Bafa Einzelmaßnahmen Sanieren mit bis zu 13.500 Euro Zuschuss

Sandra Duy
Sandra Duy
Expertin Energetische Sanierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Dämmung, neue Fenster und eine Heizungsoptimierung bekommst Du in der Regel 15 Prozent Zuschuss vom Bafa.
  • Hast Du vorher eine Energieberatung in Anspruch genommen, kannst Du pro Jahr bis zu 60.000 Euro fördern lassen, ohne sind es nur 30.000 Euro. Außerdem profitierst Du unter Umständen von fünf Prozent Extra-Förderung.
  • Ab 2027 gibt es für bestimmte Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden fünf Prozentpunkte mehr Förderung. 

So gehst Du vor

  • Such Dir einen Energieeffizienz-Experten und beauftrage ihn mit der Planung und Baubegleitung. Du kannst Dir auch vorab einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen, damit bei der Sanierungsreihenfolge keine Fehler passieren. Wir empfehlen dafür die Anbieter Enwendo, Fuchs&Eule, Novo und Senercon.
  • Hol dann Angebote ein und stell den Antrag beim Bafa, bevor Du mit den Sanierungsarbeiten beginnst.
  • Prüfe, ob es auch regionale Förderprogramme gibt, die Du mit den Bundeszuschüssen kombinieren kannst.

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Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ein staatliches Zuschussprogramm für einzelne energetische Sanierungen an bestehenden Gebäuden. Diese kannst Du über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Sinnvoll ist das, wenn Du selbst genug Geld auf dem Konto hast, trotzdem aber die staatliche Förderung nutzen willst. 

Auch wenn Du die Sanierung lieber Schritt für Schritt angehst, sind die Zuschüsse des Bafa das richtige Programm für Dich. Das Geld musst Du nicht zurückzahlen, der Zuschuss verringert also Deine Investitionskosten nachträglich.

Das Programm ist besonders für Dich interessant, wenn Du einzelne Maßnahmen wie Dämmung, neue Fenster oder eine Optimierung der Gebäudetechnik Schritt für Schritt umsetzen willst. Anders als bei einem Kredit musst Du keine Finanzierung über das Förderprogramm aufnehmen.

Die Förderung der Einzelmaßnahmen ist nur ein Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In der BEG werden viele unterschiedliche Förderungen wie Kredite und Zuschüsse in einem großen Programm zusammengefasst. Grundsätzlich geht es darum, den Gebäudebestand in Deutschland energieeffizienter zu machen. 

Für wen ist die Förderung für Einzelmaßnahmen?

Die Förderung richtet sich an alle, die einzelne Bauteile eines Gebäudes energetisch sanieren oder die Energieeffizienz durch Optimierung verbessern möchten. Antragsberechtigt sind zum Beispiel private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.

Für die Zuschüsse zur Gebäudehülle und Heizungsoptimierung musst Du das Gebäude nicht selbst bewohnen. Du kannst die Förderung daher auch für ein vermietetes Haus oder eine vermietete Wohnung nutzen. Das Gebäude muss sich aber in Deutschland befinden und die Maßnahme muss seine Energieeffizienz verbessern. Der Zuschuss kann sowohl für Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude genutzt werden.

Auch wenn Du nicht selbst Eigentümerin oder Eigentümer des Gebäudes bist, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen. Dafür muss die Eigentümerin oder der Eigentümer ebenfalls antragsberechtigt sein. Sie müssen außerdem vor dem Antrag über die Förderung und den maximalen Förderbetrag informiert werden und den mit der Förderung verbundenen Pflichten zustimmen.

Solltest Du Dich in einem Insolvenzverfahren befinden, bist Du allerdings von der Förderung ausgeschlossen. Das schreibt die Förderrichtlinie vor.

Wie lange musst Du das geförderte Gebäude nutzen?

Du musst den geförderten Gebäudeteil grundsätzlich mindestens zehn Jahre für den vorgesehenen Zweck nutzen. Das heißt, wenn Du die Fassade Deines Hauses dämmen lässt, musst Du sie danach weiterhin als Teil eines Wohnhauses nutzen. Verkaufst Du das Gebäude in dieser Zeit, musst Du den Käufer auf die Förderung und die damit verbundenen Pflichten hinweisen. Die Pflichten werden im Kaufvertrag auf den neuen Eigentümer übertragen. 

Auch eine Nutzungsänderung oder ein Abriss innerhalb der zehn Jahre muss dem Bafa gemeldet werden. Kann der Förderzweck dadurch nicht mehr erreicht werden, darf das Bafa einen Teil des Zuschusses zurückfordern.

