Hausratversicherung So schützt Du Dein Hab und Gut richtig

Henriette Neubert
Henriette Neubert
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratversicherung zahlt, wenn der Hausrat wie Möbel, Teppiche, Bücher oder Kleidung durch bestimmte Ereignisse beschädigt, zerstört oder gestohlen werden.
  • Die versicherten Ereignisse sind zum Beispiel Feuer, ausgetretenes Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Einbruchdiebstahl.
  • Schäden durch Überschwemmungen und andere Elementarereignisse musst Du explizit mit absichern.

So gehst Du vor

  • Verschaff Dir einen Überblick darüber, wie viel Du für Deinen gesamten Hausrat bei einem Neukauf zahlen müsstest und ob Du dieses Geld zur Verfügung hast.
  • Wenn Du eine Versicherung abschließen willst, prüfe, welche Leistungen Hausratversicherungen übernehmen und welche Du extra einschließen musst.
  • Für einen Versicherungsvergleich empfehlen wir Dir Mr-Money, versicherung-online.net (Fairfekt) und Check24.

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Brauchst Du eine Hausratversicherung?

Du brauchst keine Hausratversicherung, wenn Du das Risiko eines Schadens in Deinen vier Wänden als gering einschätzt oder Du einen Schaden allein tragen kannst.

Möchtest Du das finanzielle Risiko eines Schadens dagegen nicht selbst finanzieren, kannst Du eine Hausratversicherung abschließen. Sinnvoll ist diese Versicherung also vor allem, wenn Du viel Geld in Deine Einrichtung gesteckt hast.

Denke aber auch daran: Die Hausratversicherung soll ein Schutz vor dem finanziellen Ruin sein, wie er Dir zum Beispiel durch Brände oder Einbruchdiebstahl entstehen könnte. Sie soll nicht jeden kleinen Schaden absichern, wie etwa einen aus dem Waschkeller gestohlenen Korb Wäsche. 

Wofür ist eine Hausratversicherung zuständig?

Eine Hausratversicherung sichert Dich allgemein gegen Kosten ab, die entstehen, wenn das Hab und Gut in Deiner Wohnung oder Deinem Haus beschädigt oder zerstört wird.

Was gehört zum versicherten Hausrat?

Zum versicherten Hausrat gehört grundsätzlich Dein bewegliches Hab und Gut. Sprich: Möbel, Kleidung, Teppiche, Bücher, Fahrräder. Im Unterschied zur Wohngebäudeversicherung, bei der Du Dein Haus und alle festen Installationen wie Stromleitungen und Heizungsanlage versicherst. Nur fest verbaute Teile, die Dir gehören, wie die Einbauküche, sind ebenfalls in der Hausratversicherung abgesichert, wenn Du zur Miete wohnst. Das gilt auch für Laminat, das Du als Mieter in der Wohnung verlegt hast.

Was zählt zum Hausrat und was zum Gebäude?

Zum Hausrat zählen neben Deinen eigenen Sachen auch geliehene Gegenstände, die durch die Hausratversicherung geschützt sind.

Geld, Schmuck oder Kunstgegenstände sind nur bis zu einer bestimmten Grenze mitversichert. Wie hoch diese Grenze ist, liest Du in unserem Ratgeber zu Wertgegenständen in der Hausratversicherung.

Die Hausratversicherung deckt auch Schäden an Gegenständen außerhalb des Wohnraumes ab. Beispielsweise privat genutzte Antennen und Markisen. Ob Gartenmöbel versichert sind und in welchem Ausmaß, hängt vom Anbieter und dem Tarif ab.

Wo ist Dein Hausrat abgesichert?

Dein Hausrat ist in Deiner Wohnung oder Deinem Haus abgesichert, also am Ort, an dem Du dauerhaft wohnst und den Du bei Vertragsabschluss angegeben hast. Im Versicherungsschein ist die Adresse notiert. Zur Wohnung gehören auch Terrasse und Anbauten, Kellerräume sowie privat genutzte Räume oder Garagen in der Nähe der Wohnung. Du musst sie aber beim Abschluss der Versicherung mit angeben, inklusive der Fläche. In den Formularen der Vergleichsportale wird danach gefragt.

Räume, die Du ausschließlich gewerblich oder beruflich nutzt, gehören nicht zum versicherten Wohnort, wenn Du sie über einen separaten Eingang betreten kannst. Deine berufliche Werkstatt in der Garage neben Deinem Einfamilienhaus ist demnach nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen, ein häusliches Arbeitszimmer hingegen schon.

