Nachtspeicherheizung Preiswerter Nachtstrom spart mehrere Hundert Euro im Jahr

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Hast Du eine Nachtspeicherheizung, kannst Du Nachtstrom-Tarife nutzen. Dann zahlst Du deutlich weniger als bei normalem Haushaltsstrom.
  • Um Deine Stromspeicherheizung so günstig wie möglich betreiben zu können, ist die technische Ausstattung bei Dir zuhause entscheidend. Die günstigsten Tarife bekommst Du nur, wenn Deine Heizung steuerbar ist und wenn Du einen zweiten Zähler nur für Nachtstrom hast.
  • Tauschst Du Deine Nachtspeicherheizung gegen eine Wärmepumpe, eine Biomasseheizung oder lässt Du Dich an ein Wärmenetz schließen, fördert der Staat die neue Heizung und gibt ab 15. August 2022 noch einen Austauschbonus obendrauf.

So gehst Du vor

  • Der Wechsel des Nachtstromanbieters kann Dir viel Geld sparen. Vergleiche Tarife mit den Vergleichsportalen Check24 und Verivox.
  • Beim Vergleich der Anbieter musst Du Angaben zu Deinem Stromverbrauch und zum Stromzähler machen. Hast Du keinen zweiten Zähler, lass Dir diesen vom Netzbetreiber einbauen. Das lohnt sich.
  • Einen neuen Tarif kannst Du über das Vergleichsportal oder über den Versorger abschließen. Die Kündigung des alten Vertrags übernimmt der neue Versorger.

Mit einer Nachtspeicherheizung ist das Heizen teuer, denn Strom ist der teuerste "Brennstoff" in Deutschland. In der seit Anfang 2022 währenden Energiekrise sind auch die Strompreise stark gestiegen. Trotzdem kannst Du mit dem richtigen Stromtarif die Kosten senken. Allerdings kannst Du aus den Tarifen nicht beliebig wählen – die günstigsten gibt es nur, wenn bestimmte technische Bedingungen erfüllt sind. Ist das bei Dir der Fall, kann die Ersparnis gegenüber dem Heiztarif Deines regionalen Anbieters mehrere Hundert Euro im Jahr betragen. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung von Finanztip auf den beiden Portalen Check24 und Verivox, die wir gleichermaßen empfehlen – Du findest dort günstige und ver­brau­cher­freund­liche Nachtstrom-Tarife.

Was ist Nachtstrom?

Mit dem Aufkommen von Nachtspeicheröfen in den 1960er Jahren führten viele Stromversorger kostengünstige Tarife für sogenannten Nachtstrom ein. Das ist bis heute so: Nach Daten des Bundeskartellamts kostet Nachtstrom im Schnitt 7 Cent pro Kilowattstunde weniger als Haushaltsstrom, den Du für alle anderen Elektrogeräte in der Wohnung beziehst.

Drei Faktoren machen Nachtstrom günstiger als Haushaltsstrom:

  • Die Entgelte für den Stromtransport über das öffentliche Netz sind wesentlich geringer. Damit Dein Anbieter diese Vorteile an Dich weiterreicht, musst Du folgende Bedingungen erfüllen: Ein zweiter Zähler misst ausschließlich den Heizstromverbrauch; und der Netzbetreiber muss die Heizung steuern können.
  • Die Konzessionsabgabe, die Deine Kommune dafür erhebt, dass Stromleitungen durch ihr Gebiet laufen, ist bei Nachtstrom geringer.
  • Viele Stromanbieter setzen für die Nachtstunden einen niedrigeren Strompreis an, weil sie Strom in der Regel nachts zu günstigeren Preisen einkaufen können. Bedingung: Dein Stromzähler muss zwei Zählwerke haben – eines für den Strombezug am Tag (Hochtarif-Zeit HT) und eines für den Strombezug bei Nacht (Niedertarif-Zeit NT).

Technik beeinflusst Preis für Nachtstrom

Je nachdem, ob Du Nachtstrom getrennt vom Haushaltstrom über einen zweiten Zähler oder ob Du beide Strommengen gemeinsam über einen Zähler erfasst, zahlst Du mehr oder weniger in einem Nachtstrom-Tarif. Das ist unabhängig vom gewählten Anbieter. Die technische Ausstattung bei Dir zuhause ist also entscheidend, wenn Du Deine Stromspeicherheizung so günstig wie möglich betreiben willst.