Beispiel: Du lässt Deine Fassade fördern und verkaufst das Haus drei Jahre später. Dann muss der Käufer die geförderte Dämmung grundsätzlich noch sieben Jahre zweckentsprechend, also zum Beispiel zum Wohnen nutzen. Möchte er das Haus gewerblich, also zum Beispiel für Büros nutzen, müsste das zumindest beim Bafa gemeldet werden. Der Hinweis auf die Förderung und die verbleibenden Pflichten gehört in den Kaufvertrag. Wird das Haus kurz nach der Sanierung abgerissen, kann das Bafa einen Teil des Zuschusses zurückfordern.

Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?

Quelle: Finanztip-Darstellung (Stand: Juli 2026)

Gefördert werden vor allem Maßnahmen an der Gebäudehülle und die Optimierung einer bestehenden Heizung. Wichtig ist, dass die Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert und die technischen Mindestanforderungen des Förderprogramms erfüllt.

Welche Maßnahmen an der Gebäudehülle sind förderfähig?

Zur Gebäudehülle gehören alle Bauteile, über die Wärme nach außen verloren gehen kann. Gefördert werden insbesondere:

Welche Maßnahmen zur Heizungsoptimierung werden gefördert?

Bei der Heizungsoptimierung wird nicht die ganze Heizung ausgetauscht. Stattdessen wird eine bestehende Anlage effizienter eingestellt oder technisch verbessert. Förderfähig sind zum Beispiel:

  • der hydraulische Abgleich
  • die Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch alter Heizungspumpen
  • die Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
  • die Dämmung von Heizungsrohren
  • der Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern
  • der Einbau von Wärmespeichern
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • die Optimierung einer bestehenden Wärmepumpe

Wichtig: Die Heizungsanlage muss älter als zwei Jahre sein. Bei Heizungen, die mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl oder Erdgas betrieben werden, darf sie höchstens 20 Jahre alt sein. Außerdem wird die Heizungsoptimierung nur noch in Wohngebäuden mit höchstens fünf Wohneinheiten gefördert. Bei Nichtwohngebäuden liegt die Grenze bei 1.000 Quadratmetern beheizter Fläche.

Welche Kosten gehören ebenfalls zur Förderung?

Neben der eigentlichen Sanierungsmaßnahme kannst Du auch notwendige Nebenarbeiten fördern lassen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Gerüstbau
  • Entsorgung von Bauschutt
  • notwendige Putz- und Malerarbeiten
  • Demontage und Wiederherstellung angrenzender Bauteile
  • Fachplanung und Baubegleitung

Führst Du Arbeiten in Eigenleistung durch, können die Materialkosten förderfähig sein. Voraussetzung ist, dass ein Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmen die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten bestätigt. Arbeitszeit, die Du selbst einbringst, wird allerdings nicht gefördert.

Was wird nicht über das Einzelmaßnahmen-Programm gefördert? 

Nicht über dieses Programm gefördert werden Heizungen, die mit Öl, Kohle oder Gas betrieben werden. Klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Fernwärmeanschlüsse werden seit 2024 über die staatliche Förderbank KfW mit bis zu 70 Prozent Zuschuss gefördert. Mehr zum Thema Umstieg auf erneuerbare Energien erfährst Du in unserem Ratgeber zur KfW-Förderung für Heizungen.

Auch Anlagen, die nur der Stromerzeugung dienen, wie etwa Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerke oder Stromspeicher, werden über dieses Programm nicht mehr gefördert. Wie Du Dir auch 2026 noch eine Förderung für Deine Solaranlage sicherst, liest Du in unseren Ratgebern zur Photovoltaik-Förderung und Balkonkraftwerk-Förderung.

Welche Bedingungen gelten für die Antragstellung?

Damit Du die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen bekommst, musst Du einige Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist vor allem: 

  • Du musst den Antrag rechtzeitig stellen.
  • Du musst einen Energieeffizienz-Experten einbinden.
  • Die Maßnahmen müssen bestimmte Energieeffizienzstandards erfüllen.

Wann musst Du den Antrag stellen?

Du musst den Förderantrag stellen, bevor Du mit der eigentlichen Maßnahme beginnst. Bei der Antragstellung muss aber bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen vorliegen.

Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Das bedeutet: Der Vertrag wird nur wirksam, wenn Du die Förderung bekommst oder kann wieder aufgelöst werden, wenn Du die Förderung nicht bekommst. Außerdem muss im Vertrag stehen, wann die Maßnahme voraussichtlich umgesetzt wird. Der Termin muss innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. 

