Grobe Fahrlässigkeit bei Kaskoversicherung Unfall an roter Ampel: so zahlt Deine Ver­si­che­rung trotzdem

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Hast Du grob fahrlässig einen Schaden verursacht, kann sich Deine Kaskoversicherung weigern, Deinen Schaden zu zahlen.
  • Auch für Deinen Haftpflichtschutz kann das Folgen haben.
  • Als Autofahrer bleibst Du dann ganz oder teilweise auf den Kosten des Schadens sitzen.

So gehst Du vor

  • Weigert sich Deine Ver­si­che­rung voll zu zahlen, kannst Du Dich wehren. Wir erklären Dir, wie.
  • Such Dir einen guten und günstigen Ver­si­che­rungstarif, der auch grobe Fahrlässigkeit absichert. Dabei kommt es auf eine Klausel an.
  • Finanztip empfiehlt: Berechne die günstigste Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Mach dann den Gegencheck bei der Huk24.

Du hast im Stau eine halbe Sekunde zu spät gebremst? Die rote Ampel übersehen und auf die Kreuzung gefahren? Das Handy klingelt auf dem Beifahrersitz, und Du schielst hin? Viele Male geht das alles vielleicht gut. Doch dann knallts – und Du kommst hoffentlich nur mit einem Blechschaden davon. Doch in all diesen Fällen handelst Du in der Regel grob fahrlässig – und das kann im Fall der Fälle Folgen für Deinen Kfz-Versicherungsschutz haben. 

Es gibt aber Möglichkeiten, Dich gegen Vorwürfe der Ver­si­che­rung zu wappnen. Was Du, außer einem umsichtigen Fahrverhalten, tun kannst, damit Deine Autoversicherung auch zahlt, erklären wir Dir.

Wann bin ich grob fahrlässig im Straßenverkehr unterwegs?

Der Begriff der Fahrlässigkeit ist ein Rechtsbegriff, den das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert als „das Außerachtlassen der erforderlichen Sorgfalt“. Umgangssprachlich kannst Du Fahrlässigkeit dahingehend übersetzen, dass jemand unvorsichtig oder auch verantwortungslos handelt. Mit Blick auf die Autoversicherung ist grob fahrlässiges Verhalten relevant – also besonders schlimme Verstöße gegen Sorgfaltspflichten.

Beispiele, in denen Deine Autoversicherung von grober Fahrlässigkeit sprechen wird:

  • Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschilds,
  • Nachrichten am Telefon tippen oder Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung,
  • Sekundenschlaf,
  • Wertsachen im offenen Cabrio lassen.

Welche Folgen hat grobe Fahrlässigkeit auf der Straße?

Kommt es im Straßenverkehr zum Unfall, kann es diese Folgen haben, wenn Dein Verhalten grob fahrlässig war:

  1. Folgen für den Schutz durch Deine Kfz-Haftpflichtversicherung

    Deine Kfz-Haftpflichtversicherung haftet gegenüber geschädigten Dritten auch dann, wenn Du den Schaden grob fahrlässig verursacht hast. Allerdings kann Dein Kfz-Haftpflichtversicherer Dich bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen – die Ver­si­che­rung wird also Geld von Dir zurückverlangen (nach AKB 2015 D.2.1 in Verbindung mit Paragraf 5 Abs. 3 der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung KfzPflVV).
  2. Folgen für den Schutz durch Deine Kfz-Kaskoversicherung

    Deine Teil- oder Vollkaskoversicherung kann die Haftung bei grober Fahrlässigkeit teilweise oder sogar ganz ablehnen. Kosten durch Schäden am eigenen Wagen musst Du dann aus eigener Tasche zahlen – je unvorsichtiger Du gehandelt hast, desto teurer wirds, dazu mehr im nächsten Kapitel.

Wie viel Leistung darf die Kaskoversicherung kürzen?

