Krankenhaus-Zusatzversicherung Die besten Tarife für die Chefarzt-Behandlung

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Krankenhaus-Zusatzversicherung stockt die Leistungen der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung auf.
  • Sie zahlt im Krankenhaus die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
  • Für die von uns emp­foh­lenen Tarife zahlst Du zwischen 34 und 43 Euro im Monat, wenn Du mit 37 Jahren die Ver­si­che­rung abschließt. Bei Vertragsschluss mit 47 Jahren sind es zwischen 43 und 54 Euro im Monat.

So gehst Du vor

  • Überlege, ob Du Dir die Beiträge für eine stationäre Zusatzversicherung leisten willst.
  • Willst Du die Ver­si­che­rung langfristig behalten, dann wähle einen Tarif mit Altersrückstellungen. Falls Du den Schutz absehbar nur für einige Jahre benötigst, eignet sich ein Angebot ohne Rückstellungen.
  • Wir empfehlen Tarife mit Altersrückstellungen. In unserem Vergleich haben am besten abgeschnitten: Hallesche (Mega Clinic AR), Ergo (SZL), SDK (Klinik 2-Bett SP2), Inter (Quali Med Z S2R) und Barmenia (Mehr Komfort 2-Bett K).
  • Die Tarife der Halleschen, Barmenia und Inter gibt es auch in einer Variante ohne Altersrückstellungen.

Mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung bekommst Du ähnliche Leistungen wie ein Privatpatient: Du sicherst Dir die Behandlung durch den Chefarzt und wirst bequem in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht. 

Noch interessanter wird die Ver­si­che­rung, wenn der von der Bundesregierung geplante Krankenhaus-Atlas am 1. Mai 2024 veröffentlicht wird. In dieser Online-Datenbank sollst Du zukünftig nach einem Krankenhaus suchen können, das genau auf Deinen Fall spezialisiert ist. Zusammen mit der Ver­si­che­rung sicherst Du Dir so eine erstklassige Chefarzt-Behandlung in einem Krankenhaus Deiner Wahl. 
 

Wann lohnt sich eine Krankenhaus-Zusatzversicherung?

Die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen zahlen Behandlungen in dem Umfang, der medizinisch notwendig und zugleich wirtschaftlich sinnvoll ist (§ 12 Abs. 5 SGB V). Im Krankenhaus bedeutet das meistens: Wenn Du gesetzlich versichert bist, wirst Du standardmäßig in einem Mehrbettzimmer untergebracht und von den jeweils diensthabenden Ärztinnen und Ärzten behandelt. Das können Assistenz-, Stations- oder Oberärzte sein. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn es medizinisch notwendig ist – also beispielsweise nur die Chefärztin qualifiziert genug ist, um Dich zu behandeln.

In einigen Kliniken ist das Zweibettzimmer mittlerweile Standard. Ansonsten zahlt die gesetzliche Kran­ken­kas­se ein Ein- oder Zweibettzimmer nur, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist, etwa weil Du besonders viel Ruhe brauchst, um gesund zu werden.

Möchtest Du Dir Extras wie die Behandlung durch Chefärzte und Spezialisten oder die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer unabhängig von Deinem Gesundheitszustand sichern, dann kannst Du eine private Zusatzversicherung abschließen, die die Kassenleistungen aufstockt. Notwendig ist der Zusatzschutz nicht, aber er sorgt dafür, dass Du im Krankenhaus wie ein Privatpatient behandelt wirst. Allerdings ist die Ver­si­che­rung auch nicht günstig.

Wir haben 49 Krankenhaus-Zusatztarife analysiert und können fünf Tarife mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis besonders empfehlen. Welche das sind, liest Du weiter unten.

Welche Krank­en­haus­zu­satz­ver­si­che­rung lohnt sich? So haben unsere Experten gute Tarife gefunden

49

leistungsstarke Tarife

Auf unsere Anfrage haben uns 19 Versicherer 49 leistungsstarke Tarife geschickt.

24

davon günstig

Wir haben die günstigere Hälfte der Tarife untersucht, um Angebote mit einem starken Preis-Leistungsverhältnis zu finden.

5

Emp­feh­lungen

Wir haben die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen verglichen und Leistungen bewertet. Die fünf Tarife mit der besten Wertung empfehlen wir.

Was zahlt die private Zusatzversicherung?

