Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung Ab in den Urlaub! Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung aber nicht vergessen

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du außerhalb von Deutschland Urlaub machst, brauchst Du eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung. Sonst musst Du im Krankheitsfall einen Großteil Deiner Behandlungskosten selbst zahlen.
  • Eine gute Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung mit weltweitem Schutz kostet zwischen 10 und 30 Euro im Jahr.
  • Bist Du länger als zehn Wochen am Stück im Ausland, brauchst Du eine spezielle Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung für Langzeitreisen. 

So gehst Du vor

  • Überprüfe, ob Du bereits eine Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung hast und ob Deine Ver­si­che­rung die wichtigsten Leistungen abdeckt.
  • Für kurze Urlaubsreisen bis zehn Wochen empfehlen wir für Einzelpersonen den Münchener Verein(Tarif 501) und Ehepaare mit Kindern (Tarif 502). Für unverheiratete Paare mit Kindern empfehlen TravelSecure (Würzburger) mit dem Tarif TravelSecure-AR ohne SB.
  • Für lange Urlaube und weltweite Reisen ab zehn Wochen bis zu einem Jahr empfehlen wir die LVM (ARTop) und das Angebot der SDK (AR/ARU online). Der Tarif der Envivas (TravelXLO) eignet sich für Reisen außerhalb der USA und Kanada. Voraussetzung: Du bist bei der Techniker Kran­ken­kas­se versichert. 
  • Schließe die Ver­si­che­rung noch vor Deiner Urlaubsreise ab. Die Ver­si­che­rung für kurze Urlaubsreisen kannst Du noch bis kurz vor Abreise abschließen. Um die Langzeit-Reisekrankenversicherung solltest Du Dich dagegen schon einige Wochen vor Abreise kümmern.

Eine Lebensmittelvergiftung oder ein gebrochener Fuß können den Urlaub gehörig vermiesen und im schlimmsten Fall die Urlaubskasse sprengen. Damit Du nicht auf den Behandlungskosten sitzen bleibst, ist eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung für jeden Urlaub außerhalb Deutschlands ein Muss. Ein einziger Krankenhaustag in den USA kostete die Debeka Kran­ken­ver­si­che­rung 194.000 Euro, wie uns die Ver­si­che­rung auf Nachfrage mitteilte. Ohne Zusatzversicherung müsstest Du diese Summe aus eigener Tasche zahlen. 

Dabei ist die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung eine sehr günstige Ver­si­che­rung. Eine gute Ver­si­che­rung bekommst Du schon ab 8 Euro im Jahr. Die Ver­si­che­rung lässt sich online in fünf Minuten abschließen und das auch noch kurz vor Beginn der Reise. Worauf Du bei einer Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung achten musst, erfährst Du hier.

Debeka ist keine Emp­feh­lung mehr: Nachdem die Debeka ihre Beiträge im Tarif AR im September 2024 angehoben hat, gehört sie nicht mehr zu den von uns emp­foh­lenen Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rungen für Einzelpersonen. Wirf daher einen Blick auf unsere anderen Emp­feh­lungen. Wer von der Debeka eine Beitragserhöhung erhält, hat ein Son­der­kün­di­gungs­recht.

Brauchst Du eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung?

Wer im Ausland Urlaub macht, sollte eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung haben. Die Ver­si­che­rung übernimmt die Kosten für die ärztliche Behandlung im Ausland. Außerdem zahlt sie den Rücktransport nach Deutschland, wenn Du so schwer erkrankst, dass eine weitere Behandlung in Deutschland sinnvoll ist. Die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen beteiligen sich an den Kosten entweder nur teilweise oder überhaupt nicht. Auch privat Versicherte haben nicht immer den passenden Schutz im Ausland.

So viel zahlt die Kasse, wenn Du gesetzlich krankenversichert bist

Innerhalb der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein So­zi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men hat, zahlt die gesetzliche Kran­ken­kas­se (GKV) einen Teil der Arzt- und Krankheitskosten. Das regelt die Verordnung des Europäischen Parlaments zur sozialen Sicherheit

Allerdings ist der Schutz insgesamt löchrig: Du bekommst nur das erstattet, was auch die Bürger und Bürgerinnen des Urlaubslandes von der dortigen Kran­ken­ver­si­che­rung bekommen. In vielen Ländern ist diese Grundversorgung aber dürftig, und die Ärzte und Ärztinnen bieten Privatbehandlungen gegen zusätzliche Zahlungen an. Dabei gilt: Für privatärztliche Rechnungen im Ausland zahlt die gesetzliche Kran­ken­kas­se in Deutschland nicht. Dies gilt sowohl für den Arztbesuch als auch für den Aufenthalt im Krankenhaus oder für Medikamente.

Auf solchen Kosten bleibst Du sitzen, wenn Du Dich nicht zusätzlich versicherst. Den im Urlaubsland üblichen Eigenanteil der gesetzlichen Behandlung musst Du ebenfalls selbst tragen. Hinzu kommt: Von dem Erstattungsbetrag zieht die Kran­ken­kas­se in Deutschland in einigen Fällen noch etwas ab, beispielsweise für erhöhte Verwaltungskosten. Unterm Strich übernimmt die deutsche Kran­ken­kas­se also oft nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten.

Ein Beispiel: Ein Finanztip-Leser schilderte uns, dass er nach einem Herzinfarkt im Türkei-Urlaub in einem dortigen Krankenhaus behandelt und operiert werden musste. Von den 16.000 Euro Behandlungskosten erstattete die Kran­ken­kas­se seinen Angaben zufolge nur rund 300 Euro. Die restlichen Kosten musste er selbst stemmen, denn er hatte keine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung.

Noch teurer kann es werden, wenn Du wegen einer Krankheit nach Deutschland zurücktransportiert werden musst. Denn dafür kommt die gesetzliche Kasse nie auf. Ein solcher Ambulanzflug kann innerhalb Europas durchaus mehrere Zehntausend Euro kosten. Musst Du aus Asien oder Australien zurückgeflogen werden, sind laut dem ADAC schlimmstenfalls bis zu 130.000 Euro fällig.

So viel zahlt Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung im Ausland

Die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) schützt in der Regel auch in den Ländern der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Außerhalb Europas gilt der Ver­si­che­rungs­schutz allerdings oft nur für ein bis drei Monate. Gute PKV-Tarife sichern auch längere Zeiträume ab oder bieten sogar unbegrenzt Schutz. Dennoch solltest Du auch als Privatversicherter vor dem Urlaub prüfen, ob Du eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung benötigst. Denn nicht alle PKV-Tarife decken sämtliche Kosten im Ausland ab. Vor allem der Rücktransport ist in vielen Fällen nicht versichert.

Du solltest zudem nachschauen, ob Du nicht mit Deiner privaten Kran­ken­ver­si­che­rung auch gleich eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abgeschlossen hast. Häufig handelt es sich dabei um einen separaten Vertrag, der mit einigen Euro Monatsbeitrag in Deinen Ver­si­che­rungsunterlagen aufgeführt ist.

Lohnt eine Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung über Kredit­karte oder Autoclub?

Wenn Du eine Kredit­karte hast oder Mitglied in einem Autoclub bist, kann es sein, dass Du schon eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung hast. Oft bieten solche Zusatzverträge allerdings nicht den besten Schutz. Im Zweifel solltest Du daher eine unserer Emp­feh­lungen abschließen. Eine Doppelversicherung ist grundsätzlich nicht schlimm. Du musst im Schadensfall nur melden, dass eine weitere Ver­si­che­rung besteht.