Dinge, die Du in einem Bankschließfach aufbewahrst, sind nicht automatisch mitversichert. Aber es gibt verschiedene Tarife, die eine Deckungserweiterung für Wertsachen in Bankgewahrsam enthalten. Sie sind auch nicht unbedingt teurer.

Sind Deine Sachen im Hotelzimmer versichert?

Deine versicherten Gegenstände müssen nicht immer bei Dir zuhause lagern, damit sie geschützt sind. Wird Dir etwa während eines Urlaubs die Uhr aus dem Hotelzimmer gestohlen, ist diese ebenfalls versichert. Doch Achtung: Eine solche Außenversicherung muss im Vertrag eingeschlossen sein und greift zeitlich nur begrenzt, meist für maximal drei Monate, wenn Du auf Reisen bist. Das gilt auch, wenn mitversicherte Personen, also Deine Angehörigen, wenn Du einen Familientarif hast, unterwegs sind.

Ist der Hausrat in der Wohnung Deiner Kinder mit mitversichert?

Der Hausrat Deiner Kinder in einer eigenen Wohnung ist mitversichert, wenn sie gerade eine Berufsausbildung, ein Studium oder ein freiwilliges Jahr absolvieren und Deine Außenversicherung greift. Zeitlich begrenzt ist das nicht. Allerdings muss der Hauptwohnsitz der Kinder weiter bei den Eltern sein.

Was deckt eine Hausratversicherung ab?

Die Hausratversicherung zahlt für Schäden, die durch ein klar definierte Ereignisse entstanden sind (Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen VHB 2022 Teil A 1). Diese sind jeweils in den Versicherungsbedingungen geregelt und können von Tarif zu Tarif variieren. 

Gegen welche Schadensereignisse bist Du stets versichert?

In der Hausratversicherung bist Du immer gegen bestimmte Gefahren versichert, die in allen Tarifen enthalten sind:

  • Brand, Blitzschlag und daraus resultierende Überspannung, Explosion, Implosion,
  • Einbruchdiebstahl, auch der Versuch, und Vandalismus,
  • Austritt von Leitungswasser,
  • Sturm oder Hagel.

Du bist also zum Beispiel versichert, wenn der Blitz in Deinem Wohnhaus einschlägt und durch Überspannung Deinen Fernseher zerstört. Auch wenn Hagel Deine Markise zerschlägt oder ein Wasserrohrbruch Deinen Teppich ruiniert, sind das Fälle für Deine Hausratversicherung.

Der klassische Wohnungseinbruch ist ebenfalls versichert. Die Versicherung kommt in diesem Fall nicht nur für gestohlene Gegenstände auf, sondern auch für das zerstörte Türschloss oder Fenster. 

Wenn Dir der Schlüssel geklaut wird und Diebe damit in Deine Wohnung eindringen und stehlen, ist das ebenfalls abgesichert. Es sei denn, Du hast den Schlüsseldiebstahl durch Dein fahrlässiges Verhalten ermöglicht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du den Schlüssel unbeaufsichtigt auf dem Tisch eines Cafés liegen lässt.

Ebenso abgesichert ist Dein Hab und Gut, wenn ein Einbrecher mit Gewalt droht, um es an sich zu nehmen. Juristisch heißt das dann räuberischer Diebstahl. 

Im Zusammenhang mit einem Einbruch ebenfalls von der Hausratversicherung gedeckt ist Vandalismus – also, wenn ein Einbrecher Deine Einrichtung mutwillig beschädigt oder zerstört.

Welche Leistungen musst Du explizit absichern?

Den Schutz bei grober Fahrlässigkeit und die Erweiterung des Brandbegriffs musst Du explizit absichern, weil sie nicht automatisch in jedem Tarif enthalten sind. Für einen guten Versicherungsschutz sind sie aber wichtig.

Grundsätzlich kann Dein Hausratversicherer Leistungen im Schadensfall kürzen oder die Zahlung komplett ablehnen, wenn der Schaden durch Deine grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Wenn Du beispielsweise das Haus verlassen und den Herd angelassen hast, wodurch ein Wohnungsbrand verursacht wurde. Oder Du hast während eines Einkaufs die Terrassentür offengelassen und jemand hat so die Wohnung leergeräumt.

