
Das Wichtigste in Kürze
- Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz soll das bisherige Heizungsgesetz ersetzen und wieder mehr Heizungsarten erlauben.
- Neue Gas- und Ölheizungen sollen weiter möglich sein, müssten aber schrittweise mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden. Das kann für Dich zum Kostenrisiko werden.
- Wärmepumpen, Fernwärme und Hybridheizungen gelten weiterhin als wichtige klimafreundliche Heizlösungen.
So gehst Du vor
- Lass Dich vor dem Heizungskauf von einer Fachfirma beraten und achte nicht nur auf den Kaufpreis, sondern auch auf langfristige Heizkosten.
- Achte als Vermieter oder Mieter auf die korrekte Aufteilung der Heizkosten bei neuen Gas- oder Ölheizungen.
- Nutze Förderungen der KfW: Für klimafreundliche Heizungen sind aktuell bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos
Viele Hausbesitzer sind verunsichert: Darfst Du künftig wieder problemlos eine Gasheizung einbauen oder wird Heizen mit fossilen Brennstoffen langfristig zur Kostenfalle? Mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz soll sich beim Heizungstausch vieles ändern. Vom möglichen Ende der 65-Prozent-Regel bis hin zu neuen Vorgaben für Gas- und Ölheizungen. Gleichzeitig bleiben viele Fragen offen: Welche Heizungen lohnen sich künftig noch? Welche Risiken bringen steigende CO2-Kosten, Biobrennstoffe und unsichere Gasnetze mit sich? In diesem Ratgeber zeigen wir Dir, welche Änderungen geplant sind, welche Regeln derzeit gelten und worauf Du bei der Wahl Deiner neuen Heizung achten solltest.
Was ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll künftig regeln, wie Gebäude beheizt werden dürfen, und würde das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzen.
Es legt fest, welche Heizungen erlaubt sind, welche Anforderungen gelten und wie Gebäude langfristig klimafreundlicher werden sollen. Das Gesetz soll nach den Plänen der Bundesregierung zum 1. Juli 2026 in Kraft treten, ist aber noch nicht beschlossen.
Was soll sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ändern?
Im Gebäudemodernisierungsgesetz soll es weniger feste Vorgaben geben, welche Heizung Du künftig einbauen darfst. Die bisher zentrale Regel, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen müssen, soll entfallen.
Stattdessen setzt das neue Gesetz stärker auf Technologieoffenheit. Das bedeutet: Du könntest beim Heizungstausch wieder zwischen vielen verschiedenen Systemen wählen. Dazu gehören zum Beispiel Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, aber auch Gas- oder Ölheizung.
Neue Gas- und Ölheizungen wären aber nicht ohne Bedingungen möglich: Über eine Grüngasquote und eine Biotreppe sollen neue fossile Heizungsanlagen, die mit Erdgas oder Heizöl heizen, nach und nach umweltfreundlicher werden.
Was bedeutet die Biotreppe für neue Öl- und Gasheizungen?
Wenn Du Dich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidest, sollst Du sie ab 2029 schrittweise mit mehr klimafreundlichen Brennstoffen betreiben müssen. Dazu zählen zum Beispiel Biomethan, synthetische Gase oder Bio-Heizöl.
Die sogenannte Biotreppe legt fest, wie hoch dieser Anteil sein soll:
- ab 2029: mindestens 10 Prozent
- ab 2030: mindestens 15 Prozent
- ab 2035: mindestens 30 Prozent
- ab 2040: mindestens 60 Prozent
Eine fossile Heizung kann in der Anschaffung zwar günstig sein, die laufenden Kosten können aber mit der Zeit deutlich steigen, da Biobrennstoffe teurer sind.
Was ist die geplante Grüngas- und Grünölquote?
Anbieter von Erdgas und Heizöl sollen ab 2028 verpflichtet werden, ihren Produkten einen kleinen Anteil klimafreundlicher Brennstoffe beizumischen. Diese sogenannte Grüngas- oder Grünölquote soll zunächst bei bis zu einem Prozent starten und danach schrittweise steigen.
