§ 14a EnWG Steuerbare Verbrauchseinrichtungen Sichere Dir Strom-Rabatte für Wärmepumpe, Wallbox und Speicher

Benjamin Weigl
Benjamin Weigl
Experte Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine neue Wärmepumpe, Wallbox oder ein Batteriespeicher ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
  • Dadurch bekommst Du günstigeren Strom, nämlich reduzierte Netzentgelte. Es gibt drei Rabatt-Varianten.

So gehst Du vor

  • Wähle Modul 1 für einen pauschalen Rabatt von rund 150 Euro im Jahr. Hast Du ein intelligentes Messsystem und einen zeitlich flexiblen Stromverbrauch, kannst Du Modul 3 dazubuchen.
  • Modul 2 bringt 60 Prozent Rabatt aufs Netzentgelt und lohnt sich bei hohem Stromverbrauch. Dafür brauchst Du aber einen zweiten Stromzähler.
  • Besprich die Modulauswahl mit der Elektrofachkraft, die Deine steuerbare Verbrauchseinrichtung anschließt und beim Netzbetreiber anmeldet.
  • Wähle einen passenden Stromtarif. Bei einigen Stromanbietern brauchst Du für die § 14a-Rabatte einen speziellen Tarif. Frag nach – mit diesem Musterschreiben:

Zum Musterschreiben § 14a

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Was ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung?

Der Paragraf 14a im Energiewirtschaftsgesetz (§ 14a EnWG) gilt für steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen. Das sind

Die steu­er­ba­re Ver­brauchs­ein­rich­tun­g muss ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sein. Bestandsgeräte älter als 2024 sind erst mal nicht betroffen. Weitere Voraussetzung: Das Gerät hat eine Leistung von über 4,2 Kilowatt (kW). Bei einer neuen Ladestation oder Wärmepumpe ist das der Normalfall. Bei einem Stromspeicher kommt es darauf an, ob der daran angeschlossene Wechselrichter ihn mit mehr als 4,2 Kilowatt Leistung aufladen kann.

Was bedeutet Steuerung oder Drosselung? 

Bei einem steuerbaren Verbrauchsgerät nach Paragraf 14a darf der örtliche Netzbetreiber kurzzeitig den Stromverbrauch des Geräts auf 4,2 Kilowatt drosseln. Die Begriffe Steuerung, Dimmen oder Drosselung meinen dabei dasselbe. Eine Drosselung soll laut der Bundesnetzagentur der Ausnahmefall sein, eine kurzzeitige Maßnahme bei hoher Netzauslastung. Wird häufiger gedrosselt, ist der Netzbetreiber verpflichtet, das Stromnetz auszubauen und das abzustellen.

Auch während einer Drosselung kannst Du weiterhin Dein E-Auto an der Ladestation aufladen oder mit Deiner Wärmepumpe heizen, nur halt nicht „volle Pulle“. Selbst bei mittelmäßig energieeffizienten Häusern dürften 4,2 Kilowatt Wärmepumpen-Leistung reichen, um Deine Wohnung warm zu halten. Dein Haushaltsstrom wird nie gedrosselt. Wie die Steuerung technisch umgesetzt wird, erklären wir in unserem praktischen Teil weiter unten.

Tipp: Auf dem Internetportal VNBdigital kannst Du Steuerungen in Deinem Netzgebiet nachverfolgen. Die Netzbetreiber müssen Drosselungen dort veröffentlichen. Bislang sind noch keine erfasst (Stand: 01. September 2026).

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zu § 14a EnWG

Was gilt für Stromspeicher bei § 14a?

Laut der Bundesnetzagentur sind alle neuen Stromspeicher von der § 14a-Regelung betroffen, deren Ladeleistung über 4,2 kW liegt. Entscheidend ist also die Leistung des Wechselrichters in Kilowatt (kW), verwechsle das nicht mit der Speicherkapazität in Kilowattstunden (kWh). 

Wenn Deine Batterie ausschließlich auf das Speichern von Solarstrom aus Deiner Photovoltaikanlage programmiert ist, gilt § 14a ebenfalls. Entscheidend ist, dass die Software theoretisch so umgestellt werden könnte, dass der Speicher Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht und mehr als 4,2 kW einspeichert.

Was gilt für Bestandsgeräte, die vor 2024 in Betrieb gingen?

Steuerbare Geräte, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb gingen, genießen Bestandsschutz. Sie müssen also erst mal nicht in die neue § 14a-Regelung umziehen. Das gilt laut Bundesnetzagentur noch bis 31. Dezember 2028. Ab 2029 gelten dann für alle steuerbaren Verbrauchsgeräte einheitlich die neuen § 14a-Regeln.

Wenn Du zum Beispiel eine ältere Wärmepumpe hast, kann es aber sein, dass Du damals schon mit dem Netzbetreiber reduzierte Strompreise vereinbart hast. Denn auch in der alten Version des § 14a, die vor 2024 galt, gab es schon die Möglichkeit zu Netzentgeltrabatten. Dann kannst Du ebenfalls bestimmte Wärmepumpen-Stromtarife nutzen.

Kannst Du nachträglich in § 14a wechseln?

Ältere Bestandsgeräte können freiwillig in die neue § 14a-Regelung mit den unterschiedlichen Modulen wechseln. Das Gerät muss dafür steuerbar sein, das ist die Voraussetzung. Wenn Du unsicher bist, ob das für Dein Gerät technisch umsetzbar ist, wende Dich an das Elektrounternehmen, welches Dir das Gerät eingebaut hat oder an den Hersteller. 