Damit Du Geld bekommst, wenn der Schaden durch ein solches Missgeschick entstanden ist, muss in Deinem Versicherungsvertrag „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vereinbart sein. Beachte außerdem, dass der Versicherer in diesem Fall auch bis zur vollen Schadenssumme aufkommt. Einige Tarife zahlen bei grober Fahrlässigkeit nur eine geringere Summe.

Nicht nur ein Brand kann Deine Möbel unbrauchbar machen, sondern auch Ruß, Sengschäden, also ein durch Hitze oder Feuer entstandener Schaden, oder Überspannung. Damit Du Schäden ersetzt bekommst, die durch solche Ereignisse entstehen, musst Du drei weitere Bausteine auswählen: Schäden durch Rauch und Ruß, Seng- und Schmorschäden und Überspannungsschäden

Welche zusätzlichen Leistungen können sinnvoll sein?

Schäden durch Elementarereignisse wie Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsch, Lawinen oder Erdbeben musst Du ebenfalls explizit mit absichern, was sinnvoll sein kann. Aber nicht jeder braucht den Schutz. Wenn Du in der Stadt in einer Mietwohnung in der zweiten Etage oder höher lebst und keinen nennenswerten Hausrat im Keller stehen hast, brauchst Du keine Elementarschadenversicherung. Allen Hausbesitzern empfehlen wir, eine Wohngebäudeversicherung mit diesem Baustein abzuschließen, da die Gefahr von Hochwassern immer größer wird. 

Ist ein Fahrrad in der Hausratversicherung mit abgesichert?

Fahrräder gehören grundsätzlich mit zum Hausrat, sind aber nur unter bestimmten Bedingungen und meist begrenzt versichert.

Gegen die oben beschriebenen Gefahren sind Fahrräder abgesichert, wenn Du sie in der Wohnung oder Deinem abgeschlossenen Kellerabteil stehen hast. Allerdings ist die Versicherungssumme in der Regel eingeschränkt und beträgt nur bis zu zwei Prozent der Gesamtversicherungssumme, wie aus den Versicherungsbedingungen hervorgeht.

Wenn Du ein teures Fahrrad hast oder mehrere Räder, kann das zu wenig sein. Ebenso kann der Versicherungsschutz lückenhaft sein, wenn Dein Rad auch außerhalb Deiner eigenen vier Wände steht. Dann ist es nämlich nicht versichert. 

Möchtest Du einen umfassenderen Versicherungsschutz, der nicht nur innerhalb Deiner Wohnung gilt oder reicht die Versicherungssumme nicht aus, kannst Du den Schutz innerhalb Deiner Hausratversicherung mit einer Fahrradklausel und der Erhöhung der Versicherungssumme verbessern. Oder Du suchst Dir eine Versicherung nur für Dein Rad. Wann sich was lohnt und was Du beachten solltest, erklären wir Dir im Ratgeber Fahrradversicherung.

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Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?

Die Hausratversicherung zahlt nicht, wenn Gegenstände ohne versicherten Anlass beschädigt werden. Oder wenn sie verschwinden und der Schaden nicht nachweislich durch ein versichertes Ereignis entstanden ist.

Lässt Du einen Gegenstand versehentlich fallen oder geht dieser anlasslos einfach kaputt, ist der Schaden nicht versichert. Auch wenn Dinge aus Deiner Wohnung verschwunden sind, ohne dass es Spuren eines Einbruchs gibt, wird es schwer, Geld von der Versicherung zu bekommen. Du musst den Auslöser des Schadens beweisen können. Ebenfalls nicht abgesichert sind Schäden infolge von Krieg, inneren Unruhen und durch Kernenergie.

Darüber hinaus gibt es keine generellen Ausschlüsse in der Hausratversicherung. Was genau versichert ist und was nicht, hängt vielmehr vom Tarif ab. Prüfe also genau, welche Leistungen die Tarife enthalten und ob alles abgesichert ist, was Dir wichtig ist.

Wie findest Du die richtige Hausratversicherung?

Die richtige Hausratversicherung findest Du über einen Vergleich, bei dem Du die Leistungen und Bedingungen verschiedener Tarife gegenüberstellst. Wie Du am besten vorgehst, erfährst Du im Ratgeber Hausratversicherung Vergleich.

Wir von Finanztip empfehlen Mr-Money, versicherung-online.net (Fairfekt) und Check24 für einen Vergleich. Die beiden ersten waren in unserem Test etwas günstiger im Schnitt. Check24 wiederum hatte am häufigsten den Tarif mit dem Bestpreis. Außerdem hat Check24 generell andere Anbieter im Vergleich als die beiden anderen, weshalb ein paralleler Vergleich sinnvoll sein kann, um das individuell beste Ergebnis zu finden.