Wenn es um die Frage geht, ob Du grob fahrlässig auf der Straße unterwegs warst, geht es in der Regel um Vollkasko-Schäden. Denn im Unterschied zur Teil­kas­ko­ver­si­che­rung ist die Vollkaskoversicherung unter anderem dafür da, Schäden zu bezahlen, die Du selbst Deinem Auto zufügst. Die Teilkasko dagegen springt beispielsweise ein, wenn Hagel Dein Dach zerbeult hat, Dir ein Reh vors Auto gesprungen ist oder ein Marder Deine Kabel anknabbert – dafür kannst Du in aller Regel nichts.

Bis vor einigen Jahren galt das Alles-oder-Nichts-Prinzip. Die Kaskoversicherung musste überhaupt nicht zahlen, wenn sie dem Versicherten grobe Fahrlässigkeit nachweisen konnte. Das Prinzip gilt nicht mehr – inzwischen wird quotiert. Das bedeutet: Die Ver­si­che­rung darf einen Teil der Kosten verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Diesen Teil muss der Versicherte aus eigener Tasche zahlen. Tabellen oder ähnliches zur Quotierung gibt es nicht. Schwarz-Weiß-Denken ist hier nicht angesagt, vielmehr muss immer die Einzelsituation als Ganzes bewertet werden. 

Welche Rechtsgrundlagen sind für Dich wichtig?

Kommt es zum Rechtsstreit über die Frage, ob ein Autofahrer grob fahrlässig gehandelt hat, müssen Gerichte entscheiden. Sie wägen immer die besonderen Umstände ab, um zu beurteilen, ob der Fahrer die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße missachtet hat. 

Für Dich in diesem Zusammenhang relevant sind Paragraf 81 des Ver­si­che­rungsvertragsgesetzes und A.2.9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015. Wenn Du Deinen Ver­si­che­rungsvertrag vor 2015 geschlossen hast, können frühere AKB für Dich greifen, beispielsweise A.2.16 der AKB 2008. Hinter all diesen Regelungen steht der Gedanke, dass derjenige, der sich völlig sorglos oder sogar verwerflich verhält, nicht von seiner Ver­si­che­rung zu schützen sein muss.

Wann rettet Dich beispielsweise das Augenblicksversagen? 

Es kann immer Gründe geben, die ein auf den ersten Blick unvorsichtiges oder gar verantwortungsloses Verhalten in einem anderen Licht dastehen lassen. Schlagwort Augenblicksversagen: Gab es einen Grund dafür, dass der Autofahrer über die rote Ampel gefahren ist? War er – für einen Augenblick – abgelenkt und hat deshalb die Situation falsch eingeschätzt?

Folgende Beispiele für mögliches Augenblicksversagen, welche zu einem Unfall führen, solltest Du kennen:

  • Ein anderes schnell überholendes Auto,
  • nörgelnde Kinder auf der Rückbank,
  • ein bekanntes Gesicht in einem anderen Auto.

Wer deshalb ein anderes Lichtsignal für eine grüne Ampel hält und über die Kreuzung fährt, der handelt zwar wahrscheinlich dennoch fahrlässig. Aber vielleicht nicht grob fahrlässig. Es kommt also auf eine Beurteilung der Handlung im Zusammenhang der Umstände an, erklären unter anderem die Richterinnen und Richter des IV-Zivilsenats am Bundesgerichtshof (BGH) unter Az. IV ZR 173/01.

Wie wehrst Du Dich, wenn Deine Kasko nicht voll zahlt?

Es kommt also immer drauf an, wie Juristen gerne sagen. Das Gute für Dich: Es ist vor allem für Deine Ver­si­che­rung kompliziert. Denn zum einen muss sie beweisen, dass Du überhaupt grob fahrlässig gehandelt hast. Zum anderen auch, dass die Höhe der gekürzten Leistung in Ordnung ist. Eine pauschale Kürzung musst Du nicht hinnehmen. Deine Ver­si­che­rung muss die sogenannte Quotelung begründen – in aller Regel wird sie das schriftlich tun.

