Auf Geldreise – Podcast #104 Erbrecht: Von Millionären, Katzen und Testamenten – Teil eins

Anja Ciechowski
Finanztip-Expertin für Bank und Vorsorge

Shownotes

Jeder vierte Deutsche hat ein Testament. Doch wann braucht man das wirklich: ab einem bestimmten Alter oder Kontostand? Worin liegt der Unterschied zwischen Vererben und Vermachen? Und dürfen Tiere eigentlich erben? In der heutigen Folge zum Erbrecht erwartet Dich all das und noch viele weitere Communityfragen, die Finanztip-Expertin Britta Schön für Dich beantwortet.

Folge 104 anhören

Das Wichtigste im Überblick

  • Vererben und Vermachen werden häufig synonym verwendet. Dabei macht es juristisch schon einen Unterschied, ob Du jemandem ein Gemälde vererbst oder vermachst. Wer etwas vermacht bekommt, ist gerade nicht Erbe – und tritt rechtlich nicht an die Stelle des Verstorbenen. Das bedeutet auch, dass er nicht für irgendwelche Schulden haften muss.
  • Die gesetzliche Erbfolge gibt an, wer wann erbt. Der Pflichtteil bestimmt, wie viel wem zusteht, wenn er oder sie enterbt wurde. Ob gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil umfänglich greifen, hängt davon ab, ob ein Testament vorhanden ist oder nicht. Aber auch davon, ob ein Paar verheiratet ist. Wenn Du mehr darüber erfahren willst, wann die Erben erster Ordnung erben, wie viel Dein Partner steuerfrei erbt und ob Unverheiratete vom Gesetz als Erben anerkannt werden, dann höre gern in Folge 101 rein.
  • Ob jemand verheiratet ist oder nicht, macht beim Erbrecht einen erheblichen Unterschied. Je nachdem, ob man als Zu­ge­winn­ge­mein­schaft lebt oder ob Gütertrennung im Ehevertrag vereinbart wurde, erhöht sich die Erbquote des Ehepartners oder eben nicht.
  • Mit einem Testament können das eigene Vermögen individuell aufgeteilt, Partner oder Partnerin finanziell abgesichert oder auch die gesetzliche Erbfolge ausgehebelt werden. Das heißt aber nicht, dass diejenigen, die enterbt wurden, ohne irgendwas dastehen. Ein Anrecht auf den Pflichtteil bleibt trotzdem.
  • Man unterscheidet mehrere Arten von Testamenten, eigenhändige oder öffentliche Testamente – dazu gehört zum Beispiel das Berliner Testament – und außerordentliche Testamente wie das Not- oder Dreizeugentestament.
  • Um ein Testament aufzusetzen, brauchst Du nicht mehr als ein Blatt Papier und einen Stift. Du musst dabei nicht zwangsläufig auf typische Formulierungen zurückgreifen. Selbst eine Überschrift ist kein Muss. Trotzdem solltest Du Deinen letzten Willen so genau wie möglich festhalten. So vermeidest Du spätere Verständnisprobleme. Und vergiss nicht, ganz zum Schluss Deine Unterschrift drunter zu setzen. Auch Datum und Ort schaden nicht. Weitere Infos zum Testament samt Checkliste findest Du im Finanztip-Ratgeber.

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