Wie viele Nachtstrom-Kunden einen Tarif bei gemeinsamer Messung und wie viele einen Tarif bei getrennter Messung besitzen, lässt sich nur grob schätzen: Insgesamt beziehen laut aktuellem Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt rund 1,5 Millionen Haushalte Nachtstrom. Bei mehr als 500.000 davon ist die Heizung aber nicht steuerbar – von niedrigeren Netzentgelten können sie damit nicht profitieren. In vielen Fällen bestehen bei diesen nicht steuerbaren Nachtspeicherheizungen sehr alte Stromverträge, bei denen der gesamte Stromverbrauch – also auch für Haushaltsstrom – über einen Zweitarifzähler gemessen wird und die HT- und NT-Preise auch für Haushaltsstrom gelten.

Ist die Heizung dagegen steuerbar und erlaubst Du dem Netzbetreiber auch, sie zu steuern, unterbricht er zu festgelegten Zeiten die Stromversorgung der Heizung. Kühler wird es deswegen in Deiner Wohnung nicht – schließlich strahlt Deine Heizung gespeicherte Wärme über Stunden ab.

Test 2019: Vier bis sieben ver­brau­cher­freund­liche Angebote

Es gibt bislang zwei Vergleichsportale für Nachtspeicherstrom: Check24 und Verivox. Finanztip hat beide im Test 2017 untersucht und 2019 erneut.

Im Vergleich zum Test 2017 erhielten wir 2019 mehr Angebote für jede getestete Postleitzahl – mit den gewählten ver­brau­cher­freund­lichen Kriterien. 2017 erhielten wir mit eben diesen Einstellungen für manche Postleitzahl gar kein Angebot oder nur ein oder zwei. 2019 zeigte Verivox dagegen für jeden Ort fünf oder für Hamburg sogar sieben Angebote. Check24 lieferte für jeden Ort vier und für Hamburg fünf.

Die Angebotspreise waren auf beiden Portalen gleichermaßen günstig. Check24 und Verivox listen entweder identische Tarife auf oder die Kosten in den günstigsten Tarifen weichen geringfügig voneinander ab. Daher empfehlen wir weiterhin den Tarifvergleich über Check24 und Verivox, wenn auch mit Abstrichen.

verivox Logo neu
Verivox
Vergleichsrechner für Nachtstromtarife
  • listet regionale und bundesweite Angebote
  • mindestens 5 ver­brau­cher­freund­liche Angebote für alle untersuchten Orte
  • kein Hinweis bei der Abfrage für Wärmepumpenstrom, dass Tarife nur gelten, wenn ein zweiter Zähler installiert und die Wärmepumpe steuerbar ist
  • Tarifangebote können nach oben korrigiert werden, wenn am Wohnort keine niedrige Konzessionsabgabe gilt
  • verbraucherunfreundliche Standardeinstellungen
Check24
Vergleichsrechner für Nachtstromtarife
  • listet regionale und bundesweite Tarife
  • mindestens 4 ver­brau­cher­freund­liche Angebote für alle untersuchten Orte
  • kein Hinweis bei der Abfrage für Wärmepumpenstrom, dass Tarife nur gelten, wenn ein zweiter Zähler installiert und die Wärmepumpe steuerbar ist
  • Tarifangebote können nach oben korrigiert werden, wenn am Wohnort keine niedrige Konzessionsabgabe gilt
  • eigene Portalempfehlung oberhalb der Ergebnisliste und voreingestellter Neukundenbonus erschweren das Erkennen nachhaltig günstiger Tarife

1. Ergebnis: Getrennte Messung vor gemeinsamer Messung

Für zwölf Orte haben wir Daten abgefragt – mit jeweils 10.000 Kilowattstunden Heizstrom-Verbrauch und 2.500 Kilowattstunden Haushaltsstrom-Verbrauch im Jahr. Verändert haben wir die Angaben zur technischen Ausstattung. Wir erhoben die jährlichen Kosten in den günstigsten Tarifen bei

