BU wechseln Schritt für Schritt zur neuen BU-Versicherung

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer mit seiner Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) unzufrieden ist, kann über einen Wechsel der BU nachdenken.
  • Sinnvoll kann der Wechsel sein, wenn eine andere Ver­si­che­rung günstiger ist oder bessere Leistungen bietet.
  • Aber Achtung: Warst Du in den letzten Jahren oft beim Arzt, wird der Abschluss einer neuen BU schwierig.

So gehst Du vor

  • Prüfe zunächst, ob Du Deinen aktuellen Vertrag verbessern oder günstiger gestalten kannst.
  • Nutze bei einem Wechsel der BU unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung.
  • Lass Dich vor Abschluss einer neuen BU beraten und hole Angebote ein. Wir haben geeignete Ver­si­che­rungsvermittler getestet und empfehlen Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie P&F.

Wer eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hat, muss nicht für immer bei demselben Versicherer bleiben. Vielleicht sind Dir die Beiträge für Deine BU zu teuer? Oder Du wünschst Dir bessere Leistungen von Deiner Ver­si­che­rung? In solchen Fällen kannst Du über einen Wechsel der Ver­si­che­rung nachdenken. Manchmal kann auch der Abschluss einer weiteren BU sinnvoll sein, wenn Du eine besonders hohe Rente absichern möchtest.

Wann ist ein Wechsel der BU-Versicherung sinnvoll?

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, einen Wechsel der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung in Betracht zu ziehen. Zuerst solltest Du aber immer prüfen, ob Du noch was aus Deiner aktuellen Ver­si­che­rung herausholen kannst. Bestimmte Bedingungen lassen sich auch nachträglich anpassen.

Deine Ver­si­che­rung hat die Beiträge erhöht

Wenn Dein Anbieter die Beiträge erhöht hat, kann das ein Anlass sein, über einen Ver­si­che­rungswechsel nachzudenken. Unter Umständen bietet Dir ein anderer Versicherer die gleichen oder ähnliche Leistungen zu einem günstigeren Preis.

Bei Abschluss einer Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung vereinbarst Du mit dem Versicherer immer einen Netto- und Bruttobeitrag. Den Nettobeitrag – auch Zahlbeitrag genannt – kann der Versicherer bis zur Höhe des vereinbarten Bruttobeitrags anheben. Nach einer Beitragsanpassung darfst Du Deinen Vertrag außerordentlich kündigen.

Bedenke aber: Eine neue BU abzuschließen, erfordert meist einen wesentlich größeren Aufwand als beispielsweise der Abschluss einer Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Du solltest Dir daher gut überlegen, ob Du den gesamten Prozess bis zum Abschluss einer BU nochmal durchlaufen möchtest.

Bei einem finanziellen Engpass kannst Du zur Not auch Beiträge stunden. Dann zahlst Du für einige Monate keine Beiträge zur BU. Nach einer vereinbarten Stundungszeit zahlst Du die aufgestauten Beträge wieder zurück und hast dann wieder vollen Ver­si­che­rungs­schutz. Wenn Du Dir die BU auf Dauer nicht mehr leisten kannst, kommt eher eine Beitragsfreistellung in Frage. Dann hast Du allerdings auch nur Anspruch auf eine verringerte BU-Rente.

Du hast den Beruf gewechselt

Eine neue Ver­si­che­rung kann sich auch dann lohnen, wenn Du in einen risikoarmen Beruf gewechselt bist. Warst Du beispielsweise in der Vergangenheit auf dem Bau tätig, arbeitest aber jetzt im Büro? Dann wird der neue Anbieter ein geringeres Be­rufs­un­fä­hig­keitsrisiko annehmen als Dein jetziger Anbieter. Dadurch kannst Du bei den Beiträgen sparen.

Viele Versicherer bieten aber an, die BU-Beiträge nochmal zu senken, wenn Du in einen risikoärmeren Job wechselst. Bitte daher zunächst Deine aktuelle Ver­si­che­rung, die BU-Kosten neu zu berechnen. Sollte Dir die Ver­si­che­rung keine Vergünstigung anbieten, kannst Du über einen BU-Makler andere Versicherer anfragen.

