Kosten Pflegeheim Pflege im Heim: Mit diesen Kosten musst Du rechnen

Anja Ciechowski
Anja Ciechowski •
Expertin Pflege

Das Wichtigste in Kürze

  • Pflegebedürftige und ihre Familien müssen einen Großteil der Heimkosten selbst zahlen. Vergleiche deshalb die Preise verschiedener Heime, bevor Du Dich entscheidest.
  • Oft fallen mehr als 3.000 Euro pro Monat an. Die Kosten unterscheiden sich je nach Heim, Region und Dauer des Heimaufenthalts.
  • Kannst Du die Heimkosten nicht selbst zahlen, beantrage Wohngeld oder Hilfe zur Pflege. Deine Kinder müssen nur selten einspringen.
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Was zahlt die Pflegeversicherung für stationäre Pflege?

Die Pflegeversicherung gilt als Teilkostenversicherung. Das bedeutet, sie übernimmt im Fall der Fälle nicht alle Ausgaben für Deine Pflege – einen Teil musst Du selbst stemmen. Außerdem übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur Kosten für Deine Versorgung durch das Pflegepersonal. An den Ausgaben für Unterbringung und Verpflegung sowie den eigentlichen Mietkosten fürs Zimmer, den sogenannten Investitionskosten, beteiligt sich die Kasse nicht.

Wie viel die soziale Pflegeversicherung für die Versorgung im Heim zahlt, hängt vom Pflegegrad ab. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, in die die Pflegeversicherung Betroffene je nach Schwere ihrer Pflegebedürftigkeit einstuft. Je höher Dein Pflegegrad ist, desto mehr Leistungen bekommst Du. In unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen erklären wir, wie Du einen Pflegegrad bekommst und wie Du eine Höherstufung beantragst, wenn sich Dein Zustand verschlechtert.

So viel zahlt die Pflegekasse seit 2025 bei vollstationärer Pflege

 20252024
Pflegegrad 1131 €125 €
Pflegegrad 2805 € 770 €
Pflegegrad 31.319 € 1.262 €
Pflegegrad 41.855 € 1.775 €
Pflegegrad 52.096 € 2.005 €

Quelle: Paragraf 43 Abs. 2, Abs. 3 SGB XI, Veröffentlichung der neuen Leistungsbeträge in der sozialen Pflegeversicherung des Bundesgesundheitsministeriums (Stand: Juli 2026)

Für Dich bleibt unterm Strich: Es gibt einen Eigenanteil an den Kosten für die pflegerische Versorgung, den Du selbst zu tragen hast. Und der steigt. 

Wie viel muss der Pflegebedürftige im Heim selbst zahlen?

Wie hoch Dein Eigenanteil für einen Platz im Pflegeheim ist, wie viel Du also konkret bezahlen musst, lässt sich pauschal nicht sagen. Die Preise unterscheiden sich von Heim zu Heim.

Seit Januar 2022 beteiligt sich die Pflegekasse neben den oben gezeigten monatlichen Leistungsbeiträgen mit einem weiteren Leistungszuschlag an den Kosten, wenn Du vollständig gepflegt werden musst. Dieser Zuschuss wurde zum 1. Januar 2024 erhöht. Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wie lange die pflegebedürftige Person bereits in Pflegeheimen lebt. 

Zu Pflegende zahlten 2026 im Bundesdurchschnitt monatlich einen Eigenanteil von 3.364 Euro pro Monat im ersten Aufenthaltsjahr, wie Zahlen des Verbands der Ersatzkassen (vdek) zeigen. Das sind 256 Euro mehr als ein Jahr zuvor (1. Juli 2025: 3.108 Euro).

Im zweiten Aufenthaltsjahr beträgt der monatliche Eigenanteil laut vdek aktuell 3.051 Euro, ein Plus von 223 Euro (1. Juli 2025: 2.828 Euro).

Im dritten Aufenthaltsjahr müssen zu pflegende Menschen 2.633 Euro zuzahlen – 177 Euro mehr als im Vorjahr (1. Juli 2025: 2.456 Euro).

Ab dem vierten Aufenthaltsjahr beträgt die Eigenbeteiligung demnach 2.111 Euro bundesdurchschnittlich im Monat. Das entspricht einem Anstieg von 120 Euro (1. Juli 2025: 1.991 Euro).

Die Eigenbeteiligung wird mit zunehmender Aufenthaltsdauer geringer. Das liegt an Zuschüssen der Pflegekasse auf den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil, kurz EEE. Seit Januar 2024 betragen diese Zuschüsse:

  • im ersten Aufenthaltsjahr im Pflegeheim 15 Prozent des EEE,
  • im zweiten Jahr 30 Prozent des EEE,
  • im dritten Jahr 50 Prozent des EEE,
  • und im vierten Jahr 75 Prozent des EEE.