So sollen fossile Brennstoffe auch unabhängig von Deiner Heizung schrittweise klimafreundlicher werden. Die Kosten dafür werden voraussichtlich über die Energiepreise an Dich weitergegeben. Gleichzeitig soll die Quote helfen, einen Markt für klimafreundliche Brennstoffe aufzubauen.
Für Dich heißt das: Selbst wenn Du nichts an Deiner Heizung änderst, kann Heizen mit Gas oder Öl in Zukunft klimafreundlicher, aber auch teurer werden.
Welche Rollen spielen Hybridheizungen im Gebäudemodernisierungsgesetz?
Hybridheizungen sollen eine größere Bedeutung als zuvor bekommen. Denn mit ihnen könntest Du die neuen Vorgaben teilweise umgehen oder hinauszögern.
Würdest Du nämlich eine fossile Heizung zum Beispiel mit einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage kombinieren, müsstest Du unter bestimmten Bedingungen die Biotreppe zeitweise nicht erfüllen.
Wenn der klimafreundliche Anteil hoch genug wäre, könnte die Pflicht sogar dauerhaft entfallen.
Für Dich bedeutet das: Eine Hybridheizung könnte eine Übergangslösung sein, wenn Dein Haus noch nicht vollständig für eine Wärmepumpe geeignet ist.
Mehr dazu liest Du im Kapitel zu Hybridheizungen.
Was bedeutet das für Dich als Hausbesitzer?
Du kannst künftig wieder einfacher eine Gas- oder Ölheizung einbauen, wenn das Gesetz wie geplant verabschiedet wird. Das heißt, Du bekommst mehr Freiheit bei der Wahl Deiner Heizung, trägst aber auch mehr Verantwortung für die Entscheidung.
Denn auch ohne feste Vorgaben bleiben Risiken bestehen: steigende CO2-Kosten, teurere klimafreundliche Brennstoffe oder unsichere Entwicklungen bei Gasnetzen.
Welche Heizung sich für Dich lohnt, hängt deshalb nicht nur davon ab, was erlaubt ist, sondern vor allem davon, wie sich Kosten und Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren entwickeln.
Gibt es ein endgültiges Aus für fossile Heizungen?
Nein, eine feste Deadline wie bisher gibt es nach dem Entwurf nicht mehr.
Im bisherigen Gesetz durften fossile Heizungen nur noch bis Ende 2044 betrieben werden. Diese Regel würde entfallen.
Stattdessen setzt der Gesetzentwurf darauf, dass fossile Heizungen durch steigende Anforderungen und Kosten nach und nach unattraktiver werden.
Für Dich würde das bedeuten: Du könntest Deine Heizung grundsätzlich länger nutzen, müsstest aber mit steigenden Betriebskosten rechnen.
Was gilt bis zum Inkrafttreten nach aktuellem Recht?
Bis das neue Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft tritt, gilt weiterhin das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Das bedeutet: Wenn Du jetzt eine neue Heizung einbauen willst oder musst, gelten noch die bisherigen Regeln und damit auch die Vorgaben zum Anteil erneuerbarer Energien und die bestehenden Übergangsfristen.
Welche Regeln gelten aktuell für neue Heizungen?
Wenn Du aktuell eine neue Heizung einbaust, muss sie in vielen Fällen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
Das betrifft vor allem Neubauten und bestehende Gebäude, sobald die kommunale Wärmeplanung greift. Erlaubt sind dann zum Beispiel Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasseheizungen oder bestimmte Hybridlösungen.
Nutze unsere Checkliste, um zu prüfen, welche Regeln aktuell noch für Dich beim Heizungstausch gelten.
Wann darfst Du nach aktuellem Recht eine Gas- oder Ölheizung einbauen?
Du darfst derzeit in vielen Fällen noch eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen, aber meist nur vorübergehend oder unter Auflagen.
Das gilt zum Beispiel:
- wenn Deine Kommune noch keine Wärmeplanung abgeschlossen hat
- wenn Du Dein Haus später an ein Wärmenetz anschließen willst
- wenn Deine Heizung kurzfristig ersetzt werden muss
In diesen Fällen musst Du die Heizung später teilweise mit klimafreundlichen Brennstoffen betreiben. Die Anteile steigen schrittweise an.
