Auf Geldreise – Podcast #117 Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Anja Ciechowski
Finanztip-Expertin für Bank und Vorsorge

Shownotes

Mit der Geburt eines Kindes verabschieden sich frischgebackene Eltern häufig für einige Monate in die Elternzeit. Doch irgendwann ist auch die Kennenlernzeit mit Baby rum und der Wiedereinstieg in den Job steht an. Wie der so reibungslos wie möglich gelingt, verrät uns in der heutigen Folge Sandra Runge, Autorin und langjährige Anwältin für das Arbeits- und Familienrecht.

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Das Wichtigste im Überblick

Die ganze Vorbereitung auf den Wiedereinstieg nach der Elternzeit beginnt früher als Dir vielleicht bewusst sein mag: nämlich schon zu Beginn der Schwangerschaft. Bereits dann stellt sich zumindest die Frage: Wann und wie sage ich es meiner Vorgesetzten?

Darüber hinaus sollten noch ein paar weitere wichtige Punkte auf Deiner imaginären Checkliste stehen. 

Während der Schwangerschaft

Zu den Basics zählen: Den Papierkram checken. Sind Deine ganzen Gehaltsabrechnungen da? Hast Du einen Arbeits­vertrag mit genau aufgeführter Stellenbeschreibung?

Überlege Dir auch, gegebenenfalls eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung abzuschließen. Sollte Dein Wiedereinstieg nämlich doch nicht so reibungslos laufen, kannst Du Dir zumindest gewiss sein, dass es nicht vom Portemonnaie abhängt, ob Du Dein Recht geltend machen kannst.

Vergiss auch nicht, Dir ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. 

Sandra Runge stellt während ihrer Arbeit immer wieder fest, dass Eltern davon berichten, ihrem Chef oder ihrer Chefin das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie das Mutterschutzgesetz erst einmal beibringen zu müssen. Idealerweise sollte das nicht der Fall sein. Sieh trotzdem zu, dass Du die entsprechenden Grundkenntnisse zu den jeweiligen Gesetzen, Fristen und Anträgen hast.

Während der Elternzeit

Versuche, während Deiner Elternzeit mit Kolleginnen und Kollegen in Kontakt zu bleiben. So haben Dich zum einen Deine Vorgesetzten weiterhin auf dem Schirm. Zum anderen wirst Du nach Deiner Rückkehr nicht von Umstrukturierungen überrascht.

Für Deinen Arbeitgeber ist Planbarkeit besonders wichtig. Unsere Expertin rät daher, sich so früh wie möglich um die Betreuungssituation zu kümmern. 

Außerdem schadet es nicht, wenn Du frühzeitig weißt, wie Du Dir Deinen Wiedereinstieg vorstellst – willst Du in Vollzeit zurückkehren oder auf Teilzeit gehen? Behalte dabei unbedingt die jeweils geltenden Fristen im Auge.

Und vergiss das Gespräch mit Deinem Partner oder Deiner Partnerin nicht. Beredet zum Beispiel vorab, wer zuhause bleibt, wenn das Kind krank ist, ob es sinnvoll ist, wenn Ihr Euch ein Netzwerk schafft, über das die Betreuung anderweitig abgedeckt werden kann oder ob einer oder sogar beide die Arbeitsstunden reduzieren für mehr Vereinbarkeit. 

Berücksichtige auch, welche Auswirkungen Teilzeitarbeit auf Deine gesetzliche Rente hat. Für genaue Zahlen empfiehlt sich ein Termin bei der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung – die rechnen Dir das für Deine persönliche Situation aus.                                                                                                                                                     

Kurz vor Ende der Elternzeit

Neigt sich Deine Elternzeit dem Ende zu, solltest Du unbedingt das Gespräch mit Deiner Chefin auf der Agenda haben. Melde Dich rechtzeitig mit Terminvorschlägen und vereinbare ein persönliches Gespräch, in dem ihr darüber sprecht, in welcher Rolle Du zurückkommen wirst und in welchem Umfang. 

Der Tipp von Sandra Runge: Solltest Du mit dem Gedanken spielen, in Teilzeit zurückzukehren, solltest Du das Gespräch zeitlich so legen, dass die Frist auf Teilzeit noch nicht abgelaufen ist. Beantragst Du noch während der Elternzeit Teilzeit, muss Dein Antrag sieben (Kind jünger als drei Jahre) beziehungsweise 13 Wochen (Kind zwischen drei und acht Jahre) vorher eingegangen sein. Stellst Du den Antrag nach der Elternzeit, hast Du eine Dreimonatsfrist einzuhalten.

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