Auf Geldreise – Podcast #150 Finanzielle Entlastung für Eltern dank Kindergeld & Kinderfreibetrag (#150)

Anja Ciechowski
Finanztip-Expertin für Bank und Vorsorge

Shownotes

Schon bald könnte der Kinderfreibetrag steigen, zumindest wenn es nach Bundesfinanzminister Christian Lindner geht. Er plant, den Kinderfreibetrag zu erhöhen, um so noch mehr Menschen finanziell zu entlasten. Das Kindergeld hingegen soll unangetastet bleiben.

Kindergeld, Kinderfreibetrag - klingt beides ziemlich ähnlich. Doch wo liegen eigentlich die Unterschiede?

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Das Wichtigste im Überblick

Kindergeld bekommen grundsätzlich alle, die mit ihrem Kind in Deutschland wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen auch für Eltern ohne deutsche Staatsbürgerschaft.

Die Familienkasse zahlt für jedes Kind 250 Euro monatlich aus - einkommensunabhängig. Das Kindergeld erhältst Du so lange, bis Dein Kind volljährig ist, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr. Dann musst Du allerdings nachweisen können, dass der Nachwuchs noch zur Schule geht, eine Ausbildung absolviert oder ein Studium.

Die staatliche Leistung beantragst Du bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Am besten machst Du das direkt nach der Geburt Deines Kindes. Die Familienkasse zahlt es nämlich nur maximal sechs Monate rückwirkend aus – ab dem Moment, ab dem der Antrag eingegangen ist.

Der Kinderfreibetrag liegt 2024 bei 9.312 Euro. Das ist die Summe, um die Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt, sofern Du den Freibetrag bekommt. Der Kinderfreibetrag steht jedem Elternteil hälftig zu. Das gilt auch für Alleinerziehende und nicht verheiratete und getrennt veranlagte Eltern. Angerechnet werden Dir und Deinem Partner oder Deiner Partnerin also jeweils 4.656 Euro.

Auch beim Kinderfreibetrag gilt: Es gibt ihn maximal bis zum 18. beziehungsweise 25. Geburtstag Deines Kindes.

Anders als beim Kindergeld musst Du den Kinderfreibetrag nicht extra beantragen. Stattdessen füllst Du einfach die Anlage Kind aus in der Steu­er­er­klä­rung. Anschließend prüft das Finanzamt automatisch, was günstiger für Dich ist.

Sollte es der Kinderfreibetrag sein, verrechnet das Finanzamt das schon ausgezahlte Kindergeld mit dem Steuervorteil, der sich durch den Freibetrag ergibt. Denn beides, Kindergeld und die vollen Kinderfreibeträge, bekommst Du nicht.

Christian Lindner plant, den Kinderfreibetrag zu erhöhen, auf 9.540 Euro. Davon würden jedoch vor allem Familien mit hohem Einkommen profitieren.

Ob es zur Erhöhung des Kinderfreibetrags kommt oder nicht, wird sich zeigen. Was wir aber allen Familien mitgeben wollen: Egal ob Du ein Kind hast, zwei Kinder oder noch mehr: Mach eine Steu­er­er­klä­rung, auch dann, wenn Du nicht dazu verpflichtet bist.

Denn Eltern können Kinder­betreuungs­kosten, zum Beispiel für die Kita, von bis zu 6.000 Euro zu zwei Dritteln von der Steuer absetzen.

Oder Schulgeld für eine private Schule. Das kannst Du mit bis zu 30 Prozent absetzen, maximal 5.000 Euro im Jahr.

Und wer Kinder in Ausbildung hat, die nicht mehr zuhause wohnen, kann den Ausbildungsfreibetrag nutzen. Das sind immerhin 1.200 Euro im Jahr.

Wie Eltern sonst noch Steuern sparen können, hat Finanztip-Experte Jörg Leine hier ausführlich für Dich aufgeschrieben.

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