Das aktuelle Recht enthält also bereits eine Art Vorläufer der später geplanten Biotreppe.
Gibt es aktuell eine Pflicht zum Heizungstausch?
Eine generelle Pflicht, funktionierende Heizungen auszutauschen, gibt es derzeit nicht.
Es gibt aber Ausnahmen: Bestimmte alte Heizkessel müssen nach 30 Jahren ersetzt werden, wenn sie ineffizient arbeiten. Das betrifft sogenannte Konstanttemperaturkessel, auch Standardheizkessel genannt. Der Name leitet sich daraus ab, dass diese alte Heiztechnik nur konstant auf einer Temperatur heizen und nicht modulieren kann. Damit ist sie sehr ineffizient und ein Heizungstausch ohnehin ratsam.
Moderne Heizungen wie Brennwert- oder Niedertemperaturkessel dürfen dagegen weiter betrieben werden.
Welche Rolle spielt aktuell die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung entscheidet derzeit mit darüber, welche Regeln für Dich gelten. Dafür muss jede Kommune in Deutschland einen sogenannten kommunalen Wärmeplan erstellen. Das kannst du Dir als strategischen Fahrplan vorstellen, um bis 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.
Dafür kann die Kommune Gebiete für eine zukünftige Fernwärmeversorgung ausweisen oder festlegen, dass andere Gebiete dezentral versorgt werden sollen – also, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer dort selbst für ihre Heizungslösung verantwortlich sind.
Erst wenn Deine Kommune festlegt, wie die Wärmeversorgung künftig aussehen soll, greifen in vielen Fällen strengere Vorgaben für neue Heizungen. Bis dahin hast Du oft mehr Spielraum bei der Wahl Deiner Heizung.
Das soll sich mit dem neuen Gesetz ändern: Künftig soll die Wärmeplanung weniger direkten Einfluss auf Deine Heizungswahl haben.
Welche Heizung ist jetzt für Dich die richtige Wahl?
Es gibt nicht die eine, pauschale Antwort, welche Heizungsart die richtige ist. Vielmehr solltest Du Dir fachliche Hilfe an die Seite holen, sodass Dein Haus individuell betrachtet wird und ausgelotet wird, was wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wichtig: Denk nicht nur an die Installationskosten, sondern behalte auch die Folgekosten Deiner Entscheidung über die nächsten 15 bis 20 Jahre im Blick. Wer nämlich die Betriebskosten nicht bedenkt, zahlt über die Lebenszeit der Heizung schnell drauf und läuft in eine Kostenfalle.
Ist eine Gas- oder Ölheizung die beste Wahl?
Eine neue Gas- oder Ölheizung könnte kurzfristig günstiger sein, langfristig aber hohe Risiken mit sich bringen.
Zwar sollst Du nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz auch künftig wieder eine fossile Heizung einbauen dürfen. Gleichzeitig würden aber neue Pflichten und steigende Kosten eingeführt. Dazu gehören die Biotreppe, höhere CO2-Kosten und steigende Netzentgelte bei Erdgas.
Hinzu kommt: Wie teuer Biomethan, Bio-Heizöl oder Wasserstoff in Zukunft tatsächlich werden, ist heute kaum absehbar. Auch die Zukunft vieler Gasnetze gilt als unsicher. In einigen Regionen könnten Netze langfristig stillgelegt oder deutlich teurer werden, wenn immer weniger Haushalte angeschlossen bleiben.
Welche Kosten bei einer neuen Gasheizung in den nächsten 20 Jahren auf Dich zukommen können, hat Finanztip für Dich analysiert. Die Analyse und den Kostenvergleich von Gasheizung und Wärmepumpe findest Du in unserem Ratgeber Wärmepumpe Kosten.
