Sanieren: Zuschüsse oder von der Steuer absetzen?
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Inhalt
Die Heizungsförderung wurde zum 21. Juli 2026 umgestellt. Seitdem gelten neue Förderbedingungen. Du bekommst den Zuschuss, wenn Du in einem bestehenden Wohngebäude eine klimafreundliche Heizung einbauen lässt. Du kannst den Zuschuss sowohl für eine selbstgenutzte als auch für eine vermietete Immobilie beantragen.
Voraussetzung ist, dass Dir das Gebäude oder eine Wohnung darin gehört. Förderberechtigt sind damit unter anderem Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.
Nicht gefördert werden Heizungen im Neubau.
Die Förderanträge stellst Du bei der staatlichen Förderbank KfW im Förderprogramm 458. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen. Für Unternehmen, Kommunen und andere Antragstellende gibt es eigene KfW-Programme.
Quelle: KfW, Finanztip-Darstellung (Stand: Juli 2026)
Zuschüsse bekommst Du, wenn Du eine der folgenden Heizungsarten einbauen lässt:
Nicht gefördert werden Stromdirektheizungen wie Nachtspeicheröfen oder Infrarotheizungen.
Dass Du nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz wieder leichter eine Öl- oder Gasheizung einbauen darfst, ändert nichts an der Förderung: Neue fossile Heizungen werden weiterhin nicht bezuschusst. Dazu zählen insbesondere reine Gas- und Ölheizungen.
Ja, auch Vermieterinnen und Vermieter können die Grundförderung für eine neue klimafreundliche Heizung bekommen. Der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus sind dagegen selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern vorbehalten.
Das bedeutet: Wohnst Du selbst im geförderten Haus oder in der geförderten Wohnung, kannst Du je nach Einkommen und alter Heizung zusätzliche Boni erhalten. Vermietest Du die Immobilie vollständig, bleibt es grundsätzlich bei der Grundförderung.
Sanieren: Zuschüsse oder von der Steuer absetzen?
Expertengespräch am 22.09.2026
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Für eine klimafreundliche Heizung bekommst Du ab 21. Juli 2026 je nach Einkommen und persönlicher Situation zwischen 30 und 80 Prozent Zuschuss. Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW zunächst höchstens 28.000 Euro an förderfähigen Kosten.
Die Förderung setzt sich aus der Grundförderung und möglichen Bonusförderungen zusammen. Welche Boni Du erhältst, hängt unter anderem davon ab, ob Du selbst im Gebäude wohnst, wie hoch Dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen ist und welche Heizung Du ersetzt.
Für die erste Wohneinheit, also zum Beispiel im Einfamilienhaus, kannst Du bis zu 28.000 Euro an förderfähigen Kosten ansetzen.
Die Obergrenze für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 1. Februar 2027 schrittweise. Zu diesem Datum wird sie um 750 Euro gesenkt. Danach wird sie jeweils zum 1. Februar und 1. August um weitere 750 Euro reduziert.
Für Dich heißt das: Wenn Du mit dem Heizungstausch wartest, kann sich nicht nur der Förderprozentsatz verändern, sondern auch der Betrag, auf den die Förderung berechnet wird. Das kann die endgültige Fördersumme deutlich senken.
Im Mehrfamilienhaus kommt die Höhe der möglichen Förderung auf die Anzahl der Wohneinheiten an. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils 15.000 Euro hinzu. Ab der siebten Wohneinheit erhöht sich die Grenze je weiterer Wohnung nur noch um 8.000 Euro.
Das bedeutet zum Beispiel: Bei einem Zweifamilienhaus sind insgesamt 43.000 Euro förderfähig, also 28.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit. Bei einem Sechsfamilienhaus liegen die förderfähigen Kosten entsprechend bei 103.000 Euro.
Wichtig: Die förderfähigen Kosten sind nicht die maximale Fördersumme. Wie viel Zuschuss Du am Ende bekommst, hängt zusätzlich von der Grundförderung und den möglichen Boni ab.