Bevor Du eine Zusatzversicherung fürs Krankenhaus abschließt, solltest Du wissen, was Du für Dein Geld bekommst. Die folgenden Aspekte zählen zu den Kernleistungen stationärer Zu­satz­ver­si­che­rung­en:

Zahlt die Ver­si­che­rung für ein Ein- oder Zweitbettzimmer? 

Die Ver­si­che­rung solltest Du nicht vorrangig für ein komfortables Zimmer abschließen, sondern um die teure Behandlung durch hochqualifizierte Ärzte und Ärztinnen zu bezahlen. Der Preis für ein Zweibettzimmer beträgt laut Verband der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung im Bundesdurchschnitt 65 Euro pro Tag und für ein Einzelzimmer 124 Euro. Leistungsstarke Zusatz-Tarife kosten etwa 460 Euro im Jahr, wenn Du sie im Alter von 37 Jahren abschließt. Du könntest also jedes Jahr sieben Tage lang ein Zweibettzimmer im Krankenhaus bezahlen, bevor sich die Kosten für die Ver­si­che­rung für Dich ausgezahlt hätten.

Zu­satz­ver­si­che­rung­en, die ein Einbettzimmer zahlen, kosten oft deutlich mehr als Zweibettzimmer-Tarife. Dieser Mehrbeitrag lohnt sich aus medizinischer Sicht nicht, da Du dadurch keine bessere Behandlung bekommst. Deshalb empfehlen wir Einbettzimmer-Tarife nur, wenn sie besonders günstig sind.

Manche Versicherer zahlen auch die Kosten für ein Familienzimmer, damit beide Elternteile mit ihrem Neugeborenen in einem Zimmer untergebracht werden können. 

Bekommst Du eine Chefarztbehandlung bezahlt? 

Wenn Du im Krankenhaus nicht vom diensthabenden Arzt behandelt werden möchtest, sondern von einer leitenden Ärztin, dann funktioniert das so: Du schließt einen Wahlleistungsvertrag mit dem Krankenhaus ab. Wahlleistungen sind die Leistungen eines Krankenhauses, die die Kasse nicht zahlt und die Du deshalb freiwillig dazubuchen kannst. Ohne Zusatzversicherung musst Du diese selbst zahlen.

Der Wahlleistungsvertrag sorgt dafür, dass ein Arzt privat abrechnen, also ein höheres Honorar für Deine Behandlung verlangen kann. Das dürfen in Krankenhäusern nur leitende Mediziner, in der Regel Chefärztinnen und -ärzte, manchmal aber auch andere Spezialisten.

Wenn Du mit einem Arzt im Krankenhaus, zum Beispiel einem Chirurgen, eine Wahlarztvereinbarung abschließt, dann rechnen auch alle anderen Ärzte, die an Deiner Behandlung mitwirken, privat ab, also auch der Anästhesist und die Radiologin. Du bekommst dann nach Deinem Krankenhausaufenthalt Rechnungen von mehreren Ärzten, die Du erstmal selbst vorstrecken musst und Dir dann von der stationären Zusatzversicherung erstatten lassen kannst. Mit einigen Anbietern kannst Du auch vereinbaren, dass diese den Rechnungsbetrag direkt an den Arzt oder die Ärztin erstatten.

Mit einem Wahlarztvertrag hast Du Anspruch darauf, dass Dein Wahlarzt persönlich die zentralen Leistungen Deiner Behandlung erbringt, etwa den fachlich anspruchsvollen Teil einer Operation. Andere Tätigkeiten darf der Wahl- oder Chefarzt delegieren. Überspitzt gesagt: Der Chefarzt muss in einer Herz-OP den Schrittmacher zwar selbst einsetzen, das Zunähen der Wunde darf er aber einem anderen Arzt überlassen. Nur wenn der Wahlarzt aus unvorhersehbaren Gründen verhindert ist, darf ein im Vertrag namentlich genannter Stellvertreter, meist ein Oberarzt, die Leistungen erbringen.

Immer wieder beklagen Patienten, dass sie trotz vereinbarter Chefarztbehandlung den Chefarzt kaum zu Gesicht bekommen haben. Das ist in vielen Fällen nicht rechtens. Bestehe darauf, dass Visiten, Aufnahme- und Entlassungsuntersuchungen oder Verbandswechsel nur dann privat abgerechnet werden, wenn sie persönlich vom Chefarzt oder dessen ständigem Vertreter erbracht wurden. Diese Tätigkeiten darf der Chefarzt zwar delegieren, dann darf das Krankenhaus aber nicht privat abrechnen (§ 4 Abs. 2 GOÄ).

