Wertsachen in der Hausratversicherung So sind Deine Kostbarkeiten geschützt

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratversicherung ersetzt auch Schäden an Wertsachen, etwa wenn Dein Schmuck bei einem Wohnungseinbruch gestohlen worden ist.
  • Allerdings sind Wertsachen in der Regel nur bis zu einer Höhe von 20 Prozent der Ver­si­che­rungs­sum­me abgesichert.
  • Reicht dies nicht aus, kannst Du höhere Obergrenzen vereinbaren oder eine Ver­si­che­rung wählen, die von vornherein eine höhere Grenze anbietet.

So gehst Du vor

  • Wenn Du sehr wertvolle Dinge besitzt oder Dir anschaffst, prüfe, ob Deine Hausratversicherung ausreicht, um den Schaden im Ernstfall voll zu ersetzten. Wenn nicht, erhöhe die Ver­si­che­rungs­sum­me für Wertsachen.
  • Halte alle Unterlagen zusammen, die im Schadensfall den Wert Deiner Wertsachen belegen. Bei besonderen Kostbarkeiten brauchst Du Gutachten oder Expertisen von Fachleuten.
  • Nutze ein Vergleichsportal, um den für Dich passenden Hausrat-Tarif zu finden. Wir von Finanztip empfehlen Dir dafür Verivox und Mr-Money. Wenn Du keine Vorschäden hast und keine Fahrräder extra absichern möchtest, kannst Du außerdem Check24 nutzen.

Münzen, teurer Schmuck oder Antiquitäten – gehen diese bei einem Wohnungseinbruch verloren oder werden durch Feuer oder Wasser zerstört, ist dies oft ein Fall für die Hausratversicherung. Allerdings gelten für Wertsachen besondere Regeln, welche das sind und was überhaupt zu den Wertsachen gehört, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Was sind Wertsachen?

Zu den Wertsachen gehören Schmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände, Briefmarken, Münzen, Antiquitäten und Gegenstände aus Silber, Gold und Platin. Auch Bargeld, Beträge auf Geldkarten, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere zählen dazu.

Ob eine Uhr eine Wertsache ist, hängt von ihrer Beschaffenheit ab. Ist sie aus Platin oder Gold, gilt sie in der Hausratversicherung als Schmuck. Damit zählen Uhren zu den Wertsachen und sind so hoch versichert, wie der Tarif der Hausratversicherung dies für Wertsachen vorsieht. In der Regel sind das 20 Prozent der Ver­si­che­rungs­sum­me. Wenn es sich dagegen eindeutig um eine Uhr aus einem weniger wertvollen Rohstoff handelt, gehört sie zum allgemeinen Hausrat und ist wie Möbel, Haushaltsgeräte, Werkzeug und Sportausrüstungen aus der Sicht von Ver­si­che­rungen keine Wertsache.

Als Antiquitäten und damit als Wertsachen gelten außerdem Gegenstände, die älter als 100 Jahre alt sind. Ausgenommen davon sind jedoch Möbel. Diese sind regulär und vollständig als Hausrat versichert, auch wenn sie älter sind. Sind die Möbel aufgrund ihres Alters sehr wertvoll, solltest Du das jedoch bei der Gesamtversicherungssumme mit beachten, damit diese nicht zu niedrig ist und eine Unterversicherung entsteht.

Wie viel erstattet die Hausratversicherung?

Als Obergrenze für die Erstattung von Wertsachen legen die Ver­si­che­rungen einen prozentualen Anteil der Ver­si­che­rungs­sum­me fest. In der Regel sind es 20 Prozent, manchmal auch 25 Prozent. Günstige Tarife bieten manchmal nur 10 Prozent. Neuere Verträge und Premiumtarife versichern Wertsachen mittlerweile bis zu einer Erstattungsgrenze von 30 oder 50 Prozent. Den vertraglich vereinbarten Prozentsatz findest Du in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen.

Für Wertsachen, die nicht in einem Safe besonders geschützt sind, gelten außerdem weitere Höchstgrenzen:

  • Bargeld, Geldkarten: etwa 1.000 bis 3.500 Euro
  • Urkunden, Sparbücher, Wertpapiere: etwa 1.000 bis 10.000 Euro
  • Schmuck, Briefmarken, Gold: etwa 20.000 Euro

Bei etwas teureren Tarifen sind die Grenzen höher. Oft ist die Entschädigung höher, wenn Wertsachen in einem Tresor, einem sogenannten Wertschutzschrank, eingeschlossen sind. Dieser muss mindestens 200 Kilogramm wiegen oder fachmännisch verankert sein.

