Urlaubskonto Gutschrift Mustervorlage: Gutschrift für Urlaubstage

Muster für einen Antrag zur Gutschrift verfallener Urlaubstage

von Finanztip

Hast Du in den letzten Jahren Urlaubstage verfallen lassen, solltest Du sie Deinem Urlaubskonto wieder gutschreiben lassen – aber nur, wenn Dein Arbeitgeber Dich nicht über die Verfallfristen belehrt hat. Nutze dazu unser Mus­ter­schrei­ben..

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Wann verfallen Urlaubstage?

Urlaubstage können verfallen. Laut einer DGB-Studie passierte das jedem dritten Arbeitnehmer. Sie verzichteten damit auf Urlaub. Das kommt finanziell den Arbeitgebern zugute und ist so eigentlich nicht gedacht. Dauerhaft gesund sind Arbeitnehmer, die sich auch neben den Wochenenden Zeit für Erholung nehmen. Deshalb solltest Du Deinen Urlaub auch nehmen.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmer aber jeweils darauf hinweisen, wenn Urlaubstage zu verfallen drohen. Der Hinweis kann per Mail oder auch schriftlich erfolgen und muss konkret und individuell sein.

Stehen Dir am Ende des Jahres noch Resturlaubstage zu, so verfallen sie nicht automatisch (EuGH, 06.11.2018, Az. C-619/16 und C-684/16; BAG, 19.02.2019, Az. 9 AZR 541/15). Denn Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht. Vor Jahresende sollten sie die Beschäftigten auffordern, die Urlaubstage zu nutzen und darauf hinweisen, dass nicht genommene Tage verfallen. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, bleibt der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nach der Rechtsprechung bestehen, er verfällt also nicht.

Verfallene Urlaubstage einfordern

Hast Du in den vergangenen Jahren Urlaubstage verfallen lassen und hat Dich Dein Arbeitgeber nicht darauf hingewiesen, kannst Du die Tage Deinem Urlaubskonto wieder gutschreiben lassen.

Neu: Der Anspruch auf Gutschrift von Urlaubstagen kann nicht verjähren, wenn der Arbeitgeber seinen Beschäftigten nicht auf den möglichen Verfall hingewiesen hat. Die deutsche Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt erst dann zu laufen, wenn der Arbeitgeber über die Verfallfristen belehrt hat. Denn der Arbeitgeber, der seine Hinweispflichten verletzt, soll nicht noch mit der Verjährung belohnt werden (EuGH, 22.09.2022, Az.C-120/21). Das Bundes­arbeits­gericht entwickelt seine Rechtsprechung anhand der zwingenden Vorgaben konsequent weiter (BAG, 22.12.2022, Az. 9 AZR 266/20).

Mus­ter­schrei­ben: Gutschrift verfallene Urlaubstage

Hier kannst Du Dir unser Mus­ter­schrei­ben für die Gutschrift von verfallenen Urlaubstagen für die vergangenen Jahre herunterladen:

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