Trennungsjahr & Checkliste Trennung Ehe vor dem Aus? Mit kühlem Kopf durchs Trennungsjahr

Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn sich Ehepaare scheiden lassen wollen, müssen sie mindestens ein Jahr getrennt leben – das sogenannte Trennungsjahr.
  • In der Trennungszeit bekommst Du eventuell Trennungsunterhalt vom Partner, wenn dieser mehr verdient.
  • Bei einer Trennung mit Kindern steht dem Elternteil, bei dem die gemeinsamen Kinder überwiegend wohnen, Kindesunterhalt zu.

So gehst Du vor

  • Klärt Eure Wohnsituation gemeinsam. Überlegt, wer nach der Trennung in der Wohnung oder im Haus bleiben soll und wer auszieht.
  • Wenn Ihr als Paar bisher ein gemeinsames Konto hattet, solltet Ihr eigene Girokonten einrichten und Einnahmen und Ausgaben trennen.
  • Unsere Checkliste fasst alle wichtigen Punkte zusammen, an die Du bei einer Trennung von Deinem Ehepartner denken solltest: vom Betreuungsmodell für die Kinder, über Versicherungen, Steuerfragen bis hin zur Trennungsvereinbarung.

Checkliste Trennung

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Welche Dinge sind bei einer Trennung wichtig?

Bei einer Trennung ist wichtig, dass Ihr Euch gut organisiert und ohne Streit und mit kühlem Kopf die Umstellungen angeht. Euch muss klar sein, dass es insgesamt teurer wird, da einer von Euch wahrscheinlich auszieht und Kosten für eine weitere Wohnung anfallen.

Checkliste Trennung

Unsere Checkliste zum Download hilft Dir, vor der Trennung den Überblick zu bewahren. Wir haben die zwölf wichtigsten Themen aufgelistet, an die Du denken solltest. Angefangen vom Hausrat über Girokonten, Krankenversicherung, Steuerklassen bis hin zu den Unterlagen für den Ausgleich Eurer Rentenansprüche.

Checkliste Trennung

Was ist das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Zeit von mindestens einem Jahr, in der Ihr getrennt leben müsst, bevor Ihr Euch scheiden lassen könnt. Denn erst nach Ablauf eines Jahres nach der Trennung gilt Eure Ehe als gescheitert und kann durch ein Gericht geschieden werden (§ 1566 Abs. 1 BGB).

Wie läuft die Scheidung nach dem Trennungsjahr ab?

Nach dem Trennungsjahr reicht in der Regel ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt den Scheidungsantrag ein und der andere stimmt zu. 

Laut Statistischem Bundesamt wählten im Jahr 2022 knapp 90 Prozent der Paare, die sich scheiden ließen, diesen Weg (§§ 124, 134 FamFG). Derjenige, der die Scheidung beantragt, muss einen Vorschuss für seinen Anwalt zahlen sowie einen Gerichtskostenvorschuss. 

Könnt Ihr die Scheidung gemeinsam beantragen?

Ihr könnt die Scheidung grundsätzlich auch gemeinsam beantragen, in der Praxis ist das aber selten und oft nicht sinnvoll. Im Jahr 2022 war das nur bei sechs Prozent der Scheidungen der Fall. 

Anwälte raten in der Regel davon ab, weil sie in einem Scheidungsverfahren immer nur die Interessen eines Ehepartners vertreten dürfen. Im Fall einer Interessenkollision müsste der Anwalt oder die Anwältin sofort das Mandat niederlegen. Im Ergebnis müsstet Ihr Euch beide einen neuen Anwalt suchen.

Was passiert, wenn ein Partner der Scheidung nicht zustimmt?

Stimmt ein Ehepartner dem Scheidungsantrag nicht zu, ist die Scheidung in der Regel erst nach drei Jahren Trennung möglich (§ 1566 Abs. 2 BGB). In gerade einmal vier Prozent der Scheidungen stimmte der eine Ehegatte dem Antrag auf Scheidung nicht zu. Dann dauert es, bis die Ehe geschieden werden kann.

Was bedeutet Trennung von Tisch und Bett?

Trennung von Tisch und Bett bedeutet, dass Ihr keine häusliche Gemeinschaft mehr habt und Euren Alltag getrennt organisiert (§ 1567 BGB). Das bedeutet: Ihr kauft nicht mehr füreinander ein, Ihr esst nicht mehr miteinander und schlaft in getrennten Zimmern. Es reicht nicht aus, dass Ihr Euch nicht mehr versteht oder nicht mehr miteinander redet. Ihr müsst auch räumlich getrennte Wege gehen.