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Du bekommst sie unabhängig davon, ob Du das Gebäude selbst bewohnst oder vermietest.
Gefördert werden:
Für Wärmepumpen gilt zunächst ebenfalls weiterhin die Grundförderung von 30 Prozent. Das soll sich aber ab Januar 2027 ändern. Dann gelten für Wärmepumpen, die außerhalb Europas hergestellt wurden, geringere Förderungssätze. Mehr dazu liest du im Kapitel Was ändert sich 2027 bei der Förderung.
Zusätzlich zur Grundförderung kannst Du als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer zwei Boni erhalten:
Die Boni kannst Du miteinander kombinieren. Für die meisten Haushalte liegt die Förderobergrenze bei 70 Prozent. Haushalte in der niedrigsten Einkommensstufe können bis zu 80 Prozent bekommen.
Der bisherige Effizienzbonus von fünf Prozent für bestimmte Wärmepumpen entfällt seit dem 21. Juli 2026. Auch den zusätzlichen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro für besonders emissionsarme Biomasseheizungen gibt es nicht mehr.
Den Einkommensbonus bekommst Du nur, wenn Du selbst in der geförderten Wohnung oder im geförderten Haus wohnst. Seine Höhe richtet sich nach Deinem zu versteuernden Haushaltseinkommen.
| zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
| bis 30.000 Euro | 40 Prozent |
| über 30.000 bis 40.000 Euro | 30 Prozent |
| über 40.000 bis 50.000 Euro | 10 Prozent |
| über 50.000 Euro | kein Bonus |
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand: Juli 2026)
Das zu versteuernde Einkommen findest Du in Deinem Einkommensteuerbescheid. Es ist nicht mit Deinem Bruttoeinkommen gleichzusetzen. Alles, was Du dazu wissen musst, liest Du in unserem Ratgeber zum zu versteuernden Einkommen.
Für den Einkommensbonus zählt nicht Dein Einkommen aus dem Antragsjahr. Die KfW bildet den Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr davor. Stellst Du den Antrag 2026, zählen also Deine Einkommen aus 2023 und 2024.
Achtung: Schau beim Einkommensbonus auf das „zu versteuernde Einkommen“ im Teil Deines Steuerbescheids, in dem die Einkommensteuer berechnet wird. Werte zum „zu versteuernden Einkommen“ bei Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag zählen für die KfW nicht. Der Grund für abweichende Zahlen sind Kinder: Das Finanzamt rechnet, ob Du mit Kindergeld oder mit Kinderfreibeträgen besser fährst. Für die Einkommensteuer wirkt der Kinderfreibetrag nur, wenn er Dir mehr Vorteil bringt als das Kindergeld. In anderen Rechenteilen des Bescheids können Kinderfreibeträge trotzdem anders einfließen. Entscheidend für den Bonus bleibt aber nur der Wert zur Berechnung der Einkommenssteuer.
Lebt bei der Antragstellung mindestens ein minderjähriges Kind in Deinem Haushalt, für das eine Kindergeldberechtigung vorliegt, zieht die KfW einmalig 10.000 Euro von dem für die Förderung relevanten Einkommen ab. Dadurch kannst Du in eine höhere Bonusstufe rutschen.
Der Zuschlag gilt nur einmal pro Haushalt. Es spielt daher keine Rolle, ob ein oder mehrere minderjährige Kinder bei Dir wohnen.
Beispiel: Dein Haushalt hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 45.000 Euro. Ohne minderjähriges Kind bekommst Du zehn Prozent Einkommensbonus. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden für die Förderung nur 35.000 Euro angesetzt. Damit steigt Dein Einkommensbonus auf 30 Prozent.
Den Klimageschwindigkeitsbonus bekommst Du, wenn Du selbst im Gebäude wohnst und eine fossile alte Heizung durch eine förderfähige, klimafreundliche Anlage ersetzt.
