Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kündigen Kündige nur im Notfall

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kannst Du in der Regel zum nächsten Zahlungszeitpunkt kündigen.
  • Grundsätzlich raten wir aber davon ab, die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu kündigen, solange Dir kein besserer Vertrag vorliegt.
  • Wenn Du Dir die Beiträge aktuell nicht leisten kannst, gibt es andere Möglichkeiten zur Überbrückung.

So gehst Du vor

  • Bei Zahlungsschwierigkeiten solltest Du Deinen Versicherer fragen, ob Du Beiträge stunden oder Deinen Vertrag beitragsfrei stellen kannst.
  • Möchtest Du Deine BU wechseln, solltest Du Dich von einem erfahrenen Makler beraten lassen.
  • Wir haben geeignete Ver­si­che­rungsvermittler ausgesucht und empfehlen Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie P&F (früh-gewinnt.de).
  • Nutze unser Mus­ter­schrei­ben für eine Kündigung.

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Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) solltest Du nur im absoluten Notfall kündigen – oder wenn Du bereits einen besseren Vertrag in den Händen hältst. Denn die BU gehört zu den wichtigsten Ver­si­che­rungen: Sie sichert Deinen Lebensunterhalt, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst. Je älter Du bist, desto schwieriger wird es, nochmal eine gute und bezahlbare Absicherung zu bekommen.

Wann solltest Du eine BU kündigen?

Die Kündigung einer BU sollest Du Dir gut überlegen. Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung rettet Dich im Notfall vor der finanziellen Pleite, wenn Du zu krank zum Arbeiten bist. 

Schließt Du zu einem späteren Zeit­punkt nochmal eine neue BU ab, musst Du vielleicht bei den Beiträgen tiefer in die Tasche greifen. Wirst Du in der Zwischenzeit krank, kann es außerdem schwierig werden, eine neue BU zu bekommen. 

Bei einer vorübergehenden finanziellen Klemme gibt es daher Möglichkeiten, die BU-Kosten zeitweise zu verringern, entweder durch Stundung oder Beitragsfreistellung

Kündigen solltest Du nur, wenn Du die Beiträge dauerhaft nicht mehr zahlen kannst oder wenn Du einen falschen Tarif gewählt hast. Hast Du beispielsweise einen Tarif mit einer abstrakten Verweisung gewählt, solltest Du über einen Wechsel in eine andere Ver­si­che­rung nachdenken. In diesem Fall würde Dich der Versicherer auf einen anderen Beruf verweisen, wenn Du in Deinem jetzigen Job nicht mehr arbeiten kannst. Daher raten wir dazu, einen Vertrag ohne abstrakte Verweisung zu wählen. 

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

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Wie kündigst Du die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Wenn Dir kurz nach der Unterschrift unter den Vertrag klar wird, dass die abgeschlossene Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung doch nicht passt, hast Du eine Widerrufsfrist. Bis 30 Tage nach Erhalt des Ver­si­che­rungsscheins kannst Du die Ver­si­che­rung ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Die Kündigungsfrist für Deine BU findest Du in Deinem Ver­si­che­rungsvertrag. Das Gesetz regelt in Paragraf 11 Ver­si­che­rungsvertragsgesetz (VVG), dass die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien gleich lang sein und zwischen einem und drei Monaten liegen muss. 

Läuft Dein Vertrag auf unbestimmte Zeit, darfst Du ihn meist zum Ablauf des Ver­si­che­rungsjahres kündigen, also zu dem Datum, an dem Du die Ver­si­che­rung abgeschlossen hast. Zahlst Du die Beiträge nicht jährlich, sondern monatlich, viertel- oder halbjährlich, kannst Du in der Regel zum nächsten Zahlungstermin kündigen.

Die Kündigung muss rechtzeitig und nachweisbar beim Versicherer eingehen. Nutze dazu einfach unser Mus­ter­schrei­ben. Schicke die Kündigung dann als Einwurf-Einschreiben an Deinen Versicherer.

Mus­ter­schrei­ben BU kündigen

Nutze unser Mus­ter­schrei­ben, um Deine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu kündigen.

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Was ist eine Beitragsfreistellung?