Überprüfe Deine aktuelle Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung 

Auch schon lange bestehende Verträge bieten oft nicht mehr den optimalen Schutz, denn viele Anbieter haben ihre Bedingungen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Prüfe deshalb auch Altverträge auf Lücken und schließe im Zweifel eine neue Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung ab.

Denk daran, Deine alte Ver­si­che­rung rechtzeitig zu kündigen. In der Regel kannst Du Deine Ver­si­che­rung ein bis drei Monate vor Ende des Ver­si­che­rungsjahrs kündigen. Die genaue Kündigungsfrist findest Du in Deinem Ver­si­che­rungsvertrag.

Worauf solltest Du bei der Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung achten?

Beim Abschluss einer Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung solltest Du auf diese wichtigsten Punkte im Vertrag achten: 

Du bist bis mindestens 56 Reisetage versichert 

Eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung gilt für alle Reisen innerhalb eines Jahres, die eine bestimmte Dauer nicht überschreiten. Meistens sind Reisen bis 56 Tage versichert, wie unser Test gezeigt hat. Es gibt aber auch Tarife, die nur 42 oder sogar bis zu 70 Tage gelten. Wie oft Du innerhalb eines Jahres verreist, spielt keine Rolle – die Tage werden nicht addiert. Verreist Du zum Beispiel zweimal für sechs Wochen, also jeweils 42 Tage, hast Du zwar insgesamt 84 Tage, Du bist aber trotzdem für jede dieser Reisen versichert.

Für Reisen, die länger als 70 Tage dauern, gibt es spezielle Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rungen. Einen solchen Vertrag brauchst Du beispielsweise, wenn Du ein Auslandssemester, eine Weltreise oder mehrere Monate eine Workation, also Homeoffice im Ausland machst. Welche Angebote wir für die Langzeit-Reisekrankenversicherung empfehlen, liest Du weiter unten im Text.

Die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung gilt für Dein Reiseziel 

Wichtig ist, dass der Vertrag auch für das Urlaubsland gilt, in das Du reist. Die Tarife für kurze Urlaubsreisen gelten in der Regel weltweit. Falls Du dagegen eine längere Auszeit planst, zum Beispiel eine Weltreise, solltest Du bei den Langzeit-Reisekrankenversicherungen darauf achten, ob diese auf bestimmte Regionen begrenzt sind. Eine Reiseversicherung, die auch in den USA und Kanada gilt, ist meist teurer als ein Tarif ohne Nordamerika. Denn dort sind die Kosten für eine medizinische Behandlung besonders hoch. Gute Verträge versichern außerdem nicht nur private, sondern auch berufliche Reisen.

Von den von uns emp­foh­lenen Tarifen für lange Urlaubsreisen hat nur der von der Envivas eine regionale Begrenzung. Er gilt für weltweite Reisen ohne USA und Kanada. In diesem Tarif sind aber Zwischenstopps bis zu einer Übernachtung in den USA oder Kanada mitversichert.

Dir stehen wichtige Behandlungen zu 

Zu den wichtigen Kernleistungen einer Auslandsreise-Krankenversicherung zählt die Kostenübernahme für essenzielle Behandlungen: Dazu gehören etwa die ambulante und stationäre Behandlung, provisorischer Zahnersatz, Behandlung von Sportverletzungen sowie die Erstattung notwendiger Hilfsmittel wie Krücken.

Die Ver­si­che­rung sollte außerdem für Such- und Bergungskosten in Höhe von mindestens 5.000 Euro aufkommen. Solltest Du beim Skifahren oder Wandern in den Bergen verunglücken, zahlt die Ver­si­che­rung die Kosten, die im Zusammenhang mit Deiner Rettung entstehen.

Erkrankt Dein minderjähriges Kind, übernehmen viele Versicherer Deine Übernachtungskosten im Krankenhaus, der Fachbegriff dafür lautet Rooming-In. Entsprechend sollte auch Deine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung ausgestattet sein.

Es gibt aber auch wichtige Behandlungen, deren Kosten in der Regel nicht übernommen werden: Dazu zählt zum Beispiel eine Psychotherapie. Auch Schwangere haben nur eingeschränkten Schutz: Die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen und für eine Entbindung werden von den meisten Versicherern nicht übernommen. Bei einer Frühgeburt oder Fehlgeburt und bei Komplikationen in der Schwangerschaft sollte die Ver­si­che­rung aber zahlen.

Du hast Anspruch auf einen medizinischen Rücktransport 

Zu den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen sollte gehören, dass der Anbieter einen Rücktransport nach Deutschland zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist – und nicht nur, wenn dieser unbedingt notwendig ist. 

Medizinisch sinnvoll ist der Rücktransport laut den Bedingungen der Versicherer, wenn Du im Ausland zwar behandelt werden kannst, eine Behandlung in Deutschland aber besseren Erfolg verspricht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du die Nähe zu Deiner Familie brauchst, um wieder schnell auf die Beine zu kommen. Damit Du insbesondere bei längeren Klinikaufenthalten die Möglichkeit hast, nach Hause zu kommen, solltest Du auf diese Bedingung im Vertrag achten. Der Rücktransport muss aber aus medizinischer Sicht vertretbar sein, damit die Ver­si­che­rung die Kosten dafür übernimmt. Das heißt in der Regel, dass Du stabil genug sein musst, um die Heimreise gut zu überstehen. 

Bezahlt die Ver­si­che­rung nur den medizinisch notwendigen Rücktransport, dann kommt sie nur dann für die Kosten auf, wenn eine ausreichende Versorgung vor Ort nicht möglich ist. Etwa weil Du in einem Land mit schlechter medizinischer Versorgung bist und Du deswegen nicht ausreichend behandelt werden kannst. 

Zumindest sollte die Ver­si­che­rung dann die Kosten für den Ambulanzflug übernehmen, wenn Du voraussichtlich mehr als zwei Wochen im Krankenhaus bleiben musst. Dann hast Du bei ernsthafteren Erkrankungen die Sicherheit, in eine Klinik nach Deutschland verlegt zu werden. 

Wichtig für Familien, die gemeinsam verreisen: Achte in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen darauf, dass der Rücktransport ebenfalls für eine Begleitperson gezahlt wird. Das ist besonders wichtig, wenn ein minderjähriges Kind erkrankt und gemeinsam mit einer Begleitperson zurück nach Deutschland gebracht werden muss. Sieht der Vertrag einen Rücktransport ausschließlich für die erkrankte Person vor, müsste die Begleitperson für die Kosten selbst aufkommen. Alle unsere Emp­feh­lungen zahlen den Rücktransport ebenfalls für eine Begleitperson. 

Dein Ver­si­che­rungs­schutz wird verlängert, bis Du transportfähig bist 

Falls Du schwer auf Reisen erkrankst, kann es sein, dass Du über den versicherten Zeitraum hinaus im Ausland behandelt werden musst. Deine Ver­si­che­rung sollte für Deine Behandlung aufkommen, bis Du zu einer Rückreise wieder gesundheitlich in der Lage bist. Das nennt sich verlängerter Ver­si­che­rungs­schutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.

Du bist auch vor Pandemien wie Covid-19 geschützt 

Mit der vergangenen Corona-Pandemie sind noch zwei weitere Punkte hinzugekommen: So sollte Deine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung auch die Kosten übernehmen, falls Du auf Deiner Reise Covid-19 oder eine andere pandemische Krankheit bekommen solltest. Achte daher darauf, dass Deine Ver­si­che­rung keine sogenannte Pandemieklausel enthält. Damit würdest Du im Falle einer solchen Erkrankung keine Leistungen erhalten. 