So rechnen Ärzte Privathonorare ab

 

Was zahlt die Ver­si­che­rung für Schwangere? 

Bei einer Geburt kannst Du ebenfalls die Leistungen aus Deiner privaten Krank­en­haus­zu­satz­ver­si­che­rung, wie eine Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Ein - oder Zweibettzimmer, in Anspruch nehmen. 

Manche Versicherer bezahlen auch ein Familienzimmer, in dem beide Elternteile mit Kind unterkommen können. Bedenke aber, dass die meisten Ver­si­che­rungen eine Wartezeit von acht Monaten für eine Entbindung haben. Daher solltest Du die Ver­si­che­rung schon vor der Schwangerschaft abschließen. 

Gibt es eine freie Arzt- und Krankenhauswahl?

Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist und ins Krankenhaus musst, weist Dich Dein Arzt meist in die nächstgelegene Klinik ein. Die Zu­satz­ver­si­che­rung­en bewerben ihre Tarife mit dem Argument „freie Krankenhauswahl“, Du darfst aber ohnehin immer in ein anderes Krankenhaus gehen als in das auf der Einweisung genannte. Dieses Recht hast Du auch ohne Zusatzvertrag. Theoretisch könnte die Kran­ken­kas­se dann allerdings Mehrkosten von Dir zurückverlangen. Im Sozialgesetzbuch steht „wählen Versicherte ohne zwingenden Grund ein anderes als ein in der ärztlichen Einweisung genanntes Krankenhaus, können ihnen die Mehrkosten ganz oder teilweise auferlegt werden“ (§ 39 Abs. 2 SGB V).

Die Regelung stammt allerdings aus einer Zeit, in der die Behandlung je nach Klinik unterschiedlich teuer war. Inzwischen müssen alle Krankenhäuser über einheitliche Fallpauschalen abrechnen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 Krankenhausentgeltgesetz). Damit gibt es deutschlandweit kaum noch Kostenunterschiede zwischen der Behandlung in unterschiedlichen Kliniken. Allein für die freie Krankenhauswahl lohnt sich eine Zusatzversicherung also nicht.

Mit der privaten Zusatzversicherung hast Du aber die Möglichkeit, nicht nur das Krankenhaus frei zu wählen, sondern auch die Ärztin, die Dich persönlich behandeln soll. Du kannst also gezielt nach Spezialisten für Deine Erkrankung suchen und Dich für das Krankenhaus entscheiden, in dem sie praktizieren. Die Zusatzversicherung würde dann nicht nur für Mehrkosten durch die Krankenhauswahl einspringen, sondern zahlt auch das teure Spezialisten-Honorar. Suchmaschinen zum Finden einer passenden Klinik gibt es auf verschiedenen Portalen, etwa beim Kassenverband VDEK und dem PKV-Verband.

Was bietet der Krankenhaus-Atlas?


Welches Krankenhaus auf Deinen Fall spezialisiert ist, kannst Du voraussichtlich ab dem 1. Mai 2024 in einer Datenbank, dem Krankenhaus-Atlas nachschauen. Dieser ist Teil des beschlossenen Krankenhaustransparenzgesetzes. In diesem Transparenzregister sollst Du Informationen zu den Fachgebieten der Krankenhäuser, den Fallzahlen und der Qualität der Leistungen bekommen. Solche Suchmaschinen zum Finden einer passenden Klinik gibt es bereits auf verschiedenen Portalen, etwa beim Kassenverband VDEK und dem PKV-Verband.

Achtung: Stellt sich die gewünschte Spezialklinik als sogenannte gemischte Anstalt heraus, übernehmen nicht alle Tarife die Kosten. Gemischte Anstalten sind Krankenhäuser, die gleichzeitig Kuren oder Reha anbieten. Die meisten Anbieter setzen eine schriftliche Zusage vor der Behandlung voraus, sonst übernehmen sie die Kosten nicht. Alle von uns emp­foh­lenen Tarife übernehmen die Behandlung in einer gemischten Anstalt mindestens dann ohne vorherige Zusage, wenn Du als Notfall ins Krankenhaus eingeliefert wirst oder die Klinik die einzige an Deinem Wohnort ist.

Sind ambulante Operationen versichert? 

