Auf Geldreise – Podcast #113 Geld zurück bei Reisemängeln

Anika Görner
Finanztip-Expertin für Female Finance

Shownotes

Einige von uns Geldreisenden besitzen ein Grundstück. Wir Grundstückseigentümerinnen stehen jetzt vor einer neuen Herausforderung. Denn wir sind dieses Jahr verpflichtet, zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober eine Grund­steu­er­er­klä­rung abzugeben. 

Auf Instagram habt Ihr, liebe Geldreise-Community, uns mal wieder jede Menge Fragen zum Thema geschickt. Danke für Euren Input! In dieser Folge sprechen wir darüber, was genau die Grundsteuer ist und wie es kommt, dass wir jetzt so eine Erklärung abgeben müssen. Mit unserem Finanztip-Steuerexperten Jörg Leine klären wir ganz konkret, welche Unterlagen und Daten wir für die Grund­steu­er­er­klä­rung brauchen und wie wir am besten vorgehen.

Folge 113 anhören

Das Wichtigste im Überblick

•    Ist Dein Flug verspätet oder annulliert, kannst Du Deine Ansprüche mit dem Finanztip-Rechner prüfen und das Mus­ter­schrei­ben verwenden.

•    Wer sich nicht selbst um die Entschädigung kümmern möchte, kann sogenannte Fluggasthelfer nutzen. Dabei hast Du die Wahl zwischen zwei Varianten: Ein Inkasso-Dienstleister behält bei Erfolg rund 30 Prozent von der Entschädigung. Dauer: bis zu sechs Monate, bei einem Gerichtsverfahren auch länger. Ein Sofortentschädiger behält bis zu 42 Prozent der Entschädigung. Dauer: zwei Tage.

•    Wer einen Inkasso-Dienstleister beauftragen will, dem empfehlen wir den Anbieter flug-verspaetet.de. Auch bei SOS Flugverspätung, EUClaim und Claim Flights bist Du in guten Händen.

•    Wer sich für die Geld-sofort-Variante entscheidet, dem empfehlen wir EUFlight. Du kannst Dich auch an Compensation2go wenden.

•    Möchtest Du wissen, um wieviel Du den Reisepreis bei Mängeln mindern kannst, schau in die Frankfurter Tabelle.

•    Wenn Du ins Ausland reist, brauchst Du eine Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung. Bei Finanztip gibt es Emp­feh­lungen für Urlaubsreisen von einigen Wochen und auch für Langzeitreisen.

•    Tipp: Bist Du krank im Urlaub, hol Dir Deine Urlaubstage zurück!

•    Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung lohnt sich nur bei sehr teuren Reisen.

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