Elterngeld berechnen & beantragen So macht Ihr mehr aus Eurem Elterngeld

Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Mutter oder Vater bekommst Du monatlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro Elterngeld. Und zwar für zwölf Monate nach der Geburt Deines Kindes.
  • Den Zeitraum kannst Du auf 14 Monate verlängern, wenn Du Dein Kind allein erziehst oder auch der andere Elternteil mindestens zwei Monate Elternzeit nimmt.
  • Willst Du schnell wieder arbeiten, aber weniger Stunden als bisher, kannst Du vom Elterngeld Plus profitieren. 
  • Nutze den Finanztip Elterngeldrechner, um Dein Elterngeld und Dein Elterngeld Plus zu berechnen.

    Elterngeldrechner

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Mit einem Kind verändert sich das Leben. In den ersten Monaten nach der Geburt gibt es Elterngeld vom Staat. In unserem Ratgeber erfährst Du, wie viel Elterngeld Dir zusteht, wie Du Dein Elterngeld berechnen und beantragen kannst.

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Alle Väter und Mütter in Deutschland können grundsätzlich Elterngeld bekommen, denn es handelt sich dabei um eine Sozialleistung und keine Lohnersatzleistung. 

Anspruch auf Basiselterngeld hast Du in den ersten zwölf Lebensmonaten Deines Kindes, wenn Du

  1. mit Deinem leiblichen oder adoptierten Kind oder mit Deinem Stiefkind in einem Haushalt in Deutschland lebst,
  2. Dein Kind nach der Geburt selbst betreust und erziehst und
  3. entweder nicht oder nicht mehr als 32 Stunden in der Woche arbeitest (§ 1 Abs. 1 BEEG).

Neben dem Basiselterngeld gibt es auch noch das Elterngeld Plus – vor allem für Eltern, die früh nach der Geburt wieder Teilzeit arbeiten wollen. Es gibt dadurch nicht mehr Elterngeld, aber über einen längeren Zeitraum. Mehr zum Elterngeld-Plus erfährst Du weiter unten.

Wie viele Menschen bekommen in Deutschland Elterngeld?

Rund 1,61 Millionen Frauen und Männer in Deutschland haben im Jahr 2025 laut Statistischem Bundesamt Elterngeld erhalten, darunter etwa 1,19 Millionen Frauen und 417.000 Männer. Das waren insgesamt rund vier Prozent weniger als im Vorjahr. 

Laut Haushaltsgesetz für das Jahr 2025 sind für das Elterngeld Ausgaben von 7,41 Milliarden Euro vorgesehen. 

Neu: Da die Bundesregierung im kommenden Jahr sparen muss, wird eine Reform des Elterngelds diskutiert, um jährlich 500 Millionen Euro weniger auszugeben. Ob dazu die Einkommensgrenzen erneut gesenkt werden oder die Bezugsdauer verkürzt wird, ist noch nicht geklärt. 

Wann bekommst Du kein Elterngeld?

Du hast keinen Anspruch auf Elterngeld, wenn Du allein oder Ihr zusammen so viel Geld verdient, dass Ihr mehr als 175.000 Euro im Jahr versteuern müsst (§§ 28 Abs. 5, 1 Abs. 8 BEEG). Das zu versteuernde Einkommen von 175.000 Euro entspricht bei einem Ehepaar ungefähr einem Jahresbrutto-Einkommen von 210.000 Euro.

Entscheidend ist das letzte abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Liegt der entsprechende Steuerbescheid bei Antragstellung nicht vor, musst Du im Formular ankreuzen, ob Dein oder Euer zu versteuerndes Einkommen im letzten Kalenderjahr vor der Geburt voraussichtlich nicht über 175.000 Euro lag. Dann wird die Behörde den Elterngeldbescheid zwar erlassen, sie behält sich aber vor, den Bescheid zu widerrufen, falls Euer Einkommen tatsächlich die Grenzen überschreitet (§ 8 Abs. 2 Satz 2 BEEG).

Wann bekommen ausländische Eltern Elterngeld?

Eltern aus EU-Ländern und der Schweiz können Elterngeld bekommen, wenn sie in Deutschland wohnen und arbeiten. Eltern aus anderen Ländern müssen einen Aufenthaltstitel haben, mit dem sie dauerhaft in Deutschland arbeiten dürfen. Dann haben sie auch einen Anspruch auf Elterngeld. Wer ein Studentenvisum hat, eine befristete Arbeitserlaubnis oder eine Duldung, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.

Bekommen Pflegeltern Elterngeld?

Nein, derzeit haben Pflegeeltern keinen Anspruch auf Elterngeld. Um das zu verändern, hat der Bundesrat 2024 eine Initiative gestartet. Auch Pflegeeltern sollen finanzielle Unterstützung bekommen, damit sie genügend Zeit haben, sich um das Pflegekind zu kümmern. 

Wie viel Elterngeld steht Dir zu?

