Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem neuen Altersvorsorge-Depot will der Staat ab 2027 auch ETF-Sparpläne für die Vorsorge fördern.
- Hast Du bereits einen Riester-Vertrag, kündige Deinen aktuellen Vertrag nicht. Prüfe stattdessen, ob es sich für Dich lohnt, den Vertrag bis zum Wechsel zum Altersvorsorge-Depot stillzulegen.
- Stehst Du kurz vor der Rente, warte mit dem Wechsel in die Riester-Auszahlphase bis nach der Reform.
- Alle Informationen übersichtlich zusammengefasst findest Du auch in unserem neuen ePaper zum AV-Depot.
Inhalt
- Was ist das Altersvorsorge-Depot?
- Wer kann ein Altersvorsorge-Depot eröffnen?
- Wie hoch ist die Förderung für das Altersvorsorge-Depot?
- Was ist das Standarddepot?
- Was sind die Vor- und Nachteile des Altersvorsorge-Depots?
- Wie viel kannst Du in ein Altersvorsorge-Depot einzahlen?
- Wie läuft die Auszahlphase beim Altersvorsorge-Depot ab?
- Wie versteuerst Du die Auszahlung aus dem Altersvorsorge-Depot?
- Kannst Du von einem Riester-Vertrag ins Altersvorsorge-Depot wechseln?
Was ist das Altersvorsorge-Depot?
Mit einem Altersvorsorge-Depot, kurz AV-Depot, sollst Du die Möglichkeit bekommen, privat Geld für den Ruhestand anzusparen. Zusätzlich ist eine Förderung vom Staat geplant.
Das Altersvorsorge-Depot soll die Riester-Rente weiterentwickeln und vereinfachen. Für viele Verbraucher stellt es im Vergleich zu Riester eine Verbesserung dar.
Das Konzept stammt ursprünglich von der Ampel-Regierung. Die Große Koalition hat es wieder aufgegriffen und Ende März 2026 im Bundestag beschlossen. Es ist Teil der Reform der privaten Altersvorsorge. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 8. Mai 2026 zugestimmt.
Wann kommt das Altersvorsorge-Depot?
Ab dem 1. Januar 2027 dürfen Finanzunternehmen Altersvorsorge-Depots anbieten.
Wie ist das Altersvorsorge-Depot aufgebaut?
Die Basis für das Altersvorsorge-Depot sind staatlich zertifizierte Vorsorgeverträge sein, die Du in einem Depot bei einer Vielzahl von Anbietern eröffnen kannst. Im Altersvorsorge-Depot wirst Du in verschiedene Fonds, Anleihen und ähnliches investieren können.
Finanztip empfiehlt, in Deinem Altersvorsorge-Depot einen Sparplan – zum Beispiel monatlich – auf einen weltweiten Aktien-ETF einzurichten. ETF steht für Exchange Traded Fund und ist eine kostengünstige Möglichkeit, breit gestreut in Aktien von vielen Unternehmen gleichzeitig zu investieren. Klassische Beispiele für ETFs, auch passive Fonds genannt, sind der MSCI ACWI IMI, MSCI All Countries World Index oder der FTSE All-World.
Für Einsteiger: Wie ein Depot grundsätzlich funktioniert, liest Du in unserem Ratgeber zum Wertpapierdepot. Wenn Du mehr über Fonds erfahren willst und wissen möchtest, warum wir weltweite Aktien-ETFs als langfristige Anlage für die Altersvorsorge empfehlen, lies in unserem Ratgeber zum Thema ETF weiter.
Wer darf Altersvorsorge-Depots anbieten?
Banken, Bausparkassen, Versicherer, Fondsgesellschaften, Depotanbieter und Neobroker dürfen Altersvorsorgedepots anbieten. Auch der Staat soll ein öffentlich organisiertes Altersvorsorge-Depot anbieten. Wie die Bundesregierung das staatlich organisierte Altersvorsorge-Depot konkret umsetzt, ist noch offen.
Eine erste Übersicht von AV-Depots findest Du in unserem Altersvorsorge-Depot-Vergleich.
Aktuelle News:
AV-Depot 2027: Diese Kosten solltest Du vergleichen
Das Altersvorsorgedepot soll 2027 starten. Welche Anbieter bereits Konditionen nennen und worauf Du achten solltest.
Welche Wertpapiere dürfen ins Altersvorsorge-Depot?
Das Gesetz erlaubt im Altersvorsorge-Depot Fonds der Risikokategorien eins bis fünf. Fonds der Risikokategorien sechs und sieben dürfen nicht bespart werden (vgl. Art. 6, Nr. 1, Buchst. b, S. 2 Altersvorsorgereformgesetz). Grundlage dafür ist der Summary Risk Indicator (SRI).
Je höher die Zahl, desto höher die Volatilität, also desto mehr schwankt der Kurs Deines Fonds. Welchen Risikoindikator ein bestimmter Fonds hat, steht im Produktinformationsblatt, auch Fact Sheet genannt.
Die von uns für die Altersvorsorge primär empfohlenen ETFs auf den MSCI ACWI IMI, FTSE All-World oder MSCI ACWI werden meist in der mittleren Risikoklasse 4 eingestuft. Daher darfst Du sie auch im Altersvorsorge-Depot besparen. In der Praxis wird es aber zusätzlich davon abhängen, ob Dein Anbieter für das AV-Depot diese ETFs auch anbietet. Falls Du Dich genauer über diese ETFs informieren willst, findest Du alle Infos in unserem Ratgeber zur Finanztip-IMI-Strategie.
Darüber hinaus kannst Du im AV-Depot in Anleihen von EU-Staaten sowie deutschen Ländern oder Gemeinden investieren.
Egal ob bei Anleihen oder Aktien, die Risikostufen können sich auch verschieben. Denn die Einstufung ist von Marktentwicklungen in den vergangenen Jahren abhängig.
Aktien einzelner Unternehmen sollen im Altersvorsorge-Depot nicht erlaubt sein. In Zertifikate und Kryptowährungen sowie andere komplexe oder spekulative Wertpapiere sollst Du in Deinem Altersvorsorge-Depot ebenfalls nicht investieren können.
Das Gesetz verpflichtet alle Anbieter, ein Standarddepot anzubieten oder auf das Standarddepot eines Partners zu verweisen. Für dieses gilt ein Kostendeckel von einem Prozent. Mehr dazu im Kapitel Was ist das Standarddepot?
Lohnt sich ein Altersvorsorge-Depot als Versicherung?
Ein Versicherungsmantel für eine Anlage am Kapitalmarkt ist im Vergleich sehr teuer und war in der Vergangenheit selten eine gute Wahl. Neben Banken, Fondsgesellschaften und Neobrokern können auch Versicherer Altersvorsorge-Depots anbieten. Aber Achtung: Das werden keine echten Depots sein. Die Versicherer verpacken die Fonds in eine fondsgebundene Rentenversicherung. In der Vergangenheit waren diese Versicherungsprodukte teils deutlich teurer als einfache Depotlösungen für die Altersvorsorge mit ETFs.
Kannst Du das Altersvorsorge-Depot für eine Immobilie nutzen?
Wie früher bei Riester-Verträgen sollst Du das Guthaben Deines Altersvorsorge-Depots grundsätzlich auch für Deine selbstgenutzte Immobilie verwenden können. Eine solche Entnahme soll nicht als förderschädliche Verwendung gelten. Das heißt, Du müsstest keine Steuerersparnisse und/oder Zulagen zurückzahlen.
Dafür musst Du folgende Kriterien erfüllen:
- Selbst bewohnt: Die Immobilie muss Dein Hauptwohnsitz sein; Ferienwohnungen und Kapitalanlagen sind ausgeschlossen.