Er gilt für den Austausch von:
Ab 21. Juli 2026 beträgt der Bonus zunächst 16 Prozent. Danach sinkt er halbjährlich:
| Antrag ab | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|
| 21. Juli 2026 | 16 Prozent |
| 1. Februar 2027 | 12 Prozent |
| 1. August 2027 | 8 Prozent |
| 1. Februar 2028 | 4 Prozent |
| 1. August 2028 | entfällt |
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand: Juli 2026)
Heizt Du mit Biomasse, also zum Beispiel mit einer Pelletheizung, gelten zusätzliche Voraussetzungen. Den Klimageschwindigkeitsbonus bekommst Du nur, wenn Du die Anlage mit Solarthermie, einer Photovoltaikanlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombinierst.
Für die erste Wohneinheit, also zum Beispiel Einfamilienhäuser, werden ab 21. Juli 2026 höchstens 28.000 Euro berücksichtigt. Daraus ergeben sich zunächst diese maximalen Zuschüsse:
| Situation | möglicher Fördersatz ab 21. Juli 2026 | maximaler Zuschuss |
|---|---|---|
| vermietende Eigentümer | 30 Prozent | 8.400 Euro |
| selbstnutzende Eigentümer ohne Boni | 30 Prozent | 8.400 Euro |
| selbstnutzende Eigentümer mit Klimageschwindigkeitsbonus | 46 Prozent | 12.880 Euro |
| selbstnutzende Eigentümer mit 10 Prozent Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus | 56 Prozent | 15.680 Euro |
| selbstnutzende Eigentümer mit 30 Prozent Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus | 70 Prozent | 19.600 Euro |
| selbstnutzende Eigentümer mit 40 Prozent Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus | 80 Prozent | 22.400 Euro |
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand: Juli 2026)
Wichtig: Diesen Höchstbetrag bekommst Du nur, wenn Deine tatsächlichen förderfähigen Kosten mindestens 28.000 Euro betragen.
Beispiel: Deine neue Heizung kostet einschließlich Einbau 22.000 Euro. Du erhältst 30 Prozent Grundförderung, 40 Prozent Einkommensbonus und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus. Wegen der Förderobergrenze bekommst Du höchstens 80 Prozent. Dein Zuschuss beträgt damit bis zu 17.600 Euro.
Die maximale Förderung sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate. Dann werden sowohl die Kostenobergrenze für die erste Wohneinheit als auch der Klimageschwindigkeitsbonus abgesenkt.
Die Grafik zeigt die maximal mögliche Förderung für die erste Wohneinheit. Sie gilt nur, wenn Deine förderfähigen Kosten mindestens so hoch sind wie die jeweilige Kostenobergrenze und Du alle für Deine Einkommensgruppe möglichen Boni bekommst.
Im Mehrfamilienhaus kommt die Höhe der möglichen Förderung auf die Anzahl der Wohneinheiten an. Für die erste Wohneinheit kannst Du ab dem 21. Juli 2026 bis zu 28.000 Euro an förderfähigen Kosten ansetzen. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen jeweils 15.000 Euro hinzu. Ab der siebten Wohneinheit erhöht sich die Grenze je weiterer Wohnung nur noch um 8.000 Euro.
Das bedeutet zum Beispiel: Bei einem Zweifamilienhaus sind insgesamt 43.000 Euro förderfähig, also 28.000 Euro für die erste und 15.000 Euro für die zweite Wohneinheit. Bei einem Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten liegen die förderfähigen Kosten entsprechend bei 103.000 Euro.
Wichtig: Die förderfähigen Kosten sind nicht die maximale Fördersumme. Wie viel Zuschuss Du am Ende bekommst, hängt zusätzlich von der Grundförderung und den möglichen Boni ab.
Ab 2027 kommen voraussichtlich weitere Änderungen bei der Heizungsförderung hinzu. Sie betreffen vor allem Wärmepumpen und den Austausch bereits erneuerbarer Heizungen.
Im ersten Quartal 2027 soll ein neuer Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen kommen. Die Idee dahinter ist, Produktion und Wertschöpfung in Europa zu stärken. Gleichzeitig soll die Grundförderung für Wärmepumpen, die außerhalb Europas gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, auf 15 Prozent sinken.
