Auf Geldreise – Podcast #118 Elterndiskriminierung im Job

Anja Ciechowski
Finanztip-Expertin für Bank und Vorsorge

Shownotes

Zurück aus der Elternzeit und das Erste, womit der Chef winkt, ist die Kündigung. Eine zugesicherte Gehaltserhöhung wurde Dir gestrichen, weil Du schwanger geworden bist? Bei der Beförderung wurdest Du übergangen, weil Du als Vater für mehrere Monate in Elternzeit gegangen bist?

41 Prozent der erwerbstätigen Eltern werden im Job benachteiligt. Das geht aus einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervor. Deswegen verraten wir Dir in der aktuellen Folge, wo dumme Sprüche aufhören und Diskriminierung von Eltern anfängt und was Du dagegen tun kannst.

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Das Wichtigste im Überblick

Sandra Runge ist Mutter, Autorin, langjährige Anwältin fürs Familien- und Arbeitsrecht und kämpft als Mitbegründerin der ProParents Initiative dafür, dass Elternschaft und die dahinterstehende Fürsorgeleistung als Diskriminierungsmerkmal ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz aufgenommen wird. Damit es für Dich eben nicht irgendwann heißt: „Glückwunsch zum Baby. Sie sind gefeuert.“

Benachteiligungen von Eltern passieren im Arbeitsalltag auch im Kleinen: Die ausgebliebene Beförderung, weil das Kind angeblich zu oft krank war, Degradierung im Job, Teilzeit nur mit schlechteren (finanziellen) Konditionen oder befristete Verträge, die auslaufen oder nicht entfristet werden.

Eltern müssen sich das aber nicht gefallen lassen.

Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, kannst Du Dich an diesen wenden.

Gibt es ein Problem, dass viele Angestellte mit Kindern betrifft, könntest Du Dich mit Deinen Kollegen und Kolleginnen zusammensetzen und gemeinsam dagegen vorgehen, wenn beispielsweise gewisse Gehaltsstrukturen Schwangere oder diejenigen in Elternzeit benachteiligen.

Oder wende Dich an die jeweiligen Beschwerdestellen. Neben einem Betriebsrat muss jedes Unternehmen eigentlich eine Stelle haben, an die man sich bei Diskriminierung wenden kann. Es bleibt Dir aber auch die Möglichkeit, Dich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wenden.

Solltest Du tatsächlich nach der Elternzeit gefeuert worden sein, solltest Du juristisch dagegen vorgehen. Achtung: Innerhalb von drei Wochen solltest Du Dich gekümmert haben. Andernfalls wird die Kündigung rechtswirksam.

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