Förderung Wärmepumpe 2026 So gibt’s bis zu 80 Prozent Wärmepumpen-Zuschuss

Sandra Duy
Sandra Duy
Expertin Energetische Sanierung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die staatliche Förderung für Wärmepumpen wurde Mitte 2026 angepasst: Wie viel Du bekommst, hängt vor allem von Deiner alten Heizung und Deinem Einkommen ab.
  • Zu Beginn der neuen Förderung sind bis zu 80 Prozent Zuschuss möglich, allerdings nur, wenn Dein Haushaltseinkommen besonders niedrig ist.
  • Der Zeitpunkt Deines Antrags entscheidet über die Höhe Deiner Zuschüsse, denn die Förderung verringert sich alle sechs Monate.
  • Du kannst auch andere Fördermöglichkeiten nutzen, etwa die steuerliche Förderung oder kommunale Förderprogramme.

So gehst Du vor

  • Prüfe zuerst, welche Förderung für Dich infrage kommt: KfW-Zuschuss und zusätzliche Programme von Land und Kommune oder die steuerliche Förderung.
  • Lass Dich beraten, wenn Du unsicher bist: zum Beispiel von einem Energieeffizienz-Experten oder der Energieberatung der Verbraucherzentrale in Deinem Bundesland.
  • Prüfe, welche Programme Du zu welchem Zeitpunkt beantragen musst. Manche verlangen, dass Du das schon machst, bevor Du einer Heizungsfirma den Auftrag gibst.

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Welche Wärmepumpen werden gefördert?

Grundsätzlich werden über das staatliche Förderprogramm der Förderbank KfW alle gängigen Wärmepumpentypen gefördert, solange sie bestimmte technische Anforderungen erfüllen und in Deutschland zugelassen sind.

Dazu zählen Luft-Wasser-Wärmepumpen, Luft-Luft-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen und Grundwasserwärmepumpen. Für Wärmepumpen, die mit Gas betrieben werden, gibt es keine Förderung. Wichtig ist, dass das Gerät nach den einschlägigen DIN-Normen geprüft und zertifiziert ist. Seit dem 21. Juli 2021 müssen geförderte Wärmepumpen außerdem über ein natürliches Kältemittel verfügen. Dazu gehört zum Beispiel Propan. 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) führt eine Liste mit förderfähigen Wärmepumpenmodellen. Dein Heizungsbauer oder Deine Energieberaterin kann prüfen, ob das von Dir ausgewählte Modell auf dieser Liste steht und die Richtlinien der Förderprogramme erfüllt.

Allerdings ist nicht nur der Wärmepumpentyp entscheidend, sondern auch, wie effizient Deine Wärmepumpe läuft und wie laut sie ist. Worauf Du achten musst, erklären wir Dir jetzt.

Wie effizient muss Deine Wärmepumpe sein?

Für eine Förderung über die KfW sollte Deine Wärmepumpe mindestens eine Jahresarbeitszahl von drei erreichen. Denn für die Förderung ist entscheidend, dass Deine Wärmepumpe voraussichtlich effizient läuft. Dafür wird in der Regel die sogenannte Jahresarbeitszahl, kurz JAZ, genutzt. Sie beschreibt das Verhältnis von eingesetzter Strommenge zu erzeugter Wärmemenge.

Eine JAZ von drei bedeutet, dass aus einer Kilowattstunde Strom drei Kilowattstunden Wärme werden. Die zu erwartende Jahresarbeitszahl berechnet meist der Heizungsfachbetrieb oder die Energieberatung mithilfe von Simulationsprogrammen, in die Daten zu Deinem Haus, zur Wärmepumpe und zum Standort eingehen.

Die tatsächliche Effizienz hängt später auch von Deinem Heizverhalten ab. Wenn Du Deine Heizkosten zusätzlich senken möchtest, lohnt es sich, die Vorlauftemperatur möglichst niedrig einzustellen und sparsam zu heizen.

Wie leise muss Deine Wärmepumpe sein?

