Krankentagegeld Absicherung für Selbstständige und Gutverdiener

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Krankentagegeld-Versicherung zahlt einen vereinbarten Betrag, um Dein fehlendes Einkommen auszugleichen, wenn Du krank bist.
  • Wer kein Krankengeld von der gesetzlichen Kran­ken­kas­se bekommt, braucht in der Regel ein Krankentagegeld.
  • Falls Du gesetzliches Krankengeld bekommst, solltest Du prüfen, ob das ausreicht, um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Insbesondere bei Gutverdienern liegt das Krankengeld deutlich unter dem normalen Nettoeinkommen.

So gehst Du vor

  • Berechne Deinen monatlichen Geldbedarf. Wenn Du Anspruch auf Krankengeld hast, ermittle die Lücke zwischen dem Krankengeld und Deinen laufenden Ausgaben. Wie das geht, erklären wir Dir im Text.
  • Wenn Du weißt, wie hoch Dein Tagegeld sein muss, solltest Du Angebote vergleichen. Das geht am einfachsten auf einem Vergleichsportal. Wir empfehlen Acio.
  • Welche Einstellungen Du auf dem Portal vornehmen solltest, um möglichst leistungsstarke Tarife zu finden, liest Du in diesem Abschnitt unseres Ratgebers.

Ein Schnupfen ist schnell überwunden, aber nach einem Unfall oder einer Operation dauert es oft länger, bis man wieder fit ist. Wenn Du wochen- oder monatelang nicht arbeiten kannst, wird es finanziell schnell eng, falls Du keine anderweitige Absicherung hast. Bei Angestellten zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit noch sechs Wochen das volle Gehalt weiter. Bist Du hingegen selbstständig oder freiberuflich tätig, genießt Du diesen Luxus nicht. Du brauchst dann wahrscheinlich eine Krankentagegeld-Versicherung, um Deine Einkommenslücke zu schließen. Sie kann auch in anderen Fällen sinnvoll sein.

Was ist eine Krankentagegeld-Versicherung?

Eine Krankentagegeld-Versicherung ist eine freiwillige Zusatzversicherung. Sie zahlt einen festgelegten Tagessatz, wenn Du wegen einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig bist. Das Krankentagegeld ist steuer- und abgabenfrei. Das bedeutet, der versicherte Tagessatz wird netto ausbezahlt.

Bei Privatversicherten ist die Krankentagegeld-Versicherung Standard – aber nur die wenigsten gesetzlich Krankenversicherten haben sie. Dabei gehört sie zu den sinnvollen Ver­si­che­rungen – je nach individueller Situation.

Zwei Begriffe geraten leicht durcheinander: Krankengeld und Krankentagegeld. Krankengeld wird von der gesetzlichen Kran­ken­kas­se gezahlt, Krankentagegeld von einer privaten Ver­si­che­rung. Nur gesetzlich Krankenversicherte können Krankengeld erhalten. Privatversicherte brauchen unbedingt ein ausreichendes Krankentagegeld.

Leicht verwechseln kann man das Krankentagegeld auch mit dem Krankenhaustagegeld – diese Ver­si­che­rung kannst Du Dir sparen. Sie zahlt für jeden Tag im Krankenhaus einen festgelegten Betrag. Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt halten sich aber in aller Regel in Grenzen. Besser ist es, wenn Du für die gesetzliche Zuzahlung für das Krankenhaus sparst. Am besten auf einem gut verzinsten Tagesgeldkonto

Für wen ist eine Krankentagegeld-Versicherung sinnvoll?

Ob Du eine Krankentagegeld-Versicherung brauchst, hängt zunächst einmal davon ab, ob Du angestellt oder selbstständig bist und ob Du gesetzlich oder privat versichert bist.

Brauchen gesetzlich versicherte Angestellte eine Krankentagegeld-Versicherung?

Als Angestellter bekommst Du bei Krankheit in der Regel sechs Wochen lang Deinen Lohn vom Arbeitgeber. Danach bekommst Du Krankengeld. Das ist normalerweise wesentlich niedriger als Dein Nettoeinkommen. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttolohn, höchstens aber 90 Prozent vom Nettolohn (§ 47 Abs. 1 SGB V). Wenn das zu wenig ist, um weiter Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, solltest Du eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen.

