Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit Wann es sofortigen Versicherungsschutz gibt
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Rechtsstreitigkeiten kommen nie gelegen und sehr oft auch ungeplant. Ob Streitigkeiten mit dem Vermieter, die zu eskalieren drohen, eine plötzliche Kündigung vom Arbeitgeber oder Ärger nach einem Verkehrsunfall – gut, wenn Du dabei die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen kannst. Noch besser, wenn für die Kosten zur Not Deine Rechtsschutzversicherung aufkommt.
Doch ob deine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt, hängt auch davon ab, wie lange der Vertrag bereits besteht. Denn in der Regel leistet die Versicherung nicht sofort. Es gibt Wartezeiten, die Du einhalten musst, bis Deine Rechtsschutzversicherung für Kosten aufkommt.
Mindestens in Teilbereichen der Verkehrsrechtsschutzversicherung und im Strafrechtsschutz gibt es keine Wartezeit. Dort steht der Gedanke des Opferschutzes im Vordergrund: Auch der noch so achtsame Bürger kann in einen Verkehrsunfall verwickelt oder Opfer einer Straftat werden und benötigt dann Hilfe. In der Regel muss er dazu einen Rechtsanwalt beauftragen.
In anderen Bereichen des Lebens hingegen, in denen Konflikte vorhersehbarer oder beeinflussbarer sind, gelten Wartezeiten. So bestehen zum Beispiel im Miet- oder Arbeitsrecht Wartezeiten von drei Monaten. Für Streitigkeiten in Familiensachen, etwa bei Scheidung, oder auch bei Studienplatzklage, kann eine Wartezeit von bis zu drei Jahren gelten – wenn dies überhaupt Teil der versicherten Leistungen ist.
Wenn Du im Internet nach „Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit“ suchst, erhältst Du viele Treffer. Der Schein trügt jedoch, denn einen generellen Verzicht auf Wartezeiten gibt es nicht. Einige Versicherer verzichten jedoch in manchen Bereichen auf eine Wartezeit, zum Beispiel im Vertrags- und Sachenrechtsschutz. Beim Mietrechtsschutz sind wir bei unserer Recherche auch auf einzelne Anbieter gestoßen, die auf eine Wartezeit verzichten. Allerdings handelte es sich dabei auch um sehr teure Sondertarife. Brauchst Du dringend Hilfe in Sachen Mietrecht, ist aus Finanztip-Sicht die Mitgliedschaft in einem Mieterverein sinnvoller. Dort gibt es nämlich keine Wartezeiten.
Wenn Du eine bestehende Rechtsschutzversicherung kündigst, um einen neuen Vertrag abzuschließen, wird die Versicherungszeit auf die neue Versicherung und damit die Wartezeit angerechnet. Hattest Du die alte Versicherung länger als die Wartezeit beim neuen Anbieter gilt, entfällt sie. Voraussetzung ist, dass Du nahtlos wechselst, es also keine Zeit zwischen altem und neuem Vertrag ohne Versicherungsschutz gibt, nicht einmal einen Tag. Um dies zu gewährleisten, prüfe zunächst die Kündigungsfrist und den frühestmöglichen Kündigungstermin. Liegt dieser in einem bis drei Monaten, suche Dir im nächsten Schritt einen neuen Anbieter. Dabei kannst Du vergleichen, ob andere Tarife wirklich bessere Leistungen haben oder günstiger sind als Dein bestehender Vertrag. Hast Du einen geeigneten Tarif gefunden, kannst Du den Vertragsbeginn auf den ersten Tag setzen, an dem Dein alter Vertrag nicht mehr läuft. Kannst Du zum Beispiel zum 31. Dezember kündigen, sollte der neue Vertrag unbedingt am 1. Januar beginnen. Wenn Du das Ok vom neuen Anbieter bekommen hast, kündige Deinen alten Vertrag. Liegt der nächstmögliche Kündigungstermin weiter in der Zukunft, lohnt sich die Suche nach einem neuen Anbieter eher noch nicht, da sich bis zum Wechselzeitpunkt Bedingungen und Beiträge ändern können.
Beachte: Die Anrechnung Deiner Vertragslaufzeit beim alten Vertrag auf Deine Wartezeit gilt immer jeweils nur für Bausteine, die im alten Vertrag bereits eingeschlossen waren. Hattest Du zum Beispiel einen Privatrechtsschutzvertrag und möchtest diesen bei einer neuen Versicherung um Wohnrechtsschutz erweitern, gilt für diesen Baustein weiterhin eine Wartezeit von drei Monaten.
Versicherer schützen sich auf diese Weise vor sogenannten Zweckabschlüssen, also denjenigen Fällen, in denen der Rechtsstreit unmittelbar bevorsteht, für den sie dann schnell die Kosten übernehmen sollen.
Im Arbeitsrecht nützt Dir eine abgeschlossene Arbeitsrechtsschutzversicherung erst nach Ablauf einer dreimonatigen Wartezeit. Erhältst Du vorher eine Abmahnung oder die Kündigung, musst Du die Kosten für die drohenden Rechtsstreitigkeiten selbst tragen. Schließt Du Wohnrechtsschutz ab und bekommst nach einem Monat eine Mieterhöhung oder Kündigung, die vielleicht sogar schon vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung zu erwarten war, stehst Du dann auch ohne Rechtsschutz da. Es ist also ratsam, sich Gedanken über eine Rechtsschutzversicherung und mögliche Alternativen zu machen, bevor Ärger ins Haus steht.
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