Das Wichtigste in Kürze
- Mit Bafög fördert Dich der Staat während Deiner Ausbildung, in der Schulzeit oder im Studium, indem Du monatlich Geld für Deinen Lebensunterhalt bekommst.
- Der Bafög-Höchstsatz liegt im Wintersemester 2026/27 unverändert bei 992 Euro. Wer über die Eltern krankenversichert ist, bekommt monatlich höchstens 855 Euro.
- Du bekommst kein oder weniger Bafög, wenn Deine Eltern gut verdienen.
Überprüfe mit der Finanztip-Checkliste, ob Du Bafög bekommen kannst.
Inhalt
- Mit wie viel Bafög kannst Du rechnen?
- Wer bekommt Bafög und wer nicht?
- Was dürfen Deine Eltern verdienen, damit Du Bafög bekommst?
- Wie rechnet das Bafög-Amt?
- Was darfst Du gespart haben?
- Wird ein Minijob auf Bafög angerechnet?
- Wie beantragst Du Bafög?
- Wie kannst Du die Förderdauer verlängern?
- Wie viel Bafög musst Du zurückzahlen?
Mit wie viel Bafög kannst Du rechnen?
Im Wintersemester 2026/27 kannst Du unverrändert mit 992 Euro pro Monat rechnen (§§ 11-14 BAföG). Von dem Geld musst Du nicht nur Deine Wohnung und Lebensmittel zahlen, sondern auch Deine eigene Kranken- und Pflegeversicherung,
Bist Du in der Krankenkasse über Deine Eltern familienversichert, also jünger als 25 Jahre, kannst Du einen Bafög-Höchstsatz von 855 Euro bekommen.
Vom Bafög-Amt gibt es nur pauschale Förderungen – egal, wie viel Du zum Beispiel für Deine Wohnung oder Dein Zimmer ausgeben musst, Du bekommst immer nur 380 Euro als Unterkunftspauschale für Miete und Nebenkosten (§ 13 BAföG).
Ausblick: Durch die Bafög-Reform soll die Wohnkostenpauschale ab Sommersemester 2027auf 440 Euro erhöht werden.
Wie viel Bafög kannst Du im Wintersemster 2026/27 bekommen?
Deine Bafög-Höhe richtet sich danach, ob Du bei Deinen Eltern wohnst oder eine eigene Wohnung hast und welche Ausbildungsstätte Du besuchst.
| bei den Eltern zuhause | eigene Wohnung | |
|---|---|---|
| Universitäten, Höhere Fachschulen etc. | 534 € | 855 € |
Abendgymnasien, weiterführende Fachschulklassen nach Berufsausbildung | 501 € | 822 € |
Abendhaupt- und Abendrealschulen, weiterführende Fachoberschulen etc. | 498 € | 775 € |
| Berufsfachschulen ohne Berufsausbildung | 276 € | 666 € |
Schüler im ersten Bildungsweg, Fachschulen etc. | - | 666 € |
| Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung1 | + 137 € | + 137 € |
| Zusatzleistung pro eigenes Kind | + 160 € | + 160 € |
1 Bei Studierenden, die nicht mehr gesetzlich familienversichert sind, in der Regel ab dem 25. Lebensjahr, wird ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Ab dem 31. Lebensjahr steigt der Zuschlag auf 233 Euro (§ 13a Abs. 2 BaföG).
Quelle: §§ 12, 13, 13a, 14b BAföG (Stand: August 2026)
Wie hoch ist der Bafög-Satz im Durchschnitt?
Im Durchschnitt bekommst Du als Bafög-Berechtigte oder Bafög-Berechtigter weniger als den Höchstsatz, wie die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen. Studierende erhielten im Jahr 2025 monatlich im Durchschnitt 682 Euro Bafög. Bei Schülerinnen und Schülern lag der durchschnittliche monatliche Förderbetrag bei 552 Euro.
Wie viel Bafög Du tatsächlich bekommst, hängt von drei Faktoren ab:
- der Ausbildungsstätte, zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule,
- Deiner Wohnsituation, entweder bei den Eltern oder auswärts,
- dem Einkommen Deiner Eltern und Deinem eigenen Einkommen.
Wie bekommst Du 1.000 Euro Studienstarthilfe geschenkt?
Als Erstsemester kannst Du eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro bekommen, wenn Du oder Deine Eltern vor dem Studium Bürgergeld, seit Juli 2026 Grundsicherungsgeld genannt, Kinderzuschlag, Wohngeld oder andere Sozialleistungen bezogen haben (§ 56 BAföG).