Wenn Du anschließend in die neuen § 14a-Module wechseln möchtest, setze Dich mit Deinem Netzbetreiber in Verbindung. Dort muss das Gerät zur Steuerung angemeldet und für die Module freigeschaltet werden.

Ab welcher Leistung gilt § 14a EnWG?

Erst ab einer Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt (kW) gilt § 14a EnWG für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Sind mehrere Geräte derselben Kategorie – also Wallboxen, Wärmepumpen, Stromspeicher oder Klimaanlagen – an einem Stromzähler angeschlossen, zählt die Leistung dieser Geräte zusammen. Kommen sie zusammengenommen auf mehr als 4,2 kW, gilt für sie § 14a EnWG.

Was gilt bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?

Du kannst mehrere steuerbare Verbrauchseinrichtungen unterschiedlicher Gerätekategorie an einem Stromzähler anschließen, zum Beispiel eine Wärmepumpe und eine Wallbox. Leisten diese jeweils mehr als 4,2 kW, erhöht sich die Leistungsgrenze, die im Falle einer Drosselung zur Verfügung steht. Bei zwei Gerätekategorien, etwa einer Wallbox und einer Wärmepumpe, stehen Dir zum Beispiel insgesamt 8,4 kW zur Verfügung.

Läuft die Steuerung über ein Energiemanagementsystem (EMS), kann Dir der Netzbetreiber auch mehr als 4,2 kW pro Gerät erlauben. Außerdem kann ein EMS einzelne Geräte priorisieren, ihnen also mehr Leistung zur Verfügung stellen, solange die Grenze für alle Geräte insgesamt nicht überschritten wird. Im Beispiel oben könnte etwa die Wallbox im Fall einer Drosselung mit bis zu 8,4 kW laden, solange die Wärmepumpe keine Leistung abruft.

Wie wirkt sich Solarstrom aus Deiner PV-Anlage bei § 14a aus?

Nutzt Du selbst erzeugten Strom aus einer Photovoltaikanlage, musst Du zwei Dinge beachten.

  1. Drosselt der Netzbetreiber per Steuerung Deinen Strombezug, kann selbst erzeugter Solarstrom berücksichtigt werden. Beispiel: Während einer Drosselung darf Deine Wallbox das E-Auto nur mit 4,2 kW aus dem Netz laden. Deine Solaranlage erzeugt zeitgleich drei kW Strom. Dann kannst Du theoretisch 7,2 kW zum Laden nutzen. Das klappt, sofern die Steuerung technisch über ein Energiemanagementsystem erfolgt. Wird Deine Wallbox stattdessen direkt angesteuert, kannst Du nur 4,2 kW nutzen.
  2. Ab welchem Stromverbrauch lohnt sich Modul 2? Bei dieser Frage geht es nur um den Strombezug vom Stromanbieter. Nutzt zum Beispiel Deine Wärmepumpe auch selbst erzeugten Solarstrom, musst Du diesen Teil rausrechnen.

Welche Vorteile bringt Dir § 14a EnWG?

Für die Steuerungsmöglichkeit Deiner Geräte nach § 14a EnWG wirst Du auf zweierlei Arten belohnt: 

  1. Schneller Anschluss: Neue Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos oder Stromspeicher kannst Du schneller in Betrieb nehmen. Früher konnte der Netzbetreiber den Anschluss wegen möglicher Netzüberlastung verzögern oder ablehnen. Das geht dank einer Festlegung der Bundesnetzagentur nicht mehr.
  2. Günstiger Strom: Du bekommst reduzierte Netzentgelte. Das ist ein Rabatt auf die Gebühren, die Du für die Nutzung des Stromnetzes bezahlst. Dadurch sinkt Deine Stromrechnung. Du kannst bei der Netzentgeltreduzierung aus den drei Varianten Modul 1, Modul 2 oder Modul 1+3 wählen. Lies am besten die weiteren Kapitel, um das richtige Modul für Dich zu finden. Eine Kurzübersicht findest Du in der Grafik.

Modul 1: Wie funktioniert der Pauschalrabatt?

Modul 1 beschert Dir einen Pauschalrabatt, den Du am Ende des Jahres über Deine Stromrechnung ausgezahlt bekommst. Das ist die einfachste Variante, um von der Netzentgeltreduzierung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz zu profitieren. Für Modul 1 brauchst Du keinen zweiten oder besonderen Stromzähler, sondern lediglich Dein steuerbares Verbrauchsgerät.

Wie hoch ist der Rabatt in Modul 1?

Die pauschale Netzentgeltreduzierung in Modul 1 hängt von Deiner Region ab und liegt nach Finanztip-Recherche zwischen 108 und 196 Euro pro Jahr brutto für das Jahr 2026. In Regionen mit hohen Netzentgelten ist es mehr, in Gegenden mit niedrigen Netzentgelten ist der Rabatt niedriger. Grob kannst Du mit rund 150 Euro rechnen. Den exakten Betrag findest Du bei Deinem örtlichen Netzbetreiber im Preisblatt mit den aktuellen Netzentgelten.

Der Modul-1-Rabatt besteht laut der Bundesnetzagentur aus zwei Teilen. Erstens: Ein Fixbetrag von 80 Euro brutto, der die Mehrkosten für die notwendige, intelligente Stromzählertechnik ausgleicht. Zweitens: Für eine Verbrauchspauschale von 3.750 Kilowattstunden (kWh) wird ein Rabatt von 20 Prozent auf die Brutto-Netzentgelte gewährt.