Du bekommst mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro Elterngeld pro Monat

Wer vor der Geburt nicht berufstätig war, bekommt den Mindestsatz von 300 Euro, den sogenannten Sockelbetrag (§ 2 Abs. 4 BEEG). Wer vor der Geburt gearbeitet hat, bekommt rund 65 Prozent seines durchschnittlichen Nettogehalts, aber nicht mehr als 1.800 Euro monatlich (§ 2 Abs. 2 BEEG). 

Mit dem Finanztip-Elterngeldrechner kannst Du berechnen, was Dir an Elterngeld zusteht.

Elterngeld-Rechner

Berechne Dein voraussichtliches Elterngeld

Wird das Elterngeld erhöht oder gekürzt?

Die aktuelle Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD plante zunächst, das Elterngeld zu erhöhen, um die Inflation auszugleichen (Koalitionsvertrag 2025, Seite 71). Dazu sollen die Einkommensgrenzen sowie der Mindest- und Höchstbetrag spürbar angehoben werden. Der Bundesrat unterstützt dieses Vorhaben mit einer Entschließung vom 19. Dezember 2025. 

Die Diskussion des Haushalts 2027 deutet allerdings in eine andere Richtung. Da das Familienministerium sparen muss, erscheint eine Erhöhung des Elterngelds unwahrscheinlich. Im Gegenteil, die geforderten Sparmaßnahmen könnten zu einer sehr umstrittenen Kürzung des Elterngelds führen. Noch ist nichts entschieden. 

Wie lange gibt es Elterngeld?

Eltern bekommen grundsätzlich zwölf Monate Elterngeld, die sie um zwei Monate erhöhen können, wenn beide Elternteile eine Zeit lang Elterngeld beantragen (§ 4 Abs. 3 BEEG).  

Du kannst zudem die Dauer erhöhen, wenn Du statt Basiselterngeld Elterngeld Plus beantragst.  

Was ist Basiselterngeld?

Das klassische Elterngeld, auch Basiselterngeld genannt, wird grundsätzlich für die ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gezahlt. Als Mutter bekommst Du in der Praxis nur zehn Monate lang Elterngeld, denn Dein Mutterschaftsgeld wird voll angerechnet. Es nützt nichts, wenn der Vater die ersten zwei Monate übernimmt und die Mutter später für die Betreuung zuständig ist – mit dem Mutterschaftsgeld werden zwei der maximal zwölf Monate bezahlter Erziehungszeit abgegolten.

Wie bekommt Ihr zusätzlich zwei Monate Elterngeld?

Ihr bekommt zwei zusätzliche Partnermonate Elterngeld, wenn Ihr beide Elterngeld beantragt, einer von Euch mindestens für zwei Monate. Häufig sind das die Väter. So könnt Ihr insgesamt 14 Monate Elterngeld beziehen (§ 4 Abs. 3 BEEG).

Alleinerziehende bekommen generell zwei Monate länger Elterngeld, also insgesamt bis zu 14 Monate lang. 

Was ist Elterngeld Plus?

Das Elterngeld Plus ist nur halb so hoch wie das Basis-Elterngeld, wenn Du nicht arbeitest. Du bekommst es aber doppelt so lange, also 28 Monate lang. 

Welche Elterngeld-Varianten passen für Euch?

Welche Elterngeld-Variante für Euch am günstigsten ist, hängt von der beruflichen Situation ab und wann Du wieder Teilzeit arbeiten willst. Du kannst das Basiselterngeld mit dem Elterngeld Plus kombinieren.

Beispiel: Eva pausiert für sechs Monate komplett und bekommt in dieser Zeit Basiselterngeld. Danach arbeitet sie für zwölf Monate in Teilzeit. Sie bekommt währenddessen das Gehalt vom Arbeitgeber und beantragt während der Teilzeit-Phase Elterngeld Plus mit halbem Bezug. Der andere Elternteil kann zwei Monate Basiselterngeld oder vier Monate Elterngeld Plus erhalten.

Was bringt der Partnerschaftsbonus?

Wenn Du und Dein Partner jeweils zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, kann jeder von Euch vier zusätzliche Monate Elterngeld Plus bekommen – den sogenannten Partnerschaftsbonus (§ 4b BEEG). 

Wie lange gibt es Elterngeld bei einer Frühgeburt?

Eltern bekommen für Kinder, die sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder noch früher auf die Welt kommen, einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier (§ 4 Abs. 5 BEEG).

Was ist der Bemessungszeitraum beim Elterngeld?

Die letzten zwölf Monaten vor dem Kalendermonat der Geburt sind der Bemessungszeitraum (§ 2b BEEG). Was Du in diesem Zeitraum netto verdient hast, ist für die Berechnung des Elterngelds entscheidend.  

Falls Du als Mutter Elterngeld beantragst, wird Dein Einkommen aus den zwölf Monaten vor Beginn des Mutterschutzes berechnet.

Welche Besonderheiten gibt es beim Bemessungszeitraum? 

Bei der Bestimmung des Bemessungszeitraum gibt es Besonderheiten, weil nicht immer nur die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes entscheidend sind.   