Für wen eignet sich die Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe kannst Du als Solo-Heizung oder als Hybridheizung in Kombination mit einer Gasheizung einbauen. Die Wärmepumpe ist ein guter Allrounder, der in vielen Häusern funktioniert. Für die Effizienz ist es wichtig, wie hoch die Vorlauftemperatur Deiner Heizung ist – also wie heiß das Wasser in Deinen Heizkörpern ankommen muss, damit Deine Räume warm werden. Je niedriger sie ist, desto besser. Im Idealfall liegt sie bei weniger als 55 Grad.
Wärmepumpen sind in der Anschaffung teurer als eine neue Gasheizung, sie werden aber vielseitig gefördert. Wenn sie richtig geplant und eingebaut werden, sind sie im Betrieb dann oft günstiger als Gas- oder Ölheizungen.
Für wen ist Fernwärme oder Nahwärme eine Option?
Ein Fernwärmeanschluss könnte vor allem dann sinnvoll sein, wenn Dein Haus bereits in einem Fernwärmegebiet liegt oder ein Anschluss einfach möglich ist.
Besonders in Städten und dicht besiedelten Gebieten gilt Fernwärme als wichtige Heizlösung der Zukunft. Du brauchst keine eigene Heizungsanlage mehr im Haus, sondern erhältst die Wärme über ein Wärmenetz direkt vom Versorger. Dadurch sparst Du Platz für Heizkessel, Schornstein oder Brennstofflager und hast meist weniger Wartungsaufwand.
Allerdings gibt es auch Nachteile: Bei Fernwärme bist Du langfristig an einen Anbieter gebunden, weil es in jedem Netzgebiet meist nur einen Versorger gibt. Die Preise können sich regional stark unterscheiden und waren in den vergangenen Jahren teilweise deutlich gestiegen.
Wann ist eine Biomasseheizung sinnvoll?
Biomasseheizungen sind Heizungen, die mit Pellets oder Biogas betrieben werden. Das Heizen mit Pellets war in den vergangenen Jahren besonders günstig. Laut dem Heizspiegel hast Du 2024 mit Pellets sogar am günstigsten geheizt.
Möchtest Du hingegen Deine Gasheizung auf Biomasse, also Biogas, umstellen, kann das teuer werden: Ein hoher Anteil an Biogas bei der Gaslieferung ist bisher nicht so einfach zu bekommen. Auch Heizen mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff ist heute noch nicht möglich und auch für die Zukunft ist die Verfügbarkeit nicht gesichert. Wasserstoff soll hauptsächlich in der Industrie genutzt werden können. Ob er für Haushalte eine realistische und bezahlbare Option sein wird, ist noch offen.
Für wen eignet sich Solarthermie?
Die Solarthermie eignet sich hauptsächlich für Häuser, die sehr gut gedämmt sind. Ein durchschnittlich gedämmtes Haus kannst Du allein mit einer Solarthermieanlage in Deutschland nicht heizen. Dafür kann die Anlage aber die Warmwasserversorgung komplett übernehmen und eignet sich daher besonders gut in Kombination mit anderen Heizungen wie der Wärmepumpe oder einer Gasheizung.
Wann ist eine Hybridheizung sinnvoll?
Eine Hybridheizung ist vor allem dann sinnvoll, wenn Dein Haus noch nicht optimal für eine reine Wärmepumpe geeignet ist.
Das betrifft häufig ältere Gebäude mit höherem Wärmebedarf oder Häuser, die nicht saniert sind. In solchen Fällen könnte eine Hybridheizung den Umstieg auf erneuerbare Energien schrittweise ermöglichen. Die klimafreundliche Technik übernimmt dann einen Teil der Wärmeversorgung, während die bestehende Gas- oder Ölheizung nur noch bei hoher Heizlast unterstützt.
Auch wenn Du Deine bestehende Heizung noch nicht komplett austauschen möchtest, könnte eine Hybridlösung interessant sein. Das gilt zum Beispiel, wenn Deine Gasheizung noch relativ neu ist oder Du größere Sanierungen erst später planst.