Immer mehr Operationen sollen ambulant durchgeführt werden. Viele Patienten können also das Krankenhaus noch am selben Tag wieder verlassen und verursachen dadurch weniger Kosten für Krankenhäuser und Kran­ken­kas­sen. Aus diesem Grund haben Ärzteschaft, Krankenhäuser und Kran­ken­kas­sen mehrere Maßnahmen auf den Weg gebracht, die ambulante Operationen für Krankenhäuser attraktiver machen sollen. Deshalb sollten gute Tarife für Krankenhaus-Zusatzversicherungen auch privatärztliche Leistungen bei ambulanten Operationen abdecken. Alle von uns emp­foh­lenen Krankenhaus-Zusatzversicherungen tun das.

Welche Leistungen schließt die Krankenhaus-Zusatzversicherung aus?

Die Zusatzversicherung zahlt nicht jede Extra-Leistung im Krankenhaus. Die folgenden Einschränkungen sollten Dir bewusst sein:

Zahlt die Krankenhaus-Zusatzbersicherung für Privatkliniken? 

Eine stationäre Zusatzversicherung geht davon aus, dass Du Dich in einem Krankenhaus behandeln lässt, das über die gesetzliche Kran­ken­kas­se abrechnen kann. Es gibt auch reine Privatkliniken ohne Kassenzulassung. Wenn Du in eine solche gehst, kann es sein, dass die Zusatzversicherung nichts zahlt oder dass Du den Anteil der gesetzlichen Kasse selbst tragen musst. Schau also unbedingt in die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen, bevor Du Dich für eine Privatklinik entscheidest.

Leistet die Krankenhaus-Zusatzversicherung nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen? 

In der Regel zahlen die Anbieter Mehrleistungen nur bei medizinisch notwendigen Behandlungen. Wer also beispielsweise eine rein kosmetische Operation vornehmen lässt, hat keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung für Privatarzt oder Einzelzimmer. Einige Tarife machen in dieser Hinsicht allerdings eine Ausnahme. Auch wenn es nicht um eine kosmetische Operation geht, kann es durchaus Streit mit der Ver­si­che­rung geben, ob eine Behandlung wirklich medizinisch notwendig war. Wie Du Streit mit der Ver­si­che­rung vermeidest, erklären wir in diesem Abschnitt.

Zahlt die Krankenhaus-Zusatzversicherung für Reha und Kuren? 

Leistungen für Aufenthalte in einer Kur- oder Rehaklinik sind in vielen Tarifen ausgeschlossen. Einige Tarife zahlen während einer Kur, Reha oder Anschlussheilbehandlung ein Tagegeld. Damit lassen sich Zusatzkosten bezahlen. Allerdings sind Zweibettzimmer in vielen Rehakliniken Standard und ein Großteil der Leistungen wird ohnehin nicht von Ärzten erbracht, sondern von anderen Therapeuten. Daher solltest Du allein wegen Reha-Aufenthalten keine Krankenhaus-Zusatzversicherung abschließen. 

Gibt es Wartezeiten? 

Nach Abschluss des Vertrages kannst Du nicht bei allen Anbietern sofort Leistungen in Anspruch nehmen. Stattdessen musst Du erstmal eine Wartezeit überbrücken. In der Regel beträgt diese drei Monate, für eine Entbindung acht Monate. Es gibt allerdings auch Krankenhaus-Zusatzversicherungen ohne Wartezeit, so zum Beispiel alle fünf von uns emp­foh­lenen Tarife.

Wie viel kostet die stationäre Zusatzversicherung?

Wie teuer eine stationäre Zusatzversicherung ist, hängt neben dem Leistungsumfang vor allem von Deinem Alter und Gesundheitszustand beim Vertragsschluss ab. Ältere Menschen und Menschen mit Gesundheitsproblemen müssen mehr zahlen, weil bei ihnen die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass sie krank werden und tatsächlich Rechnungen bei der Kran­ken­ver­si­che­rung einreichen. Wer mit dem Gedanken spielt, eine stationäre Zusatzpolice abzuschließen, sollte damit deshalb nicht zu lange warten.

Tarife, die in unserem Vergleich der Krankenhaus-Zusatzversicherungen besonders gut abgeschnitten haben, kosten zwischen 43 und 54 Euro, wenn Du gesund bist und sie mit 47 Jahren abschließt.