- Eigentum: Du musst Eigentümer oder Miteigentümer sein. Auch der Erwerb von Pflichtanteilen an einer eingetragenen Wohnungsgenossenschaft kann förderunschädlich sein, wenn Du dadurch selbst eine Genossenschaftswohnung nutzt. Du kaufst dabei nicht die Wohnung, sondern wirst Mitglied der Genossenschaft und erhältst ein Nutzungsrecht an der Wohnung.
- Lage: Die Immobilie muss in der EU oder im EWR liegen.
Allerdings wird diese Option nicht mehr in jedem Vertrag automatisch eingeschlossen sein. Die Anbieter können zukünftig entscheiden, ob sie diese Möglichkeit in ihr Produkt aufnehmen wollen oder nicht.
Als Entnahme für eine Immobilie gelten übrigens nicht nur Kaufen oder Bauen, Du kannst das Geld aus Deinem Altersvorsorgedepot auch für energetische Sanierungen oder einen altersgerechten Umbau verwenden. Du kannst das Kapital auch für Sondertilgungen oder die vollständige Ablösung eines Immobiliendarlehens nutzen.
Mit der Reform der privaten Altersvorsorge werden sich die Bedingungen für Entnahmen ändern. Unter anderem müssen keine 3.000 € mehr im Vertrag verbleiben, wenn Du das Geld für einen Immobilie entnehmen möchtest.
Kannst Du den Anbieter Deines Altersvorsorge-Depots wechseln?
Mit Deinem Altersvorsorge-Depot kannst Du innerhalb der Ansparphase beliebig oft zu einem anderen Anbieter wechseln . Innerhalb der ersten fünf Jahre des Vertrags kann das Geld kosten. Maximal dürfen die abgebenden Unternehmen nach den aktuellen Plänen dafür 150 Euro verlangen.
Nach fünf Jahren darf Dein bisheriger Anbieter für den Wechsel keine Gebühr mehr verlangen. Das gilt auch früher, wenn er seine Kosten erhöht. Ebenfalls nichts bezahlen müsstest Du, wenn Du beim gleichen Anbieter bleibst und lediglich in ein anderes Produkt wechselst. Der aufnehmende Anbieter soll ebenfalls Gebühren in Höhe von bis zu 150 Euro erheben dürfen (vgl. Art. 6, Nr. 1, S. 11 Altersvorsorgereformgesetz). Für den Wechsel können also maximal 300 Euro fällig werden.
Beim Wechsel eines klassischen Depots hingegen dürfen Anbieter für den Depotübertrag keine Gebühren verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof 2004 entschieden (Az. XI ZR 200/03).
Wer kann ein Altersvorsorge-Depot eröffnen?
Ein Altersvorsorge-Depot soll grundsätzlich jeder und jede für sich eröffnen können, die oder der noch nicht vollständig in Altersrente ist. Allerdings soll nicht jeder die staatliche Förderung bekommen.
Wer bekommt die Förderung für das Altersvorsorge-Depot?
Folgende Voraussetzungen wirst Du erfüllen müssen, um grundsätzlich mit Deinem Altersvorsorge-Depot förderberechtigt zu sein. Du bist entweder:
- Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer
- selbstständig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert
- selbstständig, jünger als 67 Jahre und gibst jährlich eine Steuererklärung ab
- Auszubildende oder Auszubildender
- Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks
- Beamtin oder Beamter
- Richter oder Richterin
- Soldatin oder Soldat
- Landwirt oder Landwirtin
- Mini- oder Midi-Jobber und zahlst in die gesetzliche Rentenversicherung ein
- Studentin oder Student mit Nebenjob und zahlst in die gesetzliche Rentenversicherung ein
- Bundesfreiwillige, Bundesfreiwilliger oder leistet freiwilligen Wehrdienst
- Mitglied in der Künstlersozialkasse
- arbeitslos und erhältst Arbeitslosengeld I, hast aber zuvor in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt
- Grundsicherungs-Empfänger oder -Empfängerin, hast aber zuvor in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt
- Frührentnerin oder -rentner, bekommst also zum Beispiel Erwerbsminderungsrente oder Dienstunfähigkeitsrente
- Pflegeperson eines Angehörigen mit Pflegegrad 2 für mindestens zehn Stunden pro Woche
- Mutter oder Vater während der dreijährigen Kindererziehungszeit
Bist Du in Elternzeit oder bekommst aktuell Krankengeld oder Übergangsgeld, sollst Du ebenfalls gefördert werden.
Wann bist Du nicht förderberechtigt?
Keine Zulagen oder Steuererstattungen für das Altersvorsorge-Depot sollen erhalten:
- Minijobber, die sich von der Rentenversicherung haben befreien lassen
- Hausmänner und Hausfrauen
Wie kannst Du als Nicht-Förderberechtigter Zulagen bekommen?
Du bist mit einem Menschen verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft, der förderberechtigt ist? Dann kannst Du auch gefördert werden, wenn Du eigentlich nicht zum förderberechtigten Personenkreis für das Altersvorsorge-Depot gehörst. In diesem Fall bist Du mittelbar förderfähig. Dafür brauchst Du einen eigenen Altersvorsorgevertrag und musst mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen. Deine Grundzulage richtet sich nach den geförderten Einzahlungen Deines Partners oder Deiner Partnerin, sie beträgt aber höchstens 175 Euro im Jahr. Eine Kinderzulage kannst Du erhalten, wenn sie Deinem Vertrag zugeordnet ist. Den Berufseinsteigerbonus erhältst Du bei mittelbarer Förderung nicht.
Wirst Du gefördert, wenn Du im Ausland lebst?
Zukünftig wird auch die Altersvorsorge von Menschen gefördert, die nicht in Deutschland leben. Voraussetzung ist, dass Du Pflichtmitglied im gesetzlichen Rentensystem des jeweiligen Landes bist und in Deutschland unbeschränkt oder fiktiv unbeschränkt steuerpflichtig bist. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist aber nicht notwendig.
Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die die Gleichbehandlung von Menschen in der EU beziehungsweise des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) stärkt. Die bisherige, äußerst eingeschränkte, Auslandsregelung der geförderten Altersvorsorge in Deutschland verstößt gegen das Gebot der europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit (vgl. Artikel 45 AEUV und Artikel 28 des EWR-Abkommens).
Gelten soll die Regelung ab 2028 für alle EU-Staaten sowie Länder, deren Rentensystem dem des EWR ähnlich sind. Und zwar sowohl für alle neuen Verträge, beispielsweise das Altersvorsorge-Depot, als auch für alle bereits bestehenden Riester-Verträge.
Wie hoch ist die Förderung für das Altersvorsorge-Depot?
| Die Förderung im Überblick | ||
|---|---|---|
| Förderbaustein | So funktioniert die Förderung | Maximal |
| Grundzulage | 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag; danach 25 Cent je Euro bis insgesamt 1.800 € Eigenbeitrag. | 540 € pro Jahr |
| Kinderzulage | 1 € Förderung je Euro Eigenbeitrag, bis zu 300 € für jedes Kind. | 300 € pro Kind und Jahr |
| Berufseinsteigerbonus | Einmalig, wenn Du den Altersvorsorgevertrag vor Deinem 25. Geburtstag abschließt. | 200 € einmalig |
| Steuervorteil | Das Finanzamt prüft automatisch, ob zusätzlich zu den Zulagen ein Steuervorteil entsteht. | Abhängig vom Einkommen |
Voraussetzung für die Förderung: mindestens 10 € Einzahlung pro Monat.
Rechtsgrundlage: Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026 (BGBl. I 2026 Nr. 156); die neuen Regelungen gelten ab 1. Januar 2027.
