Brutto-Falle für Be­rufs­un­fä­hig­keitsversicherte: Beiträge für WWK-Kunden steigen um bis zu 40 Prozent

Berlin, 10. Januar 2018 – Böse Überraschung zum Jahreswechsel: Der Versicherer WWK hat zum neuen Jahr die Beiträge für Kunden, die eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) abgeschlossen haben, um bis zu 40 Prozent erhöht. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip erklärt, wieso Anbieter von Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungen Prämien einfach erhöhen können und worauf Verbraucher deshalb achten sollten.

Rund 17 Millionen Be­rufs­un­fä­hig­keitsverträge gibt es in Deutschland. „Diese Ver­si­che­rung ist wichtig, denn sie zahlt dann, wenn jemand seinen Beruf nicht mehr ausüben kann“, erklärt Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur von Finanztip. Beim Abschluss sollten Verbraucher jedoch aufpassen, nicht in die Brutto-Falle zu tappen. „Wer Angebote vergleicht, findet oft zwei Preise: einen aktuell zu zahlenden Nettopreis und den höheren Bruttopreis“, so Tenhagen. Der niedrigere Nettobetrag entsteht durch Überschüsse des Versicherers, die er an seine Kunden weitergibt. Der Bruttopreis gibt an, was die Ver­si­che­rung eigentlich Jahr für Jahr kosten müsste. 

WWK-Kunden in der Brutto-Falle

„Läuft es beim Versicherer finanziell schlecht, so darf er die Beiträge einfach bis zum Bruttobeitrag erhöhen“, erklärt Tenhagen. In diese Brutto-Falle sind jetzt viele Kunden der WWK getappt: Nach Recherchen von Finanztip erhöhte der Konzern zum Jahresbeginn drastisch die Beiträge für seine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Zwischen 35 und 40 Prozent mehr müssen viele Kunden zahlen. Das Problem: Anders als etwa bei Haft­pflicht­ver­si­che­rungen lassen sich Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungen bei steigenden Kosten nicht ohne Weiteres wechseln: „Wer etwa vor dem 30. Geburtstag einen Vertrag abgeschlossen hat und nach 15 Jahren wechseln möchte, bekommt mit seinem aktuellen Gesundheitszustand woanders oft keinen Vertrag oder nur einen, der deutlich teuer ist“, sagt Tenhagen.       

WWK-Kunden sollten nicht überstürzt kündigen

Kunden der WWK sollten deshalb nicht überstürzt kündigen. „Sie können trotzdem nach einem günstigeren Vertrag schauen“, rät Tenhagen. „Lassen Sie sich aber von einem Ver­si­che­rungsmakler helfen und kündigen Sie erst dann, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung der Annahme beim neuen Versicherer in den Händen halten.“ Empfehlenswerte Makler finden Verbraucher zum Beispiel auf Finanztip. Kunden, die bei der WWK bleiben und noch nicht den vollen Bruttopreis zahlen, sollten vorsichtshalber etwas Geld zur Seite legen.

Bei der BU-Versicherung auf den Bruttopreis achten

„Verbraucher, die eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließen wollen, sollten unbedingt auch auf den Bruttobetrag achten“, rät Tenhagen. „So lassen sich böse Überraschungen vermeiden.“ Seine Faustformel: Der Bruttobetrag sollte nicht mehr als die Hälfte höher sein als der Nettobetrag. „Wem beispielsweise eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in Höhe von 1.000 Euro netto angeboten wird, sollte keinen Bruttobetrag von mehr als 1.500 Euro akzeptieren.“

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