Mess­stel­len­be­trei­ber wechseln Wer Deinen neuen Stromzähler einbaut und betreibt, bestimmst Du

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du Strom ins öffentliche Netz speist oder aus diesem entnimmst, besitzt Du einen Stromzähler. Für diesen hast Du einen Messstellenvertrag abgeschlossen.
  • Hast Du den Betreiber des Zählers nicht bewusst gewählt, gehört der Zähler in der Regel Deinem Netzbetreiber und Du zahlst Entgelt an ihn.
  • Du kannst einen anderen Zählerbetreiber wählen – weil er günstigere Preise oder ein Smart Meter anbietet, das Dir den Abschluss eines variablen oder dynamischen Tarifs erlaubt.

So gehst Du vor

  • Aus finanziellen Gründen kann sich ein Wechsel und der Einbau eines solchen intelligenten Zählers lohnen, wenn Du einen höheren Stromverbrauch hast oder einen variablen Tarif nutzen willst.
  • Es gibt zwei bundesweit tätige Messstellenbetreiber, zu denen Du wechseln kannst.
  • Dem bisherigen Anbieter kündigst Du schriftlich oder der neue Betreiber übernimmt das für Dich.

Er hängt in jedem Gebäude und zählt die Kilowattstunden, die aus dem Stromnetz ins Haus oder auch vom Haus ins Stromnetz fließen: der Stromzähler. Aber weißt Du auch, wem er gehört, was er kostet und wer für ihn zahlt?

Stromzähler können heute weitaus mehr als Kilowattstunden zählen. Welches Gerät bei Dir installiert ist, kannst Du selbst bestimmen – und damit auch, was Du für den Zähler zahlst.

Was ist ein Mess­stel­len­be­trei­ber?

Der Stromzähler gehört dem sogenannten Mess­stel­len­be­trei­ber. Das ist das Unternehmen, das den Zähler eingebaut hat und ihn betreibt. Dazu zählt das Ablesen des Zählers und die Übermittlung der Daten an Stromlieferant und Netzbetreiber. In manchen Fällen schätzen die Mess­stel­len­be­trei­ber den Zählerstand auch nur. Daher ist es immer besser, wenn Du Deinen Stromzähler selbst abliest und den Wert dem Unternehmen meldest.

Du besitzt damit auch einen Vertrag mit Deinem Mess­stel­len­be­trei­ber. Diesen kannst Du auf unterschiedlichem Wege eingegangen sein:

  1. Bist Du in eine Wohnung eingezogen und hast erstmals Strom aus dem öffentlichen Netz entnommen, kam ein Netznutzungsvertrag zustande. Dieser regelt auch den Messstellenbetrieb, wenn noch ein konventioneller analoger Stromzähler bei Dir installiert ist. Der Netzbetreiber ist zugleich Dein grundzuständiger Mess­stel­len­be­trei­ber. Dieser betreibt alle Stromzähler in seinem Netzgebiet, wenn Nutzer kein anderes Unternehmen bestimmt haben.
  2. Besitzt Du bereits einen digitalen Stromzähler – egal ob einen einfachen elektronischen oder einen intelligenten –, bist Du einen separaten Messstellenvertrag eingegangen (§ 9 Abs. 3 MsbG). Dieser ist zustande gekommen, als Du den neuen Stromzähler eingebaut bekamst oder als Du in eine neue Wohnung gezogen bist, in der bereits ein digitaler Zähler hing. Dein Mess­stel­len­be­trei­ber ist das Unternehmen, das den Zähler eingebaut hat. Hast Du dieses nicht selbst gewählt, ist es der grundzuständige Mess­stel­len­be­trei­ber und damit der Netzbetreiber.
  3. Hast Du selbst den Mess­stel­len­be­trei­ber ausgewählt und einen Vertrag geschlossen, muss Dir dieser vorliegen. In ihm sind unter anderem Entgelte und Kündigungsfristen geregelt.