Das Grundprinzip der Förderung: Du zahlst Geld in ein spezielles Altersvorsorge-Produkt ein, beispielsweise mit einem ETF-Sparplan in Dein Altersvorsorge-Depot. Der Staat unterstützt Dich dabei. Das kann auf zwei verschiedene Arten geschehen:
- mit Zulagen, die direkt in Dein Depot fließen,
- zusätzlich kannst Du von einer Steuerersparnis profitieren, die Du über Deine Steuererklärung geltend machen kannst
Wie hoch soll die Grundzulage für das Altersvorsorge-Depot sein?
Der Staat zahlt die Zulagen jährlich. Sie sind abhängig davon , wie viel Geld Du in Dein Depot in dem jeweiligen Jahr einzahlst (vgl. Art. 2, Nr. 7, S. 1. Altersvorsorgereformgesetz). Für die Grundzulage gilt demnach:
- Zahlst Du bis zu 360 Euro ein, erhältst Du für jeden eingezahlten Euro 50 Cent vom Staat. Das entspricht maximal 180 Euro pro Jahr.
- Für jeden weiteren Euro – bis maximal 1.800 Euro – erhältst Du 25 Cent. Das sind nochmal bis zu 360 Euro Bonus jährlich.
- Die maximale Grundzulage pro Jahr beträgt daher 540 Euro.
Laut dem Altersvorsorgereformgesetz liegt die Höchstgrenze für Deine förderfähigen jährlichen Einzahlungen bei 1.800 Euro. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 Euro pro Jahr, also zehn Euro pro Monat.
Junge Menschen, die vor dem 25. Geburtstag mit dem Altersvorsorge-Depot starten, erhalten als zusätzlichen Anreiz einmalig 200 Euro in ihr Depot.
Wie hoch ist die Kinderzulage im Altersvorsorge-Depot?
Eltern sollen zusätzlich zu der Grundzulage eine Kinderzulage bekommen. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das Deinem Vertrag zugeordnet ist, sollst Du pro eingezahltem Euro einen Euro vom Staat dazu erhalten. Das Maximum pro Jahr beträgt hier 300 Euro pro Kind. Zahlst Du also 25 Euro im Monat in Dein Altersvorsorge-Depot ein, würdest Du die Kinderzulage in voller Höhe bekommen.
Ein Beispiel: Amie hat in einem Jahr 360 Euro in ihr Altersvorsorge-Depot eingezahlt. Also 30 Euro pro Monat. Dafür erhält sie 180 Euro Grundzulage. Da sie ein Kind hat, bekommt sie noch einmal 300 Euro Kinderzulage dazu. Das ergibt insgesamt 480 Euro Zulage. In ihren Vertrag fließen also 840 Euro.
Wie wirken sich die Kinderzulagen aus?
Wie sich unterschiedliche Einzahlungsbeträge und Förderungen in Deinem Altersvorsorge-Depot bemerkbar machen, zeigen wir Dir anhand der folgenden Beispiele:
Auch Amies Brüder, Albert und Johannes, eröffnen ein Altersvorsorge-Depot und zahlen jedes Jahr Beiträge ein. Albert als alleinerziehender Vater von zwei Kindern zahlt den Mindestbeitrag in Höhe von 120 Euro pro Jahr ein. Johannes als Berufstätiger ohne Kinder den förderfähigen Maximalbetrag von 1.800 Euro.
Die Tabelle zeigt, bei wem wie viel Geld im Depot landet. Daraus ergeben sich unterschiedliche Förderquoten. Das ist das Verhältnis der jährlichen Förderung vom Staat zu Deinen eigenen Einzahlungen.
Zulagen und Förderquoten nach Einzahlungshöhe
| Albert | Amie | Johannes | |
| Einzahlungen p.a. | 120 € | 360 € | 1.800 € |
| Grundzulage | 60 € | 180 € | 540 € |
| Kinderzulage 1 | 120 € | 300 € | - |
| Kinderzulage 2 | 120 € | - | - |
| Zulagen gesamt | 300 € | 480 € | 540 € |
| Summe im Depot | 420 € | 840 € | 2.340 € |
| Förderquote | 250 % | 134 % | 30 % |
Quelle: Finanztip-Berechnungen
Da Johannes am meisten einzahlt, kann in seinem Depot das meiste Geld eine Rendite erwirtschaften und sich bis zum Ruhestand entwickeln. Doch auch, wenn Du wie Albert oder Amie nicht so viel sparen kannst, sorgt die hohe Zulagenförderung dafür, dass deutlich mehr Geld in Dein Depot fließt als beim Anlegen ohne Förderung.
Wie komme ich an meine steuerliche Förderung?
Der Staat kann Dein Altersvorsorge-Depot unter Umständen auch steuerlich fördern. Dafür trägst Du Deine Einzahlungen in der Anlage AV Deiner Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben ein. Beim Altersvorsorge-Depot kannst Du Einzahlungen von bis zu 1.800 Euro zuzüglich der erhaltenen Zulagen steuerlich ansetzen. Damit kann Deine Steuererstattung höher ausfallen als bei Riester.
Bei einem Riester-Vertrag konntest Du bisher grundsätzlich bis zu 2.100 Euro steuerlich geltend machen. Hattest Du eine mittelbar förderberechtigte Ehepartnerin oder einen mittelbar förderberechtigten Ehepartner, waren es bis zu 2.160 Euro (§ 10a Abs. 1 und EStG).
Im obigen Beispiel bekäme Johannes bei 1.800 Euro Einzahlung 540 Euro Zulage. Er könnte also 2.340 Euro bei der Steuer angeben.
Angenommen, Johannes hat einen Grenzsteuersatz von 33,3 Prozent, dann beträgt seine theoretische Steuererstattung rund 770 Euro. Das wären in diesem Beispiel 230 Euro mehr als die Zulage von 540 Euro. Johannes würde über die Steuererklärung dieses Geld angerechnet bekommen. Ob Du mit Zulagen, einer Steuererstattung oder einer Kombi aus beidem besser fährst, nennt sich Günstigerprüfung. Willst Du im Detail wissen, wie sie funktioniert, klappe einfach das nachfolgende Element aus.
Wie funktioniert die Günstigerprüfung beim Altersvorsorge-Depot und bei Riester?
Wie auch bei der bisherigen Riester-Förderung soll es im neuen Fördersystem eine Günstigerprüfung geben. Dabei vergleichen Finanzamt und Zulagenstelle Deine Zulagenhöhe und Deine berechnete Steuerersparnis miteinander.
Fall A:Deine Zulagen sind höher als Deine Steuerersparnis. In diesem Fall zahlt der Staat die Zulagen in Deinen Vertrag ein. Das geschieht in der ersten Hälfte des Folgejahres. Darüber hinaus erhältst Du kein Geld über die Steuer zurück, denn die Zulagen sind für Dich der bessere – sprich günstigere – Förderweg.
Fall B: Deine Zulagen sind niedriger als Deine Steuerersparnis. Auch in diesem Fall zahlt der Staat die Zulagen in Deinen Vertrag ein. Darüber hinaus erhältst Du noch die Differenz zwischen Deiner Zulagenhöhe und der berechneten Steuerersparnis. Das Finanzamt zahlt die Differenz nicht in Dein Altersvorsorge-Depot ein, sondern verrechnet sie mit Deinen Steuern. Sie verringert also entweder die Summe, die Du an Steuern zahlen musst, oder sie erhöht Deine Steuerrückerstattung. Das war im Beispiel mit Johannes weiter oben der Fall.
Fall C: Sollten Zulagen und Steuerersparnis gleich hoch sein, erhältst Du nur die Zulage. Wie im bisherigen Riester-System soll es darüber hinaus die Möglichkeit geben, auf die Zulagen komplett zu verzichten und die gesamte Förderung über die Steuerersparnis zu erhalten. Das wird unseren bisherigen Analysen nach allerdings nur in den seltensten Fällen Sinn ergeben.
Wie hoch sind die Zulagen für mittelbar geförderte Partner?
