Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundestag hat eine Überarbeitung der privaten Altersvorsorge beschlossen, darunter auch eine umfassende Riester-Reform.
- Die wichtigsten Änderungen ab 2027: ein komplett neues Zulagensystem und die Förderung von Selbstständigen.
- Zusätzlich wird mit dem Altersvorsorgedepot ein neues Produkt eingeführt, mit dem ETF-Sparen künftig vom Staat gefördert wird.
So gehst Du vor
- Für Alleinerziehende oder Geringverdienende mit Kindern lohnt es sich, noch 2026 einen günstigen Riester-Fondssparplan im alten Fördersystem abzuschließen. Alle anderen sollten die Reform abwarten.
- Stehst Du kurz vor dem Rentenalter, versuche, die Auszahlphase Deines Riester-Vertrags bis nach der Reform aufzuschieben.
- Hast Du einen bestehenden Riestervertrag, kannst Du ab 2027 in das neue System wechseln.
Wann kommt die Riester-Reform?
Die Reform der privaten Altersvorsorge tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Jeder neu abgeschlossene Riester-Vertrag wird dann nach dem neuen System gefördert.
Ein paar Randaspekte sollen bereits rückwirkend für das Jahr 2026 gelten. Diese spielen allerdings für sehr wenige Menschen eine Rolle.
Weitere Änderungen sind zum 1. Januar 2028 geplant. Diese betreffen nur bestimmte Gruppen, wie beispielsweise die Updates der Wohn-Riester- und der Grenzgänger-Regelung.
Wie sieht die Riester-Reform aus?
Das Fördersystem soll verändert werden, die Auszahlphase soll flexibler werden und mit dem Altersvorsorgedepot steht eine neue geförderte Produktart in den Startlöchern. Das wird möglich durch die Abkehr von der Beitragsgarantie – seit der Einführung ein Hauptmerkmal von Riester. Kurzum: Das Konzept Riester soll nicht nur ein Facelift bekommen, sondern komplett generalüberholt werden.
Zusätzlich wird die staatliche Förderung in Zukunft nicht nur Arbeitnehmern und Beamten zugutekommen, sondern auch Selbstständigen und Mitgliedern berufsständischer Versorgungswerke.
Auch Mini- und Midijobber sowie Studierende mit Nebenjob werden gefördert, wenn sie in die Rentenkasse einzahlen, genauso wie Empfänger von Arbeitslosen- und Bürgergeld beziehungsweise Grundsicherung, sofern sie zuvor in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Ebenfalls förderberechtigt sind freiwillig Wehrdienstleistende und Bundesfreiwilligendienstleistende, Frührentner und Menschen, die für mindestens zehn Stunden in der Woche eine Person pflegen, die mindestens Pflegegrad zwei hat.
Wie sieht das neue Fördersystem aus?
Das neue System der geförderten privaten Altersvorsorge soll nicht mehr auf dem Einkommen basieren, sondern sich an der Höhe der Einzahlungen orientieren. Die Idee: Je mehr Du sparst, desto mehr gibt es vom Staat. Und zwar bis zu einer Obergrenze von 1.800 Euro pro Jahr.
Geplant ist, dass Du für die ersten 360 Euro eine Grundzulage in Höhe von 50 Cent pro eingezahltem Euro erhältst. Für weitere Einzahlungen bis 1.800 Euro wären es noch 25 Cent. Macht bei 1.800 Euro insgesamt 540 Euro Zuschuss vom Staat.
Wie hoch ist der Mindestbeitrag im neuen Riester-System?
Der Mindestbeitrag soll bei 120 Euro pro Jahr liegen, also zehn Euro pro Monat. Das ist eine Verdopplung der zuvor nötigen 60 Euro pro Jahr.
Junge Menschen, die vor dem 25. Geburtstag mit einem geförderten Vertrag starten, sollen einmalig 200 Euro in ihr Depot erhalten.