Planungs- und Beratungsleistungen darfst Du schon vor dem Förderantrag beauftragen. Dazu gehört zum Beispiel die Arbeit des Energieeffizienz-Experten.

Nach dem Antrag kannst Du grundsätzlich auf eigenes Risiko mit der Sanierung beginnen. Sicherer ist es aber, auf den Zuwendungsbescheid des Bafa zu warten. Wird der Antrag abgelehnt, bekommst Du für die bereits ausgeführten Arbeiten keinen Zuschuss. 

Warum brauchst Du einen Energieeffizienz-Experten?

Um sicherzustellen, dass die Maßnahmen den energetischen Standards der Förderung genügen, musst Du für alle Maßnahmen an der Gebäudehülle und für Anlagentechnik einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Das sind Energieberater, die nach Standards der Deutschen Energieagentur Dena qualifiziert und in ihrer Datenbank eingetragen sind.

Der Energieeffizienz-Experte prüft, ob die geplante Maßnahme förderfähig ist und die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Außerdem erstellt er die Technische Projektbeschreibung für den Antrag und bestätigt nach Abschluss der Arbeiten die ordnungsgemäße Umsetzung.

Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle muss er unter anderem:

  • den Wärmeschutz planen,
  • Wärmebrücken und Luftdichtheit berücksichtigen,
  • prüfen, ob ein Lüftungskonzept notwendig ist,
  • später verdeckte Bauteile während der Bauphase kontrollieren. 

Diese Aufgaben sind wichtig, weil Fehler bei Dämmung und Fenstertausch zu Feuchtigkeit, Schimmel oder Wärmebrücken führen können. 

Zur Gebäudehülle gehört alles, was Du zum Beispiel an Fassade, Dach oder Fenster machst, während zur Anlagentechnik unter anderem Lüftungsanlagen gehören. Heizungen sind nicht mehr Teil der Bafa-Zuschüsse. Sie werden seit 2024 über die staatliche Förderbank KfW bezuschusst.

Wie wird die Fachplanung und Baubegleitung gefördert?

Für die Fachplanung und Baubegleitung bekommst Du einen Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten. 

Bei Wohngebäuden gelten folgende Höchstgrenzen für die anrechenbaren Kosten:

  • Ein- und Zweifamilienhaus: maximal 5.000 Euro,
  • Mehrfamilienhaus ab drei Wohneinheiten: 2.000 Euro je Wohneinheit,
  • insgesamt höchstens 20.000 Euro. 

Bei einem Einfamilienhaus kannst Du somit höchstens 2.500 Euro an Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung bekommen.

Wichtig: Der Energieeffizienz-Experte muss für die geförderte Baubegleitung grundsätzlich unabhängig vom ausführenden Unternehmen sein. Ist er mit dem Handwerksbetrieb wirtschaftlich oder personell verbunden, gelten die Kosten nicht als gesondert förderfähige Baubegleitung. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn er Anteile am Handwerksbetrieb hält oder dort angestellt ist. 

Was bringt ein Sanierungsfahrplan von einem Energieberater?

Ein individueller Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, zeigt Dir, in welcher Reihenfolge Du Dein Haus sinnvoll energetisch sanieren kannst. Er kann Dir außerdem einen höheren Förderrahmen von 60.000 Euro und einen zusätzlichen Bonus bringen. 

Der iSFP-Bonus beträgt fünf Prozentpunkte. Er gilt aber nicht mehr pauschal für die gesamten Kosten der Maßnahme. Du bekommst ihn nur auf den Teil der förderfähigen Kosten, der die reguläre Fördergrenze von 30.000 Euro überschreitet. Diese Änderung wurde mit weiteren Anpassungen an der Förderung zum 21. Juli 2026 eingeführt. 

Das bedeutet:

  • Auf die ersten 30.000 Euro gilt der normale Fördersatz von 15 Prozent.
  • Für Kosten zwischen 30.000 und 60.000 Euro kommen fünf Prozentpunkte hinzu. 

Damit der Bonus greift, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Maßnahme ist im iSFP vorgesehen.
  • Der iSFP liegt bereits bei der Antragstellung vor.
  • Du setzt die Maßnahme innerhalb von 15 Jahren nach Erstellung des iSFP um.
  • Die Maßnahme kostet mindestens 30.000 Euro brutto. 

