Rente mit 63 Was Du für Deine Frührente beachten musst

Jan Scharpenberg
Jan Scharpenberg
Experte Rente

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mehrheit der Deutschen muss regulär bis 67 Jahre arbeiten.
  • Du kannst auch ab 63 Jahren in den Ruhestand gehen. Dann wird Dir jedoch die Rente gekürzt.
  • Wie stark die Rente gekürzt wird, hängt von Deinem Jahrgang ab.

So gehst Du vor

  • Überprüfe, ob Du die Bedingungen für eine Rente ab 63 erfüllst und schlage in unserer Tabelle nach, welche Regelaltersgrenze für Dich gilt.
  • Nutze unseren Rentenabschlags-Rechner, um die Höhe Deiner individuellen Abzüge herauszufinden.
  • Falls Du Dich für eine vorgezogene Rente entscheidest, beantrage sie rechtzeitig.

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Wer darf mit 63 in Rente gehen?

Mit 63 in Rente gehen kannst Du, wenn Du mindestens 35 Beitragsjahre hast. Du musst dann allerdings Abschläge in Kauf nehmen. Das gilt auch, wenn Du zwischen 63 und Deiner Regelaltersgrenze in Rente gehen möchtest.

Der korrekte Fachbegriff für die Rente ab 63 lautet vorgezogene Altersrente, umgangssprachlich hat sich aber auch Rente ab 63 oder Frührente etabliert. Diese vorgezogene Altersrente gibt es für langjährig Versicherte und besonders langjährig Versicherte. 

Als langjährig Versicherter giltst Du bei der Rentenversicherung, wenn Du mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kannst. Ein Beitragsjahr bekommst Du, wie der Name schon sagt, für jedes Jahr, indem Du in die Rentenkasse eingezahlt hast. Du kannst Dir auch für Schul-, Studiums-, Kindererziehungszeiten oder die Zeit Deines Zivil-, Wehr- oder Bundesfreiwilligendienstes Beitragsjahre gutschreiben lassen. Zudem kann es sein, dass Du bei einer Scheidung Beitragszeiten über den Versorgungsausgleich erhältst.

Wie findest Du die Anzahl Deiner Beitragsjahre heraus? 

Wenn Du Dir nicht sicher bist, wie viele Beitragsjahre Du bereits angesammelt hast, kannst Du das bei der Rentenversicherung mit dem Antrag auf Kontenklärung (V0100) erfragen. Falls Dir Beitragsjahre fehlen, kannst Du diese auch mit freiwilligen Beiträgen nachträglich „kaufen“. 

Wenn Du wissen möchtest, in welcher Phase Deines Lebens Dir Beitragsjahre gutgeschrieben werden und wie die Kontenklärung funktioniert, findest Du alle Infos in unserem Ratgeber zu den Beitragszeiten in der Rentenversicherung.

Was gilt für besonders langjährig Versicherte? 

Hast Du 45 oder mehr Beitragsjahre, zählst Du bei der Rentenversicherung als besonders langjährig Versicherter. Auch dann kannst Du ab 63 Jahren in Rente gehen.

Diese Gruppe der Versicherten kann zudem ohne Abschläge in Rente gehen, bevor sie die Regelaltersgrenze erreicht. Für Menschen, die vor 1953 geboren wurden und daher längst im Ruhestand sind, lag die Altersgrenze dafür ebenfalls bei 63 Jahren. Diese Altersgrenze steigt seitdem schrittweise auf 65 Jahre an, abhängig vom Geburtsjahrgang. Die Grenze von 65 Jahren wird mit dem Geburtsjahrgang 1964 erreicht und gilt dann auch für alle folgenden Jahrgänge. 

Wie viel Rente wirst Du nach Abzügen bekommen?

Kannst Du als langjährig Versicherte oder Versicherter grundsätzlich mit 63 in Rente gehen, musst Du Dich auf Abzüge einstellen. Mit unserem Rechner findest Du heraus, wie hoch diese sein werden und wie viel vorgezogene Rente Du voraussichtlich bekommen wirst.