Was der Mess­stel­len­be­trei­ber für den Zähler in Rechnung stellt, kannst Du unabhängig vom Vertrag auch auf Deiner Stromrechnung nachlesen. Je nach Netzbetreiber belaufen sich die Kosten für einen einfachen analogen Zähler zumeist auf 8 bis 17 Euro im Jahr, unabhängig vom Verbrauch. Für einen Zweitarifzähler, also ein Gerät mit zwei Zählscheiben, wie das für den Bezug von Heizstrom für Wärmepumpe oder Nachtspeicherheizung üblich ist, zahlst Du häufig locker mehr als 20 Euro im Jahr.

Alternativ kannst Du die Entgelte auf der Internetseite des Netzbetreibers nachlesen: Für analoge Zähler sind sie bei den Netznutzungsentgelten aufgeführt. Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen digitalen Zähler finden sich in separaten Dokumenten, zumeist unter den Begriffen „Preisblatt mMe und iMS“. In der Regel nehmen die grundzuständigen Mess­stel­len­be­trei­ber die gesetzlich festgelegten Höchstpreise.

Über das Entgelt finanziert der Mess­stel­len­be­trei­ber die An­schaf­fungs­kos­ten für den Zähler, dessen Installation und Betrieb. Der Ausbau des alten Geräts zum Ende der Eichfrist oder weil Du den Betreiber wechselst, wird über das Messstellenentgelt für das neue Gerät abgegolten.

Seit Ende 2008 ist es möglich, dass Du Deinen Mess­stel­len­be­trei­ber selbst wählst. Hast Du kein anderes Unternehmen mit dem Betrieb beauftragt, kümmert sich in der Regel Dein Netzbetreiber um den Stromzähler – er übernimmt die Funktion des grundzuständigen Mess­stel­len­be­trei­bers.

Analog, digital, intelligent: Die Unterschiede bei Stromzählern

Rund 53 Millionen Stromzähler sind nach Angaben der Bundesnetzagentur in Deutschland in Haushalten und Gewerbetrieben installiert. Die Hälfte davon sind elektromechanische Geräte, die analogen Ferraris-Zähler. Die eingebaute Zählscheibe dreht sich, wenn Strom aus dem Netz fließt. Wie viel Strom Du an einem Tag verbraucht hast, erfährst Du nur, wenn Du den Zähler zwei Tage infolge abliest. Willst Du wissen, wie sich ein bestimmtes Elektrogerät auf Deinen Verbrauch auswirkt, müsstest Du den Zähler beobachten, wenn dieses Gerät läuft.

Das geht auch einfacher: mit digitalen Zählern. Du zählst nicht einfach fortlaufend den Stromverbrauch, sondern zeichnest ihn über den Tag auf. Die Informationen lassen sich bis zu zwei Jahre lang abrufen – für jeden Tag einzeln. Du kannst daran ablesen, an welchen Tagen und Wochen Du besonders viel oder auch wenig Strom verbrauchst und auf die entsprechenden Stromfresser in Deinem Haushalt schließen.

Zeichnet der Zähler den Verbrauch für jede Viertelstunde eines Tages auf und lässt sich von Dir aus der Ferne auslesen, handelt es sich um einen intelligenten Zähler. Bei Finanztip ist ein solcher Smart Meter im August 2017 eingezogen.

Ein intelligentes Messsystem, auch Smart Meter genannt, besteht aus einem digitalen Zähler, der zusätzlich ein Kommunikationsmodul hat. Mehrere dazu berechtigte Personen können so auf den Zähler zugreifen. Du kannst dann über den Zähler mit Deinem Netzbetreiber, dem Versorger oder einem anderen Energieunternehmen kommunizieren. Auch die Steuerung einzelner Anlagen in Deinem Haus ist über das intelligente Messsystem möglich – beispielsweise Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen. Dazu braucht das Messsystem noch eine Steuerbox, deren Kosten nicht über das Messstellentgelt abgedeckt sind.

Pflichteinbau für digitale und intelligente Messgeräte

Seit rund zehn Jahren bieten Hersteller digitale und intelligente Stromzähler an. Entweder haben sich die Nutzer – wie Finanztip – freiwillig für sie entschieden. Oder sie erhielten ein modernes Gerät aufgrund einer Einbaupflicht.

