Vorsorgeuntersuchungen Welche Untersuchungen zahlt die Kran­ken­kas­se?

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Als gesetzlich Versicherter oder Versicherte hast Du Anspruch auf kostenlose Vorsorgeuntersuchungen.

  • Dazu gehören etwa die jährliche Zahnvorsorge und die Krebsfrüherkennung.

  • Viele Kran­ken­kas­sen übernehmen die Kosten für zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, etwa für Kinder und Schwangere.

So gehst Du vor

  • Nutze unseren Vorsorge-Kalender, um wichtige Gesundheitsuntersuchungen im Blick zu behalten.

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  • Trage durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen in Dein Bonusheft ein.

  • Frage Deinen Hausarzt oder Deine Hausärztin, wenn Du Dir unsicher bist, welche Vorsorgeuntersuchungen für Dich infrage kommen.

Gesetzlich Versicherte können regelmäßig zur Vorsorge gehen. Diese Vorsorgeuntersuchungen sollen helfen, Erkrankungen wie Krebs frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Laut dem Stada Health Report 2023 verzichtet jedoch jeder Vierte auf eine Vorsorge. Das ist nicht nur schlecht für die Gesundheit, sondern auch verschenktes Geld: Viele Kran­ken­kas­sen belohnen Dich mit einem Geldbonus, wenn Du regelmäßig zur Vorsorge gehst.

Im Folgenden geben wir Dir einen Überblick über wichtige Vorsorgeuntersuchungen für Dich und Deine Familie. Speichere außerdem unseren Vorsorge-Kalender ab oder drucke ihn aus, damit Du zukünftig keine Untersuchung mehr verpasst.

Welche Vorsorgeuntersuchungen gibt es für Erwachsene?

Erwachsene haben Anspruch auf unterschiedliche Vorsorgeuntersuchungen. Welche Untersuchungen Deine Kran­ken­kas­se zahlt, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien festgelegt. Die jeweiligen Untersuchungen sind abhängig von Deinem Alter und Deinem Geschlecht. Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen haben wir Dir weiter unten in diesem Beitrag aufgelistet.

Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene

Unabhängig von ihrem Geschlecht bekommen Erwachsene folgende Vorsorgeuntersuchungen, je nach Alter, bezahlt:

  • 18 bis 34 Jahre: einmaliger Gesundheits-Check zur Früherkennung von gesundheitlichen Risiken und Belastungen

  • ab 35 Jahre: Gesundheits-Check alle drei Jahre

  • ab 35 Jahre: Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre

Vorsorgeuntersuchungen für Frauen

Frauen bekommen von Ihrer gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung zusätzlich folgende Vorsorgeuntersuchungen erstattet:

  • 20 bis 34 Jahre: gynäkologische Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Krebserkrankungen des Genitals – jährlich

  • bis 25 Jahre: Chlamydien-Screening – jährlich

  • ab 30 Jahre: Brustuntersuchung, Abtasten der Brust zur Früherkennung von Brustkrebs – jährlich

  • ab 35 Jahre: gynäkologische Untersuchung zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs – alle drei Jahre

  • 50 bis 54 Jahre: Test auf verborgenes Blut im Stuhl zur Früherkennung von Darmkrebs – jährlich

  • ab 55 Jahre: Frauen können zwischen einem Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre und zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren wählen.

  • 50 bis 69 Jahre: Mammographie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs alle zwei Jahre

  • 70 bis 75 Jahre: ab 1. Juli 2024 Mammographie-Screening alle zwei Jahre

Vorsorgeuntersuchungen für Männer

Zusätzlich zu den allgemeinen Vorsorgeuntersuchungen haben männliche Erwachsene Anspruch auf diese regelmäßigen Untersuchungen:

  • ab 45 Jahre: Prostatauntersuchung zur Früherkennung von Prostatakrebs jährlich

  • ab 50 Jahre: Darmspiegelung zur Früherkennung von Darmkrebs – zweimal im Abstand von mindestens zehn Jahren