  • getrennter Messung des Nachtstroms mit zweitem Zähler und zwei Zählscheiben (Doppeltarif- oder Zweitarifzähler) 
  • getrennter Messung des Nachtstroms mit zweitem Zähler und einer Zählscheibe (Eintarifzähler)
  • getrennter Messung des Haushaltsstroms mit eigenem Zähler
  • gemeinsamer Messung von Nachtstrom und Haushaltsstrom über einen Zähler mit zwei Zählscheiben (Doppeltarif- oder Zweitarifzähler)

Es zeigte sich: Die Strom­kos­ten sind am niedrigsten, wenn zwei Zähler die unterschiedlichen Strommengen erfassen.

Kosten je nach Messung von Nachtstrom und Haushaltsstrom

Ort/

PLZ

Kosten

gemeinsame

Messung

pro Jahr

Kosten

getrennte

Messung

pro Jahr

Differenz

Bruchsal/

76646

3.131 Euro2.824 Euro307 Euro

Detmold/

32760

3.134 Euro2.899 Euro 235 Euro

Fulda/

36039

2.834 Euro 2.626 Euro  209 Euro

Hamburg/

20095

3.093 Euro2.852 Euro 241 Euro

Hannover/

30451

2.971 Euro2.719 Euro252 Euro

Herford/

32052

2.985 Euro 2.821 Euro164 Euro

Karlsruhe/

76139

3.260 Euro2.947 Euro313 Euro

Köln/

50767

2.951 Euro 2.758 Euro193 Euro

München/

80339

2.819 Euro2.558 Euro260 Euro

Oldenburg/

26123

2.891 Euro 2.782 Euro109 Euro

Schwandorf/

92421

2.951 Euro 2.777 Euro 174 Euro

Stuttgart/

70180

2.922 Euro2.617 Euro305 Euro

Die Kommunen sind alphabetisch geordnet. Alle Zahlen sind auf ganze Eurobeträge gerundet. Bei den Kosten bei getrennter Messung sind jene für separat gemessenen Nachtstrom mit Doppeltarifzähler und die Kosten für Haushaltsstrom zusammenaddiert. Es werden jeweils die Kosten der günstigsten Tarife gezeigt, die bei Check24 oder Verivox gefunden wurden.
Quelle: Finanztip-Erhebung (Stand: 27. November 2019)

So lässt Du Dir einen zweiten Zähler setzen

Beziehst Du Nachtstrom bei gemeinsamer Messung mit dem Haushaltsstrom, prüfe zunächst, wie alt Dein Stromvertrag ist. Bis in die 1990er Jahre hinein ließen sich Verträge schließen, bei denen es einheitliche Preise für den gesamten Strombezug eines Haushalts gab: Tagsüber wurde der HT-Preis berechnet, abends und nachts der NT-Preis – sowohl für Heizstrom als auch Haushaltsstrom. Solche Verträge bieten die Lieferanten heute nicht mehr an, aber bestehende Verträge lassen sie weiterlaufen.

Hast Du einen solchen alten Vertrag, muss es sich nicht für Dich lohnen, einen zweiten Zähler und ein Steuerungsgerät für die Nachtspeicherheizung setzen zu lassen, um einen separaten Heizstromtarif abzuschließen. Der Einbau des zweiten Zählers und des Steuerungsgeräts kostet einmalig 200 bis 300 Euro. Was Du für zwei Stromverträge zahlst – Heizstrom und Haushaltsstrom – erfährst Du bei einem Tarifvergleich. Für Haushaltsstrom kannst Du gern unseren Stromrechner nutzen; für Heizstrom den Rechner von Verivox oder Check24.

Besitzt Du keinen günstigen alten Heizstromvertrag, sollte sich der zweite Zähler für die Speicherheizung samt Steuerungsgerät aber lohnen, wenn der Stromverbrauch in der Wohnung – sowohl für den Haushalt als auch die Heizung – mehr als 6.000 Kilowattstunden beträgt. Denn sowohl bei einer steuerbaren Heizung als auch bei einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden ist der Einbau eines intelligenten Messsystems für 100 Euro im Jahr vorgesehen. Wann der Pflichteinbau der intelligenten Stromzähler für Stromspeicherheizungen startet, ist unklar. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Pflicht-Rollout intelligenter Messsysteme im März 2021 als „vermutlich rechtswidrig“ eingestuft (Az. 21 B 1162/20).

