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Das Wichtigste in Kürze
Du musst Elternunterhalt zahlen, wenn Dein Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt und wenn Deine Eltern Hilfe zur Pflege vom Staat bekommen. Das kann passieren, wenn sich Deine Eltern zum Beispiel die Pflegeheimkosten mit ihrer Rente und Pflegeversicherung allein nicht bezahlen können.
Die 100.000-Euro-Grenze gilt seit 2020 und wurde mit dem Angehörigenentlastungsgesetz eingeführt (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ausblick: Um die Beiträge für die Pflegeversicherung nicht erhöhen zu müssen, wird derzeit im Rahmen der Pflegereform darüber diskutiert, inwieweit sich Kinder wieder vermehrt an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen sollten. Über den aktuellen Entwurf soll das nicht direkt geregelt werden. Er enthält aber einen Hinweis darauf, dass das Angehörigenentlastungsgesetz separat angegangen wird (Gesetzentwurf zur Pflegereform, Seite 4).
Zur 100.000-Euro-Grenze zählt Dein gesamtes Jahresbruttoeinkommen, also Gehalt oder Gewinn aus selbstständiger Arbeit plus Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung.
Entscheidend ist das jährliche Gesamteinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts (§ 16 SGB IV). Arbeitnehmende können ihre Werbungskosten vom Jahresbruttolohn abziehen. Was genau Du abziehen kannst, erklären wir im Ratgeber Werbungskosten. Das Sozialamt ermittelt das Gesamteinkommen grundsätzlich anhand Deines Einkommensteuerbescheids.
Wer weniger Einkommen, aber viel Vermögen besitzt, zum Beispiel Immobilien, muss das Vermögen für den Elternunterhalt nicht antasten. Denn vorhandenes Vermögen wird bei der 100.000-Euro-Grenze nicht berücksichtigt.
Die starre Grenze bedeutet, dass es Menschen gibt, die knapp über der Grenze liegen, und dieses Ergebnis als ungerecht empfinden. Deshalb wurde eine Petition gestartet, um die 100.000-Euro-Grenze dynamisch auszugestalten und sie an die Inflationsrate oder die Lohnentwicklung zu koppeln. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages lehnte die Petition allerdings ab.
Das Sozialamt geht zunächst davon aus, dass Dein Einkommen unter 100.000 Euro liegt. Es prüft Deine Einkommensverhältnisse nur, wenn es Anhaltspunkte für ein höheres Einkommen gibt. Das kann der Fall sein, wenn Du als Chefärztin im Krankenhaus arbeitest, als Professor an einer Universität unterrichtest oder selbstständig eine Firma mit mehr als 20 Beschäftigten führst. Dann gehörst Du zu einer einkommensstarken Berufsgruppe.
Auch Kinder, die im Ausland leben und mehr als 100.000 Euro brutto verdienen, können zum Elternunterhalt herangezogen werden. Bei der Berechnung muss das Sozialamt allerdings andere Maßstäbe ansetzen und zum Beispiel die Kaufkraft Deines Einkommens im Ausland umrechnen.
Laut Statistischem Bundesamt liegt der durchschnittliche Bruttojahresverdienst von Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2024 bei 62.000 Euro. Nur rund drei Prozent aller Beschäftigten liegen mit ihrem Jahresverdienst über der 100.000 Euro-Grenze.
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Wenn Du mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienst, kann das Sozialamt von Dir einen Teil der für Deine Eltern übernommenen Pflegekosten verlangen. Denn Kinder müssen im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt ihrer Eltern aufkommen (§ 1601 BGB).
Unterhaltspflichtig bist Du nur für Deine Eltern, nicht für die Schwiegereltern (BGH, 14.01.2004, Az. XII ZR 69/01). Es kann aber vorkommen, dass Dein Einkommen bei der Berechnung des sogenannten individuellen Familienbedarfs berücksichtigt wird und Du dadurch als Schwiegertochter oder Schwiegersohn beim Elternunterhalt nicht ganz außen vor bist (BGH, 05.02.2014, Az. XII ZB 25/13).