Berechnungsformel für Modul 1: Pauschale Netzentgeltreduzierung = 80 € + 3.750 kWh × Arbeitspreis lokale Netzentgelte (Cent/kWh) × 20 %

Für wen lohnt sich Modul 1?

Je niedriger Dein Stromverbrauch, desto mehr lohnt sich der pauschale Netzentgeltrabatt. Modul 1 lohnt sich oft bei Ladestationen für E-Autos, bei Wärmepumpen in energieeffizienten Häusern und bei einem Batteriespeicher. Versorgst Du Dich mit einer Photovoltaikanlage zum Teil selbst, benötigst Du in der Regel nur wenig Strom aus dem Netz. Auch dann bietet sich Modul 1 an.

Unsere Untersuchungen bei Finanztip haben zuletzt folgende Ergebnisse gebracht:

  • Bei einer Wärmepumpe mit einem jährlichen Stromverbrauch unter 3.000 Kilowattstunden lohnt sich Modul 1 sehr wahrscheinlich. Liegt der Verbrauch zwischen 3.000 und 4.500 Kilowattstunden, wirst Du mit Modul 1 in vielen Fällen ähnlich viel Geld sparen wie mit Modul 2. Mehr dazu in unserem Ratgeber Stromtarife für Wärmepumpen.
  • Bei einer Wallbox lohnt sich Modul 1, solange Du kein Vielfahrer bist. Das ist der Fall, wenn Du für eine jährliche Fahrleistung von weniger als 30.000 Kilometern Strom an Deiner heimischen Ladestation lädst. Details dazu findest Du in unserem Wallbox-Ratgeber.
  • Für einen Stromspeicher ist Modul 1 die richtige Wahl, wenn Du nur Strom aus Deiner Photovoltaikanlage darin speicherst. Selbst wenn Du aus dem Stromnetz einspeicherst, bietet sich Modul 1 an, solange Du nicht mehr als 4.000 bis 5.000 Kilowattstunden pro Jahr lädst. Wann sich ein PV-Speicher überhaupt lohnt, erfährst Du im Ratgeber Stromspeicher.

Modul 1: Welchen Stromtarif brauchst Du?

Den Pauschalrabatt in Modul 1 bekommst Du meist recht einfach in einem normalen Haushaltsstromtarif. Bei fast allen der 20 großen Stromanbieter, die wir bei Finanztip im August 2026 dazu befragt haben, klappt das automatisch. Voraussetzung ist, dass Modul 1 beim örtlichen Netzbetreiber hinterlegt ist. Dann zieht er Deinem Stromanbieter den Rabatt ab und der kann ihn über die Stromrechnung an Dich weitergeben.

Günstige und empfehlenswerte Tarife findest Du im Stromrechner von Finanztip (enthält Werbelinks). Wir filtern nach verbraucherfreundlichen Kriterien und sortieren Anbieter aus, die unserer unabhängigen Redaktion negativ aufgefallen sind.

Zum Stromvergleich

Willst Du auf Nummer sicher gehen, dass Du Modul 1 bekommst, hol Dir vor dem Tarifabschluss vom Anbieter eine Bestätigung. Denn Anbieter sind nicht verpflichtet, den Rabatt an Dich weiterzugeben, hat uns die Bundesnetzagentur gesagt. Ein passendes Musterschreiben findest Du hier: 

Zum Musterschreiben § 14a

Benjamin Weigl

Wenn Dein Stromanbieter den Rabatt nicht von Deiner Stromrechnung abzieht, streicht er das Geld für sich selbst ein. Hak deshalb nach oder wechsle den Anbieter.

Benjamin Weigl
Unser Finanztip-Experte für Energie

Wie wird Modul 1 beim Netzbetreiber angemeldet? 

Modul 1 wird automatisch aktiviert, wenn eine Elektrofachkraft Deine steuerbare Verbrauchseinrichtung beim örtlichen Netzbetreiber anmeldet. Besprich das mit dem Unternehmen, welches das Gerät bei Dir einbaut. 

Für Modul 1 brauchst Du keinen separaten Stromzähler für das steuerbare Gerät. Du kannst Wärmepumpe, Wallbox und Co. also an Deinem normalen Haushaltsstromzähler anschließen. Falls Du mehrere Stromzähler hast, kannst Du Modul 1 für jeden Zähler bekommen, an dem ein steuerbares Gerät angeschlossen ist. Der Rabatt kann das Netzentgelt an jedem Zähler auf bis zu null Euro drücken.

Optional kannst Du zu Modul 1 das Modul 3 hinzubuchen.

Modul 2: Wie funktioniert der prozentuale Rabatt?

Im Modul 2 zahlst Du für Deine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nur 40 Prozent der an Deinem Wohnort normalerweise geltenden Netzgebühren. Das bedeutet, für den gesamten Stromverbrauch Deiner Wärmepumpe oder Deines E-Auto zahlst Du einen geringeren Strompreis

Voraussetzung für Modul 2 ist ein zweiter Stromzähler. Nur so kann der vergünstigte Strom für Dein steuerbares Gerät separat abgerechnet werden.

Wie hoch ist der Rabatt in Modul 2?

Oft sparst Du mit Modul 2 ein paar hundert Euro im Jahr, das hängt aber stark von Deinem Stromverbrauch und den Netzgebühren an Deinem Wohnort ab. Modul 2 bringt Dir 60 Prozent Rabatt auf den Anteil des Netzentgelts im Arbeitspreis, also Deinem Kilowattstundenpreis. Zusätzlich entfällt der Anteil des Netzentgelts, der sich Deinem jährlichen Grundpreis versteckt. 