Wie hoch ist die Kinderzulage im neuen Riester-System?
Pro kindergeldberechtigtem Kind, das Deinem Vertrag zugeordnet ist, sollst Du zusätzlich für jeden eingezahlten Euro ebenfalls einen Euro vom Staat bekommen. Das Maximum pro Jahr beträgt dabei 300 Euro pro Kind.
Wie hoch ist die Riester-Förderung aktuell?
Die Riester-Förderung durch den Staat erfolgt aktuell über Zulagen und/oder Steuerersparnisse. Die jährliche Grundzulage pro Person beträgt derzeit 175 Euro. Die jährliche Zulage pro Kind liegt bei 300 Euro ab Geburtsjahr 2008, für ältere, kindergeldberechtigte Kinder beträgt sie 185 Euro. Wer bis zum Alter von einschließlich 25 Jahren mit dem Riestersparen beginnt, bekommt einmalig den sogenannten Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.
Den jährlichen Betrag, den Du in Deinen Riester-Vertrag einzahlst, kannst Du zudem bei der Einkommenssteuer als Sonderausgaben für Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Ist die Steuererstattung daraus höher als Deine Zulagen, bekommst Du die Differenz über Deine Steuererklärung zurück.
Mehr Details liest Du in unserem Ratgeber zur Riester-Förderung.
Wie funktioniert die Steuererstattung im neuen Riester-System?
Die Summe aus Einzahlungen und Zulagen sollst Du am Jahresende in Deiner Steuererklärung geltend machen können. Das Finanzamt prüft dann, ob Du noch zusätzlich zu Deiner Förderung, die direkt in Deinen Vertrag fließt, eine Steuererstattung auf Dein Konto bekommst.
Die Hauptveränderung zum alten Fördersystem ist, dass die Zulagen künftig bei der Errechnung der Steuererstattung mit einfließen sollen. Das würde im Vergleich zum alten System zu durchschnittlich höheren Erstattungen führen. Aktuell kannst Du lediglich die Höhe Deiner Einzahlungen bei der Steuer geltend machen.
Wie sieht die Auszahlphase im neuen System aus?
Bei Verträgen im neuen Fördersystem soll für den Wechsel in die Auszahlphase künftig eine Altersgrenze von 65 Jahren gelten. Bisher liegt sie bei 60 beziehungsweise 62 Jahren – je nach Abschlussjahr des Vertrags.
Dafür ist die Art der Auszahlphase im neuen System flexibler angedacht. Anstatt eine lebenslange Rentenversicherung abschließen zu müssen, sollst Du Dich künftig auch für einen Auszahlplan entscheiden können.
Geplant ist, dass der Auszahlplan laufen muss, bis Du mindestens 85 Jahre alt bist. Dann hören die Auszahlungen auf und Dein Vertrag ist beendet. Das würde Dir ermöglichen, das Geld aus Deinem Vertrag deutlich früher zurückzubekommen als mit einer Rentenversicherung. Allerdings soll beim Auszahlplan auch die lebenslange Rentenzahlung entfallen.
Unverändert bleiben soll: Zu Ruhestandsbeginn kannst Du 30 Prozent Deines Riester-Guthabens auf einen Schlag entnehmen.
Was ändert sich bei der Besteuerung?
Es soll weiterhin gelten, dass Du in der Ansparphase steuerfrei investierst und im Alter die Auszahlungen versteuerst. Das geschieht grundsätzlich mit Deinem normalen Einkommenssteuersatz.
Zahlst Du mehr ein als den förderfähigen Höchstbeitrag, wird die Besteuerung etwas komplizierter. Es fallen dann unterschiedliche Steuern für unterschiedliche Teile des Geldes an.
Wie verändert sich die Beitragsgarantie?