Eine Wärmepumpe, die bis Ende 2025 in Betrieb genommen wird und die eine Leistung zwischen sechs und zwölf Kilowatt (kW) hat, darf nicht lauter als 65 Dezibel (dB) sein. Das entspricht in etwa einem normalen Gespräch oder einem Fernseher auf Zimmerlautstärke.

Seit 2026 dürfen für eine Wärmepumpe mit dieser Leistung maximal noch 60 Dezibel anfallen, damit die Wärmepumpe gefördert wird.

Die Grenzen der Geräuschemissionen von Wärmepumpen werden in der Richtlinie für das staatliche Förderprogramm festgelegt. Sie liegen damit in Deutschland sogar unter den Grenzwerten der europäischen Ökodesign-Verordnung.

Wie bekommst Du die KfW-Förderung 2026?

Die Zuschüsse für neue, klimafreundliche Heizungen – und damit auch für Wärmepumpen – wurden zum 21. Juli 2026 angepasst. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt vor allem von der Grundförderung, Deinem Einkommen, dem Klimageschwindigkeitsbonus und ab 2027 zusätzlich von der Herkunft der Wärmepumpe ab. 

Der Antrag wird im Programm 458 der staatlichen Förderbank KfW gestellt. 

Welche Kosten werden bei der Wärmepumpenförderung berücksichtigt?

Gefördert werden nicht nur die Wärmepumpe selbst, sondern auch die Kosten rund um den Einbau.

Zur Förderung gehören vor allem:

  • die Wärmepumpe selbst,
  • der Einbau,
  • notwendige Nebenarbeiten und
  • förderfähige Planungs- und Fachleistungen. 

Dazu zählen zum Beispiel Arbeiten, die unmittelbar mit der neuen Wärmepumpe zusammenhängen, wie eine Heizlastberechnung zur Planung, Mauerdurchbrüche oder die Schaffung eines Fundaments für das Außengerät.

Achtung: Nicht jede Rechnung rund um das Haus ist automatisch förderfähig. Wichtig ist, dass die Ausgabe direkt mit dem Heizungstausch verbunden ist.

Entscheidend ist dabei immer die förderfähige Kostenobergrenze je Wohneinheit. Wie viel Zuschuss Du am Ende bekommst, hängt also nicht nur vom Fördersatz ab, sondern auch davon, wie hoch die anrechenbaren Kosten überhaupt sein dürfen.

Wie hoch sind die förderfähigen Kosten im Einfamilienhaus?

Für die erste Wohneinheit sind ab dem 21. Juli 2026 zunächst 28.000 Euro förderfähig. Dieser Betrag ist die Grundlage für die Berechnung des Zuschusses. Alles, was darüber liegt, bleibt bei der Förderung unberücksichtigt. 

Das bedeutet: Kostet Deine neue Wärmepumpe 35.000 Euro, zieht die KfW trotzdem nur 28.000 Euro als förderfähige Kosten heran. Der Zuschuss wird dann nur auf diesen Betrag berechnet.

Die förderfähigen Kosten sinken zum ersten Mal zum 1. Februar 2027 und dann alle sechs Monate um 750 Euro, also immer jeweils zum 1. August und 1. Februar eines Jahres.

Wie hoch ist die Grundförderung?

Die Grundförderung beträgt im Jahr 2026 weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Das gilt für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer genauso wie für Vermieterinnen und Vermieter. Selbstnutzender Eigentümer bist Du, wenn Du das Haus oder die Wohnung, in das die Wärmepumpe eingebaut wird, selbst bewohnst.

Ab dem 1. Quartal 2027 soll es bei Wärmepumpen zusätzlich einen sogenannten Wertschöpfungsbonus geben.

Wärmepumpen, die in Europa gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden, sollen dann einen Bonus von 15 Prozent bekommen. Gleichzeitig soll die Grundförderung für Wärmepumpen ohne diesen Europa-Bezug auf 15 Prozent sinken. In der Summe bliebe die Förderung damit bei bis zu 30 Prozent. Die genauen Kriterien sollen noch festgelegt werden.

