Photovoltaik-Versicherung So schützt eine PV-Versicherung Deine Investition

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung sollte zahlen, wenn Deine Anlage durch Unwetter, Diebstahl oder Tierbisse beschädigt wird. PV-Versicherungen gibt es als Einzelversicherung oder innerhalb der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Eine Ver­si­che­rungspflicht gibt es nicht.
  • Balkonanlagen sind in der Hausratversicherung mitversichert. Du solltest den Anbau Deiner Ver­si­che­rung unbedingt mitteilen.
  • Eine separate Betreiberhaftpflicht brauchst Du nicht, Du kannst sie meist beitragsfrei in Deine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung einschließen.

So gehst Du vor

  • Wenn Du eine neue Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge bauen lässt, frag bei Deinem Wohngebäudeversicherer oder Hausratversicherer nach, was die Absicherung der Anlage kostet und was genau versichert ist.
  • Überlege, ob Du auch den Ertragsausfall absichern möchtest, der Dir entsteht, wenn Deine Anlage kaputt ist und keinen Strom mehr erzeugt.
  • Bekommst Du kein passendes Angebot, kannst Du kündigen und Dir einen anderen Versicherer suchen. Für den Vergleich von Wohngebäude- und Hausrattarifen empfehlen wir Mr-Money.
  • Alternativ kannst Du Deine Anlage mit einer separaten PV-Versicherung absichern. Wann das sinnvoll ist, kannst Du auch in unserer Checkliste nachlesen.

Deine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ist eine Investition für die Zukunft, die einige Tausend Euro kostet. Ärgerlich, wenn die teure Anlage beschädigt wird, zum Beispiel durch ein Unwetter, einen Brand, Vandalismus oder Tierbisse. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, Deine Solaranlage zu versichern. Dafür gibt es verschiedene Optionen. Aber nicht jeder Schaden ist versicherbar und manche Extras kannst Du Dir sparen.

Wie musst Du eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge versichern?

Eine Ver­si­che­rungspflicht für Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen gibt es zwar nicht, empfehlenswert ist die Absicherung aber dennoch. Der Versicherer sollte die Reparaturkosten übernehmen, wenn Deine Anlage durch bestimmte Ereignisse beschädigt oder zerstört wird. Durch diese Absicherung, ähnlich wie bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, sollten alle Teile der PV-Anlage gegen Schäden durch folgende Ereignisse versichert sein:

  • Sturm und Hagel,
  • Brand,
  • Überspannung durch Blitz,
  • Kurzschluss,
  • Schneedruck,
  • Wasser und Frost,
  • Diebstahl,
  • Tierbisse,
  • Bedienungsfehler sowie
  • grobe Fahrlässigkeit bis mindestens 2.500 Euro.

Achte beim Ver­si­che­rungsabschluss darauf, dass die Ver­si­che­rung für diese Schadensursachen aufkommt. Nach einem Schaden übernimmt die PV-Versicherung nicht nur die Reparaturkosten bis zur festgelegten Ver­si­che­rungs­sum­me. Auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Kosten für Gerüstaufstellung, Mehrkosten durch behördliche Auflagen oder Kosten für schadenbedingte Arbeiten am Haus (etwa am Dach oder der Fassade) sollte die Ver­si­che­rung im vereinbarten Rahmen zahlen.

Je nachdem, wie viel Du mit dem Strom Deiner Anlage verdienst, sollte die Ver­si­che­rung vielleicht auch für den Ertragsausfall aufkommen. Denn nicht nur die Reparatur Deiner Anlage kostet Geld, Dir entgehen auch Einnahmen, wenn Du keinen Strom erzeugen kannst.

Was sichert eine Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung nicht ab?

Nicht jeder Tarif versichert alles. Viele Anbieter von PV-Versicherungen schränken den Ver­si­che­rungs­schutz ein. Die Bauart Deines Daches kann dabei eine Rolle spielen. Hast Du ein weiches Dach, beispielsweise aus Reet, lässt sich die Anlage nicht versichern. Das gilt ebenfalls, wenn Du feuergefährliche Stoffe auf dem Dachboden lagerst.

