Die Hausratversicherung zahlt für Schäden, die durch ein klar definierte Ereignisse entstanden sind (Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen VHB 2022 Teil A 1). Diese sind jeweils in den Versicherungsbedingungen geregelt und können von Tarif zu Tarif variieren.
Gegen welche Schadensereignisse bist Du stets versichert?
In der Hausratversicherung bist Du immer gegen bestimmte Gefahren versichert, die in allen Tarifen enthalten sind:
- Brand, Blitzschlag und daraus resultierende Überspannung, Explosion, Implosion,
- Einbruchdiebstahl, auch der Versuch, und Vandalismus,
- Austritt von Leitungswasser,
- Sturm oder Hagel.
Du bist also zum Beispiel versichert, wenn der Blitz in Deinem Wohnhaus einschlägt und durch Überspannung Deinen Fernseher zerstört. Auch wenn Hagel Deine Markise zerschlägt oder ein Wasserrohrbruch Deinen Teppich ruiniert, sind das Fälle für Deine Hausratversicherung.
Der klassische Wohnungseinbruch ist ebenfalls versichert. Die Versicherung kommt in diesem Fall nicht nur für gestohlene Gegenstände auf, sondern auch für das zerstörte Türschloss oder Fenster.
Wenn Dir der Schlüssel geklaut wird und Diebe damit in Deine Wohnung eindringen und stehlen, ist das ebenfalls abgesichert. Es sei denn, Du hast den Schlüsseldiebstahl durch Dein fahrlässiges Verhalten ermöglicht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du den Schlüssel unbeaufsichtigt auf dem Tisch eines Cafés liegen lässt.
Ebenso abgesichert ist Dein Hab und Gut, wenn ein Einbrecher mit Gewalt droht, um es an sich zu nehmen. Juristisch heißt das dann räuberischer Diebstahl.
Im Zusammenhang mit einem Einbruch ebenfalls von der Hausratversicherung gedeckt ist Vandalismus – also, wenn ein Einbrecher Deine Einrichtung mutwillig beschädigt oder zerstört.
Welche Leistungen musst Du explizit absichern?
Den Schutz bei grober Fahrlässigkeit und die Erweiterung des Brandbegriffs musst Du explizit absichern, weil sie nicht automatisch in jedem Tarif enthalten sind. Für einen guten Versicherungsschutz sind sie aber wichtig.
Grundsätzlich kann Dein Hausratversicherer Leistungen im Schadensfall kürzen oder die Zahlung komplett ablehnen, wenn der Schaden durch Deine grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Wenn Du beispielsweise das Haus verlassen und den Herd angelassen hast, wodurch ein Wohnungsbrand verursacht wurde. Oder Du hast während eines Einkaufs die Terrassentür offengelassen und jemand hat so die Wohnung leergeräumt.
Damit Du Geld bekommst, wenn der Schaden durch ein solches Missgeschick entstanden ist, muss in Deinem Versicherungsvertrag „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vereinbart sein. Beachte außerdem, dass der Versicherer in diesem Fall auch bis zur vollen Schadenssumme aufkommt. Einige Tarife zahlen bei grober Fahrlässigkeit nur eine geringere Summe.
Nicht nur ein Brand kann Deine Möbel unbrauchbar machen, sondern auch Ruß, Sengschäden, also ein durch Hitze oder Feuer entstandener Schaden, oder Überspannung. Damit Du Schäden ersetzt bekommst, die durch solche Ereignisse entstehen, musst Du drei weitere Bausteine auswählen: Schäden durch Rauch und Ruß, Seng- und Schmorschäden und Überspannungsschäden.
Welche zusätzlichen Leistungen können sinnvoll sein?
Schäden durch Elementarereignisse wie Hochwasser, Überschwemmungen, Erdrutsch, Lawinen oder Erdbeben musst Du ebenfalls explizit mit absichern, was sinnvoll sein kann. Aber nicht jeder braucht den Schutz. Wenn Du in der Stadt in einer Mietwohnung in der zweiten Etage oder höher lebst und keinen nennenswerten Hausrat im Keller stehen hast, brauchst Du keine Elementarschadenversicherung. Allen Hausbesitzern empfehlen wir, eine Wohngebäudeversicherung mit diesem Baustein abzuschließen, da die Gefahr von Hochwassern immer größer wird.
Ist ein Fahrrad in der Hausratversicherung mit abgesichert?
Fahrräder gehören grundsätzlich mit zum Hausrat, sind aber nur unter bestimmten Bedingungen und meist begrenzt versichert.
Gegen die oben beschriebenen Gefahren sind Fahrräder abgesichert, wenn Du sie in der Wohnung oder Deinem abgeschlossenen Kellerabteil stehen hast. Allerdings ist die Versicherungssumme in der Regel eingeschränkt und beträgt nur bis zu zwei Prozent der Gesamtversicherungssumme, wie aus den Versicherungsbedingungen hervorgeht.
Wenn Du ein teures Fahrrad hast oder mehrere Räder, kann das zu wenig sein. Ebenso kann der Versicherungsschutz lückenhaft sein, wenn Dein Rad auch außerhalb Deiner eigenen vier Wände steht. Dann ist es nämlich nicht versichert.
Möchtest Du einen umfassenderen Versicherungsschutz, der nicht nur innerhalb Deiner Wohnung gilt oder reicht die Versicherungssumme nicht aus, kannst Du den Schutz innerhalb Deiner Hausratversicherung mit einer Fahrradklausel und der Erhöhung der Versicherungssumme verbessern. Oder Du suchst Dir eine Versicherung nur für Dein Rad. Wann sich was lohnt und was Du beachten solltest, erklären wir Dir im Ratgeber Fahrradversicherung.