Härtefallhilfe Heizkosten 2022 Heizöl, Pellets, Flüssiggas: Hilfe für 2022 ist abgelaufen

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du 2022 eine hohe Rechnung für Heizöl, Pellets, Holz, Flüssiggas oder Kohle hattest, konntest Du zwischen 100 und 2000 Euro davon zurückbekommen.

  • Das Programm nennt sich offiziell „Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger“. Aus einem Fördertopf werden Zuschüsse ausgeschüttet.

So gehst Du vor

  • Die Härtefallhilfe konntest Du nur bis 20. Oktober 2023 beantragen. Neue Anträge werden jetzt nicht mehr angenommen.
  • Die rechtzeitig eingegangenen Anträge werden aber noch abgearbeitet. Bewahre Deine Rechnungen aus dem Jahr 2022 für Heizöl, Pellets, Holz, Flüssiggas oder Kohle auf.
  • Behalte im Auge, ob Du die Heizkostenhilfe von Deinem Bundesland auch ausbezahlt bekommen hast.
  • Melde Dich für unseren Newsletter an, um auf dem Laufenden bei den Strompreisen, Gaspreisen und den Preisbremsen zu bleiben.

2022 war ein teures Jahr – vor allem die Energiepreise sind stark gestiegen. Viele Besitzer einer Pellet-, Öl-, Flüssiggas- oder Kohleheizung haben das gespürt: Teilweise mussten sie sehr hohe Preise fürs Heizen bezahlen. Wenn auch Du betroffen warst, konntest Du unter Umständen einen Teil Deiner Heizkosten zurückbekommen.

Wichtig: Am 20. Oktober 2023 hat das Antragsfenster für die Heizkostenhilfe 2022 geschlossen, neue Anträge sind jetzt nicht mehr möglich. Es wird aber noch eine Zeit lang dauern, bis die rechtzeitig eingegangenen Anträge abgearbeitet werden und alle Hilfen ausbezahlt werden.

Beachte: Wenn Du mit Gas, Fernwärme oder einer Wärmepumpe heizt, gelten für Dich bis 31. Dezember 2023 stattdessen bestimmte Preisbremsen. Alle Informationen dazu findest Du in unserem Ratgeber zur Gaspreisbremse und Strompreisbremse.

Achtung: Die hier folgenden Informationen werden nicht mehr aktualisiert.

Wann kannst Du die Härtefallhilfe für Deine Heizkosten beantragen?

Das Zauberwort für die Erstattung Deiner Heizkosten aus 2022 heißt „Härtefallhilfen“: Dabei stellt der Bund für private Haushalte insgesamt 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Wenn Du einen kleinen Teil davon als Zuschuss für Deine hohen Heizkosten bekommen möchtest, solltest Du möglichst zeitnah aktiv werden. Denn die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass die Hilfen nicht für alle reichen werden. Immerhin sind rund 11 Millionen Haushalte theoretisch antragsberechtigt. Wahrscheinlich werden aber alle Anträge bedient werden können. Die Härtefallhilfe kannst Du bis 20. Oktober 2023 beantragen.

Der Bund hat Regeln für die Härtefallhilfe für Privathaushalte aufgestellt, die wir in diesem Kapitel erklären. Folgende allgemeine Voraussetzungen gelten bundesweit:

  1. Du hast zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle/Koks für Deine Heizung geliefert bekommen.
  2. Die Kosten dafür waren deutlich höher, als Dich dieselbe Menge im Jahr 2021 gekostet hätte.
  3. Du kannst eine Rechnung und einen Zahlungsbeleg über Deine Kosten vorweisen.
  4. Du beantragst die Hilfe für Deinen Privathaushalt, wenn Du selbst für den Brennstoff bezahlt hast, oder als Vermieter für Mietwohnungen.

Beachte: Für die Auszahlung der Hilfen sind die einzelnen Bundesländer zuständig. Und die können die Regeln selbst nachjustieren, solange sie für Verbraucherinnen und Verbraucher besser sind. Ob in Deinem Bundesland abweichende Regeln gelten, erfährst Du weiter unten im Ratgeber.

Diese Preise sind entscheidend

Bezüglich Deiner Kosten gilt im Detail: Der Preis, den Du für den Brennstoff bezahlt hast, muss sich 2022 mindestens verdoppelt haben. Und zwar im Vergleich zum Jahr 2021. Dafür wurde ein durchschnittlicher Preis ermittelt, den Du 2021 für den Brennstoff hättest bezahlen müssen: der Referenzpreis. Wenn Du mehr als doppelt so viel bezahlen musstest, bist Du antragsberechtigt.