Welche Bonusförderungen kannst Du bekommen?

Zusätzlich zur Grundförderung kannst Du zwei Boni nutzen, die die Förderung erhöhen:

  • den Klimageschwindigkeitsbonus,
  • den Einkommensbonus

Der bisherige Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen entfällt ab dem 21. Juli 2026.

Der Einkommensbonus wird zudem neu gestaffelt. Künftig gilt für Dich als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer:

  • 40 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro,
  • 30 Prozent bei mehr als 30.000 bis 40.000 Euro,
  • 10 Prozent bei mehr als 40.000 bis 50.000 Euro. 

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden von dem für die Förderung maßgeblichen Einkommen einmalig 10.000 Euro abgezogen. Dadurch können auch Familien mit etwas höherem Einkommen noch in eine günstigere Förderstufe fallen.

Beispiel: Dein Haushalt hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 45.000 Euro. Ohne minderjähriges Kind bekommst Du zehn Prozent Einkommensbonus. Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, werden für die Förderung nur 35.000 Euro angesetzt. Damit steigt Dein Einkommensbonus auf 30 Prozent.

Der Klimageschwindigkeitsbonus ist ein zusätzlicher Förderbonus für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre alte Gas, Öl- oder Nachtspeicherheizung besonders schnell durch eine Wärmepumpe ersetzen. Er soll den frühzeitigen Umstieg belohnen und fällt ab 2027 schrittweise geringer aus. Ab dem 21. Juli 2026 beginnt er neu bei 16 Prozent Zuschuss. Danach sinkt er alle sechs Monate um vier Prozentpunkte: also auf zwölf Prozent ab 1. Februar 2027, auf acht Prozent ab 1. August 2027, auf vier Prozent ab 1. Februar 2028 und läuft ab 1. August 2028 aus.

Wichtig: Die Förderung wird für den mittleren Einkommensbonus bei 70 Prozent und für den hohen Einkommensbonus bei 80 Prozent gedeckelt. Kommst Du rechnerisch darüber, entfällt der Rest. 

Wie viel Geld bekommst du maximal?

Für die erste Wohneinheit, also zum Beispiel ein Einfamilienhaus, sind ab dem 21. Juli 2026 zunächst mindestens 8.400 Euro Zuschuss und maximal 22.400 Euro möglich. Diese Summen ergeben sich aus den maximalen förderfähigen Kosten, die angerechnet werden, und den Fördersätzen, die Du bekommst: 

Fördersatzmaximaler Zuschuss
30 Prozent (nur Grundförderung)8.400 Euro
46 Prozent (Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus12.880 Euro
56 Prozent (Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und 10 Prozent Einkommensbonus15.680 Euro
70 Prozent (Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und 30 Prozent Einkommensbonus19.600 Euro
80 Prozent (Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und 40 Prozent Einkommensbonus22.400 Euro

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Stand: Juli 2026)

Wie funktioniert die Förderung, wenn Du vermietest?

Für Vermieter oder Vermieterinnen gelten andere Grenzen:

  • Für die erste Wohneinheit sind bis zu 28.000 Euro förderfähig.
  • Für die zweite bis sechste Einheit kommen je 15.000 Euro hinzu.
  • Für jede weitere Einheit erhöhen sich die förderfähigen Kosten um 8.000 Euro.

Bei einem Haus mit acht Wohneinheiten kannst Du Dir also Kosten von bis zu 111.000 Euro fördern lassen.

Da der maximale Zuschuss für Vermieter und Vermieterinnen 30 Prozent der Kosten beträgt, könntest Du in diesem Fall etwa 33.000 Euro zurückbekommen. Das liegt daran, dass der Geschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus für Dich nicht verfügbar sind, wenn Du das betreffende Haus vermietest.

Was musst Du vor der Antragstellung beachten?

Die Heizungsförderung hat einige Besonderheiten, die Du vor Antragstellung kennen solltest. Wir erklären Dir, worauf Du achten musst.