Daneben sollte auch dann Ver­si­che­rungs­schutz bestehen, wenn das Auswärtige Amt für Dein Zielland eine Reisewarnung wegen einer Pandemie ausspricht. Seit der Corona-Pandemie übernehmen die Versicherer zwar standardmäßig die Kosten für eine Covid-19-Erkrankung oder eine andere pandemische Erkrankung im Ausland. Bevor Du verreist, solltest Du das dennoch einmal in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen überprüfen.

Deine Ver­si­che­rung nimmt am Ombudsmann-Verfahren teil 

Die Ver­si­che­rung sollte außerdem an einem Ombudsmann-Verfahren teilnehmen. Ein Ombudsmann ist ein Streitschlichter, der versucht, einen Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen. Wenn sich die Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung doch einmal weigert zu zahlen, kannst Du Dich dort beschweren. Aus unserer Sicht hat sich dieses Schlich­tungs­ver­fahr­en als sinnvolles Instrument etabliert, um Dich im Konfliktfall zu beraten und zu unterstützen.

Im besten Fall nimmt die Ver­si­che­rung am Verfahren des Ver­si­che­rungs­om­buds­mann teil. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ist der Schlichterspruch für den Versicherer bindend (§ 10 Abs. 3 VomVO).

Einige Ver­si­che­rungen nehmen aber nur am Schlich­tungs­ver­fahr­en des PKV-Ombudsmannes teil. Dieser kann, im Gegensatz zum Ver­si­che­rungs­om­buds­mann, keine verbindlichen Entscheidungen treffen. Er kann aber vermitteln und Emp­feh­lungen aussprechen.

Deine Vorerkrankungen sind ebenfalls versichert 

Falls Du mit einer Vorerkrankung ins Ausland reist, solltest Du vorher prüfen, ob die Kosten für eine notwendige Behandlung durch Deine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abgedeckt sind. 

Gute Tarife schließen Vorerkrankungen nicht pauschal vom Schutz aus, sondern nur Behandlungen, deren Notwendigkeit bereits vor der Reise ärztlich festgestellt wurde. Ein Beispiel dazu: Luis hat vor seinem Urlaub eine Schulterverletzung erlitten und bereits mehrere Physiotherapiesitzungen begonnen. Er weiß, dass er während seiner Reise weitere Sitzungen im Urlaub benötigen wird. Diese geplante und absehbare Behandlung wird auch von guten Tarifen nicht bezahlt. 

Dagegen sollte eine gute Ver­si­che­rung aber zahlen, wenn sich eine chronische Erkrankung im Urlaub verschlimmert. Als Beispiel: Marie hat Diabetes. Sie ist aber medikamentös gut eingestellt und hat zu Reisebeginn keine Beschwerden. Während ihrer Reise verschlimmert sich allerdings ihre Diabetes. Sie muss bei einem Arzt vor Ort behandelt werden. 

Achte daher darauf, dass der Anbieter seine Leistungen nicht auf „akute“ oder „unvorhersehbare“ Erkrankungen begrenzt oder den Schutz mit ähnlich unkonkreten Formulierungen einschränkt. Das kann zum Problem werden, wenn Du eine Vorerkrankung wie Asthma oder Diabetes hast, die sich im Urlaub verschlimmert. Dann könnte die Ver­si­che­rung die Leistungen mit der Begründung ablehnen, dass Deine Erkrankung zum einen chronisch vorliegt und zum anderen vorhersehbar war. 

Leidest Du an einer chronischen Erkrankung, solltest Du daher vor Abschluss der Ver­si­che­rung beim Anbieter erfragen, ob er zahlt, falls sich Dein Zustand im Urlaub verschlechtert. Um Streit mit der Ver­si­che­rung zu vermeiden, ist es zudem sinnvoll, wenn Du Dir Deine Reisefähigkeit vor Beginn des Urlaubs von einem Arzt attestieren lässt. 

Kurzer Urlaub: Welche Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung benötigst Du?

Eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung für Urlaube bis zu zehn Wochen gibt es schon für kleines Geld. Sehr gute Tarife für Einzelpersonen gibt es für unter 10 Euro. Familien zahlen bei unseren Emp­feh­lungen höchstens 33 Euro im Jahr. 

Wichtige Kriterien für unseren Test waren vor allem: Die Ver­si­che­rungen erstatten die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen und sie zahlen den medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland. Außerdem werden Such- und Bergungskosten in Höhe von mindestens 5.000 Euro übernommen. Die Ver­si­che­rungen gelten weltweit, also auch außerhalb von Europa und in den USA und Kanada. In unserem Vergleich hatten die folgenden Ver­si­che­rungen ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis

Münchener Verein
Tarif Einzelpersonen (501) und Familien (502)
  • in unserem Test besonders günstig für Einzelpersonen unter 65 Jahren (8,40 Euro), Einzelpersonen ab 65 bis 74 Jahren (19,80 Euro) und Ehepaare mit Kindern (18,60 Euro)
  • Kinder bis 24 Jahre mitversichert
  • Ver­si­che­rung gilt weltweit
  • Reisedauer bis 70 Tage
  • Familientarif gilt nicht für unverheiratete Paare
  • nimmt (nur) teil am PKV-Ombudsmann-Verfahren

Der Münchener Verein eignet sich besonders für Einzelpersonen (Tarif 501). Er gehörte mit 8,40 Euro pro Person zu den kostengünstigsten in unserem Vergleich. Ab einem Alter von 65 bis 74 Jahren erhöht sich der Preis auf 19,80 Euro pro Person. Senioren ab 75 Jahren zahlen 28,20 Euro im Jahr. 

Der Münchener Verein eignet sich auch für Ehepaare mit Kindern. Dort schnitt der Familientarif (502) in unserem Preisvergleich am günstigsten ab. Zudem sind Kinder bis 24 Jahre in diesem Tarif mitversichert. Der Münchener Verein übernimmt die Kosten für den Rücktransport der erkrankten Person plus einer Begleitperson. Nachteil: Wer unverheiratet zusammen mit Kindern in einer häuslichen Gemeinschaft lebt, kann den Familientarif nicht nutzen. 

TravelSecure
Travelsecure (Würzburger)
Tarif Travelsecure-AR ohne SB
  • für unverheiratete Paare mit Kindern geeignet (33 Euro)
  • bis zu fünf Kinder mitversichert (höchstens bis 24 Jahre)
  • Ver­si­che­rung gilt weltweit
  • nimmt teil am Ver­si­che­rungs­om­buds­mann-Verfahren
  • Reisedauer bis 56 Tage

Travelsecure ist die Reiseversicherung der Würzburger Ver­si­che­rungs-AG. Der von uns emp­foh­lene Tarif eignet sich besonders für unverheiratete Paare mit Kindern. Als Familie gelten mindestens ein Erwachsener und bis zu fünf unterhaltsberechtigte Kinder. Paare müssen nach den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen weder verheiratet oder verpartnert sein nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, noch in einem Hausstand leben. 
 
Noch günstiger können sich unverheiratete Eltern beim Münchener Verein versichern: Ratsam wäre eine Kombination aus Einzeltarif (501) und Familientarif (502). Wer sich für die Kombiverträge beim Münchener Verein entscheidet, zahlt nach unserem Vergleich insgesamt 27 Euro. Dadurch lassen sich insgesamt 6 Euro im Jahr sparen.   
 
