Wohngeld 2024: Antrag und Höhe Hol Dir einen Zuschuss zur Miete - 370 Euro im Schnitt!

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Mieterinnen und Mieter, die nur ein geringes Einkommen haben. Auch Hauseigentümer können unter besonderen Voraussetzungen Wohngeld bekommen.
  • Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz sollen seit 2023 bis zu zwei Millionen Haushalte Wohngeld bekommen können. Im Schnitt bis zu 370 Euro im Monat.

So gehst Du vor

  • Überprüfe mit einem Wohngeldrechner, ob Du einen Anspruch auf Wohngeld hast. Gut geeignet ist der Rechner der Stadtentwicklung Berlin.
  • Stell einen Antrag auf Wohngeld bei Deiner Wohngeldbehörde am Ort.
  • Lade Dir unsere Checkliste für weitere Informationen zum Wohngeld herunter.

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Wohnen ist teuer in Deutschland. Wer wenig verdient, kann einen Zuschuss zu den Wohn­kos­ten bekommen. Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz sollen seit 2023 bis zu zwei Millionen Haushalte Wohngeld bekommen können. Vielleicht gehörst Du dazu oder kennst jemanden, der Wohngeld gut gebrauchen könnte. Wir erklären Dir, wer Anspruch auf Wohngeld hat, wie Du es beantragen kannst und wie viel Wohngeld im Monat möglich ist.

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Rund 600.000 Haushalte bekamen zum Ende des Jahres 2022 Wohngeld, im Schnitt 190 Euro im Monat. Zu wenig, fand die Bundesregierung und legte eine umfassende Wohngeldreform vor, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat. Bis zu zwei Millionen Haushalte sollen nach der Reform Wohngeld bekommen – und zwar im Schnitt 370 Euro im Monat.

Ob das Ziel des Wohngeld-Plus-Gesetzes erreicht wurde, wird sich an den Zahlen für das Jahr 2023 zeigen, die noch nicht vorliegen (Stand: Januar 2024). Die Anzahl der Wohngeldanträge hat sich allerdings in den ersten Monaten des Jahres 2023 bereits verdoppelt, in einigen Bundesländern sogar verdreifacht, wie die Bundesregierung mitteilte.

Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mietende, aber auch als Lastenzuschuss für Menschen, die im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung leben. Einen Teil der Wohn­kos­ten übernimmt in beiden Fällen der Staat, falls finanzielle Unterstützung notwendig ist.

Du kannst einen Zuschuss zur Miete Deiner Wohnung bekommen, wenn Du ein eigenes Einkommen hast – dazu zählen auch Renten, Ar­beits­lo­sen­geld I oder Kurz­arbeiter­geld. Etwa die Hälfte der Wohngeldempfänger sind Rentnerinnen und Rentner. Auch wer im Altenheim lebt, kann eventuell Wohngeld bekommen.

Einen sogenannten Lastenzuschuss zu den allgemeinen Betriebskosten oder zu Deinen Kreditraten kannst Du bekommen, wenn Du Deine Baufinanzierung zurückzahlst. Etwa 7 Prozent aller Wohngeldempfänger leben in der eigenen Immobilie.

Aber: Bekommst Du Bürgergeld (früher: Ar­beits­lo­sen­geld 2), dann wird Deine Miete bei dieser Sozialleistung schon berücksichtigt. Wohngeld steht Dir dann nicht mehr zu (§ 7 WoGG). Das gilt auch für alle, die Grundsicherung im Alter bekommen oder Sozialhilfe bei Erwerbsminderung. Auch in diesen Fällen ist ein Anspruch auf Wohngeld ausgeschlossen.

Wohngeld für Schüler, Studenten und Auszubildende

Für Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende gelten besondere Regelungen beim Wohngeld, da sie vorrangig durch Bafög unterstützt werden. Hast Du einen Anspruch auf Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), bekommst Du kein Wohngeld, da im Bafög die Kosten für Miete enthalten sind.

Bekommst Du kein Bafög, weil Deine Eltern zu viel verdienen oder Dein eigenes Einkommen oder Vermögen zu hoch ist, hast Du auch keinen Anspruch auf Wohngeld. 