Monatsbeiträge der emp­foh­lenen Tarife

Alter beim
Abschluss
Hallesche1Ergo2SDK1Inter3Barmenia1
27 Jahre35 €32 €32 €29 €32 €
37 Jahre43 €39 €38 €34 €38 €
47 Jahre54 €49 €47 €43 €47 €
57 Jahre71 €65 €61 €54 €59 €
67 Jahre94 €84 €77 €67 €73 €

1 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer
2 Tarif mit Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer 
3 Tarif mit Unterbringung im Zweibettzimmer, nach Unfall Einbettzimmer
Angaben für Gesunde, Werte gerundet
Quelle: Angaben der Versicherer (Stand: 2. September 2021)

Um mehr über Deine Krankengeschichte zu erfahren, stellen die Versicherer in den Unterlagen zum Abschluss der Ver­si­che­rung einige Gesundheitsfragen. Beantworte die Fragen unbedingt ehrlich, sonst muss die Ver­si­che­rung im Ernstfall womöglich nicht zahlen. Denn um zu prüfen, ob Du beim Vertragsabschluss etwas verschwiegen hast, darf die Ver­si­che­rung auch nachträglich noch Deine Krankenakten anfordern. In der Regel wollen die Anbieter für die Gesundheitsprüfung Informationen über Behandlungen, die bis zu fünf oder zehn Jahre zurückliegen.

Können die Beiträge für die Zusatzversicherung steigen? 

Genau wie bei einer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung kannst Du Dich nicht darauf verlassen, dass der anfängliche Beitrag über die gesamte Laufzeit gleich bleibt. Höhere Kosten, zum Beispiel durch neue medizinische Behandlungen, geben die Versicherer an ihre Kunden weiter. Dabei kann es auch zu deutlichen Beitragssprüngen kommen. Wird Dir Deine Krankenhaus-Zusatzversicherung zu teuer, ist vielleicht ein Wechsel in einen günstigeren Tarif möglich.

Ist ein Vertrag mit oder ohne Altersrückstellungen besser?

Krankenhaus-Zusatzpolicen gibt es in zwei Varianten: mit oder ohne Altersrückstellungen. Tarife ohne Altersrückstellungen sind bei Abschluss günstiger, mit den Jahren wird der Schutz aber immer teurer. Der Beitrag steigt in vertraglich festgelegten Schritten. Er kann aber auch noch teurer werden, weil zum Beispiel die Gesundheitskosten gestiegen sind.

Bei Verträgen mit Altersrückstellungen legt die Ver­si­che­rung von dem gezahlten Beitrag immer einen kleinen Teil zurück. Aus diesem Sparstrumpf sollen Preissteigerungen im Alter aufgefangen werden. Theoretisch zahlst Du damit während der gesamten Vertragslaufzeit den gleichen Beitrag. Allerdings werden auch in dieser Variante Beiträge an gestiegene Kosten angepasst, etwa durch teurere medizinische Behandlungen.

Durch den Sparanteil sind die Beiträge bei diesen Tarifen von Anfang an höher. Je früher Du einen solchen Vertrag schließt, desto geringer ist der Anteil Deines Beitrags, den die Ver­si­che­rung für Dein Alter zurücklegen muss.

Finanztip empfiehlt, einen Tarif mit Altersrückstellungen zu wählen, wenn Du Dich langfristig absichern willst. Denn mit einem solchen Vertrag kannst Du große Preissprünge im Alter besser vermeiden. Zudem enden viele Tarife ohne Rückstellungen mit einem bestimmten Alter, zum Beispiel zum 60. Lebensjahr. Doch gerade im Rentenalter wird es wahrscheinlicher, dass Du häufiger ins Krankenhaus musst und die Ver­si­che­rung in Anspruch nehmen könntest. Endet ein Tarif, hast Du in der Regel vorher die Möglichkeit, in einen anderen Tarif mit Rückstellungen zu wechseln. Der ist dann allerdings deutlich teurer, da Du einiges an Sparanteilen nachzahlen musst.

Der Vorteil der Tarife ohne Altersrückstellungen ist allerdings, dass Du diese ohne Verluste kündigen kannst. Falls Du nur für eine bestimmte Lebensphase die Ver­si­che­rung haben möchtest, bietet sich diese Variante an. Sie lohnt sich auch, wenn Du flexibel bleiben und möglicherweise in Zukunft den Anbieter wechseln möchtest. Wenn Du einen Vertrag mit Altersrückstellungen kündigst, geht Dir der bereits eingezahlte Sparanteil verloren.

Welche Tarife für Krankenhaus-Zusatzversicherungen empfiehlt Finanztip?