Für Wärmepumpen mit Europa-Bezug soll es dann einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozent geben. In Summe bliebe es damit bei 30 Prozent Grundförderung plus Bonus. Die genauen Kriterien sollen später noch festgelegt werden.
Auch der Ersatz einer bereits mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizung wie einer Wärmepumpe soll ab dem ersten Quartal 2027 weniger gefördert werden. Geplant ist:
Damit Du den Zuschuss bekommst, musst Du zuerst einen Antrag im KfW-Programm 458 stellen. Über das Online-Portal Meine KfW stellst Du den Antrag auf die Förderung.
Wichtig: Ohne vorherigen Vertrag mit einer Fachfirma kannst Du keinen Antrag einreichen.
Für die Antragstellung benötigst Du:
Schritt 1: Lass die neue Heizung planen und hol Angebote ein
Wende Dich an erfahrene Heizungsfachfirmen oder an Energieberater, die sich Haus und Heizung als Gesamtbild anschauen. Wenn Du weißt, welche Art der Heizung Du nutzen möchtest, hol am besten mehrere Angebote ein, um Preise und Leistungen vergleichen zu können.
Wichtig: Eine neue Heizung sollte gut geplant sein und auch zu Deinem Haus passen. Denn Du triffst damit eine Entscheidung für die nächsten 15 bis 20 Jahre.
Schritt 2: Schließ einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Fachfirma ab
Sobald Du Dich für ein Angebot entschieden hast, musst Du einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung mit der Fachfirma abschließen. Das ist Voraussetzung für den Förderantrag.
Diese Bedingung sagt aus, dass der Vertrag über die Installation für die neue Heizung nur in Kraft tritt, wenn Du auch die Förderung bewilligt bekommen hast.
In dem Vertrag muss neben der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung auch das voraussichtliche Datum des Einbaus der neuen Heizung enthalten sein. Das Datum muss innerhalb der nächsten 36 Monate liegen.
Aufschiebende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Auflösende Bedingung: Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand: Dezember 2025)
Schritt 3: Erhalte die Bestätigung zum Antrag
Damit Du den Antrag stellen kannst, bekommst Du von der Fachfirma oder Deinem Energieberater eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Sie enthält alle notwendigen Angaben zu Deiner neuen Heizung, die die KfW braucht.
Diese BzA hat eine ID-Nummer, die Du im Antrag angeben musst. Aus der ID können alle notwendigen Daten gelesen werden, sodass Du keine komplizierten Angaben mehr machen musst.
Schritt 4: Stell den Antrag im KfW-Portal
Registriere Dich im KfW-Portal mit einem Benutzernamen und Deiner E-Mail-Adresse und starte dann den Antrag. Wenn der Andrang im Portal gerade hoch ist, kann es sein, dass Du in einem virtuellen Warteraum landest.
Wenn Du den Antrag startest, musst Du bestätigen, dass Du keine falschen Angaben machst und in den nächsten Schritten Deinen Liefer- und Leistungsvertrag hochladen und die BzA-ID eingeben.
Qualifizierst Du Dich für den Einkommensbonus, musst Du das im nächsten Schritt bestätigen. Im Folgenden gibst Du noch Deine persönlichen Daten ein und kannst anschließend noch einmal alle Angaben kontrollieren, bevor Du den Antrag absendest.
Im Portal wird Dir bereits der voraussichtliche Zuschussbetrag anhand Deiner Angaben angezeigt. Der Antrag selbst wird ebenfalls innerhalb kürzester Zeit genehmigt. Oft vergehen nur wenige Minuten, bis Du im Portal bereits die Genehmigung einsehen kannst.
Schritt 5: Lass die neue Heizung einbauen
Jetzt, nachdem Du die Zusage erhalten hast, kannst Du die neue Heizung einbauen lassen. Dafür hast Du insgesamt 36 Monate Zeit. Sind die Arbeiten fertig, bekommst Du von der Fachfirma oder Deinem Energieberater eine Bestätigung nach Durchführung (BnD). Darin wird bestätigt, dass die Heizung wie geplant eingebaut wurde und alle Förderkriterien erfüllt.