 Referenzpreis 2021Mindestpreis 2022 für Härtefallhilfe
leichtes Heizöl0,71 € / Liter1,42 € / Liter
Flüssiggas0,57 € / Liter1,14 € / Liter
Holzpellets0,24 € / kg0,48 € / kg
Holzhackschnitzel0,11 € / kg0,22 € / kg
Holzbriketts0,28 € / kg0,56 € / kg
Scheitholz85 € / Raummeter170 € / Raummeter
Kohle/Koks0,36 € / kg0,72 € / kg

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Referenzpreis 2021), eigene Berechnungen (Mindestpreis 2022). Alle Preise inklusive Umsatzsteuer. (Stand: 30.03.2023)

Diese Referenzpreise gelten in allen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin. Es ist unerheblich, ob Du 2021 tatsächlich gekauft hast: Solange Du eine hohe Rechnung zwischen Anfang Januar und Anfang Dezember 2022 bezahlen musstest, kannst Du einen Härtefallantrag stellen. Wenn Du einen Antrag stellst, wirst Du per eidesstattlicher Erklärung versichern müssen, dass Dir die Kosten auf der eingereichten Rechnung tatsächlich entstanden sind.

Bundesweit sind alle Rechnungen mit einem Lieferdatum zwischen 1. Januar 2022 und 1. Dezember 2022 antragsberechtigt. Bewahre deshalb unbedingt Deine Rechnung auf. Wenn das Bestelldatum zwar in diesem Zeitraum fällt, die Lieferung aber erst später erfolgte, kannst Du vielleicht trotzdem einen Antrag stellen. Wurde die Bestellung bis spätestens 31. März 2023 geliefert, dürfen die Bundesländer entscheiden, ob sie Deine Rechnung zulassen.

Wenn Du zur Miete wohnst und Dein Vermieter für den Einkauf des Brennstoffs zuständig ist, muss er den Antrag auf Härtefallhilfe stellen. Da Vermieter ihre Mieter in vollem Umfang an den Heizkosten beteiligen dürfen, sind die Vermieter verpflichtet, die Entlastung vollständig an die Mieter weiterzugeben. Das müssen Vermieter auch schriftlich versichern.

Von 100 bis 2000 Euro: Wie viel bekommst Du?

Die Höhe der Heizkostenhilfe für das Jahr 2022 soll ähnlich hoch ausfallen wie die Entlastung durch die Gaspreisbremse. Du bekommst einen Heizkosten-Zuschuss für 80 Prozent des Kostenanteils, der über die Verdopplung des Preises hinausgeht. Anders gesagt: Wenn Dein Preis „nur“ doppelt so teuer war wie der Referenzpreis aus 2021, musst Du alles selbst bezahlen. Lag er aber höher, übernimmt der Staat den Großteil der darüberliegenden Kosten.

Du kannst den Härtefallhilfe-Rechner des Bayerischen Sozialministeriums nutzen, mit dem Du Deinen Heizkosten-Zuschuss ganz leicht berechnen kannst. Wenn Du gerne selbst nachrechnest, kannst Du diese Formel für die Berechnung Deines Zuschusses benutzen:

(Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis 2021 x Bestellmenge) x 0,8

Ein Beispiel: Lea hat 3000 Liter Heizöl bestellt und im August 2022 für 1,60 Euro pro Liter geliefert bekommen. Die Gesamtrechnung beläuft sich also auf 4.800 Euro. Der Referenzpreis für einen Liter Heizöl aus dem Jahr 2021 liegt bei 0,71 Euro. Dann sieht die Rechnung so aus:

(4.800 Euro – 2 x 0,71 x 3000) x 0,8 = 432 Euro Heizkostenhilfe.

Wichtig: Weniger als 100 Euro an Entlastung werden nicht ausbezahlt – in diesem Fall musst Du die Mehrkosten selbst tragen. Und: Es werden pro Haushalt maximal 2.000 Euro ausbezahlt.

Wo und wie kannst Du den Antrag stellen?