Du kannst Deine BU beitragsfrei stellen, wenn Du in Zahlungsschwierigkeiten kommen solltest. Das bedeutet, Du zahlst keine Beiträge mehr, entweder nur für eine Zeit lang oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Dafür erhältst Du aber auch nur eine stark verringerte Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente, wenn Du in dieser Zeit berufsunfähig wirst. 

Unterschreitet die Rente einen bestimmten Mindestbetrag, etwa weil Du noch nicht genug in den Vertrag eingezahlt hast, kann es passieren, dass die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung komplett erlischt. Frage deshalb bei Deinem Versicherer nach, was im Falle einer Beitragsfreistellung mit dem Vertrag passieren würde. 

Achte darauf, dass Dein Versicherer auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet, wenn der Vertrag wieder normal weiterläuft. Solltest Du in der Zwischenzeit erkranken, könnte eine erneute Gesundheitsprüfung unter Umständen zu höheren Beiträgen führen.

Ob Dein Versicherer eine Gesundheitsprüfung fordert, kannst Du in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen nachlesen. Im Zweifel solltest Du Deinen Versicherer fragen. 

Willst Du die BU-Versicherung wieder aufnehmen, bieten die Versicherer in der Regel zwei Optionen an: Entweder wird die versicherte Rente wegen der fehlenden Beiträge gesenkt oder Du zahlst künftig höhere Beiträge, um weiter auf dem ursprünglich vereinbarten Niveau abgesichert zu sein.

Vertrag teilweise beitragsfrei stellen

Ist die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung als Zusatz an eine Renten- oder Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rung gekoppelt, solltest Du den Anbieter fragen, ob Du die Hauptversicherung beitragsfrei stellen kannst. So bleibt der BU-Schutz erhalten, der Beitrag verringert sich aber deutlich. 

Möglich ist auch, einzelne Vertragsbestandteile der Ver­si­che­rung zu kündigen. So kannst Du etwa die Beitragsdynamik oder eine Unfalltodversicherung streichen. Notfalls lässt sich auch die Höhe der BU-Rente reduzieren, um bei den Beiträgen zu sparen.

Wie kannst Du Beiträge stunden?

Bei einem kurzfristigen finanziellen Engpass kannst Du Beiträge auch zinslos stunden – meist für einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten. In dieser Zeit zahlst Du keine Beiträge, Dein Ver­si­che­rungs­schutz läuft aber weiter. 

Endet die Stundung, musst Du alle aufgestauten Beiträge nachzahlen. Das ist aber auch gleichzeitig ein Vorteil gegenüber der Beitragsfreistellung: Indem Du die aufgestauten Beiträge wieder zurückzahlst, bekommst Du in der Regel auch wieder den Ver­si­che­rungs­schutz in voller Höhe. Deine vereinbarte Rentenhöhe bleibt also gleich hoch. 

Wirst Du allerdings während der Stundung berufsunfähig, erhältst Du nur eine stark reduzierte Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente. Möchtest Du dennoch die volle BU-Rente erhalten, dann solltest Du die aufgestauten Beiträge schnellstmöglich an den Anbieter zurückzahlen. 

Gibt es bei einer Kündigung Geld zurück?

Im Normalfall bekommst Du kein Geld zurück, wenn Du eine BU kündigst. Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist wie die Haft­pflicht­ver­si­che­rung eine reine Risikoversicherung. Du sparst also kein Geld an, sondern sicherst Dich nur gegen das Risiko der Be­rufs­un­fä­hig­keit ab. Daher hat eine BU in der Regel auch keinen Rückkaufswert, wenn Du sie kündigst. Einen Rückkaufswert gibt es nur bei Vorsorgeversicherungen, wie einer privaten Ren­ten­ver­si­che­rung oder einer Riester-Rente

Hast Du die BU allerdings als kombinierte Ver­si­che­rung abgeschlossen, beispielsweise zusammen mit einer Le­bens­ver­si­che­rung, dann bekommst Du bei Kündigung auch den Rückkaufswert der Ver­si­che­rung zurück. Den Rückkaufswert findest Du im jährlichen Kontoauszug. 

Bei einer Kombi aus BU und Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung gibt es wiederum keine Auszahlung bei Kündigung. Die Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung ist wie die BU eine Risikoversicherung und hat damit ebenfalls keinen Rückkaufswert.

Autoren
Julia Rieder
Annika Krempel

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