Beantrage die Studienstarthilfe online über das Portal Bafög-digital. Beachte: Es gibt eine Ausschlussfrist. Du musst den Antrag bis zum Ende des Monats stellen, der auf den Monat des Ausbildungsbeginns folgt. Beginnst Du Dein Studium zum Wintersemester am 1. Oktober, hast Du bis zum 30. November Zeit, den Antrag auf Studienstarthilfe zu stellen.
An Unterlagen brauchst Du nur den Nachweis über eine Sozialleistung und Deine Immatrikulationsbescheinigung. Du brauchst eine Bund-ID, um den Antrag online stellen zu können.
Die Studienstarthilfe musst Du nicht zurückzahlen. Das Geld gibt es unabhängig vom späteren Bafög, es wird Dir davon nicht abgezogen.
Nach Auskunft des Statistischen Bundesamts erhielten 11.600 Personen im Jahr 2025 eine Studienstarthilfe.
Wann wird das Bafög erhöht?
Zum Sommersemester 2027 wird zunächst die Wohnpauschale um 60 Euro auf 440 Euro erhöht. Das hat die Bundesregierung als Vorschlag für das 30. Bafög-Änderungsgesetz beschlossen. Das Gesetz muss noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen.
Ab Wintersemester 2027/28 und ab Sommersemester 2029 soll die Bafög-Grundpauschale von aktuell 475 Euro in zwei Schritten auf 563 Euro angehoben werden. Das entspricht dem aktuellen Regelbedarf beim Grundsicherungsgeld.
Das sind die neuen Bafög-Sätze nach der Reform
| SS 2027 | WS 2027/28 | SS 2029 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| wohnt bei den Eltern | eigene Wohnung | wohnt bei den Eltern | eigene Wohnung | wohnt bei den Eltern | eigene Wohnung | |
| Universitäten, Höhere Fachschulen etc. | 534 € | 915 € | 544 € | 943 € | 563 € | 1.003 € |
| Abendgymnasien, weiterführende Fachschulklassen nach Berufsausbildung | 501 € | 882 € | 510 € | 909 € | 524 € | 964 € |
| Abendhaupt- und Abendrealschulen, weiterführende Fachoberschulen etc. | 498 € | 830 € | 508 € | 855 € | 526 € | 910 € |
| Berufsfachschulen ohne Berufsausbildung | 276 € | 713 € | 282 € | 735 € | 291 € | 782 € |
| Schüler im ersten Bildungsweg, Fachschulen etc. | - | 713 € | - | 735 € | - | 782 € |
| Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung1 | + 160 € | + 164 € | + 175 € | |||
| Zusatzleistung pro eigenes Kind | + 160 € | + 160 € | + 160 € | |||
Quelle: Entwurf für das 30. Bafög-Änderungsgesetz (Stand: August 2026)
Sind die Bafög-Sätze zu niedrig?
Die Bafög-Sätze reichen für viele Studierende nicht aus, um den gesamten Lebensunterhalt zu decken, vor allem wegen der hohen Mieten in den Universitätsstädten.
Nach einer Auswertung des Moses Mendelssohn Instituts in Kooperation mit der Vermittlungsplattform Wg-gesucht.de kostet ein WG-Zimmer im Wintersemester 2025/26 durchschnittlich 505 Euro im Monat.
Die Hochschulrektorenkonferenz fordert seit Jahren von der Politik, die Bafög-Sätze deutlich zu erhöhen und an die Lebensrealitäten anzupassen.
Mit den Bafög-Höchstsätzen musst Du Dich abfinden: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Studierende aus dem Grundgesetz keinen Anspruch auf höheres Bafög ableiten können (BVerfG, 23.09.2024, Az. 1 BvL 9/21).
Doch das Thema ist noch nicht ganz erledigt: Denn das Verwaltungsgericht Berlin hält die Bafög-Sätze für zu niedrig und damit aus mehreren Gründen für verfassungswidrig (VG Berlin, 05.06.2024, Az. 18 K 342/22). Es hat die Frage erneut dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Bis zur Entscheidung hilft Dir neben dem Bafög nur ein guter Studentenjob.
Die Unterstützung durch Bafög ist für viele Menschen in der Ausbildung sehr wichtig. 2025 bekamen aber nur 570.000 Menschen Bafög. Damit sank die Zahl der Bafög-Geförderten auf den niedrigsten Wert seit dem Jahr 2000.