Finanztip hat im Juli und August 2021 stationäre Zu­satz­ver­si­che­rung­en verglichen. Dabei haben wir sowohl den Preis als auch die tariflich vorgesehenen Leistungen von 49 Ver­si­che­rungs-Tarifen untersucht. Wie wir bei unserem Test vorgegangen sind und welche Leistungen ein Tarif bieten muss, damit wir ihn als Emp­feh­lung listen, liest Du am Ende des Artikels. Dort findest Du auch die gesamte Liste der sehr leistungsstarken und vergleichsweise günstigen Tarife in unserem Vergleich.

Die folgenden fünf Tarife haben in unserem Preis-Leistungsvergleich am besten abgeschnitten: Hallesche (Mega Clinic AR), Ergo (SZL), SDK (Klinik 2-Bett SP2), Inter (Quali Med Z S2R) und Barmenia (Mehr Komfort 2-Bett K).

Bei den emp­foh­lenen Tarifen handelt es sich um Ver­si­che­rungen mit Altersrückstellungen. Allerdings gibt es die Tarife von Hallesche, Barmenia und Inter mit identischen Leistungen auch in einer Variante ohne Altersrückstellungen. Die kommt infrage, wenn Du die Ver­si­che­rung nur für eine begrenzte Zeit abschließen möchtest.

Was unsere Emp­feh­lungen für Menschen ohne Vorerkrankungen monatlich kosten, kannst Du in der Tabelle in diesem Abschnitt nachschauen.

Bis auf das Angebot der SDK sind alle Tarife direkt online abschließbar. Du musst dazu allerdings einige Gesundheitsfragen beantworten. Nimm Dir also Zeit und fülle den Fragebogen gewissenhaft aus. Sonst kann es Dir später schlimmstenfalls passieren, dass die Ver­si­che­rung nicht zahlen will.

Hallesche
Mega Clinic AR
  • bestes Ergebnis im Vergleich der Zusatzleistungen
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • keine Wartezeit
  • auch verfügbar in einer Variante ohne Altersrückstellungen
  • am teuersten unter den emp­foh­lenen Tarifen
Ergo
SZL
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • keine Wartezeit
  • bei ambulanten OPs Erstattung nur bis Höchstsatz der Gebührenordnung
SDK
Klinik 2-Bett (SP2)
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • keine Wartezeit
  • nicht online abschließbar; es kann nur Angebot angefordert werden
Inter
Qualimed Z S2R
  • günstigster der emp­foh­lenen Tarife
  • Unterbringung im Zweibettzimmer, bei Unfall Einbettzimmer
  • keine Wartezeit
  • auch verfügbar in einer Variante ohne Altersrückstellungen
Barmenia
Mehr Komfort 2-Bett K
  • Unterbringung im Zweibettzimmer
  • keine Wartezeit
  • auch verfügbar in einer Variante ohne Altersrückstellungen

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Kann es Streit mit der Ver­si­che­rung geben?

Die privaten Kran­ken­ver­si­che­rungen haben mit hohen Kosten zu kämpfen und prüfen Rechnungen, bevor sie diese erstatten. Es kann also passieren, dass die Ver­si­che­rung eine Rechnung nicht vollständig zahlen will, weil sie behauptet, eine Behandlung sei medizinisch nicht notwendig oder die Ärzte hätten falsch abgerechnet.

Dann sitzt Du zwischen den Stühlen, denn Du hast einerseits den Behandlungsvertrag mit dem Arzt und andererseits die Zusatzversicherung. Beide Verträge sind allerdings voneinander unabhängig. Wenn Du mit dem Arzt und der Ver­si­che­rung zu keiner Einigung kommst, kann es passieren, dass Du auf einem Teil der Kosten sitzenbleibst.

Deshalb solltest Du möglichst schon vor einer Behandlung mit dem Versicherer sprechen und klären, welche Kosten er übernimmt. Weigert sich die Ver­si­che­rung, nach einem Krankenhausaufenthalt die Rechnung vollständig zu begleichen, solltest Du die Abrechnungsstelle der Klinik über die Ablehnung informieren. Zudem solltest Du sie bitten, schriftlich zu begründen, warum die beanstandeten Punkte in der Rechnung korrekt sind. Am besten ist es, wenn Du Deine Ver­si­che­rung davon überzeugen kannst, die Auseinandersetzung direkt mit dem Krankenhaus zu führen. Dann stehst Du nicht ständig als Mittler zwischen beiden Seiten.

