Berlin, 21. Juni 2018 – Wer eine Pauschalreise bucht, kann bereits jetzt bei Mängeln den Preis mindern und Schadensersatz einfordern. Ab dem 1. Juli 2018 gelten neue Regeln für Pauschalreisen, die mitunter noch mehr Schutz bieten, teilweise die Reisenden aber auch schlechter stellen. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip hat die neuen Regelungen unter die Lupe genommen und erklärt, was die Änderungen für Verbraucher bedeuten.
69,6 Millionen Reisen buchten die Deutschen laut Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) 2017 über Reiseveranstalter und Reisebüros, davon deutlich mehr als 40 Prozent Pauschalreisen. Bisher hatten Pauschalreisende nach ihrem Urlaub lediglich einen Monat Zeit, um ihre Ansprüche anzumelden, falls die Reise mangelhaft war. Jetzt hat der Gesetzgeber die kurze Ausschlussfrist gestrichen, so dass Urlauber künftig bis zu zwei Jahre nach Reiseende Ansprüche anmelden können. „Für Reisende ist das ein großer Vorteil“, sagt Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. „An der kurzen Ausschlussfrist sind viele Urlauber in der Vergangenheit gescheitert.“ Trotzdem gilt: Vor Ort muss der Reisende einen Mangel sofort anzeigen und den Veranstalter auffordern, Abhilfe zu schaffen.
Was zusammen bezahlt wird, gilt künftig als Pauschalreise
Außerdem neu: Bisher haben Veranstalter die Kosten für Übernachtungen oft nur aus Kulanz übernommen, wenn Reisende nicht zurückfliegen konnten, beispielsweise aufgrund einer Naturkatastrophe. Zukünftig sind Reisveranstalter gesetzlich dazu verpflichtet, in solchen Fällen bis zu drei Übernachtungen zu bezahlen. Und diese Fälle können sich häufen, denn es wird möglicherweise mehr unverhoffte Pauschalreisen geben: „Alles, was zusammen bezahlt wird, gilt künftig als Pauschalreise“, sagt Schön. „Werden für Flug und Hotel ein gemeinsamer Preis ausgewiesen, haftet die Plattform oder das Reisebüro nach dem neuen Pauschalreiserecht.“
Kostenlose Stornierung nach Preiserhöhung wird schwieriger
Doch nicht alle Neuerungen stärken den Verbraucher. Erhöhen sich beispielsweise die Treibstoffkosten für den Flug, darf der Veranstalter die Kosten jetzt leichter an den Reisenden weitergeben. „Früher konnten Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten, wenn der Veranstalter den Preis nach der Buchung um mehr als 5 Prozent erhöht hat“, erklärt Schön. Die Hürde ist mittlerweile höher: „Ab dem 1. Juli können Urlauber erst dann kostenlos stornieren, wenn sich der Preis um 8 Prozent erhöht.“ Ebenfalls schlechter gestellt sind Reisende, die ein Ferienhaus oder eine Hotelübernachtung einzeln gebucht haben. Denn dann gilt der Schutz des Pauschalreiserechts nicht mehr. Doch Schön hat einen Tipp: „Um in den Genuss des Pauschalreiserechts zu kommen, schließen Sie einfach eine weitere Leistung ab!“
Auch Tagesreisende sind schlechter gestellt: „Das Pauschalreiserecht gilt künftig bei Tagesreisen nur noch ab Kosten von 500 Euro. Ist die Reise nicht so teuer, entfällt der Schutz“, sagt Schön.
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