  • 50 bis 54 Jahre: Männer können zwischen einem jährlichen Test auf verborgenes Blut im Stuhl und zwei Darmspiegelungen im Abstand von mindestens zehn Jahren wählen

  • ab 55 Jahre: Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre, solange noch keine Darmspiegelung gemacht wurde

  • ab 65 Jahre: Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung eines Bauchaortenaneurysmas (Erweiterung der Bauchschlagader) – einmalig

So verpasst Du keine Untersuchung mehr

Damit Du regelmäßig an der Vorsorge teilnimmst, ist es wichtig, Dich an bevorstehende Untersuchungen zu erinnern. Dazu bieten viele Kran­ken­kas­sen einen Erinnerungsservice an. Meist kannst Du den Service im Login-Bereich der Kran­ken­kas­se einrichten.

Zusätzlich kannst Du Dir unseren Vorsorge-Kalender downloaden und ausdrucken. Darin findest Du wichtige Vorsorgeuntersuchungen für Dich und Deine Familie und die jeweiligen Zeit­punkte der Untersuchungen.

Vorsorge-Kalender

Lade Dir unseren Vorsorge-Kalender herunter und behalte alle wichtigen Vorsorgeuntersuchungen im Blick.

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Welche Untersuchungen gibt es für Kinder?

Für Kinder übernehmen die Kran­ken­kas­sen ebenfalls bestimmte Gesundheitsuntersuchungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Kinder-Richtlinie und Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie festgelegt hat. Die Kran­ken­kas­se übernimmt die Kosten für die Untersuchungen U1 bis U9 und eine Jugenduntersuchung J1.

Zusätzliche Untersuchungen wie U10, U11 und J2 sind keine Kassenleistung. Manche Kran­ken­kas­sen bieten diese Untersuchungen aber als Zusatzleistungen an. Hier haben wir Dir einmal die Zeit­punkte für die Kinder-Untersuchungen aufgelistet:

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder1

UntersuchungZeit­punkt der UntersuchungSchwerpunkte der Untersuchung
U1unmittelbar nach der GeburtÜberprüfung von Herzschlag, Gewicht, Körpermaßen, Puls, Atemfunktion, Reflexen, mögliche Traumata usw.
erweitertes
Neugeborenen-
screening
2. bis 3. LebenstagUntersuchung auf angeborene Stoffwechselerkrankungen und endokrine Störungen
Neugebohrenen-
Hörscreening
bis zum 3. LebenstagErkennen von Hörstörungen
U23. bis 10. LebenstagUntersuchung auf angeborene Erkrankungen und Gesundheitsrisiken, Untersuchung von Organen, Sinnesorganen und Reflexen
U34. bis 5. LebenswocheUntersuchung der körperlichen Entwicklung, Organe, Motorik, Reflexe, Hüftgelenke, Beratung zu Impfungen
U43. bis 4. LebensmonatBeurteilung der altersgerechten Entwicklung, Untersuchung der Beweglichkeit, Organe, Motorik, Nervensystem, Wachstum, erste Impfungen
U56. bis 7. LebensmonatBeurteilung der altersgerechten Entwicklung, Untersuchung der Beweglichkeit, Organe, Motorik, Nervensystem, Wachstum
U610. bis 12. LebensmonatUntersuchung der Sinnesorgane (v.a. Augen), Kontrolle des Bewegungsapparats, der Motorik, der Sprache und der Interaktion
U721. bis 24. LebensmonatErkennen von Sehproblemen, Test zur Sprachentwicklung, Feinmotorik, Körperbeherrschung
U7a34. bis 36. Lebensmonataltersgerechte Sprachentwicklung, Erkennen von Sehstörungen
U846. bis 48. LebensmonatEntwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, Beweglichkeit & Koordinationsfähigkeit, Reflexe, Muskelkraft, Zahnstatus
U960. bis 64. Lebensmonat (5 Jahre)Motorik, Hör- und Sehvermögen, Sprachentwicklung
U10zwischen 7 und 8 JahreErkennen von schulischen Entwicklungsstörungen, motorische Probleme, emotionale Entwicklung und Verhaltensauffälligkeiten
U11zwischen 9 und 10 Jahre Erkennen von Schulschwierigkeiten, Probleme im Sozialverhalten, seelische Probleme, Untersuchung der Zähne, Erfragen von Problemen mit Ernährung, körperlicher Bewegung und Medienkonsum
J1zwischen 13 und 14 JahreUntersuchung des allgemeinen Gesundheitszustands und Wachstums, Organe, Skelett, Impfstatus, Pubertätsentwicklung, psychische Entwicklung, Probleme bei Schulleistungen, gesundheitsgefährdendes Verhalten
J2zwischen 16 und 17 JahrePubertät, Sexualität, mögliche psychische Probleme, Umgang mit Alkohol, Nikotin und anderen Drogen, Berufswahl, Freundschaften, Ernährung, Auffrischimpfungen