Wer bekommt Bafög und wer nicht?
Du hast einen Rechtsanspruch auf Bafög, wenn Du nicht genug Geld für Wohnung, Leben und Deine Ausbildung oder Dein Studium hast (§ 1 BAföG).
Ob Deine Berufsausbildung, Deine Schulausbildung oder Dein Studium durch Bafög gefördert werden kann, hängt von Deiner Ausbildungsstätte ab.
In welchen Ausbildungsstätten kannst Du Bafög bekommen?
In Deutschland gibt es sehr viele verschiedene Ausbildungsstätten. Es gibt den ersten und den zweiten Bildungsweg nach Abschluss einer Ausbildung. Um Bafög zu bekommen, muss Deine Schule zu den im Gesetz genannten förderfähigen Schulen, Hochschulen oder Ausbildungsstätten gehören.
| Ausbildungsstätte | |
|---|---|
| Studium | Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien |
| Ausbildung | Berufsaufbauschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Berufskollegs |
| Schule | alle anerkannten Schulen von Gymnasien über Gesamtschulen bis Hauptschulen, zweiter Bildungsweg über Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs |
Quelle: § 2 BAföG (Stand: August 2026)
Wichtig: Willst Du an einer privaten Hochschule studieren und Bafög beantragen, solltest Du Dich bei Deiner Hochschule erkundigen, ob sie staatlich anerkannt und als Ausbildungsstätte förderfähig ist.
Wann können Schüler Bafög bekommen?
Schülerinnen und Schüler können erst ab der zehnten Klasse Bafög bekommen und auch nur dann, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen. Zum Beispiel weil die Schule zu weit entfernt ist, sie schon mit einem Kind zusammenleben oder aus sozialen Gründen ausgezogen sind, wenn es in der Wohnung der Eltern zu eng ist (§ 2 Abs. 1a BAföG).
Welche Voraussetzungen musst Du für Bafög erfüllen?
Für Bafög musst Du in der Regel die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder eine Bleibeperspektive in Deutschland (§§ 8-10 BAföG). Bei Beginn der Ausbildung darfst Du höchstens 45 Jahre alt sein (§ 10 BAföG).
Gibt es Bafög auch für eine Ausbildung im Ausland?
Ja, mit Auslands-Bafög kannst Du Dir eine Ausbildung im Ausland oder ein Auslandssemester fördern lassen und bekommst teilweise weitere Zuschläge (§ 5 BAföG). Ein solcher Antrag kann sich lohnen, wenn Du für Dein Studium in Deutschland kein Bafög bekommen würdest. Denn es gibt Auslandszuschläge.

Für einen kurzen Überblick haben wir die wichtigsten Punkte zum Bafög in einer Checkliste als Download für Dich zusammengefasst.
Was dürfen Deine Eltern verdienen, damit Du Bafög bekommst?
Damit Du den Bafög-Höchstsatz bekommst, dürfen Deine verheirateten Eltern nach der Finanztip-Berechnung etwa 41.500 Euro brutto im Jahr verdienen.
Liegt das Einkommen Deiner Eltern über dieser Grenze, kannst Du noch Bafög bekommen, aber weniger.
Verdienen Deine Eltern etwa 78.000 Euro im Jahr, ist die staatliche Förderung eher unwahrscheinlich. Die Einkommensgrenze für Bafög ist dann überschritten.
Wir haben bei der Berechnung unterstellt, dass Deine Eltern angestellt sind und Du keine Geschwister hast. Zudem sind wir davon ausgegangen, dass beide Eltern gleich viel verdienen und keine Riester-Verträge besparen.
Wichtig: Lass Dich von den Einkommensgrenzen nicht zu schnell entmutigen. Denn bei der Rechnung vom Bafög-Amt wirken sich viele Faktoren zu Deinen Gunsten aus – wie Sozialabgaben, Werbungskosten oder Beiträge zu Riester-Versicherungen.
Auf dem Infoportal des Familienministeriums bafög.de findest Du konkrete Beispiele, wann es wie viel Förderung gibt.
Wie hoch sind die Bafög-Freibeträge für das Einkommen?
Beim Elterneinkommen berücksichtigt das Bafög-Amt feste Freibeträge, die vom Einkommen abgezogen werden, bevor Deine Förderung berechnet wird. Das gilt übrigens auch für das Einkommen Deines Ehepartners, falls Du verheiratet bist.
