Ärger mit Flug und Gepäck? Das steht Dir zu
Expertengespräch am 21.05.2026
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Inhalt
Fällt Dein Flug aus, steht Dir in vielen Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Denn der Flugausfall bedeutet für Dich Stress und Ärger. Wir erklären Dir, wie Du dennoch ans Ziel kommst, wenn Dein Flug annulliert wird und Du Deine Rechte durchsetzen kannst.
Wenn Dein Flug annulliert oder „gecancelt“ wird, kannst Du entweder einen Ersatzflug über die Airline organisieren lassen oder selbst einen anderen Flug buchen.
Diese beiden Rechte stehen Dir bei einer Flugannullierung nur zu, wenn Dein Hinflug in einem europäischen Land starten sollte. Bei einem ausgefallenen Rückflug muss die Airline zusätzlich ihren Sitz in einem europäischen Mitgliedstaat haben.
Um die aktuellen Flugpreise schnell vergleichen zu können, helfen Dir Flugsuchmaschinen wie Kayak, Momondo oder Skyscanner. Mehr Tipps zur Flugbuchung findest Du in unserem Ratgeber zur Flugsuche.
Die Airline muss Dich auf den nächstmöglichen Flug umbuchen, wenn sie Deinen Flug annulliert hat. Dabei muss sie für den Ersatzflug auch Flüge von anderen Airlines anbieten – sowohl Direktverbindungen als auch Umsteigeverbindungen (BGH, 10.10.2023, Az. X ZR 123/22).
Du kannst selbst bestimmen, wann Du den Ersatzflug antreten willst. Es muss nicht der nächstmögliche sein, Du kannst Deine Reise neu planen und Dich für einen späteren Ersatzflug entscheiden (Art. 8 Abs. 1c FluggastrechteVO).
Die Airline darf für die Umbuchung keinen Aufpreis verlangen. Das gilt auch, wenn ein Flug wegen eines außergewöhnlichen Ereignisses annulliert wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem Verfahren gegen die Lufthansa. Die Airline hatte zahlreiche Flüge annulliert, wollte aber die Buchung eines Ersatzflugs mehrere Monate später nur gegen einen Aufpreis ermöglichen (BGH, 27.06.2023, Az. X ZR 50/22).
Hast Du eine Flugreise mit mehreren Teilflügen und verschiedenen Airlines gebucht, kannst Du unter Umständen die gesamten Ticketkosten zurückverlangen.
Der Weg dahin ist allerdings mühsam. Wird nämlich nur eine Teilstrecke annulliert, sieht die Airline es oft nicht ein, den gesamten Ticketpreis für Hin- und Rückflug zu erstatten.
Ein Beispiel: Ariane buchte über ein Reisebüro eine Flugreise von München über Madrid und Bogotá nach Quito sowie einen Rückflug von Quito über Bogotá nach München. Die einzelnen Teilstrecken sollten von unterschiedlichen Fluggesellschaften durchgeführt werden; nur die erste Teilstrecke nach Madrid wollte Ariane mit Iberia fliegen.
Insgesamt kosteten die Flugtickets rund 4.900 Euro. Iberia annullierte die erste Teilstrecke von München nach Madrid. Dadurch platzten Arianes Reisepläne, weil sie auch die weiteren Flüge nicht mehr wie geplant nutzen konnte. Der gesamte Reiseplan war hinfällig. Ariane verlangte von Iberia wegen der Annullierung die Erstattung der gesamten Ticketkosten für Hin- und Rückflug (Art. 5 Abs. 1a, 8 Abs. 1a FluggastrechteVO). Iberia wollte nicht zahlen. Ariane klagte durch alle Instanzen.
Der Bundesgerichtshof entschied gegen die Airline (BGH, 18.04.2023, Az. X ZR 91/22). Das bedeutet für unser Beispiel: Weil Ariane Hin- und Rückflug zusammen gebucht hatte und dafür ein einheitlicher Flugschein ausgestellt worden war, musste Iberia wegen der Annullierung der ersten Teilstrecke die gesamten Ticketkosten von rund 4.900 Euro erstatten.