Bisher mussten alle Riesterprodukte auf dem Markt eine Beitragsgarantie von 100 Prozent beinhalten. Im neuen System sollst Du Dich künftig zwischen drei Varianten entscheiden können:
- null Prozent Beitragsgarantie
- 80 Prozent Beitragsgarantie
- 100 Prozent Beitragsgarantie
Die Höhe der Beitragsgarantie legt fest, wie viel Geld Dein Anbieter Dir zum Vertragsende garantieren muss. Dieses steht dann für Deine Auszahlphase zur Verfügung.
Damit bestimmt die Beitragsgarantie faktisch, wie der Anbieter das Geld in Deinem Vertrag anlegen kann. Je geringer die Beitragsgarantie, desto risikoreicher kann das Investment sein.
Was ist das neue Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Produktgattung, die zukünftig ebenfalls gefördert werden soll. Damit soll es möglich sein, dass Du Dir Deinen ETF-Sparplan bezuschussen lässt.
Jeder Anbieter muss ein Standarddepot anbieten. Für diese Standarddepots gibt es einen Kostendeckel von maximal einem Prozent Effektivkosten im Jahr. Aber Achtung: Der Kostendeckel gilt nur für diese Standardprodukte.
Darüber hinaus plant auch der Staat, ein Standardprodukt anzubieten. Es richtet sich an Menschen, die bisher noch wenig Erfahrung mit dem Anlegen haben. Das Standardprodukt vom Staat soll eine einfache und kostengünstige Variante sein, ein Altersvorsorgedepot zu eröffnen.
Alle Details dazu liest Du in unserem ausführlichen Ratgeber zum Altersvorsorgedepot. Spoiler: Es lohnt sich richtig.
Wie verändert sich Wohn-Riester?
Die Möglichkeit, Geld aus Deinem Riester-Vertrag für eine Immobilie zu nehmen, bleibt auch im neuen System bestehen. Allerdings müssen Anbieter diese Option in neuen Verträgen ab 2027 nicht mehr verpflichtend anbieten, achte also darauf, wenn diese Option Dich interessiert. Gibt es sie, kannst Du Geld für den Kauf oder Bau, die Tilgung des Darlehens sowie für eine energetische Sanierung oder einen altersgerechten Umbau verwenden.
Die Regelungen zur Entnahme werden dabei mit dem neuen Gesetz deutlich vereinfacht und verbessert. Alles dazu liest Du in unserem Ratgeber zum Thema Wohn-Riester.
Musst Du noch vor der Riester-Reform handeln?
Für die meisten Menschen besteht vor Inkrafttreten der Reform kein konkreter Handlungsbedarf. Trifft allerdings einer der folgenden Fälle auf Dich zu, dann solltest Du unbedingt noch 2026 handeln.
Fall 1: Du hast…
- mindestens zwei kindergeldberechtigte Kinder
- ein eher geringes Einkommen
- bisher noch nicht ausreichend fürs Alter vorgesorgt
- noch keinen Riester-Vertrag
Fall 2: Du stehst kurz vor dem Ruhestand und hast einen Riester-Vertrag, der noch nicht in der Auszahlphase ist.
Fall 1: Geringverdienerin mit Kindern
Im ersten Fall gehörst Du zu der Gruppe von Menschen, die am meisten von einem Riester-Vertrag nach dem alten Fördersystem profitiert. Denn Du bekommst für relativ geringe Einzahlungen eine hohe Förderung vom Staat.
Da das neue Fördersystem für Dich voraussichtlich deutlich weniger staatlichen Zuschuss bedeuten würde, solltest Du nicht bis 2027 warten. Sondern noch 2026 einen Riester-Vertrag abschließen.
Wir von Finanztip empfehlen dafür einen Riester-Fondssparplan, da diese Produktart keine Abschlusskosten hat und generell günstiger ist als Riester-Rentenversicherungen.
Mit einem Vergleich der beiden Fördersysteme siehst Du, wie groß der Unterschied ist, wenn Du Deinen Riester-Vertrag noch 2026 statt erst 2027 abschließt. Später ins neue System wechseln kannst Du übrigens immer noch, falls sich Deine Situation verändert.