Gerade bei einer Trennung mit Kindern ist es dringend notwendig, dass Ihr noch Kontakt miteinander habt – als Eltern, eben nur nicht mehr als Ehepaar. Hinreichend klar ist die Trennung, sobald einer von Euch aus der gemeinsamen Wohnung auszieht. Das ist dann das Datum, mit dem das Trennungsjahr beginnt.

Könnt Ihr das Trennungsjahr in derselben Wohnung verbringen?

Ihr könnt das Trennungsjahr notfalls auch in derselben Wohnung verbringen, wenn Ihr Eure Haushalte weitgehend trennt. Gerade wenn Ihr gemeinsame Kinder habt oder die Kosten für eine weitere Wohnung zu hoch wären, muss keiner während des Trennungsjahrs aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen. 

Keine Richterin oder Richter kommt zu Euch nach Hause, um nachzuschauen, wie Ihr die Trennung organisiert. Und es schadet auch nichts, wenn Ihr teilweise den Alltag noch miteinander teilt, weil Ihr wegen der Kinder zum Beispiel noch gemeinsam esst (OLG Frankfurt, 28.03.2024, Az. 1 UF 160/23). 

Erforderlich ist ein Höchstmaß der Trennung angesichts der räumlichen Situation. Zieht der eine ins Arbeitszimmer oder den Keller, reicht das für eine Trennung innerhalb der Wohnung.

Um Eure Trennung nachzuweisen, solltet Ihr eine Trennungsvereinbarung aufsetzen. Das geht formlos. Ihr solltet allerdings beide unterschreiben, dass Ihr seit einem bestimmten Datum innerhalb der Wohnung getrennt lebt.

Müsst Ihr das Trennungsjahr nachweisen?

Du musst das Trennungsjahr nur nachweisen, wenn Ihr Euch über den Trennungszeitpunkt streitet oder er für Vermögensfragen wichtig ist. 

Gebt Ihr beide unterschiedliche Trennungstermine an, die aber beide mindestens ein Jahr zurückliegen, ist das für den Scheidungsantrag kein Problem. Anders sieht es aus, wenn Euer Noch-Ehepartner bestreitet, dass Ihr schon seit einem Jahr getrennt lebt. Dann kann das Gericht die Scheidung nicht aussprechen, es sei denn, Du bist in der Lage, das Trennungsjahr zu beweisen.

Wichtig ist das genaue Datum, seit wann Ihr getrennt lebt, außerdem für die Vermögensauskunft zum Zeitpunkt der Trennung (§ 1379 BGB). Damit könnt Ihr den Zugewinnausgleich verlässlich berechnen. Jeder kann eine solche Auskunft bei Gericht verlangen. Schwierig ist es, wenn beide Eheleute bei Gericht Auskunft über das Vermögen des anderen verlangen, aber unterschiedliche Trennungszeitpunkte angeben. Dann kommt es darauf an, ab wann Ihr wirklich getrennt gelebt habt – auch wenn keiner ausgezogen ist.

Du hast übrigens keinen eigenen Anspruch darauf, dass ein Gericht den Trennungszeitpunkt feststellt (BGH, 12.11.2025, Az. XII ZB 203/25).

Es gibt keine offizielle Stelle, bei der Ihr Eure Trennung anzeigen könntet. Als Nachweis eignet sich ein neuer Mietvertrag oder eine Meldebescheinigung, wenn einer von Euch ausgezogen ist.

Verweigert einer von beiden die Unterschrift, sollte der andere ein kurzes Schreiben an den Ehepartner schicken, in dem das Getrenntleben festgestellt wird – dann allerdings am besten per Einschreiben-Einwurf. Auch Zeugen können bestätigen, seit wann Ihr getrennt lebt.

Übrigens: Es ist für das Trennungsjahr völlig unerheblich, ob einer von Euch einen neuen Partner oder eine neue Partnerin hat. Eine neue Beziehung ist auch nicht der Beginn des Trennungsjahres. 

Wann kannst Du den Scheidungsantrag stellen?

Den Scheidungsantrag kannst Du in der Regel nach Ablauf des Trennungsjahrs stellen, aus praktischen Gründen aber oft schon einige Wochen vorher. 

In der Praxis wird der Antrag auf Scheidung bis zu acht Wochen vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt. Dagegen ist nichts einzuwenden, da bis zur mündlichen Verhandlung einige Wochen vergehen können. Du brauchst dazu eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. 