Monate, in denen Du zum Beispiel Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hast, bleiben beim Bemessungszeitraum unberücksichtigt. Stattdessen werden frühere Monate einbezogen, damit der Bemessungszeitraum immer insgesamt aus zwölf Monaten besteht. 

Bekommst Du also innerhalb eines Jahres ein zweites Kind, wird zur Berechnung des Elterngelds für das jüngste Kind das Einkommen zugrunde gelegt, das Du vor der Geburt des ersten Kindes verdient hast (§ 2b Abs. 1 Nr. 1 BEEG).

Warst Du wegen einer Schwangerschaft krank und hast deswegen weniger oder gar kein Geld verdienst, werden diese Zeiten ebenfalls bei der Berechnung ausgeklammert (§ 2b Abs. 1 Nr. 3 BEEG). 

Auch Eltern, deren befristeter Arbeitsvertrag wegen einer Schwangerschaft ausläuft, sollen bei der Elterngeldberechnung nicht benachteiligt werden (LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2022, Az. L 2 EG 4/20). Die Monate, in denen die Frau wegen der Schwangerschaft nicht arbeitet, weil der befristete Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft ausgelaufen ist, werden wie bei einer Krankheit aus dem Bemessungszeitraum ausgeklammert.

Wie wird Dein Elterngeld berechnet?

Die Berechnung des Elterngelds ist kompliziert: Die Elterngeldstelle zieht von Deinem Brutto-Einkommen im Bemessungszeitraum Pauschalen für Sozialabgaben ab (§ 2f BEEG). Zusätzlich wird der jährliche Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 1.230 Euro angesetzt. Bei der Einkommensteuer wird Deine Steuerklasse berücksichtigt (§ 2e Abs. 3 BEEG). Was dann von Deinem Bruttoeinkommen durchschnittlich übrig bleibt, ist die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld.

Davon werden höchstens 2.770 Euro berücksichtigt (§ 2 Abs. 3 BEEG). Was Du darüber hinaus an Einkommen verdienst, wird nicht durch das Elterngeld ersetzt.

Von Deinem so berechneten Netto stehen Dir in aller Regel 65 Prozent als Elterngeld zu, aber nicht mehr als 1.800 Euro. Wer viel verdient, bekommt über das Elterngeld nur einen Teil ersetzt, da das Elterngeld gedeckelt ist.  

Beispiel: Charlotte arbeitet vor der Geburt ihres ersten Kindes in der Marketingabteilung eines Unternehmens und verdient brutto 4.800 Euro. Ausgezahlt werden ihr bei Lohnsteuerklasse 1 rund 3.070 Euro netto. Während sie Elterngeld bekommt, will sie nicht arbeiten. Charlotte bekommt 1.800 Euro Elterngeld im Monat, den Höchstsatz, da nicht mehr als 2.770 Euro berücksichtigt werden

Mit dem Finanztip-Elterngeldrechner kannst Du Dein durchschnittliches Elterngeld berechnen. 

Du kannst auch den Elterngeldrechner des Familienministeriums mit Planer verwenden. Der hilft Dir auch, verschiedene Varianten zur Aufteilung der Elterngeldmonate auszuprobieren: Basiselterngeld oder Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus oder ohne.

Welche Einnahmen erhöhen das Elterngeld?

Einige Einnahmen können im Bezugszeitraum Dein Einkommen erhöhen, sodass Du mehr Elterngeld bekommst.

Provisionen: Hat Dein Arbeitgeber im Bemessungszeitraum vor der Geburt Deines Kindes Provisionen gezahlt, können diese Dein Elterngeld erhöhen. Das setzt voraus, dass Dein Arbeitgeber die Provisionen wie laufenden Arbeitslohn ausgezahlt hat. Provisionen, die Dein Arbeitgeber als sonstige Bezüge gezahlt hat, werden beim Elterngeld nicht berücksichtigt (§ 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG). Das gilt ebenfalls für Provisionen, die einmal im Quartal abgerechnet werden – sie fließen beim Elterngeld nicht in die Rechnung ein (BSG, 14.12.2017, Az. B 10 EG 7/17 R u.a.).

Einmalzahlungen: Jährlich gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhöht Dein Elterngeld nicht. Diese Gelder bleiben bei der Berechnung als sonstige Bezüge außen vor (BSG, 29.06.2017, Az. B 10 EG 5/16 R). Ebenso wenig werden Streikgeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld bei der Berechnung berücksichtigt. Kapitalerträge oder Mieteinnahmen sind für das Elterngeld nicht von Bedeutung.

Selbstständige: Bist Du selbstständig, ist die Berechnungsgrundlage für Dein Elterngeld das Jahreseinkommen aus dem abgeschlossenen Jahr vor der Geburt (§ 2b Abs. 2 BEEG). In den letzten Monaten der Schwangerschaft noch mal besonders viel zu arbeiten, lohnt sich also nur dann, wenn das Kind Anfang des Jahres geboren wird. Beispiel: Soll Dein Kind im Mai 2026 auf die Welt kommen, dann berechnet sich Dein Elterngeld als Selbstständige aus Deinem Einkommen im Jahr 2024. Die ersten Monate im Jahr 2025 bleiben außen vor.