Die Härtefallhilfen für Pellets, Heizöl, Flüssiggas, Holz und Kohle kannst Du nur direkt bei Deinem Bundesland beantragen. Die Antragstellung ist bis 20. Oktober 2023 möglich. Seit Ende Januar ist das Antragsportal in Berlin bereits online, in allen anderen Bundesländern seit Mai. In Ausnahmefällen können Anträge auch per Brief eingereicht werden.

13 Bundesländer nutzen ein von Hamburg aufgebautes Online-Portal zur digitalen Antragstellung. Das Portal wird ab Anfang Mai schrittweise in den beteiligten Bundesländern freigeschaltet. Berlin, Bayern und NRW setzen auf eigene Antragsplattformen.

Wir sammeln in den folgenden Kapiteln die Informationen aus den einzelnen Ländern, sobald sie uns bekannt werden. Sie sind sortiert in alphabetischer Reihenfolge. Wenn die Antragsstellung bereits möglich ist, findest Du hier auch den Link zum Online-Portal Deines Bundeslandes.

Baden-Württemberg

Die Härtefallhilfe für Privathaushalte kann in Baden-Württemberg seit 8. Mai beantragt werden.

Zum Antrag Baden-Württemberg

Zuständig ist das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Die Härtefallhilfe für Heizkosten für private Haushalte kann in Baden-Württemberg online über das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg beantragt werden, welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Neben dem Online-Antrag wird auch ein schriftlicher Antrag möglich sein, der jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

Ausnahmsweise kann in Baden-Württemberg auf das Bestelldatum des Brennstoffs abgestellt werden, sofern Du nachweisen kannst, dass die Bestellung zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 aufgegeben wurde und die Lieferung bis spätestens 31. März 2023 erfolgte.

Weitere Infos gibt es auf dieser Internetseite von Baden-Württemberg.

Bayern

Die Härtefallhilfe für Privathaushalte kann in Bayern seit 15. Mai beantragt werden.

Zum Antrag Bayern

Zuständig ist das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Die Härtefallhilfe für Heizkosten für private Haushalte kann in Bayern über ein eigenes Online-Portal beantragt werden.

In Bayern muss das Lieferdatum nicht zwingend zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 liegen. Ausnahmsweise zählt auch das Bestelldatum, wenn Du nachweisen kannst, dass die Bestellung innerhalb des genannten Zeitraums aufgegeben wurde und die Lieferung bis spätestens 31. März 2023 erfolgte.

Für eine Antragstellung wird ein ELSTER Zertifikat benötigt. Wenn Du diesen Zugang noch nicht hast, solltest Du ihn jetzt beantragen, sofern Du beabsichtigst, einen Antrag auf Härtefallhilfe zu stellen.

Weitere Infos gibt es auf dieser Internetseite von Bayern.

Berlin

In Berlin läuft die Härtefallhilfe für Heizkosten für private Haushalte bereits seit 31. Januar 2023, sie heißt dort „Heizkostenhilfe“. Du kannst den Antrag online bei der Investitionsbank Berlin stellen. Die Antragstellung wurde bis 20. Oktober 2023 verlängert. Hilfreiche Informationen findest Du auch im FAQ – Heizkostenhilfe Berlin.

Zum Antrag Berlin

Berlin ist nicht nur das erste Bundesland, in dem ein Antrag auf Heizkostenhilfe möglich ist. Die Hauptstadt bietet auch bessere Antragsbedingungen, als vonseiten des Bundes als Mindeststandard vorgesehen sind. Du kannst zum Beispiel eine Brennstoff-Rechnung mit Datum von 1. Januar bis 31. Dezember 2022 einreichen – nicht, wie vom Bund vorgegeben, nur bis zum 1. Dezember 2022. Eine Voraussetzung ist, dass die Rechnung per Überweisung und nicht bar beglichen wurde. Außerdem müssen Bestellung und Lieferung zwingend im Jahr 2022 erfolgt sein.

In Berlin genügt es zudem, wenn Deine Heizkosten um 70 Prozent höher lagen (Faktor 1,7) als der Referenzpreis aus 2021. Die Referenzpreise hat das Land Berlin selbst festgelegt. Daraus ergeben sich folgende Werte (jeweils inklusive Mehrwertsteuer):

 

Referenzpreis

Mindestpreis 2022 für Heizkostenhilfe Berlin

leichtes Heizöl

0,71 € / Liter

> 1,21 € / Liter

Holzpellets

0,24 € / kg

> 0,41 € / kg

Kohle

0,10 € / kg

> 0,17 € / kg

Flüssiggas

0,58 € / Liter

> 0,99 € / Liter

Quelle: Förderprogramm Heizkostenhilfe Berlin bei der Investitionsbank Berlin (Stand: 7. Februar 2023)