Sind Deine Eltern miteinander verheiratet, gilt ein Freibetrag für beide gemeinsam. Leben Deine Eltern getrennt, wird für jeden Elternteil ein eigener Freibetrag berücksichtigt. Auch mit jedem unterhaltsberechtigten Kind, das von Deinem Ehepartner oder Deinen Eltern versorgt werden muss, steigt der jeweilige Freibetrag.
| monatlicher Einkommens-Freibetrag für | SS 2026 | WS 2026/27 |
|---|---|---|
| verheiratete Eltern | 2.540 € | 2.540 € |
| alleinstehender Elternteil | 1.690 € | 1.690 € |
| Ehepartner | 1.690 € | 1.690 € |
| Stiefelternteil | 850 € | 850 € |
| pro Kind (unterhaltsberechtigt) | 770 € | 770 € |
Quelle: § 25 BAföG, 29. Bafög-Änderungsgesetz (Stand: Augustl 2026)
Ausblick: Nach der 30. Bafög-Reform sollen die sollen die Freibeträge jährlich angepasst werden – und zwar jeweils um 1,5 Prozent des zuletzt geltenden Freibetrags. Die Dynamisierung soll ab dem 1. August 2028 beginnen (§ 35a des 30. Bafög-Änderungsgesetz-Entwurf).
Welche Gehaltsunterlagen musst Du dem Bafög-Amt vorlegen?
Für den Bafög-Antrag musst Du vor allem den Steuerbescheid Deiner Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr einreichen (§ 24 Abs.1 BaföG).
Willst Du zum Wintersemester 2026/27 Bafög beantragen, musst Du den Steuerbescheid Deiner Eltern für 2024 vorlegen.
Wie rechnet das Bafög-Amt?
Das Bafög-Amt zieht von den Einkommen Deiner Eltern Pauschalen und Freibeträge ab und berechnet daraus den Teil, der Deine Förderung mindert.
Wie das Bafög-Amt genau rechnet, ist kompliziert. Zur Veranschaulichung dient das folgende Beispiel:
Anton ist 19 Jahre alt, studiert im ersten Semester Politikwissenschaft in Göttingen und wohnt nicht bei seinen Eltern. Er ist bei seinen Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Antons Vater hatte vor zwei Jahren ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 27.500 Euro; seine Mutter ist ebenfalls angestellt und hatte Einkünfte in Höhe von 29.000 Euro. Bei einem gemeinsamen Bruttoeinkommen der Eltern von 56.500 Euro hat Anton einen Anspruch auf 575 Euro Bafög im Monat.
| Vorjahreseinkommen Vater | 27.500,00 € |
| Vorjahreseinkommen Mutter | 29.000,00 € |
| gemeinsame Steuern der Eltern | 4.788,00 € |
Einkommen Vater
| Bruttoeinkommen nichtselbständige Arbeit: 1/12 des Jahreseinkommens 2023 | 2.291,67 € |
| - Werbungskosten, mindestens 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbetrags 2023 | - 102,50 € |
| - Sozialpauschale 22,3 % | - 488,18 € |
| Zwischenergebnis: | = 1.700,99 € |
Einkommen Mutter
| Bruttoeinkommen nichtselbständige Arbeit: 1/12 des Jahreseinkommens 2023 | 2.416,67 € |
| - Werbungskosten, mindestens 1/12 des Arbeitnehmer-Pauschbetrags 2023 | - 102,50 € |
| - Sozialpauschale 22,3 % | - 516,06 € |
| Zwischenergebnis: | = 1.798,11 € |
Einkommen Eltern abzüglich Steuern
| Einkommen Vater | 1.700,99 € |
| Einkommen Mutter | + 1.798,11 € |
| - tatsächlich geleistete Steuern | - 399,00 € |
| Zwischenergebnis: | = 3.100,10 € |
Monatliches Einkommen der Eltern im Sinne des Bafög
| Einkommen der Eltern gesamt | 3.100,10 € |
| - Grundfreibetrag | - 2.540,00 € |
| Bafög-Einkommen Eltern | = 560,10 € |
| Zusatzfreibetrag: 50 % für die Eltern | - 280,05 € |
| Anrechnungsbetrag | = 280,05 € |
Berechnung Bafög für Anton
| Grundbedarf Student mit eigener Wohnung | 855,00 € |
| - Anrechnungsbetrag vom Elterneinkommen | - 280,05 € |
| Bafög-Förderung gerundet | = 575 € |
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: August 2026)
Was darfst Du gespart haben?