Ein Antrag lohnt sich für Dich während des Studiums nur dann, wenn Du aus einem anderen Grund kein Bafög bekommst, zum Beispiel weil Du zu alt für Bafög bist, die Förderungshöchstdauer überschritten hast oder ein Zweitstudium belegst. Bevor Du aber in diesen eher seltenen Fällen Wohngeld beantragen kannst, musst Du einen Antrag auf Bafög gestellt haben, der abgelehnt wurde. Aber: Wer zu lange studiert, riskiert eine Ablehnung des Antrags. So erging es einer Studentin, die im 14. Semester im Zweitstudium studierte. Die Behörde lehnte den Antrag auf Wohngeld als rechtsmissbräuchlich ab (VG Berlin, 15.12.2022, Az. 21 K 144/22).

Studierende mit Kindern können zusätzlich zum Bafög auch einen Antrag auf Wohngeld stellen. Wende Dich an Dein Studierendenwerk und lass Dich beraten, ob Du Aussicht auf Wohngeld hast. 

Wohngeld: Checkliste, Infos und Sonderfälle

In unserer Checkliste findest Du alle Informationen zum Wohngeld in der Übersicht.

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Wie viel Wohngeld kannst Du bekommen?

Es gibt keine festen Beträge für das Wohngeld. Bei jedem Antrag berechnet die Wohngeldbehörde individuell, wie viel Wohngeld sie zahlt. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch für Wohngeldempfänger in Bayern belief sich 2022 insgesamt auf 194 Euro im Monat. Nordrhein-Westfalen zahlte in demselben Jahr im Schnitt 206 Euro.

Durch die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 sollen die bisherigen Wohngeldhaushalte durchschnittlich 190 Euro mehr Wohngeld bekommen, etwa 370 Euro. Die Zahlen aus dem Jahr 2023 liegen noch nicht vor.

Zuschuss zu den Heizkosten

Zum 1. Januar 2023 führte die Wohngeldreform eine dauerhafte Heizkostenkomponente ein. Die geht als Zuschlag in die Wohngeldberechnung ein. Im Durchschnitt aller Wohngeldhaushalte soll dieser Zuschlag zu einem höheren Wohngeld von 1,20 Euro je Quadratmeter Wohnfläche führen.

So berechnet sich die Höhe des Wohngelds

Die Höhe des Wohngeldes hängt grundsätzlich von drei Faktoren ab: Anzahl der Personen, die in Deinem Haushalt leben, Höhe des Einkommens und Höhe Deiner Miete oder Deiner Belastungen, wenn Du im Eigentum lebst.

1. Anzahl der Personen

Zu Deinem Haushalt zählst Du als Antragsteller, Dein Ehegatte oder Deine Ehegattin, Dein Partner oder Deine Partnerin, mit dem oder der Du ohne Trauschein zusammenlebst, Deine Kinder sowie Deine Eltern, wenn Du mit ihnen unter einem Dach wohnst.

2. Familieneinkommen

Um Wohngeld erhalten zu können, darf Dein monatliches Einkommen einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Der richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Das Gesamteinkommen setzt sich aus den Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder zusammen. Vermindert wird die Summe aber noch um die jeweiligen Abzüge für Sozialversicherungsabgaben und Freibeträge.

Einkünfte - Entscheidend ist das Jahreseinkommen, das Du und die anderen Familienmitglieder in den nächsten zwölf Monaten erwarten können – dabei zählen Dein Gehalt, aber auch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Bist Du in Kurzarbeit, dann zählt Dein Kurz­arbeiter­geld als Einkommen. Ar­beits­lo­sen­geld 1 oder eine Rente sind ebenfalls Einkünfte, die in die Berechnung des Wohngelds einfließen (§ 14 WoGG).

Kindergeld und Kinderzuschlag gehören nicht zu Deinem Einkommen. Ein vom Jugendamt gezahlter Unterhaltsvorschuss hingegen schon. Elterngeld musst Du angeben, der Sockelbetrag von 300 Euro im Monat bleibt aber anrechnungsfrei.

Abzüge - Um das relevante Einkommen zu berechnen, ziehst Du von Deinem Bruttogehalt den monatlichen Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag in Höhe von 102,50 Euro ab (1.230 Euro/zwölf Monate seit 1. Januar 2023). Von einer steuerpflichtigen Alters- oder Witwenrente darfst Du mindestens 102 Euro im Jahr abziehen, also 8,50 Euro im Monat. Auch Kosten für die Kinderbetreuung in Höhe von zwei Dritteln der Aufwendungen, aber höchstens 4.000 Euro pro Kind und Kalenderjahr, darfst Du abziehen.