Mr-Money
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Faifekt_hausrarversicherung
versicherung-online.net
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Check24
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  • Durchschnittliche Abweichung vom günstigsten Preis etwas höherer
  • Filtermöglichkeiten einfach und gut, Ergebnisliste übersichtlich
  • passender Tarif muss selbst ausgewählt werden, da günstigster oft nicht der mit allen gewünschten Leistungen ist

Welche Kosten erstattet die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung erstattet Dir im Schadensfall in der Regel den entstandenen Schaden zum Neuwert. Auch wenn Deine Couch schon fünf Jahre alt war, erhältst Du den Betrag, den die Couch neu gekostet hat. Da Preise mit der Zeit steigen, enthält eine Hausratversicherung zudem einen sogenannten Vorsorgebetrag, der reguläre Preissteigerung ausgleichen soll. Dieser liegt bei zehn Prozent. Damit reicht das Geld, das Du von der Versicherung erhältst, um Dir eine gleichartige, neue Couch zu kaufen. 

Dafür musst Du jedoch eine Versicherungssumme für Deinen Hausrat wählen, die dem tatsächlichen Neuwert dieser Sachen entspricht. Welche Möglichkeiten Du dafür hast und wie Du eine Unterversicherung, also eine zu niedrige Versicherungssumme, vermeidest, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Unterversicherungsverzicht.

Wie sind Wertsachen in der Hausratversicherung abgesichert?

Wertsachen wie Schmuck und Bargeld erstattet die Hausratversicherung in aller Regel nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Meist liegt diese bei 20 bis 25 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme. Wer eine höhere Entschädigungssumme braucht, kann diese extra absichern. 

Außerdem gibt es Obergrenzen für die einzelnen Wertsachen, wenn Du sie ungesichert in der Wohnung aufbewahrst. Über diesen versicherten Wert hinaus musst Du Wertgegenstände in speziellen Schutzschränken wie einem Safe oder Tresor aufbewahren, damit Versicherungsschutz besteht.

Welche weiteren Kosten übernimmt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung trägt weitere, durch den Schaden verursachte Kosten, nicht nur die Entschädigung für den zerstörten Hausrat. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten für das Aufräumen oder für Reparaturen. Für eine bestimmte Zeit zahlt die Versicherung außerdem ein Hotel, wenn Du nach einem Brand Deine Wohnung nicht nutzen kannst – oder die Bewachung Deiner Wohnung, falls sie sich nicht mehr verschließen lässt. Höhe und Dauer der Hotelkosten, die die Versicherung übernimmt, sind in Deinem Vertrag individuell festgelegt.

Hast Du eine Selbstbeteiligung gewählt, ist das die Summe, die Du bei jedem Schaden maximal selbst trägst. Die Versicherung kürzt ihre Zahlung um diesen Betrag.

Die Versicherungssumme und eine etwaige Selbstbeteiligung sind zwei von vielen Variablen, die die Höhe der Beiträge für die Hausratversicherung bestimmen. Welche es noch gibt und mit welchen Beiträgen Du rechnen musst, erfährst Du im Ratgeber zu den Hausratversicherungskosten.

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Worauf musst Du während der Vertragslaufzeit achten?

Während der Vertragslaufzeit musst Du insbesondere Nachweise für teure Anschaffungen sichern und Änderungen melden, die das Risiko erhöhen oder den Wert Deines Hausrats verändern.

Bei besonders teuren Anschaffungen ist es immer sinnvoll, wenn Du deren Kauf und Preis im Schadensfall nachweisen kannst. Hebe also deren Kaufbelege auf. Auch mit Fotos von teurem Hausrat kannst Du dokumentieren, was Du besitzt und in welchem Zustand es ist. Bewahre die Nachweise für den Fall eines Brands außerhalb der Wohnung auf, zum Beispiel indem Du die Dokumente online speicherst.

Bei sehr teuren Anschaffungen musst Du gegebenenfalls die Versicherungssumme anpassen. Melde solche Käufe unbedingt der Versicherung.

Musst Du einen Umzug der Versicherung melden?

Du musst Deinen Umzug Deiner Hausratversicherung melden, damit Dein Hausrat auch in der neuen Wohnung versichert bleibt. 