Falls die Ver­si­che­rung auf ihrem Standpunkt beharrt, kannst Du den PKV-Ombudsmann einschalten. Das Schlich­tungs­ver­fahr­en bei ihm ist kostenlos. Allerdings ist das Ergebnis nicht bindend für die Kran­ken­ver­si­che­rung. Hilft das alles nichts, bleibt noch der Gang vor Gericht. Wenn Du keine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast, besteht aber das Risiko, dass Du auf den Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleibst, falls Du verlierst.

Weitere Tipps bei Streit mit Ver­si­che­rung und Ärzten findest Du in unserem Blog-Beitrag.

So haben wir getestet

Krankenhaus-Zusatzversicherung 2021

Wir haben im Juli und August 2021 Preis und Leistung verschiedener Krank­en­haus­zu­satz­ver­si­che­rung­en verglichen. Dafür haben wir in einem ersten Schritt auf Basis von Bewertungen der Analysehäuser Franke und Bornberg, Morgen & Morgen sowie der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 7/2020) Ver­si­che­rungs­ge­sell­schaften identifiziert, die leistungsstarke Krankenhaus-Zusatztarife im Angebot hatten. In die Grundgesamtheit unserer Untersuchung nahmen wir nur Anbieter von Tarifen auf, die bei Franke und Bornberg mit der Note „FFF“ oder „FF+“ abgeschnitten haben und mindestens vier von fünf Sternen bei Morgen & Morgen erhalten haben.

Folgende 19 Anbieter kamen in die Grundgesamtheit unserer Untersuchung:

  • Advigon
  • Allianz
  • ARAG
  • Barmenia
  • Concordia
  • Deutsche Fa­mi­lien­ver­si­che­rung
  • Die Bayerische
  • Ergo
  • Gothaer
  • Hallesche
  • Inter
  • Janitos
  • Münchener Verein
  • Ottonova
  • R+V
  • SDK
  • Signal Iduna
  • Universa
  • Württembergische

Für unseren Vergleich formulierten wir Mindestkriterien für einen guten Ver­si­che­rungs­schutz und baten die 19 genannten Versicherer, uns Tarife zu schicken, die diese Mindestkriterien erfüllen. Tarife, die nicht unseren Anforderungen entsprachen, sortierten wir aus.

Die Mindestkriterien waren:

  1. Unterbringung im Zweibettzimmer;
  2. freie Arztwahl, Chefarzt- beziehungsweise Wahlarztbehandlung inklusive;
  3. Erstattung von Arzthonoraren mindestens bis zum fünffachen Satz der Gebührenordnung der Ärzte;
  4. freie Krankenhauswahl und Erstattung etwaiger Mehrkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses;
  5. Behandlung auch in Krankenhäusern, die Kuren und Reha-Behandlungen durchführen (bei Notfall ohne vorherige Leistungszusage des Versicherers);
  6. keine Leistungsbeschränkung auf Unfälle oder bestimmte Erkrankungen;
  7. Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren;
  8. Übernahme der Kosten für stationäre Psychotherapie, für vor- und nachstationäre Behandlungen sowie für ambulante Operationen;
  9. Verzicht auf Anzeigepflicht des Krankenhausaufenthalts sowie in der Regel auf schriftliche Genehmigung vor der Behandlung.

Wir haben von allen 19 angefragten Versicherern Tarife zurückerhalten, 49 insgesamt. Wir haben dann die Preise der eingesandten Tarife verglichen und dafür jeweils den Mit­tel­wert der Beiträge bei Abschluss mit 37 und 47 Jahren genutzt. Weiter untersucht haben wir nur jene Tarife mit und ohne Altersrückstellungen, deren Beitrag unter dem jeweiligen Durchschnitt lag. Das waren 24 Tarife.

Für diese Tarife haben wir überprüft, ob sie tatsächlich unsere Mindestkriterien erfüllen. Die Tarife des Münchener Vereins übernahmen keine Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl, ein Tarif der Halleschen erstattete keine Kosten für ambulante Operationen – deshalb haben wir diese Tarife nicht weiter untersucht.

Damit blieben 21 leistungsstarke Tarife übrig, 13 davon waren Angebote mit Altersrückstellungen, acht ohne Altersrückstellungen. All diese starken Tarife haben wir dann noch einmal genauer unter die Lupe genommen, um festzustellen, wie sich ihr Leistungsumfang unterscheidet.