Wie teuer die Scheidung wird und wie Ihr die Kosten so gering wie möglich halten könnt, erklären wir im Ratgeber Scheidungskosten. Eine erste Einschätzung bekommst Du mit unserem Scheidungskostenrechner.

Scheidungskostenrechner

Der Scheidungskostenrechner berechnet die Gesamtkosten, die durch Gericht und Anwalt mindestens anfallen.

Ist eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs möglich?

Eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs ist nur in seltenen Härtefällen möglich, in der Regel müsst Ihr das Jahr abwarten. Das gilt auch für den Fall, dass Ihr nur sehr kurz miteinander verheiratet wart. Ist das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen, kann das Gericht den Scheidungsantrag zurückweisen. Es entstehen Euch dadurch nur unnötige Kosten. Deshalb ist ein Scheidungsantrag nach sechs Monaten Trennung meist zu früh. 

Für eine Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres muss der Antragsteller erklären, warum es ihm unzumutbar ist, weiter bis zum Ablauf des Trennungsjahrs mit dem anderen verheiratet zu sein (§ 1565 Abs. 2 BGB). 

Mögliche Gründe sind: Misshandlung in der Ehe; ein Partner erwartet ein Kind mit einem neuen Partner; Alkohol-, Drogen- oder Spielsucht. Auch jahrelange Demütigungen können dazu führen, dass die Grundlage für ein weiteres Zusammenleben zerstört ist. Ein Trennungsjahr kann deshalb unzumutbar sein (OLG Oldenburg, 26.04.2018, Az. 4 UF 44/18). Das Familiengericht entscheidet über einen solchen Härtefall. So musste zum Beispiel trotz Gewalt und Missbrauch in der 16 Jahre dauernden Ehe die Ehefrau das Trennungsjahr abwarten, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (26.11.2025, Az. 5 UF 151/24).

Es muss sich immer um einen Grund handeln, der in der Person des bisherigen Ehepartners liegt. Deshalb kann zum Beispiel nicht derjenige eine schnelle Scheidung verlangen, der selbst ein Kind mit einer anderen Person erwartet.

Wer zieht nach der Trennung aus der gemeinsamen Wohnung aus?

Wer aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, solltet Ihr früh klären, weil meist räumliche Trennung nötig ist und der Auszug viele rechtliche Folgen hat. 

Um die Frage, wer in der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus bleibt, wird oft hart gekämpft – vor allem, wenn kleine Kinder zur Familie gehören. Denn selbst wenn Ihr Euch einig seid, dass eine Trennung das Beste ist, so trennt sich der oder die Ausziehende auch immer räumlich von den eigenen Kindern.

Was gilt bei Trennung und Auszug aus der Mietwohnung?

Wohnt Ihr in einer Mietwohnung, habt Ihr wahrscheinlich den Mietvertrag gemeinsam unterschrieben. Zieht nur einer aus, endet der Mietvertrag dadurch nicht. Der Ausziehende kann den Vertrag auch nicht nur für seine Person kündigen, das können nur beide gemeinsam. Denn Verträge, die zwei Personen gemeinsam abgeschlossen haben, können sie auch nur gemeinsam beenden.

Der Partner, der auszieht, hat dadurch viele Nachteile. Er haftet weiter in voller Höhe für die Miete und den Zustand der Wohnung, wohnt aber selbst nicht mehr dort. Er hat auch keinen Anspruch darauf, einen Teil der Mietkaution zurückzubekommen. In dieser Situation hat der Ausziehende drei Möglichkeiten, um seine Position rechtlich zu verbessern.

  1. Ihr könnt den Mietvertrag anpassen
    Erkundige Dich, ob Dich Deine Vermieterin oder Vermieter aus dem Mietvertrag entlässt. Wenn alle einverstanden sind, steht einer Vertragsänderung nichts mehr im Wege. Es reicht nicht aus, wenn Du allein mit Deinem Ex-Partner vereinbarst, dass einer von Euch aus dem Mietvertrag ausscheiden soll. Dein Vermieter muss auch mitspielen. Schwierig kann das werden, wenn Euer Vermieter glaubt, dass einer allein sich die Wohnung dauerhaft nicht leisten kann. Oder wenn Euer Vermieter den Auszug zum Anlass nimmt, einen ganz neuen Mietvertrag abzuschließen und bei dieser Gelegenheit die Miete erhöht.
  2. Ihr könnt eine Freistellung vereinbaren
    Manchmal besteht der Vermieter darauf, dass beide weiterhin Mieter bleiben, damit er bei Zahlungsschwierigkeiten einen zweiten Schuldner hat. In diesem Fall solltet Ihr eine Vereinbarung aufsetzen, wonach der in der Wohnung Bleibende den anderen von Ansprüchen aus dem Mietverhältnis freistellt. Das ist nur fair.

