Die Grundschuld stellt sicher, dass Banken relativ risikolos große Geldbeträge als Baukredit vergeben können: Falls alle Stricke reißen und der Kreditnehmer die vereinbarten Raten nicht mehr zahlt, hat die Bank immer noch die Immobilie als Sicherheit.
Gleichzeitig stellt die Grundschuld sicher, dass die Eigentümer die Immobilie nicht mehrfach beleihen können. Bevor eine Bank Dir ein konkretes Finanzierungsangebot macht, fordert sie einen Grundbuchauszug an, aus dem eben die Belastungen des Grundstücks (darunter auch Grundschulden) hervorgehen.
Die Bank möchte wissen, ob sie den Baukredit mit einer Grundschuld sichern kann, oder ob bereits eine andere Bank im Grundbuch steht. Außerdem prüft sie, ob es sonstige Belastungen gibt, die die Besicherung des Baukredits beeinflussen.
Enthält das Grundbuch etwa bereits eine Grundschuld zugunsten einer anderen Bank, so kann diese häufig erhalten bleiben. Die eingetragene Bank tritt dann die Grundschuld im Zuge des Verkaufs an die neue Bank ab. Dieses Verfahren heißt Grundschuldabtretung.
Allerdings lässt sich (auch mit Blick auf Verhandlungen über den Kaufpreis) aus der Höhe der eingetragenen Grundschuld nicht ablesen, wie viel der bisherige Eigentümer seiner Bank tatsächlich noch schuldet. Die Grundschuld bleibt in der Regel in voller Höhe im Grundbuch bestehen, solange der Kredit noch nicht vollständig zurückgezahlt ist. Selbst wenn der Kredit vollständig getilgt ist, verzichten die meisten Darlehensnehmer darauf, die Grundschuld zu löschen.
Welche Grundschuld für die neue Bank eingetragen wird und welche Sicherheiten sie ansonsten verlangt, vereinbaren Bank und Kunde im Darlehensvertrag. Andere Fragen rund um die Grundschuld regeln Käufer und Verkäufer der Immobilie in einem weiteren Vertrag, dem Kaufvertrag. So wird in dem Kaufvertrag etwa aufgeführt, welche Grundschulden bereits im Grundbuch stehen und ob diese gelöscht oder übernommen werden sollen. Außerdem erteilt der alte Eigentümer dem Käufer üblicherweise eine Vollmacht, das Grundstück mit Grundpfandrechten wie einer Grundschuld zu belasten.
Da ein Notar den Kaufvertrag für eine Immobilie erstellt und beurkundet, ist sichergestellt, dass alle Fragen rund um die alle Fragen um die Grundschuld im Vorfeld abgesprochen und geregelt werden. Beim Beurkundungstermin liest der Notar den Vertrag noch einmal Wort für Wort vor. Erst wenn dann keine Fragen mehr aufkommen, solltest Du diesen unterschreiben.