Europäische Fluggastrechte Deine Rechte bei Ärger mit der Airline

Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Europäischen Fluggastrechte schützen Dich, wenn Dein Flug ausfällt oder sich verspätet – mit Entschädigungen von bis zu 600 Euro.
  • Geht Dein Gepäck verloren oder wird es beschädigt, kannst Du bis zu 1.600 Euro von der Fluggesellschaft verlangen.

So gehst Du vor

  • Ist Dein Flug ausgefallen oder hat er sich verspätet, kannst Du mit dem Finanztip-Fluggastrechte-Rechner ein passendes Musterschreiben erstellen und an die Airline schicken.
  • Reagiert das Unternehmen nicht oder weigert es sich zu zahlen, kannst Du Dich kostenlos an eine Schlichtungsstelle wenden.
  • Willst Du Dein Geld sofort, kannst Du Deine Ansprüche an einen Sofortentschädiger wie Ersatz-Pilot oder EUflight verkaufen. Als Alternative kannst Du einen Inkassodienstleister beauftragen. Finanztip empfiehlt SOS Flugverspätung, Aviclaim, Fairplane, flug-verspaetet.de und Passengers Friend.

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Wenn die Reise mit dem Flugzeug nicht glatt läuft, hast Du Rechte nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) sowie nach dem Montrealer Abkommen. Wir erklären Dir Deine Rechte und wie Du sie durchsetzt, wenn sich Dein Flug verspätet, überbucht oder ganz ausgefallen ist oder das Gepäck nicht ankommt. 

Welche Fluggastrechte hast Du?

Welche Fluggastrechte Dir zustehen, hängt davon ab, was bei Deinem Flug schiefgelaufen ist. Bist Du zu spät am Ziel angekommen, ist Dein Flug ausgefallen oder hast Du Deinen Flug verpasst, weil der Security-Check zu lange gedauert hat? Wir geben Dir einen Überblick darüber, welche Ansprüche Dir bei welchem Flugärger zustehen. Grundlage ist die EU-Fluggastrechteverordnung.

Welche Fluggastrechte gelten in welchem Fall?

1. Dein Flug verspätet sich  - ab 3 Stunden Verspätung am Ziel
  • Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung

250 €  → bis 1.500 km
400 € → 1.500 km bis 3.500 km
600 € → über 3.500 km

kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen!

  • Betreuung
Essen, Getränke, Hotel und Transfer bei Übernachtung
 Flugverspätung
2. Dein Flug wird gestrichen
  • Ausgleichszahlung wegen Flugannullierung

250 €  → bis 1.500 km
400 € → 1.500 km bis 3.500 km
600 € → über 3.500 km

kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen!

kein Anspruch bei rechtzeitiger Info (mehr als 14 Tage vor Abflug oder mit akzeptabler Ersatzbeförderung)!

  • Betreuung
Essen, Getränke, Hotel und Transfer bei Übernachtung
  • Unterstützung
Ersatzbeförderung oder Ticketerstattung
 Flugannullierung
3. Dein Flug nimmt Dich nicht mit
  • Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung

250 €  → bis 1.500 km
400 € → 1.500 km bis 3.500 km
600 € → über 3.500 km

kein Anspruch bei wichtigem Grund (Sicherheitsrisiko)!

  • Betreuung
Essen, Getränke, Hotel und Transfer bei Übernachtung
 Flugannullierung

Quelle: Finanztip-Recherche, Art. 5, 7, 8, 9 Fluggastrechte-VO (Stand: April 2026) 

Was kannst Du verlangen, wenn sich Dein Flug verspätet? 

Kommt Dein Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel an, kannst Du in vielen Fällen eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro verlangen. Voraussetzung ist, dass die Airline für die Verspätung verantwortlich ist.

Die Airline muss sich auch um Deine Verpflegung kümmern und eine Übernachtung zahlen, wenn Dein Ersatzflug erst am nächsten Tag startet.

Ausführliche Informationen und ein Finanztip-Musterschreiben, mit dem Du die Entschädigung einfordern kannst, findest Du hier:

Flugverspätung

Ausblick: Airlines sollen zukünftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Ausgleichszahlung leisten. Zudem soll je nach Flugdistanz ein Passagier nur noch zwischen 300 und 500 Euro bekommen. 