Bei den meisten Versicherern muss ein Fachbetrieb die Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik installiert haben. Anlagen, die Du selbst montiert hast, sind dann vom Ver­si­che­rungs­schutz ausgeschlossen. Einige Ver­si­che­rungen bieten aber auch Schutz für eine selbst montierte PV-Anlage, wenn sie von einer Fachfirma abgenommen wurde.

Einige Anbieter versichern Deine Anlage zudem nur, wenn sie einen Überspannungsschutz hat. Allerdings müssen PV-Anlagen diesen ohnehin gesetzlich verpflichtend haben. Wenn die Ver­si­che­rung das also voraussetzt, erwartet sie lediglich, dass die Anlage fachlich und gesetzlich korrekt eingerichtet wurde.

Ob die Anlage einen Diebstahlschutz hat und ob Du das Haus ständig bewohnst, beeinflusst häufig die Beitragshöhe. Einige Versicherer verlangen einen Aufpreis, wenn Du es Dieben zu leicht machst. Ist ein Blitzschutz vorhanden, gewähren einige Anbieter wiederum einen Preisnachlass.

Grundsätzlich nicht versichert sind Garantieschäden. Handelt es sich beim Schaden um einen Garantiefall, ist die Montagefirma für die Reparatur und deren Kosten zuständig. Abnutzungserscheinungen und Schäden an Teilen, die regelmäßig gewechselt werden müssen, sind grundsätzlich auch kein Ver­si­che­rungsfall.

Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung in der Ge­bäu­de­ver­si­che­rung

Eine Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung funktioniert ähnlich wie eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Wird Deine PV-Anlage durch Hagel und Sturm, Leitungswasser oder ein Feuer beschädigt oder zerstört, zahlt Dir die Ver­si­che­rung die Kosten für den Schaden bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze.

Du kannst die Anlage direkt im Rahmen Deiner Ge­bäu­de­ver­si­che­rung absichern. Du musst ohnehin eine PV-Anlage beim Wohngebäudeversicherer angeben, denn die Anlage erhöht den Wert Deines Hauses und dieser bestimmt die Ver­si­che­rungs­sum­me. Gib also bei der Suche nach einer neuen Ver­si­che­rung oder bei Deiner bestehenden Ge­bäu­de­ver­si­che­rung Deine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge mit ihrem Neubauwert und der Leistung in Kilowatt an.

Der Vorteil einer Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung innerhalb der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Bei einem Schaden, der die Anlage und das Gebäude betrifft, hast Du nur mit einer Ver­si­che­rung zu tun. Das vermeidet Streit über die Zuständigkeit zwischen verschiedenen Anbietern – etwa bei einem Hausbrand, bei dem sonst geprüft werden müsste, ob der Brand vom Haus auf die Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge überging oder umgekehrt. Zudem kostet Dich die Absicherung unter Umständen nichts. Bei manchen Anbietern musst Du für Deine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge keine höheren Beiträge zahlen oder erst ab einer bestimmten Leistung der Anlage.

Der Nachteil beim Schutz aus einer Hand: Du musst einen Tarif finden, der Dich sowohl im Bereich Ge­bäu­de­ver­si­che­rung als auch bei der PV-Anlage überzeugt. Einige Gebäudeversicherer schließen den Schutz von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen auch vollständig aus oder bieten nur geringe Leistungen. Vor allem den Ertragsausfall übernehmen nicht alle Wohngebäudeversicherer. Weitere Infos zu diesem Aspekt findest Du weiter unten im Text.

Bist Du mit Deinem Gebäudeversicherer grundsätzlich zufrieden, bekommst dort aber keinen guten Schutz für Deine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge, kannst Du diese auch separat versichern.

Mehr dazu im Ratgeber Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung

  • Preise und Leistungen in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung unterscheiden sich deutlich.

  • Empfohlenes Vergleichsportal: Mr-Money

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Schützt die Hausratversicherung Balkonkraftwerke?