Kostet Deine Sanierung weniger als 30.000 Euro, bekommst Du keinen iSFP-Bonus. Der Sanierungsfahrplan kann trotzdem sinnvoll sein, wenn Du mehrere Maßnahmen langfristig planst.

Beispiel: Du lässt für 20.000 Euro neue Fenster einbauen. Dafür bekommst Du 15 Prozent Zuschuss, also 3.000 Euro. Der iSFP-Bonus greift nicht, weil die Maßnahme weniger als 30.000 Euro kostet. Aber lässt Du Dein Dach für 40.000 Euro dämmen und neu eindecken, bekommt Du auf die ersten 30.000 Euro 15 Prozent, auf die restlichen 10.000 Euro mit iSFP 20 Prozent Zuschuss. Insgesamt sind das 6.500 Euro Zuschuss. Ohne iSFP wären es nur 4.500 Euro.

Tipp: Der Sanierungsfahrplan selbst wird auch gefördert: Bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal 650 Euro, kannst Du Dir über einen Zuschuss nachträglich zurückholen. Qualifizierte Energieberater in Deiner Region, die einen iSFP erstellen dürfen, findest Du zum einen in der Dena-Datenbank. Finanztip hat außerdem im Jahr 2024 Energieberatungsunternehmen untersucht, die in ganz Deutschland aktiv sind. Für einen iSFP können wir folgende Anbieter empfehlen:

Enwendo
Enwendo
  • Finanztip-Score: 7,9 / 10
  • digitale Terminvereinbarung möglich
  • alle Energieberater festangestellt und Dena-registriert
  • ein fester Ansprechpartner von Anfang bis Ende
  • umfangreiche Vor-Ort-Baubegleitung möglich
Fuchs & Eule Logo
Fuchs & Eule
  • Finanztip-Score: 7,5 / 10
  • eigenes Kundenportal zum Datenaustausch und Kontaktaufnahme mit den Beratern
  • umfangreiches Informationsmaterial, das ans eigene Haus angepasst ist, inklusive individuelle Wirtschaftlichkeitsanalyse
  • alle Energieberater, die am iSFP arbeiten, sind festangestellt und Dena-registriert
  • hoher Fokus auf größtmögliche Energieeinsparung
  • Kooperationsnetzwerk mit Handwerkern
Logo des Anbieters NOVO
NOVO
  • Finanztip-Score: 7,0 / 10
  • Vor-Ort-Termin innerhalb von 5 Tagen
  • Förderdatenbank mit allen regionalen Programmen
  • kostenloser, digitaler Schnellcheck für Dein Haus
Senercon
Senercon
  • Finanztip-Score: 6,5 / 10
  • alle Energieberater festangestellt und Dena-registriert
  • Erfahrung in der Branche seit 1992
  • umfangreiche Vor-Ort-Baubegleitung möglich

Alle Informationen zur Untersuchung und zu den Empfehlungen findest Du in unserem Ratgeber zu Energieberatern

Welche technischen Anforderungen müssen die Maßnahmen erfüllen?

Damit Du die Förderung bekommst, müssen die geplanten Maßnahmen bestimmte energetische Mindeststandards erfüllen. Diese sind in der Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude festgelegt.

Die Vorgaben sind im Förderprogramm etwas strenger als das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und auch das künftige Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bei Sanierungen vorgibt. Der zentrale Wert ist dabei der U-Wert. Das ist der Wärmedurchgangskoeffizient, der angibt, wie viel Wärme durch ein Bauteil verloren geht. Je niedriger dieser Wert ist, desto weniger Wärme geht verloren.

In der folgenden Tabelle zeigen wir Dir beispielhaft einige ausgewählte Bauteile und den Unterschied der U-Werte zwischen GEG und Förderprogramm. Aber keine Sorge: Um die Einhaltung kümmert sich letztlich Dein Energieberater und die Fachfirma, die die Sanierung durchführt. 

Welche U-Werte gelten für die Sanierung?

BauteilGEG-Anforderung (U-Wert in W/(m²·K))BEG-Fördervoraussetzung (U-Wert in W/(m²·K))
Außenwanddämmung0,240,20
Dachdämmung (Steildach)0,240,14
Flachdachdämmung0,200,14
oberste Geschossdecke0,240,14
Fenster 1,300,95
Dachflächenfenster 1,401,00
Kellerdecke0,300,25
Kellerwand zum Erdreich0,300,25

Quelle: GEG, Förderrichtlinie BEG (Stand: 21. Juli 2026)

Am Beispiel neuer Fenster zeigt sich, wie sich die unterschiedlichen Anforderungen auf die Sanierung auswirken: Das GEG schreibt beim Fenstertausch nur einen U-Wert von 1,3 W/m²K vor. Damit Du die Zuschüsse nutzen kannst, müssen die neuen Fenster allerdings einen U-Wert von 0,95 W/m²K aufweisen.