Achtung: Wenn Du die Heizung bezahlst, darf das nicht bar passieren. Beantragst Du die Auszahlung, musst Du die Rechnung vorlegen können.
Jetzt musst Du nur noch die Auszahlung beantragen.
Nachdem die Heizung eingebaut und bezahlt ist, lädst Du alle Nachweise wieder im Portal „Meine KfW“ hoch.
Zuerst musst Du Dich als Zuschussempfänger oder -empfängerin identifizieren. Das funktioniert über Video-Identifizierung, den Schufa-Identitäts-Check oder das Postident-Verfahren. Anschließend kannst Du die notwendigen Unterlagen und Nachweise hochladen.
Es gibt Unterlagen, die müssen alle Antragstellenden einreichen, andere sind nur notwendig, wenn Du bestimmte Boni beantragt hast.
Das sind die Unterlagen, die Du je nach Situation brauchst:
Grundsätzlich:
Für den Klimageschwindigkeitsbonus:
Für den Einkommensbonus:
Bei den Rechnungen für den Heizungstausch musst Du darauf achten, dass die Adresse des Hauses aufgeführt wird, in dem die Heizung eingebaut wurde. Außerdem muss die Rechnung auf Deutsch und in Euro ausgestellt sein und nicht bar bezahlt worden sein. Auch die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Fachunternehmens muss darauf vermerkt sein.
Die Meldebestätigung und den Grundbuchauszug brauchst Du für den Klimageschwindigkeitsbonus und den Einkommensbonus, da diese nur von selbstnutzenden Eigentümern beantragt werden können. Für den Einkommensbonus müssen diese beiden Unterlagen außerdem für alle dort gemeldeten Eigentümer und alle dort gemeldeten Ehe- und Lebenspartner und -partnerinnen der Eigentümer eingereicht werden.
Die Einkommenssteuerbescheide, die Du für den Einkommensbonus benötigst, müssen vom zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung sein. Wenn Du den Antrag also 2025 gestellt hast, sind die Bescheide aus den Jahren 2023 und 2022 relevant. Achtung: Es werden keine anderen Dokumente wie Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbescheide akzeptiert. Hast Du in den Vorjahren keine Einkommenssteuererklärung gemacht, kannst Du das noch rückwirkend tun – für vier Jahre nämlich. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zur Einkommenssteuerklärung.
Für die Einreichung der Nachweise musst Du Fristen beachten: Sechs Monate nach der letzten Rechnung musst Du die Nachweise hochgeladen haben, spätestens aber sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.
Sind alle Nachweise eingereicht, folgt die Prüfung der Unterlagen. Wenn es keine Rückfragen gibt, wird Dir nach der Überprüfung der Zuschuss für Deine Heizung auf Dein Bankkonto ausgezahlt.
Hast Du Deinen Förderantrag bis zum 21. Juli 2026 eingereicht, dann gelten für Dich noch die alten Förderbedingungen:
Damit waren für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer bis zu 70 Prozent Förderung möglich.
Der Effizienzbonus war ein Zusatzbonus von fünf Prozent für besonders effiziente Wärmepumpen. Er galt nach den alten Regeln vor allem für Erdwärmepumpen und Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.
Der Emissionsminderungszuschlag war ein fester Zusatzbetrag von 2.500 Euro für besonders emissionsarme Biomasseheizungen, zum Beispiel Pelletheizungen mit sehr niedrigen Feinstaubwerten.
Auch Anträgen, die noch in Prüfung sind, soll nach den bisherigen Bedingungen zugesagt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte Bestätigung zum Antrag (BzA) vorlag und die jeweils geltenden Förderbedingungen eingehalten wurden.
Von Deiner Heizungsfirma oder einem Energieberater erhältst Du eine Bestätigung zum Antrag (BzA). Diese bescheinigt, dass die neue Heizung förderfähig ist. Wenn Du bereits eine BzA hast, sie aber während der Umstellungsphase nicht für einen Antrag genutzt hast, kannst Du sie ab dem 21. Juli 2026 grundsätzlich für einen Antrag nach den neuen Bedingungen verwenden. Die alte BzA verfällt also nicht automatisch, sondern wird in die neue Förderlogik überführt.