Wenn keine gerichtlichen Bedenken um eine Einbaupflicht mehr bestehen, kommst Du um das intelligente Messsystem nur herum, wenn Dein Stromverbrauch insgesamt höchstens 6.000 Kilowattstunden beträgt. Im Schnitt verbraucht aber allein eine Nachtspeicherheizung in Deutschland rund 6.300 Kilowattstunden im Jahr. Das bedeutet: Nur wenn Du Dein Heizgerät wenig einsetzt und Dein Verbrauch für Speicherheizung und alle anderen Haushaltsgeräte bei maximal 6.000 Kilowattstunden im Jahr liegt, ist die gemeinsame Messung beider Strommengen über einen Zähler eine Option.

Prüfe zunächst, wie viel Du bei getrennter Messung des Heizstroms einsparst – sowohl bei höherem als auch niedrigerem Verbrauch. Rufe dazu die Kosten bei getrennter Messung auf einem der beiden emp­foh­lenen Vergleichsportale ab. Liegt die Ersparnis bei einem Verbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden bei mehr als 100 Euro, lohnt es sich, für die Speicherheizung einen zweiten Zähler sowie ein Steuerungsgerät für die Heizung einbauen zu lassen. Die Kosten dafür holst Du über die Ersparnis bei den Strom­kos­ten wieder herein. Benötigst Du maximal nur 6.000 Kilowattstunden im Jahr, sollte die Ersparnis bei mehr als 200 Euro liegen, damit sich der Einbau des zweiten Zählers und des Steuerungsgeräts rechnet.

Überlegst Du, Deine Heizung steuerbar machen zu lassen, dann wende Dich dazu an Deinen Netzbetreiber. Er kann Dir sagen, welche Kosten Dir entstehen und welches Steuerungsgerät er vorsieht. Mit dem Einbau kannst Du dann den Netzbetreiber beauftragen.

2. Ergebnis: Eintarifzähler günstiger als Doppeltarifzähler

Manche Nachtstrom-Tarife unterscheiden sich je nach Tageszeit. Bei Nacht gilt dann ein niedrigerer Strompreis als am Tag. Die Zeitspanne für den Niedertarif erstreckt sich gewöhnlich von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Um davon zu profitieren, ist aber in der Regel ein Doppeltarifzähler Voraussetzung – eine Zählscheibe erfasst den Stromverbrauch in der Niedertarif-Zeit, die andere in der Hochtarif-Zeit. 

Ist in einem Haushalt ein Eintarifzähler installiert, berechnen die Versorger einen einheitlichen Tarif. Es gibt auch Versorger, die einen Doppeltarifzähler zur Bedingung machen, um einen Kunden mit Nachtstrom zu beliefern. 

Ein niedrigerer Strompreis bei Nacht muss aber nicht bedeuten, dass der ganze Tarif deutlich günstiger ist als ein Tarif ohne Hochtarif- und Niedertarif-Zeiten. Bei unseren Abfragen stellten wir zwar für jeden Ort eine Ersparnis fest, wenn ein Doppeltarifzähler installiert ist. Diese beläuft sich auf 8 bis 42 Euro im Jahr. Für die genannte Ersparnis einen Eintarifzähler ausbauen und einen Zweitarifzähler einbauen zu lassen, wäre aber nicht gerechtfertigt – die Handwerkskosten lägen höher.