Bekommst Du mehr Elterngeld, weil Du schon Kinder hast?

Dein Elterngeld kann sich durch den Geschwisterbonus erhöhen. Der setzt voraus, dass Du neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren hast. Als Bonus bekommst Du zehn Prozent des Elterngelds noch einmal dazu, mindestens aber 75 Euro (§ 2a Abs. 1 BEEG).

Eltern von Zwillingen oder Drillingen erhalten monatlich pauschal 300 Euro zusätzliches Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind, den sogenannten Mehrlingszuschlag (§ 2a Abs. 4 BEEG).

Wird Elterngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet?

Bekommst Du Elterngeld und zeitgleich Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder eine Erwerbsminderungsrente, so werden diese Leistungen nur auf einen Teil des Elterngelds angerechnet. Du bekommst in diesen Fällen im Ergebnis zusätzlich mindestens den Sockelbetrag von 300 Euro Elterngeld.

Wer Bürgergeld oder bald Grundsicherung für Arbeitssuchende bekommt, erhält zwar auch Elterngeld, doch wird es vollständig als Einkommen angerechnet (§ 10 Abs. 5 BEEG). Monatlich hast Du damit genauso viel Geld zur Verfügung wie ohne Elterngeld, mehr Geld gibt es nicht, auch nicht zusätzlich 300 Euro.

Wie beantragst Du Elterngeld?

Du beantragst Elterngeld mit dem richtigen Formular, denn jedes Bundesland hat ein eigenes Dokument. Den für Dich passenden Antrag findest Du online auf der Website des Familienministeriums. Bis zu sechs Wochen vor dem geplanten Geburtstermin kannst Du zum Beispiel in Bayern den Antrag schon online einreichen und alle weiteren Unterlagen nachreichen. In zehn Bundesländern können Berechtigte Elterngeld digital beantragen.

Die für Dich zuständige Stelle für Elterngeld ist meist beim Versorgungsamt, bei der Landeskreditanstalt, beim Amt für Soziales oder beim Jugendamt in Deiner Stadt oder dem Landkreis angesiedelt. Wir haben für Dich eine Übersicht über die in den einzelnen Bundesländern zuständigen Elterngeldstellen zusammengestellt.

Wo kannst Du Elterngeld beantragen? 

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Mai 2026)

Welche Unterlagen benötigst Du für den Elterngeldantrag?

Für den Elterngeldantrag benötigst Du:

  1. Vollständig ausgefülltes Elterngeldformular – online oder in Papierform
  2. Geburtsurkunde des Kindes
  3. Einkommensnachweis: Gehaltsabrechnungen für Angestellte, Steuerbescheid des Jahres vor der Geburt oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung für Selbstständige; die Elterngeldstellen können die Steuerbescheide direkt vom zuständigen Finanzamt abrufen, sofern der Antragsteller einverstanden ist
  4. Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
  5. Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
  6. Arbeitgeberbescheinigung zur gewährten Elternzeit

Ein Elterngeldantrag kann insgesamt aus mehr als 50 Seiten bestehen. 

Beide Elternteile müssen den Antrag unterschreiben, es sei denn, ein Elternteil ist allein sorgeberechtigt. Du musst im Formular angeben, welcher Elternteil für welche Zeiträume Elterngeld beantragt. Die Aufteilung kannst Du im Nachhinein einmal problemlos ändern, in Härtefällen auch ein zweites Mal.  

Bis wann musst Du Elterngeld beantragen?

Du solltest Elterngeld so schnell wie möglich nach der Geburt Deines Kindes beantragen, da es höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt wird. 

Ergeben sich nach der Antragstellung Änderungen, die für die Berechnung des Elterngelds wichtig sind, musst Du diese der Elterngeldstelle sofort mitteilen. Dazu gehört auch Einkommen, das Du verdienst, während Du Elterngeld erhältst.

Ab wann bekommst Du Elterngeld?

Elterngeld wird nicht nach Kalendermonaten, sondern nach den Lebensmonaten des Kindes gezahlt.

Beispiel: Ariane hat am 17. Januar ein Kind bekommen. Dann gilt der Zeitraum vom 17. Januar bis zum 16. Februar als erster Lebensmonat für den Elterngeldbezug. 

Musst Du Elternzeit nehmen, um Elterngeld zu bekommen?

Um einen Anspruch auf Elterngeld zu haben, musst Du keine Elternzeit nehmen. Auch wenn Du studierst, nicht arbeitest oder selbstständig bist, kannst Du Elterngeld bekommen.

Wer vor der Geburt als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer gearbeitet hat, muss oft auch Elternzeit im Job beantragen. 