Bei einfach verglasten Fenstern liegt der U-Wert zwischen 5 und 6, bei Zweifachverglasung bei 1,3 oder besser. Dreifach verglaste Fenster erreichen einen U-Wert von unter 1,1. Das heißt, für das Förderprogramm musst Du auf dreifach verglaste Fenster setzen. Das macht die Sanierung zwar etwas teurer, erhöht aber auch die Energieeinsparung. Wie viel Du mit dreifach verglasten Fenstern sparen kannst, liest Du in unserem Ratgeber zum Fenstertausch.

Bei diesen und vielen weiteren Vorgaben soll Dir der Energieeffizienz-Experte helfen. Darum ist dieser auch so wichtig für Dein Projekt und verpflichtend.

Sandra Duy

Nicht alles, was im gesetzlichen Rahmen ist, ist auch förderfähig. Oft verlangt die Förderung höhere Standards als das GEG. Deshalb solltest Du die Anforderungen prüfen, bevor Du etwas beauftragst.

Sandra Duy
Unsere Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung

Wie hoch sind die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen?

 Grundzuschuss in ProzentBonus für iSFP in Prozentmaximal möglicher Zuschuss in Prozentmaximal möglicher Zuschuss in Prozent
Außenhülle155525
Anlagentechnik
(außer Heizung)
155525
Heizungsoptimierung155525

 Quelle: Förderrichtlinie BEG (Stand: 21. Juli 2026)

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle und für die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung bekommst Du grundsätzlich 15 Prozent Zuschuss. Bei bestimmten Maßnahmen können ein iSFP-Bonus in Höhe von fünf Prozent oder ab 2027 ein Bonus für besonders ineffiziente Gebäude (Worst Performing Buildings) dazukommen.

Damit kannst Du insgesamt bis zu 25 Prozent Zuschuss für Deine Sanierungsmaßnahmen erhalten.

Welche Kosten werden maximal gefördert?

Bei Wohngebäuden richtet sich die Höchstgrenze nach der Zahl der Wohneinheiten. Und wer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) hat, profitiert von deutlich höheren Fördergrenzen:

WohneinheitMaximal förderfähige KostenMaximal förderfähige Kosten mit iSFP
Erste Wohneinheit30.000 Euro60.000 Euro
Zweite bis sechste Wohneinheitjeweils 15.000 Eurojeweils 30.000 Euro
Ab der siebsten Wohneinheitjeweils 8.000 Eurojeweils 15.000 Euro

Quelle: Förderrichtlinie BEG (Stand: 21. Juli 2026)

Wichtig: Die Grenzen gelten pro Gebäude und Kalenderjahr. Du kannst also jedes Jahr einen neuen Antrag stellen und die förderfähigen Kosten neu ausreizen.

Wie hoch ist der maximale Zuschuss bei einem Einfamilienhaus?

Ohne iSFP kannst Du bei Maßnahmen an der Gebäudehülle oder einer Heizungsoptimierung höchstens 30.000 Euro ansetzen. Bei 15 Prozent Förderung sind damit maximal 4.500 Euro Zuschuss möglich.

Mit iSFP kannst Du bis zu 60.000 Euro ansetzen. Auf die ersten 30.000 Euro bekommst Du 15 Prozent, auf die darüber liegenden Kosten bis 60.000 Euro 20 Prozent. Damit sind maximal 10.500 Euro Zuschuss möglich:

  • 30.000 Euro × 15 Prozent = 4.500 Euro
  • 30.000 Euro × 20 Prozent = 6.000 Euro
  • maximaler Zuschuss: 10.500 Euro

Wann gibt es den WPB-Bonus?

Ab dem ersten Quartal 2027 bekommst Du für bestimmte Dämmmaßnahmen an einem besonders ineffizienten Gebäude fünf zusätzliche Prozentpunkte. Solche Gebäude bezeichnet die Förderrichtlinie als Worst Performing Buildings (WPB). 

Welche Häuser sind Worst Performing Buildings?

Als Worst Performing Building gilt ein Gebäude, wenn es sich entweder über einen gültigen Energieausweis oder über Baujahr und Sanierungszustand qualifiziert. Bei Wohngebäuden gilt dafür die Effizienzklasse H im Energieausweis. Alternativ gilt ein Gebäude mit Baujahr 1957 oder früher als WPB, wenn mindestens 75 Prozent der Außenwand energetisch unsaniert sind. Als saniert zählt eine nach 1983 aufgebrachte Wärmedämmung; neuer Putz oder Wärmedämmputz allein reichen nicht aus.