Wenn Du in einer Wohnung wohnst und Dir eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge für den Balkon anschaffen möchtest, ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht zuständig. Dafür ist sie über die Hausratversicherung abgesichert. Im November 2023 hat der Gesamtverband der Versicherer (GDV) Balkonanlagen in seine Musterbedingungen aufgenommen. In neuen Verträgen sind die Anlagen also immer mitversichert. Wenn Dein Vertrag schon älter ist, frage bei Deinem Versicherer nach und lass ihn Dein Balkonkraftwerk mit absichern.

Melden musst Du die Anlage Deinem Hausratversicherer ohnehin, da die PV-Anlagen für den Balkon unter Umständen als Gefahrenerhöhung angesehen wird. Meldest Du sie nicht, riskierst Du Deinen Ver­si­che­rungs­schutz zu verlieren, wenn beispielsweise durch einen Kurzschluss an der Anlage ein Feuer entsteht und auf Deine Wohnung übergreift. Am besten rufst Du noch vor Anschaffung des Balkonkraftwerks bei Deiner Hausratversicherung an, meldest Dein Vorhaben und informierst Dich über den bestehenden Ver­si­che­rungs­schutz für die Anlage.

Wenn Du bisher keine Hausratversicherung hast, aber Dir eine zulegen möchtest, informiere Dich bereits beim Vergleich, ob ein Balkonkraftwerk abgesichert ist. Wenn Du nur Dein Balkonkraftwerk absichern möchtest, kann auch eine eigenständige Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung infrage kommen.

Mehr dazu im Ratgeber Balkonkraftwerk

  • Strom aus einer Balkon-Solaranlage senkt Deine Stromrechnung in der Regel um 50 bis 200 Euro im Jahr.

  • Für Balkon, Dach oder Garten: Die Module werden per Steckdose mit dem Stromnetz verbunden. Eine Mini-PV-Anlage kannst Du ohne komplizierte gesetzliche Vorgaben und technische Voraussetzungen betreiben.

  • 300 Watt oder 600 Watt Balkonkraftwerk? Finde heraus, welche Leistung sich für Deinen Haushalt lohnt.

Zum Ratgeber

Wie findest Du eine eigenständige Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung?

Suchst Du eine separate Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung, solltest Du auf die Merkmale für einen guten Schutz achten, die wir weiter oben im Abschnitt zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung erklärt haben.

Um passenden Schutz zu finden, kannst Du zum Beispiel den Weg über ein Vergleichsportal gehen. Leider bieten viele Vergleichsportale keine separaten Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rungen an. Wir haben nur wenige Seiten gefunden, auf denen es einen entsprechenden Vergleich gibt. Aber auch diese sind nur bedingt nützlich, da die meisten nur eine sehr kleine Anzahl von teilnehmenden Unternehmen berücksichtigen. Sie enthielten bei unserer Stichprobe lediglich Tarife von zwei bis sechs Versicherern. Nur auf der Seite photovoltaikversicherung-vergleichen.de haben wir einen Vergleichsrechner gefunden, der Tarife von rund 20 Unternehmen beinhaltet.

Trotz der vergleichsweise kleinen Anzahl an Tarifen auf den Portalen kann es sich lohnen, einen Vergleichsrechner zu nutzen. So kannst Du Dir einen ersten Überblick über Preise und Leistungen verschaffen.

Die Beiträge variieren stark. So fanden wir auf einem Vergleichsportal Jahresbeiträge von 50 Euro bis 250 Euro für eine neue PV-Anlage mit einem Wert von 20.000 Euro und einer Leistung von 20 Kilowattstunden. Unsere Beispielanlage war auf einem Schrägdach mit Blitz- und Überspannungsschutz montiert, ein Ertragsausfall wurde für sechs Monate mitversichert. Die Selbstbeteiligung lag zwischen 0 und 250 Euro. Den Ertragsausfall übernimmt die Ver­si­che­rung je nach Vertrag zum Teil erst ab dem dritten Tag.

Alternativ oder ergänzend zu Vergleichsportalen kannst Du direkt bei Versicherern nachfragen, zu welchen Konditionen sie eine Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung anbieten.

Muss der Ertragsausfall versichert sein?