Bist Du über Deinen Partner förderberechtigt, ist die Höhe Deiner Zulagen abhängig von dessen Einzahlungen. Du erhältst 50 Prozent der Einzahlungen Deines Partners oder Deiner Partnerin als Grundzulage. Allerdings ist Deine Grundzulage auf maximal 175 Euro begrenzt. Kinderzulagen kannst Du in voller Höhe erhalten, maximal also 300 Euro.
Du musst, um überhaupt Zulagen zu erhalten, aber auch selbst mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen.
Beispiel: David ist als Hausmann mit seinem Altersvorsorge-Depot nicht förderfähig. Seine Frau Victoria ist angestellt und zahlt daher Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse ein. Dadurch kann auch David Förderung vom Staat bekommen.
Er zahlt nur den Mindestbeitrag in Höhe von 120 Euro pro Jahr ein. Seine Zulagen berechnen sich aber anhand von Victorias Einzahlungen. Das ist gut für ihn. Denn aufgrund ihrer Einzahlung in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr bekommt er 175 Euro Grundzulage.
Die Zulagen für ihre beiden Kinder haben die beiden Davids Altersvorsorge-Depot zugeordnet. Bei ihrem Wert von 1.200 Euro p.a. sind das 300 Euro – der Maximalbetrag für Kinder.
| Victoria | David | |
|---|---|---|
| Einzahlungen p.a. | 1.200 € | 120 € |
| Grundzulage p.a. | 390 € | 175 € |
| Kinderzulage 1 p.a. | 300 € | |
| Kinderzulage 2 p.a. | 300 € | |
| Zulage gesamt | 390 € | 775 € |
| Geld, das p.a. ins Depot fließt | 1.690 € | 895 € |
| Förderquote | 33 % | 646 % |
Quelle: Finanztip-Berechnungen (Stand: April 2026)
Die Tabelle zeigt, dass David durch die mittelbare Förderung rund sechseinhalb Mal so viel Zulage bekommt wie er Geld in sein Depot einzahlt.
Was ist das Standarddepot?
Das Standarddepot ist eine Basisvariante des Altersvorsorge-Depots. Jedes Unternehmen, das ein Altersvorsorge-Depot oder auch ein gefördertes Garantieprodukt anbietet, muss zusätzlich ein solches Standarddepot anbieten oder auf das Standarddepot einer Partnerfirma verweisen.
Gedacht ist das Standarddepot für Einsteiger oder Aktien-Neulinge, die sich noch nicht selbst zutrauen, Anlageentscheidungen zu treffen. Damit Verbraucher mit wenig Erfahrung die Produkte am Markt besser vergleichen können, sollen die Anbieter enge Vorgaben für die Ausgestaltung ihrer Standarddepots haben.
Wie sieht die Anlage im Standarddepot aus?
Das Standarddepot muss zwei vorausgewählte Fonds beinhalten. Einer davon muss risikoarm sein, also laut SRI in Risikoklasse 1 oder 2 liegen. Der andere muss in Risikoklasse 3, 4 oder 5 liegen und ist demnach chancenorientierter (vgl. Art. 6, Nr. 1, Buchst. c, S. 2 Altersvorsorgereformgesetz). ETFs auf den MSCI All Countries World Index liegen beispielsweise in der Klasse 4.
Für die Aufteilung zwischen den beiden Fonds macht der Anbieter Dir einen Vorschlag. Du kannst sie aber anpassen. Zudem gibt es für das Standarddepot gesetzlich bestimmte Vorgaben, dass der Anbieter Dein Guthaben ab einem gewissen Zeitpunkt vor dem angedachten Rentenbeginn stärker in den risikoarmen Fonds umschichten muss.
So wird sichergestellt, dass ein bestimmter Anteil Deines Vorsorgevermögens in sichereren Anlagen steckt, damit Du bei einem Börsencrash direkt zu Rentenbeginn keine großen Wertschwankungen hinnehmen musst. Auch hierbei sollst Du aber mitentscheiden dürfen, wenn Du möchtest.
Wir bei Finanztip empfehlen Dir, Dein Altersvorsorge-Depot selbst zusammenzustellen. So bist Du frei in Deiner Depotzusammensetzung.
Wie hoch sollen die Kosten im Standarddepot sein?
Die Effektivkosten des Standarddepots dürfen während der Ansparphase maximal durchschnittlich ein Prozent pro Jahr betragen (vgl. Art. 6, Nr. 3, S. 2 Altersvorsorgereformgesetz). Was sich für Riester-Sparer mit Rentenversicherungen nach einem traumhaften Wert anhört, ist im Vergleich zu kostenfreien Depots und günstigen ETF-Sparplänen allerdings sehr teuer. Entscheidend wird sein, zu welchem Preis Anbieter das Standarddepot tatsächlich anbieten. Die bisher veröffentlichten Angebote zeigen aber schon jetzt, dass es sehr kostengünstige AV-Depots geben wird.
Das Gesetz verpflichtet Anbieter, Dir das Standarddepot vollständig digital und ohne Beratung anzubieten.
Wie funktioniert das staatliche Standarddepot?
Die Koalition hat angekündigt, dass es neben Depots bei privaten Anbietern auch ein staatlich organisiertes Altersvorsorge-Depot geben wird. Das soll eine günstige und einfache Standardlösung für Unentschlossene und Unerfahrene bieten. Dafür sollen die gleichen Regeln wie für die private Konkurrenz gelten. Wie das Vorhaben konkret umgesetzt wird, ist noch nicht klar.
Worauf sollten Einsteiger im Altersvorsorge-Depot setzen?
Langfristiges Anlegen am Aktienmarkt muss nicht kompliziert sein. Am besten eignet sich dafür ein weltweit gestreuter Aktien-ETF auf den MSCI ACWI IMI, FTSE All-World oder MSCI ACWI. Einen solchen gibt es bei allen großen Fondsanbietern, zum Beispiel bei iShares, Vanguard und xTrackers. Im Finanztip ETF-Finder kannst Du darüber hinaus nach verschiedenen Kriterien filtern, die Dir bei der Auswahl Deines ETF besonders wichtig sind.
Was sind die Vor- und Nachteile des Altersvorsorge-Depots?
Im Vergleich mit einem normalen Depot hat das Altersvorsorge-Depot vier Vorteile und zwei Nachteile.
Was sind die Vorteile des Altersvorsorge-Depots?
1. Keine Steuern in der Ansparphase: Während der Laufzeit musst Du keine Steuer auf die Vorabpauschale zahlen. Das sorgt dafür, dass während des Vermögensaufbaus kein Geld aus dem Depot abfließt. Dadurch kann sich Dein Geld im Altersvorsorge-Depot bei gleicher Rendite und gleichen Kosten besser entwickeln als in einem normalen Depot.
2. Mehr Vermögen durch Zulagen und Steuervorteile: Staatliche Zulagen erhöhen den Betrag, der in Deinem Altersvorsorge-Depot investiert ist. Zusätzlich kann Dir das Finanzamt über die Steuererklärung einen Steuervorteil gewähren, wenn dieser für Dich höher ist als die Zulagen.
Investierst Du auch die Steuererstattung wieder, wächst Dein Depot weiter. Entwickelt sich die Anlage positiv, erzielst Du dadurch in Euro gerechnet höhere Erträge als ohne Förderung. Über viele Jahre kann dieser Vorteil durch den Zinseszins-Effekt deutlich wachsen.
Diese beiden Vorteile können zusammengenommen enorm viel ausmachen. Willst Du das einmal für Dich selbst durchspielen, haben wir gleich zwei Rechner für Dich, mit denen das einfach möglich ist.
Mit unserem Altersvorsorge-Depot-Rechner kannst Du herausfinden, wie sich Dein Altersvorsorge-Depot entwickeln würde und das Ganze mit einem „normalen“ ETF-Sparplan vergleichen. Hier geht es zum Altersvorsorge-Depot-Rechner.