Beispiel Berlin: Dort verlangt der Stromnetzbetreiber im Jahr 2026 einen jährlichen Netzentgelt-Grundpreis von 39,70 Euro (brutto) und einen Netzentgelt-Arbeitspreis von 8,88 Cent/kWh. Mit Modul 2 fällt der Grundpreis komplett weg. Und der Arbeitspreis sinkt auf 3,55 Cent/kWh. Bei einem Jahresverbrauch von 5.000 kWh sparst Du mit Modul 2 in diesem Beispiel 306,10 Euro an Stromkosten.

Berechnungsformel für Modul 2: Netzentgelt-Grundpreis entfällt komplett, reduzierter Netzentgelt-Arbeitspreis = Arbeitspreis lokale Netzentgelte (Cent/kWh) × 40 %

Für wen lohnt sich Modul 2?

Modul 2 lohnt sich oft bei einer Wärmepumpe in einem älteren Bestandsgebäude oder wenn Du mehrere Geräte kombinierst, etwa Wärmepumpe und Wallbox. Allgemein gilt: Je höher der Stromverbrauch, desto mehr lohnt sich Modul 2 mit seinem prozentualen Rabatt anstatt Modul 1 mit seinem Pauschalrabatt.

Verbraucht Deine Wärmepumpe mindestens 4.500 Kilowattstunden im Jahr, lohnt sich Modul 2 nach unseren Analysen sehr wahrscheinlich. In einem Übergangsbereich ab 3.000 Kilowattstunden aufwärts kommt es auf den Einzelfall an. Alle Details liest Du im Ratgeber Stromtarife für Wärmepumpe.

Welche Voraussetzungen für Modul 2 verursachen Zusatzkosten?

Für das Modul 2 brauchst Du einen zweiten Stromzähler und einen zweiten Stromvertrag, damit der vergünstigte Verbrauch getrennt vom Haushaltsstrom abgerechnet werden kann. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten:

  • Der Einbau des zweiten Zählers kostet oft einmalig ein paar Hundert Euro, wenn Platz im Zählerschrank ist. In komplizierteren Fällen muss der Zählerschrank nachgerüstet oder getauscht werden. Dann steigen die Kosten schnell in den vierstelligen Bereich. Kläre mit einer Elektrofachkraft, ob sich das lohnt.
  • Rechne mit einer jährlichen Gebühr von 25 Euro für einen zweiten digitalen Stromzähler.
  • Zwei Stromverträge bedeuten eine doppelte jährliche Grundgebühr. Im Stromvertrag für die Wärmepumpe oder Wallbox ist die Grundgebühr wegen Modul 2 zwar niedriger als im regulären Haushaltsstromtarif. Trotzdem sind das oft rund 100 Euro im Jahr.

Damit sich Modul 2 lohnt, musst Du also erst einmal diese Kosten kompensieren und danach immer noch eine höhere Ersparnis haben als durch Modul 1. 

Tipp – individuelle Ersparnis berechnen: Mit dem interaktiven Rechner zu § 14a EnWG von der HEA Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung findest Du heraus, wie viel Geld Du mit welchem Modul sparen kannst. Dafür musst Du ein paar technische Dinge und den Netzentgelt-Arbeitspreis eingeben. Letzteren findest Du auf der Internetseite Deines Netzbetreibers im Netzentgelt-Preisblatt. Wer Netzbetreiber ist, sagt Dir das Portal VBNdigital.

Modul 2: Welchen Stromtarif brauchst Du?

Hier gibt es zwei Varianten, abhängig vom Stromanbieter. Bei manchen Anbietern bekommst Du Modul 2 in jedem beliebigen Haushaltsstromtarif. Die Rabatte werden auf der Stromrechnung automatisch abgezogen.

Andere Anbieter fordern stattdessen, dass Du einen speziell auf Modul 2 abgestimmten Tarif abschließt, der zum Beispiel Wärmepumpenstrom oder Autostrom heißt. In solchen Tarifen sind die Netzentgeltrabatte bereits eingerechnet. Unter dem Strich sind diese Tarife aber oft etwas teurer, als wenn Du vom günstigsten „normalen“ Stromtarif des Anbieters die Modul 2-Rabatte abziehen würdest. 

Das macht die Suche nach dem günstigsten Tarif schwierig. Unser Rat:

  • Du brauchst einen Ladetarif für Deine Wallbox? Such nach einem Anbieter, der die Kombination von Modul 2 mit einem normalen Haushaltsstromtarif zulässt. Das ist laut unserer Marktbeobachtung oft die günstigste Variante. Denn spezielle Stromtarife für E-Autos sind rar und oft teuer.
  • Du willst mehrere steuerbare Geräte wie Wallbox und Wärmepumpe an einem Zähler mit Modul 2 nutzen? Versuch ebenfalls die Variante mit dem normalen Stromtarif.
  • Du hast lediglich eine Wärmepumpe und willst es möglichst einfach halten? Schließ einen auf Modul 2 abgestimmten Wärmepumpenstromtarif ab. Das ist die einfachere Variante. Und für Wärmepumpenstrom gibt es in der Regel genug günstige Angebote.
  • Du willst einen dynamischen Stromtarif mit Modul 2 kombinieren? Das geht bei vielen Anbietern problemlos. In unserem Vergleich von dynamischen Tarifen findest Du die Info in der Tabelle. 

Wie bekommst Du Modul 2 mit einem Haushaltsstromtarif?