Auf diese Regelung hatte sich der Rat der europäischen Verkehrsminister am 5. Juni 2025 geeinigt. Das Europäische Parlament hat die Reform am 21. Januar 2026 abgelehnt, sodass sie jetzt in den Vermittlungsausschuss kommt. Gibt es dort keine Einigung, bleibt es bei den bisherigen Regeln. Finanztip wird weiter über die Reform der Fluggastrechte berichten.

Was steht Dir zu, wenn Dein Flug ausgefallen ist?

Wurde Dein Flug gestrichen, kannst Du Dir von der Airline den Flugpreis erstatten lassen, wenn Du gar nicht mehr fliegen möchtest oder selbst einen Ersatzflug organisiert hast (Art. 5 Abs. 1a, Art. 8 Fluggastrechte-VO). Du kannst aber auch verlangen, dass Dir die Airline einen Ersatzflug bucht.

Zusätzlich hast Du möglicherweise Anspruch auf Entschädigung, wenn Dein Flug kurzfristig ausgefallen ist (Art. 5 Abs. 1c, Art 7 Fluggastrechte-VO). Was Dir genau zusteht, erfährst Du hier:

Flugannullierung

Was kannnst Du tun, wenn die Airline Dich nicht mitnimmt? 

Nimmt die Airline Dich nicht mit, weil der Flug zum Beispiel überbucht ist, kannst Du eine Ausgleichzahlung verlangen. In der Fluggastrechteverordnung heißt das Nichtbeförderung (Art. 4 Abs. 3 Fluggastrechte-VO).

Außerdem kannst Du wählen, ob Du auf einen anderen Flug umgebucht werden möchtest oder Dir der Ticketpreis erstattet werden soll.

Bei einer Überbuchung bietet Dir die Airline in der Regel einen anderen Flug an oder versucht, Dich dazu zu bewegen, freiwillig auf Deinen Platz zu verzichten. 

Finden sich nicht genug Passagiere, die freiwillig zurücktreten, bucht die Airline selbstständig einzelne Personen um. Wenn es Dich trifft, hast Du dieselben Rechte wie bei einer Flugannullierung. Du hast also auf jeden Fall Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zum nächsten möglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt, der Dir besser passt. Zudem kannst Du eventuell eine Ausgleichszahlung verlangen.

Flugannullierung

Dr. Britta Beate Schön

Verzichte nur auf Deinen Platz, wenn sich das Angebot der Airline für Dich lohnt. Denn Du verlierst Deinen Anspruch auf Entschädigung.

Dr. Britta Beate Schön
Unsere Finanztip-Expertin für Recht

Beispiel: Adrian buchte einen Flug von Düsseldorf über Paris nach Johannesburg. Der Zubringerflug nach Paris wurde gestrichen. Daraufhin buchte die Airline Adrian ohne dessen Zustimmung auf einen Flug von Düsseldorf über Amsterdam nach Johannesburg. Das wertete das Amtsgericht Düsseldorf als Nichtbeförderung. Adrian hatte deshalb zusätzlich Anspruch auf Entschädigung (AG Düsseldorf, 15.12.2017, Az. 49 C 343/17).

Ist Downgrading eine Nichtbeförderung?

Wirst Du von der Business-Class in die Economy umgebucht, nennt sich das Downgrading. Wenn die gebuchte Beförderungsklasse überbucht ist, Du aber in einer anderen mitfliegen kannst, ist das keine Nichtbeförderung im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung. 

Wegen eines Downgrading hast Du keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung (LG Landshut, 04.05.2017, Az. 41 O 2511/16). Aber Du kannst je nach Flugstrecke den zu viel gezahlten Ticketpreis zurückverlangen (EuGH, 22.06.2016, Az. C-255/15).

Verfällt Dein Rückflug, wenn Du den Hinflug nicht genutzt hast?

Dein Rückflug verfällt nicht automatisch, wenn Du Hin- und Rückflug zusammen gebucht, den Hinflug aber nicht angetreten hast.