Beispiel: Jana verdient 20.000 Euro brutto im Jahr und hat zwei Kinder, die nach 2008 geboren sind. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied zwischen einem Riester-Vertrag im alten und im neuen Fördersystem.
Geringverdiener mit zwei Kindern: altes vs. neues Fördersystem
| altes Fördersystem | neues Fördersystem | |
|---|---|---|
| Eigenbeitrag | 60 € p. a. (Mindestbeitrag) | 120 € p. a. (Mindestbeitrag) |
| Grundzulage | 175 € p. a. | 36 € p. a. |
| Kinderzulage 1 | 300 € p. a. | 30 € p. a. |
| Kinderzulage 2 | 300 € p. a. | 30 € p. a. |
| Zulagen insgesamt | 775 € p. a. | 96 € p. a. |
| Summe im Vertrag | 835 € p. a. | 216 € p. a. |
| Förderquote | 1.292 % | 250 % |
Quelle: Finanztip-Berechnungen 2026
In beiden Fördersystemen zahlt Jana den Mindestbeitrag, um überhaupt einen Vertrag zu bekommen und Anspruch auf die Förderung zu haben. Im alten System sind das 60 Euro, im neuen 120 Euro pro Jahr.
Statt 775 Euro Zulage bekäme Jana im neuen System nur 300 Euro pro Jahr vom Staat. Denn die Zulagen würden im neuen System prozentual auf die Höhe ihrer Einzahlungen berechnet. Im bisherigen System bekommt sie die Zulagen, wenn sie die Vorgabe zur Höhe des Eigenbeitrags erfüllt hat. Diese berechnet sich aus ihrem Bruttoeinkommen des Vorjahres und ist bei ihr mit dem Mindestbeitrag abgedeckt.
Wie groß der Unterschied für Jana ist, wird nicht nur daran deutlich, dass im neuen System insgesamt viel weniger Geld in den Vertrag fließt. Sondern auch besonders an der Förderquote.
Im alten System betragen die Zulagen für sie 1.292 Prozent ihres Eigenbeitrags. In ihren Vertrag fließt also knapp 13-mal so viel Zulage wie Geld von ihrem Konto. Im neuen System würde die Förderquote nur bei 250 Prozent liegen. Das ist noch immer ein nennenswerter Bonus.
Aber: Jana müsste im neuen Fördersystem doppelt so viel Geld einzahlen wie im alten und hätte am Ende des Jahres nur halb so viel Geld in ihrem Vertrag.
Ob sich der Abschluss eines Riestervertrags noch 2026 für Dich lohnen kann, kannst Du mit dem Finanztip-Rechner Altersvorsorgedepot oder Riester-Rente herausfinden.
Fall 2: Riester-Sparer kurz vor dem Ruhestand
Im zweiten skizzierten Fall stehst Du kurz vor dem Wechsel in die Auszahlphase Deines Riester-Vertrags. Wann Du diesen Schritt gehst, macht einen großen Unterschied für Deine Finanzen im Ruhestand.
Der Übergang in die Riester-Auszahlphase im Jahr 2026, also vor Inkrafttreten der Reform, wird aller Voraussicht nach einerseits teurer und andererseits unflexibler sein.
Teurer deshalb, weil Dein Anbieter – selbst wenn Du Dich für die Variante Auszahlplan entscheidest – einen Teil Deines Geld aus dem Vertrag nehmen muss. Davon kauft er für Dich eine private Rentenversicherung. Diese übernimmt ab dem Alter von 85 Jahren die Auszahlung Deiner lebenslangen Rente. Allerdings verlangen die Versicherer dafür erneut Abschluss- und Verwaltungskosten – teilweise in vierstelliger Höhe. Noch teurer wird es, wenn Du bereits mit Beginn der Auszahlphase auf eine private Rentenversicherung setzt.