Staatliche Zuzahlung zum Eigenanteil

Der Zuschuss reduziert den Eigenanteil an den Heimkosten für langjährige Pflegeheimbewohner deutlich. Menschen, die noch nicht lange stationär gepflegt werden, profitieren bislang hingegen recht wenig. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und den Zuschuss durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) für das erste Jahr stärker angehoben als für die weitere Zeit (siehe Tabelle).

Aufenthaltsdauer im PflegeheimZuschuss zum Eigenanteil in Prozent (Leistungszuschläge)
 seit 1. Januar 2024bis 31. Dezember 2023
ab 1. Monat155
ab 13. Monat30 25
ab 25. Monat5045
ab 37. Monat7570

Quelle: Paragraf 43c SGB XI, Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) (Stand: März 2025)

Weiterhin nicht bezuschusst werden allerdings Kosten, die einen großen Teil der Rechnung ausmachen: Kosten für Unterbringung, für Verpflegung und auch für Investitionen des Pflegeheims. Letztere bezeichnen das, was der Betreiber zahlt, um die Pflegeeinrichtung auszubauen und bei Gebäuden und Technik einen zeitgemäßen Pflegestandard zu halten; für die Pflegebedürftigen ist das also so etwas wie Miete. 

Kostenunterschiede zwischen Ländern und Aufenthaltsdauer

Rechnet man den staatlichen Zuschuss mit ein, mussten Heimbewohner nach den Zahlen des Kassenverbands vdek 2026 im Bundesdurchschnitt zwischen 2.111 Euro und 3.364 Euro im Monat für die vollstationäre Pflege ausgeben – abhängig davon, wie lange sie schon im Pflegeheim leben.

Es gibt große regionale Unterschiede, wie die vdek-Zahlen zeigen. Am niedrigsten sind die Heimkosten in der Auswertung für den Juli 2026 in Sachsen-Anhalt mit durchschnittlich 2.891 Euro im Monat. Am teuersten ist ein Heimplatz in Bremen mit 3.761 Euro.

Die Preise unterscheiden sich von Heim zu Heim auch deshalb so stark, weil die Bundesländer etwa die Kosten für Gebäude und Ausstattung nicht in gleicher Höhe tragen. Dazu kommen unterschiedliche Löhne für das Personal. Außerdem gilt bis heute nicht überall derselbe Personalschlüssel. Zwar sollte seit 2023 ein bundesweit einheitliches System dafür sorgen, dass die Unterschiede kleiner werden, in der Praxis geht das aber nur langsam voran.

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Wie setzen sich Pflegeheimkosten zusammen?

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz bestehen aus mehreren Komponenten – Du zahlst schließlich nicht nur für die Pflege und Betreuung, sondern auch für Miete und Essen. 

Außer dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil müssen die Pflegebedürftigen weitere Kosten tragen. Der vdek hat mit Stand 1. Juli 2026 folgende monatlich laufende Kosten im Bundesdurchschnitt ausgemacht:

  • Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil EEE ohne Zuschüsse: 2.088 Euro,
  • Ausbildungskosten: 128 Euro (1. Juli 2025: 114 Euro),
  • Unterkunft und Verpflegung: 1.068 Euro (1. Juli 2025: 1.018 Euro) und
  • Investitionskosten: 521 Euro (1. Juli 2025: 507 Euro).

Wie viel ein Pflegeplatz kostet, variiert je nach Pflegeheim. Es kann sich deshalb lohnen, bei mehreren Einrichtungen anzufragen und die Preise zu vergleichen. Dabei solltest Du auf die folgenden Punkte achten:

Pflegekosten

Der Grund für einen Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist meist die umfassende Betreuung. Die Kosten für die Versorgung durch das Pflegepersonal sind deshalb ein wichtiger Bestandteil auf der Rechnung des Heims. Für einen Teil dieser Pflegekosten kommt die Pflegeversicherung auf. Es bleibt allerdings Dein Eigenanteil an den Kosten für die pflegerische Versorgung. Der ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims gleich – unabhängig vom Pflegegrad. Damit hast Du die Sicherheit, dass Du nicht mehr für die Pflege zahlen musst, wenn es Dir im Laufe der Zeit im Pflegeheim gesundheitlich schlechter geht.

Die Kosten für die pflegerische Versorgung, auch Pflegesatz genannt, können die Betreiber nicht frei bestimmen. Sie müssen die Pflegesätze mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern aushandeln (§ 85 SGB XI), die dafür sorgen, dass die Pflegekosten angemessen bleiben.

Unterbringung und Verpflegung („Hotelkosten“)

Der Rechnungsposten für Unterkunft und Verpflegung (auch Hotelkosten genannt) umfasst Nebenkosten wie Heizung, Strom und Wasser, aber auch Kosten für die Zimmerreinigung und das Zubereiten der Mahlzeiten.

