Trotz sinkenden Zusatzbeitrags: Jede zweite Kran­ken­kas­se verlangt mehr als 15,6 Prozent

Berlin, 23. Januar 2018 – Auf ein Prozent kann der Zusatzbeitrag bei der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) 2018 sinken, so die aktuelle Emp­feh­lung des Gesundheitsministeriums. Doch jede zweite Kasse verlangt mehr als das. Wer zu viel bezahlt, kann wechseln. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat deshalb Preise und Leistungen von bundesweiten Anbietern unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Bereits für 0,59 Prozent Zusatzbeitrag bekommen Versicherte eine gute Leistungs-Abdeckung.  

Mehr als 72 Millionen Menschen sind laut amtlicher Statistik aktuell bei 110 Kran­ken­kas­sen gesetzlich krankenversichert. Dabei sind 95 Prozent der jeweils angebotenen Leistungen gleich, der allgemeine Beitragssatz beträgt bei allen Kassen 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Unterschiede bestehen bei Service, Zusatzleistungen und Erstattungen sowie beim verlangten Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegen kann. „Die Spanne beim Zusatzbeitrag reicht aktuell von 0 bis 1,7 Prozent“, sagt Annika Krempel, Ver­si­che­rungsexpertin bei Finanztip. „Wer eine Kran­ken­kas­se mit einem niedrigen Zusatzbeitrag wählt, kann schnell einen dreistelligen Betrag im Jahr sparen.“ 

Gute Zusatzleistungen gibt es schon für 15,19 Prozent

Verbraucher sollten allerdings nicht allein aufs Geld achten: „Wer wechseln möchte, sollte sich genau überlegen, welche Leistungen wichtig sind, und die Angebote der Kassen entsprechend prüfen“, rät Krempel. Um Verbrauchern die Wahl der Kran­ken­kas­se zu erleichtern, hat Finanztip jetzt Preise und Leistungen von 12 bundesweit geöffneten Anbietern miteinander verglichen, unter anderem Service, Familienleistungen und Vorsorge. „Mit einem Beitragssatz von 15,19 Prozent ist die HKK besonders günstig und bietet ein gutes Leistungspaket“, erklärt Krempel. Das umfassendste Leistungsangebot gibt es aktuell bei der HEK. Allerdings liegt bei diesem Anbieter der Beitragssatz mit 15,6 Prozent etwas höher.    

Regionale Kassen können eine Alternative sein

Eine Alternative zu den bundesweiten Anbietern können regionale Kassen sein. „Unter den zahlreichen BKKs, IKKs und AOKs kann es einzelne Kran­ken­kas­sen geben, die ebenfalls gute Leistungen bieten“, sagt Krempel. „Wer wechseln möchte, sollte deshalb auch die Konditionen der Anbieter vor Ort prüfen.“ Wichtig ist: Sollte eine Kasse den Zusatzbeitrag erhöhen, haben Verbraucher ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Ansonsten können Versicherte ihre Kran­ken­kas­se nach mindestens 18 Monaten Mitgliedschaft wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Ein Mus­ter­schrei­ben für die Kündigung bietet Finanztip kostenlos im Internet zum Download an.

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