Die Wärmepumpe als Hybridheizung im GModG
Eine Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung könnte Dir helfen, die Anforderungen der Biotreppe zu umgehen oder deutlich zu reduzieren. Voraussetzung wäre, dass die Wärmepumpe den größten Teil der Wärme liefert und die Gasheizung nur unterstützend läuft. Man spricht hier von einem sogenannten bivalenten Betrieb mit Vorrang für die Wärmepumpe.
In diesem Fall müsstest Du die vorgeschriebenen Anteile klimafreundlicher Brennstoffe unter Umständen nicht erfüllen. Die Gasheizung würde dann nur noch dann einspringen, wenn die Wärmepumpe an ihre Grenzen kommt, etwa an sehr kalten Tagen. Für Dich könnte das eine sinnvolle Übergangslösung sein, wenn Dein Haus noch nicht vollständig für eine reine Wärmepumpe geeignet ist.
Solarthermie als Hybridheizung im GModG
Eine Kombination aus Solarthermie und einer fossilen Heizung könnte die Anforderungen der Biotreppe teilweise ersetzen. Voraussetzung wäre, dass die Solaranlage groß genug ist und einen bestimmten Anteil der Wärmeversorgung übernimmt.
Wenn die Anlage ausreichend Wärme liefert, müsstest Du die Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe zunächst nicht erfüllen. Deckt die Solarthermie dauerhaft mehr als einen kleinen Anteil des Wärmebedarfs, könnte diese Ausnahme sogar länger gelten. Das musst Du dann aber durch eine Fachfirma nachweisen lassen.
Für Dich bedeutet das: Mit einer Solarthermieanlage könntest Du die laufenden Kosten einer fossilen Heizung begrenzen, bist aber weiterhin auf ein zweites Heizsystem angewiesen, vor allem im Winter.
Für wen lohnt sich eine Stromdirektheizung?
Stromdirektheizungen wie die Infrarotheizung lohnen sich vor allem für einzelne, weniger häufig genutzte Räume oder gut gedämmte Häuser. Hier wird der Strom direkt in Wärme umgewandelt. Dabei ist die Installation nicht sehr aufwendig und der Anschaffungspreis gering. Die Betriebskosten sind allerdings hoch, da der Stromverbrauch von Stromdirektheizungen hoch und Strom teuer ist.
In Mehrfamilienhäusern sind sie daher auch nur erlaubt, wenn diese sehr gut gedämmt sind, um Mieter vor hohen Heizkosten zu schützen.
Was bedeutet das neue Gesetz für Mieter und Vermieter?
Die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz sorgt für ein Kostenrisiko für Mieterinnen und Mieter. Bauen Vermietende eine neue, fossile Heizung ein, könnten die Heizkosten durch Biotreppe, CO2-Kosten und steigende Netzentgelte in den Folgejahren stark steigen.
Da Vermieterinnen und Vermieter bisher wenig Anreiz hatten, die Heizkosten für ihre Mieterinnen und Mieter im Blick zu behalten, soll das nun angepasst werden. In Zukunft müssen sie sich bei der Entscheidung für eine neue Öl- oder Gasheizung an den Heizkosten beteiligen.
Die neuen Regeln zur Aufteilung werden durch eine Anpassung des CO2-Kostenaufteilungsgesetzes geschaffen.
Wie sollen die Kosten für die Biotreppe verteilt werden?
Die zusätzlichen Kosten für Biomethan, Bio-Heizöl oder andere klimafreundliche Brennstoffe sollen künftig teilweise zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden.
Wenn Dein Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung nach Paragraf 43 GModG einbaut, müsste diese Heizung schrittweise mit klimafreundlicheren Brennstoffen betrieben werden. Diese Brennstoffe gelten als deutlich teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Nach dem aktuellen Entwurf sollen die Mehrkosten zunächst hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Das würde für die ersten drei Stufen der Biotreppe gelten, also bis zu einem Anteil von 30 Prozent klimafreundlicher Brennstoffe.
Ab 2040 soll sich die Verteilung aber verändern: Dann müssten neue fossile Heizungen mindestens zu 60 Prozent mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden. Diese zusätzlichen Kosten würden nach dem Entwurf die Mieter allein tragen.