Der Bonus gilt nur für die Dämmung der Gebäudehülle, zum Beispiel von Außenwänden, Dachflächen oder Geschossdecken. Für neue Fenster, Außentüren, Sonnenschutz oder eine Heizungsoptimierung gibt es ihn nicht.

Zusätzlich gelten diese Voraussetzungen:

  • Das Gebäude muss vor der ersten Antragstellung als WPB eingestuft werden.
  • Die Maßnahme muss in einem geförderten Sanierungsfahrplan enthalten sein.
  • Ein Energieeffizienz-Experte muss den WPB-Status bestätigen.
  • Der Bonus wird für höchstens drei Förderanträge gewährt. 

Bei einem Einfamilienhaus können mit iSFP und WPB-Bonus maximal 13.500 Euro Zuschuss möglich sein. Dafür müssen die förderfähigen Kosten mindestens 60.000 Euro betragen.

Die Rechnung teilt sich in zwei Stufen:

Für die ersten 30.000 Euro bekommst Du 15 Prozent Grundförderung plus fünf Prozentpunkte WPB-Bonus. Das ergibt 20 Prozent:

30.000 Euro × 20 Prozent = 6.000 Euro

Für die zweiten 30.000 Euro kommt zusätzlich der iSFP-Bonus von fünf Prozentpunkten hinzu. Auf diesen Kostenanteil erhältst Du damit insgesamt 25 Prozent:

30.000 Euro × 25 Prozent = 7.500 Euro

Zusammen ergibt das:
6.000 Euro + 7.500 Euro = 13.500 Euro Zuschuss

So stellst Du den Förderantrag: Schritt für Schritt

Den Zuschuss für Einzelmaßnahmen beantragst Du online beim Bafa. Dabei gehst Du in mehreren Schritten vor: Zuerst planst Du die Sanierung mit einem Energieeffizienz-Experten, anschließend stellst Du den Antrag und lässt danach die Maßnahme umsetzen.

Schritt 1: Lass Dich von einem Energieeffizienz-Experten beraten

Bevor Du mit der Sanierung startest, brauchst Du eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten aus der offiziellen Liste der Deutschen Energie-Agentur (Dena). Diese Fachleute prüfen, welche Maßnahmen in Deinem Haus sinnvoll sind und welche Anforderungen für die Förderung erfüllt werden müssen.

Besonders hilfreich ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Dabei erstellt die Beraterin oder der Berater ein mehrstufiges Sanierungskonzept für Dein Haus. Entscheidest Du Dich für Maßnahmen, die Teil dieses Plans sind, bekommst Du zusätzlich fünf Prozent mehr Zuschuss, wenn Deine Ausgaben für die Sanierungsmaßnahme über 30.000 Euro liegen.

Wichtig: Die Kosten für die Beratung kannst Du mit bis zu 50 Prozent Zuschuss ebenfalls fördern lassen.

Schritt 2: Hol Angebote ein und schließ den richtigen Vertrag ab

Im nächsten Schritt holst Du Dir Angebote von Fachfirmen ein. Entscheide Dich für eine Firma, aber achte unbedingt darauf, dass der Vertrag noch nicht verbindlich ist. Das Bafa verlangt einen so genannten Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung. Das bedeutet: Der Vertrag gilt nur, wenn Du die Förderung tatsächlich bekommst. Wird der Antrag abgelehnt, wird der Vertrag automatisch unwirksam.

Wichtig: Du darfst keine verbindlichen Aufträge erteilen, bevor der Antrag gestellt ist. Planungsleistungen, etwa durch Energieberater oder Architekten, darfst Du aber schon vorher beauftragen.

Wie so eine Vertragsklausel aussehen kann, zeigt das folgende Muster.

Muster für die aufschiebende oder auflösende Bedingung

Aufschiebende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen. 

Auflösende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen. 

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand: März 2026) 

Schritt 3: Lass die Technische Projektbeschreibung erstellen

Für den Förderantrag brauchst Du eine sogenannte Technische Projektbeschreibung (TPB). Diese erstellt Deine Energieberaterin oder Dein Energieberater und beschreibt darin genau, welche Sanierungsmaßnahme geplant ist, inklusive technischer Details und voraussichtlicher Kosten. Du bekommst eine TPB-ID, die Du beim Antrag angeben musst.