Wir halten es jedoch für sinnvoll, wenn sich Familien in einem Familientarif absichern. Ein Vertrag ist übersichtlicher als mehrere. Angenommen Deine Familie erkrankt im Urlaub an einem Virus. Um Leistungen aus der Ver­si­che­rung zu bekommen, müsst ihr über mindestens zwei Verträge abrechnen. Im Fall der Fälle ist es einfacher, wenn Deine Familie einen einheitlichen Vertrag hat, unter dem auch alle anfallenden Rechnungen eingereicht werden können.  
 
Wer aber ausschließlich auf den Preis schaut und dafür mehr Aufwand in Kauf nimmt, kann sich auch für die Kombi-Verträge beim Münchener Verein entscheiden.

Debeka ist nicht mehr unter unseren Emp­feh­lungen 

Bis vor Kurzem haben wir noch die Debeka mit dem Tarif AR als Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung emp­foh­len. Da die Kran­ken­ver­si­che­rung ihre Beiträge im September angehoben hat, gehört sie nun nicht mehr zu unseren Emp­feh­lungen. Der Tarif für Einzelpersonen kostet jetzt 12 statt 8 Euro im Jahr. Für Senioren und Seniorinnen ab 68 Jahren kostet er 30 Euro statt 8 Euro.

Bist Du bereits Mitglied der Debeka? Dann musst Du bald die höheren Beiträge zahlen. Du hast aber ein Son­der­kün­di­gungs­recht, wenn die Kran­ken­ver­si­che­rung ihre Beiträge erhöht. 

Die Kran­ken­ver­si­che­rung darf die Beiträge erst zum neuen Ver­si­che­rungsjahr erhöhen. Schau daher in Deinen Vertrag, wann das neue Ver­si­che­rungsjahr bei Dir beginnt. Einen Monat vor Ende des aktuellen Ver­si­che­rungsjahres muss Dich die Ver­si­che­rung über die Beitragserhöhung informieren. Warte daher zunächst das Schreiben der Kran­ken­ver­si­che­rung ab. Ab diesem Zeit­punkt hast Du einen Monat Zeit, Deine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung zu kündigen. Die Kündigung verschickst Du am besten per Einwurf-Einschreiben. Denke aber daran, vorher eine andere Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abzuschließen, wenn Du bereits eine Reise geplant hast. 

Langer Urlaub: Welche Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung brauchst Du?

Eine Langzeit-Reisekrankenversicherungen brauchst Du, wenn Du länger als zehn Wochen am Stück im Ausland bist. Wir empfehlen Ver­si­che­rungen, die in unserem Vergleich das beste Preis-Leistungs-Verhältnis hatten. Die Ver­si­che­rungen erstatten die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen und zahlen den medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland. Such- und Bergungskosten werden in Höhe von mindestens 5.000 Euro übernommen. 

Achtung: Von unserem Emp­feh­lungen gelten nur die Tarife der LVM und SDK weltweit, also auch in den USA und Kanada. Der Tarif der Envivas gilt nur außerhalb der USA und Kanada, ist dafür aber auch vergleichsweise günstiger. Er ist allerdings nur zugänglich für Mitglieder der Techniker Kran­ken­kas­se.

LVM
LVM (ARTop)
In unserem Vergleich bestes Preis-Leistungs-Verhältnis für weltweite Reisen inklusive USA/Kanada
  • Ver­si­che­rung gilt weltweit, auch USA/Kanada
  • im Schnitt die niedrigsten Preise
  • nimmt teil am Ver­si­che­rungs­om­buds­mann-Verfahren
  • Beratung und Abschluss in einer von 2.300 Ver­si­che­rungsagenturen oder über die Zentrale in Münster
  • kein Online-Abschluss

Den Tarif der LVM kannst Du nicht online abschließen. Auf der Website der LVM bekommst Du zwar eine Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung ebenfalls im Tarif ARTop. Der Online-Tarif eignet sich aber nur für kurze Reisen bis zu acht Wochen.

So kommst Du an den Langzeit-Tarif der LVM: Auf der Website der LVM kannst Du Dich über ein Kontaktformular per E-Mail oder Telefon an eine zuständige LVM-Versicherungsagentur wenden. Mit der LVM-Vertrauensperson besprichst Du dann, ob Du den Vertrag nach Hause geschickt bekommst oder vor Ort abschließt.

Noch einfacher geht der Abschluss über die LVM-Zentrale in Münster. Du erreichst sie ebenfalls über das Kontaktformular oder per Telefon unter der Nummer +49 251 702 - 4710. Die Ver­si­che­rung kann Dir die Unterlagen dann direkt per E-Mail oder Post nach Hause schicken.

sdk
SDK (AR/ARU online)
In unserem Vergleich gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für weltweite Reisen inklusive USA/Kanada
  • Ver­si­che­rung gilt weltweit, auch USA/Kanada
  • online abschließbar
  • für Menschen ab 60 Jahren vergleichsweise teuer
  • nimmt (nur) teil am PKV-Ombudsmann-Verfahren

Die Preise der SDK lagen in unserem Vergleich etwas über den Beiträgen der LVM. Dafür ist die Ver­si­che­rung aber online abschließbar. Im Online-Tarif ist auch eine Unfall­ver­sicherung enthalten. Damit übernimmt die Ver­si­che­rung auch Such- und Bergungskosten in Höhe von 5.000 Euro.

Ab einem Alter von 60 Jahren sollten sich Reisende lieber für die LVM entscheiden. In unserem Vergleich stellten wir fest, dass der Tarif der SDK ab 60 wesentlich teurer ist als andere Tarife.

Die SDK nimmt „nur“ am Schlich­tungs­ver­fahr­en des Ombudsmannes der privaten Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung teil. Anders als der Ver­si­che­rungs­om­buds­mann kann dieser aber keine bindenden Emp­feh­lungen abgeben.

Envivas
Envivas (TravelXLO)
Besonders günstig für Reisen ohne USA/Kanada
  • Ver­si­che­rung gilt in allen Ländern außer USA/Kanada
  • online abschließbar
  • nur für Mitglieder der Kran­ken­kas­se die Techniker (TK)
  • keine Kostenübernahme für die Behandlung psychischer Erkrankungen
  • nimmt (nur) teil am PKV-Ombudsmann-Verfahren

Bei der Envivas handelt es sich um eine Ver­si­che­rung, die exklusive Verträge für Mitglieder der Techniker Kran­ken­kas­se (TK) anbietet. Damit ist sie nur für Versicherte der Techniker Kran­ken­kas­se interessant sowie für Menschen, die bereit sind, vor einem langen Auslandsaufenthalt die Kran­ken­kas­se zu wechseln.

Der Tarif TravelXLO der Envivas gilt nur für Reisen außerhalb der USA und Kanada. Für Reisen inklusive USA und Kanada hat die Envivas einen eigenen Tarif (TravelXLM), den wir nicht empfehlen. Denn dieser ist deutlich teurer.

Einen kleinen Abstrich gibt es bei den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen: Keine Leistungen gibt es für die Behandlung psychischer Krankheiten. Wer also während seiner Reise Medikamente braucht, beispielsweise wegen einer akuten Psychose, muss für die Kosten selbst aufkommen.

Die Envivas nimmt ebenfalls nur am Schlich­tungs­ver­fahr­en des Ombudsmannes der privaten Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung teil.

Auch wenn Du den Tarif der Envivas nur als Versicherter der Techniker Kran­ken­kas­se in Anspruch nehmen kannst, haben wir uns trotzdem entschieden, ihn zu empfehlen. Zwei Gründe waren für uns ausschlaggebend.

Erstens: Mehr als elf Millionen Menschen in Deutschland sind bei der Techniker Kran­ken­kas­se versichert. Es besteht also eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass Du zu diesen Versicherten gehörst.