Hydraulischer Abgleich ist Pflicht: Das Fördergeld der Heizungsförderung wird nur genehmigt und ausgezahlt, wenn auch ein hydraulischer Abgleich der neuen Wärmepumpenheizung geplant ist. Das muss für Dich kein Hinderungsgrund sein, denn beim Wechsel des Heizsystems ist ein hydraulischer Abgleich grundsätzlich sinnvoll, damit die neue Heizung effizient arbeiten kann und alle Räume wirklich warm werden.

Stell den Antrag rechtzeitig: Es ist wichtig, dass Du die Förderung beantragst, bevor die Arbeiten für Deine neue Wärmepumpenheizung beginnen. Nachträglich wird Dein Förderantrag nicht genehmigt.

Wie und wann Du die KfW-Förderung beantragst, liest Du ausführlich in unserem Ratgeber zur Heizungsförderung.

Kein Zuschuss für Neubauten: Da sich die Heizungsförderung nur auf Bestandsgebäude bezieht, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt, kannst Du sie nicht für eine Heizung in einem Neubau nutzen. Für Neubauten gibt es aber Förderungen für den Einbau von klimafreundlichen Heizungen auf kommunaler Ebene.

Und wenn Du ohnehin planst, sehr energieeffizient neu zu bauen, kannst Du Dir das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau anschauen, mit dem Du einen zinsgünstigen Kredit nutzen kannst. Dieses Programm richtet sich an alle, die ein neues Haus oder eine neue Wohnung bauen oder kaufen und dabei besonders auf Energieeffizienz und klimafreundliche Energien achten.

Auszahlung erst nach Abschluss: Du musst die Kosten zunächst selbst tragen. Die Zuschüsse werden erst ausgezahlt, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind und alle Nachweise geprüft wurden.

Sandra Duy

Wer fördern lässt, muss finanziell in Vorleistung gehen. Das überrascht viele und kann schnell zur Stolperfalle werden.

Sandra Duy
Unsere Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung

Wenn Dir das schwerfällt, kannst Du möglicherweise den Ergänzungskredit der KfW nutzen. In Kapitel 3 erklären wir Dir, wie er funktioniert.

Wenn Du den Förderantrag für Deine Wärmepumpe noch bis zum 20. Juli 2026 eingereicht hast, gelten für Dich die alten Regeln weiter. 

Nach den bisherigen Bedingungen setzte sich die Förderung für Wärmepumpen aus diesen Bausteinen zusammen:

  • 30 Prozent Grundförderung
  • 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus
  • 30 Prozent Einkommensbonus
  • 5 Prozent Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen

Der frühere Effizienzbonus betrug fünf Prozent und galt für besonders effiziente Wärmepumpen. Gemeint waren vor allem Erd- und Grundwasserwärmepumpen oder Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Er kam zusätzlich zur Grundförderung dazu und konnte die Förderung für selbstnutzende Eigentümer und auch für Vermietende erhöhen. Dieser Bonus entfällt jetzt, da das natürliche Kältemittel zur Voraussetzung für die Förderung wird. 

Für ein Einfamilienhaus waren dabei bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten ansetzbar. Die Zuschüsse waren bei 70 Prozent gedeckt, also gab es bis zu 21.000 Euro Zuschuss.

Was gilt für bereits zugesagte Anträge?

Bereits zugesagte Anträge sind von der Reform nicht betroffen. Sie laufen nach den Regeln weiter, die zum Zeitpunkt der Zusage gegolten haben. 

Auch Anträge, die schon vollständig und korrekt eingereicht waren, sollen nach den bisherigen Konditionen bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen beim Antrag erfüllt waren.

Was passiert mit einer alten BzA, die Du noch nicht genutzt hast?

Wenn Du bereits eine Bestätigung zum Antrag (BzA) hattest, sie aber während der Umstellungsphase nicht für einen Antrag verwendet hast, kannst Du sie ab dem 21. Juli 2026 grundsätzlich für einen Antrag nach den neuen Bedingungen nutzen. Die alte BzA verfällt also nicht automatisch.