Beachte: Bei Kohle unterscheidet sich der Berliner Referenzpreis (10 Cent pro Kilogramm) deutlich vom Preis in den übrigen Bundesländern (36 Cent). Laut der Senatsverwaltung hat der Bund für 2021 den Endverbraucherpreis herangezogen, Berlin dagegen den Großmarktpreis. Für Dich bedeutet das: Wenn Du in Berlin eine Kohleheizung betreibst, bist Du bereits ab einem Preis von 17 Cent pro Kilo im Jahr 2022 antragsberechtigt, während in anderen Ländern erst ab einem Preis von über 72 Cent Hilfen ausbezahlt werden.

Die verbesserten Konditionen finanziert das Land Berlin über den Landeshaushalt. Insgesamt gibt es in Berlin 330.000 Haushalte, die mit den von der Heizkostenhilfe begünstigten Energieträgern heizen, teilte die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit. Der Großteil davon (320.000 Haushalte) heizt mit Öl. Ein beträchtlicher Teil davon dürfte Anspruch auf die Heizkostenhilfe haben.

Brandenburg

Die Härtefallhilfe für Privathaushalte kann in Brandenburg seit 8. Mai beantragt werden.

Zum Antrag Brandenburg

Zuständig ist das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie. Die Härtefallhilfe für Heizkosten für private Haushalte kann in Brandenburg online über das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg beantragt werden, welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt.

In Brandenburg sind keine Ausnahmen von den bundesweit beschlossenen Regeln vorgesehen.

Bremen

Die Härtefallhilfe für Privathaushalte kann in Bremen seit 2. Mai beantragt werden.

Zum Antrag Bremen

Die Härtefallhilfe für Heizkosten für private Haushalte kann laut dem Bremer Senator online über das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg beantragt werden, welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Für Bremen übernimmt Hamburg zusätzlich die Bearbeitung der eingehenden Anträge.

Neben dem Online-Antrag wird auch ein schriftlicher Antrag möglich sein, der jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

In Bremen sind keine Ausnahmen von den bundesweit beschlossenen Regeln vorgesehen.

Hamburg

Die Härtefallhilfe für Privathaushalte kann in Hamburg seit 2. Mai beantragt werden.

Zum Antrag Hamburg

Hamburg hat laut Senatskanzlei ein gemeinsames Antragsportal für 13 Bundesländer entwickelt und wird dieses administrieren. Für die Länder Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernimmt Hamburg zusätzlich die Bearbeitung der eingehenden Anträge.

Neben dem Online-Antrag wird in Hamburg auch ein schriftlicher Antrag möglich sein, der jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

In Hamburg sind keine Ausnahmen von den bundesweit beschlossenen Regeln vorgesehen.

Hessen

Die Härtefallhilfe für Privathaushalte kann in Hessen seit 4. Mai beantragt werden.

Zum Antrag Hessen

Zuständig ist das hessische Wirtschaftsministerium. Die Härtefallhilfe für Heizkosten für private Haushalte kann in Hessen online über das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg beantragt werden, welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt.

Ausnahmsweise kann auch auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern nachgewiesen wird, dass die Bestellung des Brennstoffs im Entlastungszeitraum (1. Januar bis 1. Dezember 2022) aufgegeben wurde, die Lieferung aber erst später erfolgte.

Mecklenburg-Vorpommern

Die Härtefallhilfe für Privathaushalte kann in Mecklenburg-Vorpommern seit 4. Mai beantragt werden.

Zum Antrag Mecklenburg-Vorpommern

Die Härtefallhilfe kann in Mecklenburg-Vorpommern online über das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg beantragt werden, welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Für Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Hamburg zusätzlich die Bearbeitung der eingehenden Anträge.

Niedersachsen

Die Härtefallhilfe für Privathaushalte kann in Niedersachsen seit 4. Mai beantragt werden.

Zum Antrag Niedersachsen

Die Härtefallhilfe für Heizkosten für private Haushalte kann in Niedersachsen online über das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg beantragt werden, welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Für Niedersachsen übernimmt Hamburg zusätzlich die Bearbeitung der eingehenden Anträge.

Nordrhein-Westfalen

Die Härtefallhilfe für Privathaushalte kann in Nordrhein-Westfalen seit 16. Mai beantragt werden.