Die Leistungen sind ungenügend

Der Preis stimmt zwar, aber die Bedingungen sind alles andere als gut? Die abstrakte Verweisung wäre beispielsweise eine eher unvorteilhafte Klausel in Deinem Vertrag. In diesem Fall darf Dich der Versicherer bei Be­rufs­un­fä­hig­keit auf einen Beruf verweisen, der Deinen Fähigkeiten entspricht und den Du noch ausüben kannst. Besser ist es, wenn Dein Versicherer auf eine abstrakte Verweisung verzichtet. Dann zahlt er eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente, unabhängig davon, ob Du noch einem anderen Job nachgehen kannst.

Solche Bedingungen lassen sich in aller Regel nicht mehr anpassen. Hier kann sich ein Wechsel zu einer Ver­si­che­rung mit besseren Konditionen lohnen.

Risikozuschlag und Leistungsausschluss

Bei einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss sieht die Situation nochmal anders aus. In diesem Fall verlangt Deine Ver­si­che­rung entweder höhere Beiträge oder sie schließt bestimmte Körperteile und Erkrankungen vom Ver­si­che­rungs­schutz aus. Solche Vereinbarungen sind manchmal notwendig, um überhaupt eine BU-Versicherung mit Vorerkrankungen zu bekommen.

Wenn Krankheiten wieder vollständig ausgeheilt sind, darfst Du von der Ver­si­che­rung verlangen, dass sie den Risikozuschlag wieder herausnimmt. Das regelt das Gesetz in § 41 VVG. Dazu solltest Du der Ver­si­che­rung ein ärztliches Gutachten vorlegen, das Deine vollständige Genesung belegt.

Einen Leistungsausschluss bekommst Du allerdings nicht mehr so leicht aus dem Vertrag. Schau zunächst in den Bedingungen, ob oder wann ein Leistungsausschluss wieder aufgehoben werden kann. Manchmal ermöglichen die Vertragsbedingungen, dass unter bestimmten Voraussetzungen der Leistungsausschluss aufgehoben werden kann. In aller Regel ist ein ärztliches Gutachten notwendig.

Sollte Deine Ver­si­che­rung einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss trotz Genesung weiter aufrechterhalten wollen, solltest Du einen Wechsel in Betracht ziehen.

Zielführend ist der Wechsel aber nur dann, wenn Du bestimmte Krankheiten wegen Zeitablauf nicht mehr angeben musst. Dazu sollten die Krankheiten mindestens fünf Jahre in der Vergangenheit liegen. Erst dann musst Du sie in aller Regel nicht mehr bei der neuen Ver­si­che­rung angeben.

Wann lohnt sich der Wechsel nicht?

Nicht immer ist ein Wechsel der BU-Versicherung die beste Lösung. Es gibt Gründe, die gegen einen Wechsel sprechen:

Häufige Arztbesuche - Warst Du in den letzten Jahren häufig beim Arzt, dann kann das den Abschluss einer neuen BU-Versicherung erschweren. Je mehr Diagnosen ein Arzt stellt, desto komplizierter wird es, eine neue Ver­si­che­rung abzuschließen.

Hohes Eintrittsalter - Je jünger Du bei Vertragsabschluss bist, desto einfacher ist in aller Regel der Abschluss einer BU. Mit steigendem Alter steigt auch das Be­rufs­un­fä­hig­keitsrisiko. Die Folge: Bist Du beim Wechsel der Ver­si­che­rung wesentlich älter als beim damaligen Abschluss, musst Du mit höheren Beiträgen bei dem neuen Versicherer rechnen.

Deine Ver­si­che­rung läuft schon zehn Jahre - Wenn Deine alte BU-Versicherung schon mindestens zehn Jahre läuft, solltest Du Dir einen Wechsel der BU gut überlegen: Wenn Du mal eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente beantragst, wird die Ver­si­che­rung genau hinsehen, ob Du die Gesundheitsfragen damals vollständig und ehrlich beantwortet hast. Findet sie heraus, dass Du bei den Fragen geschummelt hast, dann darf sie Deinen Vertrag anfechten. Die Folge davon wäre, dass Du keine BU-Rente bekommst, obwohl Du berufsunfähig bist.