Kosten für Nachtstrom bei getrennter Messung je nach Zählertyp

Ort/

PLZ

jährliche

Strom­kos­ten bei

Eintarifzähler

jährliche

Strom­kos­ten bei

Zweitarifzähler

Differenz

Bruchsal/

76646

2.136 Euro2.128 Euro 8 Euro

Detmold/

32760

2.209 Euro2.167 Euro42 Euro

Fulda/

36039

1.953 Euro1.930 Euro23 Euro

Hamburg/

20095

2.152 Euro2.122 Euro30 Euro

Hannover/

30451

2.037 Euro2.022 Euro15 Euro

Herford/

32052

2.110 Euro2.101 Euro9 Euro

Karlsruhe/

76139

2.266 Euro2.254 Euro12 Euro

Köln/

50767

2.078 Euro2.054 Euro24 Euro

München/

80339

1.920 Euro1.884 Euro 36 Euro

Oldenburg/

26123

2.090 Euro2.073 Euro17 Euro

Schwandorf/

92421

2.073 Euro2.056 Euro17 Euro

Stuttgart/

70180

1.977 Euro 1.956 Euro21 Euro

Aufgeführt sind in der Tabelle die jeweils günstigsten Tarife, die von einem der beiden Internetportale bei einem Stromverbrauch von 10.000 Kilowattstunden im Jahr angezeigt wurden. Bei einem Zweitarifzähler liegen 7.000 Kilowattstunden in der NT-Zeit, 3.000 Kilowattstunden in der HT-Zeit. Die Namen der Kommunen sind alphabetisch geordnet. Die jährlichen Kosten sind auf ganze Euro gerundet.
Quelle: Finanztip-Erhebung (Stand: 27. November 2019)

Du musst Dich allerdings künftig nicht mehr für einen Zähler mit einem oder zwei Zählwerken entscheiden: Steuerbare Nachtspeicherheizungen erhalten einen intelligenten Zähler, sobald das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik das Startsignal gibt. Läuft Deine Nachtspeicherheizung über den Zähler für Haushaltsstrom, bekommst Du auch einen intelligenten Zähler, wenn Dein Stromverbrauch insgesamt mehr als 6.000 Kilowattstunden beträgt.

Wie funktioniert der Anbieterwechsel bei Nachtstrom?

Wer eine Nachtspeicherheizung betreibt, kann sich einen beliebigen Stromversorger dafür suchen. Die Zahl der Anbieter und Tarife wächst. Bei der jüngsten Erhebung des Bundeskartellamts gab es rund 1.000 Lieferanten von Heizstrom in Deutschland – sowohl für Nachtspeicherheizungen als auch für Wärmepumpen. Zunehmend mehr Versorger bieten ihre Tarife bundesweit an. Auch die Zahl der Wechsel bei Heizstrom erhöht sich: Rund 310.000 Kunden suchten sich 2020 einen neuen Lieferanten. Das entspricht rund 15 Prozent. Wie sich die Zahl der Wechsel auf Speicherheizungen und Wärmepumpen aufteilt, wird nicht erhoben.

Bei einem Stromanbieterwechsel musst Du Dir keine Sorgen machen, dass die Heizung ausfällt. Es gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie bei der Versorgung mit Haushaltsstrom. Sollte der neue Versorger nicht rechtzeitig mit der Lieferung beginnen, übernimmt der Grundversorger: Ersatzversorgung heißt das und erfolgt so lange, bis der neue Anbieter lieferfähig ist.

Portalabfrage: Daten heraussuchen und Einstellungen wählen

Bevor Du eine Abfrage nach günstigen Tarifen in einem Vergleichsportal startest, solltest Du aber folgende Informationen parat haben:

  • Ist ein separater zweiter Zähler für Deine Nachtspeicherheizung installiert für eine getrennte Messung des Nachtstroms vom Haushaltsstrom?
  • Handelt es sich um einen Doppeltarifzähler oder um einen Eintarifzähler?
  • Wie hoch war der Nachtstromverbrauch zuletzt?

Alle Informationen kannst Du Deiner Stromrechnung entnehmen. Bei einem Doppeltarifzähler finden sich Angaben zum Strombezug in Hochtarif- und Niedertarif-Zeiten; bei einem Eintarifzähler gibt es keine Unterscheidung. Abgesehen davon, kannst Du auch am Zähler selbst erkennen, um welchen Typ es sich handelt: Ein Doppeltarifzähler hat zwei Zählscheiben, die mit „HT“ und „NT“ beschriftet sind; ein Eintarifzähler hat nur eine Zählscheibe.