Die BzA erhältst Du von Deiner Heizungsfirma oder einer Energieberatung. Sie enthält alle wichtigen Informationen zu Deinem Heizungstausch und bestätigt, dass die neue Heizung förderfähig ist. Die zugehörige ID musst Du beim Antrag angeben. 

Sandra DuyJörg Leine
Sandra Duymit Jörg Leine

Sanieren: Zuschüsse oder von der Steuer absetzen?

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Kannst Du Deine Wärmepumpe über einen Kredit finanzieren?

Wenn Du nicht die Möglichkeit hast, die Kosten für die neue Heizung auszulegen, bis Du die Fördergelder bekommst, kannst Du zusätzlich den Ergänzungskredit im KfW-Programm 358/359 zur Heizungsförderung nutzen. Um den Ergänzungskredit zu nutzen, musst Du aber eine Zuschusszusage der KfW haben.

Auch wenn Du andere Einzelmaßnahmen an Deinem Haus planst, also zum Beispiel eine Fassadendämmung oder die Dämmung der Kellerdecke, kannst Du den Kredit in Kombination mit dem Bafa-Förderprogramm für Einzelmaßnahmen nutzen.

Wie viel Geld kannst Du bekommen?

Du kannst pro Wohneinheit bis zu 120.000 Euro Kredit erhalten. Für ein Zweifamilienhaus oder ein Haus mit Einliegerwohnung ist entsprechend die doppelte Summe möglich.

Welche Kreditsumme Du konkret bekommst, hängt davon ab, wie hoch die förderfähigen Kosten sind, die in Deiner Zuschusszusage der KfW stehen. Nur diese Summe darf über den Ergänzungskredit finanziert werden.

Beispiel: Hast Du bei der Zuschussförderung förderfähige Kosten von 30.000 Euro zugesagt bekommen, kannst Du über den Ergänzungskredit ebenfalls bis zu 30.000 Euro aufnehmen. Wichtig ist, dass es sich dabei um förderfähige Kosten handeln muss. Kosten, die für den Betrieb oder die Instandhaltung in Zukunft anfallen, sind beispielsweise nicht förderfähig.

Welche Programmnummer gilt für Dich?

Der Ergänzungskredit läuft unter zwei Programmnummern. Welche für Dich gilt, ist abhängig davon, ob Du ein sogenannter selbstnutzender Eigentümer bist, also das betreffende Haus auch selbst bewohnst. Vermietest Du, gilt für Dich die andere Programmnummer.

  • KfW 358 für selbstnutzende Eigentümer: Liegt Dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro pro Jahr, bekommst Du besonders günstige Zinsen – meist unter zwei Prozent.
  • KfW 359 für Vermieterinnen, Vermieter und Eigentümer mit höherem Einkommen: Eine Zinsvergünstigung gibt es hier nicht.

Wie bekommst Du den KfW-Ergänzungskredit?

Damit Du den Ergänzungskredit nutzen kannst, musst Du zunächst eine Zuschusszusage der KfW oder des Bafa haben. Der Kredit ist nur eine Ergänzung – ohne bestätigte Förderung wird er nicht bewilligt.

Den Kredit beantragst Du bei Deiner Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Die Bank prüft Deine Unterlagen, fordert die Förderzusage an und stellt den Kredit anschließend bei der KfW für Dich bereit.

Mehr Informationen zum Antrag und alles, was Du außerdem wissen musst, liest Du in unserem Ratgeber zu KfW 358.

Wie funktioniert die steuerliche Förderung?

Noch bis 2029 kannst Du energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen. Dazu zählt auch der Einbau einer Wärmepumpe.

Wichtig: Du kannst die steuerliche Abschreibung nur anstatt der KfW-Förderung nutzen, nicht zusätzlich. Du musst Dich also entscheiden.

Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen?

Du kannst die steuerliche Förderung nutzen, wenn

  • Du das Gebäude selbst bewohnst,
  • das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist und
  • die Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.