Seit 2017 erhalten Haushalte mindestens einen digitalen Zähler (auch moderne Messeinrichtung genannt, kurz mME), wenn die Eichfrist für den bisherigen Zähler abläuft (§ 29 MsbG). Mehr als zehn Millionen Haushalte haben bislang eine solche moderne Messeinrichtung erhalten.

Knapp sieben Millionen Stromverbraucher und Stromerzeuger sollen ein sogenanntes intelligentes Messsystem bekommen – ob sie wollen oder nicht. Der Startschuss zum Pflichteinbau fiel im Februar 2020, zunächst für Kunden mit höherem Stromverbrauch. Ziehst Du mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom im Jahr aus dem Netz, erhältst Du solches ein Smart Meter.

Auch Betreiber von Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Kraft-Wärme-Kopplung und Betreiber von steuerbaren Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und Wallboxen sollen die intelligenten Stromzähler erhalten.

Was kosten die unterschiedlichen Stromzähler?

Was Du für den Messstellenbetrieb zahlst, kannst Du Deiner Stromrechnung entnehmen. Dort muss der Posten „Messstellenbetrieb“ oder „Messung/Betrieb“ aufgeführt sein. Es handelt sich um einen verbrauchsunabhängigen Wert, den Du jährlich zahlst. Üblich sind die folgenden Entgelte:

  • Analoger Eintarifzähler: 8 bis 17 Euro pro Jahr
  • Analoger Zweitarifzähler: 20 bis 35 Euro pro Jahr
  • Moderne Messeinrichtung / Digitaler Zähler: 20 Euro pro Jahr
  • Intelligentes Messsystem / Smart Meter: in der Regel 100 Euro pro Jahr

Möchtest Du freiwillig ein intelligentes Messsystem installieren lassen, gilt diese Preisobergrenze nicht.

Welche Vorteile bieten intelligente Messsysteme?

Mit einem intelligenten Zähler kannst Du Deinen Verbrauch genau aufschlüsseln und so Stromfresser erkennen. Darüber hinaus öffnen sie das Tor zu variablen und dynamischen Tarifen. Bei dynamischen Tarifen verändert sich der Strompreis innerhalb eines Tages. Er kann fallen, wenn gerade geringe Stromnachfrage herrscht, oder steigen, wenn die Nachfrage hoch ist. In variablen Tarifen ist der Strompreis in bestimmten Stunden niedriger als während des Rests des Tages oder er schwankt tageweise.

Verlagerst Du mithilfe eines Smart Meters und smarten Haushaltsgeräten einen Teil Deines Strombezugs aus dem Netz so, dass Du dann Strom nutzt, wenn er günstiger ist, kannst Du Geld sparen. Allerdings: Obwohl es gesetzliche Verpflichtungen für große Stromanbieter gibt, einen dynamischen Tarif anzubieten, gibt es derzeit kaum entsprechende Angebote. Das politische Ziel ist, die Zahl der abschließbaren Tarife in Zukunft deutlich zu erhöhen.

Wann lohnt sich der Wechsel des Mess­stel­len­be­trei­bers?

Besitzt Du einen digitalen Zähler (moderne Messeinrichtung) oder sollst einen erhalten, ist es schwierig, einen Anbieter zu finden, der weniger als 20 Euro im Jahr berechnet. Damit sich die Kosten für das Gerät und seinen Einbau amortisieren, sollte der Zähler mindestens sechs Jahre installiert sein. Die Eichfrist läuft dabei für elektronische Zähler bereits nach acht Jahren ab (Anlage 7 MessEV) – dann fallen beim Gerätetausch wieder Handwerkerkosten für den Mess­stel­len­be­trei­ber an.

Das bedeutet: Bislang kann kein Mess­stel­len­be­trei­ber mit der einfachen Variante der neuen Stromzähler viel verdienen. Deshalb halten sich die Unternehmen mit Angeboten für moderne Messeinrichtungen zurück.

Wechsel des Mess­stel­len­be­trei­bers bei intelligenten Messsystemen

Der Wechsel des Mess­stel­len­be­trei­bers kann sich aber lohnen, wenn Du ein intelligentes Messsystem eingebaut bekommen musst. Aber auch wenn Du so ein System freiwillig haben willst, um einen dynamischen Stromtarif abzuschließen oder Deinen Stromverbrauch zu analysieren und zu verringern, kann es sich rentieren. 