Bei einem sehr hohen Einkommen kann die Lücke noch größer sein. Das maximale Krankengeld beträgt 70 Prozent der monatlichen Bei­trags­be­messungs­grenze in Höhe von 5.175 Euro. Mehr als 3.622,50 Euro brutto Krankengeld erhältst Du also nicht, selbst wenn Du sonst das Doppelte verdienst. Davon gehen dann noch die Arbeitnehmeranteile zu Sozialversicherungen ab. Eine Krankentagegeld-Versicherung wird mit zunehmendem Einkommen also sinnvoller, sofern Du Dein gesamtes Nettogehalt für den Lebensunterhalt brauchst.

In einigen Branchen ist im Tarifvertrag vereinbart, dass der Arbeitgeber das Krankengeld bis zum eigentlichen Nettolohn aufstockt. Gilt ein solcher Tarifvertrag für Dich, dann ist eine Krankentagegeld-Versicherung unnötig.

Was gilt für privat versicherte Arbeitnehmer?

Wenn Du Arbeitnehmer und in der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung bist, bekommst Du nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung kein Krankengeld. Daher solltest Du eine Krankentagegeld-Versicherung abschließen, die ab dem 43. Tag zahlt und Deine monatlichen Ausgaben deckt. Die meisten Privatversicherten schließen die Krankentagegeld-Versicherung zusammen mit ihrer Kran­ken­ver­si­che­rung ab. Das ist aber kein Zwang. Du kannst Dich auch bei einem anderen Krankentagegeld-Anbieter versichern, der bessere Bedingungen bietet.

Brauchen gesetzlich versicherte Selbstständige eine Krankentagegeld-Versicherung?

Als gesetzlich krankenversicherter Selbstständiger kannst Du frei wählen, ob Du Krankengeld erhalten willst oder nicht. Mit einer Krankentagegeld-Versicherung kannst Du Deinen Anspruch zusätzlich erhöhen.

Entscheidest Du Dich für das gesetzliche Krankengeld, zahlst Du statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14 Prozent den normalen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent, also 0,6 Prozentpunkte mehr. Dazu kommt noch der individuelle Zusatzbeitrag Deiner Kran­ken­kas­se. Um das Krankengeld zu versichern, musst Du Deiner Kran­ken­kas­se gegenüber eine Wahlerklärung abgeben.

Maximal kostet Dich das Krankengeld daher rund 31 Euro im Monat in 2024. Dafür erhältst Du Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Es beträgt 70 Prozent Deines regelmäßigen Arbeitseinkommens. Bei Selbstständigen richtet sich das Krankengeld entsprechend nach dem Einkommen, das auch für die Berechnung der Kran­ken­ver­si­che­rungsbeiträge herangezogen wird. Maximal bekommst Du rund 120,75 Euro Krankengeld brutto am Tag.

Als Frau hast Du außerdem Anspruch auf Mut­ter­schafts­geld vor und nach der Geburt. Wie Du Krankengeld mit Deiner Kasse vereinbarst, erklären wir in unserem Ratgeber zum Krankengeld für Selbstständige.

Reichen Dir die 120,75 Euro brutto am Tag nicht aus, die es als gesetzliches Krankengeld gibt, dann kannst Du das Krankengeld als Basis vereinbaren und durch eine private Krankentagegeld-Versicherung ergänzen.

Falls Du die Zeit bis zur Zahlung des Krankengelds ab dem 43. Tag nicht durch Ersparnisse überbrücken kannst, kannst Du zusätzlich einen Wahltarif bei Deiner gesetzlichen Kasse abschließen. Gegen einen Beitragszuschlag wird das Krankengeld dann bereits ab dem ersten Tag Deiner Arbeitsunfähigkeit oder zu einem späteren Zeit­punkt Deiner Wahl gezahlt. Mit einem Wahltarif bist Du allerdings für drei Jahre an diese Kran­ken­kas­se gebunden.

Wie viel der Wahltarif für vorgezogenes Krankengeld kostet, kann sich von Kasse zu Kasse unterscheiden. Es lohnt sich also, die Angebote verschiedener Kran­ken­kas­sen zu vergleichen und gegebenenfalls die Kran­ken­kas­se zu wechseln.