Bei einem Mehrfamilienhaus oder einer Ferienwohnung darfst Du nur die Kosten der selbst bewohnten Einheit berücksichtigen. Eine Ferienwohnung darf während der Jahre, in denen Du die Kosten von der Steuer absetzt, nicht fremdvermietet werden.

In welcher Höhe kannst Du Kosten steuerlich absetzen?

Du kannst pro Objekt, also pro Wohngebäude, bis zu 200.000 Euro an förderfähigen Kosten in Deiner Einkommensteuererklärung ansetzen. Von den Kosten, die Du geltend machst, bekommst Du 20 Prozent von Deiner Steuerschuld abgezogen.

Da ein Objekt immer das gesamte Wohnhaus meint, kannst Du die steuerliche Abschreibung mehrfach nutzen, bis die Grenze von 200.000 Euro ausgeschöpft ist.

Beispiel: Du gibst Kosten von 30.000 Euro an. Zwanzig Prozent davon entsprechen 6.000 Euro, die Deine Steuerschuld mindern.

Lohnt sich die steuerliche Abschreibung für neue Wärmepumpen?

Ob sich die steuerliche Förderung lohnt, hängt davon ab, wie hoch Deine förderfähigen Kosten sind und welchen Zuschuss Du über die KfW erhalten würdest. Da die KfW beim Heizungstausch oft deutlich höhere Zuschüsse gewährt, ist die steuerliche Variante meist nur die zweite Wahl.

Ein Sonderfall: Wenn Deine Wärmepumpe sehr teuer ist – beispielsweise 75.000 Euro – und Du bei der KfW nur 46 Prozent Zuschuss auf maximal 28.000 Euro erhältst, also 12.880 Euro, kann die steuerliche Förderung höher ausfallen. Du bekommst hier 15.000 Euro über drei Jahre verteilt angerechnet.

Aber Achtung: Du bekommst die Förderung nicht direkt ausgezahlt wie einen Zuschuss. Stattdessen wird der Förderbetrag über drei Jahre direkt von Deiner berechneten Einkommensteuer abgezogen. Dadurch zahlst Du weniger Einkommensteuer oder bekommst nach Deiner Steuererklärung entsprechend mehr zurück. Voraussetzung ist allerdings, dass Du in den jeweiligen Jahren überhaupt genügend Einkommensteuer zahlen musst.

Bei anderen Sanierungsmaßnahmen wie der Fassadendämmung oder dem Fenstertausch kann sich die steuerliche Abschreibung hingegen deutlich mehr lohnen.

Wie erfolgt die steuerliche Abschreibung?

Der Steuervorteil wird über drei Jahre verteilt:

  • im ersten Jahr sieben Prozent der Kosten,
  • im zweiten Jahr nochmals sieben Prozent,
  • im dritten Jahr sechs Prozent.

Diese Aufteilung verhindert, dass die Steuerlast bei hohen Kosten rechnerisch unter null fällt, denn das ist gesetzlich nicht möglich. Nur so kannst Du den vollen Vorteil ausschöpfen.

Wann solltest Du die Abschreibung nicht nutzen?

Wenn Du nur wenig Einkommensteuer zahlst, etwa als Rentnerin oder Rentner oder bei Arbeit in Teilzeit, kann ein Teil des Steuervorteils verpuffen, weil Deine Steuerlast nicht hoch genug ist.

In diesen Fällen lohnt sich die Förderung über die KfW deutlich mehr.

Kannst Du die steuerliche Förderung mit anderen Zuschüssen kombinieren?

Nein. Wenn Du die steuerliche Förderung nutzt, darfst Du keine staatlichen Zuschüsse von KfW oder Bafa für die gleichen Maßnahmen in Anspruch genommen haben.

Kombinierbar ist die steuerliche Förderung nur mit Förderprogrammen auf kommunaler Ebene.

Welche regionalen Förderprogramme gibt es?

