Steuerklassen Mehr netto: Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt verschiedene Steuerklassen: von Steuerklasse 1 bis Steuerklasse 6. Sie haben entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Lohnsteuer. 
  • Wollen Alleinerziehende die günstigere Steuerklasse 2 haben, müssen sie das beim Finanzamt beantragen.
  • Darüber hinaus können sich nur Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften für bestimmte Steuerklassen entscheiden. Eine geschickte Kombination der Lohnsteuerklassen kann sich positiv auf das monatliche Nettogehalt auswirken. Aber auch auf Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld.
  • Die Lohnsteuer ist immer eine Vorauszahlung. Die tatsächliche Einkommensteuer wird erst errechnet, nach dem Du Deine Steu­er­er­klä­rung abgegeben hast. Sie ist völlig unabhängig von den gewählten Lohnsteuerklassen.  

So gehst Du vor

  • Die Steu­er­er­klä­rung machst Du am besten mit einem Steuerprogramm oder einer Steuer-App.
  • Wir empfehlen für alle Fälle Wiso Steuer 2023 und Steuersparerklärung 2023 (ohne Photovoltaik). 
  • Wenn Du nicht selbstständig bist, reicht meist unser Preis-Leistungs-Tipp Tax 2023.
  • Für sehr einfache Fälle bietet sich auch eine Steuer-App an. In unserem ausführlichen App-Test haben uns Steuerbot, Wiso Steuer und Taxfix besonders überzeugt.

In diesem Ratgeber zeigen wir Dir, welche Steuerklassen es gibt und was sie finanziell für Dich bedeuten. Willst Du wissen, wie Du die Steuerklasse wechseln kannst, solltest Du Dir unseren Ratgeber „Steuerklasse ändern“ anschauen.

Übrigens: Im Steuerrecht werden zwar für die Steuerklassen die römischen Zahlen von I bis VI verwendet. Die Zahlen von 1 bis 6 sind aber ebenfalls gebräuchlich. Lohnsteuerklassen und Steuerklassen verwenden wir gleich. 

Steuerklasse 1 für Singles

Die Lohnsteuerklasse 1 gilt für ledige und geschiedene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie für verheiratete Angestellte, die von ihrem Ehepartner dauernd getrennt leben. Verwitwete Angestellte gehören ebenfalls in diese Kategorie – allerdings erst ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Partners oder der Partner.
In die Steuerklasse 1 gehörst Du auch, wenn Du aus dem Ausland stammst und Deine Ehepartnerin oder Dein Ehepartner in einem Nicht-EU-Staat wohnt. Ebenso, wenn Du beschränkt einkommensteuerpflichtig bist, weil Du in Deutschland Einkommen erzielst, aber dauerhaft im Ausland lebst.

Welche Freibeträge gibt es 2023 und 2024 in Steuerklasse 1?

Wie viel Lohnsteuer Du zahlen musst, hängt immer entscheidend davon ab, welche Freibeträge Dir zur Verfügung stehen.
Im Jahr 2023 hast Du den Grundfreibetrag von 10.908 Euro, den Ar­beit­neh­mer­pausch­be­trag von 1.230 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Mit den zu zahlenden So­zial­ver­si­che­rungs­bei­träg­en bedeutet das: Ab knapp 1.300 Euro im Monat musst Du 2023 in Steuerklasse 1 Steuern zahlen. Da der Grundfreibetrag 2024 kräftig auf 11.604 Euro steigt, erhöht sich dieser Wert 2024 auf knapp 1.360 Euro pro Monat.  

Steuerklasse 2 für Alleinerziehende

Zur Lohnsteuerklasse 2 gehören alle in Steuerklasse 1 genannten Personen, sofern sie alleinerziehend sind. Voraussetzung ist, dass in Deinem Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das Du einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld bekommst. Ist das Kind bei mehreren Personen gemeldet, steht ein steuerlicher Ent­last­ungs­be­trag der Person zu, die das Kindergeld erhält. Lebst Du in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, gilt diese Regelung nicht. Wäre dies der Fall, müsste dies auf dem Formular „Versicherung zum Ent­last­ungs­be­trag für Alleinerziehende“ angegeben werden. 