Zweitens ist der Tarif unter Umständen auch für Versicherte interessant, die derzeit noch bei anderen Kassen gesetzlich versichert sind. Falls Du zum Beispiel mit etwas Vorlauf planst, demnächst ein Jahr im Ausland zu verbringen, kann es sich vielleicht lohnen, für diesen Zeitraum Deine Kran­ken­kas­se zu wechseln. Denn die Mindestvertragsdauer bei der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung beträgt nur zwölf Monate. Wenn Du also im Anschluss an eine einjährige Reise die Kran­ken­ver­si­che­rung erneut wechseln willst, ist das kein Problem. Mehr Infos, welche Kran­ken­kas­se am besten zu Dir passt, findest Du in unserem Ratgeber zum Thema Gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung.

Im Ausland studieren oder arbeiten: Welche Kran­ken­ver­si­che­rung ist sinnvoll?

Die „normale“ Aus­lands­rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung reicht nicht aus, wenn Du für längere Zeit ins Ausland gehst, etwa für ein Auslandssemester im Studium, eine Weltreise oder um als Rentner oder Rentnerin im warmen Süden zu überwintern. Dauert der Auslandsaufenthalt länger als zehn Wochen, greifen reguläre Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rungen nicht mehr. Als gesetzlich Krankenversicherter brauchst Du dann in jedem Fall einen speziellen Tarif für Langzeitreisen. Weiter oben haben wir Dir die Tarife mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis aufgelistet.

Gründe, um für längere Zeit im Ausland zu leben, gibt es viele. In den folgenden Abschnitten haben wir Informationen zu den wichtigsten Fällen zusammengefasst.

Du machst ein Auslandsschuljahr

Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, kann Dein Kind als Austauschschüler in der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung mitversichert bleiben. Wie oben beschrieben, übernimmt die deutsche Kran­ken­kas­se höchstens nur solche Leistungen, die gesetzlich Versicherte im Zielland erhalten würden. Außerhalb der EU müssen die Kosten oft komplett allein getragen werden. Du solltest daher in jedem Fall eine zusätzliche Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abschließen. 
 

Du arbeitest als Au-Pair im Ausland

Wenn Du nach dem Schulabschluss ein Jahr als Au-Pair arbeiten möchtest, solltest Du vorab mit der Vermittlungsagentur oder der Gastfamilie prüfen, ob Du im Gastland sozialversicherungspflichtig bist. In diesem Fall musst Du in die Kran­ken­ver­si­che­rung Deines Gastlandes eintreten.

In den meisten Ländern ist es aber Pflicht, eine private Langzeit-Reisekrankenversicherung abzuschließen, um als Au-Pair im Zielland arbeiten zu können. Du bleibst dann für die Zeit Deines Auslandsaufenthalts in der gesetzlichen Fa­mi­lien­ver­si­che­rung versichert. Allerdings musst Du dann die Verdienstgrenzen für die Fa­mi­lien­ver­si­che­rung beachten, damit der Ver­si­che­rungs­schutz bestehen bleibt.

Du machst ein Auslandsstudium

Bist Du als Studierender gesetzlich versichert, bleibst Du das auch während eines Auslandssemesters oder eines Auslandsstudiums in der EU. In der Fa­mi­lien­ver­si­che­rung kannst Du so lange bleiben, bis Du Dein Studium abschließt oder die Altersgrenze von 25 Jahren erreichst. Voraussetzung ist aber, dass Du Deinen Wohnsitz in Deutschland beibehältst. Aber auch in diesem Fall gilt: Dir stehen nur die Leistungen zu, die eine gesetzlich versicherte Person im Zielland erhalten würde. Schließe daher unbedingt eine zusätzliche Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung für Langzeitreisen ab. 

Außerhalb der EU hast Du keinen Schutz durch Deine gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung. Das heißt: Du benötigst in jedem Fall eine zusätzliche Langzeit-Reisekrankenversicherung. 

Du bist per Work and Travel unterwegs

Innerhalb der EU kannst Du zwar den Schutz der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung nutzen. Dieser ist im Ausland aber lückenhaft, weshalb Du trotzdem eine private Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abschließen solltest.

Außerhalb der EU musst Du die Einreise- und Visabestimmungen beachten. In manchen Staaten, zum Beispiel Australien, musst Du für ein Visum eine private Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung nachweisen.

Wer Behandlungskosten nach einem Arbeitsunfall zahlt, ist von Land zu Land unterschiedlich. Frage deshalb vor der Abreise bei Deiner Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung nach, ob diese in einem solchen Fall die Kosten übernimmt.

Du arbeitest im Ausland

Wenn Du im Ausland bei einer ausländischen Firma angestellt bist, unterliegst Du nicht mehr der Ver­si­che­rungspflicht in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung (§ 193 Abs. 3 VVG). Du musst Dich dann im Ausland gesetzlich krankenversichern. Das gilt zum Beispiel für Grenzgänger, die in Deutschland wohnen, aber in der Schweiz, in Luxemburg oder in den Niederlanden arbeiten. 

Anders liegen die Dinge bei einer Entsendung durch einen deutschen Arbeitgeber. Dann arbeitest Du zwar eine Zeit lang für Deinen Arbeitgeber im Ausland, bleibst aber weiterhin in Deutschland angestellt. Deine gesetzliche oder private Kran­ken­ver­si­che­rung in Deutschland bleibt bestehen.

Das gilt auch für Angestellte, die zeitweise eine Workation im Ausland machen, also ihre Arbeit mit auf Reisen nehmen. Trotzdem solltest Du eine zusätzliche Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abschließen, um im Ausland Privatärzte und -kliniken aufsuchen zu können und im schlimmsten Fall den Rücktransport nach Deutschland bezahlt zu bekommen. Über Details des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts bei der Entsendung informiert ein Merkblatt der IHK Hannover.

Du bist als Rentner oder Rentnerin im Ausland

Wenn Du Dich als Rentner oder Rentnerin nur vorübergehend im EU-Ausland aufhältst und Deine Rente ausschließlich aus Deutschland beziehst, besteht der Ver­si­che­rungs­schutz in der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung fort. Außerhalb der EU hängt der Ver­si­che­rungs­schutz davon ab, ob Deutschland ein So­zi­al­ver­si­che­rungs­ab­kom­men mit Deinem Zielland hat und es darin eine Regelung zur Kran­ken­ver­si­che­rung gibt. Eine Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung solltest Du so oder so abschließen, damit Du die Behandlungskosten im Ausland bezahlt bekommst.

Die Langzeit-Reisekrankenversicherung kannst Du maximal für fünf Jahre abschließen, danach ist ein neuer Vertrag fällig. Es gibt in den Tarifen verschiedene Altersstufen. Mit jeder Stufe werden die Tarife teurer. Vergleiche die Preise am besten bei den von uns emp­foh­lenen Anbietern. 

Bedenke, dass wichtige Leistungen wie Zahnersatz, Vorsorgeuntersuchungen oder geplante Operationen nicht über eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abgesichert sind und weiterhin in Deutschland stattfinden müssen. 

Wenn Du dauerhaft im Ausland bleiben willst, solltest Du prüfen, ob Du Dich im Zielland versichern kannst. Darüber hinaus gibt es sogenannte internationale Kran­ken­ver­si­che­rungen, mit denen Du Dich zeitlich unbefristet und umfangreicher versichern kannst.