    Alternativ kannst Du beim Gericht einen Antrag auf Wohnungszuweisung stellen. Das Gericht kann dann bestimmen, dass das Mietverhältnis künftig nur noch mit demjenigen Ehegatten fortgesetzt wird, der noch in der Wohnung wohnt. Vermietende müssen das akzeptieren. Allerdings wird das Gericht die Wohnung nur dann dem verbleibenden Ehegatten zuweisen, wenn dieser sich die Wohnung auch allein leisten kann.
  3. Ihr könnt den Mietvertrag kündigen
    Natürlich könnt Ihr den Mietvertrag auch gemeinsam kündigen. Dann müsst Ihr beide umziehen und eine neue Wohnung finden. Aus diesem Grund weigert sich oft einer, die Wohnung zu verlassen – und verhindert so die Kündigung des alten Mietvertrags.

    Wichtig: Während des Trennungsjahrs kann der ausgezogene Ehegatte den anderen nicht dazu zwingen, gemeinsam die Wohnung zu kündigen. Nach Ablauf des Trennungsjahres ist das anders. Verweigert er dann weiterhin seine Mitwirkung, darf ihn der ausgezogene Ehegatte verklagen – und zwar auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung.

Nicht vergessen: Der Ehegatte, der auszieht, muss sich beim Einwohnermeldeamt ummelden und sollte an die Umschreibung von Rundfunkbeitrag, Internet- und Telefonanschluss, Strom, Heizung, Pay-TV und Ähnliches denken.

Was gilt bei Trennung und Auszug aus dem eigenen Haus?

Wohnt Ihr im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung, habt Ihr zwar keinen Ärger mit der Vermieterin oder dem Vermieter. Die Frage, wer im Haus wohnen bleiben kann, ist deshalb aber nicht einfacher. Steht Ihr beide als Eigentümer im Grundbuch, gehört Euch das Haus gemeinsam. Daran ändert die Trennung nichts.

Zieht einer aus, kann er vom anderen Miete verlangen. Dazu muss er ihn zur Zahlung auffordern, erst ab diesem Zeitpunkt entsteht die Zahlungspflicht. Für vergangene Monate kann derjenige, der ausgezogen ist, rückwirkend keine Miete oder Nutzungsentschädigung verlangen (§ 1361b Abs. 3 BGB, § 745 Abs. 2 BGB). 

Für die Höhe der Nutzungsentschädigung sind die wechselseitigen Unterhaltsansprüche relevant (BGH, 27.11.2024, Az. XII ZB 28/23). Hat der Ehegatte, der mit den Kindern in der Wohnung oder dem Haus bleibt, kein eigenes Einkommen, muss er keine Miete an den Ex-Partner zahlen. Der Vorteil, mietfrei wohnen zu können, wird beim Trennungsunterhalt angerechnet. Weitere Infos dazu findest Du im Ratgeber Trennungsunterhalt.

Wie Ihr mit dem gemeinsamen Haus weiter umgehen wollt, solltet Ihr Euch während der Trennungszeit überlegen: Will einer das Haus allein behalten und den anderen auszahlen oder soll das Haus verkauft werden? Dabei sind viele Dinge zu bedenken. Ihr solltet deshalb die Entscheidung nicht übers Knie brechen. Wichtig ist, dass keiner von Euch den Verkauf der gemeinsamen Immobilie verhindern kann. Werdet Ihr Euch über nicht einig, kann die Immobilie bei einer sogenannten Trennungsversteigerung verkauft werden. Grundsätzlich sogar während des Trennungsjahres. (BGH, 16.11.2022 Az. XII ZB 100/22).

Was ist wichtig, wenn Kinder von der Trennung betroffen sind?

Wenn Kinder von der Trennung betroffen sind, müsst Ihr vor allem klären, wo die Kinder wohnen, wie der Umgang läuft und wie der Kindesunterhalt gezahlt wird. 

Etwas mehr als die Hälfte der 2022 geschiedenen Ehepaare hatte minderjährige Kinder. Insgesamt waren fast 116.000 Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen. Wie Ihr die Betreuung der Kinder organisieren könnt, erklären wir ausführlich im Ratgeber Betreuungsmodelle. Dort findet Ihr auch eine Mustervereinbarung. 

Wie solltet Ihr das Umgangsrecht festlegen?