Sammlermünzen zählen übrigens nicht zum Bargeld. Du würdest sonst auch den eigentlichen Sammlerwert verlieren, der oft deutlich über dem Nennwert der Münzen liegt.

Es ist üblich, dass die Entschädigung gedeckelt ist, und Versicherer müssen Kunden vor dem Vertragsabschluss nicht extra auf eine derartige Klausel hinweisen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden (Urteil vom 13. Januar 2017, Az.: 5 U162/16). Schau deshalb in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen nach, welche Erstattungsgrenzen für Deinen Vertrag gelten, um sicherzugehen, dass Deine Wertsachen gut abgesichert sind. Falls die Obergrenze für Dich nicht ausreichend ist, vereinbare eine höhere. Sonst bleibst Du nach einem Einbruch oder Feuer schnell auf mehreren Tausend Euro Schaden sitzen.

Wertsachen in einem Bankschließfach sind nicht in jedem Tarif abgesichert. Wenn Du diesen Schutz haben möchtest, achte auf die Deckungserweiterung für Wertsachen in Bankgewahrsam.

Wie findest Du die passende Ver­si­che­rung?

Falls Du noch keine Hausratversicherung hast, orientiere Dich an den grundlegenden Emp­feh­lungen in unserem Ratgeber zur Hausratversicherung und achte besonders auf das Thema Wertsachen in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen.

Wichtig: Vergleiche vorher verschiedene Angebote und prüfe, wie hoch die Höchstgrenzen konkret sind. Am einfachsten geht das über Vergleichsportale.

Mehr dazu im Ratgeber Hausratversicherung

  • Diese Ver­si­che­rung solltest Du haben, wenn Du Dein Hab und Gut nach einem Wohnungsbrand oder Einbruch nicht auf eigene Kosten ersetzen kannst oder willst.

  • Um den passenden Tarif zu finden, empfehlen wir Verivox oder Mr-Money. Wenn Du keine Vorschäden hast oder Fahrräder mitversichern willst, kannst Du auch auf Check24 suchen.

Zum Ratgeber

Was musst Du während der Vertragslaufzeit beachten?

Der Hausrat ändert sich mit der Zeit. Achte deshalb gerade bei teuren Anschaffungen und Wertsachen wie Schmuck darauf, diese Änderungen auch in der Ver­si­che­rungs­sum­me zu berücksichtigen. Prüfe regelmäßig, ob die Entschädigung im Vertrag für die Wertsachen noch angemessen ist. Wenn Du Dir neue Wertsachen zulegst, bewahre Kaufbelege auf, damit Du im Schadensfall den Wert nachweisen kannst.

Was musst Du im Schadensfall beachten?

Entsteht ein Schaden an Deinem Hausrat, bist Du zunächst dazu verpflichtet, diesen so klein wie möglich zu halten, ohne Dich dabei selbst zu gefährden. Wenn bei Dir eingebrochen wurde, erstatte sofort Anzeige bei der Polizei. Der nächste Anruf geht an Deine Ver­si­che­rung. Beide erwarten von Dir eine Übersicht über alle abhandengekommenen Gegenstände, eine sogenannte Stehlgutliste. Darin listest Du zu den gestohlenen Gegenständen auf, wann Du sie zu welchem Preis gekauft hast. Geschenke haben auch einen Preis, den musst Du dann beim Schenkenden erfragen.

Aus dieser Liste muss sich jemand, der Dich und Deine Wertsachen überhaupt nicht kennt, sofort ein Bild davon machen können. Hilfreich sind Fotos und die „Packungsbeilagen“ zum Schmuck, die Du regelmäßig gesammelt hast.

Von der Stehlgutliste hängt auch ab, wie der Versicherer ermittelt, wie viel Geld Du bekommst. Je genauer Du die Werte beschreibst, desto genauer kann er den Schaden nachvollziehen. Außerdem kann die Polizei damit den Dieben auf die Spur kommen, die Deinen Schmuck weiterverkaufen wollen.

Der Versicherer ersetzt Dir nur den konkreten Schaden. Und den auch nur bis zur Höchstentschädigung aus dem Vertrag. Die Hausratversicherung ist allerdings eine Neuwertversicherung. Sie zahlt im Schadensfall die Summe, die Du benötigst, um die beschädigten oder gestohlenen Teile Deines Hausrats wieder neu anzuschaffen. Für Wertsachen bekommst Du aber nicht mehr als die festgelegten Höchstsummen.

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