Lieferverzug Rechte Deine Rechte bei einer verspäteten Lieferung

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du Ware gekauft hast und der Händler den vereinbarten Liefertermin nicht einhält, dann ist er im Lieferverzug.
  • Die Corona-Pandemie ist keine pauschale Rechtfertigung für einen Lieferverzug.
  • Nach einer Mahnung darfst Du den Kaufvertrag rückgängig machen.

So gehst Du vor

  • Verwende unser Mus­ter­schrei­ben, um den Händler anzumahnen. Setze eine Frist, bis wann er liefern muss.

Mus­ter­schrei­ben

  • Erkläre Deinen Rücktritt, wenn die Frist verstrichen ist, am besten schriftlich oder per E-Mail.
  • Hol Dir Dein Geld beim Händler zurück. Wie das geht, erfährst Du in diesem Ratgeber.

Die neue Wohnwand und das schöne Ecksofa sollten schon vor zwei Wochen geliefert werden. Doch leider bist Du wie viele andere derzeit von einer verspäteten Lieferung betroffen. Die weltweite Corona-Pandemie hat in vielen Ländern zu Ausgangssperren geführt und vielerorts hinkt die Produktion hinterher. Genau das bekommst Du gerade zu spüren. Doch damit musst Du Dich nicht abfinden. Wir zeigen Dir, wie Du das lange Warten beenden und Dein Geld zurückbekommen kannst.

Wann kommt der Händler in Lieferverzug?

Ein Händler muss pünktlich liefern, ansonsten riskiert er einen Lieferverzug (§ 286 BGB). Wann der Händler tatsächlich in Lieferverzug kommt, hängt zunächst davon ab, ob Ihr einen unverbindlichen oder einen konkreten Liefertermin vereinbart habt.

Lieferverzug bei unverbindlichem Liefertermin

Kaufst Du Deine Ware vor Ort, vereinbarst Du mit dem Händler meist einen ungefähren Liefer- oder Abholtermin. So heißt es dann beispielsweise: „Die Lieferung erfolgt in circa vier Wochen“. Der Händler möchte sich damit nicht auf einen konkreten Termin festlegen. Wartest Du nun vergeblich auf Deine Ware und die Zeit ist längst verstrichen, dann musst Du den Händler erst einmal anmahnen und eine Frist zur Nachlieferung setzen. Erst damit setzt Du den Händler in Lieferverzug. Verstreicht auch diese Frist, dann kannst Du Rechte wie Rücktritt oder Schadensersatz geltend machen.

Lieferverzug bei Online-Verträgen

Bei Kaufverträgen im Internet sind Händler dazu verpflichtet, Dir den Zeitraum der Lieferung zu nennen (§ 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB). In der Bestellung steht es meistens so formuliert: „Lieferzeit drei bis fünf Tage“ oder „Lieferung in sechs bis acht Wochen“ oder „lieferbar ab dem 10. Februar bis zum 15. Februar“.

Bei solch konkreten Zeitangaben muss sich der Händler an diesen Zeitraum halten. Tut er das nicht, landet er automatisch im Lieferverzug – auch ohne Deine Mahnung.

Verkäufer ist für Verzug nicht verantwortlich

Manchmal ist der Verkäufer aber nicht verantwortlich dafür, dass Du Deine Ware nicht bekommst. Bei höherer Gewalt kommt der Verkäufer nicht in Lieferverzug (§ 286 Abs. 4 BGB). Von höherer Gewalt sprechen Juristen bei von außen eintretenden Ereignissen, die für den Händler genau so überraschend kommen wie für den Käufer. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn wegen Hochwasser ein ganzes Lager überschwemmt wurde und dadurch der Händler die Sache erst einmal neu bestellen muss.

Corona ist nicht immer höhere Gewalt

Pandemiebedingte Lieferstörungen können unter Umständen zu höherer Gewalt zählen. Wenn Deine Ware wegen der Ausgangssperren zu spät kommt, dann liegt das nicht im Verantwortungsbereich des Händlers. Allerdings sind die Lieferengpässe schon einige Zeit bekannt, so dass Händler diesen Umstand in ihrer Lieferzeit einberechnen müssen. Und in jedem Fall muss Dir der Händler die konkreten Umstände beweisen. Er kann die Pandemie nicht pauschal als Grund für den Lieferverzug nennen.