Einen günstigen Haushaltsstromtarif findest Du mit unserem Stromvergleich (enthält Werbelinks). Frage vor dem Tarifabschluss beim Stromanbieter nach, ob er den Rabatt aus Modul 2 in diesem „normalen“ Tarif an Dich weitergeben wird. Nutze dieses Musterschreiben: 

Zum Musterschreiben § 14a

In unserer Befragung von 20 großen Stromanbieter im August 2026 haben uns die folgenden Anbieter mitgeteilt, dass sie Modul 2 in jedem beliebigen Stromtarif weitergeben: 

E.ON, Enercity, EWE, Lichtblick, Mainova, N-Ergie und Octopus Energy. 

Das halten wir für transparent und verbraucherfreundlich. Bei vielen dieser Anbieter findest Du aber auch Wärmepumpenstrom – dort sind die reduzierten Netzentgelte von vornherein eingerechnet.

Welche Vor- und Nachteile hat Modul 2 mit einem Haushaltsstromtarif?

Vorteil: Normale Haushaltsstromtarife sind nach unserer Marktbeobachtung oft etwas günstiger kalkuliert als spezielle Tarife, etwa für Wärmepumpen. Bekommst Du die Modul 2-Rabatte dort abgezogen, hast Du oft die niedrigsten Stromkosten für Deine steuerbaren Verbrauchsgeräte. 

Nachteil: Da normale Haushaltsstromtarife mit den regulären Netzentgelten kalkuliert sind, siehst Du beim Tarifvergleich nicht, welcher Arbeitspreis, Grundpreis und welche Gesamtkosten unter dem Strich rauskommen. Du musst auf der jährlichen Stromrechnung überprüfen, ob der Anbieter tatsächlich den Arbeits- und Grundpreis entsprechend der Netzentgeltrabatte aus Modul 2 reduziert hat. 

Wie bekommst Du Modul 2 in einem Wärmepumpenstromtarif?

In speziellen Tarifen, die Wärmepumpenstrom, Autostrom, Ladestrom oder § 14a-Strom heißen, sind die Modul 2-Rabatte bereits eingerechnet. Für Wärmepumpenstrom haben wir Vergleichsportale getestet und empfehlen Verivox und Check24. Gib dort an, wann Deine Wärmepumpe in Betrieb gegangen ist. War das vor 2024 der Fall, gelten oft andere Tarife. Weitere Tipps findest Du in unserem Ratgeber zu Wärmepumpenstrom

In unserer Befragung von 20 großen Stromanbieter im August 2026 haben uns die folgenden Anbieter mitgeteilt, dass sie Modul 2 nur in speziellen Tarifen weitergeben: 

Badenova, EnBW, Entega, Montana, MVV Energie, Naturstrom, NEW, Pfalzwerke/123energie, Rheinenergie, Sachsenenergie, Stadtwerke München (SWM) und Vattenfall. Der Anbieter TEAG hat unsere Fragen nicht beantwortet. 

Welche Vor- und Nachteile haben Wärmepumpen- und Ladetarife?

Vorteil: In Wärmepumpen- oder Ladetarifen sind die Modul 2-Rabatte bereits eingerechnet. Du siehst sofort die tatsächlichen Gesamtkosten des Tarifs und musst nicht beim Anbieter nachhaken, ob er die reduzierten Netzentgelte an Dich weitergibt. 

Nachteil: Unsere Marktbeobachtungen zeigen, dass spezielle Stromtarife für Wärmepumpen und Wallboxen oft etwas mehr kosten. Das gilt vor allem für Lade- beziehungsweise Autostrom. Bei Wärmepumpenstrom funktioniert der Wettbewerb besser und es gibt gute Tarifangebote. Die Kombination eines Haushaltsstromtarifs mit Modul 2 kann jedoch günstiger sein – sofern der Anbieter das zulässt.

Wie wird Modul 2 beim Netzbetreiber angemeldet? 

Grundvoraussetzung für Modul 2 ist ein separater Stromzähler für das oder die steuerbaren Geräte. Dann kann das Elektrofachunternehmen, das Deine steuerbare Verbrauchseinrichtung in Betrieb nimmt, Modul 2 direkt mit der Anmeldung beim Netzbetreiber aktivieren. Oder Du wechselst später selbst in Modul 2, wende Dich dafür an den Netzbetreiber. Deinen Netzbetreiber findest Du auf Deinen Stromabrechnungen oder über das Portal VBNdigital.

Ist das Modul 2 beim Netzbetreiber angemeldet, berechnet er gegenüber Deinem Stromanbieter nur noch die reduzierten Netzentgelte. Entscheidend ist, dass Dein Stromanbieter diese Rabatte auch an Dich weitergibt. 

Modul 3: Wie funktionieren die zeitvariablen Netzentgelte?

Das Modul 3 kannst Du zusätzlich zu Modul 1 aktivieren und dadurch zeitvariable Netzentgelte (zvNE) nutzen. Dann gelten je nach Jahreszeit und Tageszeit besonders niedrige oder hohe Netzgebühren – Dein Strompreis ändert sich entsprechend während eines Tages.

In Modul 3 gibt es für die Netzentgelte drei Preisstufen: den für alle geltenden Standardtarif (ST), einen teureren Hochtarif (HT) für Stoßzeiten und einen günstigen Niedrigtarif (NT) für Zeiten, in denen das Stromnetz üblicherweise kaum ausgelastet ist. Die Preisstufen bieten einen Anreiz, Deinen Verbrauch in günstige Zeiten zu verschieben.