Als Alternative zu einem Wahltarif kannst Du auch eine private Krankentagegeld-Versicherung abschließen und mit der Ver­si­che­rung vereinbaren, dass sie beispielsweise ab der dritten oder vierten Krankheitswoche zahlt. Je kürzer diese sogenannte Karenzzeit ist, desto mehr kostet Dich die Ver­si­che­rung allerdings. Du solltest also vergleichen, was Dich ein privates Krankentagegeld in der gewünschten Höhe kosten würde und wie viel Du für das gesetzliche Krankengeld plus Wahltarif zahlen würdest. Einen Eindruck davon, was eine Krankentagegeld-Versicherung kostet, bekommst Du zum Beispiel auf dem von uns emp­foh­lenen Vergleichsportal Acio.

Insbesondere wenn Du Vorerkrankungen hast, ist das gesetzliche Krankengeld womöglich die bessere Lösung. Denn bei der gesetzlichen Kasse spielt die Gesundheit keine Rolle. Eine private Krankentagegeld-Versicherung dagegen prüft Deine Gesundheit und kann Dich als Kunden ablehnen.

Bekommen privat Versicherte ein Krankentagegeld?

Zusammen mit ihrer privaten Kran­ken­ver­si­che­rung schließen Kunden oft auch eine Krankentagegeld-Versicherung ab. Das ist bequem, aber nicht zwingend notwendig. Du kannst die Krankentagegeld-Versicherung auch bei einem anderen Anbieter abschließen als die private Krankenvollversicherung. Denn nur weil ein Unternehmen gute Konditionen für die Kran­ken­ver­si­che­rung hat, müssen die Bedingungen für das Krankentagegeld nicht ebenfalls vorteilhaft sein. Worauf Du beim Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung achten solltest, erklären wir weiter unten im Text.

Brauchen Beamte ein Krankentagegeld?

Für Beamte ist eine Krankentagegeld-Versicherung nicht notwendig, da ihr Dienstherr die Bezüge auch im Krankheitsfall ohne bestimmte Frist weiterbezahlt. Das folgt aus dem Alimentationsprinzip, wonach der Staat seine Beamten in allen Lebenslagen finanziell unterstützen muss (Art. 33 Abs. 5 GG). Du solltest in der Regel aber eine Dienst­un­fäh­ig­keits­ver­si­che­rung haben, für den Fall, dass Du gar nicht mehr in Deinem Beruf arbeiten kannst.

Wie findest Du einen passenden Tarif?

Die Preise und Leistungen verschiedener Krankentagegeld-Versicherungen unterscheiden sich je nach Anbieter enorm. Mit Hilfe eines Vergleichsportals kannst Du Dir einen Überblick verschaffen, welche Tarife für Dich infrage kommen.

Finanztip hat im Februar 2022 verschiedene Portale für den Vergleich von Krankentagegeld-Versicherungen untersucht. Am besten abgeschnitten hat Acio. Das Portal bot die Möglichkeit, wichtige Filter zu setzen, die es einfacher machen, leistungsstarke Tarife zu finden. Welche Voreinstellungen wir für sinnvoll halten, erklären wir im nächsten Abschnitt.

Acio
Vergleichsportal für Krankentagegeld
  • gute Filtermöglichkeiten der Angebote
  • übersichtlicher Vergleich von Tarifdetails
  • solide Marktabdeckung

Worauf solltest Du bei einer Krankentagegeld-Versicherung achten?

Vor Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung empfehlen wir Dir, Dich einmal gründlich mit den Leistungen verschiedener Angebote zu beschäftigen. Denn seinen Vertrag zu kündigen und immer wieder den Anbieter zu wechseln, ist beim Krankentagegeld wenig sinnvoll. Der Grund: Die meisten Tarife sind mit Altersrückstellungen kalkuliert. Das bedeutet: Ein Teil der Beiträge wird angespart, um damit die höheren Kosten im Alter zu dämpfen. Wer seinen Vertrag kündigt, verliert einen Großteil dieser Rücklagen fürs Alter.

Außerdem wird es mit zunehmendem Alter und gesundheitlichen Beschwerden immer schwieriger, einen preiswerten neuen Vertrag abzuschließen. Entscheide Dich deshalb lieber gleich für einen Tarif mit guten Leistungen. Wir erklären, auf welche Merkmale Du achten solltest.