Achtung: Bist Du gerade nach einer Trennung alleinerziehend geworden, solltest Du den Wechsel der Steuerklasse beim Finanzamt beantragen, um ab dem folgenden Monat in der Steuerklasse 2 zu sein. Das machst Du mit dem „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“. Tust Du es nicht, wird Dein Lohn wie bisher versteuert und Du kannst Dir die damit zu viel gezahlten Steuern erst im nächsten Jahr mit der Steu­er­er­klä­rung zurückholen.

Weniger Steuern für Alleinerziehende in Steuerklasse 2

Der Staat unterstützt alleinerziehende Mütter und Väter steuerlich. Denn diese haben im Jahr 2023 zusätzlich zu den Freibeträgen in Steuerklasse 1 (insgesamt 12.174 Euro) den Ent­last­ungs­be­trag in Höhe von 4.260 Euro. Das sind dann schon mal 16.434 Euro im Jahr. Im Endeffekt habe Alleinerziehende in Steuerklasse 2 wegen der So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge im Jahr 2023 knapp 1.700 Euro im Monat steuerfrei, 2024 steigt der Wert auf knapp 1.775 Euro pro Monat.

Steuerklasse 6 für den Zweitjob

Kleiner Sprung von Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 6, aber Du wirst gleich merken, warum wir das tun.

Wenn Du neben Deinem eigentlichen Job einen zweiten oder gar dritten antrittst, landest Du automatisch in der Steuerklasse 6. Hier sind die Abzüge von allen Steuerklassen am höchsten, weil keinerlei Freibeträge berücksichtigt werden. Du musst also hier wirklich jeden verdienten Euro versteuern. Immerhin kannst Du selbst festlegen, für welche Deiner Tätigkeiten die Steuerklasse 6 angewendet werden soll. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Du merkst, das sich Dein ursprünglicher Zweitjob so gut entwickelt, dass Du im ersten kürzer trittst. Dann solltest Du, wenn Du ledig bist, Steuerklasse 6 und Steuerklasse 1 tauschen.  

Arbeitest Du in einem Minijob, also seit 1. Januar 2024 mit maximal 538 Euro (davor: 520 Euro) monatlichen Lohn, brauchst Du keine Steuerkarte. Denn in der Regel übernimmt Deine Firma die pauschale Lohnsteuer. Sie kann aber stattdessen auch eine individuelle Lohnbesteuerung wählen. Dann arbeitest Du auf Steuerkarte und die Besteuerung richtet sich nach Deinen elektronischen Steuerabzugsmerkmalen (Elstam).

Steuerklasse 3 und 5 sowie 4 und 4 für Paare

Diese Steuerklassen sind Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften vorbehalten. Kleine Eselsbrücke: Eheleute müssen in der Summe ihrer Steuerklassen auf 8 kommen: also Steuerklasse 3 und 5 oder Steuerklasse 4 und 4. Zudem gibt es auch noch die Steuerklasse 4 mit Faktor. Wenn beide diese Steuerklasse haben, musst Du für die Eselsbrücke den Faktor vergessen.

Steuerklasse 3 und 5

Steuerklasse 3 gilt für Dich, wenn Du verheiratet bist oder in einer Lebenspartnerschaft lebst, Ihr beide im Inland wohnt, nicht dauernd getrennt lebt und wenn Deine Partnerin oder Dein Partner keinen Arbeitslohn bezieht – oder Arbeitslohn bezieht und in der Steuerklasse 5 ist. Bist Du verwitwet, gehörst Du bis zum Ende des ersten Jahres nach dem Tod Deines Ehegatten oder Deiner Ehegattenin in Steuerklasse 3. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr nicht dauernd getrennt gelebt habt und die verstorbene Person uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig war. 

Die Steuerklasse 3 ist die lohnsteuerlich günstigste aller Steuerklassen, hier greift der doppelte (!) Grundfreibetrag wie der in Steuerklasse 1. Also im Jahr 2023 stolze 21.816 Euro. Mit den anderen Freibeträgen und So­zial­ver­si­che­rungs­bei­träg­en brauchst Du 2023 in Steuerklasse 3 schon rund 2.400 Euro im Monat  Gehalt, um überhaupt Lohnsteuer zahlen zu müssen. 2024 erhöht sich dieser Wert auf knapp 2.535 Euro.