Du hast keinen Anspruch auf Elterngeld, wenn Du Deinen bezahlten Urlaub dazu nutzt, das Kind zu betreuen. Du musst dazu Elternzeit nehmen (BSG, 15.12.2015, Az. B 10 EG 3/14 R).

Wie Du Elternzeit beantragst mit einem entsprechenden Musterbrief, erklären wir ausführlich im Ratgeber zur Elternzeit.

Wann gibt es zwei Wochen Familienstartzeit?

Bisher gibt es noch keine zwei Wochen Sonderurlaub oder staatlich finanzierte Familienstartzeit für den Vater nach der Geburt des Kindes.  

Die vergangene Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte das zwar geplant, es aber nicht umgesetzt (Koalitionsvertrag 2021, Seite 99f.). 

Das europäische Recht sieht vor, dass Deutschland Regelungen erlassen muss, um Vätern oder gleichgestellten zweiten Elternteilen zehn bezahlte Arbeitstage Vaterschaftsurlaub anlässlich der Geburt eines Kindes zu garantieren (Art. 4 EU-Vereinbarkeitsrichtlinie). Die EU-Kommission überprüft, ob die Richtlinie in den Mitgliedstaten ausreichend umgesetzt wurde. Deutschland hält die Regelungen zum Elterngeld für ausreichend.

Die Gerichte müssen über die ausreichende Umsetzung entscheiden. Ein Vater hatte Klage auf Schadensersatz eingereicht, weil Deutschland den Vaterschaftsurlaub nicht rechtzeitig umgesetzt hat. Das Landgericht Berlin wies die Klage als unbegründet ab, da das deutsche Recht europarechtlich nicht zu beanstanden sei (LG Berlin, 01.04.2025, Az. 26 O 133/24). Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein Bundesbeamter hat hingegen erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Köln geklagt und rückwirkend zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub bekommen (Az. 15 K 1556/24). Elterngeld und Elternzeit allein reichen laut Urteil nicht aus, um die Richtlinie zu erfüllen. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bist Du kein Beamter, hilft Dir das Urteil nicht weiter, denn die EU-Richtlinie gilt für private Arbeitgeber nicht unmittelbar. 

Elterngeld: Checkliste, Infos und Tipps

In unserer Checkliste Elterngeld findest Du alle Informationen zum Elterngeld in der Übersicht zum Download.

Checkliste Elterngeld

Wie kannst Du Dein Elterngeld optimieren?

Du kannst Dein Elterngeld optimieren, indem Du Dein Nettogehalt vor der Geburt Deines Kindes erhöhst oder die Bezugsdauer verlängerst. Dafür hat Finanztip fünf Tipps: 

1. Tipp: Mehr Elterngeld durch zwei Partnermonate

Statt zwölf Monate gibt es 14 Monate Elterngeld, wenn Ihr beide Elterngeld beantragt, einer von Euch für mindestens zwei Monate (§ 4 Abs. 3 BEEG). Voraussetzung für die Partnermonate ist: Einer von Euch muss vor der Geburt gearbeitet haben und nach der Geburt weniger Einkommen haben.

Ihr könnt die Elterngeldmonate frei aufteilen: zum Beispiel der eine zwölf Monate am Stück und dann der andere zwei Monate. 

Innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate Eures Kindes könnt Ihr nur noch einen Monat gemeinsam zuhause bleiben und Basiselterngeld beziehen. 

Sobald einer von Euch Elterngeld Plus bezieht, kann der andere auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder Elterngeld Plus bekommen. Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, bei Kindern mit einer Behinderung oder Geschwisterkindern mit Behinderung gilt das nicht (§ 4 Abs. 6 BEEG). Diese Eltern können beide zuhause bleiben und nach Bedarf gleichzeitig mehrere Monate Basiselterngeld beantragen.

Alleinerziehende können allein bis zu 14 Monate lang Basiselterngeld beziehen. Bedingung ist, dass das Kind ausschließlich bei dem Elternteil in der Wohnung lebt, der auch das Sorgerecht hat.

2. Tipp: Mehr Elterngeld durch Wechsel der Steuerklasse

Das ist ein Tipp für alle, die verheiratet sind. Die Steuerklasse hat bei Verheirateten Einfluss darauf, wer wie viel Steuern direkt von seinem Brutto-Einkommen abführt. Der Elternteil, der das Kind nach der Geburt überwiegend betreut, sollte so früh wie möglich in Steuerklasse 3 wechseln. Dadurch lässt sich das Elterngeld optimieren. Und das kommt so:

Steuerklasse im letzten Monat: Bei der Berechnung des Elterngelds legt die Elterngeldstelle grundsätzlich die Steuerklasse zugrunde, die Du im letzten Monat des Bemessungszeitraums mit Einkommen genutzt hast (§ 2c Abs. 3 Satz 1 BEEG). Hast Du wegen Deiner Steuerklasse viele Abzüge, weil Du im letzten Monat zum Beispiel in Steuerklasse 5 warst, berechnet sich danach auch das Elterngeld. Jetzt könntest Du auf die Idee kommen, für den entscheidenden letzten Monat in Steuerklasse 3 zu wechseln, um weniger Abzüge und damit mehr Elterngeld zu bekommen. Aber das funktioniert nicht.