Gib dafür auf der linken Seite einfach Dein Geburtsdatum, Deine bisher erreichte Rentenhöhe und Dein gewünschtes Renteneintrittsalter ein. Auf der rechten Seite stellst Du ein, ob es sich um eine Schwerbehindertenrente handelt und gibst den Wert Deiner Rentenprognose ein. Diesen findest Du – wie auch Deine bisher erreichte Rentenhöhe – auf Deiner Renteninformation. Sowohl auf dem Brief, den Du jedes Jahr von der Deutschen Rentenversicherung erhältst als auch online in der digitalen Renteninformation.

Anschließend kannst Du ablesen, was Dich die Frührente zu verschiedenen Zeitpunkten kosten würde. Und so eine gute Entscheidung treffen, welcher Zeitpunkt für Dich am besten ist.

Für welchen Jahrgang gilt welches Renteneintrittsalter?

Die Abzüge bei der Rente ab 63 sind eng mit Deinem Geburtsjahrgang verknüpft. Das hat mit der schrittweisen Anhebung des Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre zu tun. Die Regelaltersgrenze legt fest, ab wann Du ohne Abzüge in den Ruhestand gehen kannst.

Die Regelaltersgrenze ist nicht für jeden Jahrgang gleich. Für Menschen, die zwischen 1947 und 1958 geboren sind, wurde sie jeweils um einen Monat erhöht. Für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 jeweils um zwei Monate. In einer Tabelle sieht das so aus:

GeburtsjahrgangAnhebung umRegelaltersgrenze
19471 Monat65 Jahre 1 Monat
19482 Monate65 Jahre 2 Monate
19493 Monate65 Jahre 3 Monate
19504 Monate65 Jahre 4 Monate
19515 Monate65 Jahre 5 Monate
19526 Monate65 Jahre 6 Monate
19537 Monate65 Jahre 7 Monate
19548 Monate65 Jahre 8 Monate
19559 Monate65 Jahre 9 Monate
195610 Monate65 Jahre 10 Monate
195711 Monate65 Jahre 11 Monate
19581 Jahr66 Jahre
19591 Jahr 2 Monate66 Jahre 2 Monate
19601 Jahr 4 Monate66 Jahre 4 Monate
19611 Jahr 6 Monate66 Jahre 6 Monate
19621 Jahr 8 Monate66 Jahre 8 Monate
19631 Jahr 10 Monate66 Jahre 10 Monate
ab 19642 Jahre67 Jahre

Quelle: RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, BGBl. I 2007 (Stand: 2026)

Damit keine Verwirrung aufkommt: Jeder aus diesen Jahrgängen kann ab 63 Jahren die vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Je größer aber der Abstand zur Regelaltersgrenze, desto höher sind auch die Abzüge.

Wie werden Deine Abzüge berechnet?

Für jeden Monat, den Du als langjährig Versicherter vor Erreichen Deiner Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehst, werden Dir 0,3 Prozent von Deiner Rente abgezogen. Bist Du also 1963 geboren, werden Dir bei einem Renteneintritt mit exakt 63 Jahren für 46 Monate 13,8 Prozent von Deiner monatlichen Brutto-Rente abgezogen. Bist Du 1964 oder später geboren, sind es die maximalen 14,4 Prozent für 48 Monate.

Achtung: Diese Prozente werden von der Rente abgezogen, die Du zum Zeitpunkt Deines vorzeitigen Renteneintritts erreicht hast. Das ist nicht die Hochrechnung, die Du auf Deinem Rentenbescheid findest. Dieser Wert beschreibt nämlich die Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze. In der Regel sind das mehrere Hundert Euro Unterschied zu Deinen Ungunsten.

Denn wenn Du früher in Rente gehst, zahlst Du die fehlenden Jahre bis zur Regelaltersgrenze auch nicht mehr in die Rentenversicherung ein. Ohne diese Beiträge fällt Deine Rente insgesamt niedriger aus. Welche Auswirkungen das hat, kannst Du detailliert in unserem separaten Ratgeber zu den Abzügen bei der Rente mit 63 nachlesen.

Was kostet die Frührente?

Um Deine individuellen Abzüge herauszufinden, nutze unseren Rentenabschlags-Rechner. Dazu gibst Du einfach Dein Geburtsdatum sowie die Höhe Deiner bisher erreichten und Deiner prognostizierten Rente an. Beide Werte findest Du in Deiner Renteninformation.

Hinweis: Als besonders langjährig Versicherter kannst Du ab einem bestimmten Zeitpunkt abschlagsfrei in Rente gehen. Dieser Zeitpunkt ist abhängig von Deinem Geburtsjahrgang.