Was Du tatsächlich an Elternunterhalt zahlen musst, hängt zunächst von Deinem Einkommen ab und davon, welche Posten Du abziehen kannst.
Dein für den Elternunterhalt entscheidendes Einkommen kannst Du in drei Schritten selbst berechnen.
Abziehbare Posten überprüfen:
Vom so ermittelten Nettoeinkommen darfst Du folgende Kosten abziehen:
- berufsbedingte Aufwendungen, zum Beispiel Fahrtkosten, die Du nach den unterhaltsrechtlichen Leitlinien mit 0,42 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen darfst. Ab dem 31. Kilometer wird die Kilometerpauschale in der Regel auf 0,28 Euro gekürzt. Die Werte sind anders als die für die Entfernungspauschale in der Steuererklärung, diese Sätze gelten hier nicht.
- Kosten der allgemeinen Krankenvorsorge und krankheitsbedingte Aufwendungen, zum Beispiel Kosten für die private Krankenversicherung, Zahnimplantate, den Heilpraktiker oder die Brille
- Darlehensverbindlichkeiten, insbesondere Zins- und Tilgungszahlungen einer Baufinanzierung für Wohneigentum, (BGH, 18.01.2017, Az. XII ZB 118/16)
- private Altersvorsorgekosten bis zu fünf Prozent des Bruttoeinkommens (BGH, 28.07.2010, Az. XII ZR 140/07)
- Aufwendungen für regelmäßige Besuche des Elternteils (BGH, 17.10.2012, Az. XII ZR 17/11).
Folgende Kosten darfst Du nicht abziehen, weil sie bereits im Selbstbehalt berücksichtigt sind:
- Beiträge für Hausrats- und Haftpflichtversicherungen
- Rundfunkgebühren
- Miete und Mietnebenkosten in Höhe von 920 Euro. Zahlst Du mehr Miete, musst Du Deine tatsächlichen Mietkosten nachweisen, dann kannst Du den darüber hinausgehenden Anteil ebenfalls abziehen.
Ansgar arbeitet als Oberarzt in einem Krankenhaus, das 20 Kilometer entfernt von seinem Wohnort liegt. Seine Mutter ist im Pflegeheim. Ihre Einkünfte reichen nicht aus, um den Platz zu bezahlen. Auch Vermögen ist nicht mehr vorhanden. Sie bekommt Hilfe zur Pflege vom Sozialamt. Ansgar soll Elternunterhalt zahlen.
Er verdient durchschnittlich 9.500 Euro im Monat, im Jahr 114.000 Euro, er liegt mit seinem Bruttoeinkommen über der Grenze von 100.000 Euro. Er zahlt monatlich etwa 3.200 Euro an Steuern und Abgaben. An seine private Krankenversicherung (PKV) zahlt er jeden Monat 490 Euro. Zur privaten Altersvorsorge zahlt er monatlich 550 Euro in eine Lebensversicherung.
Von seinem Jahresgehalt darf er für den Arbeitsweg im Jahr 3.696 Euro abziehen. Dazu darf er pro gefahrenem Kilometer 0,42 Euro ansetzen, und zwar an 220 Arbeitstagen pro Jahr: 40 Kilometer (täglicher Hin- und Rückweg) x 0,42 Euro x 220 = 3.696 Euro.
Seine Beiträge zur PKV in Höhe von 490 Euro im Monat und 5.880 Euro kann er von seinem Einkommen abziehen.
Für die private Altersvorsorge zahlt er 6.600 Euro im Jahr in eine Lebensversicherung (550 Euro x 12 Monate = 6.600 Euro). Da er aber nur bis zu fünf Prozent des Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr (114.000 Euro) abziehen darf, kann er nur 5.700 Euro abziehen.
