Rente mit 63 Was Du für Deine Frührente beachten musst

Jan Scharpenberg
Finanztip-Experte für Rente

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mehrheit der Deutschen muss regulär bis zum Alter von 67 arbeiten.
  • Du kannst auch ab dem Alter von 63 in den Ruhestand gehen. Dann wird Dir jedoch die Rente gekürzt.
  • Wie stark die Rente gekürzt wird, hängt von Deinem Jahrgang ab.

So gehst Du vor

  • Überprüfe, ob Du die Bedingungen für eine Rente ab 63 erfüllst.
  • Schlage in unserer Tabelle nach, welche Regelaltersgrenze für Dich gilt.
  • Falls Du Dich für eine vorgezogene Rente entschieden hast, beantrage sie rechtzeitig.

Endlich mehr Zeit mit der Familie verbringen, die Welt bereisen oder schlichtweg jeden Tag ausschlafen: Die Gründe, früher in den Ruhestand zu gehen, sind vielfältig. Falls auch Du mit diesem Gedanken spielst, solltest Du wissen, dass Du dann auch weniger Rente bekommst.

Der frühestmögliche Zeit­punkt, Deinem Job Lebewohl zu sagen, liegt bei 63 Jahren. Du kannst aber beispielsweise auch mit 64 Jahren oder 65 Jahren und vier Monaten in den Ruhestand gehen. Welche Auswirkungen das auf die Höhe Deiner monatlichen Rente hat, hängt maßgeblich davon ab, wann Du regulär in Rente gehen könntest. Außerdem musst Du ein paar Bedingungen erfüllen, um vorzeitig Rente zu erhalten. Welche das sind und wie Deine monatlichen Bezüge bei der Rente ab 63 gekürzt werden, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Wer darf mit 63 in Rente gehen?

Der korrekte Fachbegriff für die Rente ab 63 lautet vorgezogene Altersrente. Umgangssprachlich hat sich aber auch Rente ab 63 oder Frührente etabliert. Die vorgezogene Altersrente gibt es einmal für langjährig Versicherte und für besonders langjährig Versicherte. Dahinter steckt bereits die erste Bedingung für Dich, falls Du ab 63 in Rente gehen willst.

Als langjährig Versicherter giltst Du bei der Ren­ten­ver­si­che­rung, wenn Du mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kannst. Ein Beitragsjahr bekommst Du, wie der Name schon sagt, für jedes Jahr, indem Du in die Rentenkasse eingezahlt hast. Du kannst Dir auch für Schul-, Studiums-, Kindererziehungszeiten oder die Zeit Deines Zivil-, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstes Beitragsjahre gutschreiben lassen. Zudem kann es sein, dass Du bei einer Scheidung Beitragszeiten über den Versorgungsausgleich erhalten hast.

Wenn Du Dir nicht sicher bist, wie viele Beitragsjahre Du bereits angesammelt hast, kannst Du das bei der Ren­ten­ver­si­che­rung mit dem Antrag auf Kontenklärung (V0100) erfragen. Falls Dir Beitragsjahre fehlen, kannst Du diese auch mit freiwilligen Beiträgen nachträglich „kaufen“. Wenn Du wissen möchtest, in welcher Phase Deines Lebens Dir Beitragsjahre gutgeschrieben werden und wie die Kontenklärung funktioniert, findest Du alle Infos in unserem Ratgeber zu den Beitragszeiten in der Ren­ten­ver­si­che­rung.

Sind es 45 oder mehr Beitragsjahre, zählst Du bei der Ren­ten­ver­si­che­rung als besonders langjährig Versicherter. Auch dann kannst Du ab 63 Jahren in Rente gehen. Bevor die Regelaltersgrenze angehoben wurde, gab es für diese Gruppe der Versicherten noch eine spezielle Rente mit 63 – nämlich ohne Abschläge. Das ging aber nur für Menschen, die vor 1953 geboren und daher längst im Ruhestand sind. Wer heute 45 Beitragsjahre vorweisen kann, kann die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte frühestens mit 65 Jahren in Anspruch nehmen.

Für welchen Jahrgang gilt welches Renteneintrittsalter?

Die Abzüge bei der Rente ab 63 sind eng mit Deinem Geburtsjahrgang verknüpft. Das hat mit der schrittweisen Anhebung des Regelaltersgrenze zu tun. Die legt fest, ab wann Du ohne Abzüge in den Ruhestand kannst.

Die Regelaltersgrenze ist nicht für jeden Jahrgang gleich. Pro Jahrgang zwischen 1947 und 1958 wurde sie jeweils um einen Monat erhöht. Pro Jahrgang zwischen 1959 und 1964 dann jeweils um zwei Monate. In einer Tabelle sieht das so aus:

GeburtsjahrgangAnhebungRegelaltersgrenze

1947

1 Monat

65 Jahre 1 Monat

1948

2 Monate

65 Jahre 2 Monate

1949

3 Monate

65 Jahre 3 Monate

1950

4 Monate

65 Jahre 4 Monate

1951

5 Monate

65 Jahre 5 Monate

1952

6 Monate

65 Jahre 6 Monate

1953

7 Monate

65 Jahre 7 Monate

1954

8 Monate

65 Jahre 8 Monate

1955

9 Monate

65 Jahre 9 Monate

1956

10 Monate

65 Jahre 10 Monate

1957

11 Monate

65 Jahre 11 Monate

1958

1 Jahr

66 Jahre

1959

1 Jahr 2 Monate

66 Jahre 2 Monate

1960

1 Jahr 4 Monate

66 Jahre 4 Monate

1961

1 Jahr 6 Monate

66 Jahre 6 Monate

1962

1 Jahr 8 Monate

66 Jahre 8 Monate

1963

1 Jahr 10 Monate

66 Jahre 10 Monate

ab 1964

2 Jahre

67 Jahre

Quelle: RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz, BGBl. I 2007 (Stand: 2023)

Damit keine Verwirrung herrscht: Jeder dieser Jahrgänge kann ab 63 Jahren die vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Je größer aber der Abstand zur Regelaltersgrenze, desto höher sind auch die Abzüge.