Hast Du schon einen alten Riester-Vertrag und willst wissen, wie sich dieser entwickeln würde, wenn Du ihn in ein AV-Depot umziehst? Dann nutze unseren AV-Depot vs. Riester-Rechner. Hier geht es zum AV-Depot vs. Riester-Rechner.
3. Steuerfreies Umschichten: Schichtest Du in einem normalen Depot Guthaben von einem Fonds in einen anderen um, zahlst Du neben Kauf- und Verkaufsgebühren auch Steuern auf Gewinne. Nicht so im Altersvorsorge-Depot. Hier sollst Du die Möglichkeit bekommen, beliebig zu verändern, wie Du Dein Geld anlegst. Besonders zum Tragen kommt dieser Vorteil in den letzten Jahren vor dem Ruhestand. Schichtest Du beispielsweise einen Teil Deines Guthabens in einen weniger schwankenden Geldmarktfonds um, musst Du dabei keine Steuern zahlen. Bei größeren Summen kannst Du durch diese Regelung so mehrere Tausend Euro sparen.
4. Steuerfreies Rebalancing: Hast Du mehrere Fonds in Deinem Altersvorsorge-Depot, kannst Du in der Ansparphase auch steuerfreies Rebalancing betreiben. Rebalancing beschreibt den Prozess, eine bestimmte Gewichtung von mehreren Anlagen regelmäßig wiederherzustellen. Beispielsweise möchtest Du zwei Fonds gleich gewichten. Da sie sich aber unterschiedlich entwickeln, kann sich das Verhältnis über die Zeit ändern. Um Deine Wunschaufteilung wiederherzustellen, verkaufst Du jährlich einige Anteile des Fonds, der gut lief, und kaufst Fondsanteile, die sich weniger gut entwickelt haben.
Was sind die Nachteile des Altersvorsorge-Depots?
Geringere Flexibilität: Im Gegensatz zu einem normalen Wertpapierdepot kannst Du auf das Geld in Deinem Altersvorsorge-Depot nicht jederzeit frei zugreifen. Das Guthaben ist grundsätzlich für Deine Altersvorsorge gedacht. Anbieter zahlen es frühestens ab Vollendung Deines 65. Lebensjahres aus – zum Beispiel über einen Auszahlungsplan oder als lebenslange Rente, auch Leibrente genannt. Beziehst Du schon vorher eine Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem, kann die Auszahlungsphase bereits dann beginnen. Spätestens mit Vollendung Deines 70. Lebensjahres muss sie starten.
Kündigst Du das Altersvorsorge-Depot vorher und lässt Dir das Guthaben auszahlen, gilt das als förderschädliche Verwendung. Dann musst Du die erhaltenen Zulagen und die gewährten Steuervorteile zurückzahlen. Die mit Deinem Depot erzielten Gewinne bleiben Dir zwar erhalten, sind jedoch einkommensteuerpflichtig (§ 93 EStG). Dein persönlicher Einkommensteuersatz kann allerdings deutlich höher sein als die Steuer auf Gewinne in einem normalen Depot. Dort fallen grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag an; bei Aktien-ETFs sind wegen der Teilfreistellung zudem nur 70 Prozent der Gewinne steuerpflichtig.
Trotzdem muss eine vorzeitige Kündigung deshalb nicht automatisch bedeuten, dass Du schlechter dastehst als mit einem ungeförderten ETF-Sparplan. Nämlich dann, wenn Du über die Jahre von staatlichen Zulagen, möglichen Steuervorteilen und den daraus erzielten Renditen profitiert hast. Je nach Wertentwicklung kann trotz Rückzahlung der Förderung noch ein finanzieller Vorteil verbleiben.
Besonders ungünstig kann eine Kündigung nach starken Kursverlusten sein. Ist Dein Depotwert deutlich gefallen, kann es passieren, dass ein Teil Deiner eigenen Einzahlungen bereits verloren ist und Du trotzdem noch Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen musst. Prüfe deshalb vor einer vorzeitigen Kündigung genau, wie hoch Dein aktuelles Guthaben ist und welche Förderbeträge Du zurückzahlen müsstest. Kannst Du vorübergehend nicht einzahlen, pausiere die Beiträge besser, statt das AV-Depot sofort zu kündigen. So bleibt Dein angespartes Geld investiert und Du vermeidest in der Regel, die Förderung für frühere Beiträge zurückzahlen zu müssen.
- Beschränkung der Anlage: Bei einem klassischen Depot kannst Du jeden bei Deinem Anbieter angebotenen Fonds beziehungsweise jedes verfügbare Wertpapier kaufen und besparen. Beim Altersvorsorge-Depot hingegen wird es Beschränkungen geben. Details dazu liest Du oben im ersten Kapitel.
Wie viel kannst Du in ein Altersvorsorge-Depot einzahlen?
Neben der Höchstgrenze für die förderfähigen Einzahlungen wird es auch einen grundsätzlichen Maximalbetrag pro Vertrag geben: 6.840 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Summe kannst Du Geld in Dein Altersvorsorge-Depot einzahlen. Neben den geförderten 1.800 Euro also noch weitere 5.040 Euro.
Du kannst insgesamt zwei AV-Depot-Verträge abschließen. Dadurch würde sich Deine maximale Einzahlung auf 13.680 Euro erhöhen. Egal ob ein Vertrag oder zwei: Maximal förderfähig bleiben 1.800 Euro an Einzahlungen.
Was passiert, wenn Du mehr als 1.800 Euro in das AV-Depot einzahlst?
Möchtest Du mehr als die maximal geförderten 1.800 Euro pro Jahr für Deine Altersvorsorge zurücklegen, kannst Du bis zu weitere 5.040 Euro jährlich in Dein Altersvorsorge-Depot einzahlen. Insgesamt sind damit Einzahlungen von bis zu 6.840 Euro pro Jahr pro AV-Depot möglich. Für Einzahlungen oberhalb von 1.800 Euro erhältst Du keine Zulagen und keinen zusätzlichen Steuervorteil. Wie der ungeförderte Teil später besteuert wird, liest Du im Kapitel zur Besteuerung des AV-Depots.
Ob es für Dich sinnvoll ist, auch die zusätzlichen 5.040 Euro im Altersvorsorge-Depot anzulegen oder diesen Betrag lieber in einem normalen ETF-Depot zu investieren, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten. Das Altersvorsorge-Depot bietet Dir während der Ansparphase steuerliche Vorteile, schränkt dafür aber die Verfügbarkeit Deines Geldes stärker ein. Welche Variante besser zu Dir passt, hängt unter anderem von Deinem Anlagehorizont, Deiner gewünschten Flexibilität und Deiner persönlichen steuerlichen Situation ab.
Lohnen sich mehrere Altersvorsorge-Depots?
Zwei AV-Depots können sinnvoll sein, wenn Du den geförderten und den ungeförderten Teil Deiner Altersvorsorge bewusst trennen möchtest. So kannst Du zum Beispiel in ein Depot den Betrag einzahlen, für den Du Zulagen erhalten möchtest, und zusätzliches Geld in einem zweiten Depot anlegen.
Das kann Dir später mehr Flexibilität geben: Brauchst Du das ungeförderte Geld vorzeitig, musst Du nicht zugleich den geförderten Teil antasten. Hast Du das 62. Lebensjahr vollendet und lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre, ist bei einer Auszahlung grundsätzlich nur die Hälfte des Gewinns steuerpflichtig. Ein zweites Depot schafft diesen Steuervorteil allerdings nicht – es kann nur verhindern, dass Du für eine Entnahme auch Zulagen und Steuervorteile aus dem geförderten Teil zurückzahlen musst (§ 22 Nummer fünf EStG).