Tipps zum Tarifvergleich

Auf dem von uns emp­foh­lenen Vergleichsportal Acio gibst Du zuerst ein paar Eckdaten ein, zum Beispiel Dein Alter, einige Angaben zu Deinem Beruf und wie viel Geld Du ab welchem Tag versichern möchtest. Wie hoch Du das Krankentagegeld ansetzen solltest, erklären wir Dir im nächsten Kapitel

Wenn Du ganz unten auf den Punkt „teilnehmende Versicherer“ klickst, siehst Du, welche Tarife im Rechner von Acio gelistet sind. Darunter findet sich eine Vielzahl der Tarife, die im letzten Rating des Analysehauses Morgen & Morgen die Bestnote erhalten haben.

Wenn Du die Seite für den Vergleich ausgefüllt hast, zeigt das Portal infrage kommende Tarife an. In dieser Ansicht kannst Du weitere Einstellungen machen. Wir empfehlen Dir die folgenden:

Sicher versichert - Wir empfehlen, den Regler ganz nach rechts auf „sehr wichtig“ zu schieben. Hier geht es darum, dass die Ver­si­che­rung auf ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichtet. Grundsätzlich dürfen Krankentagegeld-Versicherer den Vertrag in den ersten drei Jahren ohne Angabe von Gründen kündigen. Viele Anbieter verzichten jedoch auf dieses sogenannte ordentliche Kündigungsrecht. Dann musst Du keine Angst haben, den Vertrag zu verlieren, falls Du in den ersten Jahren länger krank wirst und Leistungen der Ver­si­che­rung in Anspruch nimmst.

Kranktage addieren - Auch bei diesem Punkt solltest Du den Regler ganz nach rechts auf „sehr wichtig“ schieben. Bei wiederholter Krankheit werden dann die Tage zusammengezählt. Das ist sehr sinnvoll, wenn Du aufgrund derselben Krankheit immer wieder krankgeschrieben wirst. Würden die Krankheitstage nicht addiert, müsstest Du jedes Mal erneut die Karenzzeit abwarten, bis die Ver­si­che­rung zahlt. Dies ist besonders wichtig für Selbstständige, die keine Lohnfortzahlung erhalten.

Wiedereingliederung - Auch diesen Regler solltest Du auf „sehr wichtig“ stellen. Dann zahlt die Krankentagegeld-Versicherung auch dann noch weiter, wenn Du nach langer Krankheit wieder langsam in den Job einsteigst. Nach einer langen Krankheit ist es nicht immer möglich, sofort wieder voll zu arbeiten. Wenn Du als Arbeitnehmer stundenweise wieder in den Job einsteigst, etwa mit dem „Hamburger Modell“, zahlt Dein Arbeitgeber noch kein Gehalt, Du bekommst hingegen entweder Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld. Deshalb ist es sinnvoll, wenn Dein Krankentagegeld auch noch während dieser Zeit der Wiedereingliederung weiterläuft. Das gilt auch, wenn Du selbstständig tätig bist und zunächst nur stundenweise Dein Geschäft wiederaufnehmen kannst.

Ver­si­che­rung zahlt während der Reha - Wir empfehlen Dir, ein Häkchen bei „Geld bei Kur und Reha“ zu setzen. Diesen Punkt findest Du in der Kategorie „weitere Leistungen“. Dann zahlt die Ver­si­che­rung auch während eines Reha-Aufenthalts. Einige Krankentagegeld-Versicherungen schließen die Zahlung während einer Reha aus oder zahlen nur unter strengen Voraussetzungen. Manche Anbieter zahlen auch erst nach langer Arbeitsunfähigkeit oder ausschließlich, wenn sich eine Reha direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließt, die sogenannte Anschlussheilbehandlung.

Zusätzlich solltest Du in die Tarifdetails der angezeigten Angebote schauen, um herauszufinden, unter welchen Bedingungen genau die Ver­si­che­rung bei einer Reha zahlt. Vorteilhaft ist es beispielsweise, wenn die Leistungen bei Reha nicht von einer vorherigen schriftlichen Zusage des Versicherers abhängen. 

Die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen findest Du, wenn Du auf den Button „online beantragen“ klickst. Auf der nächsten Seite werden dann Dokumente zum Tarif angezeigt, darunter auch die Tarifbedingungen.