Du darfst bis zu 15.000 Euro Vermögen haben, ohne dass Dein Bafög entfällt, wenn Du jünger als 30 Jahre alt bist. Bei höherem Vermögen wird nur der übersteigende Teil angerechnet.
Mit Lebenspartner und Kindern darfst Du mehr Geld auf der hohen Kante haben. Pro Person im Haushalt erhöht sich Dein Freibetrag um weitere 2.300 Euro. Bist Du älter als 30 Jahre alt, darfst Du bis zu 45.000 Euro gespart haben (§ 29 BAföG).
Wichtig: Dein Bafög Anspruch verfällt nicht, wenn Du mehr als den Freibetrag angespart hast. Das, was über 15.000 Euro an Vermögen da ist, wird auf Deinen Bedarf angerechnet (§ 30 BAföG).
Beispiel: Betty studiert in Tübingen und bekommt den Bafög-Höchstsatz von 855 Euro. Sie hat 20.000 Euro gespart. Davon werden 5.000 Euro angerechnet, die über dem Freibetrag liegen. Im Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten sind das monatlich 417 Euro. Sie bekommt deshalb wegen ihrer Ersparnisse monatlich immerhin noch 438 Euro.
Geerbte Immobilien werden grundsätzlich als Vermögen berücksichtigt. Im Ausnahmefall, wenn der Antragsteller zum Beispiel Mitglied einer Erbengemeinschaft ist, kann er dennoch Bafög bekommen, wenn ein Verkauf der Immobilie im Bewilligungszeitraum nicht realistisch ist (VG Gelsenkirchen, 12.09.2025, Az. 15 K 6349/24).
Wird ein Minijob auf Bafög angerechnet?
Ein Minijob bis zur jeweiligen Jahresfreibetragsgrenze wird nicht auf Dein Bafög angerechnet (§ 23 BAföG).
Auf die Freibeträge schlägt das Bafög-Amt noch Kosten für Sozialabgaben und die Werbungskostenpauschale obendrauf. Der grundsätzliche Freibetrag für eigenes Einkommen von 353 Euro im Monat erhöht sich damit pauschal auf die aktuell geltende Minijobgrenze von 603 Euro. Diesen Betrag darfst Du hinzuverdienen, ohne dass Dein Bafög gekürzt wird.
Als Freibetrag zählt nicht der Monatsverdienst, sondern die Summe Deiner Einkünfte während des Bewilligungszeitraums von zwölf Monaten.
Das bedeutet: Ein Nebenjob in den Ferien oder in der vorlesungsfreien Zeit darf mehr einbringen, solange Du insgesamt weniger als 7.236 Euro im Jahr verdienst (12 x 603 Euro). Wie hoch Deine Verdienstgrenze ist, ergibt sich aus Deinem Bewilligungszeitraum.
Was wird angerechnet, wenn Du mehr verdienst?
Wenn Du mehr als 7.236 Euro (12 x 603 Euro) verdienst, rechnet das Bafög-Amt nur den übersteigenden Teil auf Deinen Förderbetrag an.
Beispiel: Christopher studiert in Münster Mathematik. Er bekommt Bafög und arbeitet neben dem Studium regelmäßig bei der Post. Im Jahr verdient er 7.764 Euro. Er liegt damit 528 Euro über dem Freibetrag. Verteilt man den Mehrverdienst auf zwölf Monate, bekommt Christopher 44 Euro weniger Bafög im Monat.
Was ist elternunabhängiges Bafög?
Elternunabhängiges Bafög bekommst Du in besonderen Fällen, in denen Deine Eltern zwar genug verdienen, aber rechtlich nicht oder faktisch nicht für Deinen Unterhalt aufkommen (§ 11 BAföG).
- Deine Eltern zahlen Dir keinen Unterhalt: Wenn Deine Eltern keinen Unterhalt zahlen, obwohl sie dazu verpflichtet sind, springt das Bafög-Amt ein. Du bekommst dann Bafög ausgezahlt, überträgst aber im Gegenzug dem Amt Deine Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern.
- Du machst Dein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg: Besuchst Du ein Abendgymnasium oder ein Kolleg, brauchst Du dem Bafög-Amt keine Angaben über die Einkünfte Deiner Eltern zu machen.
- Du startest Deine Ausbildung erst spät: Falls Du nach Deinem 29. Geburtstag Bafög bekommst und Deine Ausbildung erst sehr spät begonnen hast, musst Du Dir um das Einkommen Deiner Eltern keine Gedanken machen.