Die Fluggesellschaft muss bei einem Flugausfall für Deine Übernachtung in einem Hotel mittlerer Kategorie und den Transfer zur Unterkunft aufkommen, falls der Alternativflug erst am nächsten Tag startet (Art. 9 Abs. 1b und c FluggastrechteVO). Den Weg zurück zum Flughafen muss sie auch zahlen.
In der Regel organisiert die Fluggesellschaft Hotel und Transport für Dich. Bietet Dir die Airline nichts an, erkundige Dich, was sie Dir erstattet, wenn Du selbst etwas buchst.
Während der Wartezeit am Flughafen kannst Du kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen erwarten – und zwar in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Bei einem kürzeren Aufenthalt sind Snacks ausreichend, bei mehreren Stunden kannst Du ein warmes Essen erwarten. Oft gibt es Gutscheine für Restaurants im Flughafen. Bietet Dir die Airline nichts an, erkundige Dich, was sie Dir erstattet, wenn Du Dich selbst verpflegst.
Außerdem musst Du nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung die Möglichkeit haben, zwei Telefonate zu führen oder zwei Faxe oder E-Mails zu versenden. Heute reicht es, wenn die Airline Dir einen kostenlosen Wlan-Zugang zur Verfügung stellt.
Bietet Dir die Airline keinen Ersatzflug an, kannst Du selbst ein neues Flugticket buchen. Du musst der Airline vorher keine Frist setzen. Die Ticketkosten für den Ersatzflug muss die Fluggesellschaft als Schadensersatz ersetzen, auch wenn der neue Flug sehr viel teurer war als der annullierte (AG Königs Wusterhausen, 15.08.2023, Az. 4 C 261/23).
Es ist nicht entscheidend, wie Du davon erfahren hast, dass Du Dich selbst um ein neues Ticket kümmern musst und ob diese Information richtig ist. Wenn eine Callcenter-Mitarbeiterin Dir fehlerhaft die Auskunft gibt, die Airline kümmere sich nicht um Ersatzflüge, muss sich die Airline diese Aussagen zurechnen lassen. Sie muss Dir die Kosten für die Ersatztickets als Schadensersatz zahlen (OLG Frankfurt, 27.8.2025, Az. 16 U 89/24).
Ja, Du kannst für einen annullierten Flug Erstattung der Ticketkosten in Geld verlangen, auch wenn Du mit einem Gutschein gezahlt hast. Das gilt selbst dann, wenn dieser Gutschein vormals für einen ebenfalls annullierten Flug ausgestellt wurde (BGH, 16.01.2025, Az. IV ZR 236/23). Du musst Dich nicht mit einem weiteren Gutschein abspeisen lassen.
Du bekommst eine Entschädigung bei Flugannullierung, wenn Du zum einen in den letzten zwei Wochen vor dem Abflug vom Ausfall erfährst und zum anderen der Ersatzflug deutlich später ankommt (Art. 5 Abs. 1 c FluggastrechteVO).
Hat Dich die Fluggesellschaft in den letzten zwei Wochen vor dem Abflugdatum über den Flugausfall informiert, kannst Du eine Entschädigung bekommen.
Das bedeutet im Umkehrschluss auch: Annulliert die Airline den Flug früher als zwei Wochen vor Abflug, gibt es keine Entschädigung.
Beispiel: Benji will am Sonntag, den 8. Februar, von Berlin nach New York fliegen. Die Airline kann bis zum 24. Januar um 23.59 Uhr entschädigungsfrei den Flug absagen (vgl. LG Düsseldorf, 25.09.2015, Az. 22 S 79/15).
Es reicht nicht, wenn die Fluggesellschaft den Reisevermittler, zum Beispiel das Reisebüro, vor Ablauf der letzten zwei Wochen von dem Flugausfall informiert, der Fluggast es aber erst später erfährt (EuGH, 11.05.2017, Az. C-302/16). Leitet das Reisebüro die Information nicht weiter, geht das zu Lasten der Airline (AG Erding, 29.12.2021, Az. 119 C 1903/21).