Erhöhung ist ohne Gesundheitsprüfung möglich - Setze außerdem bei „Erhöhung ohne Gesundheitsfragen“ ein Häkchen. Dann kannst Du die Höhe Deines Krankentagegeldes später anpassen, ohne noch einmal Gesundheitsfragen beantworten zu müssen. Das sollte einmal jährlich ohne prozentuale Begrenzung der Erhöhung möglich sein und keine Wartezeit nach sich ziehen. So ist sichergestellt, dass Du langfristig ausreichend abgesichert bist. Achte jedoch auch auf die maximal versicherbaren Tagessätze im jeweiligen Tarif. Die Erhöhungsoption bringt nichts, wenn Du die im Tarif festgelegte Obergrenze bereits erreichst. Meistens musst Du die Erhöhung formlos beantragen, oft innerhalb von zwei Monaten nachdem Dein Einkommen gestiegen ist. Um herauszufinden, in welchen Fällen eine Erhöhung konkret möglich ist, solltest Du einen Blick in die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen werfen.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

Wie viel Krankentagegeld Du brauchst, hängt von Deinen monatlichen Ausgaben ab. Du solltest Dich so gut absichern, dass Du mit dem Krankentagegeld längere Zeit gut über die Runden kommen könntest.

Welche laufenden Kosten hast Du?

Schreibe zunächst Deine gesamten monatlichen Ausgaben auf, die auch bei einer längeren Krankheit auf jeden Fall bezahlt werden müssen. Bei Finanztip empfehlen wir Dir generell zumindest einmal eine Zeit lang ein Haushaltsbuch zu führen. Das hört sich vielleicht altmodisch an, ist aber die beste Methode, um einen Überblick über Deine Ein- und Ausgaben zu erlangen. Das wiederum ist die Basis für fast jede finanzielle Entscheidung – wie die Höhe Deines Krankentagegelds.

Ausgehend davon, kannst Du dann überlegen, wo Ausgaben im Krankheitsfall wegfallen oder hinzukommen. Fahrtkosten zur Arbeit zum Beispiel entfallen wahrscheinlich, wenn Du länger krank bist. Dafür musst Du vielleicht mit mehr Geld für Medikamente und andere Zuzahlungen beim Arzt rechnen. Selbstständige sollten auch weiterlaufende Betriebsausgaben nicht vergessen. Wenn Du alle laufenden Kosten addierst, kennst Du Deinen Geldbedarf im Krankheitsfall.

Im nächsten Schritt solltest Du überlegen, wie Du diese Kosten decken kannst. Hast Du Rücklagen? Bist Du wenigstens zum Teil durch Krankengeld abgesichert? Oder musst Du mit einem privaten Krankentagegeld alle laufenden Kosten absichern? 

Grundsätzlich gilt für das Krankentagegeld ein Bereicherungsverbot. Das heißt, das Tagegeld darf zusammen mit anderen Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Übergangsgeld Dein durchschnittliches Nettoeinkommen nicht überschreiten. Was die Ver­si­che­rung als Nettoeinkommen annimmt, solltest Du unbedingt in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen nachlesen, bevor Du den Vertrag abschließt. Es muss sich nämlich nicht unbedingt mit dem Netto auf Deiner Gehaltsabrechnung decken.

Bekommst Du auch gesetzliches Krankengeld? 

Wenn Du ein gesetzliches Krankengeld bekommst, kannst Du das privat versicherte Krankentagegeld entsprechend niedriger ansetzen. Bedenke aber, dass von dem Krankengeld auch noch Beiträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden. 

Einige Kran­ken­kas­sen bieten im Internet Krankengeldrechner an, mit deren Hilfe Du die Höhe Deines Krankengelds berechnen kannst, zum Beispiel die TK.

Wenn Du weißt, wie viel Krankengeld Dir zusteht, solltest Du prüfen, ob Du mit diesem Betrag Deine laufenden Ausgaben decken kannst. Falls nicht, ist ein zusätzliches Krankentagegeld sinnvoll.

Um die notwendige Höhe zu bestimmen, ermittele die Differenz zwischen Deinen unverzichtbaren Ausgaben und dem Krankengeld. Die Differenz teilst Du durch 30 Tage. Dies ergibt den Tagessatz, den Du versichern solltest.

Beispielrechnung zum Krankentagegeld-Bedarf


Warum brauchen Privatversicherte mehr Krankentagegeld?

Wenn Du privat krankenversichert und angestellt bist, übernimmt Dein Arbeitgeber die Hälfte Deiner Beiträge zur gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung und zahlt einen Zuschuss zu Deiner Kran­ken­ver­si­che­rung. Diesen Zuschuss muss der Arbeitgeber aber nur während der Lohnfortzahlung leisten. Nach den sechs Wochen musst Du die Beiträge zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung also alleine tragen. Bei der Berechnung Deines Krankentagegeld-Bedarfs solltest Du deshalb Deinen vollen PKV-Beitrag sowie Beiträge zur Ren­ten­ver­si­che­rung berücksichtigen.