Für die meisten Menschen reicht ein AV-Depot. Es ist übersichtlicher und einfacher zu verwalten. Möchtest Du neben der Förderung möglichst frei über einen Teil Deines Geldes verfügen, ist oft die klarere Lösung: Spare den Betrag für Zulagen in ein AV-Depot und lege weiteres Geld in einem normalen Wertpapierdepot an. Dort kannst Du jederzeit auf Dein Geld zugreifen, erhältst dafür aber keine staatliche Förderung.
Wie läuft die Auszahlphase beim Altersvorsorge-Depot ab?
Für die Auszahlung des Depot-Guthabens wirst Du Dich entweder für einen Auszahlplan bis zum Alter von mindestens 85 Jahren oder eine lebenslange Rentenzahlung entscheiden können. In beiden Fällen bekommst Du monatlich Geld ausgezahlt. Entscheidest Du Dich für die Auszahlungsversion der lebenslangen Rente, wirst Du Dich noch einmal zwischen zwei Versionen entscheiden können.
Und egal welche Auszahlungsform Du wählst: Du wirst zwischen Deinem 65. und 70. Geburtstag in die Auszahlphase Deines Altersvorsorge-Depots wechseln können. Beziehst Du schon vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine Beamtenpension, wird das ebenfalls früher möglich sein.
Kann ich mir auch einen größeren Betrag auszahlen lassen?
Je nach Vertrag kannst Du Dir zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu dreißig Prozent des angesparten Kapitals auf einmal auszahlen lassen. Das nennt man Teilkapitalisierung (Artikel sechs Nummer eins, neuer § 1 Absatz eins Satz eins Nummer vier AltZertG)
Wie Du eine Teilkapitalisierung versteuerst, hängt davon ab, aus welchem Teil Deines Guthabens sie stammt. Auf den geförderten Anteil – also Einzahlungen, für die Du Zulagen oder einen Steuervorteil erhalten hast – zahlst Du Einkommensteuer auf die gesamte Auszahlung. Beim ungeförderten Anteil ist grundsätzlich nur der Gewinn steuerpflichtig. Hast Du das 62. Lebensjahr vollendet und lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre, ist davon in der Regel nur die Hälfte steuerpflichtig. Dein Anbieter muss die beiden Anteile getrennt ermitteln und bescheinigen.
Überlege auch, wann Du eine größere Einmalzahlung erhältst. Bekommst Du im selben Jahr noch Arbeitslohn, kann sie Deinen persönlichen Steuersatz erhöhen. Es kann deshalb sinnvoll sein, den Beginn der Auszahlungsphase – wenn der Vertrag es zulässt – auf einen Zeitpunkt nach dem Ende Deiner Berufstätigkeit zu legen. Die Steuerregeln ergeben sich aus § 22 Nummer fünf EStG.
Mehr zum Versteuern von Auszahlungen aus dem Altersvorsorge-Depot liest Du in Kapitel 8.
Lass uns nun gemeinsam die Möglichkeiten der Auszahlphase im Detail anschauen.
Wie funktioniert der Auszahlplan bis 85?
Beim Auszahlplan bekommst Du monatlich Geld von Deinem Anbieter, mindestens bis zu Deinem 85. Geburtstag. Weil Dein Geld im Depot weiter angelegt bleibt und Du gleichzeitig Geld entnimmst, kann auch Deine monatliche Auszahlung steigen oder sinken. Das soll so funktionieren:
Für die erste Berechnung legt Dein Anbieter je nach Deinem Wunsch 80 bis 100 Prozent des Depotwerts zugrunde, den Dein Depot beim Wechsel in die Auszahlphase hat. Hast Du Dich für die Teilkapitalisierung entschieden, zieht Dein Anbieter diesen Betrag ab. Dein Anbieter teilt den Rest durch die Zahl der Monate, die bis zu Deinem 85. Geburtstag verbleiben.
Weil sich der Wert Deines Altersvorsorge-Depots im Laufe der Zeit ändert, berechnet Dein Anbieter die Auszahlung regelmäßig neu. Dafür sollen Anbieter im Vertrag Stichtage festlegen, spätestens aber alle drei Jahre. Bleibt am Ende des Auszahlungsplans noch Geld im Depot, zahlt Dein Anbieter es auf einen Schlag an Dich aus. Ein vereinfachtes Beispiel: Amar hat zum Wechsel in die Auszahlphase mit 65 Jahren 200.000 Euro in seinem Depot. Er entnimmt als Teilkapitalisierung einmalig 30 Prozent des Depotwertes, also rund 60.000 Euro. Von den verbleibenden 140.000 Euro werden 80 Prozent dann auf 20 Jahre, also 240 Monate, aufgeteilt. Dabei nehmen wir eine Rendite von drei Prozent pro Jahr an, mit dem sich das Kapital durch die Anlage beim Anbieter im Ruhestand weiterhin vermehrt. Gleichzeitig berechnen wir auch Kosten von 0,5 Prozent pro Jahr. In den ersten drei Jahren bekommt Amar dann brutto jeden Monat rund 470 Euro ausgezahlt.
Am nächsten Stichtag berechnet Dein Anbieter die Auszahlung neu. Weil es nun bis zum Alter 85 weniger Monate sind und sich Amars restliches Kapital gut entwickelt hat, steigt seine Auszahlung. Für die nächsten drei Jahre bekommt er rund 530 Euro brutto pro Monat. Diese Anpassung geschieht nun alle drei Jahre. In den letzten drei Jahren des Auszahlungsplans liegt die Rate bei rund 1.420 Euro brutto im Monat. Und Amar bekommt mit 85 Jahren noch 9.340 Euro Restvermögen vor Steuern ausgezahlt.
Dass es so läuft wie im Beispiel, ist keinesfalls gesagt. Bleibt das Depotvermögen weiter angelegt, ist es auch Börsenschwankungen ausgesetzt. Bei gleichzeitiger Auszahlung kann diese Volatilität große Auswirkungen haben. Ein gleichbleibendes Wachstum wie im Beispiel ist äußerst unwahrscheinlich.
Die genauen Konditionen der Auszahlphase werden bei jedem Anbieter und Produkt zudem unterschiedlich sein. Das Gesetz sieht vor, dass Unternehmen auch spezielle Produkte nur für die Auszahlphase anbieten dürfen. Insofern wird es sinnvoll sein, vor dem Übergang in die Auszahlphase noch einmal über einen Anbieterwechsel nachzudenken. Zu gegebener Zeit findest Du bei Finanztip einen Vergleich der besten Angebote, sodass Du Dir das für Dich passende Auszahlprodukt raussuchen kannst.
Wie vererbst Du Dein Altersvorsorge-Depot?
Hast Du in Deinem Depot noch Guthaben, wenn Du stirbst, kannst Du es vererben. Je nachdem, an wen das Geld geht und was damit geschieht, ist die Übertragung entweder förderschädlich oder förderunschädlich.
Erhält Dein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner das Geld und legt dieser es anschließend in ein eigenes Altersvorsorge-Depot, ist das förderunschädlich. Er darf also Deine Zulagen behalten und muss Steuererstattungen, die Du eventuell erhalten hast, nicht zurückzahlen. Dafür reicht es aus, dass Dein Partner erst für die Übertragung ein Altersvorsorge-Depot eröffnet. Er muss allerdings noch mit Dir innerhalb der EU oder in Norwegen, Island oder Liechtenstein dauerhaft zusammengelebt haben.
Geht das Geld an jemand anderen oder fließt es nicht in ein Altersvorsorge-Depot, gilt die Übertragung als förderschädlich. Der Empfänger bekommt dann nur das Guthaben ausgezahlt, das nach Abzug von erhaltenen Zulagen und eventuell gewährten Steuervorteilen noch übrigbleibt (vgl. Art. 2, Nr. 14, Buchst. b Altersvorsorgereformgesetz). Erbschaftssteuer kann natürlich auch fällig werden, wenn das übrige Depotvermögen die Freibeträge überschreitet. Mehr erfährst Du auch im Ratgeber zur Erbschaftsteuer.