Steuerklasse in den überwiegenden Monaten: Hast Du die Steuerklasse in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt gewechselt, ist nicht die Steuerklasse im letzten Monat entscheidend, sondern diejenige, die in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums gegolten hat (§ 2c Abs. 3 Satz 2 BEEG). Deshalb sollte derjenige, der hauptsächlich das Kind betreuen soll, im Berechnungszeitraum so schnell wie möglich in Steuerklasse 3 wechseln, damit sie überwiegend gilt.

Was der Steuerklassenwechsel in Euro tatsächlich bringt, kannst Du an diesem Beispiel sehen.

Beispielrechnung Elterngeld mit Steuerklassenwechsel

Im Jahr 2025 verdient Doris 2.700 Euro brutto im Monat. Sie ist verheiratet. Je nachdem, in welcher Steuerklasse sie ist, bekommt sie mehr oder weniger Elterngeld. Es geht dabei um rund 350 Euro mehr im Monat, wenn sie in Steuerklasse 3 ist. Auf zwölf Monate gerechnet sind das 4.224 Euro. Ist Doris bisher in Steuerklasse 5, dann lohnt sich rechtzeitig ein Wechsel der Steuerklasse. Dazu die folgende Tabelle.

 NettogehaltElterngeld
Nettogehalt Steuerklasse 5ca. 1.576 €965 €
Nettogehalt Steuerklasse 3ca. 2.113 €1.317 €
Differenz pro Monat + 352 €

Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: Februar 2025)

Ein Wechsel der Steuerklasse lohnt sich nicht, falls Du mehr als rund 2.770 Euro netto verdienst und damit ohnehin den Höchstsatz an Elterngeld bekommst.

Mehrfacher Steuerklassenwechsel: Wenn Du in den zwölf Monaten vor der Geburt Deines Kindes heiratest und deshalb mehrfach die Steuerklasse gewechselt hast, kann es anders aussehen. Warst Du zum Beispiel sechs Monate in Steuerklasse 1, nach der Hochzeit für zwei Monate in Steuerklasse 4 und dann vier Monate bis zur Mutterschutzfrist in Steuerklasse 3, dann wird das Elterngeld nach der finanziell ungünstigen Steuerklasse 1 berechnet. Sie galt im Bemessungszeitraum relativ gesehen am längsten – nämlich für sechs Monate (BSG, 28.03.2019, Az. B 10 EG 8/17 R). In diesem Fall lohnte sich der Wechsel in Steuerklasse 3 nicht mehr.

Gleiche Anzahl von Monaten: Lässt sich in den zwölf Monaten vor der Geburt keine Steuerklasse feststellen, die überwiegend galt, weil Du jeweils sechs Monate in Steuerklasse 3 und 5 warst, dann zählt für die Berechnung des Elterngelds die jüngste Steuerklasse, also diejenige, in der Du zuletzt vor Beginn des Mutterschutzes warst.

Wichtig: Diese Regelung kann für viele Eltern wichtig sein, die etwas spät die Steuerklasse gewechselt haben.

Beispiel: Im Bemessungszeitraum vom April 2024 bis März 2025 warst Du fünf Monate in Steuerklasse 4, fünf Monate in Steuerklasse 5 und zwei Monate von Februar 2025 bis März 2025 in Steuerklasse 3. Keine Steuerklasse galt überwiegend. Maßgeblich für die Elterngeldberechnung ist daher die zuletzt aus der Lohn- und Gehaltsbescheinigung ersichtliche Steuerklasse 3 (vgl. Richtlinien zum BEEG).

Eine Änderung der Steuerklasse ist problemlos auch mitten im Jahr möglich – spätestens jedoch bis zum 30. November. Dazu wendest Du Dich an Dein zuständiges Finanzamt.

Wichtig: Ihr solltet auch bedenken, dass der Partner, der in die Steuerklasse 5 wechselt, einen finanziellen Nachteil haben kann, falls er zukünftig Kranken- oder Arbeitslosengeld beziehen muss. Für diese Lohnersatzleistungen ist ebenfalls der Nettolohn entscheidend.

3. Tipp: Weihnachts- und Urlaubsgeld monatlich auszahlen lassen

Einmalige Zahlungen werden bei der Berechnung des Elterngelds nicht berücksichtigt. Günstiger ist es, wenn Du die Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausnahmsweise in monatliche Zahlungen umwandelst. Dadurch kann sich Dein Elterngeld erhöhen. Dein Arbeitgeber muss allerdings mit dieser Lösung einverstanden sein.