Steuerklasse 5 erhältst Du, wenn Dein eheliches Pendant in der Steuerklasse 3 ist. Die Steuerklasse 5 ist steuerlich fast genauso schlecht wie die Steuerklasse 6, in der es überhaupt keinen Freibetrag gibt. Doch auch der (meist) schlechter verdienende Partner zahlt 2023 und auch 2024 schon ab einem Gehalt von rund 135 Euro im Monat Steuern. Das ist natürlich nur Theorie, denn in diesem Fall wäre bis zu 538 Euro (bis Ende 2023: 520 Euro) der Minijob die bessere Wahl. 

Steuerklasse 4

Verheiratete bekommen vom Finanzamt nach einer Hochzeit beide automatisch die Steuerklasse 4 – und zwar unabhängig davon, ob beide arbeiten. Das gilt, wenn sie in Deutschland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Die Abzüge entsprechen denjenigen in der Steuerklasse 1. Wenn beide ungefähr gleich viel verdienen, dann ist die Steuerklassen-Kombination 4/4 in Ordnung. Bei größeren Verdienstunterschieden solltet Ihr die Steuerklassen wechseln. 

Steuerklasse 4 mit Faktor

Seit 2010 gibt es die Möglichkeit, die Steuerklassen 4/4 mit Faktor zu wählen. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber Faktorverfahren. Dieses soll dafür sorgen, dass die Lohnsteuerlasten innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gerechter verteilt sind. In diesem Fall ist jedoch - wie bei Kombination Steuerklasse 3 und 5 - auf jeden Fall eine Steu­er­er­klä­rung abzugeben.

So wirken sich die Steuerklassen aus

Du jetzt weißt, welche Steuerklasse für wen die richtige ist und was diese in der Theorie bedeutet. Jetzt zeigen wir Dir in einer Tabelle mit einem Steuerklassenrechner, was das konkret für Dich bedeutet.  

Tabelle: So viel Lohnsteuer zahlst Du in den Steuerklassen (2023)

Steuerklasse,
Familenstand,
Kind

Lohnsteuer von
2.000 € brutto
im Monat

Lohnsteuer von
3.000 € brutto
im Monat

Lohnsteuer von
4.000 € brutto
im Monat

Steuerklasse 1
ledig, kein Kind

125 €341 €588 €
Steuerklasse 2
alleinerziehend, 1 Kind
44 €245 €480 €
Steuerklasse 3
verheiratet, kein Kind
0 €86 €276 €
Steuerklasse 4
verheiratet, kein Kind
125 €341 €588 €
Steuerklasse 5
verheiratet, kein Kind
345 €664 €1.000 €
Steuerklasse 6
ledig, kein Kind
389 €706 €1.044 €

Quelle: Brutto-Netto-Rechner des BMF, Lohnsteuer auf volle Euro gerundet (Stand: 15. Oktober 2023)

Was siehst Du?

  • In Steuerklasse 3 zahlst Du am wenigstens Steuern, das Gegenstück in einer Ehe, Steuerklasse 5, entsprechend sehr viel.
  • Am schlechtesten schneidet Steuerklasse 6 ab, aber die ist ja für einen Zweitjob, in dem Du vermutlich nicht so viel verdienst.
  • Die Steuerklassen 1 und 4 sind steuerlich gleich.
  • Bist Du alleinerziehend in Steuerklasse 2 zahlst Du weniger Steuern als wenn Du Single (oder geschieden) ohne Kinder bist. 

Wenn Du selbst nachrechnen willst, kannst Du zum Beispiel den Steuerklassenrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) nutzen. 

Welche Kombinationen sind für wen sinnvoll?

Wenn Du verheiratet bist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, solltest Du Dich mit den Steuerklassen auseinandersetzen, denn im Gegensatz zu Singles kannst Du wählen, zu welcher Du gehören willst. Durch eine geschickte Kombination der Steuerklassen bekommt Ihr dann monatlich mehr Netto. Die Wahl der Steuerklassen beeinflusst aber nicht, wie viel Steuern Du nach Abgabe der Steu­er­er­klä­rung zahlen musst. 