Diese Summe reduzierst Du weiter jeweils um 10 Prozent für Steuern, 10 Prozent für Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträge und um weitere 10 Prozent für Ren­ten­ver­si­che­rungs­ab­ga­ben – falls solche Abgaben bei Dir anfallen. Insgesamt ziehst Du also bis zu 30 Prozent ab. Beziehst Du eine steuerpflichtige Rente, werden davon nur 10 Prozent abgezogen, da Du keine Beiträge davon für die Kranken- oder Ren­ten­ver­si­che­rung zahlen musst. Bei einem Minijob wird nichts mehr abgezogen, da Minijobber keine weiteren Sozialabgaben zahlen müssen. 

Freibeträge können den Unterschied machen

Es gibt wichtige Freibeträge beim Wohngeld, die Du kennen solltest. In einigen Fällen machen sie den Unterschied und verhelfen den Betroffenen zu einem Anspruch auf Wohngeld.

  1. Du darfst zusätzlich von Deinem bereinigten Einkommen einen Freibetrag von 1.800 Euro im Jahr abziehen, wenn eine schwerbehinderte Person mit einem Grad der Behinderung von 100 lebt oder wenn eine pflegebedürftige Person in Deinem Haushalt lebt.
  2. Dir steht ein Freibetrag in Höhe von 1.320 Euro im Jahr zu, falls Du alleinerziehend bist.
  3. Verdient Dein mit Dir zusammenlebendes Kind schon sein eigenes Geld und ist es jünger als 25 Jahre, dann musst Du dessen Einkünfte von bis zu 1.200 Euro im Jahr nicht angeben (§ 17 WoGG).
  4. Rentnerinnen und Rentner, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten haben, erhalten beim Wohngeld ebenfalls einen Freibetrag (§ 17a WoGG). Du kannst das nachweisen, indem Du die Anlage Grundrentenzeiten aus Deinem Rentenbescheid bei der Wohngeldbehörde einreichst. Sie dürfen mindestens 100 Euro von ihrer Rente abziehen und im Jahr 2024 höchstens 281,50 Euro im Monat. Die genaue Berechnung ist nicht ganz einfach. Erkundige Dich dazu bei Deiner Wohngeldbehörde. In vielen Fällen lohnt es sich.
  5. Auch Unterhaltszahlungen von bis zu 3.000 Euro im Jahr für Kinder, die nicht mit Dir zusammenwohnen oder für Deinen geschiedenen Ehepartner von bis zu 6.000 Euro im Jahr kannst Du von Deinen Einkünften abziehen (§ 18 WoGG).

In den folgenden Tabellen kannst Du ablesen, wie viel Du höchstens verdienen darfst, um in Berlin oder in München Wohngeld zu bekommen.

So viel darfst Du 2024 in Berlin verdienen (Mietenstufe 4)

Haushalts-
mitglieder
Grenze für mtl.
Einkommen1
entspricht
Bruttoeinkommen2
11.466 €2.094 €
21.976 €2.823 €
32.458 €3.512 €
43.318 €4.740 €
53.801 €5.430 €

1 monatlich für das Wohngeld zu berücksichtigende Einkommen (Wohngeld-Netto)
2 bei einem pauschalierten Abzug von 30 Prozent für Sozialabgaben (Steuern, Kranken- und Ren­ten­ver­si­che­rung)
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Januar 2024)

So viel darfst Du 2024 in München verdienen (Mietenstufe 7)

Haushalts-
mitglieder
Grenze für mtl.
Einkommen1
entspricht
Bruttoeinkommen2
1

1.542 €

2.202 €
22.074 €2.963 €
32.572 €3.674 €
43.470 €4.957 €
53.966 €5.666 €

1 monatlich für das Wohngeld zu berücksichtigende Einkommen (Wohngeld-Netto)
2 bei einem pauschalierten Abzug von 30 Prozent für Sozialabgaben (Steuern, Kranken- und Ren­ten­ver­si­che­rung)
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Januar 2024)

Vermögen - Wohnst Du allein, bleiben bei der Wohngeldberechnung 60.000 Euro Vermögen unberücksichtigt. Pro weiteres Haushaltsmitglied sind es weitere 30.000 Euro. Bei einer vierköpfigen Familie werden also 150.000 Euro Vermögen nicht angetastet. Das ist laut Bundesverwaltungsgericht kein erhebliches Vermögen (18.04.2013, Az. 5 C 21.12). Diese Regelungen finden sich auch in den Verwaltungsvorschriften zum Wohngeld (Ziffer 21.37).