Die Option auf die lebenslange Rente soll es im neuen System weiterhin geben. Ab 2027 kannst Du jedoch außerdem beim Übergang in den Ruhestand in einen reinen Auszahlplan wechseln. Das wäre günstig und würde sicherstellen, dass Du bereits mit 85 Jahren das gesamte Geld aus Deinem Riester-Vertrag erhalten hast.
Notwendig dafür ist, dass mindestens ein Anbieter ein reines Auszahlprodukt auf den Markt bringt. Dieses soll im Zuge der Reform ebenfalls eingeführt werden und soll die Konkurrenz für das Verwalten der Riester-Verträge im Ruhestand ankurbeln.
Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Du für ein paar Monate auch ohne die Zahlungen aus Deinem Riester-Vertrag auskommst.
Gesetzlich gibt es keine Vorschrift, dass der Übergang in die Riester-Auszahlphase zeitgleich mit Deinem Renteneintritt geschehen muss. Die Regelung hängt von Deinem Riester-Produkt und Deinem Anbieter ab. Wende Dich daher frühzeitig an ihn, um herauszufinden, ob und wie weit Du Dein Vertragsende nach hinten schieben kannst.
Wie wechselst Du ins neue Riester-System?
Noch kannst Du nicht ins neue Riester-System wechseln. Das geht erst ab 2027, wenn die Reform der privaten Altersvorsorge in Kraft getreten ist. Dann gibst Du Deinem Riester-Anbieter Bescheid, denn dieser muss einem Wechsel zustimmen.
Lehnt Dein Anbieter Deinen Wechselwunsch ab, sollst Du zu einem anderen Anbieter oder in ein anderes Produkt Deines bestehenden Anbieters wechseln können. Dafür brauchst Du laut dem neuen Gesetz keine Zustimmung. Damit landest Du im neuen Fördersystem.
Der Wechsel soll ab 2027 nur in den ersten fünf Vertragsjahren kostenpflichtig sein. Maximal zahlst Du 150 Euro an den abgebenden Anbieter. Nach dieser Zeit ist vorgesehen, dass die Kosten entfallen.
Dein neuer Anbieter darf allerdings eine Pauschale von bis zu 150 Euro für die Aufnahme des Vertrags verlangen.
Wann musst Du ins neue Fördersystem?
Wenn Du ab 2027 einen Riester-Vertrag neu abschließt, gilt für Dich und alle Deine bestehenden Verträge automatisch das neue Fördersystem. Denn da sich das System auch auf Deine Steuer auswirkt, kannst Du als Person nur in einem der beiden Systeme unterwegs sein. Ein Vertrag im alten, ein Vertrag im neuen Fördersystem – das geht nicht.
Steuerlich gemeinsam veranlagte Paare sollten sich aus diesem Grund abstimmen. Denn sie müssen sich zusammen für eines der beiden Systeme entscheiden. Allerdings kann es nicht passieren, dass Du unfreiwillig im neuen System landest, zum Beispiel weil Dein Partner einen Riester-Vertrag im neuen System abschließt. Laut dem Gesetz ist vorgesehen, dass der Förderantrag Deines Partners dann automatisch abgelehnt wird.
Kannst Du Deinen Riester-Vertrag behalten?
Dein alter Riester-Vertrag hat in jedem Fall Bestandsschutz. Das bedeutet, dass Du Deinen Vertrag behalten kannst, wenn Du möchtest. Du bist nicht verpflichtet, ihn auf ein neues System umzustellen.
Ohne, dass Du einer neuen Vertragsversion zustimmst, gelten für Dich und Deinen Vertrag auch nach einer Riester-Reform weiterhin die alten Konditionen Deines Vertrags.
Warum eine grundlegende Reform der Riester-Rente dringend nötig ist und wie viele Verträge bereits beitragsfrei gestellt sind, liest Du in unserem Hauptartikel zum Thema Riester.





