Treppenlift Diese Zuschüsse gibt es für den Treppenlift
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Ein Treppenlift bietet Menschen, für die eine Treppe eine Barriere darstellt, eine tolle Möglichkeit, diese Hürde zu überwinden. Besonders wenn die Treppe im eigenen Haus ist, erspart ein Treppenlift einen Umzug. Allerdings sind Treppenlifte teuer. Je nach Treppe und Ausstattung des gewünschten Liftes, kostet er für ein Eigenheim schnell 8.000 Euro und mehr. Es gibt aber verschiedene Anlaufstellen für Zuschüsse. Welche das sind und was Du dabei beachten musst, erklären wir Dir in diesem Ratgeber.
Von der Krankenkasse selbst erhältst Du kein Geld – von der angeschlossenen Pflegekasse allerdings schon. Wenn eine Person im Haus einen Pflegegrad hat, kannst Du hier einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Der Betrag liegt bei einmalig maximal 4.000 Euro pro Person. Du kannst ihn auch für Mietlifte nutzen.
Ist bereits ein Pflegegrad vorhanden, beantrage den Zuschuss für den behindertengerechten Wohnungsumbau vor Beginn der Umbaumaßnahmen. Dann weißt Du genau, mit welchem Geld Du rechnen kannst. Gibt es noch keinen Pflegegrad, musst Du diesen zunächst beantragen. Von der Bewilligung des Pflegegrads bis zum Treppenliftzuschuss kann einige Zeit vergehen. In diesem Fall kannst Du auch schon mit dem Bau des Treppenliftes beginnen, bevor das Geld genehmigt ist. Du weißt dann nur nicht, wie viel Geld Du erhältst. Denke daran, alle Quittungen aufzuheben.
Den Antrag kannst Du telefonisch bei der zuständigen Pflegekasse stellen (die Krankenkasse, bei der Du oder die zu pflegende Person versichert ist). Neben einigen persönlichen Daten musst Du die Baumaßnahme beschreiben und Gründe für den Umbau vortragen. Weiterhin verlangt die Pflegekasse einen Kostenvoranschlag und die Auskunft, ob bereits wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durchgeführt wurden.
Der Zuschuss gilt pro Person und Maßnahme. Das heißt, das Geld kann für jede pflegebedürftige Person im Haushalt (bis maximal vier) beantragt werden. Wenn Du bereits 4.000 Euro für eine Umbaumaßnahme erhalten hast und sich der Pflegegrad ändert, kannst Du noch einmal Geld beantragen.
Wird der Antrag abgelehnt, muss dies begründet werden. Du kannst dagegen Einspruch einlegen, solltest Dir dabei aber Unterstützung suchen. Pflegeberatungsstellen können Dir in diesem Fall weiterhelfen.
Außer der Pflegekasse gibt es weitere Möglichkeiten, Geld für den Treppenlift zu erhalten. Einige Förderungen kannst Du parallel beantragen. Es gibt aber auch Instanzen, die erst zuständig sind, wenn alle anderen Stellen Deine Anträge abgelehnt haben.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewährt auf Antrag Zuschuss für den Abbau von Barrieren im Wohnumfeld. Diesen Zuschuss kannst Du einmalig und altersunabhängig beantragen. Voraussetzung ist, dass die Umbaumaßnahme mindestens 2.000 Euro bis maximal 50.000 Euro kostet. Davon übernimmt die KfW 10 Prozent, wenn es sich um eine Einzelmaßnahme wie einen Treppenlift handelt. Bei umfangreicherem barrierefreiem Umbau gibt es 12,5 Prozent von den Gesamtkosten als Zuschuss.
Anders als bei der Pflegekasse muss dieser Antrag zwingend vor Baubeginn genehmigt werden. Erst danach darfst Du eine Firma beauftragen. Sind die Arbeiten beendet, erhältst Du den Zuschuss von der KfW. Dafür musst Du die entsprechenden Rechnungen einreichen.
Du kannst das Geld auch mit den Fördermöglichkeiten anderer Träger kombinieren, leider nicht mit denen der Pflegekasse. Daher musst Du Dich zunächst entscheiden, welche Fördermittel Du beantragen willst und kannst. Für einen Treppenlift raten wir, zunächst zur Pflegekasse zu gehen, da Du bei der KfW nur 10 Prozent der Kosten bekommst, was in diesem Fall weniger sein dürfte, als die Zuschüsse der Pflegekasse.
