CO2-Preis / CO2-Steuer CO2-Preis steigt auf 45 Euro: So teuer werden Gas, Öl und Sprit

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Der CO2-Preis wird umgangssprachlich auch als CO2-Steuer bezeichnet. Grundlage ist der Handel mit CO2-Zertifikaten.

  • 2024 steigt der CO2-Preis auf 45 Euro pro Tonne, 2023 lag er noch bei 30 Euro pro Tonne.

  • Heizen und Tanken werden durch den CO2-Preis bis 2027 jedes Jahr teurer. Du zahlst ihn für klimaschädliche Brenn- und Kraftstoffe: Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel etwa. Holz ist von der Abgabe ausgenommen.

  • Wenn Du zur Miete wohnst, muss Dein Vermieter seit 2023 einen Teil Deiner CO2-Kosten übernehmen.

So gehst Du vor

  • Prüfe in der Heiz­kost­en­ab­rech­nung für 2023, ob Deine Vermieterin einen Teil Deiner CO2-Kosten bezahlt. Hast Du als Mieter einen Gasvertrag oder kaufst selbst Heizöl ein, musst Du den Vermieteranteil eigenständig einfordern.

  • Betreibst Du in Deinem Eigenheim eine Gas- oder Ölheizung, informiere Dich über einen Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung.

  • Nutze bei Modernisierungen Förderkredite und Zuschüsse – mit den Einnahmen aus den CO2-Preisen unterstützt der Staat die energetische Sanierung von Gebäuden und den Heizungstausch.

  • Wenn Du planst, Dein Haus zu sanieren oder die Heizung zu tauschen, dann verschaff Dir mit dem neuen Finanztip-Buch Energetisches Sanieren: Einfach erklärt einen Überblick über das Thema. 

Um den Klimawandel abzumildern, müssen vor allem die Industrieländer ihren Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlenstoffdioxid (CO2) senken. In der EU und damit auch in Deutschland werden deshalb sogenannte Emissionszertifikate gehandelt. Wer klimaschädliches Material verbrennt, bezahlt über diese Zertifikate dafür. Einen solchen Emissionshandel gibt es für Strom und auch Fluggesellschaften müssen Zertifikate kaufen, wenn sie Kohlendioxid in die Luft pusten.

Über den CO2-Preis bezahlst Du Deinen Emissionsausstoß auch beim Heizen und an der Tankstelle. Seit 2021 fällt der CO2-Preis für Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel an – und steigt jedes Jahr. Mit den Einnahmen fördert der Staat, dass Du Dein Haus energetisch sanierst, Deine Heizung auf erneuerbare Energien umrüstest und ein Auto mit klimafreundlichem Antrieb anschaffst.

Was wird durch den CO2-Preis teurer?

In der Umgangssprache hat sich für den Handel mit CO2-Zertifikaten das Wort CO2-Steuer etabliert. Auch in diesem Ratgeber verwenden wir hin und wieder das Wort „Steuer“, weil der CO2-Preis eine ähnliche Wirkung wie eine Steuer hat. Deutschland erhebt den CO2-Preis unter anderem auf fossile Brennstoffe und Kraftstoffe. Dazu gehören:

  • Heizöl (alle Sorten: Normal/Standard als auch Super/Premium)
  • Erdgas
  • Flüssiggas (verflüssigtes Erdgas/Methan, Propan, Butan und andere)
  • Fernwärme (sofern zur Erzeugung Öl oder Gas verbrannt wird)
  • Benzin (alle Sorten: Normal, Super, Super plus)
  • Diesel
  • Flugbenzin
  • Kohle (seit 2023)
  • Abfälle (ab 2024)

Da der CO2-Preis seit 2023 für Kohle und ab 2024 auch für Abfall, der in Heizkraftwerken zum Einsatz kommt, anfällt, werden alle gängigen klimaschädlichen Brennstoffe teurer. Das soll Anreize schaffen, diese Stoffe künftig zu vermeiden. Das Bundeswirtschaftsministerium erhofft sich zum Beispiel auch, dass Abfall dadurch besser recycelt wird.

Auch auf Biobrennstoffe fällt teilweise die CO2-Steuer an – so etwa auf Biogas, Biodiesel oder auf pflanzliche Öle wie Palmöl, Sojaöl oder Kokosöl, wenn sie zum Heizen oder als Treibstoff dienen. Nur bei nachhaltigem Biogas ist kein CO2-Preis zu zahlen, hier wird ein Emissionswert von null angenommen. Erzeuger müssen dazu nachweisen, dass das Gas aus echten Abfällen oder Pflanzen von bestimmten Ackerflächen gewonnen wurde.