- Du hast schon fünf Jahre gearbeitet: Wenn Du Dich nach dem Berufseinstieg entscheidest, doch noch zu studieren, bekommst Du elternunabhängiges Bafög. Allerdings musst Du dazu mindestens fünf Jahre gearbeitet haben, seitdem Du volljährig bist, beziehungsweise sechs Jahre, wenn dazu eine Ausbildung gehörte.
Wie beantragst Du Bafög?
Du stellst Deinen Bafög-Antrag über Formblätter beim zuständigen Bafög-Amt, kannst ihn aber auch komplett digital ausfüllen und einreichen.
Du musst Einkommensbelege von Dir und Deinen Eltern hochladen, sowie einen Nachweis über Deine Vermögensverhältnisse und die Zulassung der Ausbildungsstätte vorlegen.
Kümmere Dich so früh wie möglich um alle Dokumente. Wenn Du direkt zum Ausbildungs- oder Studienbeginn auf die Förderung angewiesen bist, solltest Du schon vor Ausbildungsstart alles parat haben.
Wann ist der beste Zeitpunkt für den Bafög-Antrag?
Den Bafög-Antrag solltest Du spätestens im Monat des Ausbildungs- oder Studienbeginns stellen, da es die Förderung nicht rückwirkend gibt. Für das Sommersemester an der Uni reicht dazu noch der 30. April. Für das Wintersemester der 31. Oktober.
Bafög kannst Du erst beantragen, wenn Du weißt, wo Du studierst oder Deine Ausbildung machst. Wenn Du bereits zuvor abschätzen kannst, wo Du am Ende landen wirst, lohnt es sich, den Antrag schon vor der Zusage einzureichen und den Beleg für Deine Einschreibung später zu übermitteln.
Tipp: Lade Dir die Bafög-Digital-App herunter, damit Du Unterlagen auch vom Tablet oder Mobiltelefon übermitteln kannst. Du kannst über die Bafög-App auch den Bearbeitungsstand Deines Antrags verfolgen.
Einen Folgeantrag solltest Du zwei Monate vor Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums stellen, damit das Bafög-Amt die Zahlungen nicht vorübergehend einstellt. Für das Sommersemester solltest Du den Weiterförderungsantrag bis zum 31. Januar einreichen. Für das Wintersemester solltest Du den Antrag bis zum 31. Juli abgeben.
Wo kannst Du Bafög beantragen?
Du reichst Deinen Bafög-Antrag beim zuständigen Bafög-Amt ein, das je nach Art und Ort Deiner Ausbildung unterschiedlich ist (§ 45 BAföG):
- Studierende reichen ihren Bafög-Antrag im Studierendenwerk ihrer Hochschule ein.
- Für höhere Fachschulen, Abendgymnasien, Kollegs und Akademien ist das Bafög-Amt im Bezirk der Ausbildungsstätte zuständig.
- Alle anderen Schüler müssen sich an das Bafög-Amt am Wohnort der Eltern wenden.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt stellt eine Deutschlandkarte zur Verfügung, auf der Du das zuständige Amt findest, das für Deinen Bafög-Antrag Studium zuständig ist. Wenn Du Bafög für Deine schulische Ausbildung beantragen willst, findest Du eine Liste mit den zuständigen Ämtern. Du kannst den Bafög-Antrag auch digital abgeben unter bafoeg-digital.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Bafög-Antrags?
Vom Bafög-Antrag bis zum Bescheid musst Du je nach Studierendenwerk mit zwei bis drei Monaten rechnen, in Einzelfällen kann es auch deutlich längerer dauern. Viel zu lang für viele Studierende, die ihren Lebensunterhalt nicht aus anderen Mitteln bezahlen können.
Laut Studentenwerk Leipzig musst Du mit bis zu drei Monaten Bearbeitungsdauer rechnen. Das Studierendenwerk Berlin gibt an, dass die Bearbeitung von Bafög-Anträgen in der Regel bis zu zwei Monate dauert. In Tübingen berichteten Studierende gegenüber der Südwestpresse im Mai 2025 von Bearbeitungszeiten von bis zu neun Monaten. Auch in Thüringen berichten Studierende gegenüber dem MDR davon, dass sie erst nach neun Monaten ihren Bafög-Bescheid bekommen haben.
Tipp: Fällt es Dir schwer, die Monate finanziell zu überbrücken, bis Bafög gezahlt wird, wende Dich an Deinen Sachbearbeiter. Häufig haben die Mitarbeiter im Bafög-Amt Verständnis für schwierige Übergangsphasen und bearbeiten dringende Fälle schneller. Für die Übergangszeit kannst Du Grundsicherungsgeld beim Jobcenter beantragen.