Je nach Jahreszeit ist das Stromnetz unterschiedlich stark ausgelastet, weil die Ökostrom-Erzeugung durch erneuerbare Energien schwankt. Deswegen werden die drei Preisstufen quartalsweise festgelegt. Laut Bundesnetzagentur müssen sie in mindestens zwei Quartalen abgerechnet werden.

Voraussetzung für Modul 3 ist ein intelligentes Messsystem (iMSys) als Stromzähler, oft Smart Meter genannt. Damit können die verschiedenen Preisstufen sauber abgerechnet werden.

Gelten die Preisstufen auch für Haushaltsgeräte?

Ja, sofern Du nur einen Stromzähler hast. Dann sind Haushaltsgeräte und steuerbare Geräte am selben Stromzähler angeschlossen.

Die drei Preisstufen von Modul 3 gelten dann für Deinen gesamten Stromverbrauch, also auch fürs Kochen, Fernsehen und Wäschewaschen. Im Haushalt verbrauchst Du meistens weniger Strom, als große Geräte wie Wärmepumpen oder Wallboxen fressen. Aber mit Modul 3 solltest Du flexiblere Haushaltsgeräte wie Waschmaschine und Spülmaschine möglichst in den Stunden mit der günstigen Preisstufe laufen lassen. Und nicht gerade abends, wenn meistens der teure Hochtarif gilt.

Wie hoch ist der Rabatt in Modul 3?

Im Niedrigtarif zahlst Du in vielen Regionen rund fünf Cent pro Kilowattstunde weniger. Die genauen Beträge und Zeiträume für die Preisstufen in Modul 3 legt aber der Netzbetreiber vor Ort fest. Dein Rabatt hängt also von der Region ab. Und davon, wie viel Deines Stromverbrauchs Du in die günstige Preisstufe verschieben kannst. Zusätzlich bekommst Du in Modul 1+3 den Pauschalrabatt aus Modul 1 ausgezahlt.

Die in Deiner Region geltenden Preisstufen findest Du bei Deinem Netzbetreiber. Der steht auf Deinen Stromabrechnungen, oder Du suchst ihn über das Portal VBNdigital. Auf seiner Internetseite suchst Du anschließend nach dem aktuellen Preisblatt der Netzentgelte. Das veröffentlicht der Netzbetreiber jedes Jahr im Spätherbst, die Netzentgelte gelten dann ab 1. Januar für das gesamte folgende Jahr. Im Preisblatt suchst Du schließlich nach „Modul 3“.

Unten ein Beispiel vom Netzbetreiber Netze BW: Hier zahlen Stromkunden mit Modul 3 zwischen 10 und 14 Uhr nur 3,61 Cent/kWh (brutto) Netzentgelt. So spart man 5,4 Cent/kWh gegenüber dem Standardtarif. Zwischen 17 und 22 Uhr gilt schließlich der Hochtarif, dabei wird der Strom rund vier Cent teurer.

Quelle: Netze BW GmbH (Stand: September 2026)

Für wen lohnt sich Modul 3?

Modul 3 lohnt sich, wenn Du einen Großteil Deines Stromverbrauchs in den billigen Niedrigtarif verschieben und die Stoßzeiten vermeiden kannst: 

  • Gut geht das bei Elektroautos, die längere Zeit an der Wallbox angeschlossen sind. Programmiere die Wallbox so, dass sie zum Laden die günstigen Stunden nutzt.
  • Bei Wärmepumpen kommt es darauf an: Ist Dein Zuhause so energieeffizient, dass die Wärmepumpe nur abschnittsweise heizen und die Hochtarifzeit meiden kann? Gibt es einen Pufferspeicher, um in den günstigen Stunden Wärme für später zu speichern?
  • Die Kombination eines dynamischen Stromtarifs mit Modul 3 ist sinnvoll, wenn Du Deinen Verbrauch ohnehin in Zeiten mit günstigen Börsenstrompreisen verschiebst und es mit Modul 3 in Deiner Region zu diesen Zeiten auch vergünstigte Netzentgelte gibt.

Schau Dir dazu die Preisstufen Deines Netzbetreibers an. Dazu ein paar Tipps:

  • In manchen Regionen gilt der Niedrigtarif mitten in der Nacht. Das ist oft praktisch für E-Autos.
  • In anderen Gegenden – etwa in unserem Beispiel oben – gilt der Niedrigtarif zu den oft sonnigen Mittagsstunden. Steht Dein E-Auto tagsüber häufig zuhause rum, kannst Du den Niedrigtarif dann ausnutzen. Das bietet sich auch mit einem dynamischen Tarif an, der in sonnigen Stunden oft niedrige Börsenstrompreise bietet.
  • Falls Du mit Deinem E-Auto tagsüber oft unterwegs bist, bringen Dir vergünstigte Netzentgelte zur Mittagszeit dagegen nichts. Das gilt auch, falls Du in den Mittagsstunden oft Strom aus der eigenen PV-Anlage nutzt und dann kaum Strom aus dem Netz benötigst.
  • Falls die Preisstufen von Modul 3 in Deiner Region nur im zweiten und dritten Quartal gelten, lohnt sich das für eine Wärmepumpe kaum. Denn die Wärmepumpe läuft vor allem in der Heizperiode, also den Quartalen eins und vier.

Modul 3: Welchen Stromtarif brauchst Du?