Du bekommst nur dann eine Entschädigung, wenn die Airline Dir entweder keinen Ersatzflug anbietet oder einen Ersatzflug anbietet, der viel später oder deutlich früher ankommen würde. Je früher Du davon erfährst, dass Dein Flug ausfällt, desto größer sind die Unterschiede, die Du zur ursprünglich gebuchten Flugzeit akzeptieren musst. Das sind die Annullierungsfristen, nach denen sich richtet, ob Du eine Entschädigung bekommst oder nicht:
| Wann hat Dich die Airline informiert? | Wann sollte der Ersatzflug abfliegen? | Wann sollte der Ersatzflug ankommen? | Entschädigung |
|---|---|---|---|
| länger als 2 Wochen vor Abflug | nicht relevant | nicht relevant | keine Entschädigung |
| 7 Tage bis 2 Wochen vor Abflug | mehr als 2 Stunden früher | mehr als 4 Stunden später | Entschädigung |
| weniger als 7 Tage vor Abflug | mehr als 1 Stunde früher | mehr als 2 Stunden später | Entschädigung |
Quelle: Finanztip-Recherche, Art. 5 FluggastrechteVO (Stand: April 2026)
Soll Dein Ersatzflug später abfliegen oder landen als in der Fluggastrechte-Verordnung vorgesehen, muss Dich die Airline entschädigen.
Auch wenn der Ersatzflug von einem anderen Flugunternehmen durchgeführt wird und später ankommt als in der Tabelle angegeben, steht Dir eine Entschädigung zu. Die Fluggesellschaft, die den Flug annulliert hat, kann sich nicht damit herausreden, dass die Verspätung des Ersatzfliegers nicht mehr in ihrem Verantwortungsbereich liegt (BGH, 10.10.2017, Az. X ZR 73/16).
Die Höhe Deiner Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab. Die genaue Distanz Deiner Flugstrecke kannst Du auf luftlinie.org oder airmilescalculator berechnen.
| Entschädigung | Entfernung Start - Ziel | Besonderheit |
|---|---|---|
| 250 € | bis 1.500 km | Kurzstrecke |
| 400 € | mehr als 1.500 km | Mittelstrecke (Start und Ziel innerhalb der EU) |
| 400 € | mehr als 1.500 km bis 3.500 km | Mittelstrecke (Start oder Ziel außerhalb der EU) |
| 600 € | mehr als 3.500 km | Langstrecke (Start oder Ziel außerhalb EU) |
Quelle: Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO (Stand: April 2026)
Ja, die Entschädigung kann um die Hälfte gekürzt werden, wenn der angebotene Alternativflug nicht sehr viel später als der ursprüngliche Flug ankommt.
| Entfernung Start - Ziel | Ankunftsverspätung des Alternativflugs | Entschädigung |
|---|---|---|
| bis 1.500 km | nicht später als 2 Stunden | 125 € |
| mehr als 1.500 km (innerhalb der EU) | nicht später als 3 Stunden | 200 € |
| mehr als 1.500 km bis 3.500 km (Start oder Ziel außerhalb der EU) | nicht später als 3 Stunden | 200 € |
| mehr als 3.500 km | nicht später als 4 Stunden | 300 € |
Quelle: Art. 7 Abs. 2 FluggastrechteVO (Stand: April 2026)
Du prüfst zunächst, wann die Airline Dich über den Flugausfall informiert hat:
Dann überprüfst Du, wann der angebotene Ersatzflug starten und landen sollte und gleichst das mit der noch hinzunehmenden Verspätung ab. Die findest Du in der Tabelle mit den Annullierungsfristen.
In einem dritten Schritt überprüfst Du die Entfernung zwischen Startflughafen und Landeflughafen.
Dazu ein Beispiel: Christin hatte für den 24. Januar bei der Lufthansa einen Flug von Frankfurt am Main nach Bilbao gebucht. Geplant war ein Abflug um 15 Uhr, die Landung in Bilbao sollte um 17:05 Uhr erfolgen. Der Flug wurde jedoch annulliert.
Drei Tage vor Abflug erfuhr Christin, dass der Flug gestrichen wurde. Mit dem von der Lufthansa angebotenen Ersatzflug erreichte sie Bilbao mit einer Verspätung von fünf Stunden. Die Distanz zwischen Frankfurt und Bilbao beträgt 1.152 Kilometer.
