Auf Geldreise – Podcast #91 Ehegattensplitting: Steuermodell aus einer anderen Zeit

Anja Ciechowski
Finanztip-Expertin für Bank und Vorsorge

Shownotes

Seit 1958 gibt es für verheiratete oder verpartnerte Paare das Ehegattensplitting, seit 2013 auch für gleichgeschlechtliche, eingetragene Lebenspaare. Trotzdem unterstützt das Splitting weiterhin das Rollenbild vom Alleinernährer und der erwerbslosen Hausfrau. Anja und Finanztip-Kollegin Nina finden das überhaupt nicht mehr zeitgemäß. Denn das System benachteiligt Frauen, fördert die Gender-Gap und erkennt andere Familienmodelle fernab der klassischen Konstellation nicht an. So sind unverheiratete Paare mit Kindern genauso sind im Nachteil wie Alleinerziehende.

In dieser Folge sprechen die beiden aber nicht nur über die Schattenseiten des Ehegattensplittings, sondern sagen Dir auch, wie Du davon profitieren kannst und wie Du und Dein Partner die Lohnsteuer fair aufteilen können.

Folge 91 anhören

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Vom Ehegattensplitting profitieren vor allem Paare, bei denen einer deutlich mehr verdient als der andere. Mehr dazu erfährst Du in unserem Ratgeber.
  • Beim Splitting wird das gemeinsame Haushaltseinkommen besteuert. Dafür rechnet das Finanzamt das Einkommen des Paares zusammen, halbiert es und ermittelt daraus die Steuerschuld. Die wiederum wird dann verdoppelt. In der Regel ergibt sich so eine niedrigere Steuerschuld, als wenn beide individuell besteuert werden – dank der Steuerprogression.
  • Das Splitting sieht dann entsprechend vor, dass derjenige in Steuerklasse V einen Teil der Lohnsteuer des Partners in Steuerklasse III mitzahlt.
  • Ob Du und Dein Partner sich zusammen oder einzeln veranlagen lassen, könnt Ihr jedes Jahr aufs Neue mit der Steu­er­er­klä­rung entscheiden.
  • Wer annähernd gleich viel verdient, sollte sich einzeln veranlagen lassen. Das Ehegattensplitting bringt dann nämlich keinen Vorteil.
  • Das Ehegattensplitting kannst Du ab dem Jahr Deiner Hochzeit beantragen. Wer am 31. Dezember 2021 heiratet, kann für das ganze Jahr 2021 die Zu­sam­men­ver­an­la­gung nutzen.
  • Nach der Hochzeit gilt für beide automatisch die Steuerklasse IV. Für wen das für ungünstig ist, der sollte wechseln. Dafür müssen Paare beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen.
  • Wollen Du und Deine Partnerin euch die Lohnsteuer fair aufteilen, ist die Lohnsteuerklasse IV mit Faktor sinnvoll.
  • Bei wem die Familienplanung ins Haus steht, der sollte rechtzeitig daran denken, in die günstigere Steuerklasse III zu wechseln. So lässt sich das Nettogehalt steigern – die Berechnungsgrundlage fürs Elterngeld. Welche Fristen dabei gelten, hört Du in Folge 10 der Geldreise.
  • Du willst mehr über Teilzeit erfahren, dann höre in diese Folge rein.
  • Eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung besagt, dass der Anteil der Frauen in Steuerklasse V bei über 90 Prozent liegt. Das Problem dabei: Steuerklasse V reduziert den Anspruch auf Lohnersatzleistungen wie Kurz­arbeiter­geld, Krankengeld oder Elterngeld.
  • Ein Ehevertrag ist für viele Verheirateten sinnvoll. Da sich so beispielsweise regeln lässt, dass der Mehrverdienende den anderen bei der Altersvorsorge finanziell unterstützt. Mehr dazu erfährst Du in den Folgen 64 und 65

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Autoren
Nina C. Zimmermann
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