Für einen gewissen Zeitraum während des Umzugs gilt Versicherungsschutz allerdings in beiden Wohnungen. Wie lange genau, steht in den Vertragsbedingungen. Falls Dein neues Zuhause größer ist als Dein altes, kostet die Versicherung entweder automatisch mehr oder Du nutzt eine Wertermittlungstabelle, um den Wert Deiner Besitztümer zu bestimmen und nicht zu viel zu zahlen. 

Welche Änderungen musst Du der Versicherung mitteilen?

Du musst Deiner Versicherung jede Gefahrenerhöhung melden, weil sie das Risiko eines Schadens vergrößert und den bestehenden Vertrag betrifft.

Wird zum Beispiel ein Baugerüst am Haus errichtet, solltest Du das Deinem Versicherer mitteilen. Denn das Gerüst erhöht die Gefahr eines Einbruchs. Bricht bei Dir jemand ein und Du hast das Gerüst vorher nicht gemeldet, kann die Versicherung auf die versäumte Meldung verweisen und versuchen, die Zahlung zu kürzen oder gar zu verweigern. Spielt das Gerüst allerdings für den Schaden keine Rolle, etwa bei einem Brand, musst Du keine Kürzung der Zahlung befürchten.

Wenn Du länger nicht zuhause bist, musst Du Deine Hausratversicherung informieren. Denn die Abwesenheit gilt als Gefahrenerhöhung. Ob das bereits nach sechs Wochen oder erst nach drei Monaten der Fall ist, hängt vom Tarif ab.

Eine Photovoltaikanlage auf dem Balkon ist eine Gefahrenerhöhung, die Du Deiner Versicherung ebenfalls melden musst. Es ist zudem sinnvoll, sie in den Versicherungsschutz mit einzubeziehen, damit Du bei Diebstahl oder Hagelschäden Geld von der Versicherung bekommst. Bisher versichern noch nicht alle Hausratversicherer Balkonanlagen, aber immer mehr tun dies. Prüfe also die Möglichkeiten. Mehr zum Thema Versicherung von PV-Anlagen findest Du in unserem Ratgeber.

Was musst Du im Schadensfall tun?

Im Schadensfall musst Du zuerst den Schaden mindern und anschließend den Vorfall und seine Ursache möglichst schnell Deiner Versicherung melden.

Siehst Du einen Schaden in Deinen vier Wänden, musst Du zunächst sofort etwas unternehmen, um zu verhindern, dass der Schaden größer wird. Dazu zählt beispielsweise, dass Du den Hauptwasserhahn abdrehst, wenn das Wasser durch ein gebrochenes Rohr in Deine Küche sprudelt. 

Wenn Du auf dem Weg zum Hauptwasseranschluss in aller Eile hängenbleibst und Dein Pullover reißt oder Du eine teure Decke auf die brennende Kerze wirfst, um ein Feuer zu löschen, bekommst Du diese Schäden ersetzt. Und zwar ohne Prüfung von Unterversicherung und auch ohne Selbstbeteiligung. Denn das sind Schadenminderungskosten. Wichtig ist jedoch immer: Bring Dich nicht selbst in Gefahr!

Wann und wie musst Du einen Schaden melden?

Du musst einen Schaden so schnell wie möglich der Versicherung melden, sobald Du ihn bemerkt hast.

Ist ein Schaden entstanden, musst Du beweisen, wie er entstanden ist. Bei Blitz- und Sturmschäden kannst Du auf die Wettermeldungen des Deutschen Wetterdienstes zurückgreifen. Bei einem Einbruch musst Du eine Anzeige bei der Polizei nachweisen. Hier helfen außerdem Fotos. 

Ist ein Brand für den Schaden verantwortlich, musst Du nachweisen, wie genau der Schaden entstanden ist. Je weiter Dein Vertrag den Brandbegriff fasst und zum Beispiel auch Ruß- oder Sengschäden mitversichert, desto einfacher ist es für Dich, Deiner Beweis- und Darlegungslast nachzukommen.

Was machst Du, wenn die Versicherung den Schaden nicht übernehmen will?

Falls Du unzufrieden mit der Entscheidung Deines Versicherers bist, kannst Du Einspruch einlegen. Hilft das nicht, kannst Du Dich an den Versicherungsombudsmann wenden. Weitere Möglichkeiten, was Du tun kannst, wenn die Versicherung nicht zahlen will, zeigen wir Dir in unserem Ratgeber mit Checkliste.

Checkliste: So zahlt Deine Hausratversicherung

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