Sollst Du ein intelligentes Messsystem pflichtgemäß erhalten, muss Dir der grundzuständige Mess­stel­len­be­trei­ber mindestens drei Monate vor Einbau des neuen Zählers mitteilen, wann er den Zähler installieren will, was er kostet und Dich darauf hinweisen, dass Du einen anderen Mess­stel­len­be­trei­ber wählen kannst. Erhältst Du ein solches Schreiben, solltest Du prüfen, ob Du einen günstigeren Anbieter findest.

Das ist 2022 allerdings noch schwierig, wenn Du nur einen Stromzähler hast: Denn die Preise der alternativen Anbieter unterscheiden sich nur geringfügig von denen der grundzuständigen Mess­stel­len­be­trei­ber. Sind in Deinem Zählerkasten verschiedene Zähler installiert, sieht es hingegen anders aus: Dann kannst Du günstiger fahren, wenn Du zu einem anderen Mess­stel­len­be­trei­ber wechselst - aber gleich für alle Deine Zähler, sowohl für den Bezug von Strom aus dem Netz als auch zur Einspeisung eigenen Stroms, beispielsweise aus einer PV-Anlage. Noch steht der Wettbewerb um Kunden am Anfang. Die Branche erwartet, dass die Kosten für die Geräte sinken und davon Verbraucher profitieren können.

Möchtest Du Deinen Stromverbrauch genau verstehen, gelingt das mit einem intelligenten Zähler. Diese können den Verbrauch einzelnen Geräten wie Waschmaschine, Durchlauferhitzer, Kühlschrank oder Backofen zuordnen. So erkennst Du, welche Maschine viel Strom benötigt und kannst vergleichen, wie viel effizienter moderne Geräte gleicher Art sind. Über das Förderprogramm Einsparzähler zeigte sich, dass Teilnehmer ihren Stromverbrauch im Schnitt um rund 315 Kilowattstunden verringerten, nachdem sie einen intelligenten Zähler installiert bekommen hatten. Das bedeutet eine Ersparnis von rund 100 Euro im Jahr und spielt die Mehrkosten für den intelligenten Zähler wieder ein.

Willst Du einen dynamischen Stromtarif abschließen, um von niedrigen Börsenstrompreisen in der Nacht oder am Nachmittag zu profitieren, benötigst Du ebenfalls ein intelligentes Messsystem. Hast Du einen solchen noch nicht, organisiert der Tarifanbieter in der Regel den Mess­stel­len­be­trei­berwechsel für Dich. Gelingt es Dir, einen Teil Deines Stromverbrauchs in Stunden zu schieben, in denen die Strompreise niedriger sind, kannst Du ebenfalls Deine Strom­kos­ten senken. Wie stark, hängt davon ab, wie gut es Dir gelingt, Deinen Stromverbrauch nach den Börsenstrompreisen auszurichten und natürlich auch, wie sich die Preise an der Strombörse entwickeln.

Wie findest Du einen neuen Mess­stel­len­be­trei­ber?

Mess­stel­len­be­trei­ber werben eifrig um gewerbliche Kunden. Aber es gibt nur wenige Anbieter, die sich auch um Haushalte kümmern. Wir haben daher eine Übersicht mit Unternehmen erstellt, an die Du Dich wenden kannst, wenn Du zu einem neuen Mess­stel­len­be­trei­ber wechseln willst.

Einen analogen Stromzähler installiert Dir dabei keines der Unternehmen mehr. Auch einfache digitale Zähler haben die Anbieter nicht im Portfolio. Sie bieten nur intelligente Zähler, also Smart Meter an.