Wenn Du Deine Heizung noch nicht tauschen willst, kannst Du viele Optimierungsmaßnahmen mit 20 Prozent Zuschuss fördern lassen. Maximal gibt es 60.000 Euro pro Wohnung und Kalenderjahr.
Durch eine Heizungsoptimierung kannst Du ihre Effizienz steigern und benötigst so weniger Brennstoff. Das schont Deinen Geldbeutel und die Investitionen spielen sich innerhalb weniger Jahre von selbst wieder ein.
Die Förderung kannst Du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) beantragen. Sie läuft im Programm „Einzelmaßnahmen“ der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG).
Du kannst Dir alle Maßnahmen fördern lassen, die auf der Liste der förderfähigen Kosten des Bafa stehen.
Dazu gehören:
Gefördert werden die Kosten für Material, Handwerks- oder Ingenieurarbeiten sowie die Mehrwertsteuer darauf.
Die Förderung stellt gewisse Voraussetzungen an die Mindestinvestitionssumme, Deine Heizungsanlage und Dein Haus.
Folgende Regeln gelten:
Um einen Zuschuss zu erhalten, musst Du in jedem Fall einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Ist dies nicht möglich, ist ein normgerechter Heizungscheck vorzunehmen.
Über dieses Programm kannst Du Dir übrigens auch einzelne Sanierungsmaßnahmen fördern lassen, um Den Energiebedarf Deines Hauses zu senken. Möchtest Du das Dach oder die Fassade dämmen oder die Fenster tauschen, kannst Du das Programm nutzen. Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zu Bafa Einzelmaßnahmen.
Die Optimierung Deiner Heizungsanlage kann ein großer Hebel für Ihre Effizienz sein. Und je effizienter sie arbeitet, desto mehr Brennstoff und Geld sparst Du. Häufig wurden früher Heizungsanlagen eingebaut, ohne dass die wirklich auf das Haus angepasst wurden. Sie funktionieren zwar, aber nicht so gut, wie sie könnten.
Hier sind zwei beispielhafte Maßnahmen für eine Optimierung:
Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass sich die Wärme in Deinem Haus gleichmäßiger verteilt. Das kann nötig sein, wenn Du Dein Heizverhalten geändert hast – beispielsweise einzelne Räume weniger beheizt, weil ein Kind ausgezogen ist oder nachdem Du neue Fenster eingebaut hast. Die Folge: Dein Kessel heizt viel stärker als nötig. Was Dir ein hydraulischer Abgleich bringt und was er kostet, liest Du auch in unserem Ratgeber zum hydraulischen Abgleich.
Eine ältere Umwälzpumpe gehört in der Regel zu den Stromfressern im Haus. 400 bis 600 Kilowattstunden benötigt sie im Jahr. Eine hocheffiziente Pumpe verbraucht 80 Prozent weniger – also nur noch 80 bis 120 Kilowattstunden. Die Kosten von 400 Euro für die neue Pumpe hast Du nach vier bis fünf Jahren wieder drin. Mit der Förderung rechnet sich die Investition unseren Berechnungen zufolge schon nach drei Jahren.
Für den Heizungstausch gibt es neben der Zuschussförderung noch weitere Fördermöglichkeiten, etwa den Ergänzungskredit, die steuerliche Abschreibung oder regionale Förderprogramme. Manche von ihnen kannst Du mit der Heizungsförderung kombinieren, andere nicht. Grundsätzlich solltest Du immer prüfen, welche Fördermittel für Dein Vorhaben sinnvoll sind.