Schritt 4: Stell den Förderantrag online beim Bafa

Jetzt kommst Du zum eigentlichen Antrag. Registrier Dich im Bafa-Portal und füll das Antragsformular online aus. Gib dabei die TPB-ID ein. Dadurch werden die technischen Angaben zu Deinem Sanierungsvorhaben automatisch übernommen. Falls Du einen individuellen Sanierungsfahrplan hast, gib das im Antrag an und lade ihn hoch.

Am Ende prüfst Du alle Angaben noch einmal sorgfältig und reichst den Antrag digital ein. Erst danach darfst Du mit den eigentlichen Sanierungsarbeiten beginnen.

Schritt 5: Setz die Sanierung um – aber erst nach der Förderzusage

Nach dem Antrag musst Du zwar nicht auf den Zuwendungsbescheid des Bafa warten, möchtest Du aber sichergehen, dass Du die Zuschüsse bekommst, dann gedulde Dich lieber etwas. Die Bearbeitung dauert in der Regel einige Wochen. 

Ab Zustellung des Bescheids hast Du 36 Monate Zeit, um die Sanierungsmaßnahme umzusetzen. 

Schritt 6: Beantrag die Auszahlung des Zuschusses

Nach erfolgreicher Umsetzung reichst Du gemeinsam mit Deiner Energieberaterin oder Deinem Energieberater den Technischen Projektnachweis (TPN) ein. Das ist der Nachweis, dass alles wie geplant umgesetzt wurde. 

Zusätzlich musst Du im Bafa-Portal den sogenannten Verwendungsnachweis ausfüllen. In diesem gibst Du unter anderem die entstandenen Kosten an und lädst die Rechnungen über das Portal hoch. Den Verwendungsnachweis musst Du innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Maßnahme einreichen. Spätestens muss er sechs Monate nach Ende des 36-monatigen Bewilligungszeitraums beim Bafa vorliegen. Reichst Du ihn später ein, kann Dein Anspruch auf Auszahlung verfallen.

Das Bafa prüft Deine Angaben und zahlt Dir nach erfolgreicher Prüfung den Zuschuss direkt auf Dein angegebenes Girokonto aus.

Plan dafür etwas Zeit ein: Zwischen Einreichen der Unterlagen und Auszahlung können mehrere Wochen liegen. Die Handwerkerrechnungen musst Du daher meist zunächst selbst bezahlen. Möchtest Du unangenehme Gespräche mit den Handwerkern vermeiden, solltest Du lange Zahlungsfristen vereinbaren und im Zweifelsfall die Rechnungen zunächst mit eigenem Geld begleichen.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es noch?

Der Förderkatalog für energetische Sanierungsmaßnahmen ist umfangreich und reicht von staatlichen Krediten über steuerliche Abschreibung bis hin zu Förderprogrammen der Bundesländer, Kommunen und Städten. Einige der Programme kannst Du miteinander kombinieren, andere nicht.

Welche Programme kannst Du kombinieren?

Was ist der Ergänzungskredit?

Wenn Du das Geld für eine Sanierungsmaßnahme nicht auf der hohen Kante hast, kannst Du den Ergänzungskredit 358 bei der KfW nutzen. Er ist dafür gedacht, Dich beim Heizungstausch oder einer Sanierungsmaßnahme zu unterstützen. 

Bis zu 120.000 Euro Kreditsumme kannst Du aufnehmen, und wenn das zu versteuernde Einkommen Deines Haushalts unter 90.000 Euro pro Jahr liegt, bekommst Du den Kredit zinsvergünstigt. Die Bedingung ist: Um den Kredit nutzen zu können, musst Du eine Förderzusage des Bafa oder der KfW für die staatlichen Fördermittel haben. 

Den Ergänzungskredit beantragst Du beispielsweise über Deine Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler. Weitere Informationen zum Kredit findest Du in unserem Ratgeber zum Ergänzungskredit

Was ist der Kredit für die Komplettsanierung?

Wenn Du anstatt von Einzelmaßnahmen lieber eine Komplettsanierung zu einem Effizienzhaus vornehmen möchtest, kannst Du Dir dafür einen zinsgünstigen Kredit über die KfW sichern. 

Die Komplettsanierung muss am Ende mindestens zur Energieeffizienzhausklasse 85 führen. Das bedeutet, dass Dein Haus im Vergleich mit einem Referenzhaus nur noch 85 Prozent der Energie benötigt. Wenn Dein Haus denkmalgeschützt ist, reicht es, wenn Du die Klasse Effizienzhaus Denkmal erreichst.