Wir haben geprüft, inwiefern die Tarife über unsere Mindestkriterien hinausgehen und welche Leistungen sie in den Zusatzmerkmalen Wartezeit, Anschlussheilbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt, teilstationäre Behandlung und Belegarztbehandlung erbringen. So haben wir es unter anderem als positiv bewertet, wenn die Tarife die Unterbringung im Ein- statt Zweibettzimmer erstatten oder auf eine Wartezeit verzichten. Weitere Extrapunkte gab es zum Beispiel, wenn der Tarif auch die Behandlung durch Belegärzte abdeckt. Das sind Ärzte, die nicht im Krankenhaus angestellt sind, aber dort einige Betten reserviert haben und Patienten behandeln dürfen.

Den Leistungsumfang bei unseren Zusatzmerkmalen haben wir mit einem Punktesystem bewertet. Wir haben entschieden, Tarife ohne Altersrückstellungen für die Emp­feh­lung nicht zu berücksichtigen, weil wir grundsätzlich Krankenhaus-Zusatztarife mit einem Alterspolster für sinnvoller halten. Denn mit zunehmendem Alter werden Krankenhausaufenthalte häufiger und viele Tarife ohne Rückstellungen enden spätestens mit dem 60. Lebensjahr. In unserem Vergleich der Zusatzleistungen haben außerdem Tarife mit Altersrückstellungen gleich gut oder besser abgeschnitten als solche ohne den Sparanteil.

Deshalb empfehlen wir die Tarife mit Altersrückstellungen, die in unserem Vergleich am besten abgeschnitten haben: Hallesche Mega Clinic AR, Ergo SZL, SDK SP2, Inter Quali Med Z S2R und Barmenia Mehr Komfort 2-Bett K.

Die Tarife von Ottonova und Württembergische haben ebenfalls ein gutes Ergebnis erzielt in unserer Zusatzwertung. Da sie aber teurer waren als Tarife mit einer besseren Bewertung, haben wir sie nicht in den Kreis der Emp­feh­lungen aufgenommen.

Alle Ergebnisse unseres Krankenhauszusatz-Tests:

Leistungsstarke Krankenhaus-Zusatztarife mit Altersrückstellungen

Ver­si­che­rungTarifname

Zusatz-

Score

Beitrag

bei Abschluss

mit 37 Jahren

Beitrag

bei Abschluss

mit 47 Jahren 

HallescheMega Clinic AR81 %43 €54 €
ErgoSZL74 %39 €49 €
SDKSP273 %38 €47 €
InterQuali Med Z S2R70 %34 €43 €
BarmeniaMehr Komfort 2-Bett K70 %38 €47 €
OttonovaKlinik Zweibett67 %40 €51 €
WürttembergischeSZ67 %42 €52 €
GothaerMediclinic Plus62 %36 €46 €
DFVKlinikschutz Premium56 %31 €42 €
Signal IdunaKlinik Top154 %41 €52 €
AragTarif 26 mit Tarifstufe 26248 %32 €40 €
Universauni-SZ II plus37 %38 €48 €
ConcordiaSZ2 + SZ PLUS8 %34 €47 €

Quelle: Finanztip-Erhebung, Preise laut Angaben der Versicherer (Stand: 2. September 2021)

Leistungsstarke Krankenhaus-Zusatztarife ohne Altersrückstellungen

Ver­si­che­rungTarifname

Zusatz-

Score

Beitrag

bei Abschluss

mit 37 Jahren

Beitrag

bei Abschluss

mit 47 Jahren 

HallescheMega Clinic Ri181 %17 €20 €
GothaerMediclinic S Plus173 %19 €28 €
BarmeniaMehr Komfort 2-Bett170 %16 €16 €
InterQuali Med Z S270 %17 €21 €
WürttembergischeSZR67 %17 €18 €
BayerischeV.I.P stationär Komfort59 %22 €24 €
Signal IdunaKlinik Top1pur254 %23 €-
JanitosJA stationär plus37 %22 €23 €

1 Tarif endet zum 60. Lebensjahr, wenn Kunde nicht in einen mit Altersrückstellungen wechselt
2 Tarif endet zum 40. Lebensjahr, wenn Kunde nicht in einen mit Altersrückstellungen wechselt
Quelle: Finanztip-Erhebung, Preise laut Angaben der Versicherer (Stand: 2. September 2021)

Autoren
Julia Rieder

* Was der Stern bedeutet:

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