Die Mitteilung der Airline erreichte Christin weniger als sieben Tage vor Abflug. Der Ersatzflug kam mit einer Verspätung von mehr als zwei Stunden am Ziel an. Da die Flugstrecke von Frankfurt nach Bilbao unter 1.500 Kilometer liegt, hat Christin Anspruch auf 250 Euro.
Ärger mit Flug und Gepäck? Das steht Dir zu
Expertengespräch am 21.05.2026
Sichere Dir als Finanztip Unterstützer für 8 €/Monat regelmäßig Deinen direkten Draht zu unseren Experten im Finanztip-Expertengespräch.
Wird Dein Flug um mehr als eine Stunde vorverlegt, hast Du dieselben Rechte wie bei einer Flugannullierung (EuGH, 21.12.2021, Az. C-146/20 u.a.).Du kannst eine Entschädigung verlangen, es sei denn, die Fluggesellschaft hat Dich mindestens zwei Wochen vor Abflug über die frühere Abflugzeit informiert.
Wichtig: Mitunter stimmen die Flugzeiten bei Online-Reisebüros nicht mit den Flugplänen der Airline überein. Auf die Zeiten eines Online-Reisebüros kannst Du Dich nicht verlassen. Verschieben sich dann kurzfristig die Abflugzeiten, bekommst Du nicht automatisch eine Entschädigung (EuGH, 10.03.2023, Az. C-607/22).
Falls außergewöhnliche Umstände zum Flugausfall geführt haben, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen.
Nach der Rechtsprechung sind darunter solche Ereignisse zu verstehen, die nicht zum normalen Betrieb der Fluggesellschaft gehören und von ihr nicht beherrschbar sind. Beispiele stehen im Gesetz (Erwägungsgrund 14 FluggastrechteVO):
Die Fluggesellschaften haben ein gewisses Wahlrecht, welche Flüge sie wegen eines außergewöhnlichen Umstands ausfallen lassen. Bei einem Schneesturm kann die Airline entscheiden, Flüge auch am Tag danach zu canceln, um weitere Verspätungen zu vermeiden. Auch in einem solchen Fall kann die Annullierung noch im Zusammenhang mit dem außergewöhnlichen Umstand stehen, sodass die Airline keine Entschädigung wegen Flugausfall zahlen muss (BGH, 24.09.2024, Az. X ZR 136/23).
Mit dem Finanztip-Rechner kannst Du zunächst Deine möglichen Ansprüche berechnen und Dir ein passendes Musterschreiben erstellen lassen.
Bei Teilflügen verlangst Du Deine Ausgleichszahlung immer von der Airline, die auf der annullierten Strecke fliegen sollte – dem ausführenden Luftfahrtunternehmen. Das ist unter Umständen nicht die Fluggesellschaft, bei der Du Deinen Flug gebucht hast.
Mit dem Finanztip-Musterschreiben zur Flugannullierung kannst Du Deine Ansprüche gegenüber der Airline formulieren und geltend machen:
Beachte unbedingt die oben genannten Annullierungsfristen, Verspätungszeiten und Streckenlängen: Sie sind entscheidend für die Höhe der Entschädigung. Den Ticketpreis kannst Du Dir nur erstatten lassen, wenn Du keinen von der Airline organisierten Ersatzflug in Anspruch genommen hast.
Dein Anspruch auf Entschädigung wegen Flugausfall verjährt nach deutschem Recht regelmäßig nach drei Jahren (§ 199 BGB). Die Verjährungsfrist endet immer zum Jahresende, mit Ablauf des 31. Dezember. Weitere Informationen findest Du im Ratgeber zur Verjährung.
Wenn die Airline trotz Anschreiben nicht zahlt, kannst Du Dich an die Schlichtungsstelle oder einen Dienstleister wenden, um Deine Entschädigung zu bekommen.
Du kannst Dich bei einem annullierten Flug kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden. Bevor die Schlichtungsstelle Deinen Fall übernehmen kann, musst Du versucht haben, das Problem mit der Fluggesellschaft selbst zu klären.