Neben der staatlichen Heizungsförderung kannst Du in vielen Bundesländern zusätzliche Zuschüsse oder Kredite bekommen. Oft lassen sich diese Programme mit der KfW-Förderung kombinieren.

Da Städte und Kommunen zudem eigene Angebote haben können, lohnt sich immer ein zusätzlicher Blick auf die Website Deiner Gemeinde.

Berlin

Das Förderprogramm vom Land Berlin ist zurzeit ausgesetzt, da die Förderkonditionen aktualisiert werden. 

Das Land Berlin förderte bisher im „Programm Effiziente GebäudePLUS“ den Austausch einer bestehenden und mindestens zehn Jahre alten Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe mit einem Zuschuss von bis zu 25 Prozent, maximal aber 15.000 Euro je Wohneinheit. Bedingung war aber, dass Du Dein neues Heizsystem nach Einbau optimieren lässt – inklusive eines hydraulischen Abgleichs. Du musstest den Förderantrag stellen, bevor Du einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer Fachfirma abschließt.  

Hamburg

Das Land Hamburg bietet Dir gleich zwei Programme an: eine Zuschussförderung und einen zinsgünstigen Kredit. Den Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal aber 9.000 Euro, kannst Du für die Installation einer Wärmepumpe sowohl bei Bestandsgebäuden als auch für Neubauten bekommen. Die Wärmepumpe muss dafür später mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,1 erreichen und Luft-Wärmepumpen müssen bestimmte Geräuschemissionsgrenzwerte einhalten. Du kannst außerdem Kosten für die Installation von Fußbodenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern sowie für einen hydraulischen Abgleich oder die Dämmung von Heizungsrohren mitfördern lassen.

Wichtig ist: Du musst den Antrag stellen, bevor Du Liefer- und Leistungsverträge mit Heizungsfachfirmen abschließt. Bekommst Du bei der KfW-Heizungsförderung den Klima-Geschwindigkeitsbonus oder den Einkommensbonus, kannst Du die Hamburger Förderung leider nicht nutzen.

Niedersachsen

Niedersachsen fördert die Installation von Wärmepumpen in bestimmten Gemeinden und Stadtteilen. Gefördert werden Wärmepumpen im Neubau und in Bestandsgebäuden. Maximal kannst Du einen Zuschuss in Höhe von 7.250 Euro erhalten. Die Höhe des Zuschusses richtet sich danach, was für einen Wärmepumpentypen Du einbaust. Du musst außerdem die Bundesförderung nutzen, da das Programm aus Niedersachsen nur eine Ergänzung darstellt. Auch hier darfst Du mit der Maßnahme erst beginnen, nachdem Du die Fördermittel beantragt und eine Eingangsbestätigung erhalten hast. 

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen werden unterschiedliche Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende angeboten. Unter anderem kannst Du für die notwendigen Arbeiten zur Erschließung der Wärmequelle einer Erdwärmepumpe einen Zuschuss erhalten. Dazu zählen Bohrungen für Erdwärmesonden, aber auch die Verlegung von Erdwärmekollektoren. Für Bestandsgebäude beträgt die Förderhöhe bis zu 30 Euro pro Bohrmeter für Erdwärmesonden und 35 Euro pro Quadratmeter für Erdwärmekollektoren. Maximal sind 15.000 Euro drin. Auch für Neubauten kannst Du Dir Zuschüsse sichern. Beachte, dass Du den Antrag für die Fördergelder stellen musst, bevor Du den Auftrag für die Maßnahme vergibst. 

Rheinland-Pfalz

Wenn Du in Rheinland-Pfalz lebst, kannst Du Dir für den Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage, aber auch für den Umbau zu barrierefreiem Wohnen und für die energetische Sanierung einen Kredit sichern. Bei einem Vier-Personen-Haushalt liegt die maximale Kreditsumme bei 100.000 Euro, für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen 5.000 Euro dazu. Maximal kannst Du aber nur die Höhe der voraussichtlichen Investitionskosten beantragen. Liegt Dein Einkommen unter bestimmten, vom Land festgelegten Grenzen, kannst Du außerdem Tilgungszuschüsse bekommen, die Deine Rückzahlungssumme mindern. Um diesen Kredit nutzen zu können, musst Du einen Energieeffizienz-Experten einbinden.