Du bist privat krankenversichert

Als Privatversicherter musst Du in Deinen Vertrag schauen. Wenn Du Dich im europäischen Ausland aufhältst, bist Du weiterhin durch die PKV geschützt. Das gilt meist auch bei Aufenthalten außerhalb der Europäischen Union – zumindest vorübergehend. Meist endet der Ver­si­che­rungs­schutz nach maximal ein bis drei Monaten. Welcher Zeitraum noch als Urlaub gilt, solltest Du mit Deiner Ver­si­che­rung klären. Nicht versichert ist aber meistens der medizinisch sinnvolle Rücktransport nach Deutschland. Den solltest Du in jedem Fall über eine zusätzliche Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung absichern. 

Wenn Du dauerhaft in ein anderes EU-Mitgliedsland oder nach Island, Liechtenstein und Norwegen umziehst, kannst Du Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung dort weiterführen. Allerdings muss die Privatversicherung nur die Kosten übernehmen, die sie auch in Deutschland übernommen hätte. 

Ziehst Du dauerhaft in ein Land außerhalb der Europäischen Union um, endet Dein Ver­si­che­rungs­schutz üblicherweise. Manche Anbieter gewähren aber gegen einen Beitragszuschlag einen längeren Ver­si­che­rungs­schutz außerhalb Europas. Setz Dich daher vor Deiner Abreise mit Deiner privaten Kran­ken­ver­si­che­rung in Verbindung und kläre, was für Deinen Vertrag gilt.
 
Falls Du Dir die Möglichkeit offenhalten willst, nach einer Zeit wieder in Deutschland zu leben, kannst Du über eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung nachdenken. Damit kannst Du sicherstellen, dass Du auch nach Deiner Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung in Deinen alten Tarif zurückkehren kannst.

Du überlegst, Deine Kran­ken­ver­si­che­rung zuhause zu kündigen

Grundsätzlich besteht die Ver­si­che­rungspflicht in der GKV auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes fort. Rentner und Rentnerinnen, die Mitglied in der Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner sind und Studierende, die an einer staatlich anerkannten Universität eingeschrieben sind, bleiben daher Mitglied der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung.

Endet hingegen der Grund für die Ver­si­che­rungspflicht, etwa weil Du für den Auslandsaufenthalt Deinen Job gekündigt hast, endet auch die Pflichtversicherung. Sofern Du dann kein Ar­beits­lo­sen­geld oder Bürgergeld beziehst, müsstest Du Dich freiwillig versichern  (§ 9 Abs. 1 SGB 5).

Als freiwillig GKV-Versicherter kannst Du Deine Mitgliedschaft bei einer Kran­ken­kas­se jedoch beenden, sofern Du nachweist, dass Du im Krankheitsfall anderweitig abgesichert bist (§ 175 Abs. 4 SGB 5). Als ein solcher Nachweis gilt auch eine private Langzeit-Auslandskrankenversicherung, die länger als 42 Tage läuft und bei ihren wichtigsten Leistungen der GKV entspricht.

Wenn Du Deiner Kran­ken­kas­se also einen Nachweis über Deine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung schickst, kannst Du Deine Mitgliedschaft in der GKV mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende beenden.

Nach der Rückkehr aus dem Ausland kannst Du frei eine Kran­ken­kas­se wählen, falls Du die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung erfüllst, etwa weil Du eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis annimmst. 

Bevor Du Deine Kran­ken­ver­si­che­rung in Deutschland beendest, solltest Du bedenken, dass es Vorversicherungszeiten gibt, die Du erfüllen musst, um Leistungen aus der gesetzlichen Pfle­ge­ver­si­che­rung zu beziehen oder Mitglied der Kran­ken­ver­si­che­rung der Rentner zu werden. Insbesondere in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens könnte es nachteilig für Dich sein, den Ver­si­che­rungs­schutz zu unterbrechen. Statt zu kündigen, kannst Du eine An­wart­schafts­ver­si­che­rung bei Deiner Kran­ken­kas­se abschließen. Diese führt Dich dann gegen einen reduzierten Beitrag weiter als freiwilliges Mitglied, und Du erwirbst weiterhin die Ver­si­che­rungszeiten.

Wann musst Du die Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung abschließen?

Solange Du noch in Deutschland bist, kannst Du die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung auch noch auf den letzten Drücker im Internet abschließen. Einige Anbieter akzeptieren als Ver­si­che­rungsbeginn das aktuelle Datum. Theoretisch kannst Du damit auch noch am Reisetag kurz vor der Abreise die Ver­si­che­rung abschließen. Dafür musst Du den Ver­si­che­rungsantrag online vollständig ausfüllen und eine Einzugsermächtigung erteilen. Dann erhältst Du sofort digital die gültige Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung. Insgesamt dauert der Abschluss nur wenige Minuten. Dennoch: Lass es nicht drauf ankommen und schließe Deine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung frühzeitig vor Deinem Urlaubsbeginn ab.

Um die Ver­si­che­rung für eine Langzeitreise solltest Du Dich besser schon etwas früher kümmern. Der Tarif ARTop mit Verlängerung der LVM kann nicht online abgeschlossen werden. Daher solltest Du Dich am besten schon ein paar Wochen vor Abreise an die LVM wenden.

Nach der Abreise aus Deutschland ist es zu spät, noch eine Auslandsreise-Krankenversicherung günstig abzuschließen. Als einzige Möglichkeit bleiben internationale Ver­si­che­rungsagenturen wie World Nomads. Aber dort kann die Ver­si­che­rung für eine einzelne Reise schnell 70 Euro und mehr kosten.

Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rungen für kurze Urlaubsreisen haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr und verlängern sich automatisch, wenn Du nicht rechtzeitig kündigst. Für unsere Emp­feh­lungen gilt: Beim Münchener Verein und der Travelsecure (Würzburger) musst Du den Vertrag spätestens einen Monat vor Ende des Ver­si­che­rungsjahres kündigen. Die Tarife für lange Reisen laufen dagegen in der Regel nach Vertragsende aus und verlängern sich nicht automatisch.

Welche Unterlagen der Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung brauchst Du im Notfall?

Die Notrufnummer der Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung und die eigene Ver­si­che­rungsnummer gehören in jedes Reisegepäck. Falls Du krank wirst, solltest Du Deine Ver­si­che­rung zeitnah informieren. Im Gespräch mit den Mitarbeitern kannst Du auch gleich klären, welche Belege Deine Ver­si­che­rung braucht, damit sie die Kosten übernimmt.

Reist Du ins europäische Ausland solltest Du außerdem Deine Europäische Kran­ken­ver­si­che­rungskarte, kurz: EHIC mitnehmen. Sie befindet sich auf der Rückseite Deiner elektronischen Gesundheitskarte. Du kannst die Karte in 34 Ländern in Europa einsetzen. Mit der EHIC können öffentliche Krankenhäuser und Ärzte abrechnen, die Teil des öffentlichen Gesundheitssystems sind. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien und in die Türkei musst Du einen speziellen Auslandskrankenschein bei Deiner Kran­ken­kas­se beantragen. 

Bedenke aber, dass trotz Abrechnung über die Kran­ken­kas­se ein zusätzlicher Eigenanteil anfallen kann, den Du vor Ort zahlen musst. Die Restkosten kannst Du später bei Deiner Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung zurückfordern.

Privatrechnungen kannst Du nicht über die EHIC abrechnen. Bei kleineren Arztrechnungen bei einem Privatarzt oder einer Privatärztin musst Du also in Vorleistung gehen. Das Geld erstattet Dir später die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung. 