Wettbewerbliche Anbieter für intelligente Zähler

AnbieterEntgelt
pro Jahr
einmalige Kosten
Installation
Kundengruppe
Commetering84 Euro1199 Euro1Betreiber von PV-Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung
Discovergy200 Euro 
(für zwei Zähler)
160 EuroEinspeisezähler und Zweirichtungszähler für Betreiber von PV-Anlagen und Blockheizkraftwerken
Discovergy100 Euro130 EuroStrombezieher ab 1.500 Kilowattstunden pro Jahr
Solandeonach Vereinbarunginklusive

Betreiber von Stromerzeugungsanlagen1

1 Wer mehrere PV-Anlagen betreibt, erhält ab dem 2. Zähler Rabatt: Das Messstellenentgelt beträgt für den 2. und jeden weiteren Zähler 49 Euro, die Installation des Zählers einmalig 79 Euro. Mess­stel­len­be­trei­ber ist Discovergy.
Solandeo bedient Betreiber von Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen, wenn sie sich als Unternehmer an die Firma wenden.
Die Firmen sind nach ihrem Namen alphabetisch geordnet.
Quelle: Finanztip-Erhebung (Stand: 13. Mai 2022)

Dass 2022 nur wenige alternative Mess­stel­len­be­trei­ber Angebote für Haushaltskunden haben, liegt einmal daran, dass der Pflichteinbau von intelligenten Messsystemen noch stockt. Und dass es auf der anderen Seite bis Frühling 2022 noch wenige variable und dynamische Stromtarife für Haushalte gibt. Beides könnte sich in absehbarer Zeit ändern. Dann wird es sicherlich auch Bewegung im Messstellenwesen geben.

Du kannst auch Deinen bisherigen Mess­stel­len­be­trei­ber fragen, zu welchen Kosten er Dir ein intelligentes Messsystem auf Deinen Wunsch hin einbaut. Gehörst Du nicht zu den Kundengruppen, die verpflichtend ein intelligentes Messsystem erhalten, gelten die gesetzlichen Preisobergrenzen nicht. Dein Mess­stel­len­be­trei­ber darf Dir damit auch höhere Preise berechnen.

Wie läuft ein Wechsel ab?

Der Wechsel des Mess­stel­len­be­trei­bers funktioniert so ähnlich wie der Wechsel des Stromanbieters oder der Wechsel des Gasanbieters. Es steht Dir frei, einen anderen Vertragspartner zu wählen (§ 5 MsbG). Der bisherige Mess­stel­len­be­trei­ber darf das nicht blockieren, sondern muss dem neuen Anbieter erforderliche Daten zur Verfügung stellen. Der Wechselprozess darf Dich nichts kosten.

Achtung: Das Recht, einen Mess­stel­len­be­trei­ber selbst zu wählen, stand Mietern nur bis Ende 2020 uneingeschränkt zu. Seit 2021 dürfen auch die Hauseigentümer einen Dienstleister bestimmen. In diesem Fall rüstet das Unternehmen alle Messstellen eines Hauses mit intelligenten Messsystemen aus. Ein Mieter darf dann nur noch ein Unternehmen selbst beauftragen, wenn der Hauseigentümer zustimmt.

Hast Du einen anderen Anbieter gefunden, musst Du zunächst Deinen bisherigen Vertrag beenden. Dafür musst Du dem Netzbetreiber Deinen beabsichtigten Wechsel schriftlich mitteilen: Nenne dabei Deine Anschrift, Deine Zählernummer, den neuen Anbieter und den geplanten Zeit­punkt des Wechsels (§ 14 MsbG). Gängig ist bereits, dass Dein gewählter Mess­stel­len­be­trei­ber diese Formalie für Dich erledigt – so wie das in der Strom- und Gasbranche üblich ist.

Ist der Wechsel vereinbart, teilt Dir der neue Mess­stel­len­be­trei­ber den Tag der Installation des neuen Zählers mit. Das ist zugleich auch der Tag, an dem der neue Messstellenvertrag anläuft. Zum vereinbarten Termin kommt ein Elektriker, baut den alten Zähler aus und den neuen Zähler ein. Das dauert zwischen 10 und 15 Minuten. Für diese Zeit muss der Elektriker die Stromversorgung unterbrechen. Den alten Zähler nimmt der Handwerker mit und übergibt ihn Deinem alten Mess­stel­len­be­trei­ber.