Die folgende Berechnung zeigt, wie sich aus Ansgars Jahresbrutto das unterhaltsrelevante Einkommen von 60.324 Euro ergibt.
| Jahresbruttoeinkommen | 114.000 € |
| abzgl. Steuern und Abgaben | - 38.400 € |
| abzgl. berufsbedingte Aufwendungen | - 3.696 € |
| abzgl. Beiträge PKV | - 5.880 € |
| abzgl. private Altersvorsorge | - 5.700 € |
| unterhaltsrelevantes Einkommen im Jahr | 60.324 € |
| unterhaltsrelevantes Einkommen im Monat | 5.027 € |
Von diesem berechneten Einkommen, das sich im Monat auf 5.027 Euro beläuft, kann Ansgar andere Unterhaltsansprüche und auch den monatlichen Selbstbehalt abziehen.
Du darfst von Deinem bereinigten Nettoeinkommen mindestens 2.650 Euro als Selbstbehalt behalten. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass er einen Mindestselbstbehalt von 2.650 Euro für angemessen hält (BGH, 23.10.2024, Az. XII ZB 6/24). So hatten es auch einige Oberlandesgerichte in ihren Leitlinien festgelegt.
Im Einzelfall kann es angemessen sein, dass der Selbstbehalt höher ist, bis zu 70 Prozent davon zusätzlich sind möglich. Geht man von einem Mindestselbstbehalt von 2.650 Euro aus, wäre ein Selbstbehalt von bis zu 4.500 Euro noch angemessen. Dieser errechnet sich aus dem Mindestselbstbehalt von 2.650 Euro plus 70 Prozent (1.855 Euro) ergibt 4.500 Euro. Voraussetzung ist aber, dass es nachvollziehbare Gründe für die Erhöhung des Selbstbehalts gibt.
Sollte das Sozialamt den Elternunterhalt mit einem zu niedrigen Selbstbehalt berechnen, kannst Du der Berechnung widersprechen und Dich auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen.
Nachdem Du Dein Einkommen bereinigt hast, ziehst Du den Selbstbehalt und andere Unterhaltsansprüche ab. Von diesem verminderten Netto-Einkommen musst Du grundsätzlich die Hälfte als Elternunterhalt zahlen. Wie hoch der Betrag am Ende ist, zeigt ein Beispiel.
Beispiel: Birte verdient monatlich 15.000 Euro brutto, im Jahr dementsprechend 180.000 Euro. Ihre Mutter lebt im Pflegeheim. Nach Bereinigung des Nettoeinkommens um zulässige Abzüge beläuft sich das relevante Einkommen auf 10.000 Euro. Bei einem Mindestselbstbehalt von 2.650 Euro ergibt sich ein Anspruch auf Elternunterhalt in Höhe von 50 Prozent von 7.350 Euro, also 3.657 Euro im Monat. Es wäre im Einzelfall auch noch angemessen, wenn man ihr 70 Prozent des Mindestselbstbehalts zusätzlich belässt, also insgesamt rund 4.500 Euro. Dann käme sie auf einen Unterhalt von 2.750 Euro. Sie muss mit einem Beitrag zwischen 3.657 Euro und 2.750 Euro rechnen, den sie für das Pflegeheim zahlen muss. Sie zahlt aber höchstens die Eigenbeteiligung an den Pflegeheimkosten, die die Mutter nicht mit eigenen Einkünften bezahlen kann.
Tipp: Kinder, die ihren Vater oder ihre Mutter pflegen, können nach deren Tod bei der Erbschaft den sogenannten Pflegefreibetrag von bis zu 20.000 Euro beanspruchen und müssen dementsprechend weniger Erbschaftssteuer zahlen (BFH, 10.05.2017, Az. II R 37/15).
Verdienen mehrere Kinder über 100.000 Euro, haften alle Kinder anteilig für den Elternunterhalt (§ 1606 Abs. 3 BGB).
Kommt ein Kind allein für den Elternunterhalt auf, weil die anderen Geschwister weniger als 100.000 Euro Einkünfte haben, zahlt es nur nach seinen Möglichkeiten.
Unterhaltspflichtige Kinder, die mehr als 100.000 Euro Gesamteinkünfte haben und daraus den Elternunterhalt nicht begleichen können, müssen für den Unterhalt auf ihr Vermögen zurückgreifen.