Ähnlich wie Du mit freiwilligen Beitragszahlungen Beitragsjahre ausgleichen kannst, kannst Du die Abzüge bei der Frührente mit freiwilligen Sonderzahlungen ausgleichen. Das klingt komplizierter als es ist. Hilfe findest Du in unserem Ratgeber zum Kauf von Rentenpunkten.

Natürlich kannst Du auch zusätzlich zur gesetzlichen Rente für das Alter vorsorgen. Dazu hast Du eine breit gefächerte Auswahl an Vorsorgemöglichkeiten. Wir bei Finanztip empfehlen, Dein Geld für die Altersvorsorge langfristig in ETFs anzulegen. Auch die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente sind Optionen – aber nicht für jeden.

Was darfst Du zur Rente ab 63 hinzuverdienen?

Als Frührentner kannst Du so viel dazuverdienen, wie Du möchtest. Deine Rente wird nicht gekürzt. Denn 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten abgeschafft. Dazu zählt neben der Rente ab 63 übrigens auch die vorgezogene Rente für schwerbehinderte Menschen. 

Wenn Du schon in Rente bist, sind das gute Nachrichten für Dich. Wenn Du hingegen überlegst, in Vollzeit weiterzuarbeiten und nebenbei schon die Rente ab 63 zu beziehen, sieht die Sache schon anders aus. Wegen der Steuer ist es wahrscheinlich, dass Du gar nicht so viel von der zusätzlichen Rente bekommst, wie Du vielleicht denkst. Außerdem könntest Du Probleme mit Arbeitslosen- und Krankengeld bekommen. Falls Du Dich hier wiederfindest, dann schau unbedingt in unserem Ratgeber zur Hinzuverdienstgrenze vorbei, bevor Du Deine Rente ab 63 beantragst. 

Wie wirkt sich die Aktivrente auf das Weiterarbeiten aus? 

Die Aktivrente beschreibt eine Steuerbefreiung für die ersten 2.000 Euro pro Monat, die Du als Rentnerin oder Rentner mit einem Angestelltenjob verdienst. Allerdings gilt diese Regelung nur für Menschen, die die Regelaltersgrenze bereits überschritten haben.

Wenn Du also vor Deiner individuellen Grenze in Frührente gehst, gilt die Aktivrente zunächst nicht für Dich. Erst, wenn Du Deine Regelaltersgrenze erreichst, profitierst Du auch von der Steuerbefreiung. 

Wie beantragst Du die Rente ab 63?

Um eine Rente zu beantragen, ist ein Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung notwendig. Egal, ob Du bis zur Regelaltersgrenze arbeitest oder früher in Rente gehst.

Den Antrag musst Du spätestens drei Monate vor Deinem gewünschten Renteneintritt stellen. Bist Du zu spät dran, wird Dein Antrag zwar nicht abgelehnt – allerdings wird Deine Rente dann eben nicht mit Beginn des Renteneintritts, sondern später ausgezahlt.

Deinen Antrag kannst Du bequem online stellen (Antrag R0100). Dafür musst Du mehrere Daten zur Hand haben. Die Rentenversicherung braucht von Dir:

  • Deine Steueridentifikationsnummer,
  • Deine Iban für die Überweisungen,
  • den jüngsten Bescheid für Sozialleistungen, falls Du solche beziehst,
  • Deinen Arbeitsvertrag, sofern Du in Altersteilzeit arbeitest, sowie
  • einen Nachweis für noch nicht bei der Rentenversicherung registrierte Wartezeiten, beispielsweise aus dem Studium.

Reichst Du den Antrag für jemand anderen als für Dich selbst ein, musst Du zudem eine Vollmacht und den Personalausweis des entsprechenden Antragsstellers vorlegen.

Wohin schickst Du den schriftlichen Rentenantrag? 

Wenn Du Deinen Antrag schriftlich stellen willst, findest Du den für Dich zuständigen Rentenversicherungsträger in der Renteninformation, die Du jährlich zugeschickt bekommst. Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet zudem ein Online-Tool, um Deinen Ansprechpartner herauszufinden.

Generell musst Du keine Angst haben, dass Du Deine Unterlagen an den falschen Rentenversicherungsträger schickst. Sollte dies der Fall sein, wird der falsche Träger Deine Unterlagen automatisch an den richtigen Träger weiterleiten.  

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