Für Dich könnte das bedeuten: Selbst wenn Dein Vermieter die Entscheidung für eine neue Gas- oder Ölheizung trifft, könnten steigende Kosten für Biomethan oder Bio-Heizöl später vor allem bei Dir über die Heizkostenabrechnung ankommen.
Was würde sich bei der CO2-Kostenaufteilung ändern?
Für neue Gas- und Ölheizungen soll künftig eine feste 50:50-Aufteilung der CO2-Kosten gelten.
Bisher hängt der Anteil des Vermieters davon ab, wie klimafreundlich das Gebäude ist. In schlecht sanierten Häusern müssen Vermieter einen größeren Teil der CO2-Kosten übernehmen.
Für neue fossile Heizungen nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz soll dieses Stufenmodell aber nicht mehr gelten. Stattdessen würden Vermieter und Mieter die CO2-Kosten immer jeweils zur Hälfte tragen.
Für Mieter könnte das nachteilig sein, wenn das Gebäude wenig energieeffizient ist. Gleichzeitig würde für Vermieter der finanzielle Druck sinken, das Gebäude energetisch zu sanieren.
Mehr zur Aufteilung der zwischen Vermietern und Mietern liest Du in unserem Ratgeber zu CO2-Kosten.
Welche Rolle würden die Netzentgelte spielen?
Ab 2028 sollen Netzentgelte bei neuen fossilen Heizungen hälftig zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden. Damit würden Vermieter an den Kosten beteiligt, die für den Betrieb und Umbau der Gasnetze entstehen.
Was bedeutet das für Vermieterinnen und Vermieter?
Vermieterinnen und Vermieter bekämen mehr Freiheit bei der Wahl der Heizung, müssten aber langfristige Kostenrisiken stärker berücksichtigen.
Zwar könnten sie wieder einfacher Gas- oder Ölheizungen einbauen. Gleichzeitig müssten sie aber mit steigenden Brennstoffkosten, neuen Pflichten, mehr Bürokratie und möglichen Risiken bei der Zukunft der Gasnetze rechnen.
Außerdem könnten Mieter bei hohen Heizkosten oder starken Mieterhöhungen kritischer auf fossile Heizsysteme reagieren. Für Vermieter würde deshalb wichtiger, nicht nur die Anschaffungskosten einer Heizung zu betrachten, sondern auch die langfristigen Betriebskosten und die Akzeptanz bei Mietern.
Beispielrechnung: So hoch ist der Vermieteranteil
Wie stark sich die neuen Kostenregeln auswirken könnten, zeigt ein vereinfachtes Beispiel für eine Wohnung mit 10.000 Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr:
Ein günstiger Gastarif aus unserem Gasvergleich kostet aktuell grob 1.150 Euro pro Jahr. Müsste das Gas künftig zu 15 Prozent aus Biomethan oder anderen klimafreundlichen Brennstoffen bestehen, würden die jährlichen Kosten auf rund 1.300 Euro steigen. Die Mehrkosten von etwa 150 Euro würden nach dem aktuellen Entwurf zunächst hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Der Vermieter würde also 75 Euro übernehmen.
Hinzu kämen die CO2-Kosten. Beim aktuellen CO2-Preis würden diese bei einem Verbrauch von 10.000 Kilowattstunden bei rund 140 Euro pro Jahr liegen. Nach den neuen Regeln müssten Vermieter davon ebenfalls die Hälfte tragen, also rund 70 Euro.
Zusätzlich sollen ab 2028 auch die Netzentgelte bei neuen fossilen Heizungen zwischen Vermieter und Mieter geteilt werden. Bei durchschnittlich etwa 2,2 Cent pro Kilowattstunde lägen die jährlichen Netzentgelte inklusive Mehrwertsteuer bei rund 260 Euro. Davon müsste der Vermieter etwa 130 Euro übernehmen.