Nach zehn Jahren ist eine Anfechtung wegen Arglist ausgeschlossen (§ 124 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch). Bei der neuen Ver­si­che­rung beginnt die Frist aber wieder von vorne.

Einen Wechsel der BU-Versicherung solltest Du daher nur in Betracht ziehen, wenn Du gesund bist und Deine Gesundheitsfragen ehrlich und vollständig beantworten kannst.

Du hast eine Zusatzversicherung - Manchmal wird eine BU als Zusatzversicherung (BUZ) zu anderen Ver­si­che­rungen abgeschlossen. In diesem Fall ist Deine BU möglicherweise an einen anderen Vertrag, beispielsweise eine Le­bens­ver­si­che­rung gekoppelt. So eine Ver­si­che­rung kannst Du in aller Regel nicht einfach kündigen, ohne dass der andere Vertrag auch beendet wird.

Doch auch hier gilt: Schau Dir die Vertragsbedingungen an. Unter Umständen lässt der Versicherer eine separate Kündigung der BU zu, wenn Du eine bestimmte Summe bei Deinem Hauptvertrag angespart hast.

Andernfalls kannst Du aber auch darüber nachdenken, eine zweite Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abzuschließen. Dadurch kannst Du sogar insgesamt eine höhere Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente absichern. Allerdings musst Du dann auch doppelt Beiträge zahlen.

Worauf solltest Du beim Wechsel achten?

Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist eine sehr wichtige Ver­si­che­rung. Beim Wechsel der Ver­si­che­rung solltest Du daher dieselben Dinge beachten, die auch für den ersten Abschluss einer BU-Versicherung gelten.

Auf Vertragsbedingungen achten

Bei der Wahl Deines neuen Tarifs solltest Du auf gute Ver­si­che­rungs­be­din­gungen achten. Gerade bei der BU können sich die Verträge zwischen den Anbietern stark unterscheiden. Lies Dir daher unbedingt die wichtigsten Tipps für eine gute Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung durch.

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

BU-Makler einschalten

Eine BU solltest Du nie auf eigene Faust abschließen. Ein Makler kann für Dich eine anonyme Risikovoranfrage durchführen, wenn Du bereits Vorerkrankungen hast oder in den letzten Jahren öfter beim Arzt warst. Dadurch erhöhen sich Deine Chancen auf eine neue Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Dazu teilst Du zunächst dem Makler wichtige Informationen zu Deinem Alter, Beruf und Hobbys mit. Außerdem füllst Du einen umfassenden Gesundheitsfragebogen aus. Damit kann der Makler bei mehreren Versicherern anfragen, unter welchen Bedingungen sie Dich in den Versichertenkreis aufnehmen würden. Du bleibst dabei anonym und entgehst so dem Risiko, dass Du bei einer Ablehnung einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der Ver­si­che­rungswirtschaft bekommst (HIS). Einen solchen Eintrag könnten auch andere Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaften sehen und Dich aus diesem Grund ebenfalls ablehnen.

So gehst Du beim Wechsel der BU vor

Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Dir, beim Wechsel der BU an alles Wichtige zu denken. Die Reihenfolge solltest Du unbedingt einhalten, damit Du zu keinem Zeit­punkt ohne Ver­si­che­rung dastehst.

Schritt 1: Höhe der BU-Rente ausrechnen

In einem ersten Schritt geht es nochmal an die Berechnung der BU-Rentenhöhe. Vielleicht hast Du damals Deine Rente zu niedrig angesetzt. Oder Du verdienst heutzutage mehr und benötigst eine höhere Absicherung. Bei einer neuen Ver­si­che­rung kannst Du die Rentenhöhe wieder neu festlegen. Am besten machst Du eine neue Einnahmen- und Ausgabenrechnung und berechnest genau, welche Rentenhöhe Du benötigst, um Deinen Lebensstandard zu halten. Wie Du die passende BU-Rentenhöhe wählst, erfährst Du in unserem Ratgeber zur Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.

Schritt 2: Gesundheitszustand erfassen

Nun solltest Du Dir einen Überblick über Deine Arztbesuche in den letzten Jahren verschaffen. Dazu kannst Du in einem ersten Schritt eine sogenannte Patienten­quittung für die letzten fünf Jahre bei Deiner Kran­ken­kas­se anfragen. Das geht meist formlos per Telefon, E-Mail oder App. In der Übersicht der Kran­ken­kas­se sind alle Arztbesuche des erfragten Zeitraums erfasst.