Holzbrennstoffe wie Pellets oder Hackschnitzel sowie Holzkohle und Torf fallen dagegen nicht unter das Brennstoffemissionshandelsgesetz. Verschont bleibst Du damit von der CO2-Steuer, wenn Du mit Holz, Pellets oder nachhaltigem Biogas heizt und auch, wenn Du Solarthermie oder eine Wärmepumpe nutzt. Beim Autofahren zahlst Du keinen CO2-Preis, wenn Du mit einem E-Auto oder mit Wasserstoff unterwegs bist.

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Wie steigt der CO2-Preis 2024 und danach?

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz legt die CO2-Preise bis 2025 fest. Es ist dabei nicht möglich, mehr Zertifikate in einem Jahr zu kaufen, um sie in einem Folgejahr einzulösen. Für den im Jahr 2024 gelieferten Brennstoff muss das zugehörige Zertifikat auch zu Emissionspreisen des Jahres 2024 erworben werden.

Der CO2-Preis wird jedes Jahr höher. Nur für das Jahr 2023 galt wegen der zwischenzeitlich sehr hohen Energiepreise infolge des Krieges in der Ukraine eine Ausnahme: Die Bundesregierung beschloss, den CO2-Preis nicht wie vorgesehen um 5 Euro pro Tonne zu erhöhen. Deshalb lag der CO2-Preis im Jahr 2023 bei 30 Euro pro Tonne.

Zum 1. Januar 2024 wird der CO2-Preis wieder steigen. Die Bundesregierung hat im Dezember 2023 beschlossen, dass der CO2-Preis im Jahr 2024 bei 45 Euro pro Tonne ausgestoßenem CO2 liegen soll. 2025 soll der CO2-Preis 55 Euro pro Tonne betragen.

CO2-Preis steigt 2024 und 2025

JahrPreis
202125 Euro pro Tonne CO2
202230 Euro pro Tonne CO2
202330 Euro pro Tonne CO2
202445 Euro pro Tonne CO2
202555 Euro pro Tonne CO2
202655 bis 65 Euro pro Tonne CO2
2027freie Preisbildung im Emissionshandel

Quellen: Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 13. Dezember 2023, § 10 Abs. 2 BEHG, EUA Daily Future bei Intercontinental Exchange (Stand: 15. Dezember 2023)

Ab 2026 werden die Emissionszertifikate nicht mehr zu einem festen Preis verkauft, sondern versteigert. Zumindest 2026 gilt dabei noch ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2.

Ab 2027 soll sich der CO2-Preis dann ganz frei an einem europäischen Handelsmarkt für Emissionszertifikate bilden. Ab da bestimmt sich der Preis durch die Ausgabe und die Nachfrage nach den Zertifikaten. In den letzten Jahren lag der Handelspreis für solche Emissionszertifikate in der EU im Schnitt bei rund 85 Euro pro Tonne.

Aber was bedeuten diese Preise für Dich? Das hängt davon ab, mit welchen Brennstoffen Du heizt oder Dein Auto betankst und wie viel Du davon benötigst. Sehen wir uns das einmal genauer an.

Heizen: CO2-Kosten für Gas und Öl

2024 beträgt der CO2-Preis für Gas 0,97 Cent pro Kilowattstunde (brutto) und für Heizöl 14,33 Cent pro Liter (brutto). In den folgenden Tabellen zeigen wir Dir, welche Kosten durch die CO2-Steuer beim Heizen mit fossilem Gas und Öl auf Dich zukommen können.

CO2-Kosten für eine Gasheizung

JahrCO2-Preis pro TonneCO2-Preis nettoCO2-Preis bruttoCO2-Kosten bei Jahresverbrauch 6.000 kWh 4CO2-Kosten bei Jahresverbrauch 20.000 kWh 4
2023 130 Euro0,54 Cent/kWh0,58 Cent/kWh35 Euro116 Euro
202445 Euro0,82 Cent/kWh0,97 Cent/kWh58 Euro194 Euro
202555 Euro1,00 Cent/kWh1,19 Cent/kWh71 Euro237 Euro
2026~ 60 Euro 21,09 Cent/kWh1,30 Cent/kWh78 Euro259 Euro
2027~ 85 Euro 31,54 Cent/kWh1,83 Cent/kWh110 Euro367 Euro