Insgesamt würde der Vermieter in diesem Beispiel also rund 275 Euro pro Jahr übernehmen:
- 75 Euro Biogas-Mehrkosten
- 70 Euro CO2-Kosten
- 130 Euro Netzentgelte
Über einen Zeitraum von 20 Jahren wären das bereits mehr als 5.000 Euro für eine Wohnung. Dabei sind künftig steigende CO2-Preise, höhere Netzentgelte oder teurere Biobrennstoffe noch nicht berücksichtigt.
Kann eine neue Heizung als Modernisierung auf die Miete umgelegt werden?
Nach einem Heizungstausch kann Deine Miete steigen, weil Vermieterinnen und Vermieter einen Teil der Kosten auf Dich umlegen dürfen. Das heißt, Du bekommst eine Mieterhöhung. In der Regel beträgt die seit 2019 erlaubte Modernisierungsumlage acht Prozent der Kosten.
Seit der GEG-Novelle 2024 gibt es für Vermieterinnen und Vermieter aber eine Extra-Umlage für den Heizungstausch. Bei dieser Modernisierungsumlage können sogar zehn Prozent der Kosten auf Deine Miete umgelegt werden (§ 559e BGB). Dabei müssen aber folgende Regeln eingehalten werden:
- Dein Vermieter oder Deine Vermieterin darf diese neue Modernisierungsumlage nur nutzen, wenn er oder sie für den Heizungstausch die öffentlichen Fördermittel nutzt. Das reduziert die Kosten für die neue Heizung und damit den Anteil, der auf Dich umgelegt werden darf.
- Außerdem muss er oder sie eine Pauschale von 15 Prozent von den Kosten abziehen. Dabei wird angenommen, dass dieser Kostenanteil für eine Instandhaltung der alten Heizung ohnehin angefallen wäre – und eine Instandhaltung darf nicht umgelegt werden.
- Bei einer neuen Öl- oder Gasheizung muss der Instandhaltungsanteil geschätzt werden. Pauschal 15 Prozent können nicht abgezogen werden.
- Deine monatliche Miete darf nach der Umlage maximal 50 Cent pro Quadratmeter höher sein. Bei einer 100 Quadratmeter großen Wohnung wären das maximal 50 Euro mehr Miete pro Monat.
- Wenn Dein Vermieter wegen des Heizungstausches auch energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen lassen muss, darf er die Kosten in Höhe von acht Prozent mit der gewohnten Modernisierungsumlage auf die Miete umlegen (§ 559 BGB).
Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung?
Die KfW fördert klimafreundliche Heizungen im Zuschussprogramm 458. Du kannst mehrere Förderbausteine kombinieren, insgesamt jedoch höchstens 70 Prozent Zuschuss erhalten. Brauchst Du schon beim Kauf Unterstützung, kannst Du den Ergänzungskredit der KfW nutzen. Neben diesen staatlichen Förderungen gibt es außerdem auch viele regionale Förderprogramme, die den Austausch von Öl- und Gasheizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme belohnen.
Wie funktioniert die KfW-Zuschussförderung?
Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhältst Du einen Zuschuss von 30 Prozent Deiner Kosten als Grundförderung.
Gefördert werden zum Beispiel
- Wärmepumpen,
- Biomasseheizungen,
- Solarthermieanlagen,
- Hybridheizungen sowie
- der Anschluss an ein Wärmenetz.
Reine Gas- und Ölheizungen sind vollständig von der Förderung ausgeschlossen.
Du kannst Deinen Zuschuss durch diverse Bonusförderungen erhöhen. Folgende Boni gibt es:
Einkommens-Bonus: Bewohnst Du Dein Haus selbst und liegt Dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei höchstens 40.000 Euro pro Jahr, bekommst Du 30 Prozent Zuschuss extra.
Klimageschwindigkeits-Bonus: Tauschst Du Deine noch funktionierende fossile Heizung in Deinem Eigenheim, gibt es 20 Prozent Zusatzförderung. Ab dem Jahr 2029 sinkt dieser Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.
Effizienz-Bonus für bestimmte Wärmepumpen: Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärmepumpen gibt es fünf Prozent zusätzlich.