Üblich ist im Vorfeld des Zählertauschs, dass der neue Mess­stel­len­be­trei­ber Dich nach einem Foto des Zählerschranks fragt. Dann erkennt er, wie er einen Zähler befestigen kann und wählt ein entsprechendes Modell aus. Entspricht Dein Zählerschrank nicht dem Stand der Technik, kann der Installateur ihn auch umrüsten. Das geht aber mit zusätzlichen Kosten einher, die der Hauseigentümer zu zahlen hat – nicht der Stromnutzer. Wohnst Du zur Miete und hast keinen Zugang zu Deinem Stromzähler, solltest Du im Vorfeld eines Wechsels klären, wer Dir den Zugang verschafft.

Wo steht die Kündigungsfrist?

Deine Kündigungsfrist richtet sich danach, wie der Messstellenbetrieb vertraglich geregelt ist. Bei konventionellen Zählern kann die Kündigungsfrist im Vertrag mit Deinem Stromversorger stehen. Wenn dort nichts geregelt sein sollte, lass Dich nicht verunsichern: Am einfachsten ist es dann, die Kündigung dem neuen Anbieter zu überlassen. Der gewählte Mess­stel­len­be­trei­ber bietet in der Regel an, Deinen Vertrag im Auftrag zu kündigen.

Hast Du selbst einen Vertrag zur Netznutzung mit dem Netzbetreiber geschlossen, ist dort auch der Betrieb konventioneller Stromzähler geregelt. Die Kündigungsfrist beträgt dann in der Regel einen Monat. Das hat die Bundesnetzagentur über einen Rahmenliefervertrag festgelegt.

Hat Dir Dein grundzuständiger Mess­stel­len­be­trei­ber bereits einen digitalen Zähler eingebaut, ist die Kündigungsfrist im Messstellenvertrag festgelegt. Sollte Dir dieser nicht vorliegen, findest Du den Rahmenvertrag auch im Internet: Diesen muss jeder grundzuständige Mess­stel­len­be­trei­ber auf seiner Seite veröffentlichen und Verträge nach den dort aufgeführten Bedingungen abschließen.

Grundsätzlich muss jeder Messstellenvertrag die Laufzeit, die Kündigungsfristen und die Entgelte enthalten. Dabei darf die Laufzeit für einen Vertrag höchstens zwei Jahre betragen und die Kündigungsfrist höchstens drei Monate. Vor Vertragsschluss musst Du die Möglichkeit haben, zwischen verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten zu wählen. Diese Fristen gelten aber nicht, wenn Du Dich als Unternehmer an einen Mess­stel­len­be­trei­ber wendest und Dir beispielsweise einen neuen Einspeisezähler für Deine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge setzen lässt.

Es gibt eine dritte Möglichkeit, wie die Details des Betriebs eines digitalen Zählers bei Dir geregelt sind: War der Einbau eines intelligenten Zählers mit dem Abschluss eines bestimmten Stromtarifs verknüpft, kann auch der Stromliefervertrag die Details zum Messstellenbetrieb regeln.

Verändert der neue Zähler Deine Strom­kos­ten?

Ein moderner Stromzähler kostet in der Regel mehr als ein alter Ferraris-Zähler. Das schlägt sich auf Deiner Stromrechnung nieder: Denn zumeist zahlst Du das Messstellenentgelt über den Strompreis an Deinen Stromversorger, der dieses dann an den Mess­stel­len­be­trei­ber weiterreicht. Es ist auch möglich, dass der Mess­stel­len­be­trei­ber Dir sein Entgelt direkt in Rechnung stellt – weil er das so möchte oder weil Dein Stromversorger das Entgelt nicht mehr kassieren und an ihn weiterreichen will. Dies ist dann im Vertrag mit dem Mess­stel­len­be­trei­ber festgeschrieben.

Hast Du vor dem Zählertausch das Entgelt für den Stromzähler an Deinen Versorger gezahlt und sollst es nach dem Zählertausch plötzlich an den Mess­stel­len­be­trei­ber zahlen, musst Du achtsam sein: Die im Stromtarif versteckten Kosten für den Zähler sollte Dir der Versorger über die Jahresrechnung zurückerstatten oder gleich den Strompreis um das Messstellenentgelt verringern. Informiert Dein Versorger Dich nicht von selbst, dann solltest Du nachhaken.