Der brennwertbezogene Emissionsfaktor für Erdgas beträgt 181,39 g CO2/kWh. Alle Angaben wurden gerundet.
1 Für 2023 wurde die reduzierte Mehrwertsteuer (7 Prozent) berücksichtigt. 
2 Preiskorridor von 55 bis 65 Euro.
3 Preisbildung im Emissionshandel, angegeben ist ein mittlerer Preis der Jahre 2022 und 2023.
4 Hier ist der Brennwert gemeint, der gewöhnlich in der Gasabrechnung genannt wird. Die CO2-Kosten muss der Versorger nach § 3 CO2KostAufG aber auf den Heizwert bezogen abrechnen. Die Umrechnung auf den Heizwert ergibt dieselben CO2-Kosten, aber andere CO2-Preise pro kWh.
Quellen: Finanztip-Berechnung unter Berücksichtigung von EBeV 2030, § 10 Abs. 2 BEHG, Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 13. Dezember 2023, EUA Daily Future bei Intercontinental Exchange (Stand: 15. Dezember 2023)

CO2-Kosten für eine Ölheizung

JahrCO2-Preis pro TonneCO2-Preis nettoCO2-Preis bruttoCO2-Kosten bei Jahresverbrauch 600 LiterCO2-Kosten bei Jahresverbrauch 2.000 Liter
202330 Euro8,03 Cent/l9,55 Cent/l57 Euro191 Euro
202445 Euro12,04 Cent/l14,33 Cent/l86 Euro287 Euro
202555 Euro14,72 Cent/l17,52 Cent/l105 Euro350 Euro
2026~ 60 Euro 116,06 Cent/l19,11 Cent/l115 Euro382 Euro
2027~ 85 Euro 222,75 Cent/l27,07 Cent/l165 Euro541 Euro

Der Emissionsfaktor für Heizöl extraleicht (EL) beträgt 2,68 kg CO2/Liter. Alle Angaben wurden gerundet.
1 Preiskorridor von 55 bis 65 Euro.
2 Preisbildung im Emissionshandel, angegeben ist ein mittlerer Preis der Jahre 2022 und 2023.
Quellen: Finanztip-Berechnung unter Berücksichtigung von EBeV 2030, § 10 Abs. 2 BEHG, Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 13. Dezember 2023, EUA Daily Future bei Intercontinental Exchange (Stand: 15. Dezember 2023)

Tanken: CO2-Kosten für Benzin und Diesel

2024 werden CO2-Preise von 12,82 Cent pro Liter Benzin und 14,33 Cent pro Liter Diesel (jeweils inklusive Mehrwertsteuer) fällig. In den folgenden Tabellen zeigen wir Dir, wie die CO2-Steuer den Preis für Sprit an der Tankstelle beeinflusst.

CO2-Preis für Benzin

JahrCO2-Preis pro TonneCO2-Preis nettoCO2-Preis bruttoPreissteigerung gegenüber Vorjahr
202330 Euro7,18 Cent/l8,55 Cent/l+ 0 Cent/l
202445 Euro10,77 Cent/l12,82 Cent/l+ 4,3 Cent/l
202555 Euro13,17 Cent/l15,67 Cent/l+ 2,8 Cent/l
2026~ 60 Euro 114,37 Cent/l17,09 Cent/l+ 1,4 Cent/l
2027~ 85 Euro 220,35 Cent/l24,22 Cent/l+ 7,1 Cent/l

Der Emissionsfaktor für Benzin beträgt 2,39 kg CO2/Liter. Alle Angaben wurden gerundet.
1 Preiskorridor von 55 bis 65 Euro.
2 Preisbildung im Emissionshandel, angegeben ist ein mittlerer Preis der Jahre 2022 und 2023.
Quellen: Finanztip-Berechnung unter Berücksichtigung von EBeV 2030, § 10 Abs. 2 BEHG, Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 13. Dezember 2023, EUA Daily Future bei Intercontinental Exchange (Stand: 15. Dezember 2023)

