Ur­laubs­an­trag stellen Muster für einen Ur­laubs­an­trag

Vorlage Urlaubsantrag

von Finanztip

Beantrage rechtzeitig Urlaub und stimme Dich am besten im Vorfeld mit den Kollegen ab. Nutze für den Antrag unser Mus­ter­schrei­ben.

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Wie viele Tage Urlaub stehen mir mindestens zu?

Der gesetzliche Urlaubsanspruch umfasst jährlich 24 bezahlte Werktage. Dabei legt das Bundesurlaubsgesetz aber eine Sechs-Tage-Woche zugrunde (§ 3 BUrlG), die heute eher unüblich ist.

20 Tage Mindesturlaub - Arbeitet der Arbeitnehmer wie üblich nur fünf Tage in der Woche, stehen ihm mindestens 20 bezahlte Urlaubstage im Jahr zu. Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben einen Zusatzurlaub von fünf Tagen (§ 208 Abs. 1 SGB IX), insgesamt also bei einer Vollzeittätigkeit 25 Tage.

30 Urlaubstage üblich - In vielen Tarif- oder Arbeitsverträgen gewähren Arbeitgeber 30 Tage Urlaub.

Sonderurlaub - In einigen Arbeitsverträgen gibt es Regelungen zum Sonderurlaub bei besonderen Anlässen, zum Beispiel bei der eigenen Hochzeit oder der Geburt eines Kindes. Darauf haben Arbeitnehmer aber nur dann einen Anspruch, wenn es im Tarif- oder im Arbeits­vertrag vorgesehen ist. Manchmal gibt es dazu auch eine Betriebsvereinbarung.

Urlaubsansprüche während der Elternzeit

Während der Elternzeit entstehen grundsätzlich auch Urlaubsansprüche. Der Arbeitgeber darf sie aber kürzen - für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel (§ 17 Abs. 1 BEEG). Diese Regelung verstößt nicht gegen europäisches Recht (BAG, Urteil vom 19. März 2019, Az. 9 AZR 362/18).  Will der Arbeitgeber kürzen, muss er dies dem Arbeitnehmer mitteilen, aber nicht notwendigerweise bereits bei Antritt der Elternzeit.

Urlaubsansprüche während eines Sabbatjahres

Wer einen längeren unbezahlten Sonderurlaub oder ein sogenanntes Sabbatical nimmt, dessen Arbeitsverhältnis ruht. Deshalb erwirbt der Arbeitnehmer auch keinen Anspruch auf Mindesturlaub in der Zeit, in der er nicht arbeitet (BAG, Urteil vom 19. März 2019, Az. 9 AZR 315/17).

Ab wann habe ich Anspruch auf Urlaub?

Der volle Urlaubsanspruch entsteht laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) erstmals nach sechs Monaten seit Beginn des Arbeitsverhältnisses (§ 4 BUrlG). Das hat oft zur Folge, dass der Arbeitgeber bei Beginn des Arbeitsverhältnisses erstmal eine sechsmonatige Urlaubssperre in der Probezeit verhängt oder Arbeitnehmer irrtümlich davon ausgehen, sie dürften zunächst keinen Urlaub nehmen.

Das kann dazu führen, dass neue Mitarbeiter Urlaubsansprüche ansammeln und diese sich dann in der zweiten Jahreshälfte anstauen. Deshalb ist es mittlerweile in vielen Firmen üblich, dass Arbeitnehmer auch in der Probezeit schon Urlaub beantragen können. Genehmigen muss der Arbeitgeber den allerdings nicht. Neue Kollegen erwerben aber bereits einen Urlaubsanspruch – und zwar für jeden Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG).

Wie beantrage ich Urlaub?

Die meisten Arbeitgeber bieten für Urlaubsanträge fertige Formulare zum Ausfüllen an oder nutzen besondere Programme für das Personalmanagement, mit denen Du Deinen Urlaub beantragen und verwalten kannst. Falls Du Deinen Ur­laubs­an­trag selbst schreiben musst, kannst Du unser Muster Ur­laubs­an­trag benutzen.

Mus­ter­schrei­ben Ur­laubs­an­trag

Hier kannst Du unser Mus­ter­schrei­ben für den Ur­laubs­an­trag herunterladen:

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Ist die Wartezeit von sechs Monaten erfüllt, muss der Arbeitgeber Deinen Ur­laubs­an­trag grundsätzlich auch genehmigen. Keinesfalls darfst Du Dich selbst beurlauben, etwa weil der Chef Deinen Antrag liegen lässt. Wer eigenmächtig einen vom Arbeitgeber nicht genehmigten Urlaub antritt, riskiert eine fristlose Kündigung (BAG, Urteil vom 22. Januar 1998, Az. 2 ABR 19/97).

Urlaubssperre – In seltenen Fällen darf der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängen. Nur wegen dringender betrieblicher Gründe ist das möglich (§ 7 Abs. 1 BurlG). Beispiele dafür sind Krankheitswellen oder Betriebsferien, aber auch eine besondere Auftragslage.

Was gilt, wenn ich im Urlaub krank werde?

Ein guter Arbeitnehmer wird nur im Urlaub krank“, lautet eine alte Arbeitgeberweisheit. Das Gesetz sieht es anders: Wer im Urlaub krank wird, kann sich nicht erholen. Deshalb bleiben die Urlaubstage bestehen, wenn der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegt (§ 9 BUrlG). Was Du in diesem Fall beachten musst, haben wir in unserem Artikel Krank im Urlaub zusammengefasst.

Gleiches gilt für Kuren oder andere Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation. Der Arbeitgeber darf diese Tage nicht auf den Jahresurlaub anrechnen (§ 10 BUrlG). Das gilt aber nur, sofern der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hat.

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