Saarland

Im Saarland kannst Du im „Programm Wohnraumförderung“ einen zinsgünstigen Kredit für den Einbau einer Wärmepumpe nutzen, wenn Du gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitest. Jede im Haushalt lebende Person erhöht die Einkommensgrenzen, Kinder werden dabei nochmal zusätzlich gezählt. Du kannst bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten über den Kredit finanzieren, maximal aber 200.000 Euro als Kreditsumme aufnehmen. Das bedeutet, dass Du 15 Prozent der Kosten mit Eigenkapital zahlen musst.

Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei einem festen Zinssatz von einem Prozent über die gesamte Laufzeit. Familien mit Kindern bekommen außerdem einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent. Das bedeutet, dass Dir ein Teil der Schulden erlassen wird. Für das Programm gilt, dass Du das betreffende Haus selbst bewohnen musst und es maximal 180 Quadratmeter groß sein darf. Nutzt Du die Förderung, musst Du das Haus im Anschluss weitere zehn Jahre selbst bewohnen.

Sachsen

Bei der Förderbank des Freistaats Sachsen kannst Du im Programm „Sachsenkredit – Klimafreundlicher Wohnen“ ein zinsgünstiges Darlehen für die Installation einer Wärmepumpe aufnehmen. Das Haus darf maximal vier Wohneinheiten haben, von denen Du mindestens eine selbst bewohnst. Die Kredithöhe beträgt mindestens 20.000 Euro und die Laufzeit maximal 35 Jahre. Die Förderbank gewährt Dir außerdem einen Tilgungszuschuss von bis zu fünf Prozent der förderfähigen Kosten.

Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt bietet Dir für den Wärmepumpeneinbau im Rahmen des Programms „Sachsen-Anhalt MODERN“ einen Förderkredit von bis zu 50.000 Euro mit besonders günstigen Zinsen von unter ein Prozent an. Du musst dafür eine alte Heizung austauschen und auch gleich eine effiziente Umwälzpumpe mit einbauen. Außerdem musst Du nach dem Tausch einen hydraulischen Abgleich durchführen. Die Mindestdarlehenssumme beträgt 10.000 Euro und die maximale Laufzeit 30 Jahre. Du darfst mit der Maßnahme erst beginnen, wenn Du den Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt hast.  

Wo kannst Du Dich zu Förderprogrammen beraten lassen?

Beratung zu Förderprogrammen bekommst Du bei den Verbraucherzentralen der Bundesländer oder über eine unabhängige Energieberatung. Um das meiste an Fördermitteln für Dich rauszuholen, ist es sinnvoll, sich zu den verfügbaren Fördermitteln und den Kombinationsmöglichkeiten beraten zu lassen. Es ist nämlich nicht immer so einfach verständlich, für welche Förderung Du Dich qualifizierst und welche wirklich sinnvoll für Deine Maßnahme ist.

Eine gute erste Anlaufstelle für die Beratung zu Fördermitteln sind die Verbraucherzentralen der Bundesländer. An rund 900 Standorten in ganz Deutschland oder auch bei Dir zuhause kannst Du Dich zum Energiesparen, zur energetischen Sanierung oder zu Fördermitteln beraten lassen. Die Beratung ist mit maximal 40 Euro sehr günstig und für einkommensschwache Haushalte sogar kostenfrei möglich. 

Eine noch umfassendere und individuellere Beratung kannst Du bei einem Energieberater oder Energieberaterin erhalten. Da es sinnvoll ist, eine Energieberatung für die Planung Deiner neuen Heizung zu nutzen, hast Du vielleicht ohnehin schon einen Berater an der Hand. Erforderlich für die Beantragung von Fördermitteln für den Heizungstausch ist er aber nicht.

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