Wie funktioniert die lebenslange Rente aus dem Altersvorsorge-Depot?
Entscheidest Du Dich für die lebenslange Rente, enden Deine Auszahlungen nicht mit dem 85. Geburtstag. Sondern Du erhältst die monatlichen Zahlungen von Deinem Anbieter bis Du stirbst. Diese werden ebenfalls auf Basis Deines Depotwerts berechnet.
Allerdings mit dem Unterschied, dass das Enddatum der Zahlungen im Vorhinein nicht klar ist. Daher würde Dein Anbieter so kalkulieren, als ob Du sehr, sehr alt würdest. Mit Hilfe des Rentenfaktors rechnet er Dein Guthaben in eine lebenslange Rente um.
Der Versicherer legt den Rentenfaktor fest. Er ist bei jedem Vertrag individuell und gibt an, wie viel Geld Du monatlich pro 10.000 Euro Depotwert erhältst. Ein Beispiel: Merret hat 300.000 Euro im Depot und entnimmt 90.000 Euro zu Beginn ihres Ruhestands mit 67 Jahren als Einmalzahlung. Sie entscheidet sich für die lebenslange Verrentung der verbleibenden 210.000 Euro.
Bei einem Rentenfaktor von 35 würde Merret monatlich 735 Euro Bruttorente erhalten. Beträgt der Rentenfaktor ihres Vertrags allerdings nur 30, startet sie mit 630 Euro. Liegt er bei 25, sind es nur 525 Euro im ersten Monat.
Ist ein Auszahlplan besser als eine lebenslange Rente?
Schon am Beispiel wird ersichtlich: Ob die lebenslange Rente eine echte Alternative zum Auszahlplan darstellt, wird auf die konkrete Gestaltung der neuen Produkte und darüber hinaus auf die individuellen Konditionen der Verträge ankommen. Vor allem auf den Rentenfaktor, die Rendite und die Kosten im Ruhestand. Zusätzlich soll es auch neue Möglichkeiten geben, wie das Geld während der Auszahlphase angelegt wird.
Welche Variante – Auszahlplan oder lebenslange Rente – für Dich besser ist, hängt aber nicht nur von der letztlichen Höhe der Auszahlungen ab, sondern auch von Deinen Präferenzen und Deinem Gesundheitszustand.
Unsere Empfehlung Aufgrund der sehr langen Lebenserwartung mit der die Versicherung kalkulieren und den besseren Renditemöglichkeiten im Auszahlplan, empfiehlt Finanztip Dir den Auszahlplan zu wählen.
Optional soll es bei der lebenslangen Rente auch die Möglichkeit geben, Deine Familie abzusichern – zumindest ein bisschen. Die Unternehmen sollen als Zusatzbaustein eine Rentengarantiezeit von zehn oder 20 Jahren anbieten dürfen. Das bedeutet: Du kannst Dich für eine etwas niedrigere Rente entscheiden. Stirbst Du innerhalb der Rentengarantiezeit, zahlt der Versicherer die Rente bis zum Ende dieser Zeit an Deine Hinterbliebenen weiter.
Wie funktioniert die Abfindung bei niedrigen Guthaben?
Liegt Deine potenzielle monatliche Auszahlung unter einem bestimmten Wert, wirst Du die gesamte Summe aus Deinem Altersvorsorgedepot als Einmalzahlung erhalten können. Der Grenzwert dafür steigt jedes Jahr und ist abhängig von der Bezugsgröße in der Sozialversicherung pro Monat. In diesem Jahr beträgt sie 3.955 Euro.
Liegt Deine potenzielle monatliche Rente unter einem Prozent dieses Werts – in diesem Jahr also 39,55 Euro – kannst Du statt der monatlichen Rente eine Einmalzahlung bekommen. Denn Deine Rente wäre dann eine sogenannte Kleinbetragsrente.
Die Abfindung musst Du versteuern. In der Steuererklärung kannst Du dabei auch die Anwendung der Fünftelregelung beantragen.
Die Fünftelregelung kann verhindern, dass die Einmalzahlung Deinen persönlichen Steuersatz stark nach oben treibt. Sie ist insbesondere bei der Abfindung einer Kleinbetragsrente vorgesehen. Du musst die Auszahlung in Deiner Steuererklärung angeben, das Finanzamt berücksichtigt die Regelung dann bei erfüllten Voraussetzungen (§ 22 Nummer 5 EStG, § 34 Absatz 1 EStG).
Wie ändert sich die Regelung zur Kleinbetragsrente durch die Reform der privaten Altersvorsorge?
Die Reform der privaten Altersvorsorge passt die Regelung zur Kleinbetragsrente an und erhöht den Grenzwert. Eine Abfindung wird dann möglich sein, wenn Deine potenzielle Rente maximal 1,5 Prozent der Bezugsgröße beträgt. Heißt: Dein Guthaben darf dann etwas höher sein als bisher und Du kannst trotzdem die Abfindung wählen.
Bei der Umrechnung von Guthaben zu potenzieller Rente kommt es auf den Rentenfaktor an. Diesen legt Dein Anbieter beim Übergang in die Auszahlphase fest.
Als Faustregel kannst Du Dir merken: Bei einem Rentenfaktor von 30 wirst Du ab Inkrafttreten der Reform voraussichtlich eine einmalige Abfindung bekommen können, wenn das Guthaben in Deinem Riester-Vertrag oder Altersvorsorgedepot im Bereich bis maximal 20.000 Euro liegt. Diese Änderung des Prozentsatzes soll darüber hinaus auch für Riester- und Rürup-Verträge gelten (§ 93 Absatz drei EStG in der Reformfassung).
Wie versteuerst Du die Auszahlung aus dem Altersvorsorge-Depot?
Wie Du Auszahlungen aus Deinem Altersvorsorge-Depot versteuern musst, hängt davon ab, ob das Geld aus geförderten oder nicht geförderten Einzahlungen stammt. Beim nicht geförderten Teil spielt außerdem die Auszahlvariante eine Rolle.
Egal ob ungeförderter Teil oder nicht: Während der Ansparphase werden Wertsteigerungen und Erträge im Depot nicht laufend besteuert. Dadurch fällt auf diese Erträge grundsätzlich auch keine Vorabpauschale an. Außerdem kannst Du Deine Fonds innerhalb des Altersvorsorge-Depots umschichten, also Anteile verkaufen, ohne dass dabei unmittelbar Abgeltungsteuer auf realisierte Kursgewinne anfällt. Dein Kapital kann so während der gesamten Ansparphase unversteuert weiterarbeiten.
Wie versteuerst Du den geförderten Teil?
Für den geförderten Teil gilt die nachgelagerte Besteuerung: Hast Du für Einzahlungen Zulagen oder einen Steuervorteil erhalten, versteuerst Du die gesamte Auszahlung mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz – nicht nur die darin enthaltenen Gewinne.
Das gilt unabhängig davon, ob Du das Geld über einen Auszahlungsplan, als lebenslange Rente oder teilweise auf einmal erhältst. Während der Ansparphase fallen dagegen keine Steuern auf Erträge an. Dein Anbieter meldet die Auszahlungen an das Finanzamt; die Steuer wird nicht direkt vom Depot abgezogen (§ 22 Nummer fünf EStG).
Hast Du zusätzlich Geld in den Vertrag eingezahlt, zum Beispiel den Höchstbetrag pro Vertrag von 6.840 Euro, dann liegen in Deinem Depot auch Erträge von nicht geförderten Einzahlungen.
Wie versteuerst Du Erträge aus nicht geförderten Einzahlungen?
Bei Erträgen von nicht geförderten Einzahlungen hängt die Besteuerung davon ab, auf welche Weise Dir das Geld ausgezahlt wird, wie alt Du bist und wie lange der Vertrag gelaufen ist.