Wichtig: Du benötigst eine Rechnung über Deinen Arztbesuch. Die Rechnung sollte möglichst auf Deutsch oder Englisch verfasst sein und den Namen des Patienten und des behandelnden Arztes enthalten sowie Diagnose und Art der Behandlung. 

Vor sehr teuren Behandlungen Operationen oder einem Rücktransport nach Deutschland sollten Du oder Deine Angehörigen in jedem Fall mit Deinem Versicherer sprechen. Die Kran­ken­ver­si­che­rung kann gegenüber dem behandelnden Krankenhaus eine Kostenübernahmegarantie erklären. In diesem Fall kann die Ver­si­che­rung direkt mit der Klinik abrechnen. 

So haben wir getestet

Vergleich 2024: Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung für kurze Urlaubsreisen 

Im Juni 2024 haben wir Ver­si­che­rungen für kürzere Auslandsreisen verglichen. Für eine erste Grundgesamtheit haben wir uns Tarife für Einzelpersonen und Familien angeschaut, die bei der Stiftung Warentest in der Zeitschrift Finanztest, Ausgabe 05/2024 die Gesamtnote „sehr gut“ (0,5 -1,5) erhalten haben. Wichtig war uns, dass die Tarife in allen Testkategorien außer Verständlichkeit mit der Note „sehr gut“ abgeschnitten haben. Die Kategorien lauteten: allgemeine Bedingungen, medizinische Leistungen, Krankentransport/Kinderbetreuung/Überführung/Bestattung und Leistung bei Krieg, Pandemie, Epidemie, Kernenergie. 

Im Anschluss entwickelten wir eigene Kriterien, die aus unserer Sicht einen sehr guten Tarif ausmachen: Wir achteten darauf, dass in den Tarifen die Übernahme von Such- und Bergungskosten von mindestens 5.000 Euro enthalten ist. Die Tarife sollten außerdem online abschließbar und für alle Reisenden zugänglich sein: Tarife für Mitglieder einer bestimmten Kran­ken­kas­se oder eines Automobilclubs fielen daher aus unserem Vergleich heraus. 

Darüber hinaus achteten wir darauf, dass die Versicherer an einem Verfahren des Ombudsmanns teilnehmen. Einige Anbieter nehmen zwar nur am Schlich­tungs­ver­fahr­en des PKV-Ombudsmannes teil. Dieser kann, im Gegensatz zum Ver­si­che­rungs­om­buds­mann, keine verbindlichen Emp­feh­lungen aussprechen. Für uns ist dies qualitativ zwar ein Unterschied, es war aber kein hinreichender Grund, um einen Tarif auszuschließen.

Bei den verbliebenen 16 Ver­si­che­rungen fragten wir für sechs Profile die Preise ab. Folgende Merkmale haben wir dazu entwickelt: 

Personen: In unserem Vergleich konzentrierten wir uns auf alleinstehende Personen jungen, mittleren und fortgeschrittenen Alters und gemeinsam reisende Familien. Außerdem schauten wir uns die Preise für ein junges unverheiratetes Paar und ein älteres verheiratetes Paar an.

Alter: Wir haben die Preise für 22, 34, 38, 44, 58, 62 und 71 Jahre alte Personen abgefragt. In den Familienprofilen schauten wir uns die Preise für kleine Kinder im Alter von drei und sechs Jahren und für volljährige Kinder im Alter von 18 und 21 Jahre an. 

Da manche Ver­si­che­rungen nicht über eigene Familientarife verfügten, schauten wir uns in den Profilen mit Familien und Paaren auch die Variante mit Einzelverträgen an und verglichen die Preise. 

Auf diese Weise ermittelten wir die Angebote mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis:

Der Tarif der Debeka ist mit 8 Euro besonders günstig für Einzelpersonen. Mit Abstand am günstigsten schnitt die Debeka bei Senioren ab, da sich der Beitrag für Erwachsene auch im hohen Alter nicht mehr verändert. 

Bei Familien mit Kindern hat der Münchener Verein die Nase vorn. Im Tarif 502 sind sogar Kinder bis 24 Jahre im Familientarif mitversichert. Im Gegensatz zur Debeka zahlt die Ver­si­che­rung auch die Kosten eines Rücktransports für eine Begleitperson. Paare müssen allerdings verheiratet oder verpartnert sein nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, wenn sie sich gemeinsam im Familien-Tarif absichern möchten.

Der Tarif 501 eignet sich für Einzelpersonen unter 65 Jahre und ist mit 8,60 Euro im Jahr vergleichsweise sehr günstig. Ab 65 Jahren ist der Tarif mit 19,80 Euro schon mehr als 11 Euro teurer als der Tarif der Debeka. Ab 75 Jahren steigt der Beitrag dann auf 28,20 Euro.

Für unverheiratete Paare mit Kindern empfehlen wir die Travelsecure (Würzburger) mit dem Tarif Travelsecure-AR ohne SB. Der Tarif kostet 33 Euro im Jahr. Kinder können längstens bis zum Ende ihrer Ausbildung, maximal bis 24 Jahre mitversichert werden. 

Ein weiterer Tarif konnte für unverheiratete Paare mit Kindern vergleichsweise niedrige Preise bieten: der Tarif der DKV FamilyMed RDN. In unserem Vergleich war der Tarif sogar ein paar Euro günstiger als der Tarif der Travelsecure. Der Tarif der Travelsecure hebt sich aber mit dem zusätzlichen Merkmal, dass die Partner keinen gemeinsamen Hausstand haben müssen, deutlich von dem Tarif der DKV ab und bietet daher höchstmögliche Flexibilität für Familien, die nicht zusammen unter einem Dach wohnen. 

Bei den emp­foh­lenen Anbietern haben wir außerdem in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen überprüft, ob sie eine Pandemieklausel enthielten. Zum Zeit­punkt unserer Untersuchung enthielt allerdings keiner der von uns emp­foh­lenen Tarife eine solche Klausel.

Änderung der Emp­feh­lungen im September 2024 

Nachdem die Debeka die Beiträge für den Tarif AR angehoben hat, gehört sie nicht mehr länger zu unseren Emp­feh­lungen. Die Ver­si­che­rung hat die Preise für Einzelpersonen von 8 Euro im Jahr auf 12 Euro im Jahr angehoben. Senioren und Seniorinnen ab 68 Jahren zahlen nun 30 Euro statt 8 Euro im Jahr. Damit gehört sie nicht mehr zu den günstigsten Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rungen. Einzelpersonen können sich aber über den Münchener Verein im Tarif 501 vergleichsweise günstig versichern. 

Vergleich 2023: Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung für Langzeitreisen

Für unsere Emp­feh­lungen haben wir uns ebenfalls Tarife aus dem Test der Stiftung Warentest (Zeitschrift Finanztest, Ausgabe 5/2023) angeschaut. Alle Anbieter mussten dabei von Finanztest mindestens die Note „sehr gut“ (1,5) erhalten. Damit wollten wir sicherstellen, dass wir nur solche Tarife näher untersuchen, die ausreichenden Schutz auf langen Reisen bieten.

Übrig blieben 32 leistungsstarke Tarife und Tarifvarianten, darunter waren sowohl Tarife für jedermann als auch speziell für junge Leute, Tarife mit weltweiter Geltung als auch mit regionaler Beschränkung (ohne USA/Kanada, ohne Amerika). 

Da die Online-Rechner der Anbieter eine Reihe von Angaben benötigten, legten wir für unsere Preisabfrage umfangreiche Profile (Musterkunden) fest.