Investitionskosten

Die Investitionskosten stellen im Grunde die eigentliche Miete für das Zimmer oder Apartment in der Pflegeeinrichtung dar. Der Heimbetreiber kann auf die Bewohner Ausgaben für Instandhaltung und Ausbau umlegen. Unter anderem, um bei Gebäude und Technik einen zeitgemäßen Pflegestandard zu wahren.

Ausbildungskosten

Werden im Heim Pflegekräfte ausgebildet, dann kann der Betreiber die Kosten dafür ebenfalls auf Dich als Bewohner umlegen. Wie genau das funktioniert, haben die einzelnen Bundesländer unterschiedlich geregelt. Es ist also möglich, dass dieser Punkt auf Deiner Rechnung auftaucht, das muss aber nicht zwangsläufig so sein.

Zusatzleistungen

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Was, wenn die Rente für die Heimkosten nicht reicht?

Wer stationär und nicht zuhause gepflegt wird, muss Tausende Euro selbst zahlen. Die Rente reicht dafür meist nicht aus, deshalb sind eine zusätzliche Altersvorsorge oder Ersparnisse wichtig. Auch eine private Pflegezusatzversicherung kann hilfreich sein.

Kannst Du die Pflegekosten selbst nicht finanzieren, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Unterstützung:

Hilfe zur Pflege

Deine Rente und Ersparnisse reichen nicht aus, um die notwendige Pflege selbst zu finanzieren? Dann kannst Du unter Umständen Hilfe zur Pflege bekommen. Mit dieser Sozialleistung unterstützt das Sozialamt Pflegebedürftige.

Hilfe zur Pflege gibt es erst auf Antrag und nicht rückwirkend. Wenn sich also abzeichnet, dass Du durch die Pflegekosten in finanzielle Nöte gerätst, solltest Du Dich schnell ans Sozialamt wenden. Schulden, die Du durch Pflegekosten anhäufst, übernimmt das Amt nämlich nicht. Beim zuständigen Sozialamt kannst Du alles über die Voraussetzungen für Hilfe zur Pflege und die für den Antrag notwendigen Unterlagen erfahren.

Bevor Du Hilfe zur Pflege bekommst, musst Du jedoch Dein Vermögen aufbrauchen. Seit 2024 darfst Du 10.000 Euro als Schonvermögen behalten. Auch das Einkommen Deines Ehepartners wird berücksichtigt. Hat er oder sie genug Einkommen oder Vermögen, um Deine Pflege zu finanzieren, bekommst Du keine Sozialhilfe. Zu zweit bleiben 20.000 Euro Vermögen unberücksichtigt. Auch Ersparnisse für Beerdigung und Grabpflege bleiben unangetastet, wenn der Betrag angemessen und in einer Sterbegeldversicherung oder einem Bestattungsvorsorgevertrag angelegt ist.

Mehr als jeder vierte Euro fließt in die Hilfe zur Pflege

Im Laufe des Jahres 2024 bekamen nach Angaben des Statistischen Bundesamts knapp 432.000 Menschen Hilfe zur Pflege. Das waren 6,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Rund 354.000 wurden dabei in Einrichtungen gezählt, etwa in Pflegeheimen; rund 82.000 Leistungsbeziehende außerhalb von Einrichtungen. 

Nicht nur die Zahl derer ist gestiegen, die Hilfe zur Pflege bekommen. Auch die Ausgaben stiegen deutlich: 2025 gaben die Sozialhilfeträger netto sechs Milliarden Euro für die Hilfe zur Pflege aus. Das sind 13,3 Prozent mehr als 2024. Damit fließt mittlerweile mehr als jeder vierte Euro der Sozialhilfeausgaben in die Hilfe zur Pflege.

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Menschen mit geringem Einkommen. Auch wenn Du dauerhaft in einem Pflegeheim lebst, kannst Du grundsätzlich Wohngeld bekommen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 WoGG). Ende 2023 bezogen rund 119.000 Heimbewohner Wohngeld. Das waren knapp 52 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Im Schnitt bekamen Heimbewohner einen Zuschuss von monatlich 272 Euro. Das geht aus einer Studie des IGES Institut im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit hervor, die im Juni 2025 veröffentlicht wurde.

Wie viel Wohngeld Du bekommst, hängt davon ab, an welchem Ort sich das Pflegeheim befindet und was Dir an Einkommen und Vermögen zur Verfügung steht. Anders als bei einer normalen Mietwohnung wird bei Heimbewohnern nicht die tatsächliche Miete beziehungsweise der Unterkunftsanteil der Heimkosten angesetzt. Stattdessen rechnet die Wohngeldstelle mit dem für Deinen Wohnort geltenden Miethöchstbetrag. 