Die Fluggesellschaften nennen das No-Show oder Cross-Ticketing. Meist nimmt Dich die Airline aber nur mit, wenn Du für den Rückflug einen Aufpreis zahlst.

Eine solche Praxis der Airlines ist keine Nichtbeförderung im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung. Du hast in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung wie bei einer Annullierung oder großen Flugverspätung (BGH, 25.04.2023, Az. X ZR 25/22).

Ausblick: Die Situation für Fluggäste soll verbessert werden. Zukünftig sollen Passagiere, denen der Rückflug verweigert wird, weil sie den Hinflug nicht genutzt haben, eine Entschädigung zustehen. Im Rahmen der Reform der Fluggastrechte sind sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament aber noch nicht einig. Wir halten Dich über die Reform auf dem Laufenden.

Wann darf die Airline einen Passagier zurückweisen?

Aus wichtigen Gründen darf die Airline einem Fluggast die Beförderung verweigern – zum Beispiel, wenn er ein Sicherheitsrisiko darstellt. Das gilt auch für den Fall, dass der Fluggast starke gesundheitliche Probleme hat, hochschwanger ist oder notwendige Dokumente wie Reisepass oder Visum fehlen. 

Achtung: Die Airline darf Dich zu Recht zurückweisen, wenn Dein Pass abgelaufen ist.

Kannst Du am Check-in nicht die Kreditkarte vorlegen, mit der Du das Ticket bezahlt hast, muss die Airline Dich allerdings mitnehmen (OLG Frankfurt a.M., 08.09.2011, Az. 16 U 43/11).

Solange das Boarding noch nicht abgeschlossen und die Türen des Flugzeugs noch geöffnet sind, besteht eine Mitnahmeverpflichtung der Fluggesellschaft. In einem solchen Fall darf die Airline einen Passagier nicht zurückweisen (LG Frankfurt, 05.06.2025, Az. 2 -24 S 93/24). Die Airline musste Entschädigungen zahlen.

Wann musst Du beim Check-in erscheinen?

Falls Deine Airline keine klare Angabe gemacht hat, wann Du zum Check-in am Schalter der Airline auftauchen musst, musst Du Dich spätestens 45 Minuten vor Abflugzeit zur Abfertigung einfinden (Art. 3 Abs. 2a Fluggastrechte-VO). 

Diese Frist kann die Airline nicht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verlängern. Damit scheiterte eine Fluggesellschaft, die in den AGB geregelt hatte, dass der Checkin 60 Minuten vor dem geplanten Abflug endet. Die Airline verweigerte einer Familie die Mitnahme, weil sie später als 60 Minuten vor Abflug am Schalter eintraf. Zu Unrecht. Das Landgericht Frankfurt verurteilte die Airline zu Ausgleichszahlungen, weil sie die Beförderung nicht hätte verweigern dürfen. Auch die Ticketkosten für die selbstorganisierten Ersatzflüge bekam die Familie ersetzt (LG Frankfurt, 03.04.2025, Az. 2-24 S 129/24).  

Wann hast Du Anspruch auf Entschädigung?

Wann Du Anspruch auf Entschädigung hast, findest Du mit unserem Fluggastrechte-Tool heraus. 

Berechne Deine Ansprüche mit dem Finanztip-Fluggastrechner


Wann ist die Fluggastrechte-Verordnung anwendbar?

Die Fluggastrechte-Verordnung ist anwendbar, wenn Dein Flug entweder

  1. in einem EU-Land gestartet ist oder
  2. in einem EU-Land gelandet ist, wenn die Airline zusätzlich ihren Sitz in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hat.

Gelten die Fluggastrechte für Großbritannien?

Fliegst Du von Deutschland ins Vereinigte Königreich (UK), bist Du durch die europäischen Fluggastrechte geschützt – trotz Brexit. Hast Du einen Flug von Großbritannien nach Deutschland gebucht, gelten für Dich die Fluggastrechte ebenfalls, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Seit Januar 2021 gelten die europäischen Fluggastrechte nicht mehr für Flüge aus dem Vereinigten Königreich (UK) in die EU, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in Großbritannien oder einem anderen Land außerhalb der EU durchgeführt werden. 