CO2-Preis für Diesel

JahrCO2-Preis pro TonneCO2-Preis nettoCO2-Preis bruttoPreissteigerung gegenüber Vorjahr
202330 Euro8,03 Cent/l9,55 Cent/l+ 0 Cent/l
202445 Euro12,04 Cent/l14,33 Cent/l+ 4,8 Cent/l
202555 Euro14,72 Cent/l17,52 Cent/l+ 3,2 Cent/l
2026~ 60 Euro 116,06 Cent/l19,11 Cent/l+ 1,6 Cent/l
2027~ 85 Euro 222,75 Cent/l27,07 Cent/l+ 8,0 Cent/l

Der Emissionsfaktor für Diesel beträgt 2,68 kg CO2/Liter. Alle Angaben wurden gerundet.
1 Preiskorridor von 55 bis 65 Euro.
2 Preisbildung im Emissionshandel, angegeben ist ein mittlerer Preis der Jahre 2022 und 2023.
Quellen: Finanztip-Berechnung unter Berücksichtigung von EBeV 2030, § 10 Abs. 2 BEHG, Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes vom 13. Dezember 2023, EUA Daily Future bei Intercontinental Exchange (Stand: 15. Dezember 2023)

Wie bezahlst Du den CO2-Preis?

Der CO2-Preis heißt offiziell zwar nicht Steuer, wird aber wie eine Energiesteuer erhoben (§ 2 BEHG). Der Händler oder Produzent muss für die oben genannten Brennstoffe ein Emissionszertifikat bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt kaufen. Wenn Du eine Rechnung bekommst, zum Beispiel von Deinem Gasanbieter, muss darin stehen, welche CO2-Kosten für das freigesetzte Kohlendioxid enthalten sind und wie hoch der Emissionsfaktor ist. Dasselbe gilt für eine Wärmeabrechnung, wenn die Fernwärme zum Teil aus Gas oder Heizöl gewonnen wird. Wie bei der Strom-, Gas- und Mineralölsteuer wird beim CO2-Preis zusätzlich noch die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent fällig.

Ein Beispiel: Schickt Dein Heizölhändler ein Tankfahrzeug zum Großhändler, damit dieser den Tank befüllt, fällt in diesem Moment der CO2-Preis an. Der Großhändler kauft ein Emissionszertifikat und stellt den Preis dafür Deinem Heizölhändler in Rechnung. Dieser gibt die Zertifikatskosten mit seiner Rechnung wiederum an Dich weiter – am Ende bezahlst Du damit die CO2-Abgabe.

Son­der­kün­di­gungs­recht bei steigendem CO2-Preis

Wenn Dein Gasanbieter einen steigenden CO2-Preis an Dich weitergeben will, hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht (§ 41 Abs. 5 EnWG). Er muss Dich schriftlich über die Preisanpassung und Dein Kündigungsrecht informieren. Einige Gasanbieter schließen die Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz – so wird der CO2-Preis auch bezeichnet – von einer Preisgarantie aus. Dann dürfen höhere CO2-Kosten auch während einer geltenden Preisgarantie an Dich weitergeben werden, Du kannst in so einem Fall aber sonderkündigen.

In der Emissionsberichterstattungsverordnung (EBeV 2030) steht, welcher CO2-Ausstoß bei der Verbrennung von verschiedenen Brennstoffen und Kraftstoffen entsteht. Jeder Händler, der zum Beispiel Erdgas, Heizöl, Benzin oder Diesel in den Verkehr bringt, rechnet anhand dieser Zahlen selbst aus, welche Emissionen bei der Verbrennung seiner Ware entstehen (§ 5 EBeV).

CO2-Emissionen ausgewählter Brenn- und Kraftstoffe

 Emissionsmenge Kohlenstoffdioxid (CO2)
Erdgas181,39 g/kWh1
Heizöl2,68 kg/Liter
Benzin2,39 kg/Liter
Diesel2,68 kg/Liter

1 Angegeben ist der brennwertbezogene Emissionsfaktor, der heizwertbezogene Emissionsfaktor ist 200,88 g/kWh.
Quelle: eigene Berechnung (gerundet) nach EBeV 2030, angegeben ist jeweils der heizwertbezogene Emissionsfaktor. (Stand: 20. September 2023)

Die Händler und Produzenten, die die Brennstoffe in den Verkehr bringen, sind auch verpflichtet, dem Umweltbundesamt zu melden, wie viele Zertifikate sie in einem Jahr erworben haben. Die Daten nutzt die Behörde, um ab 2026 die Menge an Zertifikaten zu begrenzen. Wie viele Zertifikate noch ausgegeben werden können, richtet sich dabei nach den Klimaschutzzielen. Verringern sich die Emissionen in einem Jahr weniger als nötig wäre, werden die CO2-Zertifikate knapp – und der CO2-Preis steigt.

Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung landen im Klimafonds der Bundesregierung, dem sogenannten Klima- und Transformationsfonds. Das darin gesammelte Geld soll dazu dienen, Fördermittel zu finanzieren oder die Bürger zu entlasten.

Seit 2023: Vermieter zahlen CO2-Kosten ihrer Mieter

Wenn Du Mieter oder Mieterin bist und Du Deine Wohnung mit Gas oder Öl heizt, zahlst auch Du die CO2-Steuer. Seit dem 1. Januar 2023 übernimmt einen Teil davon aber Dein Vermieter oder Deine Vermieterin: Die Wohnungsinhaber müssen sich an Deinen CO2-Kosten beteiligen. Das regelt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz.

Je nach Effizienzgrad des Gebäudes muss Deine Vermieterin zwischen 0 und 95 Prozent Deiner CO2-Kosten bezahlen. Ausschlaggebend ist also, wie viel Energie Du in Deiner Mietwohnung oder Deinem gemieteten Haus fürs Heizen brauchst. Wohnst Du in einer sehr schlecht gedämmten Wohnung, ist Dein Energieverbrauch hoch. Dann übernimmt Deine Vermieterin bis zu 95 Prozent Deiner CO2-Kosten. Wohnst Du dagegen in einem Hocheffizienzhaus, dürfte Dein Energieverbrauch fürs Heizen niedrig sein. Dann musst Du den CO2-Preis weiterhin komplett selbst bezahlen.

Das Bundeswirtschaftsministerium stellt einen Online-Rechner für die Aufteilung der CO2-Kosten zur Verfügung. Der Rechner zeigt Dir, wie viel Prozent Deiner CO2-Kosten Deine Vermieterin oder Dein Vermieter übernehmen muss. Dafür brauchst Du nur Deine Heiz­kost­en­ab­rech­nung.

Mieter- und Vermieteranteil an den CO2-Kosten berechnen

Wenn Du selbst genau nachrechnen möchtest, kannst Du das in drei einfachen Schritten tun. Für ein ganzes Abrechnungsjahr und eine einzelne Wohnung geht die Rechnung so:

Schritt 1 - Energiebedarf: Teile zuerst Deinen jährlichen Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh) durch die zu beheizende Wohnungsfläche in Quadratmetern (m²). Beispiel: Wenn Du 12.000 Kilowattstunden Gas verbraucht hast und Deine Wohnung 70 Quadratmeter hat, beträgt der Energiebedarf rund 171 Kilowattstunden pro Quadratmeter.

Schritt 2 - Emissionsausstoß: Rechne aus, wie viel Kohlenstoffdioxid (CO2) pro Quadratmeter ausgestoßen wurde. Dafür benötigst Du den Emissionsfaktor – dieser Wert muss in der Rechnung für Gas oder Öl stehen, Vermieter sollten ihn auch in der Heiz­kost­en­ab­rech­nung nennen. Für reines Erdgas oder Heizöl (EL) gibt es Standardwerte:

 Emissionsfaktor
pro Kilowattstunde
Emissionsfaktor
pro Liter
Erdgas (Gasheizung) 0,18139 kg CO2/kWh (Brennwert)
0,20088 kg CO2/kWh (Heizwert)
-
Heizöl EL (Ölheizung)0,2664 kg CO2/kWh2,68 kg CO2/Liter

Beachte: Wenn ein Teil des verwendeten Brennstoffs aus erneuerbaren Energien stammt (zum Beispiel nachhaltiges Biogas), verringert das den Emissionsfaktor. Es gilt immer der auf der Brennstoffrechnung genannte Emissionsfaktor.
Quelle: Anlage 2 EBeV 2030. (Stand: 20. September 2023)

Achte bei Erdgas darauf, zwischen Brennwert und Heizwert zu unterscheiden: Oft ist der Jahresverbrauch als Brennwert angegeben, die CO2-Kosten werden aber anhand des Heizwerts berechnet. Beide Zahlen werden in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Prüfe in Deiner Abrechnung, welcher Wert darin verwendet wird und rechne mit dem entsprechenden Emissionsfaktor (für Brennwert oder Heizwert) weiter.