3. Höhe der Miete oder der Lasten

Die Wohngeldbehörde fragt nach der sogenannten Bruttokaltmiete: Miete und sonstige Nebenkosten ohne Heiz- und Warmwasserkosten. Auch die Miete für einen Stellplatz musst Du abziehen.

Mit der Wohngeldreform werden aber seit 1. Januar 2023 die Heizkosten bei der Berechnung des Wohngelds berücksichtigt.

Wer im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung lebt, kann die monatlichen Zahlungen an die finanzierende Bank angeben. Für Instandhaltungs- und Betriebskosten ist eine Pauschale in Höhe von 36 Euro pro Quadratmeter im Jahr zulässig. Auch die Grundsteuer erhöht die Lasten, zu denen dann ein Lastenzuschuss beantragt werden kann.

Es gibt sieben Mietstufen. In Gemeinden und Kreisen mit besonders hohen Mietpreisen werden höhere Mieten bezuschusst. In welche Mietstufe Deine Stadt, Gemeinde oder Dein Kreis eingeordnet ist, findest Du auf dieser Liste zur Wohngeldverordnung. Die Mieten in Mietenstufe 3 entsprechen ungefähr dem Bundesdurchschnitt.

Beim Wohngeld wird nicht unbedingt die tatsächliche Miete oder Belastung berücksichtigt. Liegt Deine Miete über dem in Deiner Gemeinde festgelegten Höchstbetrag, wird nur dieser bei der Berechnung verwendet, auch wenn Du tatsächlich mehr zahlst. Du fällst deshalb nicht aus der Wohngeldförderung heraus.

Miethöchstbeträge 2023 & 2024 inklusive Klima- und Heizkostenkomponente

Personen/
Mietstufe
1 Pers.2 Pers.3 Pers.4 Pers.5 Pers.
 I476,60 €587,40 €700,80 €816,20 €931,60 €
 II521,60 €641,40 €763,80 €891,20 €1.016,60 €
III567,60 €697,40 €830,80 €968,20 €1.105,60 €
 IV620,60 €762,40 €907,80 €1.057,20 €1.208,60 €
 V669.60 €821,40 €977,80 €1.141,20 €1.302,60 €
VI720,60 €883,40 €1.052,80 €1.227,20 €1.401,60 €
VII780,60 €955,40 €1.136,80 €1.327,20 €1.515,60 €

Quelle: § 23 WoGFV; § 12 Abs. 6 und 7 WoGG (Stand: 1. Januar 2024)

Drei Beispiele zum Miethöchstbetrag 2024:

Eine dreiköpfige Familie aus Steinfurt (Mietenstufe 2) zahlt monatlich 650 Euro Miete kalt und 200 Euro Betriebskostenvorauszahlung. Für die Wohngeldberechnung wird ein Grundbetrag von 564 Euro berücksichtigt. Hinzu kommt die Heizkostenkomponente von 170,20 Euro und die Klimakomponente von 29,60 Euro. Es ergibt sich ein Miethöchstbetrag von 763,80 Euro.

Ein Haushalt mit fünf Personen aus Kiel (Mietenstufe 5) wohnt im Eigenheim. Monatlich zahlen sie 1.000 Euro an die Bank und 200 Euro Betriebskosten. Berücksichtigt werden 1.038 Euro als Grundbetrag zuzüglich der Heizkostenkomponente von 225,40 Euro und der Klimakomponente von 39,20 Euro. Der neue Miethöchstbetrag beläuft sich 2023 auf 1.302,60 Euro.

Ein Single in Berlin (Mietenstufe 4) zahlt 500 Euro Miete und 150 Euro Nebenkostenvorauszahlung. Zum Höchstbetrag von 491 Euro kommt für die Heizkosten ein Zuschlag von 110,40 Euro und die Klimakomponente von 19,20 Euro hinzu, also insgesamt kann ein Betrag von 620,60 Euro berücksichtigt werden, also fast die gesamte Warmmiete.