Du bleibst nach Ende der Lohnfortzahlung nicht automatisch weiter versicherungspflichtig in der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung, sondern musst das beantragen – am besten innerhalb von drei Monaten nach Beginn Deiner Arbeitsunfähigkeit (§ 4 Abs. 3 SGB VI). Nur so bleibst Du lückenlos versichert. Der Ren­ten­ver­si­che­rungsbeitrag wird dann auf Basis von 80 Prozent Deines letzten für einen vollen Kalendermonat versicherten Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens berechnet.

Um Deine Arbeitslosenversicherung musst Du Dich hingegen nicht kümmern. Sie läuft automatisch weiter. Die Beiträge zahlt in aller Regel Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung.

Beispiel zum Krankentagegeld-Bedarf eines Privatversicherten


Wie hoch sollte das Krankentagegeld für Selbstständige sein? 

Für privat und gesetzlich versicherte Selbstständige, die sich gegen das Krankengeld der GKV entschieden haben, ist das Krankentagegeld die einzige Absicherung, wenn sie wegen Krankheit kein Einkommen mehr haben.

Trifft das auch auf Dich zu, solltest Du bei der Berechnung nicht zu knauserig sein. Überlege Dir, ob Du wirklich alle wichtigen Posten in Deiner Haushaltsaufstellung erfasst hast und ob Du ausreichende Rücklagen besitzt für die Krankheitswochen, in denen das Tagegeld noch nicht gezahlt wird. Um das nötige Tagegeld zu berechnen, teilst Du das Ergebnis Deiner Haushaltsaufstellung durch 30 Tage.

Aber Achtung: Das Krankentagegeld darf zusammen mit dem Krankengeld und anderen Lohnersatzleistungen nicht das vorherige Nettoeinkommen übersteigen. Dabei wird das durchschnittliche Nettoeinkommen für die letzten zwölf Monate herangezogen. Dieses sogenannte Bereicherungsverbot gilt sowohl für Angestellte als auch für Selbstständige.

Du solltest vor Abschluss eines Tarifs unbedingt klären, was bei Dir als Nettoeinkommen zählt und ob Du überhaupt den gewünschten Tagessatz bekommen würdest. Einige Versicherer verwenden bei Selbstständigen als Obergrenze das Einkommen nach Abzug von Steuern und Betriebskosten. Besser ist es, wenn der Anbieter wenigstens 80 Prozent des Gewinns vor Steuern als maximale Ver­si­che­rungshöhe ansetzt.

Wenn Du nicht nur Deinen Lebensunterhalt absichern willst, sondern das Weiterbestehen Deines Unternehmens gefährdet ist, falls Du ausfällst, dann solltest Du zusätzlich über eine Inhaberausfallversicherung nachdenken. Bei einem solchen Vertrag ist die Ver­si­che­rungs­sum­me in der Regel nicht an Dein Nettoeinkommen gekoppelt.

Unabhängig vom Nettoeinkommen des Kunden legen viele Anbieter zusätzlich einen Höchstsatz fest, den sie pro Tag versichern. Dieser hängt unter anderem vom Beginn der Zahlung ab. Je früher das Tagegeld gezahlt wird, desto niedriger ist meist die Obergrenze. Auch der Beruf kann eine Rolle spielen: Während Ärzte häufig recht hohe Tagessätze versichern können, gelten für Existenzgründer in den ersten zwei Jahren teils relativ niedrige Maximalbeträge.

Was solltest Du tun, wenn Dein Einkommen sinkt?

Melde dem Versicherer, wenn Dein Nettoeinkommen dauerhaft geringer ausfällt. Dann senkt er das versicherte Tagegeld und Deinen Beitrag entsprechend ab. Sonst zahlst Du zu viel, weil die Ver­si­che­rung Dir nicht mehr als Dein Nettogehalt auszahlt.

Nicht in jedem Fall darf der Versicherer bei niedrigerem Einkommen aber das Tagegeld kürzen. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2016 eine Klausel zur Leistungskürzung für unwirksam erklärt (Urteil vom 6. Juli 2016, Az. IV ZR 44/15). Lass deshalb Deinen Vertrag von einem Fachanwalt für Ver­si­che­rungsrecht prüfen, falls Dein Versicherer im Krankheitsfall weniger zahlen will.