Wie oft musst Du Bafög beantragen?
Du musst Bafög in der Regel jedes Jahr neu beantragen und bekommst es höchstens bis zum Ende Deiner Regelstudienzeit, wenn Du die Voraussetzungen weiter erfüllst. Die Regelstudienzeit ergibt sich aus den Prüfungsordnungen der Hochschule. Für den Bachelor beträgt die Regelstudienzeit durchschnittlich sechs Semester. Für den Master liegt sie zwischen zwei und vier Semestern.
Folgendes solltest Du über die Jahre beachten (§§ 15-17 BAföG):
Leistungsnachweis: Zum fünften Semester musst Du nachweisen, dass Du genügend Kurse oder Seminare besucht und die notwendigen Zwischenprüfungen bestanden hast, um das Studium in der Regelstudienzeit zu schaffen. Du darfst Dein Studium also nicht schleifen lassen.
Ausblick: Nach der Bafög-Reform soll ab 2027 die Pflicht zum Leistungsnachweis entfallen.
Fachwechsel: Im Bachelorstudium darfst Du bis zum fünften Semester das Studienfach wechseln. Mit dem Wechsel startet die Regelstudienzeit neu und damit auch die Bafög-Bezugsdauer (§ 7 Abs. 3 BAföG).
Hilfe beim Studienabschluss: Fehlen nach der Regelstudienzeit noch einige Monate zum Studienabschluss, können Studierende ein besonders gefördertes Bankdarlehen beantragen, den sogenannten Bildungskredit. Den kannst Du beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Die Auszahlung erfolgt über die staatliche Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Dieser Bildungskredit ist günstiger als ein gewöhnlicher KfW-Studienkredit.
Flexibles Semester: Du hast einmal die Möglichkeit, über die Förderungshöchstdauer hinaus ein weiteres Semester Bafög zu bekommen (§ 15 Abs. 4 BAföG). Im Jahr 2025 nahmen 33.700 Studierende ein Flexibilitätssemester. Diese Neuerung ist für viele Studierende wichtig und bedeutet eine Erleichterung, wenn es zum Ende des Studiums eng wird.
Wie kannst Du die Förderdauer verlängern?
Die Förderdauer kannst Du in bestimmten Situationen verlängern, etwa durch ein Auslandssemester, Krankheit, Behinderung oder Engagement im Hochschulgremium.
Gerade in Kombination mit dem Erasmus-Austausch-Programm kannst Du also den einen oder anderen Schein an einer ausländischen Uni machen, ohne dabei zeitlich in Bedrängnis zu geraten.
In folgenden Situationen kannst Du die Förderdauer verlängern (§ 15 Abs. 3 BAföG):
- Krankheit: Eine schwerwiegende oder langwierige Krankheit hindert Dich daran, an einer wichtigen Prüfung teilzunehmen.
- Mitarbeit im Hochschulgremium: Du bist mindestens ein Semester lang Mitglied in einem Hochschulgremium wie Asta oder Studienparlament.
- Abschlussprüfung misslungen: Falls Du für die Abschlussprüfung einen zweiten Versuch brauchst, kannst Du ein länger Bafög bekommen, bis Du die nächste Möglichkeit hast, die Prüfung abzulegen. Der erste erfolglose Prüfungsversuch muss noch in einem Zeitraum liegen, in dem grundsätzlich BAföG-Förderung bestand.
- Behinderung: Fällt es Dir wegen einer Behinderung schwerer, das Studium zu meistern, ist auch das ein Grund, länger Bafög zu bekommen.
- Schwangerschaft und Kindererziehung: Bekommst Du während des Studiums ein Kind, versteht auch das Bafög-Amt, dass ein Studium nicht einfach so weiterläuft wie bisher und gewährt längere Förderzeiten.
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Wie viel Bafög musst Du zurückzahlen?
Als Azubi oder Schülerin beziehungsweise Schüler musst Du kein Bafög zurückzahlen, als Studierende oder Studierender nur höchstens die Hälfte und maximal 10.010 Euro.
Wenn Du Bafög als Azubi oder während der Schulzeit bekommen hast, musst Du die staatliche Förderung nicht zurückzahlen. Dies gilt auch, wenn Du eine Klasse wiederholen musstest.