1 Kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit, die genauen Inhalte der jeweiligen Untersuchung solltest Du mit Deinem Arzt oder Deiner Ärztin besprechen 
Quelle: Kinder-Richtlinie, Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie, Bun­des­ge­sund­heits­mi­ni­ste­ri­um, Gesundheitsinformation.de (Stand: 12. April 2024)

Welche Impfungen werden in welchem Alter bezahlt?

Die wesentlichen Schutzimpfungen werden von den Kran­ken­kas­sen übernommen. Die Kostenübernahme hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie festgehalten.

Die genauen Zeit­punkte für eine Impfung findest Du im Impfkalender der Ständigen Impfkommission (Stiko). Für eine individuelle Impfberatung solltest Du Dich an Deinen Hausarzt oder Deine Hausärztin wenden. Hier sind einige Impfungen, die die Kran­ken­kas­se in jedem Fall zahlt.

Impfungen für Kinder und Jugendliche

  • Diphtherie

  • Tetanus

  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)

  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)

  • Pertussis (Keuchhusten)

  • Hepatitis B

  • Masern, Mumps, Röteln (MMR)

  • Varizellen (Windpocken)

  • Rota-Viren

  • Pneumokokken

  • Meningokokken-C

  • HPV (Humanes Papillomvirus)

Auffrischimpfungen für Kinder und Jugendliche

  • zweimal Diphterie

  • zweimal Tetanus

  • zweimal Pertussis (Keuchhusten)

  • einmal Poliomyelitis (Kinderlähmung)

Impfungen für Erwachsene

  • alle zehn Jahre Auffrischung gegen Diphtherie und Tetanus

  • Covid-19

  • ab 60 Jahre: Influenza, Pneumokokken, Herpes Zoster (Gürtelrose)

  • FSME: wenn Du in einem FSME-Risikogebiet wohnst oder dort innerhalb Deutschlands Urlaubs machst

Wenn Du aufgrund Deiner beruflichen Tätigkeit eine Impfung benötigst, die die Kran­ken­kas­se nicht zahlt, dann muss in der Regel Dein Arbeitgeber für die Kosten aufkommen. Dies gilt beispielsweise für eine Hepatitis A-Impfung in medizinischen oder pflegerischen Berufen.

Bei Auslandsreisen können weitere Impfungen, etwa gegen Tollwut oder Gelbfieber empfehlenswert sein. Standardmäßig erstatten Kran­ken­kas­sen solche Impfungen nicht. Viele Kran­ken­kas­sen beteiligen sich aber an den Kosten für Reiseimpfungen oder belohnen Dich möglicherweise mit einem Bonushefteintrag. Informier Dich dazu direkt bei Deiner Kran­ken­kas­se.