Unbedingt mitteilen solltest Du Deiner Ver­si­che­rung auch, wenn Du den Beruf wechselst oder von einem Angestelltenverhältnis in eine Selbstständigkeit. Denn das kann Einfluss auf Deinen Ver­si­che­rungs­schutz haben.

Probleme kann es außerdem geben, wenn Du innerhalb von zwölf Monaten mehrfach lange krank wirst und nicht arbeiten kannst. Denn in vielen Verträgen ist geregelt, dass das Krankentagegeld das „aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen“ nicht übersteigen darf. Das Analysehaus Premium Circle warnt davor, dass die Versicherer aufgrund dieser Formulierung das Tagegeld kürzen könnten, wenn Du in den zwölf Monaten vor Deiner Krankheit schon einmal länger nicht gearbeitet hast und dadurch auch weniger Einkommen hattest.

Informiere Dich deshalb am besten vor dem Vertragsabschluss beim Anbieter darüber, wie genau er das Nettoeinkommen ermittelt. Begrenzt der Anbieter das versicherte Tagegeld auf den ausgezahlten Lohn der vergangenen zwölf Monate, kann das nachteilig für Dich sein.

Wann zahlt die Krankentagegeld-Versicherung?

Die Krankentagegeld-Versicherung zahlt bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit. Du benötigst also ein ärztliches Attest, das Deine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Darum solltest Du Dich direkt am ersten Tag Deiner Erkrankung kümmern. Das gilt vor allem für Erkrankungen, bei denen Du absehen kannst, dass sie länger andauern werden.

Bei den meisten Verträgen hast Du nämlich eine Karenzzeit, die Du individuell mit der Kran­ken­ver­si­che­rung vereinbaren kannst. Das bedeutet, Du bekommst das Krankentagegeld erst drei oder vier Wochen nach Beginn Deiner Arbeitsunfähigkeit ausbezahlt. Die privaten Krankenversicherer erkennen aber keine rückwirkende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Die Karenzzeit fängt also erst dann an zu laufen, wenn Deine Arbeitsunfähigkeit beim Arzt festgestellt wurde.

Darfst Du trotz Krankschreibung arbeiten?

Sobald Deine bescheinigte Arbeitsunfähigkeit endet, stellt auch der Versicherer die Zahlung des Tagegeldes ein. Solltest Du schon vorher wieder arbeiten, musst Du das der Ver­si­che­rung mitteilen. Streng genommen hast Du außerdem nur dann einen Anspruch auf Krankentagegeld, wenn Du gar nicht arbeitest. Schaust Du bei längerer Krankheit ab und an in Deinem Betrieb nach dem Rechten, beantwortest vom Krankenbett aus E-Mails oder gibst Deinen Angestellten Anweisungen, kann es Probleme mit der Ver­si­che­rung geben.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn Du mit Deiner Ver­si­che­rung vereinbart hast, dass sie auch während einer Wiedereingliederung in den Job leistet. Dann zahlt die Ver­si­che­rung zumindest anteilig Krankentagegeld.

Der Bundesgerichtshof hat 2013 entschieden, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht entfällt, wenn der Versicherte lediglich zu einzelnen Tätigkeiten in der Lage ist, die im Rahmen seiner Berufstätigkeit zwar auch anfallen, isoliert aber keinen Sinn ergeben (Urteil vom 3. April 2013, Az.: IV ZR 239/11). Dennoch solltest Du vorsichtig sein, inwieweit Du Dich während Deiner Krankschreibung in Deinem Geschäft engagierst und gegebenenfalls vorher Rücksprache mit Deiner Ver­si­che­rung halten. 

So haben wir getestet

Krankentagegeld-Vergleich 2022

 
Wir haben im Februar 2022 Vergleichsportale für Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rungen verglichen. Dafür haben wir zunächst eine Grundgesamtheit erstellt. Mit den Suchbegriffen „Krankentagegeld“, „Krankentagegeld Vergleich“, „Krankentagegeld Zusatzversicherung“, „Krankentagegeldversicherung“ haben wir die ersten drei Google-Seiten durchsucht und überprüft, welche der angezeigten 189 Suchergebnisse einen Vergleich der Angebote mehrerer Versicherer ermöglichen. Aussortiert haben wir zum Beispiel Seiten, auf denen Kunden persönliche Daten wie ihre E-Mail-Adresse angeben müssen, bevor sie einen Tarifvergleich anfordern können.