Multipliziere den Emissionsfaktor des Brennstoffs mit dem Energiebedarf pro Quadratmeter aus dem ersten Schritt. In unserem Beispiel rechnen wir mit dem Brennwert für Erdgas, also: 171 kWh/m² × 0,18139 kg CO2/kWh = 31,02 kg CO2/m² – das ist der Emissionsausstoß.

Schritt 3: Lies in der Tabelle ab, wie hoch Dein Anteil an den gesamten CO2-Kosten in Prozent ist. Bei den 31 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter aus unserem Beispiel muss der Vermieter 40 Prozent der gesamten CO2-Kosten bezahlen.

Aufteilung der CO2-Kosten bei Mietwohnungen seit 2023

CO2 pro QuadratmeterKostenanteil 
Mieter
Kostenanteil Vermieter
weniger als 12 kg100 %0 %
12 bis < 17 kg90 %10 %
17 bis < 22 kg80 %20 %
22 bis < 27 kg70 %30 %
27 bis < 32 kg60 %40 %
32 bis < 37 kg50 %50 %
37 bis < 42 kg40 %60 %
42 bis < 47 kg30 %70 %
47 bis < 52 kg20 %80 %
mehr als 52 kg5 %95 %

Quelle: Anlage (zu den §§ 5 bis 7) CO2KostAufG. (Stand: 15. Dezember 2023)

So bekommst Du die CO2-Kosten von Deinem Vermieter

Wohnst Du in einem Haus mit Zentralheizung, muss der Vermieter zum Ende eines Abrechnungsjahres den Kohlendioxidausstoß ermitteln. Der prozentuale Anteil an den entstandenen CO2-Kosten, die der Vermieter übernehmen muss, zieht er automatisch von den CO2-Kosten in Deiner Heiz­kost­en­ab­rech­nung ab (§ 7 Abs. 1 CO2KostAufG). Die Regelung gilt für alle Abrechnungsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 begonnen haben. Im Regelfall wird Dein Vermieter also erstmals 2024 seinen Anteil bezahlen, nämlich wenn er Dir die Ne­ben­kos­ten­ab­rech­nung für 2023 schickt.

Bei der Frage, wie hoch der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter ist, muss der Vermieter die Flächen sämtlicher Wohnungen berücksichtigen, die er in dem Gebäude besitzt. Vermietet er ein ganzes Mehr­fa­mi­lien­haus, ermittelt er den Energiebedarf also anhand des gesamten Gebäudes. Besitzt er nur einzelne oder nur eine einzige Wohnung in dem Gebäude, werden nur diese Wohnflächen berücksichtigt (§ 5 Abs. 1 CO2KostAufG).

Die Berechnungsgrundlagen, die Einstufung des Gebäudes nach der oben gezeigten Tabelle und die daraus resultierende Aufteilung der CO2-Kosten müssen in der Heiz­kost­en­ab­rech­nung offengelegt werden – für alle Abrechnungszeiträume, die 2023 oder später starten. Tut der Vermieter das nicht oder berechnet er den Vermieteranteil an den CO2-Kosten gar nicht, darfst Du die gesamten von Dir verlangen Heizkosten pauschal um 3 Prozent kürzen. Zusätzlich kannst Du einfordern, dass der Vermieter die Aufteilung der CO2-Kosten noch vornimmt (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG).

Selbst die CO2-Kosten von Deinem Vermieter einfordern

Du musst hingegen selbst aktiv werden, wenn Du den Brennstoff fürs Heizen und für Warmwasser selbst besorgst. Zum Beispiel, wenn Du in einer gemieteten Wohnung einen eigenen Gasvertrag hast oder Heizöl selbst bezahlt hast. Dann musst Du den Energiebedarf der Wohnung und den daraus resultierenden CO2-Ausstoß pro Quadratmeter berechnen. Wie das geht, haben wir Dir weiter oben gezeigt.

Oben findest Du auch die Tabelle für die Aufteilung der CO2-Kosten. Wende den Prozentsatz auf die CO2-Kosten an, die in Deiner Brennstoff-Rechnung stehen. Diesen Anteil solltest Du von Deinem Vermieter einfordern. Das geht zum Beispiel, wenn ihr die Betriebskosten für die Wohnung abrechnet. Du kannst aber nur CO2-Kosten für die Brennstoffmenge abrechnen, die Du im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbraucht hast.

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Wie vermeidest Du hohe Kosten durch die CO2-Preise?