Allerdings können optimale Lohnsteuerklassen das Arbeitslosen-, Kranken-, Erziehungs- und Mut­ter­schafts­geld erhöhen. Du musst hier aber bestimmte Fristen einzuhalten. Mit dem Lohn- und Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums lässt sich leicht herausfinden, welche Kombination am günstigsten ist.

Ehepaare erhalten nach der Hochzeit zunächst automatisch die Steuerklassen 4 und 4. Das heißt, selbst wenn nur eine Person arbeitet, bekommen beide zunächst die Steuerklasse 4. Wenn das für Euch ungünstig ist, solltet Ihr wechseln. Dafür müsst Ihr beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen. Seit 2020 könnt Ihr die Steuerklassen mehrmals im Jahr ändern.

Seid Ihr beide berufstätig, unbeschränkt steuerpflichtig und nicht dauernd getrennt lebend, könnt Ihr für den Lohnsteuerabzug wählen,

  • ob Ihr beide in der Steuerklasse 4 bleiben wollt,
  • ob Ihr die Kombi aus Steuerklasse 3 und 5 wählen wollt, wobei die besser verdienende Person nach Steuerklasse 3 und die andere nach Steuerklasse 5 besteuert werden soll oder
  • ob Ihr die Steuerklassen 4 und 4 mit Faktor wählt.

Bedenkt: Wenn Ihr die Variante Steuerklasse 3 und 5 oder 4 mit Faktor wählt, seid Ihr zur Abgabe einer Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung verpflichtet. In den allermeisten Fällen lohnt es sich aber ohnehin, eine Steu­er­er­klä­rung abzugeben.

Neu ist seit 2018, dass Du in der Steuerklasse 5 oder 3 allein einen Steuerklassenwechsel beantragen kannst. Dazu ein Beispiel: Chris verdient in Teilzeit schlechter und hat in der Steuerklasse 5 so hohe Steuerabzüge, dass er nur über geringe eigene Einkünfte verfügt. Um bereits im nächsten Monat einen höheren monatlichen Nettolohn zu erhalten, genügt es, beim Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenwechsel zu stellen. Die Unterschrift seiner Partnerin ist nicht erforderlich. Beide Eheleute werden dann in der Steuerklasse 4 eingruppiert. Was dieser steuerliche Alleingang für die Ehe bedeutet, sei an dieser Stelle aber dahin gestellt.  

Die Finanzverwaltung hat in einem Merkblatt Informationen zur Steuerklassenwahl 2023 veröffentlicht. Wie Ihr die Steuerklassenwechsel machen könnt, steht ausführlich im Ratgeber „Steuerklasse ändern".

Insolvenz eines Ehegatten

Ist Dein Ehepartner oder Deine Ehepartnerin insolvent oder wird das Gehalt gepfändet, kannst Du mit dem Wechsel der Lohnsteuerklasse Geld sparen. Wähle die Kombination so, dass Du die größere Steuerlast trägst. Das ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt (FG Münster, Urteil vom 4. Oktober 2012, Az. 6 K 301/10 E).

Eingetragene Partner automatisch in Steuerklasse 4/4

Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften sind Ehepaaren steuerlich gleichgestellt. Früher erhielten sie nicht automatisch die Kombination 4/4. Sie mussten eine Änderung ihrer Lohnsteuerklassen gesondert beim Finanzamt beantragen. Seit November 2015 übermitteln die Ämter auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften die Daten, die die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale generieren.

Folglich wird auch für diejenigen, die seit November 2015 ihre Partnerschaft neu eingetragen haben, die Kombination 4/4 gebildet. Wünschst Du andere Steuerklassen, so musst Du dies beim Finanzamt beantragen.

Wer seinem Arbeitgeber nicht offenbaren möchte, dass er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann die ungünstigere Steuerklasse 1 wählen. Das Landesamt für Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass die Datenübermittlung an den Arbeitgeber so erfolgt, dass keine Rückschlüsse auf den Familienstand möglich sind. 

Seit Oktober 2017 gibt es die Ehe für alle

Was ist die elektronische Lohnsteuerkarte?