Welcher Wohngeldrechner ist zu empfehlen?

Es gibt viele verschiedene Rechner, mit denen Du herausfinden kannst, ob Du Wohngeld bekommst und in welcher Höhe. 

Mit dem Wohngeld-Plus-Rechner des Bundesministeriums kannst Du Dir einen ersten Überblick verschaffen, ob Dir Wohngeld zusteht und wie viel. In dem Rechner sind die Vorgaben des Wohngeld-Plus-Gesetzes umgesetzt. Abgefragt werden nur fünf Werte:

  1. Anzahl der Haushaltsmitglieder insgesamt
  2. Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  3. monatliches Gesamteinkommen der einzelnen Mitglieder des Haushalts (Werbungskosten kannst Du angeben und ob Du Einkommensteuer und So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge zahlst; auch nach Freibeträgen wird gefragt)
  4. monatliche Bruttokaltmiete sowie
  5. die Mietenstufe

Wir haben folgenden Beispielfall gebildet: Eine Familie mit vier Haushaltsmitgliedern lebt in Münster (Mietenstufe 5), verfügt über ein Gesamteinkommen von 2.860 Euro und zahlt eine Miete von 1.200 Euro. Der Rechner ermittelt für das Jahr 2024 einen Anspruch auf Wohngeld von 533 Euro.

Wir empfehlen den Stadtentwicklungsrechner in Berlin. Er ist ausführlicher und bietet in vier Schritten Berechnungen für alle Bundesländer an. Es werden Freibeträge abgefragt, die Mietkosten werden genauer aufgeschlüsselt. Das Einkommen musst Du ebenfalls für jedes Haushaltsmitglied angeben. Auch für Eigentümer ist der Rechner besonders geeignet, da anhand der Quadratmeter der Wohnung automatisch die Pauschale für die Instandhaltungskosten ausgerechnet wird. Der Rechner bildet die Rechtslage 2023 ab.

Wie beantragst Du Wohngeld?

Einen Antrag auf Wohngeld kannst Du bei der Wohngeldbehörde Deiner Gemeinde, Stadt oder Kreisverwaltung stellen. Oft ist das Thema Wohngeld auch bei den Sozialämtern angesiedelt. Das Formular findest Du in aller Regel auch online auf der Website Deiner Stadt, Deines Kreises oder des zuständigen Ministeriums in Deinem Bundesland.

Für den Mietzuschuss musst Du das Einkommen der Familienmitglieder nachweisen und die Höhe und Zusammensetzung der Miete belegen. Dazu kannst Du Deinen Mietvertrag und die letzte Mieterhöhung vorlegen. So erfährt Deine Vermieterin oder Dein Vermieter nichts von Deinem Antrag auf Wohngeld.

Einige Wohngeldbehörden verlangen eine Vermieterbescheinigung über die Höhe der Miete. Sie berufen sich dabei auf die gesetzliche Auskunftspflicht der Vermietenden (§ 23 Abs. 3 WoGG). Lass Dich davon nicht verunsichern: Du kannst entscheiden, wie Du die Höhe der Miete nachweist. Du musst nicht zwingend eine Vermieterbescheinigung mit der Antragstellung einreichen. Die Wohngeldbehörde darf Deinen Antrag auch nicht innerhalb von drei Wochen ablehnen wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 66 SGB 1), wenn Du zwar den Mietvertrag, aber keine Vermieterbescheinigung vorgelegt hat.

Beim Lastenzuschuss muss anstelle der Miete die Belastung (aus Kapital- und Bewirtschaftungskosten) nachgewiesen werden.

Hast Du noch nicht alle Unterlagen zusammengesucht, kannst Du den Antrag auf Wohngeld auch zunächst formlos stellen – damit wahrst Du die Frist. Den amtlichen Vordruck samt Nachweisen musst Du aber spätestens innerhalb eines Monats nach Abgabe des formlosen Antrags nachreichen.

Eigentlich ist es sinnvoll, dass Du nach einer Terminvereinbarung persönlich Deinen Antrag in der Behörde abgibst. So kann jemand mit Dir gemeinsam prüfen, ob alle Unterlagen vollständig sind. Rückfragen kannst Du gleich klären. Du musst Dich darauf einstellen, dass die Bearbeitung Deines Antrags bis zu sechs Monate dauern kann. Die Behörden haben aber die Möglichkeit, eine vorläufige Entscheidung zu treffen (§ 26a Abs. 3 WoGG).