Weiter steigende Kosten durch die CO2-Bepreisung kannst Du kurz- und langfristig vermeiden. Im Folgenden findest Du einige interessante Links zu weiterführenden Finanztip-Ratgebern.

Die Heizkosten senken kannst Du sehr kurzfristig mit vielen kleineren Maßnahmen im Haushalt. Am stärksten und nachhaltigsten kannst Du beim Heizen aber durch eine energetische Sanierung sparen. Über die KfW-Bank gibt es günstige Kredite. Seit 2020 kannst Du die Kosten für energetisches Sanieren von der Steuer absetzen.

Ist Dein Öl- oder Gaskessel in die Jahre gekommen, dann überlege, wie Du künftig heizen willst. Ein Heizungstausch kann sich lohnen. Für Pelletheizungen, Wärmepumpen und solarthermische Anlagen gibt es Förderkredite und Zuschüsse. Mit dem CO2-Preis hast Du dann zumindest beim Heizen nichts mehr zu tun.

Auf das Auto kannst Du vielleicht nicht immer verzichten. Du solltest Dir aber überlegen, ob Du manche Wegstrecken auch mit dem Fahrrad oder der Bahn zurücklegen kannst. Fährst Du mit dem Auto zur Arbeit, dann bilde Fahrgemeinschaften mit anderen. Die Spritkosten könnt Ihr Euch teilen – und trotzdem kann jeder die komplette Ent­fer­nungs­pau­scha­le in der Steu­er­er­klä­rung absetzen. Sollte Dein Verbrenner schon älter sein, kannst Du überlegen, als nächstes ein klimafreundlicheres Auto anzuschaffen. Noch gibt es Zuschüsse für Autos mit Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb und die Befreiung von der Kfz-Steuer für diese Autos wurde verlängert. Besonders günstig laden lässt sich ein E-Auto mit eigenem Solarstrom.

Was passiert mit den Einnahmen aus dem CO2-Preis?

Die Einnahmen aus der CO2-Steuer fließen in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung. Oft wird dieser Geldtopf auch einfach Klimafonds genannt. Das erklärte Ziel ist, damit den Umbau verschiedener Wirtschaftszweige in Richtung der erneuerbaren Energien zu finanzieren und den Klimaschutz voranzubringen. Dabei kannst auch Du bei bestimmten Energie- und Mobilitätskosten entlastet werden. Wie oben beschrieben, gibt es bereits einige hilfreiche Förderprogramme.

Der CO2-Preis, den Du bezahlst, soll laut Bundesregierung im Jahr 2024 unter anderem in diese Projekte fließen:

  • Förderung von energieeffizienten Gebäuden (Neubau und Sanierung)

  • Förderung erneuerbarer Energien (bis Juli 2022 wurde die EEG-Umlage auf den Strompreis von allen Verbrauchern bezahlt, heute wird sie aus dem Klimafonds finanziert)

  • Weiterentwicklung der E-Mobilität und Ausbau der Ladeinfrastruktur

  • Investitionen in Schienenwege

  • Förderung der Halbleiterproduktion

  • Aufbau der Wasserstoffindustrie

  • Entlastung von Unternehmen, die sehr stromintensiv produzieren

Die Ampel-Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag 2021 außerdem angekündigt, ein Klimageld einführen zu wollen. Allerdings wurde das Vorhaben Anfang 2024 vertagt. Erst 2026 oder 2027 könnte die Idee umgesetzt werden.

Das Klimageld soll so funktionieren: Jede Bürgerin und jeder Bürger bekommen jedes Jahr einen festen Betrag ausbezahlt. Dieses Klimageld gleicht die Kosten für ein gewisses Grundkontingent an CO2-Emissionen aus, für die Du im Alltag über den CO2-Preis bezahlst. Wer sparsam lebt, kommt unter dem Strich ohne große CO2-Kostenbelastung aus. Wer durch seinen Konsum viel CO2 verursacht, zahlt drauf. Ob und wann das Klimageld tatsächlich kommt, ist noch nicht beschlossen.

FAQ: Fragen und Antworten zur CO2-Steuer

Für welche Brennstoffe gilt die CO2-Steuer?

Wie hoch ist der CO2-Preis 2024?

Wie wird der CO2-Preis erhoben?

Wie vermeide ich hohe Kosten durch die CO2-Steuer?

Was passiert mit den Einnahmen aus dem CO2-Preis?

Wann zahlt der Vermieter meine CO2-Kosten?

Autoren
Ines Rutschmann

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