nach welchen Kriterien wir die Unternehmen ausgewählt haben, erklären wir in unserem Ratgeber über Fluggasthelfer.

Ersatz-Pilot
Ersatz-Pilot
Sofortentschädiger Ersatz-Pilot GmbH, Pinneberg
  • Honorar zwischen 25 und 29 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Kostenausweis
  • viel Erfahrung – seit 2017 tätig
  • rund 14.000 Auszahlungen in 2025
EUFlight
Sofortentschädiger EUFlight.de GmbH, Hamburg
  • Honorar von 33,3 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Preis
  • viel Erfahrung – seit 2015 tätig
  • rund 17.000 Auszahlungen in 2025

3. Was bietet ein Inkassodienstleister?

Ein Inkassodienstleister versucht, Deinen Anspruch wegen Flugausfall im Inkasso-Modell durchzusetzen. Solche Firmen übernehmen Deinen Fall und ziehen gegebenenfalls für Dich vor Gericht. Dafür behalten sie eine Provision. Die Preise variieren sehr, wie unser Test ergeben hat: von 24 Prozent bis zu 50 Prozent der Entschädigung. Es kann schnell gehen, aber manchmal auch einige Monate oder Jahre dauern, bis das Geld auf Deinem Konto ist – wenn der Anbieter zum Beispiel gegen die Fluggesellschaft klagen muss.

Wir haben acht Anbieter untersucht, fünf davon sind eine Finanztip-Empfehlung. Besonders überzeugt hat uns SOS Flugverspätung. Wie Finanztip bei der Analyse vorgegangen ist, liest Du im Ratgeber zu Fluggasthelfern

SOS Flugverspätung
SOS Recht GmbH, Berlin
  • Honorar von 23,7 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • fordert auch Zusatzkosten ein
  • viel Erfahrung – seit 2016 tätig
  • rund 5.000 Auszahlungen in 2025

Finanztip empfiehlt vier weitere Inkassodienstleister, die insgesamt mehr als die Hälfte aller möglichen Punkte erreichten. Die Unterschiede zwischen den Empfehlungen findest Du in unserer Anbietertabelle übersichtlich dargestellt. Sollte ein Fluggasthelfer Deinen Fall ablehnen, lohnt es sich für Dich, auch bei anderen Anbietern anzufragen. Die Annahmekriterien können unterschiedlich sein.

Aviclaim Logo
Aviclaim
ProBe ASP BV, Niederlande
  • Honorar von 35 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Kostenausweis
  • fordert auch Zusatzkosten ein
  • viel Erfahrung – seit 2016 tätig
  • rund 3.500 Auszahlungen in 2025
Fairplane
Fairplane Fluggastrechte
Prozessfinanzierer FP Passenger Service GmbH, Wien
  • Honorar von 24 bis 35 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • fordert auch Zusatzkosten ein
  • sehr viel Erfahrung – seit 2011 tätig
  • rund 45.000 Auszahlungen in 2025
Flug verspätet Logo
flug-verspaetet.de
Yource GmbH, Winsen/Luhe
  • Honorar von 35 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Kosternausweis
  • fordert auch Zusatzkosten ein
  • viel Erfahrung – seit 2015 in Deutschland tätig
  • rund 50.000 Auszahlungen in 2025
  • Zusatzgebühr von 15 Prozent (Rechtsweggebühr)
Passengers Friend Logo
Passengers Friend
Passengers friend GmbH, Lüdinghausen
  • Honorar von 36 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • fordert auch Zusatzkosten ein
  • viel Erfahrung – seit 2015 tätig
  • rund 5.500 Auszahlungen in 2025

Wie hat Finanztip die Anbieter ausgewählt?

Finanztip hat im Zeitraum von Februar bis April 2026 Fluggastrechte-Portale untersucht. Darunter sind Unternehmen, die eine Sofortentschädigung anbieten, sowie Anbieter, die im Inkasso-Modell Deine Ansprüche durchsetzen. Alle hier empfohlenen Unternehmen haben uns überzeugt. Sie verfügen über ausreichende Erfahrung, haben gute Kundenbewertungen bekommen, sind transparent und verwenden verbraucherfreundliche Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ausführliche Informationen zu unseren Kriterien und unserer Bewertung findest Du im Ratgeber zu Fluggasthelfern.

Das sind die Ergebnisse im Überblick:

Fluggasthelfervergleich

Hinweis zum Vergleich von Fluggasthelfern

Finanztip hat für die Anbietertabelle Fluggastrechte-Portale zwischen Februar und April 2026 untersucht. 

Die Reihenfolge der Anbieter in der Tabelle erfolgt nach dem von Finanztip entwickelten Scoring. In das Scoring flossen unter anderem ein: die Bewertung von drei rechtlichen Fallprüfungen, die AGB der Anbieter, Zusatzgebühren, transparenter Ausweis der Kosten, Weitergabe von Verzugszinsen, Kundenbewertungen etc.

Die Empfehlungen erfolgen redaktiionell unabhängig. Die Auswahl der Fluggasthelfer in der Anbietertabelle erhebt keinen Anspruch auf einen vollständigen Marktüberblick. 

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

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Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

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