Bewilligungsdauer

Die Behörde bewilligt Wohngeld immer für zwölf Monate (§ 25 WoGG). Etwa zwei Monate vor Ablauf der Förderdauer solltest Du eine Verlängerung beantragen – das nennt sich Weiterleistungsantrag. Die Ämter können das Wohngeld auch für bis zu 24 Monate bewilligen.

Innerhalb der Bewilligungsdauer kannst Du in drei Fällen eine Erhöhung beantragen (§ 27 WoGG):

  1. mehr Personen im Haushalt (etwa durch die Geburt eines Kindes)
  2. weniger Einkommen (von mindestens 15 Prozent zum Beispiel durch Kurzarbeit)
  3. Erhöhung der Miete (um mindestens 15 Prozent)

Tipp für Familien: Kinderzuschlag beantragen

Familien, die Wohngeld beziehen, haben oft auch Anspruch auf den Kinderzuschlag von bis zu 292 Euro pro Kind, zusätzlich zum Kindergeld. Stell beide Anträge am besten gleichzeitig. In Berlin zum Beispiel hängt der Antrag für den Zuschlag am Wohngeldformular. Viele Hinweise und Tipps dazu findest Du in unserem Ratgeber zum Kinderzuschlag.

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Wie berechnet sich Dein Anspruch auf Wohngeld?

Wie viel Wohngeld Du genau bekommst, berechnet sich nach einer komplizierten Formel, in der die Miete, das Gesamteinkommen und die Anzahl der Haushaltsmitglieder eingesetzt werden (§ 19 WoGG). Einfach ausrechnen funktioniert nicht.

Wohngeldtabellen bieten allenfalls eine Orientierung. Sie geben nicht den exakten Wohngeldbetrag an, sondern eine Spanne. Leider sind die Tabellen extrem unübersichtlich, so dass es schwerfällt, den tatsächlichen Anspruch auf Wohngeld abzulesen.

Wohngeldempfänger bekommen einen CO2-Zuschlag. Der Zuschlag staffelt sich nach der Größe des Haushalts (§ 12 Abs. 6 WoGG). Die Heizkostenkomponente und die Klimakomponente erhöhen seit Januar 2023 als Zuschläge die jeweiligen Höchstbeträge für die Miete.

Zuschläge auf den Miethöchstbetrag

Haushalts-
mitglieder
Entlastung Co2-
Preis
Heizkosten-
komponente
Klima-
Komponente
114,40 €96 €19,20 €
218,60 €124 €24,80 €
322,60 €148 €29,60 €
425,80 €172 €34,40 €
529,40 €196 €39,20 €

Quelle: § 12 Absatz 6 und 7 WoGG (Stand: Januar 2024)

Beispielrechnung 2023

Anton und Birte sind verheiratet und haben zwei Kinder. Sie leben in Münster und zahlen eine Miete von 770 Euro zuzüglich Nebenkostenvorauszahlung von 200 Euro. Sie arbeiten beide als Arbeitnehmer. Anton verdient 1.990 Euro, Birte verdient mit ihrem Minijob 520 Euro. Die folgende Tabelle zeigt die Berechnung des monatlich relevanten Einkommens und des Wohngeldanspruchs für die Familie.

Berechnung: Ehepaar mit zwei Kindern in Münster

 AntonBirte
Brutto-
einkommen
1.990 €520 €
./. Arbeitnehmer-
pauschbetrag
- 102,50 €
1.887,50 €
(-)
520 €
./. pauschaler
Abzug (30 %)
-566,25 €
1.321,25 €
(-)
520 €
Gesamt-
einkommen
1.841,25 €

Kaltmiete

+ Co2-Preis Entlastung

+ Heizkostenkomponente

+ Klimakomponente

770,00 € (Höchstbetrag: 909 €)

+ 25,80 €

+ 172,00 €

+ 34,40 €

zuschussfähige Gesamtmiete1.002,20 €
mtl. Wohngeld553 € 

Quelle: Finanztip-Recherche, Wohngeldrechner BMWSB 2023 (Stand: Januar 2024)

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