Wenn Du eine Reise ins Ausland planst, solltest Du außerdem an eine Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung denken. Wir haben die Ver­si­che­rungen für Dich getestet und empfehlen diejenigen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Mehr dazu im Ratgeber Auslandsreise-Krankenversicherung

  • Wer ins Ausland reist, bekommt als Einzelperson schon für unter 10 Euro im Jahr den notwendigen Kran­ken­ver­si­che­rungsschutz.
  • Von uns emp­foh­lene Tarife: Debeka (Tarif AR) für Einzelpersonen, Münchener Verein für Einzelpersonen (Tarif 501) und Ehepaare mit Kindern (Tarif 502), Travelsecure (Würzburger) für unverheiratete Paare mit Kindern.

Zum Ratgeber

Was zahlt die Kasse für die Zahnvorsorge?

Im Bereich der Zahnvorsorge zahlt die Kran­ken­kas­se ebenfalls zeitlich festgelegte Vorsorgeuntersuchungen:

  • 6 Monate bis 5 Jahre: Früherkennungsuntersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, sechsmal

  • 6 bis 17 Jahre: Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen, einmal je Kalenderhalbjahr

  • ab 18 Jahre: Zahnvorsorgeuntersuchung, einmal je Kalenderhalbjahr

Ab dem Alter von zwölf Jahren können die halbjährlichen Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen werden. Das zahlt sich aus, wenn Dein Kind mal Zahnersatz benötigt. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft zahlt die Kran­ken­kas­se bis zu 75 Prozent der Kosten für Zahnersatz. Ohne Bonusheft sind es nur 60 Prozent. 

Wenn Du in Zukunft mit teurem Zahnersatz rechnest oder Wert auf besonders hochwertige Materialien legst, kann eine Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung sinnvoll sein. Für Emp­feh­lungen zu Tarifen sieh Dir unseren Vergleich der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen an.

Mehr dazu im Ratgeber Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung

  • Gute Zahn­zu­satz­ver­si­che­rungen sind recht teuer und lohnen sich nur bei häufigen kostspieligen Behandlungen.

  • Von uns emp­foh­lene Tarife: Allianz (MeinZahnschutz 90/90 AR), Württembergische (Zahnersatz 90 + Zahnbehandlung Plus) und Huk-Coburg/Huk24 (ZZ Pro90).

Zum Ratgeber

Welche Untersuchungen zahlt die Kasse in einer Schwangerschaft?

Für die Zeit einer Schwangerschaft gibt es ebenfalls festgeschriebene Vorsorgeuntersuchungen, die jede werdende Mutter in Anspruch nehmen darf. Details dazu kannst Du in der Mutterschafts-Richtlinie nachlesen.

Bei der Erstuntersuchung bestätigt Dein Arzt oder Deine Ärztin die Schwangerschaft und berechnet den Geburtstermin. Außerdem bekommst Du Deinen Mutterpass ausgestellt, in dem alle wichtigen Untersuchungen vermerkt sind.

In der Regel finden dann alle vier Wochen weitere Vorsorgeuntersuchungen bei Deinem Frauenarzt, Deiner Frauenärztin oder Deiner Hebamme statt. Ab der 32. Schwangerschaftswoche stehen alle zwei Wochen Vorsorgeuntersuchungen an.

Insgesamt hast Du Anspruch auf drei Ul­tra­schall­un­ter­such­ung­en:

9. bis 12. Schwangerschaftswoche: 1. Basis-Ultraschalluntersuchung

19. bis 22. Schwangerschaftswoche: 2. Basis-Ultraschalluntersuchung

29. bis 32. Schwangerschaftswoche: 3. Basis-Ultraschalluntersuchung

Bei einer Risikoschwangerschaft zahlt die Kran­ken­kas­se unter bestimmten Voraussetzungen weitere Ul­tra­schall­un­ter­such­ung­en wie den Organ-Ultraschall.

Ab der 25. Schwangerschaftswoche kannst Du außerdem einen Test zur Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes durchführen lassen.

Darüber hinaus gibt es in der Schwangerschaft weitere zusätzliche Untersuchungen, die aber nicht von allen Kran­ken­kas­sen übernommen werden. Zu den Individuellen Ge­sund­heits­leis­tung­en (IGeL) gehören etwa eine Nackenfaltenmessung, ein Toxoplasmose-Test und die Akupunktur gegen Schwangerschaftsbeschwerden.