Fall 1: Du bekommst eine lebenslange Rente
Beim ungeförderten Anteil einer lebenslangen Rente versteuerst Du nicht die gesamte Monatsrente, sondern nur ihren sogenannten Ertragsanteil. Dieser richtet sich nach Deinem Alter zu Beginn der Rente und bleibt anschließend dauerhaft gleich.
| Alter bei Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Ertragsanteil |
|---|---|
| 65 bis 66 Jahre | 18 Prozent |
| 67 Jahre | 17 Prozent |
| 68 Jahre | 16 Prozent |
| 69 bis 70 Jahre | 15 Prozent |
Beginnt Deine Rente zum Beispiel mit 65 Jahren, versteuerst Du dauerhaft 18 Prozent jeder Rentenzahlung aus dem ungeförderten Anteil mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Für den geförderten Anteil gelten andere Regeln: Dort ist die gesamte Rentenzahlung steuerpflichtig.
Die Tabelle steht in § 22 Nummer eins Satz drei Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG.
Fall 2: Du lässt Dir einmalig Kapital auszahlen
Bekommst Du Geld aus Deinem Depot auf einen Schlag ausgezahlt – beispielsweise bei der Teilentnahme zu Rentenbeginn oder der Kleinbetragsrente – kommen zur Feststellung der Art der Besteuerung Dein Alter und die Vertragsdauer ins Spiel.
Fall 2a) Du bist älter als 62 Jahre und der Vertrag lief mindestens zwölf Jahre. Dann versteuerst Du die Hälfte der Erträge aus Deinen nicht geförderten Einzahlungen mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Dieses Verfahren ist äquivalent zum früheren Halbeinkünfteverfahren bei Lebensversicherungen (vgl. § 20, Abs. 1, Nr. 6 EStG).
Fall 3: Du entscheidest Dich für einen Entnahmeplan
Beim ungeförderten Anteil ist grundsätzlich nur der Gewinn steuerpflichtig. Der Gewinn ist der Teil Deiner Auszahlung, der über die darauf entfallenden eigenen Einzahlungen hinausgeht. Hast Du das 62. Lebensjahr vollendet und lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre, ist davon grundsätzlich nur die Hälfte steuerpflichtig.
Die Grundsätze zur getrennten Erfassung und Aufteilung nennt das BMF in seinen Einkommensteuer-Hinweisen; die Einordnung für das neue AV-Depot bestätigt auch die BMF-FAQ zur Reform.
Kannst Du von einem Riester-Vertrag ins Altersvorsorge-Depot wechseln?
Wenn Du bereits einen Riester-Vertrag hast, wirst Du die Möglichkeit bekommen, ins neue Fördersystem zu wechseln. Zum Beispiel in das neue Altersvorsorge-Depot.
Ob Du wechseln solltest – und wenn ja, in welches Modell – hängt von vielen Faktoren ab. Wie die neuen Produkte konzipiert sein werden und was sie kosten, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Auch relevant ist, welche Konditionen Dein alter Vertrag hat und wie gut er bisher gelaufen ist.
Wie funktioniert der Guthabenübertrag von Riester zum Altersvorsorge-Depot?
Beim Wechsel von einem Riestervertrag zum Altersvorsorge-Depot kannst Du Dein Riester-Guthaben mitnehmen. Dafür schließt Du einen Altersvorsorge-Depot-Vertrag bei einem Depotanbieter ab. Bei der Eröffnung gibst Du an, dass Du einen Guthaben-Übertrag von Deinem alten Vertrag wünschst.
Dann solltest Du Deinem alten Anbieter bestätigen oder ihn informieren, dass Du einen Wechsel möchtest. Anschließend kümmern sich die beiden Anbieter um die Abwicklung. Viele neue Anbieter wollen für den Wechsel einen Übertragungsservice anbieten. Dann übernimmt der neue Anbieter meist die Kommunikation mit Deinem bisherigen Riester-Anbieter und erklärt Dir, welche Unterlagen oder Einwilligungen er noch von Dir braucht.
Aber Vorsicht: Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Geld aus einem Riestervertrag anzunehmen. Solltest Du Deinen Riestervertrag ins AV-Depot übertragen wollen, solltest Du darauf achten, dass der neue Anbieter diese Übertragung zulässt.
Wie lange eine solche Übertragung dauern wird, steht derzeit noch nicht fest. Das Gesetz sieht vor, dass sie innerhalb einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende abgeschlossen sein muss (§ 1, Abs. 1, S. 1, Nr. 10, Buchst. b AltZertG).
Das heißt aber nicht, dass Du Dir direkt zu Jahresbeginn großen Wechseldruck machen musst. Wichtiger ist, dass Du die neuen Angebote genau für Dich prüfst, statt durch unnötige Eile einen Vertrag abzuschließen, aus dem Du dann noch einmal wechseln musst.
Kannst Du Dein normales Depot in ein Altersvorsorge-Depot umwandeln?
Nein. Das Altersvorsorge-Depot wird ein spezieller Depot-Vertrag sein, der besondere Bedingungen und Regularien hat.
Hast Du bereits ein Depot, kannst Du es daher nicht in ein Altersvorsorge-Depot umwandeln. Aber Du kannst ein Altersvorsorge-Depot zusätzlich eröffnen und neben Deinem normalen Depot haben.
Für wen lohnt sich ein Wechsel ins Altersvorsorge-Depot nicht?
Für die meisten Menschen dürfte sich ein Wechsel ins Altersvorsorge-Depot lohnen. Neue Verträge bieten voraussichtlich bessere Anlagemöglichkeiten, etwa mit breit gestreuten ETFs, und können deutlich günstiger sein als viele alte Riester-Verträge. Das erhöht langfristig die Renditechancen.
Ausnahmen kann es geben: Wenn Du nur sehr wenig sparen kannst und im alten Riester-System schon mit dem Mindestbeitrag von 60 Euro besonders hohe Zulagen bekommst, kann Dein bisheriger Vertrag finanziell attraktiver bleiben. Das gilt insbesondere für Familien mit mehreren Kindern.
Auch einen alten Riester-Vertrag mit einem hohen Garantiezins oder einem besonders günstigen garantierten Rentenfaktor solltest Du nicht vorschnell übertragen. Vergleiche dann genau, welche Leistungen Dein bestehender Vertrag garantiert und was Du im neuen Altersvorsorge-Depot voraussichtlich bekommst.
Ist es sinnvoll kurz vor der Riester-Auszahlphase zu wechseln?
Bist Du schon am Ende der Ansparphase Deines Riester-Vertrags angekommen? Dann stehst Du vor der Entscheidung, wann Du in die Auszahlphase wechselst. Wenn der Gesetzgeber die Auszahlphase wie vorgesehen verändert, wird sie deutlich flexibler und besser. Aktuell hast Du selbst bei einem Auszahlplan unnötige Kosten.
Das liegt daran, dass Dein Anbieter verpflichtet ist, mit einem Teil Deines Riester-Guthabens eine Rentenversicherung zu kaufen. Ab Deinem 85. Geburtstag zahlt Dir der Versicherer aus dieser Rentenversicherung eine Rente. Dadurch entstehen erneut sowohl Abschluss- als auch Verwaltungskosten.
Gehst Du erst nach Inkrafttreten der Reform in die Auszahlphase, kannst Du die verbesserten Bedingungen nutzen. Konkret: Dein Auszahlplan muss nur bis 85 Jahre laufen, eine zusätzliche Rentenversicherung ist nicht nötig.
Bist Du bereits in der Auszahlphase Deines Riester-Vertrags, kannst Du nicht mehr ins neue Fördersystem wechseln.
Kannst Du den Ruhestand auch ohne Deine Riester-Rente bestreiten, warte unbedingt bis nach der Reform.