Zuschlag für besonders saubere Biomasseheizungen: Erfüllt Deine Biomasseheizung einen Staub-Emissionsgrenzwert von höchstens 2,5 Milligramm je Kubikmeter, bekommst Du einen pauschalen Zuschlag von 2.500 Euro.
Du kannst diese Bonusförderungen mit der Grundförderung kombinieren, insgesamt werden aber maximal 70 Prozent Förderung bewilligt. Die maximalen Kosten, die gefördert werden, liegen bei 30.000 Euro. Du kannst also maximal 21.000 Euro für Deine neue Heizung erstattet bekommen. Baust Du eine Biomasseheizung mit dem geforderten Staub-Emissionsgrenzwert ein, kommen die 2.500 Euro Zuschlag aber noch obendrauf. Jede weitere Wohneinheit erhöht die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro.
Welche Bausteine hat die Heizungsförderung der KfW?
| selbstnutzende Eigentümer | Vermieter | |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 Prozent | 30 Prozent |
| Klima-Geschwindigkeitsbonus | 20 Prozent1 | - |
| Einkommens-Bonus | 30 Prozent | - |
| Effizienzbonus2 | 5 Prozent | 5 Prozent |
| Emissionsminderungszuschlag3 | 2.500 Euro | 2.500 Euro |
| maximale Förderung: | 70 Prozent zzgl. ggf. 2.500 Euro | 30 – 35 Prozent zzgl. ggf. 2.500 Euro |
1 Diese Förderhöhe gilt bis spätestens zum 31.12.2028. Danach sinkt der Klima-Geschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um drei Prozent.
2 Der Effizienzbonus wird für Erdwärmepumpen sowie für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gewährt.
3 Der Emissionsminderungszuschlag wird für Biomasseheizungen mit einem besonders niedrigen Staub-Emissionsgrenzwert gewährt.
Quelle: Finanztip-Darstellung, KfW (Stand: 9. Dezember 2025)
Wo Du die Zuschussförderung beantragst und welche Unterlagen Du dafür brauchst, liest Du in unserem Ratgeber zur Heizungsförderung.
Wie funktioniert der Ergänzungskredit der KfW?
Der Ergänzungskredit der KfW hilft Dir, wenn Du die Kosten für die neue Heizung nicht komplett vorfinanzieren kannst. Bei einer Zuschussförderung musst Du die gesamte Summe erst einmal selbst auslegen und bekommst dann im Anschluss, nach Prüfung Deiner Unterlagen, einen Anteil wieder zurück. Wenn Du es Dir nicht leisten kannst, mit so einem Betrag in Vorleistung zu gehen, könntest Du für den Einbau einer neuen Heizung auch einen Kredit aufnehmen. Dafür ist der neue Ergänzungskredit im Programm 358 der staatlichen Förderbank KfW gedacht. Bis zu 120.000 Euro kannst Du für den Heizungstausch in Deinem Eigenheim als Kredit aufnehmen. Wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen Deines Haushalts unter 90.000 Euro liegt, wird Dir der Kredit außerdem zinsverbilligt angeboten. Neben dem Heizungstausch kannst Du den Kredit auch für andere energetische Sanierungsmaßnahmen an Deinem Haus nutzen.
Alle Infos zum Kredit liest auch in unserem Ratgeber zum Ergänzungskredit.
Wie fördert Dich Deine Kommune?
Auch regional gibt es oftmals Fördermittel für den Austausch alter, fossiler Heizungen gegen klimafreundliche Heizsysteme. Diese kannst Du in der Regel auch mit staatlichen Förderprogrammen wie etwa der KfW-Heizungsförderung kombinieren, solange Du nicht über einen maximalen Fördersatz kommst. Meist sind das 60 Prozent der Kosten.
In der Förderdatenbank des Bundes kannst Du für Dein Bundesland schauen, welche Förderung für Heizungen angeboten wird. Frag außerdem bei Deiner Stadtverwaltung oder Kommune nach, ob es auch lokale Förderprogramme gibt.
Planst Du den Einbau einer Wärmepumpe, kannst Du auch in unserem Ratgeber zur Förderung von Wärmepumpen die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer finden.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.