Was kannst Du bei Lieferverzug tun?

Kommt Deine Lieferung zu spät, dann musst Du das nicht einfach tatenlos hinnehmen. Online-Verträge kannst Du ganz einfach widerrufen. Für Rücktritt und Schadensersatz musst Du den Händler grundsätzlich vorher anmahnen und eine Nachfrist setzen.

Widerruf bei Online-Kauf

Bei Online-Käufen hast Du in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn die Ware bei Dir angekommen ist. Daher kannst Du Dich von dem Kaufvertrag auch schon lösen, bevor Du die Ware überhaupt erhalten hast. Allerdings hast Du dann auch keine Chance, Schadensersatz wegen Lieferverzug zu erhalten. Und falls die Ware doch noch kommt, musst Du die Rücksendung zahlen.

Hast Du Deine Couch bei einem Möbelgeschäft vor Ort gekauft, hast Du ohnehin kein Widerrufsrecht. Und bei individualisierten Bestellungen, wie einer selbst zusammengestellten Couch, hast Du ebenfalls kein Widerrufsrecht. in diesen beiden Fällen musst Du erst mahnen, bevor Du den Vertrag rückgängig machst.  

Den Händler mahnen

Hast Du mit Deinem Händler keinen konkreten Zeitraum vereinbart, dann musst Du ihn erst einmal mahnen und eine Nachfrist setzen. Das solltest Du unbedingt schriftlich machen, entweder als Einwurfeinschreiben oder per E-Mail. Verwende dazu unser Mus­ter­schrei­ben.

Die Nachfrist muss angemessen sein

Die Nachfrist musst Du so setzen, dass der Händler noch die Möglichkeit hat, seine Lieferung auszuführen. Bei einer vereinbarten Lieferfrist von drei bis fünf Tagen, reicht eine Frist von weiteren drei bis fünf Tagen. Bei längeren Fristen, wie sie für gewöhnlich bei Möbeln oder Küchen vorkommen, reichen in der Regel zwei Wochen als Nachfrist. Bei einem Neuwagen gelten nochmal andere Fristen.

Nachfrist auch bei Online-Käufen

Wie oben bereits erwähnt, musst Du – streng genommen – bei einem Online-Kauf keine Mahnung schreiben, bevor Du zurücktrittst. Denn bei einem Kauf im Internet ist der Händler verpflichtet, Dir einen Lieferzeitraum zu nennen. Wir empfehlen Dir aber, auch bei Online-Käufen erst zu mahnen und dann zurückzutreten. Damit verhinderst Du unnötige Streitereien mit dem Händler und vielleicht kommt Deine Ware mit etwas Druck doch noch an.

Welche Rechte hast Du bei Lieferverzug?

Ist nun die Nachfrist abgelaufen, stehen Dir mehrere Rechte zu. Du kannst von dem Vertrag zurücktreten und unter gewissen Voraussetzungen Schadensersatz verlangen. Preisnachlässe sind aber grundsätzlich nicht verpflichtend.

Rücktritt vom Kaufvertrag

Nach Ablauf der Nachfrist bist Du berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Den Rücktritt solltest Du schriftlich als Einwurfeinschreiben oder als E-Mail an den Händler erklären. Gleichzeitig solltest Du den Händler auffordern, das Geld zu erstatten. Setze dem Händler hierfür eine Frist von 14 Tagen. Wie Du Dein Geld im Einzelfall zurückbekommst, erklären wir Dir weiter unten.

Kein Preisnachlass bei Lieferverzug

Grundsätzlich hast Du bei Lieferverzug kein Recht auf einen Preisnachlass. Dennoch kann es vorkommen, dass Dir ein Verkäufer aus Kulanz einen Preisnachlass anbietet, damit Du erstens von einem Rücktritt absiehst und zweitens keine Scha­dens­er­satz­an­sprü­che geltend machst. Ein Preisnachlass gilt nämlich bereits als Entschädigung für die verspätete Lieferung.

Schadensersatz nur selten möglich

Schadensersatz kannst Du nur verlangen, wenn Dir tatsächlich durch den Lieferverzug ein Schaden entstanden ist. Hast Du eine neue Couch bestellt, weil Dir die alte nicht mehr gefällt, dann ist das kein in Geld messbarer Schaden. Sollte Dir der Verkäufer dennoch aus Kulanz einen Preisnachlass anbieten, kannst Du das annehmen, sofern Du noch Interesse an der Ware hast.