Kontaktiere danach jede Arztpraxis, die Du in den letzten Jahren aufgesucht hast und frage nach einem Auszug aus Deiner Patientenakte. Die Diagnosen benötigst Du, um die Gesundheitsfragen der neuen Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu beantworten.

Fordere mit unserem Mus­ter­schrei­ben Deine Patientenkarte an. Sende das Schreiben entweder als einfachen Brief oder per Mail an deine Ärtze.

Zum Download

Schritt 3: BU-Makler einschalten

In einem weiteren Schritt solltest Du Dich nun an einen auf die BU spezialisierten Makler wenden. Teile ihm offen mit, wenn Du Vorerkrankungen hast, wegen derer Du in den letzten Jahren beim Arzt warst. Er kann dann für Dich in eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern machen.

In einem Vergleich haben wir die BU-Makler untersucht. Folgende auf die BU spezialisierte Makler können wir Dir empfehlen:

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Hoesch & Partner
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 1983
  • 20 beratende Makler
  • 8 Standorte (Frankfurt, München, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Köln, Hannover)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
BUForum24
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2003
  • 4 beratende Makler
  • 1 Standort in Neudorf (Schleswig-Holstein)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
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Zeroprov
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2012
  • 3 beratende Makler
  • 1 Standort in Schkölen (Thüringen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten vorrangig Honorarberatung und Nettotarife an
Nutzer-Erfahrungen
Dr Schlemann
Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung
Beratung zu BU und Alternativen
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2005
  • 2 beratende Makler
  • 1 Standort in Köln
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • bieten auch Honorarberatung und Nettotarife an
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P&F (früh-gewinnt.de)
Beratung zu BU
  • Erfahrung mit Arbeitskraftabsicherung seit 2001
  • 2 beratende Makler
  • 1 Standort in Hövelhof (Nordrhein-Westfalen)
  • beraten persönlich, telefonisch, online und per E-Mail
  • keine nachgewiesene Erfahrung mit BU-Alternativen
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Schritt 4: Antrag bei der neuen Ver­si­che­rung

Sobald Dein Makler eine passende Ver­si­che­rung für Dich ausgelotst hat, stellt Ihr gemeinsam den Antrag beim Versicherer.

Beim Versicherer musst Du nun nochmal eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Dazu schickt er Dir mehrere Gesundheitsfragebögen, die Du vollständig und wahrheitsgemäß ausfüllen musst. Die meisten Gesundheitsfragen solltest Du bereits gemeinsam mit Deinem Makler bei der anonymen Risikovoranfrage beantwortet haben.

Schritt 5: Ver­si­che­rungsschein abwarten

Sobald der Versicherer Deinen Antrag angenommen hat, schickt er Dir den Ver­si­che­rungsschein. Ab diesem Zeit­punkt ist Deine Ver­si­che­rung in trockenen Tüchern. Erst wenn Du den Ver­si­che­rungsschein in Händen hältst, kannst Du den nächsten Schritt in Angriff nehmen.

Schritt 6: Alten Vertrag kündigen

Nun geht es an die Kündigung Deines Alt-Vertrags. In der Regel ist eine Kündigung zum Ende eines Ver­si­che­rungsjahres oder einer Zahlungsperiode möglich. Zahlst Du Deine Beiträge monatlich, quartalsweise oder halbjährlich, kannst Du oft auch zum nächsten Zahlungstermin kündigen. Entscheidend sind jedoch die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen Deiner Ver­si­che­rung.

Hat Dein Versicherer die Bedingungen geändert, etwa die Beiträge erhöht, hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Du darfst also außerhalb der Fristen kündigen. In diesem Fall kannst Du Deinen Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Erhöhung kündigen.

Kein Son­der­kün­di­gungs­recht hast Du allerdings, wenn die Beiträge aufgrund einer vereinbarten Beitragsdynamik gestiegen sind.

Mehr dazu im Ratgeber BU-Kündigung

  • Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kannst Du in der Regel zum nächsten Zahlungszeitpunkt kündigen.

  • Nutze für eine Kündigung unser Mus­ter­schrei­ben.

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