Quelle: Finanztip-Darstellung (Stand: Dezember 2025)
Wenn Dir das Geld für die Investition in eine neue Heizung oder eine andere energetische Sanierungsmaßnahme zunächst fehlt, kannst Du einen zinsgünstigen Ergänzungskredit aufnehmen. Wie die Heizungsförderung wird er auch bei der KfW beantragt, nämlich im KfW-Programm 358.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Voraussetzung ist, dass Du eine Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW oder einen Zuwendungsbescheid für Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung vom Bafa erhalten hast.
Mehr Informationen zu dieser Finanzierungsmöglichkeit findest Du in unserem Ratgeber zum Ergänzungskredit.
Wenn Du nicht nur die Heizung, sondern Dein gesamtes Haus energetisch sanieren willst, kann das Programm 261 der KfW attraktiver sein als einzelne Zuschüsse.
Das bekommst Du:
Nicht gefördert werden Öl-, Gas- oder Stromspeicherheizungen.
Die aktuellen Konditionen und alles, was Du zu diesem Kredit wissen musst, liest Du in unserem Ratgeber zu KfW 261.
Statt Förderung kannst Du einen Teil der Kosten steuerlich absetzen: bis zu 20 Prozent über drei Jahre verteilt.
Wichtig:
Wie viel Kosten Du absetzen kannst und was Du dabei beachten musst, findest Du in unserem Ratgeber zu Steuererleichterungen bei energetischer Sanierung.
Kommunale Fördermittel kannst Du in der Regel mit staatlichen Fördergeldern kombinieren und so mehr Zuschuss erhalten. Das Gute: Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Fördergelder für unterschiedlichste Maßnahmen. Auch der Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung wird oft gefördert.
Um zu prüfen, ob es in Deinem Bundesland oder Deiner Kommune gesonderte Förderprogramme gibt, kannst Du den Fördermittelcheck des gemeinnützigen Beratungsportals co2online nutzen.
Suchst Du speziell nach Zuschüssen für eine Wärmepumpe, kannst Du auch in unserem Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung vorbeischauen.
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Es gibt vier gute Gründe, Deine Öl- und Gasheizung zu ersetzen:
Möchtest Du eine alte Gas- oder Ölheizungen austauschen, gibt es mehrere klimafreundliche Optionen, die Du wählen kannst:
Beratungsmöglichkeiten findest Du beispielsweise bei den Verbraucherzentralen, Online-Agenturen oder Energieberatern. Eine Beratung hilft Dir, Fehlentscheidungen zu vermeiden und passende Förderchancen zu nutzen. Denn bei der Wahl der passenden Heizung tauchen schnell viele Fragen auf: Was ist technisch möglich? Welche Förderung passt zu Dir? Und mit welcher Lösung sparst Du langfristig Geld?
Ein erstes Beratungsgespräch ist über die Energieberatung der Verbraucherzentralen möglich – vor Ort oder am Telefon und jeweils kostenfrei. Dort erfährst Du, welche Heiz- und Fördermöglichkeiten für Dich sinnvoll sind. Außerdem kommen die Experten der Energieberatung auf Wunsch zu Dir nach Hause. Dieser Detail-Check kostet 40 Euro, für Einkommensschwache ist er kostenfrei.
Einen sehr umfangreichen, dafür aber kostenaufwendigen Dienst bieten Dir Energieeffizienz-Experten (EEE), das sind speziell zertifizierte Energieberater. Um einen solchen zu finden, kannst Du das Portal der deutschen Energieagentur (Dena) nutzen. Auch für die Energieberatung gibt es Fördermittel beim Bafa. Der Energieberater inspiziert dabei nicht nur Deine Heizung, sondern das gesamte Haus und macht Vorschläge zur energetischen Sanierung des Gebäudes. Wenn Du Dir hierbei einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, bekommst Du in vielen Fällen noch eine Extra-Förderung von fünf Prozent.
Lies mehr dazu in unserem Ratgeber zur Energieberatung.
Einen Überblick über die Alternativen zu Deiner bestehenden Heizung liefert Dir das Online-Tool Wärmekompass der Agentur für erneuerbare Energien. Über den Rechner erhältst Du auch eine Angabe, mit welchen Investitionskosten Du je nach Heiztechnik rechnen kannst.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
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Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