4. Tipp: Selbstständige sollten Gewinn optimieren

Selbstständige haben noch eine weitere Möglichkeit, das Nettoeinkommen vor der Geburt zu erhöhen: Als Einkommen gilt der Gewinn, also das, was nach Abzug der Ausgaben vom Umsatz übrigbleibt. Wer weniger Ausgaben geltend macht, erzielt automatisch ein höheres Einkommen und erhält damit mehr Elterngeld. Damit solltest Du allerdings früh anfangen, denn für die Berechnung wird das letzte abgeschlossene Einkommensjahr berücksichtigt.

5. Tipp: Partnerschaftsbonus dank Elterngeld Plus

Mit dem Partnerschaftsbonus könnt Ihr zusätzliche Elterngeld Plus-Monate bekommen (§ 4b BEEG). Arbeitet Ihr beide in vier aufeinander folgenden Monaten in Teilzeit zwischen 24 bis 32 Stunden pro Woche, gibt es mindestens zwei und höchstens vier Monate das halbe Elterngeld zusätzlich. Liegen diese Voraussetzungen in allen beantragten Partnerschaftsmonaten vor, gibt es den Partnerschaftsbonus für alle Partnerschaftsmonate. Erfüllt ein Elternteil die Voraussetzungen in einem Monat nicht, weil er zum Beispiel mehr als 32 Wochenstunden arbeitet, verlieren beide Eltern den Partnerschaftsbonus für diesen Lebensmonat.

Wann wird Dein Elterngeld gekürzt?

Wenn Du Geld hinzuverdienst, wird Dir das klassische Elterngeld entsprechend gekürzt. Es gibt keinen Freibetrag, der anrechnungsfrei wäre.

Während Du Basiselterngeld beziehst, darfst Du bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Finanziell lohnt sich das allerdings nicht, denn der Verdienst wird voll angerechnet.

Beispiel Basiselterngeld: Vor der Geburt verdient Frieder 2.000 Euro netto im Monat. Sein voller Anspruch auf Basiselterngeld liegt bei 65 Prozent dieses Verdienstes, also bei monatlich 1.300 Euro oder 15.600 Euro Elterngeld insgesamt, wenn er zwölf Monate zuhause bleibt. Wie viel Elterngeld er bekommt, haben wir zusätzlich in einer Tabelle dargestellt:

Beispiel: Basiselterngeld

Verdienst vor der Geburt2.000 € netto
Basiselterngeld (2.000 € x 0,65)1.300 €  
12 Monate Basiselterngeld insgesamt:15.600 € 

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Mai 2026)

Beispiel Basiselterngeld mit Teilzeit: Arbeitet Frieder nach sechs Monaten wieder in Teilzeit, bekommt er für die ersten sechs Monate insgesamt 7.800 Euro Elterngeld. Verdient er mit dem Teilzeitjob 1.000 Euro, bekommt er als Ersatz für die weniger verdienten 1.000 Euro 65 Prozent von diesen als Elterngeld, also 650 Euro (§ 2 Abs. 2 BEEG). Unterm Strich hat er mit der Teilzeitarbeit also 1.650 Euro in der Tasche. Auf das Jahr gerechnet bekommt Frieder also 7.800 Euro an Elterngeld für das erste Halbjahr und 3.900 Euro für das zweite Halbjahr (6 x 650 Euro), insgesamt also 11.700 Euro Elterngeld. Wie viel Basiselterngeld er bekommt, wenn er sechs Monate nach Geburt des Kindes wieder Teilzeit arbeitet, kannst Du nochmal in der nachfolgenden Tabelle sehen:

Beispiel Basiselterngeld mit Teilzeit

Verdienst vor der Geburt2.000 € netto
Basiselterngeld (2.000 € x 0,65)1.300 €  
6 Monate Basiselterngeld 7.800 € 
Teilzeitverdienst1.000 €
Basiselterngeld bei Teilzeit (1.000 € x 0,65)650 €
6 Monate Basiselterngeld bei Teilzeit3.900 €
12 Monate Basiselterngeld insgesamt11.700 €

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Mai 2026)

Möchtest Du nebenbei in Teilzeit arbeiten, lohnt sich für Dich Elterngeld Plus in aller Regel mehr. Das ist zwar nur halb so hoch wie das Basiselterngeld, wird dafür aber doppelt so lange gezahlt. Der große Pluspunkt: In den meisten Fällen wird Dein Zuverdienst erst angerechnet, wenn Du über die Hälfte Deines ursprünglichen Gehalts verdienst.

Beispiel Elterngeld Plus mit Teilzeit: Gina hat vor der Geburt ebenfalls 2.000 Euro netto verdient. Sie möchte nach sechs Monaten wieder Teilzeit arbeiten und verdient dabei 1.000 Euro. Sie entscheidet sich für Elterngeld Plus. Für das erste halbe Jahr zuhause bekommt Gina wie gehabt 1.300 Euro Elterngeld im Monat, insgesamt 7.800 Euro. Mit dem Elterngeld Plus ab Beginn der Teilzeittätigkeit bekommt sie für zwölf Monate die Hälfte des vollen Elterngeldanspruchs, also monatlich 650 Euro, insgesamt nochmal 7.800 Euro. Das Geld gibt es aber auf zwölf Monate verteilt. Für 18 Monate erhält Gina insgesamt den vollen Elterngeldanspruch und verschenkt durch die Teilzeit nichts von der staatlichen Unterstützung. Die Elterngeld Plus-Variante ist deshalb günstiger. Gina bezieht 15.600 Euro Elterngeld.