Die Angebote, die Du angezeigt bekommst, kannst Du in den Portalen noch einmal nach bestimmten Kriterien filtern, etwa Laufzeit, Kündigungsfrist oder ob Bonuszahlungen einberechnet sein sollen. Wir empfehlen, folgende ver­brau­cher­freund­liche Einstellungen zu wählen:

  • keine Pakettarife und Tarife mit Kaution
  • Laufzeit von maximal zwölf Monaten
  • Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen
  • Preisgarantie von mindestens zwölf Monaten

Bei Check24 sind die genannten Parameter von Haus aus eingestellt; Verivox schließt standardmäßig lediglich Pakettarife und Tarife mit Kaution aus. Wenn Du auf „Verivox Emp­feh­lungen“ klickst, sind auch alle anderen der oben genannten Bedingungen eingestellt.

Wir empfehlen diese Kriterien, weil Du auf diese Weise zunächst ein Jahr lang mit konstanten Preisen rechnen kannst. Zusätzlich empfehlen wir, keine Bonuszahlungen einrechnen zu lassen – häufig lassen Boni einen Tarif im ersten Jahr günstig aussehen, aber der Strompreis selbst ist dann eher teuer. Einen seit März 2022 neu geschlossenen Vertrag darfst Du nach Ablauf der Erstvertragszeit jederzeit mit maximal einem Monat Kündigungsfrist beenden (§ 309 Nr. BGB). Ist die vereinbarte Kündigungsfrist kürzer als ein Monat, kommst Du sogar noch schneller aus dem Vertrag heraus. Wir empfehlen aber, bei der Kündigungsfrist mindestens zwei Wochen zu vereinbaren – sollte Dich nämlich der Anbieter ordentlich kündigen, hast Du genug Zeit, die Stromlieferung über einen neuen Vertrag nahtlos anzuschließen.

Einige der angezeigten Tarife in den Portalen lassen sich auch über diese abschließen. Manche kannst Du nur direkt beim Anbieter auswählen. Hast Du noch nicht gekündigt, übernimmt das der neue Anbieter für Dich. Die Vergleichsportale zeigen nicht immer alle verfügbaren Tarife an Deinem Wohngebiet an. Es kann daher nicht schaden, zusätzlich das Angebot beim lokalen Versorger für Nachtstrom einzuholen, wenn es nicht in der Ergebnisliste auftaucht. Der lokale Versorger kann deutlich teurer sein als die günstigsten Anbieter für Nachtstrom. Er kann aber auch der Versorger mit den besten Konditionen sein.

Die Portale ordnen Deinen Anforderungen automatisch einen Vergleichstarif zu und zeigen Dir eine Ersparnis an, wenn Du aus diesem Vergleichstarif in ein angezeigtes Angebot wechselst. In der Regel handelt es sich bei den Vergleichstarifen um einen Heizstromtarif des Grundversorgers. Check24 zeigte bei unserem Test 2019 in manchen Orten auch Tarife von anderen Lieferanten als Vergleichstarife an. Diese waren mitunter so teuer, dass die angezeigte Ersparnis – etwa in Fulda, München und Hannover – mehr als 600 oder 700 Euro pro Jahr bei 10.000 Kilowattstunden Verbrauch betragen hätte. Das ist unrealistisch hoch. Achte daher darauf, welcher Vergleichstarif eingestellt ist und wähle Deinen tatsächlichen aktuellen Tarif aus, wenn ein anderer angezeigt wird.

Warum erhöht ein Anbieter die Preise vor Vertragsschluss?

Es kann passieren, dass ein neu gewählter Versorger noch die Preise erhöht – vor Vertragsbeginn. Ursache ist dann zumeist, dass der Netzbetreiber eine höhere Konzessionsabgabe verlangt, als der neue Anbieter annimmt.

Bundesweit tätige Stromlieferanten gehen in der Regel von der niedrigen Abgabe von 0,11 Cent pro Kilowattstunde aus, die das Bundeskartellamt für angemessen hält. Es gibt aber Kommunen in Deutschland, in denen höhere Sätze festgelegt sind, beispielsweise in Bruchsal, Karlsruhe und Hannover in unserer Untersuchung. In Köln und Detmold gilt lediglich in der HT-Zeit eine höhere Abgabe als 0,11 Cent pro Kilowattstunde.