Übrig blieben folgende sieben Portale, die eine Art Tarifrechner anboten:

  • Acio

  • Ver­si­che­rungswelt24

  • Ver­si­che­rungsvergleiche.de

  • Testsiegertarife.de

  • Ver­si­che­rungsvergleich.de

  • Ver­si­che­rung-Rechner.de

  • Fairfekt.de

Die genannten Webseiten haben wir darauf untersucht, ob sich Nutzer zu den im Rechner gelisteten Tarifen Details anzeigen lassen können, etwa zu einzelnen Leistungsmerkmalen. Außerdem haben wir geprüft, ob die Portale eine Gegenüberstellung mehrerer Tarife und ihrer Leistungen im Detail ermöglichen. Die genannten Merkmale erfüllten nur vier der Portale: Acio, Ver­si­che­rungswelt24, Ver­si­che­rung-Rechner.de und Fairfekt.de.

Im nächsten Schritt haben wir uns angeschaut, welche Voreinstellungen die Vergleichsrechner für die Suche ermöglichen. Aus unserer Sicht ist es wünschenswert, dass Nutzerinnen und Nutzer beim Vergleich möglichst viele Leistungsmerkmale auswählen können, die ihnen wichtig sind, um leistungsstarke, zu ihren Bedürfnissen passende Tarife zu erhalten.

Wir haben die folgenden 15 Kriterien bewertet:

Grundeinstellungen

  • Geburtsdatum

  • Berufsstatus (angestellt/selbstständig)

  • Berufsgruppe (relevant für Sondertarife)

  • Kran­ken­ver­si­che­rungsstatus (gesetzlich/privat)

  • Tagegeldhöhe

  • Karenzzeit

  • gestaffelte Karenzzeiten und Tagegeldhöhen einstellbar

Filter

  • Versicherer verzichtet auf ordentliches Kündigungsrecht

  • Krankentage werden bei Rückfällen zusammengezählt

  • Krankentagegeld bei Wiedereingliederung nach Krankheit

  • Tagegeld-Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung möglich

  • Krankentagegeld bei Reha

  • kein sofortiges Ende bei Be­rufs­un­fä­hig­keit

Ergebnisdarstellung

  • erkennbar, ob Tarif mit oder ohne Altersrückstellungen

  • Sortierung wahlweise nach Preis oder Leistung möglich

Für das Erfüllen eines Kriteriums haben wir einen Punkt vergeben. Wurde ein Kriterium nur teilweise erfüllt, gab es einen halben Punkt. Die vier Portale haben im Vergleich wie folgt abgeschnitten:

Ergebnisse Krankentagegeld-Vergleich

 AcioVer­si­che­rungswelt24Ver­si­che­rung-Rechner.deFairfekt.de
Gesamtpunktzahl12,58,58,58,5
erreichtes Ergebnis83 %57 %57 %57 %

Werte gerundet
Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 9. März 2022)

In unserer Wertung für Einstellmöglichkeiten und Darstellung hat Acio am besten abgeschnitten. Auf dem Portal können Nutzer verschiedene Tarife in Bezug auf viele weitere Tarifmerkmale gegenüberstellen. Die Tarifbedingungen werden im Detail erläutert und auch Leistungen aufgeführt, die über die Filtereinstellungen hinausgehen, etwa Leistungen außerhalb Deutschlands, bei Schwangerschaft oder der Umfang der Gesundheitsfragen. Acio machte damit den besten Eindruck unter den von uns untersuchten Portalen.

Wir haben dann noch geprüft, welche Tarife auf Acio gelistet werden. Darunter sind 12 von 14 Tarifen, die beim Analysehaus Morgen & Morgen die Höchstwertung erhalten haben (Stand: Februar 2022) sowie die Mehrzahl der Tarife, die beim letzten Test der Zeitschrift „Finanztest“ (6/2018) die Note „sehr gut“ oder „gut“ für ihre Vertragsbedingungen erhalten haben. Somit gehen wir davon aus, dass bei Acio leistungsstarke Tarife zu finden sind. In der Gesamtschau halten wir das Portal Acio deshalb für empfehlenswert zum Vergleich von Angeboten zur Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung.

Autor
Julia Rieder

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