Das Umgangsrecht solltet Ihr möglichst gemeinsam mit den Kindern festlegen und Euch auf ein Betreuungsmodell einigen. Sollen die Kinder hauptsächlich bei einem Elternteil wohnen und den anderen nur an jedem zweiten Wochenende sehen? Oder sollen die Kinder abwechselnd eine Woche beim Vater und eine Woche bei der Mutter leben – das wäre das sogenannte Wechselmodell. Wichtig: Das Betreuungsmodell entscheidet auch darüber, wer wie viel Kindesunterhalt zahlen muss. Mehr dazu weiter unten. Könnt Ihr Euch nicht auf ein Betreuungsmodell einigen, hilft ein Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht.

Wer hat nach der Trennung das Sorgerecht?

Nach der Trennung behaltet Ihr als verheiratete Eltern in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. Das bedeutet: Ihr seid weiterhin für alle wichtigen Entscheidungen gemeinsam verantwortlich. In Alltagsfragen entscheidet der Elternteil, bei dem die Kinder wohnen.

Wer muss im Trennungsjahr Kindesunterhalt zahlen?

Kindesunterhalt zahlt der Elternteil, der die Kinder nicht überwiegend betreut, in Form von Geldunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Der Elternteil, der die minderjährigen Kinder betreut und versorgt, erfüllt dadurch seine Unterhaltsverpflichtung. Juristen nennen das auch Naturalunterhalt. Der andere Elternteil muss Barunterhalt zahlen – also monatlich eine feste Summe überweisen. 

Die Höhe des Kindesunterhalts bestimmt sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Maßgeblich für die Höhe des Unterhalts sind das Einkommen, das Alter des Kindes und die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. Ausführliche Informationen, wie sich der Unterhalt berechnet, sowie die aktuellen Zahlbeträge, findest Du im Ratgeber zur Düsseldorfer Tabelle.

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Was ist wichtig, wenn Tiere von der Trennung betroffen sind?

Wenn Tiere von der Trennung betroffen sind, müsst Ihr klären, wem das Tier rechtlich gehört und bei wem es im Sinne des Tierwohls leben soll. Überlegt, wer sich nach der Trennung um Hund, Katze oder andere Tiere kümmert. Das kann schnell emotional werden und Streit auslösen. Einfach ausziehen und das Tier mitnehmen ist keine gute Idee.

Rechtlich ist es so, dass Tiere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zwar keine Sachen sind, aber wie Sachen behandelt werden (§ 90a BGB). Gehört das Tier dem einen Partner allein, gibt es bei der Trennung kein Problem. Schwierig wird es, wenn sich ein Paar gemeinsam für ein Tier entschieden hat. Gemeinsam angeschaffte Dinge müssen nach dem Gesetz nach den sogenannten Grundsätzen der Billigkeit verteilt werden, wenn sich ein Ehepaar trennt (§ 1361a Abs. 2 BGB). Aber was ist gerecht beim Familienhund oder Familienkatze? Wenn sich ein Paar nicht einigen kann, entscheidet das Gericht und berücksichtigt dabei die Interessen aller Beteiligten.

Entscheidend ist das Tierwohl. Relevant ist, wer die Hauptbezugsperson des Haustieres ist. Lässt sich das nicht einfach entscheiden, weil sich beide gleichermaßen um das Tier kümmern, kann es auf das Umfeld ankommen. Möglicherweise ist es für das Tier besser, in seiner vertrauten Umgebung zu bleiben. Wenn Ihr Euch nicht einigen könnt, könnt Ihr die Frage von einem Gericht klären lassen. So entschied zum Beispiel das Amtsgericht Marburg, dass die Ehefrau, die den Hund beim Auszug einfach mitgenommen hatte, ihn zum Noch-Ehemann zurückbringen musste, da das dem Tierwohl am meisten entsprach (03.11.2023, Az. 74 F 809/23).

Wer bekommt Trennungsunterhalt?

Trennungsunterhalt bekommst Du, wenn Du Dich in der Trennungszeit nicht selbst finanzieren kannst und Dein Ex-Partner oder Deine Ex-Partnerin leistungsfähig ist (§ 1361 BGB). 

Verdient Ihr beide gleich viel, muss keiner dem anderen Unterhalt zahlen. Du musst den Unterhalt schriftlich einfordern. Kannst Du Deinen Unterhalt nicht als Eurobetrag beziffern, weil Du das genaue Einkommen des anderen nicht kennst, musst Du von ihm zunächst Auskunft über sein Einkommen verlangen. Weitere Informationen und wie Du herausfindest, wie viel Dir zusteht, findest Du im Ratgeber zum Trennungsunterhalt.

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