Die KfW zahlt ihre Zuschüsse jährlich aus einem Topf festgelegter Bundesmittel. Sind diese für das Jahr ausgeschöpft, kann die KfW keine weiteren Zuschüsse in diesem Jahr gewähren. Für das Jahr 2024 sind seit Mitte Februar neue Mittel verfügbar. Normalerweise gibt es neue Mittel immer Anfang des Jahres. Wenn Du also planst, einen Treppenlift anzuschaffen, ist der Anfang eines Kalenderjahres günstig um Zuschüsse bei der KfW zu beantragen.
Neben dem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, gibt es bei der KfW noch die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit für altersgerechten Umbau zu erhalten. Diesen kannst Du jedoch nicht mit dem Zuschuss kombinieren. Die Bedingungen für einen Kredit sind dieselben wie für den Zuschuss. Die Höchstsumme liegt bei 50.000 Euro, und der effektive Jahreszins beträgt aktuell 2,69 Prozent.
Bist Du aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit nicht mehr mobil genug, um Treppen zu steigen, kannst Du auch Geld von der Berufsgenossenschaft beziehungsweise der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen. Laut Richtlinien der Berufsgenossenschaft sind sie auch verpflichtet, bei einer dauerhaften Beeinträchtigung den entsprechenden Umbau der Wohnung finanziell zu unterstützen.
Die größte Hürde ist hierbei die Anerkennung der Beeinträchtigung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Ist diese genommen, übernimmt die Berufsgenossenschaft in der Regel die Gesamtkosten für einen barrierefreien Umbau. Allerdings gibt es auch hier einige Voraussetzungen. Dazu zählt bei einer Mietwohnung ein Mietvertrag, der auf lange Dauer angelegt ist (er muss ein Mindestalter haben). Außerdem sind die Kosten für einen Rückbau ausgeschlossen. Gezahlt wird nur die günstigste Ausführung eines Treppenliftes.
Wenn Du oder die Person, für die der Treppenlift angeschafft wird, durch einen Unfall eine Behinderung hat und eine private Unfallversicherung vorhanden ist, dann zahlt auch diese. Wie viel, ist vom Vertrag abhängig. Einige Versicherer zahlen eine feste Summe für Umbaumaßnahmen, andere einen bestimmten Prozentsatz bis zu einer Höchstsumme. Voraussetzung ist ein bestimmter Grad an Behinderung, der dauerhaft ist.
Benötigst Du den Treppenlift aufgrund eines Unfalls, den eine andere Person verschuldet hat, muss deren Haftpflichtversicherung für den Lift und alle Umbaumaßnahmen in Deiner Wohnung aufkommen. Hat der Unfallverursachende keine entsprechende Versicherung und kann den Schaden auch nicht aus eigener Tasche bezahlen, kommt Deine Haftpflicht dafür auf, wenn Du diesen Forderungsausfall mitversichert hast.
Je nach Bundesland gibt es verschiedene Ämter (zum Beispiel das Amt für Familien und Soziales), die Zuschüsse bewilligen, wenn es sonst kein Geld gibt. Hier lohnt es sich, am Wohnort nachzufragen.
Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind und kein eigenes Geld vorhanden ist, sind die Sozialämter die letzte Anlaufstelle. Dafür wird im Vorfeld die gesamte finanzielle Situation geprüft und danach entsprechend entschieden. Zudem wird abgeschätzt, ob der Treppenlift absehbar langfristig gebraucht wird. Ist davon auszugehen, dass Du nach zwei Jahren wieder vollständig mobil bist, wird das Vorhaben nicht finanziert. Stimmt das Sozialamt dem Einbau zu, dann nur für das günstigste Angebot.
Eine weitere Möglichkeit, Geld zu sparen, ist die Steuererklärung. Hast Du Dir einen Treppenlift zugelegt, solltest Du unbedingt sämtliche Belege für die kommende Einkommensteuererklärung aufbewahren. Ist der Lift medizinisch notwendig, kannst Du Deine Ausgaben (Zuschüsse sind keine Ausgaben) als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
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