Sollte sich Deine Ver­si­che­rung weigern, den vollen Schaden zu übernehmen, und Du bist damit nicht einverstanden, kannst Du gegen den Bescheid Einspruch einlegen. Du kannst Dich unter anderem an den Ver­si­che­rungs­om­buds­mann wenden. Das ist eine wichtige Schlichtungsstelle für alle Verbraucher, die Probleme mit ihrer Ver­si­che­rung haben – das Widerspruchsverfahren dort ist für Dich kostenlos.

Wann muss Deine Kaskoversicherung trotz grober Fahrlässigkeit zahlen?

Besonders Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men haben aus Kostengründen auf dem Schirm, wie lang und teuer Gerichtsverfahren rund um das Thema grobe Fahrlässigkeit werden können. Viele Versicherer haben daher in ihre Ver­si­che­rungs­ver­träge einen Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit aufgenommen. Wenn der Vertrag die Klausel „Keine Einrede grober Fahrlässigkeit“ enthält, zahlt Dein Versicherer auch dann in vollem Umfang, wenn Du einen Schaden an Deinem Auto grob fahrlässig verursacht hast. Achte schon beim Vergleichen der besten Angebote für Dich darauf, dass diese Klausel enthalten ist. Auf den von uns emp­foh­lenen Vergleichsportalen kannst Du ein Häkchen dafür setzen, um die Sucherergebnisse zu filtern. 

Wann zahlt selbst die beste Autoversicherung nicht?

Es gibt Situationen, in denen jede Autoversicherung die Zahlung verweigert. Ein Freibrief für alles ist also auch die Klausel des Verzichts zur Einrede grober Fahrlässigkeit nicht.

Erstens: Wenn Du vorsätzlich, also mit Absicht Schäden an Deinem Auto verursachst, zahlt die Ver­si­che­rung nicht.

Zweitens wird Deine Kaskoversicherung den Schaden nicht übernehmen, wenn Du unter Einfluss von Drogen einen Unfall baust. Dass sie das darf, geht aus der sogenannten Trunkenheitsklausel hervor (Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015, D.1.2 in Verbindung mit A.2.9.1.).

Die Trunkenheitsklausel befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht, wenn der Ver­si­che­rungsnehmer oder die Ver­si­che­rungsnehmerin betrunken Auto fährt. Bei Alkohol ist in Anlehnung an Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes der Vorwurf abgestuft nach Promillegrenze (§ 24a, StVG). Bis 0,5 Promille Alkohol im Blut können o.k. sein. Aber Achtung: Auch wenn Deine Blutkonzentration niedrig ist, kann Dein Kaskoversicherer ganz von seiner Leistungspflicht befreit sein, wenn der Unfall durch alkoholtypische Ausfallerscheinungen passierte.

Deine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt Schäden des Unfallgegners. Allerdings gilt auch hier: da der Ver­si­che­rungsnehmer nicht alkoholisiert fahren darf, kann sie sich bis zu 5000 Euro zurückholen. Im Ver­si­che­rungsdeutsch heißt das: Die Ver­si­che­rung nimmt in Regress.

Mehr zur Kfz-Versicherung in unserem Ratgeber

  • Vergleiche jeden Herbst, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.

  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann Angebot bei der Huk24 einholen.

Zum Ratgeber

Autoren
Silke Kursawe
Annika Krempel

Weitere Themen

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Emp­feh­lungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Werde Unterstützer

Werde Finanztip Unterstützer

  • Unabhängige RechercheWir können weiterhin unabhängig Recherche betreiben
  • Finanztip Academy Erhalte exklusiven Zugang zur Finanztip Academy
  • ExpertengesprächeNimm an allen Gesprächen mit unseren Experten teil und stell Deine Frage
Unterstützer werden für 5€/Monat