Beispiel Elterngeld Plus mit Teilzeit

Verdienst vor der Geburt2.000 €
Basiselterngeld (2.000 € x 0,65)1.300 €  
6 Monate Basiselterngeld 7.800 € 
Teilzeitverdienst, wegfallendes Einkommen1.000 €
Elterngeld Plus (1.000 € x 0,65)650 €
12 Monate Elterngeld Plus7.800 €
18 Monate Elterngeld insgesamt15.600 €

1 Der Teilzeitverdienst wird nicht auf das Elterngeld Plus angerechnet, weil es weniger als die Hälfte des ursprünglichen Gehalts ist und eine Deckelung erst ab 650 Euro Elterngeld vorgenommen wird.
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Mai 2026)

Lass Dich beraten, wie Du Deine Elterngeldmonate am besten organisierst. Dazu kannst Du Dich an die zuständige Elterngeldstelle an Deinem Wohnort wenden. Einen ersten Überblick kannst Du Dir mit dem Finanztip-Elterngeldrechner oder dem Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums verschaffen.

Unser Podcast zum Thema

Wird Elterngeld besteuert?

Elterngeld ist steuerfrei. Allerdings wird es eingerechnet, wenn es um Deinen individuellen Steuersatz geht. Es unterliegt also dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Dabei wird Dein Elterngeld zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet, und auf der so erhöhten Einkommensbasis wird der Steuersatz für Deine Einkommensteuer ermittelt.

Die Daten über das in einem Kalenderjahr gezahlte Elterngeld übermittelt die Elterngeldstelle bis zum 28. Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung. Du bekommst über die erhaltenen Elterngeld-Leistungen keine gesonderte Bescheinigung.

Die Daten über das in einem Kalenderjahr gezahlte Elterngeld übermittelt die Elterngeldstelle bis zum 28. Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung. Du bekommst über die erhaltenen Leistungen keine Bescheinigung.

Musst Du vom Elterngeld Beiträge zur Krankenversicherung zahlen?

Du musst aus dem Elterngeld keine Abgaben für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Während der Elternzeit bleibst Du dennoch vollständig gesetzlich krankenversichert.

Bist Du dagegen freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, musst Du selbst weiterhin Beiträge zahlen. Ausnahme: Liegt ohne die freiwillige Versicherung die Voraussetzung für eine Familienversicherung vor, dann bist Du beitragsfrei über Deinen Partner versichert (§ 8 Abs. 6 Satz 1 Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler). Bist Du privat krankenversichert, musst Du weiterhin Beiträge zahlen.

Musst Du vom Elterngeld Rentenbeiträge zahlen?

Vom Elterngeld musst Du keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen. Die Zeit, in der Du Dich um Deinen Nachwuchs sorgst, wird bei der Rente als dreijährige Kindererziehungszeit angerechnet. Bleibst Du also wegen Deines Kindes in den ersten drei Jahren zuhause, brauchst Du deshalb grundsätzlich keine Lücke bei der Rentenversicherung zu befürchten.

Das gilt aber nur für den Fall, dass Du das Kind überwiegend erziehst. Erziehst Du es mit Deinem Partner gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit in der Rentenversicherung.

Wichtig: Soll der Vater die Rentenpunkte aus der Kindererziehungszeit erhalten, benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung. Das gilt immer nur für die Zukunft und für maximal zwei Monate rückwirkend.

Wer hat Anspruch auf Landeserziehungsgeld?

Das Landeserziehungsgeld ist eine freiwillige Anschlussleistung an das Elterngeld, die es in Sachsen gibt. Die Unterstützung erfolgt ab dem 13. Lebensmonat – aber nur, wenn das Kind keinen Platz in einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nimmt. Das sächsische Landeserziehungsgeld ist eine einkommensabhängige Leistung.

Sie beträgt monatlich für das erste Kind 150 Euro, für das zweite Kind 200 Euro und ab dem dritten Kind 300 Euro. In voller Höhe wird es bis zu einem pauschalierten Jahresnettoeinkommen in Höhe von 24.600 Euro bei Paaren gezahlt; bei Alleinerziehenden bis zu einem Einkommen von 21.600 Euro. Weitere Informationen findest Du auf der Website von Sachsen.

In Bayern gab es das sogenannte Familiengeld. Für Kinder, die vor dem 1. Januar 2025 geboren sind, gewährte der Freistaat Bayern Eltern mit Wohnsitz in Bayern für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr, das heißt vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, Bayerisches Familiengeld. Eltern erhalten pro Kind und Monat 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat.

Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren werden, ist keine Familiengeldleistung mehr vorgesehen.

Autoren
Arne Düsterhöft
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