Den Schlichtungsantrag kannst Du online stellen, wenn Du innerhalb von zwei Monaten keine Lösung erzielen konntest. Die Schlichter geben eine Empfehlung ab. Nehmen Fluggast und Airline den Vorschlag an, wird der Schlichtungsspruch bindend.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Fluggesellschaft kann jeden Schlichtungsvorschlag ablehnen. Dann bist Du keinen Schritt weiter und musst selbst klagen oder einen Dienstleister beauftragen.
Geschäftsreisende können sich nicht an die Schlichtungsstelle wenden.
Sofortentschädiger überweisen Dir das Geld sofort, behalten dafür aber einen Anteil der Entschädigung ein. Du verkaufst dazu Deine Entschädigungsforderung an die Firma und erhältst innerhalb von wenigen Tagen das Geld abzüglich des Honorars.
Das funktioniert nur, wenn der Sofortentschädiger Dir ein Angebot unterbreitet. Mit dem Verkauf der Forderung ist für Dich alles erledigt. Denn selbst, wenn der Anbieter gegen die Fluglinie verliert, kann er von Dir nichts zurückfordern.
Finanztip empfiehlt Ersatz-Pilot und EUFlight. Nach welchen Kriterien wir die Unternehmen ausgewählt haben, erklären wir in unserem Ratgeber über Fluggasthelfer.
Ein Inkassodienstleister versucht, Deinen Anspruch wegen Flugausfall im Inkasso-Modell durchzusetzen. Solche Firmen übernehmen Deinen Fall und ziehen gegebenenfalls für Dich vor Gericht. Dafür behalten sie eine Provision. Die Preise variieren sehr, wie unser Test ergeben hat: von 24 Prozent bis zu 50 Prozent der Entschädigung. Es kann schnell gehen, aber manchmal auch einige Monate oder Jahre dauern, bis das Geld auf Deinem Konto ist – wenn der Anbieter zum Beispiel gegen die Fluggesellschaft klagen muss.
Wir haben acht Anbieter untersucht, fünf davon sind eine Finanztip-Empfehlung. Besonders überzeugt hat uns SOS Flugverspätung. Wie Finanztip bei der Analyse vorgegangen ist, liest Du im Ratgeber zu Fluggasthelfern.

Finanztip empfiehlt vier weitere Inkassodienstleister, die insgesamt mehr als die Hälfte aller möglichen Punkte erreichten. Die Unterschiede zwischen den Empfehlungen findest Du in unserer Anbietertabelle übersichtlich dargestellt. Sollte ein Fluggasthelfer Deinen Fall ablehnen, lohnt es sich für Dich, auch bei anderen Anbietern anzufragen. Die Annahmekriterien können unterschiedlich sein.


Finanztip hat im Zeitraum von Februar bis April 2026 Fluggastrechte-Portale untersucht. Darunter sind Unternehmen, die eine Sofortentschädigung anbieten, sowie Anbieter, die im Inkasso-Modell Deine Ansprüche durchsetzen. Alle hier empfohlenen Unternehmen haben uns überzeugt. Sie verfügen über ausreichende Erfahrung, haben gute Kundenbewertungen bekommen, sind transparent und verwenden verbraucherfreundliche Allgemeine Geschäftsbedingungen. Ausführliche Informationen zu unseren Kriterien und unserer Bewertung findest Du im Ratgeber zu Fluggasthelfern.
Das sind die Ergebnisse im Überblick:
Finanztip hat für die Anbietertabelle Fluggastrechte-Portale zwischen Februar und April 2026 untersucht.
Die Reihenfolge der Anbieter in der Tabelle erfolgt nach dem von Finanztip entwickelten Scoring. In das Scoring flossen unter anderem ein: die Bewertung von drei rechtlichen Fallprüfungen, die AGB der Anbieter, Zusatzgebühren, transparenter Ausweis der Kosten, Weitergabe von Verzugszinsen, Kundenbewertungen etc.
Die Empfehlungen erfolgen redaktiionell unabhängig. Die Auswahl der Fluggasthelfer in der Anbietertabelle erhebt keinen Anspruch auf einen vollständigen Marktüberblick.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
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Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.