Willst Du nach dem Einbau eines neuen Zählers den Stromanbieter wechseln, musst Du Folgendes bedenken: In die Strompreise für Neukunden ist das höhere Entgelt für jedweden digitalen Zähler bislang noch nicht eingerechnet – weder, wenn Du einen Tarif beim Versorger selbst abfragst noch in den Vergleichsportalen. Dass Du angeben kannst, welcher Zählertyp bei Dir hängt, ist bislang in keinem Vergleichsportal möglich. Auch im Vergleichsrechner von Finanztip sind nur die Messentgelte inbegriffen, die zu einem analogen Zähler mit einer Zählscheibe gehören. Frage den neu gewählten Versorger daher am besten direkt, wie er mit dem Messstellenentgelt für einen modernen Zähler umgeht: Er kann Dich das Entgelt selbst an den Mess­stel­len­be­trei­ber zahlen lassen, sollte dann aber die Kosten für den Messstellenbetrieb aus dem Strompreis herausrechnen. Oder er kassiert das Entgelt über den Strompreis von Dir und reicht es weiter.

Für digitale Stromzähler gilt eine kürzere Eichfrist als für analoge Geräte: Statt 16 Jahre darf ein modernes Gerät nur bis zu acht Jahre bei Dir hängen. Dann ersetzt es der Mess­stel­len­be­trei­ber durch ein frisch geeichtes. Sobald es so weit ist, schreibt er Dich an und nennt Dir einen Termin zum Austausch. Das kostet Dich nichts, aber Du musst natürlich zuhause sein und den Elektriker hereinlassen.

Läuft die Eichfrist für einen Zähler ab, kann das bedeuten, dass Dir der grundzuständige Mess­stel­len­be­trei­ber eine moderne Messeinrichtung einbauen will – obwohl Du ein intelligentes Messsystem erhalten solltest. Solange aber etwa für steuerbare Wärmepumpen oder Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen der Startschuss für den Pflichteinbau nicht gefallen ist, darf Dich das Unternehmen mit einem intelligenten System nicht zwangsbeglücken. Eine moderne Messeinrichtung lässt sich zu einem späteren Zeit­punkt zum intelligenten Messsystem hochrüsten, indem ein Smart Meter Gateway hinzugefügt wird.

Welche Rechte hast Du bei Vertragsänderungen?

Du hast gegenüber Deinem Mess­stel­len­be­trei­ber dieselben Rechte und das Unternehmen unterliegt denselben Pflichten, wie dies zwischen Stromkunden und Stromversorgern der Fall ist. So muss Dir der Mess­stel­len­be­trei­ber eine Preiserhöhung vor Ablauf des Rechnungsjahres mitteilen und Dich auf Dein Son­der­kün­di­gungs­recht hinweisen (§ 10 Abs. 1 MsbG in Verbindung mit § 41 Abs. 5 EnWG). Willst Du die Preiserhöhung oder eine andere Vertragsänderung nicht mittragen, kannst Du den Vertrag kündigen, ohne die Kündigungsfrist einhalten zu müssen.

Bei grundzuständigen Mess­stel­len­be­trei­bern ist es derzeit allerdings sehr unwahrscheinlich, dass sie die Preise für moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme erhöhen – in der Regel verlangen die Unternehmen ohnehin die gesetzlich festgelegten Höchstpreise.
Wettbewerbliche Anbieter, die weniger nehmen, können dagegen die Preise erhöhen. Das ist aber ebenfalls wenig wahrscheinlich, da kein Unternehmen Kunden vor Ablauf der Eichfrist verlieren will. Denn die höchsten Kosten entstehen beim Messstellenbetrieb durch die Installation des Zählers.

Mehr dazu im Ratgeber Stromanbieterwechsel

  • Den Stromanbieter zu wechseln, zahlt sich häufig aus.

  • Wie Du vorgehen solltest, erfährst Du in unserem Ratgeber.

Zum Ratgeber

Autoren
Ines Rutschmann

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Emp­feh­lungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Fördere die finanzielle Bildung in Deutschland. Mit Deinem Beitrag hilfst Du uns, noch mehr Menschen zu erreichen.