Während es früher die klassische Lohnsteuerkarte aus farbiger Pappe gab, sind die steuerrelevanten Informationen eines Arbeitnehmers seit einigen Jahren auf der elektronischen Lohnsteuerkarte gespeichert. Dazu gehören die Steuerklasse, Deine Freibeträge, die Anzahl der Kinderfreibeträge und eine eventuelle Kirchensteuerpflicht. Man nennt das auch die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“, kurz Elstam.

Wann lohnt sich das Faktorverfahren?

Wenn Ihr unterschiedlich hohe Gehälter habt, solltet Ihr über die Kombination Steuerklasse 3 und 5 nachdenken. Das ist sinnvoll, wenn eine Person mindestens 60 Prozent des Gesamteinkommens verdient und deshalb die Steuerklasse 3 wählt. Das hat allerdings den Nachteil, dass die andere Person mit Steuerklasse 5 verhältnismäßig hohe Abzüge hat, weil zum Beispiel beide Grundfreibeträge nur der in Steuerklasse 3 besteuerten Person zugutekommen.

Steht Ihr vor genau diesem Problem, solltet Ihr besser die Lohnsteuerklassen 4/4 mit Faktor nehmen. Dadurch werden bei beiden die zustehenden Freibeträge schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Wie Ihr wechselt, könnt Ihr im Ratgeber „Steuerklasse ändern“ ausführlich nachlesen.

Steuerklasse 3 und 5 vor Abschaffung?

Die Bundesregierung plant in ihrem Koalitionsvertrag die Abschaffung der Steuerklassen-Kombination 3/5, auch ein entsprechendes Gesetz ist schon in Arbeit. Diese Kombination soll ausnahmslos in die Variante 4/4 mit Faktor überführt werden. Das Faktorverfahren hat ohnehin den Vorteil, dass es eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast auf beide Partner bringt – anders als bei der Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5. Besonders für die geringer verdienenden Person – oft ist das die Ehefrau – bringt der Faktor mehr Netto.

Gleichzeitig ist bei diesem Verfahren die Differenz zwischen Lohnsteuerabzug im Laufe des Jahres und Steuerschuld am Jahresende besonders gering. So muss man keine hohe Steuernachzahlung befürchten, eine Rückzahlung vom Finanzamt fällt aber auch eher gering aus, es sei denn, die Eheleute haben größere Posten zum Absetzen.

Wie funktioniert das Faktorverfahren?

Die abgezogene Lohnsteuer wird dabei zusätzlich durch einen Faktor gemindert – wie im Splittingverfahren. Dieser Faktor wird individuell vom Finanzamt berechnet und ist kleiner als 1.

Um das Faktorverfahren in Anspruch zu nehmen, muss das Paar gemeinsam einen Antrag beim Finanzamt stellen und dabei die voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahrs angeben („Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern"). Das Faktorverfahren gilt dann für zwei Jahre und muss danach neu beantragt werden. Wer es nutzt, ist zur Abgabe einer Steu­er­er­klä­rung verpflichtet. Mehr hierzu liest Du in unserem Ratgeber Faktorverfahren.

Der Vorteil des Ehegattensplittings

Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann vom sogenannten Ehegattensplitting bei der Zu­sam­men­ver­an­la­gung profitieren. In den meisten Fällen ist die zu zahlende Einkommensteuer niedriger als bei der Einzelveranlagung. Einen großen finanziellen Vorteil haben Eheleute, die sehr unterschiedlich verdienen

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer und wird zunächst getrennt von beiden Gehältern abgezogen. Das Finanzamt führt die Arbeitslöhne erst nach Ablauf des Jahres in der Steu­er­er­klä­rung zusammen. Deshalb besteht bei der Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 die Pflicht zur Abgabe einer Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung. Erst danach ergibt sich die zutreffende Jahressteuer und es kann zu Steuernachzahlungen oder -erstattungen kommen. Je größer die Differenz beim Einkommen ist, desto höher ist der finanzielle Vorteil, der sich aus einer gemeinsamen Veranlagung im Vergleich zur Einzelveranlagung ergibt.