Ob Du den Ertragsausfall Deiner defekten Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge versichern solltest, hängt davon ab, wie viel Strom Deine Anlage produziert und wie Du den Strom nutzt. Versorgst Du Dich mit Deiner Anlage vor allem selbst, lohnt sich der Ausfallschutz in der Regel nicht. Denn Du hast nur geringe Zusatzkosten durch den Ausfall Deiner Anlage zu erwarten. Selbst wenn Du für sechs Monate auf Strom aus dem Netz angewiesen bist, liegt der Schaden bei wenigen Hundert Euro.

Wenn Du mit Deiner Anlage Strom ins Netz einspeist und dafür eine vergleichsweise hohe Einspeisevergütung erhältst, kannst Du Dir die Einnahmen, die Dir durch Deine kaputte Anlage entgehen, durch eine Ertragsausfallversicherung zahlen lassen. Die Ver­si­che­rung orientiert sich an der Leistung Deiner PV-Anlage und zahlt Dir dann die entsprechende Summe, die Dir im Ausfallzeitraum entgangen ist. Die Ver­si­che­rungs­sum­me für den Ertragsausfall sollte sich also an der Leistung der Anlage orientieren und nicht zu hoch sein. Denn Du darfst durch den Schaden nicht bessergestellt werden, als Du es ohne Schaden wärst.

Keine separate Ertragsausfallversicherung

Eine eigenständige Ertragsausfallversicherung gibt es nicht. Du kannst das Risiko aber in die Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung einschließen. In separaten PV-Versicherungen kannst Du den Ertragsausfall immer mit absichern. Du musst nur überlegen, ob der Versicherer den Ausfall für drei, sechs oder zwölf Monate ausgleichen soll. Bei der Variante mit drei oder sechs Monaten unterscheiden sich die Beiträge in der Regel wenig oder gar nicht. Daher empfehlen wir, sechs Monate zu wählen.

Über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kannst Du den Ertragsausfall nicht bei jedem Anbieter versichern. Frage bei Deinem Gebäudeversicherer nach, welches Angebot er Dir machen kann.

Was ist eine Betreiberhaftpflicht für Photovoltaik?

Als Betreiber einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge haftest Du unter Umständen für Schäden bei Dritten, die durch Deine Anlage entstanden sind. Das kann schlimmstenfalls teuer werden.

Entsteht ein Schaden, für den Du haftest, übernimmt eine Betreiberhaftpflichtversicherung die Kosten. Allerdings ist das Risiko, dass Du für einen Schaden haften musst, sehr gering, wenn ein Fachbetrieb die Anlage montiert hat und alle wichtigen Schutzmaßnahmen eingehalten wurden (Blitzschutz). Deshalb ist eine Betreiberhaftpflicht nicht unbedingt notwendig.

Außerdem kannst Du das Haftpflichtrisiko einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge in neueren Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rungen mit einschließen. Meist sogar ohne Aufpreis, wie bei unseren Emp­feh­lungen für gute Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rungen: Friday „Relax“, der Haftpflichtkasse „Einfach Besser“ und Degenia „T23-Optimum“.

Die Betreiberhaftpflicht kannst Du auch in separate Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rungen integrieren. Allerdings verdoppelt das den Beitrag etwa. Die Betreiberhaftpflicht kostet somit ungefähr 50 bis 60 Euro extra. Das Geld kannst Du Dir mit der richtigen Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung sparen.

Brauchst Du eine Montageversicherung?

Erst wenn Deine PV-Anlage fertig montiert und in Betrieb ist, ist sie über die Wohngebäude- oder Pho­to­vol­ta­ik­ver­si­che­rung abgesichert. Während der Montagezeit kannst Du Schäden durch Feuer oder Diebstahl mit einer Montageversicherung absichern. Zusätzlich übernimmt die Montageversicherung auch die Kosten, wenn das Gebäude durch die Montage beschädigt wird.

Wer seine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge komplett von einem Fachbetrieb bauen lässt (inklusive Elemente), benötigt diese Ver­si­che­rung nicht. Die Montage und die Module sind über die Firma abgesichert, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Bis dahin haftet der Fachbetrieb für die Schäden, die er verursacht.

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