Stellt Dein gewählter Anbieter fest, dass für Dich ein höherer Satz als 0,11 Cent pro Kilowattstunde gilt, weiß er noch nicht automatisch, woran das liegt. Möglich wäre beispielsweise, dass Du gar keinen separaten Zähler für Nachtstrom hast und die vollen Netzentgelte und die volle Konzessionsabgabe zahlst. Es gibt Anbieter, die dann um ein Foto vom Zählerschrank bitten, um sich zu vergewissern, ob ein oder zwei Zähler installiert sind. Andere schlussfolgern aus der höheren Konzessionsabgabe, dass keine reduzierten Netzentgelte wirksam werden, und heben ihren Preis entsprechend an. Das korrigierte Angebot kannst Du dann immer noch ablehnen. Oder aber der Anbieter macht sich keine weitere Mühe und lehnt Dich als Kunden ab.

Schickt Dir der gewählte Anbieter ein korrigiertes Angebot mit deutlich höheren Preisen, dann bitte ihn, seinen Preis auf Grundlage der höheren Abgabe, aber unter Berücksichtigung der reduzierten Netzentgelte neu zu kalkulieren. Behalte Dir zugleich einen Rücktritt vom Vertrag vor. Frage zudem Deinen lokalen Stromversorger, ob er Dir ein Angebot für Heizstrom machen kann. Die beiden Angebote kannst Du anschließend gegeneinander abwägen.

Lehnt Dich ein Anbieter ab, prüfe, ob Dein bisheriger Stromvertrag noch weiter besteht. Möglich ist, dass der gewählte Anbieter ihn bereits gekündigt hat und sich erst danach entschlossen hat, Dich nicht unter Vertrag zu nehmen.

Wie tauschst Du Deine Nachtspeicherheizung gegen eine andere Heizung?

Eine Nachtspeicherheizung zu betreiben, ist teuer. Schließlich braucht sie ausschließlich Strom zum Heizen. Willst Du Deine Heizung modernisieren, bietet sich eine Wärmepumpe an. Diese nutzt vorrangig die Wärme aus Luft, Wasser oder Boden und heißt zu einem geringeren Teil mit Strom zu. Dein Stromverbrauch ist verringert sich so auf ein Drittel oder sogar nur ein Viertel Deines bisherigen Nachtstrombedarfs. Der handwerkliche Aufwand, die Heizung umzubauen, ist überschaubar: Du lässt die Wärmepumpe installieren und in Dein Heizungssystem einbinden. Betreibst Du einzelne Nachtspeicheröfen und gibt es bislang keine über Rohre mit einander verbundenen Heizkörper, sind diese noch zu setzen. Du brauchst aber in jedem Fall keinen Schornstein und kein Brennstofflager.

Besteht an Deinem Wohnort ein Fern- oder Nahwärmenetz, bietet sich auch ein Anschluss an dieses an. Auch dann brauchst Du weder Schornstein, noch Brennstofflager. Sofern noch keine Heizkörper vorhanden sind, lässt Du diese und die Übergabestation installieren.

Der Staat fördert den Anschluss an ein Wärmenetz und den Einbau von Wärmepumpen, Biomasseheizkesseln, solarthermischen Anlagen und anderen Heizungstechnologien auf Basis erneuerbarer Energien über die Bundesförderung effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM). Einen Teil der Investitionskosten für die neue Heizung übernimmt dabei der Staat. Ab 15. August 2022 gibt es zusätzlich einen Bonus für den Austausch gegen eine Nachtspeicherheizung. Deinen Förderantrag stellst Du beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Wie das funktioniert, erfährst Du im Ratgeber Förderung-Heizung.

Zuschüsse für Erneuerbare-Energien-Heizungen ab 15. August 2022

 Zuschuss zu Investitionskosteninklusive Austauschprämie
Luft-Wärmepumpe25 %35 %
Erdwärme-/Abwärme-/Wasser-Wärmepumpe30 %40 %
Biomasse10 %20 %
Anschluss an grünes Wärmenetz25 %nicht möglich
Innovative Heizungstechnik mit erneuerbaren Energien25 %35 %
Solarthermie25 %nicht möglich
Hybrid-Heizung mit erneuerbaren Energien ohne Biomasse25 %35 %

 Quelle: BEG EM (Stand: 28. Juli 2022)

So haben wir getestet

Nur zwei Portale stehen Verbrauchern bislang für den Vergleich von Heizstrom-Tarifen zur Verfügung, ergab unsere anonyme Google-Suche: Check24 und Verivox. Im Portalvergleich hat Finanztip sowohl Tarife für eine gemeinsame Messung von Nacht- und Haushaltsstrom als auch für eine getrennte Messung mit einem Eintarifzähler sowie mit einem Doppeltarifzähler erhoben.