Sind Dir solche Angebote in einer Schwangerschaft wichtig, könnte es sich lohnen, eine Kran­ken­kas­se zu wählen, die spezielle Leistungen für Schwangere bereithält. In unserem Kran­ken­kas­senvergleich haben wir uns daher auch die Leistungen für Schwangere angeschaut. Zwei der von uns emp­foh­lenen Kran­ken­kas­sen haben in der Kategorie Schwangerschaft und Kinder besonders gut abgeschnitten: Die HEK und die Energie-BKK.

Mehr dazu im Ratgeber Gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung

  • Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Kran­ken­kas­sen.

  • Von uns emp­foh­lene Anbieter sind: HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund

Ausführliche Informationen findest Du in unserem passenden Ratgeber.

Welche Kassen zahlen einen Bonus?

Kran­ken­kas­sen belohnen Dich mit einem Geldbonus, wenn Du regelmäßig an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmst. Boni gibt es bei vielen Kassen auch für gesundheitsbewusstes Verhalten, etwa wenn Du im Fitnessstudio angemeldet bist oder Nichtraucher bist. Die Höhe der Prämie ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Abgeschlossene Untersuchungen und Mitgliedschaften in Sportvereinen trägst Du in einem Bonusheft ein, das Du bei Deiner Kran­ken­kas­se vorher beantragen kannst. Bei vielen Kran­ken­kas­sen kannst Du diese Maßnahmen auch in die Kran­ken­kas­sen-App eintragen. Dazu gibst Du einfach die jeweilige Untersuchung und das Datum Deines Arztbesuches an. Bei einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio reicht in der Regel ein Kontoauszug, auf dem der Einzug der Mitgliedsgebühr ersichtlich ist. Beantragen kannst Du den Geldbonus üblicherweise bis Ende März des folgenden Jahres.

Im Zuge unseres Kran­ken­kas­sen-Vergleichs 2024 haben wir bei einigen Kassen angefragt, welche Boni sie ihren Versicherten zahlen. Hier ist ein Überblick unserer emp­foh­lenen Kran­ken­kas­sen:

Bonusprogramme der Kran­ken­kas­sen 2024

Kran­ken­kas­seBonus für KrebsfrüherkennungBonus für ZahnvorsorgeGeldbonus für SchutzimpfungenGeldbonus für Mitgliedschaft in Fitnessstudio oder SportvereinGeldbonus für Vitalwerte im Normbereich
Audi BKK10 €10 €10 €10 €-
BIG direkt gesund

20 € (5 € Hautkrebs- vorsorge)

25 Euro für zwei Zahnvorsorge-untersuchungen im Jahr20 €50 €120 €2
Energie-BKK5 € für 1. und 2. Maßnahme, 10 Euro für jede weitere5 € für 1. und 2. Maßnahme, 10 Euro für jede weitere5 € für 1. und 2. Maßnahme, 10 € für jede weitere330 € für Mitgliedschaft-
HEK5 €5 €5 € 36 €136 €3
Hkk10 € (20 € für Hautkrebsscreening)10 €5 € 10 €-
Techniker Kran­ken­kas­se

10 € Sofortbonus oder 20 € Gesundheitsdividende4

10 € Sofortbonus oder 20 € Gesundheitsdividende410 € Sofortbonus oder 20 € Gesundheitsdividende410 € Sofortbonus oder 20 € Gesundheitsdividende4-

 1 sofern zusätzlich ein Vitalwert im Normbereich ist 
sofern zusätzlich ein Gesundheitskurs besucht wurde
sofern zusätzlich eine sportliche Aktivität nachgewiesen wird
4 Gesundheitsdividende kann für verschiedene Leistungen aus dem Leistungskatalog der Techniker Kran­ken­kas­se eingesetzt werden
Quelle: Finanztip-Abfrage bei den Kran­ken­kas­sen, Bonusprogramme für 2024 (Stand: 12. April 2024)

* Was der Stern bedeutet:

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