Ausgenommen ist das sogenannte Schonvermögen beim Elternunterhalt. Soweit das Vermögen nachweislich der eigenen Alterssicherung dient, bleibt es unangetastet. Mehr Informationen dazu findest Du in unserem Ratgeber zu Schonvermögen beim Elternunterhalt.
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Du musst trotz hohen Einkommens keinen Elternunterhalt zahlen, wenn ein besonderer Härtefall vorliegt.
Du musst zum Beispiel dann keinen Elternunterhalt zahlen, wenn Dein Vater oder Deine Mutter schwere Verfehlungen gegen Dich begangen hat (§ 1611 BGB). Die Hürde ist sehr hoch (BGH, 15.09.2010, Az. XII ZR 148/09).
Hat der Vater zum Beispiel den Kontakt zu seinem Kind vor 40 Jahren abgebrochen und es durch sein Testament enterbt, ist das laut Bundesgerichtshof noch keine schwere Verfehlung (BGH, 12.02.2014, Az. XII ZB 607/12). Das Kind musste in diesem Fall trotzdem Unterhalt zahlen.
Anders sieht es aus, wenn seit Jahren kein Kontakt mehr besteht und der Vater oder die Mutter selbst nie Unterhalt für das Kind gezahlt hat. In einem solchen Fall musste die Tochter als Erwachsene nicht mehr finanziell für ihren Vater einstehen, urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg (04.01.2017, Az. 4 UF 166/15).
Tipp: Pflegeheimkosten für die Eltern kannst Du unter Umständen von der Steuer absetzen. Was Du dazu wissen musst, steht im Ratgeber über Außergewöhnliche Belastungen.
Deine Eltern bekommen Hilfe zur Pflege, wenn sie pflegebedürftig sind und wenn Rente, Leistungen der Pflegeversicherung und Erspartes nicht ausreichen, um das Heim zu bezahlen. Im Jahr 2024 bekamen nach Angaben des statistischen Bundesamts rund 354.000 Pflegebedürftige staatliche Hilfe zur Pflege, die in einem Pflegeheim vollstationär versorgt wurden.
Bevor der Staat die Pflegekosten für Deine Eltern übernimmt, müssen sämtliche Einkünfte aus gesetzlicher und privater Rente für die Pflege ausgegeben werden und das Vermögen der Eltern weitgehend aufgebraucht sein.
Sind Deine Eltern verheiratet oder leben sie in einer Lebenspartnerschaft, müssen sie sich gegenseitig finanziell unterstützen und die Pflegekosten übernehmen, die der pflegebedürftige Partner selbst nicht bezahlen kann.
Eine Vermögensreserve dürfen Deine Eltern behalten. Dieser Schonbetrag wird im Fachjargon unverwertbares Vermögen genannt. Es beläuft sich seit 2023 auf 10.000 Euro (§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII, § 1 BarbetragsVO). Verheiratete Paare oder Menschen in einer Lebenspartnerschaft können 20.000 Euro unangetastet lassen.
Wichtig: Hilfe zur Pflege erhält der Pflegebedürftige nicht für die Vergangenheit, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb solltest Du als Angehöriger den Antrag beim Sozialamt so früh wie möglich stellen, wenn es finanziell knapp wird.
Zieht Dein alleinstehender Vater oder Deine Mutter aus dem eigenen Haus oder der eigenen Eigentumswohnung in ein Pflegeheim, muss die Immobilie grundsätzlich verwertet werden, bevor das Sozialamt Hilfe zur Pflege leistet. Gegebenenfalls kann sich das Amt auch eine Grundschuld eintragen lassen.
Falls ein Elternteil im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung wohnen bleibt, fällt die Immobilie unter das Schonvermögen. Es muss nicht für die Bezahlung der Pflegekosten verwertet werden.
Willst Du als Elternteil die Immobilie für Deine Kinder auch im Pflegefall bewahren, dann solltest Du sie rechtzeitig auf Deine Kinder übertragen, bevor Du ins Pflegeheim musst. Was Du dabei beachten musst, findest Du im Ratgeber Haus überschreiben. Die Auswirkungen für das Erbe kannst Du im Ratgeber zur vorweggenommenen Erbfolge nachlesen.