Die Musterhaushalte befinden sich an zwölf Orten unterschiedlicher Größe in den sechs Bundesländern, in denen nach Angaben des Statistischen Bundesamts vergleichsweise viele Nachtspeicherheizungen installiert sind:

  • Detmold, Herford und Köln in Nordrhein-Westfalen (rund 400.000 Heizungen)
  • Bruchsal, Karlsruhe und Stuttgart in Baden-Württemberg (rund 270.000 Heizungen)
  • Schwandorf und München in Bayern (rund 200.000 Heizungen)
  • Fulda in Hessen (rund 100.000 Heizungen)
  • Oldenburg und Hannover in Niedersachsen (rund 90.000 Heizungen)
  • Hamburg (rund 45.000 Heizungen)

Die Abfragen erfolgten für einen Nachtstromverbrauch von 10.000 Kilowattstunden im Jahr. Damit lässt sich eine Drei- bis Vierzimmerwohnung komplett beheizen. Nach Angaben des Bundeskartellamts haben Haushalte 2018 durchschnittlich 6.500 Kilowattstunden Nachtstrom im Jahr bezogen. Einige davon heizen nicht ausschließlich mit ihrer Nachtspeicherheizung, sondern greifen auch auf eine andere Technologie zu – das senkt den Durchschnittswert. Erfahrungsgemäß betreiben die Nutzer ihre Anlagen mehrheitlich so, dass sie zu 70 Prozent nachts Strom aufnehmen und zu 30 Prozent am Tage. Diese Sätze galten bei unserer Aufteilung der Stromverbrauchsmengen auf Hoch- und Niedertarif-Zeiten.

Darüber hinaus haben wir in einer dritten Abfrage die Kosten erhoben, wenn der Nachtstrom über den Zähler für Haushaltsstrom fließt und kein separater Zähler installiert ist. In vielen Kommunen befinden sich Haushalte mit Stromheizung mit ihrem kompletten Stromverbrauch in einem Nachtstrom-Tarif, obwohl die Heizung nicht steuerbar ist. Als Stromverbrauch des Haushalts gingen wir von 12.500 Kilowattstunden aus – 10.000 für die Heizung und 2.500 für alle anderen Elektrogeräte. Weiterhin gingen wir von einem Doppeltarifzähler aus und nahmen für den Verbrauch in der Hochtarif-Zeit 5.000 Kilowattstunden und in der Niedertarif-Zeit 7.500 Kilowattstunden an.

Alle Abfragen erfolgten zwischen dem 31. Oktober und dem 7. November 2019. Alle ab 2020 gültigen Umlagen waren zu diesem Zeit­punkt in den Strompreisen berücksichtigt.

Die Voreinstellungen für alle Abfragen waren ver­brau­cher­freund­lich und entsprachen diesen Punkten:

  • keine Pakettarife
  • keine Tarife mit Vorkasse oder Kaution
  • Preisbindung von mindestens zwölf Monaten
  • Mindestlaufzeit von höchstens zwölf Monaten
  • Kündigungsfrist von höchstens sechs Wochen
  • Folgelaufzeit von höchstens einem Monat

Alle verfügbaren Tarife an einem Ort sollten angezeigt werden – unabhängig davon, ob es sich um Ökostrom oder konventionellen Strom handelte, ob das Portal einen Tarif direkt vermitteln kann oder ob der Tarif eine bestimmte Weiterempfehlungsquote aufweist.

Ergebnisse früherer Finanztip-Untersuchungen

  • Hier findest Du die Untersuchung zum Stromvergleich für Nachtspeicherheizungen von 2017.
  • Und hier kannst Du die Untersuchung zu Heizstrom-Tarifen von 2015 nachlesen.
Autor
Ines Rutschmann

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