Hast Du Bafög für das Studium bekommen, sieht es anders aus. Du bekommst mindestens die Hälfte der Bafög-Förderung geschenkt. Die andere Hälfte musst Du zurückzahlen, allerdings nie mehr als 10.010 Euro, egal wie viel Bafög Du über die Jahre bekommen hast. Dies entspricht einer Zahlung von 77 monatlichen Raten von maximal 130 Euro pro Monat (§ 18 Abs. 13 BAföG).
Fünf Jahre nach Ende des Studiums musst Du spätestens mit der Rückzahlung beginnen. Die Rate von 130 Euro wird im Dreimonatsrhythmus fällig, das sind dann viermal im Jahr 390 Euro.
Zurückzahlen musst Du nur, wenn Dein anrechenbares Einkommen über dem Freibetrag von 1.690 Euro im Monat liegt (§ 18a BAföG). Unter anrechenbarem Einkommen versteht man das Bruttoeinkommen nach Abzug von Pauschalen für die Sozialversicherung, für Steuern und Werbungskosten (§ 21 BAföG).
Wer ab September 2019 zum ersten Mal Bafög bekommen hat, muss das Darlehen nicht länger als 20 Jahre abzahlen, egal ob er seine Schulden in der Zeit begleichen konnte oder nicht.
Wieviel kannst Du sparen, wenn Du Dein Bafög auf einmal zurückzahlst?
Die Vergünstigung bei Einmalrückzahlung hängt von der Höhe Deines Darlehens ab und kann bis zu 21 Prozent betragen.
| Bafög-Summe | 3.000 € | 20.000 € |
|---|---|---|
| Darlehen, das Du zurückzahlen musst | 1.500 € | 10.000 € |
| Rückzahlung nach Abzug von Rabatt wegen Einmalzahlung | 1.395 € | 7.900 € |
| Vergünstigung | 7 % | 21 % |
1 Du musst nur die Hälfte der Bafög-Summe zurückzahlen, allerdings nie mehr als 10.000 Euro.
Quelle: Bundesverwaltungsamt (Stand: August 2026)
Beispiel: Christopher hat während seines Studiums insgesamt 20.000 Euro Bafög erhalten. Die Hälfte davon muss er als Darlehen zurückzahlen – also 10.000 Euro. Mit dem Rabatt für die Einmalrückzahlung in Höhe von 21 Prozent zahlt Christopher nur 7.900 Euro zurück. Er spart somit 2.100 Euro.
Gibt es einen Bafög-Nachlass bei guten Noten?
Nein, einen Bafög-Nachlass wegen besonders guter Noten oder eines schnellen Studienabschlusses gibt es heute nicht mehr.
Bis 2012 war es möglich, die Summe des Darlehens zu verringern, indem Du vor der Regelstudienzeit fertig wurdest oder zu den besten 30 Prozent Deines Jahrgangs gehörtest. Diesen Bonus gibt es heute nicht mehr.
Was sind Alternativen zum Bafög?
Wenn Du kein Bafög bekommst, kannst Du Dein Studium zum Beispiel über Stipendien, einen studentischen Nebenjob, ein duales Studium oder notfalls Studienkredite finanzieren. Vielleicht brauchst Du etwas länger, wenn Du jobbst, so kannst Du aber auch direkt Berufserfahrung sammeln. Ähnlich sieht es bei einem dualen Studium aus, bei dem Du studierst und gleichzeitig arbeitest.
Falls Dein Bafög-Antrag abgelehnt wird, weil Deine Eltern zu viel verdienen, hast Du ein Recht auf Unterhalt von Deinen Eltern.
Studienkredite sollten immer der letzte Ausweg sein, da Dich diese finanziell nachhaltig belasten. Das gilt auch für den staatlich geförderten KfW-Studienkredit. Der Zinssatz für Studienkredite für Neuverträge hat sich innerhalb kurzer Zeit mehr als verdoppelt. Im Oktober 2021 lag er noch bei 3,76 Prozent, im August 2026 bei 6,53 Prozent effektivem Jahreszins.
Weitere Themen
- Kindergrundsicherung gescheitert
- Wohngeld: Antrag und Höhe
- Elterngeld
- Sperrzeit beim ALG
- Probezeit
- Arbeitszeitgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Elternzeit
- Außerordentliche Kündigung
- Kündigungsfristen im Arbeitsrecht
- Bestandsschutz ALG
- Krank während Arbeitslosigkeit
- Beitragsbemessungsgrenze
- Abmahnung im Arbeitsrecht