Ob und wie viel Wohngeld Du bekommen könntest, kannst Du zum Beispiel mit dem Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen abschätzen. Dort kannst Du ausdrücklich angeben, dass Du in einem Heim wohnst. Mehr zu den Voraussetzungen erfährst Du in unserem Ratgeber zum Wohngeld.

Achtung: Für 2027 plant die Bundesregierung Änderungen beim Wohngeld. Insgesamt soll die Leistung sinken. Gleichzeitig könnte eine neue Freibetragsregel Pflegeheimbewohner mit mindestens Pflegegrad 3 ohne Schwerbehindertenausweis besserstellen. Die Reform ist noch nicht endgültig beschlossen.

Pflegewohngeld

In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzliche Unterstützung für bedürftige Pflegeheimbewohner: das Pflegewohngeld. Damit bezuschussen die Bundesländer einen Teil der Kosten für den Heimplatz, die sogenannten Investitionskosten. Reicht das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht aus, um die Heimkosten samt Investitionskosten zu finanzieren, gibt es gegebenenfalls den Zuschuss vom Bundesland.

Welche Voraussetzungen Heimbewohner erfüllen müssen, um Pflegewohngeld zu bekommen, unterscheidet sich je nach Bundesland. Es gelten Grenzen für Einkommen und Vermögen: In Schleswig-Holstein gilt seit 2025 ein Vermögensschonbetrag von 13.800 Euro in Nordrhein-Westfalen dürfen kleinere Barbeträge und sonstige Geldwerte von bis zu 10.000 Euro bei Alleinstehenden nicht für das Pflegewohngeld herangezogen werden; bei nicht getrennt lebenden Ehe- und Lebenspartnern beziehungsweise vergleichbaren Gemeinschaften sind es 15.000 Euro. Ob Du einen Anspruch hast, prüft das zuständige Sozialamt. Auch eine Pflegeberatungsstelle kann Dich zu den Voraussetzungen beraten.

Informationen zu den in Deinem Bundesland geltenden Vorgaben erhältst Du beim für das Pflegewohngeld zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt oder bei einer Pflegeberatungsstelle.

In den meisten Fällen beantragt das Pflegeheim den Zuschuss, falls der Pflegebedürftige zustimmt. Das Pflegewohngeld wird auch direkt an die Pflegeeinrichtungen ausgezahlt.

Müssen Angehörige die Pflegeheimkosten zahlen?

Wenn die Rente nicht für die Pflegeheimkosten reicht, müssen Kinder von Pflegebedürftigen nur noch selten finanziell einspringen. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 müssen Kinder nur noch dann die Pflegekosten für ihre Eltern zahlen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Vermögen, das die Kinder besitzen, zum Beispiel eine eigene Immobilie, wird für den sogenannten Elternunterhalt nicht berücksichtigt.

Anders sieht es bei Ehe- oder Lebenspartnern aus. Beantragst Du Hilfe zur Pflege, berücksichtigt das Sozialamt grundsätzlich auch Einkommen und Vermögen Deines Partners. Dabei darf es ihm aber nicht sämtliche Mittel für die eigenen Lebenshaltungskosten nehmen. Wie viel Einkommen eingesetzt werden muss, hängt unter anderem von den Wohnkosten und der bisherigen Lebenssituation ab.

Auch beim Vermögen gibt es Schutzgrenzen. Je 10.000 Euro an kleineren Barbeträgen und sonstigen Geldwerten bleiben für Dich und Deinen Ehe- oder Lebenspartner grundsätzlich unangetastet – zusammen 20.000 Euro. Wohnt Dein Partner weiterhin in Eurem angemessenen selbst genutzten Haus oder Eurer Eigentumswohnung, zählt auch die Immobilie grundsätzlich zum geschützten Vermögen und muss in der Regel nicht verkauft werden. Ob eine Immobilie als angemessen gilt, entscheidet das Sozialamt im Einzelfall. Dabei spielen neben der Wohnfläche auch Grundstücksgröße, Wert, Ausstattung und besonderer Wohnbedarf eine Rolle.

Hast Du Vermögen oder eine Immobilie bereits verschenkt, ist es nicht automatisch vor dem Sozialamt geschützt. Kannst Du nach der Schenkung Deinen eigenen Lebensunterhalt oder die Pflegekosten nicht mehr bezahlen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Rückgabe der Schenkung entstehen. Das Sozialamt kann diesen Anspruch auf sich überleiten und gegenüber dem Beschenkten geltend machen. Sind beim Eintritt Deiner Bedürftigkeit bereits zehn Jahre seit der Schenkung vergangen, ist eine Rückforderung nach Paragraf 528 BGB grundsätzlich ausgeschlossen (§ 529 BGB). Was Du bei der Übertragung eines Hauses beachten solltest, erklären wir im Finanztip-Ratgeber zur  Schenkung zu Lebzeiten.

Autoren
Julia Rieder

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