Gelten die europäischen Fluggastrechte in anderen Ländern?

Die Regelungen der europäischen Fluggastrechte-Verordnung gelten ebenfalls in der Schweiz, Norwegen und Island, auch wenn diese Länder keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind.

Was sind „außergewöhnliche Umstände“ bei Flugreisen?

Was genau als außergewöhnlicher Umstand gilt, ist in der Fluggastrechte-Verordnung nicht klar geregelt. Deshalb wird darüber oft vor Gericht gestritten. Im Jahr 2025 gab es in Deutschland nach Auskunft des Deutschen Richterbundes mehr als 121.000 Klagen gegen Fluggesellschaften.

In vielen Verfahren geht es um die Frage, ob die Airline für eine Verspätung oder einen Flugausfall verantwortlich ist oder ob außergewöhnliche Umstände dazu geführt haben. Das ist oft entscheidend, weil die Fluggesellschaft dann keine Entschädigung zahlen muss (Art. 5 Abs. 3 Fluggastrechte-VO). Nach der Verordnung und der EuGH-Rechtsprechung kommen außergewöhnliche Umstände insbesondere bei politischer Instabilität, mit dem Flug unvereinbaren Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwarteten Flugsicherheitsmängeln und bestimmten Streiks in Betracht.

Beispiele für außergewöhnliche Umstände – die Airline ist also nicht verantwortlich:

  • Terroranschläge, politische Instabilität und Sicherheitsrisiken
  • Schließung des Flughafens
  • extrem schlechtes Wetter (LG Lübeck, 16.06.2023, Az. 14 S 33/23)
  • Blitzeinschlag mit anschließender Sicherheitsprüfung (EuGH 16.10.2025, Az. C-399/24)
  • Server- und Systemausfall am Flughafen
  • zu wenig Flughafenpersonal für die Verladung von Gepäck

Beispiele für Umstände im Verantwortungsbereich der Airline – die Airline kann also verantwortlich sein: 

  • die meisten technischen Probleme, die sich bei der Wartung von Flugzeugen zeigen
  • Streik des Flugpersonals oder Erkrankungen der Crew

Diese Fälle gehören zum regulären Flugbetrieb und gelten daher nicht als außergewöhnlicher Umstand. Das gilt nach der EuGH-Rechtsprechung insbesondere für viele gewöhnliche technische Probleme sowie für Streiks des eigenen Airline-Personals, wenn sie Teil der normalen Unternehmensführung und damit beherrschbar sind. Dann muss die Fluggesellschaft beweisen, dass sie die Umstände nicht zu verantworten hatte. Zudem muss sie belegen, dass die Verspätung oder der Ausfall auch nicht vermeidbar gewesen wäre. Das ist in den Gerichtsverfahren oft die kritische Frage.

Ausblick: Die Reform der Fluggastrechte soll unter anderem klarer regeln,  was genau unter außergewöhnlichen Umständen zu verstehen ist. Die europäischen Instiutionen ringen um einen Kompromiss. Der Trilog des Vermittlungsausschusses von Parlament, Rat und Kommission startet am 20. Juni 2026.

Wer hilft, wenn die Airline nicht zahlt?

Wenn Du Deine Forderungen an die Airline gestellt hast, sie aber nicht zahlt, kannst Du Dich kostenlos an eine Schlichtungsstelle wenden.

1. Welche Schlichtungsstellen gibt es für Flugreisen?

Es gibt für Verbraucher zwei Schlichtungsstellen, wenn es um Ärger mit einer Fluggesellschaft geht. 

Welche Schlichtungsstelle für Dich zuständig ist, hängt von der Airline ab. Entweder Du wendest Dich an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder an Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ).

Ist die Fluggesellschaft Mitglied bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr, ist diese zuständig. Derzeit beteiligen sich 42 Airlines an dem Verfahren (Stand: April 2026). 

Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
ehemals SÖP, Berlin
  • anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle
  • kostenlos für Verbraucher
  • Du musst zwei Monate warten nach Deiner Beschwerde, bevor Du einen Schlichtungsantrag stellen kannst
  • Die Airline kann den Schlichtungsvorschlag ablehnen.

Findet sich Deine Fluggesellschaft nicht in der Mitgliederliste der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr, kannst Du Dich an die behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden.

2. Was bieten Fluggasthelfer?

Willst Du Deine Entschädigung so schnell wie möglich haben, kannst Du Dich an einen Sofortentschädiger wenden. Solche Unternehmen prüfen zunächst die Erfolgsaussichten Deines Falls. Stehen die Chancen gut, unterbreiten sie Dir ein Angebot. Stimmst Du zu, kauft das Unternehmen die Forderung und zahlt Dir sofort eine Entschädigung aus – abzüglich Provision. 

Finanztip empfiehlt als Sofortentschädiger Ersatzpilot und EUflight.

Ersatz-Pilot
Ersatz-Pilot
Sofortentschädiger Ersatzpilot GmbH, Pinneberg
  • Honorar zwischen 29 und 25 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Kostenausweis
  • viel Erfahrung – seit 2017 tätig
  • rund 14.000 Auszahlungen in 2025
EUflight
Sofortentschädiger EUflight.de GmbH, Hamburg
  • Honorar von 33,3 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Kostenausweis
  • bietet auch Erstattung von Ticketkosten an
  • viel Erfahrung – seit 2015 tätig
  • rund 17.000 Auszahlungen in 2025

Du kannst Dich auch an einen Inkassodienstleister wenden, insbesondere wenn kein Sofortentschädiger Deinen Fall kaufen möchte. 

Diese Rechtsdienstleister leiten Dir die Entschädigung erst weiter, wenn sie das Geld von der Airline bekommen haben. Du zahlst nur im Erfolgsfall. Bis Du Deine Entschädigung auf dem Konto hast, kann es allerdings mehrere Monate dauern. 

Finanztip empfiehlt besonders SOS Flugverspätung. Wie Finanztip untersucht hat, kannst Du im Ratgeber Fluggasthelfer nachlesen.

SOS Flugverspätung
SOS Recht GmbH, Berlin
  • Honorar von 23,7 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • fordert auch Zusatzkosten ein
  • viel Erfahrung – seit 2016 tätig
  • rund 5.000 Auszahlungen in 2025

Finanztip empfiehlt vier weitere Inkassodienstleister, die insgesamt mehr als die Hälfte aller möglichen Punkte erreichten. Die Unterschiede zwischen den Empfehlungen findest Du in unserer Anbietertabelle übersichtlich dargestellt. Sollte ein Fluggasthelfer Deinen Fall ablehnen, lohnt es sich für Dich, auch bei anderen Anbietern anzufragen. Die Annahmekriterien können unterschiedlich sein. 

Aviclaim Logo
Aviclaim
ProBe ASP BV, Niederlande
  • Honorar von 35 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Kostenausweis
  • fordert auch Zusatzkosten ein
  • viel Erfahrung – seit 2016 tätig
  • rund 3.500 Auszahlungen in 2025
Fairplane
Fairplane Fluggastrechte
Prozessfinanzierer FP Passenger Service GmbH, Wien
  • Honorar von 24 bis 35 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • fordert auch Zusatzkosten ein
  • sehr viel Erfahrung – seit 2011 tätig
  • rund 45.000 Auszahlungen in 2025
Flug verspätet Logo
flug-verspaetet.de
Yource GmbH, Winsen/Luhe
  • Honorar von 35 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Kosternausweis
  • fordert auch Zusatzkosten ein
  • viel Erfahrung – seit 2015 in Deutschland tätig
  • rund 50.000 Auszahlungen in 2025
  • Zusatzgebühr von 15 Prozent (Rechtsweggebühr)
Passengers Friend Logo
Passengers Friend
Passengers friend GmbH, Lüdinghausen
  • Honorar von 36 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • fordert auch Zusatzkosten ein
  • viel Erfahrung – seit 2015 tätig
  • rund 5.500 Auszahlungen in 2025

Welche Rechte hast Du rund ums Gepäck?