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Wann bekommst Du eine Entschädigung?

In manchen Fällen kann es sein, dass Dir durch den Lieferverzug ein finanzieller Schaden entstanden ist. Dann hast Du Anspruch auf Schadensersatz (§ 280 Abs. 2 BGB i.V.m. § 286 BGB).

Nutz­ungs­aus­fall­ent­schä­di­gung

Unter strengen Voraussetzungen kannst Du eine Nutz­ungs­aus­fall­ent­schä­di­gung verlangen. Du kannst also Geld verlangen, weil Du eine Sache nicht benutzen konntest. Die genaue Höhe der Entschädigung solltest Du mit einem Anwalt besprechen.

Im Falle einer zu spät gelieferten Küche haben manche Gerichte eine Nutz­ungs­aus­fall­ent­schä­di­gung zugesprochen. Denn eine vorhandene Küche ist für die Lebensführung von zentraler Bedeutung. So hat das Landgericht Tübingen 500 DM für drei Wochen Lieferverzug zuerkannt (LG Tübingen, Urteil vom 5. Januar 1989, Az. 1 S 145/88). Die Familie musste bis zum Eintreffen der Küche mit einem Ersatzherd und Spüle auskommen und aus Umzugskisten leben. Das Gericht ging davon aus, dass der Familie dadurch ein zeitlicher Mehraufwand von täglich 1,5 Stunden entstand. Pro Stunde hat das Gericht 15 DM angesetzt.

Teurere Ersatzbeschaffung

Musst Du die Ware bei einem anderen Händler für einen höheren Preis kaufen, dann kannst Du die Differenz zurückverlangen. Das erklären wir an diesem Beispiel: Du hast eine Spielekonsole zum Preis von 250 Euro gekauft. Der Händler liefert nicht. Auch auf Deine Mahnung hin passiert nichts. Du trittst vom Kaufvertrag zurück und kaufst Dir bei einem anderen Händler die gleiche Spielekonsole für 280 Euro. Die Differenz von 30 Euro kannst Du von dem Verkäufer einfordern, der Dich nicht beliefert hat.

Wie bekommst Du Dein Geld zurück?

Im besten Fall hast Du die Ware auf Rechnung gekauft. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Bezahlen musst Du erst, wenn Du die Lieferung erhalten hast. Und solltest Du den Vertrag widerrufen oder davon zurücktreten, dann musst Du Deinem Geld nicht hinterherlaufen.

Hast Du bei einem Händler via Paypal gezahlt, profitierst Du vom Käuferschutz. Dazu musst Du Paypal den Lieferverzug innerhalb von 180 Tagen nach Bestellung mitteilen. Paypal wird Dich dann in einem ersten Schritt auffordern, weitere Informationen einzureichen. In einem zweiten Schritt prüft Paypal den Fall. Fällt eine Entscheidung zu Deinen Gunsten, erhältst Du Dein Geld umgehend zurück.

Komplizierter wird es, wenn Du per Vorkasse bezahlt hast. Eine Überweisung kannst Du nicht mehr rückgängig machen. Du musst den Händler also auffordern, das Geld auf Dein Konto zurückzuzahlen. Damit trägst Du auch das Insolvenzrisiko. Sollte der Händler beispielsweise insolvent werden, dann müsstest Du Deine Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Im besten Fall erhältst Du dann noch einen Teil Deines Geldes zurück.

Hast Du per Lastschrift gezahlt, dann solltest Du zuerst den Händler um Rücküberweisung bitten. Zur Not kannst Du eine Lastschrift bei der Bank rückbuchen lassen. Dann können allerdings Rücklastschriftgebühren anfallen.

Auch bei Kredit­kartenzahlungen solltest Du zuerst versuchen, das Geld über den Händler zurückzubekommen. Weigert er sich oder reagiert nicht, kannst Du Deine Zahlung im Chargeback-Verfahren stornieren. Dazu benötigst Du ein Reklamationsformular für Kredit­kartenbuchungen. Das bekommst Du von der Bank, von der Du Deine Kredit­karte hast. Nachdem Du das Formular ausgefüllt und wieder an die Bank gesendet hast, tritt Deine Bank mit der Händlerbank in Verbindung und versucht, eine Einigung zu finden.

Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Emp­feh­lungen aus diesem Test sind:

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