Das Finanzamt kann Einkommensteuervorauszahlungen festsetzen, wenn damit zu rechnen ist, dass die Jahressteuerschuld mindestens 400 Euro höher ist als die einzubehaltende Lohnsteuer. Für die Wahl der günstigsten Steuerklasse prüfst Du mit dem Lohn- und Einkommensrechner des Bundesfinanzministeriums, bei welcher Kombination sich in Deinem Fall insgesamt der geringste Steuerabzug ergibt.

Was gilt bei Trennung und Scheidung?

Sobald ein Paar dauernd getrennt lebt, müssten beide grundsätzlich in die Steuerklasse 1. Im Jahr der Trennung können beide jedoch ihre Steuerklassen noch bis zum Jahresende behalten – egal, ob die Trennung am 1. Januar oder am 31. Dezember erfolgte. Ab dem 1. Januar des Folgejahres haben „dauernd getrennt“ Lebende definitiv die Steuerklasse 1. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt eines der beiden Getrennten, dann gilt auf Antrag die Steuerklasse 2, sofern das Kind auch dort gemeldet ist.

Im Trennungsjahr können sich beide auch noch zusammen veranlagen lassen, wenn einer der Eheleute das verlangt, und seinem Ex-Partner den daraus entstehenden Steuernachteil ersetzt – allerdings erst ab dem Zeit­punkt der Trennung.

Beispiel: Ein Ehepaar trennt sich am 30. Dezember 2021. Bisher hatte der Mann Steuerklasse 3, seine Frau die 5. Sie beantragt beim Finanzamt für das Jahr 2021 die Einzelveranlagung. Auf Verlangen ihres Noch-Gatten muss sie aber einer Zu­sam­men­ver­an­la­gung zustimmen. Im Gegenzug muss er ihr ihren Steuernachteil erstatten – und zwar ab dem Zeit­punkt, als sie diesen erlitten hat. Würde die Ehefrau also zum Beispiel bei Einzelveranlagung eine Steuererstattung bekommen, und fällt diese bei Zu­sam­men­ver­an­la­gung weg, dann muss der Ehemann ihr diesen Betrag auszahlen. In der Regel profitiert der Mann immer noch von der gemeinsamen Veranlagung.

Oft sind jedoch beide so zerstritten, dass jeder eine getrennte Veranlagung (Einzelveranlagung) macht. Das kann bei größeren Einkommensunterschieden zwischen den Ex-Eheleuten aber ein völlig unnötiges Geschenk an den Fiskus sein.

Versöhnungsversuch

Sobald ein Ehepaar dem Finanzamt mitteilt, dass es versucht habe, wieder miteinander zu leben, gilt es nicht (mehr) als dauernd getrennt lebend. Konsequenz: Ihr könnt zusammen veranlagt werden. Auch mehrere Versöhnungsversuche können vorkommen; sie müssen dem Finanzbeamten aber plausibel vermittelt werden.

Wird die Ehe schließlich geschieden, sind die Eheleute auch steuerlich getrennt. Problematisch kann es werden, wenn Steuerrückerstattungen zu erwarten sind. Diese werden auf beide Köpfe verteilt, abhängig davon, wie viele Steuern jeder unterjährig abgeführt hat. Selbstverständlich muss das Finanzamt die – eventuell neuen – Kontoverbindungen erfahren, auf die es die Beträge überweisen soll.

Antrag beim Finanzamt stellen

Wenn eine Steuerrückerstattung zu erwarten ist, berechnest Du diese am besten mit Hilfe einer Steuersoftware oder Steuer-App, eines Steuerberaters, einer Steuerberaterin oder eines Lohnsteuerhilfevereins. Stelle dann beim Finanzamt frühzeitig einen Antrag, Deinen Anteil aufgrund der bereits gezahlten Einkommen- oder Lohnsteuer auf Dein Konto zu überweisen. Ihr könnt Euch auch auf eine andere Verteilung der Rückerstattung einigen. Teilt dann dieses Ergebnis dem Finanzamt schriftlich mit – mit beiden Unterschriften.

FAQ: Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Was ist die beste Steuerklasse?

Was bringt Steuerklasse 2?

Wer hat Steuerklasse 1?

Wann habe ich Steuerklasse 6?

Wann habe ich Steuerklasse 4?

Was ist Steuerklasse 4 mit Faktor?

Werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?

Welchen Steuerklassen gibt es?

Autoren
Udo Reuß

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