Den Wechsel in das Modul 3 beantragst Du am besten direkt beim Stromanbieter. Die einfachste Variante dabei ist, Modul 1+3 mit einem normalen Haushaltsstromtarif zu kombinieren. Ob das möglich ist, hängt vom Anbieter und von Deiner Netzregion ab. Frag bei Deinem Anbieter nach – ein passendes Musterschreiben findest Du hier: 

Zum Musterschreiben § 14a

Wir haben 20 große Stromanbieter im August 2026 zu Modul 3 befragt. Dabei haben E.ON, Enercity, EWE, Lichtblick, Mainova, Octopus Energy und Rheinenergie angegeben, dass sie Modul 3 unabhängig vom Stromtarif an Ihre Kundinnen und Kunden weitergeben.

Bei anderen Anbietern ist für Modul 3 ein spezieller Tarif nötig. Und einige Stromanbieter können Modul 3 noch gar nicht umsetzen, obwohl diese Variante zum 1. April 2025 eingeführt wurde. Womöglich musst Du also bei mehreren Anbietern nachfragen, bis es klappt. Selbst wenn Dein Stromanbieter mitspielt, kann der Netzbetreiber aber Probleme machen.

Warum funktioniert Modul 3 in vielen Regionen noch nicht? 

In vielen Regionen hakt es mit der Umsetzung von Modul 3 noch. Denn der örtliche Netzbetreiber muss einen Wechsel in Modul 3 ermöglichen. Im Frühjahr 2026 konnten das nur 14 von 169 Netzbetreibern, die der Thinktank 1000GW dazu befragt hatte. 

Das untersuchte Szenario war etwas kompliziert – mit dynamischem Tarif und einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Merk Dir aber: Es wird noch dauern, bis Modul 3 in allen Netzgebieten reibungslos läuft.

Wie wird Modul 3 beim Netzbetreiber angemeldet? 

Der Fachbetrieb, der Dein steuerbares Gerät in Betrieb nimmt, kann Modul 3 direkt beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Oder Du meldest Dich selbst beim Netzbetreiber und wählst Modul 3 – immer zusätzlich zu Modul 1. Mit Modul 2 kannst Du Modul 3 nicht kombinieren.

Nochmal zu den Voraussetzungen: Du benötigst zwingend ein intelligentes Messsystem, Smart Meter genannt, und mindestens eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Die muss für Modul 1+3 nicht an einem separaten Stromzähler hängen.

Haushalte mit steuerbaren Geräten bekommen ein intelligentes Messsystem automatisch vom grundzuständigen Messstellenbetreiber eingebaut, üblicherweise ist das auch der örtliche Netzbetreiber. Dieser Pflichteinbau läuft aktuell und wird je nach Region noch ein paar Jahre dauern. Was ein frühzeitiger Einbau kostet, liest Du im Ratgeber Smart Meter.

Wie wird § 14a EnWG technisch umgesetzt?

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher, die unter § 14a EnWG fallen, werden in Zukunft über ein intelligentes Messsystem (iMSys) angeschlossen. Das intelligente Messsystem besteht aus

  1. einem intelligenten Stromzähler, auch Smart Meter genannt, und
  2. einer Steuerbox, über welche die Steuerung der Geräte technisch umgesetzt wird. 

Früher oder später wird also ein Smart Meter Deinen bisherigen Stromzähler ersetzen. Darüber hinaus sind aber noch ein paar andere technische Vorkehrungen zu treffen. So gehst Du Schritt für Schritt vor, wenn Du ein neues, steuerbares Gerät wie eine Wärmepumpe oder eine Wallbox in Betrieb nehmen möchtest:

Schritt 1: Ist Dein Zählerschrank geeignet? 

Kläre mit dem Elektrofachbetrieb, ob Dein bisheriger Zählerschrank die technischen Voraussetzungen für die neue Zählertechnik erfüllen wird. Unter anderem muss genug Platz für Smart Meter plus Steuerbox vorhanden sein. Diesen Schritt solltest Du gleich zu Beginn erledigen, noch während der Planung Deines neuen steuerbaren Gerätes.

Wenn Dein Zählerschrank schon ein paar Jahrzehnte auf dem Buckel hat, muss er wahrscheinlich ersetzt werden. Die Kosten dafür liegen oft im niedrigeren vierstelligen Bereich. Für die Einbaukosten eines neuen Zählerschranks kannst Du einen Zuschuss über das Programm „Einzelmaßnahmen“ der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) bekommen.

Schritt 2: Ein oder zwei Stromzähler?

Entscheide frühzeitig, ob das neue Gerät an einem separaten, zweiten Stromzähler installiert werden soll. Das bietet sich nur an, wenn Du künftig Modul 2 nutzen willst. Die Einsparungen durch Modul 2 übertreffen die Kosten für Einbau und Betrieb eines zweiten Zählers nur bei einem hohen Stromverbrauch. Als Faustregel können wir Dir für die Wärmepumpe einen Verbrauch von 4.500 kWh/Jahr und darüber nennen, dann lohnt sich das Ganze wahrscheinlich.

Relevant sind bei dieser Frage der bisher vorhandene Zählerschrank, die eventuellen Nachrüstungskosten, der voraussichtliche Strombedarf des neuen Geräts und die Netzentgelte in Deiner Region. Weil das Thema komplex ist, lass Dich dazu am besten von einem qualifizierten Elektrofachunternehmen beraten.

Sonderfall: Im Neubau und wenn Du ohnehin einen neuen Zählerschrank benötigst, solltest Du unabhängig von Deiner anfänglichen Modulauswahl mindestens für einen zweiten Zählerplatz sorgen. Denn falls sich die Bedingungen für steuerbare Geräte in Zukunft ändern, könntest Du einen zweiten Zähler schnell und einfach nachrüsten.