Wie werden Deine Abzüge berechnet?

Für jeden Monat, den Du als langjährig Versicherter vor Erreichen Deiner Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehst, werden Dir 0,3 Prozent von Deiner Rente abgezogen. Bist Du also 1963 geboren, werden Dir bei einem Renteneintritt mit 63 Jahren für 46 Monate 13,8 Prozent von Deiner monatlichen Brutto-Rente abgezogen. Bist Du 1964 oder später geboren, sind es jedoch 14,4 Prozent für 48 Monate.

Vorsicht: Diese Prozente werden von der Rente abgezogen, die Du zum Zeit­punkt Deines vorzeitigen Renteneintritts erreicht hast. Das ist nicht die Summe, die Du auf Deinem Rentenbescheid findest. Das wäre die Rente bei Erreichen der Regelaltersgrenze. In der Regel sind das mehrere hundert Euro Unterschied zu Deinen Ungunsten. 

Das sind aber immer noch nicht alle Einbußen. Wenn Du früher in Rente gehst, zahlst Du die fehlenden Jahre auch nichts mehr in die Ren­ten­ver­si­che­rung ein. Ohne diese Beiträge fällt Deine Rente insgesamt niedriger aus. Welche Auswirkungen das hat, kannst Du detailliert in unserem separaten Ratgeber zu den Abzügen bei der Rente mit 63 nachlesen.

Ähnlich wie Du mit freiwilligen Beitragszahlungen Beitragsjahre ausgleichen kannst, kannst Du mit freiwilligen Sonderzahlungen diese Abzüge ausgleichen. Das klingt komplizierter als es ist. Hilfe findest Du in unserem Ratgeber zum Kauf von Rentenpunkten.

Natürlich kannst Du auch abseits der gesetzlichen Rente für das Alter vorsorgen. Dazu hast Du eine breit gefächerte Auswahl an Vorsorgemöglichkeiten. Wir bei Finanztip empfehlen für die Altersvorsorge, Dein Geld langfristig in ETFs anzulegen. Auch die betriebliche Altersvorsorge und die Riester-Rente sind eine Option zur Vorsorge – aber nicht für jeden etwas.

Was darfst Du zur Rente ab 63 hinzuverdienen?

Als Frührentner kannst Du soviel dazuverdienen, wie Du möchtest. Deine Rente wird nicht gekürzt. Denn 2023 wurde die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze für vorgezogene Altersrenten abgeschafft. Dazu zählt neben der Rente ab 63 übrigens auch die vorgezogene Rente für schwerbehinderte Menschen. 

Wenn Du schon in Rente bist, sind das gute Nachrichten für Dich. Wenn Du hingegen überlegst, einfach weiterzuarbeiten und nebenbei schon die Rente ab 63 zu beziehen, sieht die Sache schon anders aus. Wegen der Steuer ist es wahrscheinlich, dass Du gar nicht so viel von der zusätzlichen Rente bekommst, wie Du vielleicht denkst. Außerdem könntest Du Probleme mit Arbeitslosen- und Krankengeld bekommen. Falls Du Dich hier wiederfindest, dann schau unbedingt in unserem Ratgeber zur Hin­zu­ver­dienst­gren­ze vorbei, bevor Du Deine Rente ab 63 beantragst. 

Wie beantragst Du die Rente ab 63?

Wenn Du denkst, irgendwann muss Schluss sein mit Arbeiten und Dich die finanziellen Einbußen nicht schrecken, kannst Du die vorgezogene Altersrente bei der Ren­ten­ver­si­che­rung beantragen. Egal, ob Du bis zur Regelaltersgrenze arbeitest oder früher in Rente gehst: Ein Rentenantrag ist zwingend notwendig.

Den Antrag musst Du spätestens drei Monate vor Deinem gewünschten Renteneintritt stellen. Bist Du zu spät dran, wird Dein Antrag nicht abgelehnt. Allerdings wird Deine Rente dann eben nicht mit Beginn des Renteneintritts, sondern später ausgezahlt.

Deinen Antrag kannst Du bequem online stellen (Antrag R0100). Dafür musst Du mehrere Daten zur Hand haben. Die Ren­ten­ver­si­che­rung braucht von Dir:

Reichst Du den Antrag für jemand anderes ein, musst Du zudem eine Vollmacht und den Personalausweis des entsprechenden Antragsstellers vorlegen.

Wenn Du Deinen Antrag schriftlich stellen willst, findest Du den zuständigen Ren­ten­ver­si­che­rungsträger in der Renteninformation, die Du jährlich zugeschickt bekommst. Die Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung Bund bietet zudem ein Online-Tool, um Deinen Ansprechpartner herauszufinden.

Generell musst Du keine Angst haben, dass Du Deine Unterlagen an den falschen Ren­ten­ver­si­che­rungsträger schickst. Sollte dies der Fall sein, wird der falsche Träger Deine Unterlagen automatisch an den richtigen Träger weiterleiten.  

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