Geht Dein Gepäck verloren oder wird es beschädigt, kannst Du Schadensersatz von bis zu 1.600 Euro verlangen. Das ist im Montrealer Abkommen geregelt.

Die Fluggesellschaft ist für aufgegebenes Gepäck verantwortlich. Auf Dein Handgepäck musst Du selbst aufpassen.

Wie Du am besten vorgehst, wenn Dein Gepäck verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, hat Finanztip für Dich in einer Checkliste zusammengefasst.

Checkliste Ärger mit Gepäck

Dr. Britta Beate Schön

Bei einer Pauschalreise kannst Du zusätzlich den Reisepreis mindern, falls der Koffer zu spät oder gar nicht ankommt.

Dr. Britta Beate Schön
Unsere Finanztip-Expertin für Recht

Pro Tag ohne Gepäck kannst Du den Tagespreis der Reise um rund 25 Prozent mindern. Was Du dabei beachten musst, findest Du im Ratgeber Reisemängel reklamieren.

Auch interessant: Stehst Du ohne Gepäck im Ausland, kannst Du in besonderen Fällen sogar den gesamten Ticketpreis zurückverlangen.

Dazu ein Fall, den das Oberlandesgericht Celle entschieden hat: Eine Familie flog zu einer Hochzeit von Hannover nach Mombasa; die festliche Garderobe kam nicht rechtzeitig an. Die Kosten für eine notdürftige Ersatzbeschaffung musste die Fluggesellschaft übernehmen. Aber damit nicht genug. Sie musste den gesamten Ticketpreis für den Hinflug erstatten, da die Reise für die Passagiere erheblich beeinträchtigt war (OLG Celle, 20.10.2022, Az. 11 U 9/22).

Britta Schön
Britta SchönExpertin für Recht

Ärger mit Flug und Gepäck? Das steht Dir zu

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Welche Rechte haben Flugreisende mit Behinderung?

Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben bei Flugreisen besondere Rechte nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006

Jede Airline muss einen besonderen Begleit- und Betreuungsservice anbieten. Rollstühle sollten genauso befördert werden wie Blindenhunde. Um den Betreuungsservice in Anspruch zu nehmen, sollten sich körperlich eingeschränkte Flugreisende mindestens 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft anmelden.

Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer dürfen als Erste in den Flieger einsteigen und auch als erste wieder aussteigen. Klappt dies nicht und verpasst derjenige deshalb seinen Anschlussflug, muss die Fluggesellschaft ein Ersatzticket zahlen und eine Entschädigung (BGH, 20.06.2023, Az. X ZR 84/22).

Wie transparent müssen Flugpreise sein?

Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und Reisevermittler sind verpflichtet, die Preise für ein Flugticket transparent auszuweisen (Art. 23 Verordnung (EG) Nr. 1008/2008)

Fluggesellschaften müssen den Ticketpreis zu Beginn der Buchung aufschlüsseln und neben dem Endpreis auch den reinen Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren und weitere Entgelte ausweisen (KG Berlin, 03.09.2020, Az. 23 U 34/16).

Auch Online-Vermittlungsportale müssen für eine Flugreise sämtliche Kosten auflisten. Dies gilt selbst dann, wenn es die Kosten für einzelne Positionen nicht von der Fluglinie erhält, zum Beispiel Zusatzkosten für die Gepäckbeförderung (OLG Frankfurt a.M., 18.04.2024, Az. 6 U 108/22).

Diese Preistransparenz hilft Dir besonders, wenn Du selbst einen Flug storniert hast und die Steuern und Gebühren zurückverlangst. Mehr dazu im Ratgeber zur Flugstornierung.

Aktuell: Aus Sicht der Verbraucherzentralen sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen Easyjet, WizzAir und Vueling Klage erhoben, da Verbraucher vor Kostenfallen geschützt werden müssen. Die spanische Vueling Airlines hat den Streit um die Kosten für das Handgepäck verloren (OLG Hamm, 20.01.2026, Az. I-13 UKl 4/25) – nicht rechtskräftig).

* Was der Stern bedeutet:

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