Die Förderhöhe und Förderbedingungen des Kredits liest Du in unserem Ratgeber zum Kreditprogramm KfW 261.

Wie helfen Dir regionale Förderungen?

Viele Bundesländer, Kommunen und Städte bieten noch eigene Förderprogramme an. Der Vorteil: Diese Programme kannst Du in der Regel mit der Zuschussförderung des Bundes kombinieren und Dir so mehr Zuschuss sichern. Wir haben Dir hier zwei Beispiele für solche regionalen Förderungen aufgelistet:

Das Land Hamburg unterstützt Dich bei der Sanierung über das Programm Wärmeschutz im Gebäudebestand mit einer Zuschussförderung. Gefördert werden dabei Maßnahmen wie Wärmedämmung und Fenstertausch. Wenn Du dabei nachhaltige Dämmstoffe nutzt, wird das noch einmal extra gefördert. Diese Voraussetzungen musst Du erfüllen:

  • Du stellst den Antrag als Grundeigentümer oder WEG,
  • die Baugenehmigung des Hauses liegt mindestens 20 Jahre zurück,
  • Dein Haus befindet sich im Land Hamburg und
  • die technischen Mindestanforderungen an die Maßnahmen werden eingehalten.

Für eine Fassadendämmung kannst Du so bis zu 42,10 Euro pro Quadratmeter Fläche als Zuschuss erhalten, mit einem nachhaltigen Dämmstoff sind es nochmal bis zu 18 Euro pro Quadratmeter mehr. Für Fenster erhältst Du bis zu 163 Euro pro Quadratmeter. Aber auch die Dämmung des Daches, des Dachbodens oder der Innenwände wird gefördert. Je mehr Maßnahmen Du zeitgleich ausführst, desto höher werden die Zuschüsse: 20 Prozent mehr bei drei Maßnahmen und 30 Prozent mehr bei vier Maßnahmen.

In Stuttgart kannst Du beispielsweise Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen oder auch eine Komplettsanierung bekommen. Folgende Anforderungen gelten dabei:

  • Dein Haus muss vor mindestens 15 Jahren bezugsfertig gewesen sein und es muss im Stadtgebiet Stuttgarts liegen.
  • Es muss noch mindestens 30 Jahre für Wohnzwecke genutzt werden.
  • Du musst eine Beratung durch das Energieberatungszentrum Stuttgart in Anspruch nehmen.

Für die Dämmung von Fassaden kannst Du beispielsweise einen Zuschuss von bis zu 40 Euro pro Quadratmeter Bauteilfläche bekommen, für ein Fenster sogar bis zu 100 Euro pro Quadratmeter Baufläche.

Achtung: Auch bei regionalen Förderprogrammen musst Du häufig den Antrag stellen, bevor Du den Auftrag an ein Handwerksunternehmen vergibst. Prüfe Deine Optionen daher rechtzeitig.

Weitere regionale Förderprogramme findest Du in der Förderdatenbank des Bundes oder in unserem Ratgeber zur Förderung der energetischen Sanierung.

Wer nur auf Bafa und KfW schaut, lässt oft Geld liegen. Auch Länder und Kommunen können die Sanierung zusätzlich fördern.

Was bringt die steuerliche Abschreibung?

Eine dritte Möglichkeit, Geld zu sparen, ist die steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Hier kannst Du bis zu 200.000 Euro an Kosten geltend machen und davon 20 Prozent abschreiben lassen. Die Abschreibung erfolgt über drei Jahre verteilt und das sanierte Wohnhaus muss nicht einmal in Deutschland stehen. Wichtig ist, dass es im europäischen Wirtschaftsraum steht – Du könntest also auch Dein Ferienhaus in Frankreich sanieren, sofern Du es nicht vermietest.

Der Vorteil bei der steuerlichen Abschreibung: Du musst sie nicht vor Vorhabenbeginn beantragen wie die anderen Förderungen. Das heißt: Wenn Du Zuschüsse nicht rechtzeitig beantragt hast, kannst Du immer noch die Abschreibung Deiner Kosten in Anspruch nehmen. Außerdem bist Du nicht verpflichtet, einen Energieeffizienz-Experten einzubinden. Besonders bei kleineren Maßnahmen, für die ein Experte nicht unbedingt erforderlich ist, spart das Kosten.

Die Sanierungsarbeiten müssen zwingend von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und sie müssen im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 1. Januar 2030 beginnen und abgeschlossen werden.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

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