Zum Antrag Nordrhein-Westfalen

Die Härtefallhilfe für Heizkosten für private Haushalte kann in NRW über ein eigenes Online-Portal (www.heizkostenhilfe.nrw) beantragt werden. Zuständig ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Für eine Antragstellung werden neben Rechnungen und Kontoauszügen aus dem Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022 auch eine Bund ID oder ein ELSTER Zertifikat benötigt. Wenn Du noch keine davon hast, kannst Du im Rahmen der Antragstellung eine Bund ID erstellen.

Ausnahmsweise kann in NRW auf das Bestelldatum des Brennstoffs abgestellt werden, sofern Du nachweisen kannst, dass die Bestellung zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 aufgegeben wurde und die Lieferung bis spätestens 31. März 2023 erfolgte.

Rheinland-Pfalz

Die Härtefallhilfe für Privathaushalte kann in Rheinland-Pfalz seit 8. Mai beantragt werden.

Zum Antrag Rheinland-Pfalz

Zuständig ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Die Härtefallhilfe für Heizkosten für private Haushalte kann in Rheinland-Pfalz online über das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg beantragt werden, welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Neben dem Online-Antrag wird auch ein schriftlicher Antrag möglich sein, der jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

In Rheinland-Pfalz sind keine Ausnahmen von den bundesweit beschlossenen Regeln vorgesehen.

Link zum Infoportal von Rheinland-Pfalz: www.heizkostenhilfe.rlp.de

Saarland

Die Härtefallhilfe für Privathaushalte kann im Saarland seit 8. Mai beantragt werden.

Zum Antrag Saarland

Zuständig ist das Wirtschafts- und Energieministerium des Saarlands. Die Härtefallhilfe für Heizkosten für private Haushalte kann im Saarland online über das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg beantragt werden, welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Neben dem Online-Antrag wird auch ein schriftlicher Antrag möglich sein, der jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

Im Saarland sind keine Ausnahmen von den bundesweit beschlossenen Regeln vorgesehen.

Link zum Infoportal des Saarlands: www.saarland.de/privathaushalte

Sachsen

Die Härtefallhilfe für Privathaushalte kann in Sachsen seit 8. Mai beantragt werden.

Zum Antrag Sachsen

Zuständig in Sachsen ist das Ministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft. Die Härtefallhilfe für Heizkosten für private Haushalte kann in Sachsen online über das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg beantragt werden, welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt.

In Sachsen sind keine Ausnahmen von den bundesweit beschlossenen Regeln vorgesehen.

Sachsen-Anhalt

Die Härtefallhilfe für Privathaushalte kann in Sachsen-Anhalt seit 4. Mai beantragt werden.

Zum Antrag Sachsen-Anhalt

Zuständig in Sachsen-Anhalt ist das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt. Die Härtefallhilfe für Heizkosten für private Haushalte kann in Sachsen-Anhalt online über das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg beantragt werden, welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Neben dem Online-Antrag wird auch ein schriftlicher Antrag möglich sein, der jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

In Sachsen-Anhalt sind keine Ausnahmen von den bundesweit beschlossenen Regeln vorgesehen.

Schleswig-Holstein

Die Härtefallhilfe für Privathaushalte kann in Schleswig-Holstein seit 4. Mai beantragt werden.

Zum Antrag Schleswig-Holstein

Zuständig in Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz. Die Härtefallhilfe für Heizkosten für private Haushalte kann in Schleswig-Holstein online über das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg beantragt werden, welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Für Schleswig-Holstein übernimmt Hamburg zusätzlich die Bearbeitung der eingehenden Anträge. Neben dem Online-Antrag wird auch ein schriftlicher Antrag möglich sein, der jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

In Schleswig-Holstein sind keine Ausnahmen von den bundesweit beschlossenen Regeln vorgesehen.

Thüringen

Die Härtefallhilfe für Privathaushalte kann in Thüringen seit 8. Mai beantragt werden.

Zum Antrag Thüringen

Zuständig in Thüringen ist das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz. Die Härtefallhilfe für Heizkosten für private Haushalte kann in Thüringen online über das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg beantragt werden, welche für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Neben dem Online-Antrag wird auch ein schriftlicher Antrag möglich sein, der jedoch mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

In Thüringen sind keine Ausnahmen von den bundesweit beschlossenen Regeln vorgesehen.

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