Folgende Merkmale waren für unseren Test essenziell:

Personen: Wir gehen davon aus, dass es insbesondere junge Menschen oder jüngere Berufstätige sind, die für ein Studium, Work and Travel oder ein Sabbatical länger verreisen wollen. Wir konzentrierten uns in unserem Vergleich daher schwerpunktmäßig auf Alleinreisende. Daneben untersuchten wir aber auch die Preise für eine Familie und für Rentnerinnen und Rentner.

Alter: Wir haben die Preise für 18, 22, 28, 32, 42 und 69 Jahre alte Personen abgefragt. Im Familienprofil fragten wir zusätzlich die Preise für ein fünfjähriges Kind ab.

Reisedauer: Als Reisezeitraum gaben wir eine Dauer bis 90 (genauer 88 Tage) und bis 365 Tage an.

Reisepreis: Da unterschiedlich lange Reisen, je nach Lebenssituation und Dauer unterschiedlich teuer sein können und die Ver­si­che­rungskosten mit den Kosten der Reise steigen, haben wir die Ver­si­che­rung für folgende Reisekosten abgefragt: 2.500, 3.000, 3.500, 4.000, 4.500, 5.000, 6.000 und 7.000 Euro (für Reisen bis 90 Tage) und 8.000, 10.000, 12.000, 15.000, 18.000, 20.000 und 25.000 Euro (für Reisen bis 365 Tage).

Region: Da die Gesundheitssysteme der USA und Kanada besonders teuer sind, sind die Ver­si­che­rungskosten für Reisen in diese Länder oft höher. Daher haben wir sowohl die Preise für eine Reise in die USA und Kanada und zum Vergleich für eine Reise nach Spanien abgefragt.

Insgesamt haben wir jeweils 14 Profile für Reisen bis 90 Tage und für Reisen bis 365 Tage abgefragt. Jedes Profil hatte zwei Ausprägungen (A für Reisen ohne die USA und Kanada, B für Reisen in die USA).

Ferner haben wir überprüft, ob die Anbieter Such- und Bergungskosten in Höhe von mindestens 5.000 Euro zahlen.

Zusätzlich haben wir überprüft, ob die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen eine Pandemieklausel enthalten. Bei unserer Untersuchung enthielt keiner der von uns emp­foh­lenen Tarife eine solche Klausel.

Wichtig war uns auch, dass die Anbieter entweder am Schlich­tungs­ver­fahr­en des Ver­si­che­rungs­om­buds­mannes oder PKV-Ombudsmannes teilnehmen. 

Wir haben drei Tarife ermittelt, die sehr gute Bedingungen zu einem möglichst günstigen Preis anbieten: Den Tarif ARTop der LVM, den Tarif AR/ARU online der SDK und den Tarif TravelXLO der Envivas.

LVM (ARTop) ist Preis-Leistungs-Sieger

Entscheidend für unsere Untersuchung war, dass der Tarif gerade bei langen und teuren Reisen inklusive den USA und Kanada mit Abstand am günstigsten abschnitt. In 21 von 28 Abfragen erzielte der Tarif „ARTop“ der LVM den Bestpreis für weltweite Reisen.

Der Tarif kann aber nur in einer von 2.300 Ver­si­che­rungsagenturen oder über die Zentrale der LVM in Münster abgeschlossen werden. Wir haben uns dennoch dafür entschieden, die LVM zu empfehlen. Reisen von mehreren Wochen oder Monaten bedürfen in aller Regel einer längeren Planung. Daher ist es Reisenden auch zuzumuten, sich früh genug um den Abschluss der Ver­si­che­rung zu kümmern und gegebenenfalls dafür bei einer Ver­si­che­rungsagentur vor Ort vorstellig zu werden.
 
Außerdem konnte die LVM vergleichsweise die niedrigsten Preise über alle Profile hinweg anbieten. So lassen sich je nach Profil mehrere Hundert Euro sparen.

SDK (Tarif AR) ist online abschließbar

Die SDK mit dem Tarif „AR“ ist eine weitere Emp­feh­lung. Auch sie konnte vergleichsweise günstige Tarife für weltweite Reisen anbieten. Wir empfehlen nur die Variante mit Unfall­ver­sicherung. Denn nur mit der integrierten Unfall­ver­sicherung werden Such- und Bergungskosten in Höhe von 5.000 Euro übernommen. Diese Tarifvariante kann nur online abgeschlossen werden.

Die Preise waren in unserem Vergleich zwar höher als bei der LVM und Envivas. Dafür kann der Tarif aber direkt online abgeschlossen werden. Senioren ab 60 Jahren müssen dagegen einen enorm hohen Aufpreis für kurze und lange Reisen zahlen. Sie bekommen bei der LVM den besseren Preis.

Envivas (Tarif TravelXLO) für TK-Versicherte

Unsere dritte Emp­feh­lung ist die Envivas mit dem Tarif „TravelXLO“. Dabei handelt es sich um ein exklusives Angebot für Versicherte der Kran­ken­kas­se die Techniker (TK). Da aber gerade bei langen Reisen die Möglichkeit besteht, vorab in die TK zu wechseln und im Anschluss den Tarif der Envivas abzuschließen, haben wir uns dazu entschieden, den Tarif als Emp­feh­lung aufzunehmen.

Der Tarif ist allerdings auf Reisen außerhalb der USA und Kanada beschränkt. In unserem Preisvergleich erreichte der Tarif der Envivas dafür siebenmal den Bestpreis für Reisen innerhalb Europas. Für Reisen in die USA oder nach Kanada bietet die Envivas einen anderen Tarif (TravelXLM). Diesen Tarif empfehlen wir nicht. Die Preise waren wesentlich höher als bei unseren anderen Emp­feh­lungen.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Wer braucht eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung?

Egal ob Du einen entspannten Sommerurlaub planst, ein Work and Travel machst oder geschäftlich ins Ausland reist: Eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung solltest Du immer dabei haben. Sie kommt für Arzt- und Krankheitskosten im Ausland auf. Der Schutz der gesetzlichen Kran­ken­kas­se ist oft unvollständig. Im schlimmsten Fall bleibst Du ohne Ver­si­che­rung auf einem Großteil der Kosten sitzen.

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Wie viel kostet eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung?

Eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung bekommst Du schon für wenige Euro im Jahr. Viel wichtiger als der Preis sind aber die Leistungen der Ver­si­che­rung. Die Ver­si­che­rung sollte ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland übernehmen. Außerdem sollte sie den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland zahlen. 

Weitere wichtige Punkte »

Was ist die beste Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung?

Bei Finanztip vergleichen wir jedes Jahr die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rungen. Wir empfehlen leistungsstarke Tarife zu einem erschwinglichen Preis. Unter unseren Emp­feh­lungen gibt es Tarife für Singles und solche, die besonders für Familien geeignet sind.

Zu unseren Emp­feh­lungen »

Wann brauchst Du eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung?

Je nach Tarif gilt eine Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung für eine Reisedauer bis zu 56 oder maximal 70 Tage. Möchtest Du länger verreisen, solltest Du eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung abschließen. Unter den Anbietern gibt es teilweise extreme Preisunterschiede. Wir haben die Tarife daher getestet und empfehlen Ver­si­che­rungen mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis. 

Zu unseren Emp­feh­lungen »

Wann zahlt die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung den medizinischen Rücktransport?

Eine gute Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung sollte den Rücktransport ins Heimatland zahlen, wenn eine Behandlung im Ausland zwar möglich, die Erfolgsaussichten in Deutschland aber besser sind. Die Ver­si­che­rungen nennen das den medizinisch sinnvollen Rücktransport. Ohne entsprechende Absicherung kann Dich der Rücktransport in den finanziellen Ruin treiben.

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