Schritt 3: Direktansteuerung oder Energiemanagementsystem?

Entscheide, ob der Steuerbefehl aus der Steuerbox in Zukunft direkt an das Gerät gehen soll, oder ob ein Energiemanagementsystem (EMS) die Steuerbefehle umsetzen soll. Ein Energiemanager ist sinnvoll, wenn mehrere steuerbare Geräte an einem Stromzähler angeschlossen werden oder wenn Du eine Photovoltaikanlage mit Stromspeicher hast. In diesen Fällen kann ein Energiemanager gedrosselten Strombezug aus dem Netz mit selbst produziertem Strom kombinieren und optimal auf die verschiedenen Geräte im Haus verteilen.

Schritt 4: Wann wird der Netzbetreiber informiert?

Bevor eine neue steuerbare Verbrauchseinrichtung in Betrieb genommen wird, muss sie dem örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden (§ 19 Abs. 2 NAV). Am einfachsten für Dich ist es, wenn diese Anmeldung das Fachunternehmen erledigt, das Dein Gerät auch einbaut. Erst dann steht die Installation Deines Geräts vor Ort an.

Schritt 5: Wann werden Stromzähler und Steuerbox beauftragt?

Beauftrage den Netzbetreiber auch gleich damit, die Technik einzubauen, um Dein Gerät steuern zu können. Um Einbau und Betrieb von Stromzähler und Steuertechnik kümmert sich der für Deine Region grundzuständige Messstellenbetreiber, oft ist das gleichzeitig der Netzbetreiber.

Der Einbau selbst kostet nichts – es handelt sich um einen Pflichteinbau, den Du auch nicht verweigern kannst. Anschließend wird eine jährliche Gebühr von 100 Euro fällig – 50 Euro für das Smart Meter (iMSys) und 50 Euro für die Steuerbox (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 b), Abs. 2 Nr. 2 MsbG).

Wichtig: Selbst, wenn Dein Gerät gar nicht gesteuert wird oder die Technik noch nicht eingebaut ist, gibts schon Rabatte beziehungsweise reduzierte Netzentgelte aus den Modulen 1 bis 3. Entscheidend ist nur, dass Du den Netzbetreiber beauftragt hast. Vielerorts wird es noch Monate oder Jahre dauern, bis der intelligente Stromzähler und die Steuerbox eingebaut sind.

Falls Du das Modul 3 oder einen dynamischen Stromtarif nutzen möchtest, brauchst Du aber ein Smart Meter und willst vielleicht nicht auf den Pflichteinbau warten. Dann kannst Du einen vorzeitigen Einbau beantragen. Erfrage vorher die Einbaugebühren beim örtlichen Netzbetreiber. Alternativ kannst Du auch einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber mit dem Einbau beauftragen. Achte aber auch auf die jährlichen Kosten – wettbewerbliche Anbieter müssen sich nicht an die gesetzliche Preisobergrenze von 50 Euro halten (§ 36 Abs. 2 MsbG).

Schritt 6: Solltest Du Modul 1, Modul 2 oder Modul 1+3 wählen?

Wenn Du nichts anderes angibst, landest Du nach der Anmeldung Deiner steuerbaren Verbrauchseinrichtung automatisch in Modul 1. Willst Du in Modul 2 oder das Modul 3 zusätzlich zu Modul 1 buchen, muss das beim Netzbetreiber aktiv gemeldet werden. 

Das erledigt das Unternehmen beim Einbau Deines Geräts. Oder Du wechselst zu einem späteren Zeitpunkt zwischen den Modulen. Erster Ansprechpartner ist der Netzbetreiber – er hinterlegt Deine Modulauswahl und rechnet die Netzentgelte ab.

Rechner für § 14a: Mit dem interaktiven Rechentool zu § 14a EnWG der HEA Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung findest Du heraus, wie viel Geld Du in Deinem Fall mit welchem Modul sparen kannst. Dafür benötigst Du ein paar technische Angaben, außerdem den Netzentgelt-Arbeitspreis. Über das Portal VBNdigital findest Du Deinen Netzbetreiber – suche auf dessen Internetseite nach dem Preisblatt mit den Netzentgelten. 

Schritt 7: Was ist der richtige Stromtarif für § 14a?

Kläre vor dem Abschluss eines Stromtarifs, ob der Stromanbieter die reduzierten Netzentgelte in dem gewählten Tarif an Dich weitergibt. Denn die Anbieter sind dazu nicht verpflichtet, das hat uns die Bundesnetzagentur bestätigt. 

Manche fordern, dass Du für ein bestimmtes Modul einen speziellen Tarif abschließt. Einzelne Anbieter geben den Rabatt erst gar nicht an Dich weiter und stecken ihn sich damit in die eigene Tasche. Wie Du am besten vorgehst, haben wir oben für Modul 1, Modul 2 und Modul 3 aufgeschrieben. 

Um Dir eine schriftliche Bestätigung des Stromanbieters zu holen, haben wir ein Musterschreiben vorbereitet:

Zum Musterschreiben für § 14a

Schicke es an den Stromanbieter und gib ihm zwei Wochen Zeit. Erhältst Du keine positive Antwort, kannst Du einfach zu einem Stromanbieter wechseln, der das gewünschte Modul tatsächlich abrechnet. 

Wenn alles klappt, bekommst Du die Rabatte aus dem gewählten § 14a-Modul über Deine Stromrechnung ausgezahlt.

* Was der Stern bedeutet:

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